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wirb sich in irgend einem schlechten Echo des Sieben­gebirges oder in den halb nomadischen Städten an den Ufern deS Rheins verlieren."

Ist das nicht deutlich? Dieser russische Plan ist konsequent und großartig in seiner Weise; aber er hat seine Achillesferse! ES giebt kein Volk! ist der leitende Gedanke, von dem dieses ganze System ausgeht. Für Rußland gilt zur Zeit dieser Satz aller­dings noch; aber auch für Deutschland? Stumm kann man die Völker zwar eine Weile machen, indem man die Organe schließt, wodurch sie ihren Geist offenbaren können; doch zwischen einem Schweigsamen und Todten ist noch ein kleiner Unterschied. Die Tyrannen, welche ihr Handwerk, wie Julius Cäsar und Philipp 11. von Spanien, verstanden, haben die nachdenkenden Cassius und schweigsamen Wilhelm von Oranten mehr, alS die Brutus und Egmont gefürchtet und mit Grund. Was aber von den Einzelnen, daS gilt noch mehr von den Völkern! , , _ .,

Mittags, Es ist so, wie wir nach den Berich­ten der Morgenpost schon andeuteten: Preußen löst seine Landwehrbataillons auf, -Oesterreich schickt dagegen nur feine Grenzerbataillons, die ihm viel kosten und ohnehin schon mit Unlust und nur in Hoffnung auf reiche Beute zum Feldzuge zu bewegen waren, nach Hause! Die Rekrutirung hat übrigens ihren Fortgang, „obgleich (?) die Entwaffnung im Großen eintritt." So meldet die telegr. Depesche der „Augsb. Allg. Ztg."; d. h. Oesterreich entläßt einen Theil der eingeübten Leute, es übt dafür 80,000 Mann Rekruten ein! — „Rüstungen und Truppenzüge dauern unausgesetzt fort," wird in einem Wiener Schreiben desselben Blattes als „Thatsache" gemeldet.

Afsisenverhandlungen zu Wiesbaden Sechzehnter Proceß.

Anklage 'gegen den gewesenen Lehrer Aug. kndwig Herrmann von Becheln, wegen Mords.

$ Wiesbaden, 11 Dez. (Fortsetzung ».Schluß.) — Die Joh. Cath. Metz hat in der Woche vor dem Verbrechen in Herrmanö Hause gewaschen; sie gibt an, der Wamms sei Damals gewaschen worden, in- dessen gleich der übrigen Wäsche schon am Samstage trocken gewesen. Gleich dem Wamms fühlten sich ein Paar Hosen noch ganz feucht an, dieselben sollen je­doch, wie der Angeklagte behauptet, seinem Sohne ge­hören. In dem nassen Wamms hing ein langes Haar offenbar von dem Kopse einer Frauensperson. Von Den Haaren der Ermordeten wurden einige abgeschnit- tku, und hat das Herzl. Criminalgericht diese sowohl, wie auch das einzelne Haar, dem als Sachverständi­gen beeidigten Friseur Schröder von hier zur Ver­gleichung vorgklegt. Dessen Gutachten fiel dahin aus, daß das einzelne Haar mit den übriaen in Ans-bu^ brr Song#, Stä.r- uuv Farbe übereinstimme und seiner Ueberzeugung nach von demselben Kopfe stamme, wo­her die anderen Haare rührten. Auch heute bestätigt er dies und seine Ansicht wird durch ein weiteres Gut­achten des Professors Kirschbaum, gestützt auf eine mikroskopische Untersuchung der Haare, wesentlich unterstützt.

Nach dem Gutachten der Aerzte konnte Die Ver­wundung mit der alten Messerklinge, die sich am Orte der That vorfand, nicht bewirkt worden sein; diese Messerklinge hat höchst wahrscheinlich Der M. M. Metz gehört, wenigstens hat sie eine der ausgesunvenen ganz ähnliche Klinge häufig bei sich getragen. Dagegen sind d^e Aerzte zu cer Annahme geneigt, die Hervorbringung der Wunde einem Jagdmesser, einem sog. Genicker, zu­zuschreiben, Die Form Der Wunde deutet jedenfalls auf ein starkes, zweischneidiges, spitz zulaufendes Instrument hin, geführt von einer festen Hand, welche zu deren Hervorbringung theils gestochen und gebohrt, theils auch geschnitten hat. Für die Richtigkeit dieser An­nahme soll Die Schärfe Der Wundränder und Die spitz auslaufende Form der Wunde im Innern auf beiden Seiten Der Halswirbel bürgen.

Die Aerzte verwerfen weiter als ganz unmöglich, daß Die Verwundung durch einen Selbstmord entstan­den sei, wenn man einen solchen »nderS annehmem wollte, wozu indessen durchaus keineAnhaltspunkle vor­handen sind. Es war nämlich, wie Die Aerzte sagen, zur Hervorbringung Der Wunde ein Aufwand von Kraft nöthig, den ein Selbstmörder am eigenen Hajse, zumal bei Der Nothwendigkeit den Arm zn krümmen, hervorzubringkn gar nicht im Stande ist.

Der Angeklagte hat ein Messer mit einer Jagd- klinge besessen, dieses haben viele Personen bei ihm gesehen und wurde alsbald der Verdacht rege, daß es wohl das Werkzeug sei, womit Die Mordthat vollbracht wurde. In des Schullehrers Wohnung ließ sich das Messer, dessen früheren Besitz weder er, noch seine Tochter in Abrede stellen, nicht auffinden. Beide gaben vor, sein Sohn, der Lehrvikar zu Lochum, habe solches schon vor längerer Zeit mitgenommen.

& Der Lehrvikar Herrmann hatte gerüchtsweise zu Becheln, wohin er sich alsbald nach Einleitung der Untersuchung gegen seinen Vater begab, erfahren, daß auf dieses Messer ein Gewicht gelegt würde und suchte dem Gerichte wahrscheinlich zu machen, daß mit diesem Instrumente, welches zur Zeit der That zu Lochum ge­wesen, die Verwundung nicht vollbracht worden sein könne.

Zu dem Ende begab sich Lehrvikar Herrmann, bet

seiner Rückkehr nach Lochum, in Begleitung von Zeugen in seine Wohnung, wo allerdings in einer Tischschub­lade ein Messer lag, welches er nach der Versicherung eines Mannes seit seiner Anstellung zu Lochum besessen haben soll. Dasselbe Messer, ein sogenannter Genicker haben mehrere Personen früher bei dem Angeklagten bemerkt.

Der Schullehrer Herrmann hatte indessen außer dem Jagdmesser noch weitere zur Ausführung des Mords nicht minder taugliche Instrumente, nämlich ein zweites dem Genicker ziemlich ähnliches Messer und einen Dolch. Er leugnet zwar deren Besitz, allein es sind Zeugen ermittelt worden, welche solche gesehen haben, nament­lich Georg Ph. Hofmann 1. von Becheln und Lehrer Weber von Schweighausen.

Am 1. Juni l. I., also zwei Tage nach dem Ver­brechen, wurde von verschiedenen Leuten ganz in Der Nähe, wo das Blut der Ermordeten lag, ein schwarzes Käppchen im Walde auf einem Busche hängend ge­funden ; das Käppchen Den schwarzem Sammt war ein sogenanntes Stülpchen, deren der Angeklagte, selbst wenn er über Die Straße ging, gewöhnlich zu tragen pflegte. Es war schon alt und abgenutzt, weßhalb die Leute, welche nichts Arges dabei dachten, es hängen ließen. Als das Gericht von dem Käppchen Nachricht erhielt, war es verschwunden, und konnte nicht er­mittelt werden, wohin es gekommen ist. Der Ange­klagte hat fünf solcher Käppchen besessen. Nach der Angabe seiner Tochter fehlte eins, und zwar ein sehr altes, abgetragenes. Sonst vermißte in Becheln Niemand ein derartiges Käppchen. Herrmann will eins einem armen Jungen geschenkt haben.

Bei dem H. Etiminalgerichte dahier hat er die Be­hauptung der M. M. Metz, daß er ihr die Wunde beigebracht habe, gleichfalls in Abrede gestellt. Er hatte die durch das Verhör an der Leiche beabsichtigte Er­schütterung seines Gemüths, seiner Meinung nach, glück­lich überstanden, er wurde deshalb ruhiger, und ant­wortete auf die Vorhalte des Untersuchungsrichters, worin ihm Die erhobenen Belastungsbeweise bekannt ge­macht wurden, meistens, daß er von Den ihm eröffne­ten Thatsachen nichts wisse. Schon vor seiner Ver­haftung zu Becheln sagte Herrmann zu Isaac Mor­genthal von Ems, er sei mit dem Pfarrer und der Gemeinde — diese hatten nämlich um seine Versetzung mehreremals vergeblich nachgesucht — fertig geworden und werde mit dieser Sache ebenfalls fertig werden.

Die Anwesenheit Der Metz in seinem Hause am Tage vor der That leugnete er, dagegen giebt er zu, daß sie zwei ober Drei Tage vor ihrem Tode bei ihm gewesen sei mrd ein Feuerzeug überbracht habe. Das Gewicht des Umstandes, daß Der im Walde gefundene Hosenbesatz in seine Hosen paße, sowie, daß eines seiner Käppchen fehle, ein solches aber ebenwohl im Walde gefehjmjVßXikllJi^ fühlend, suchte e* DieseL^»t- lachen durch die Behauptung zu entkräften, er habe einige Tage vor seiner Verhaftung einige alte Lappen (!), ein Käppchen und ein abgenutztes Halstuch (bezüglich des Käppchens ist dies schon erwähnt) einem armen Jungen geschenkt, den er nicht kenne. Ebenso will er Der Metz einen alten Schlafrock und alte Lappen ge­geben haben. Einen vertrauten Umgang mit derselben stellt er gänzlich in Abrede. Er will mit ihr nicht einmal über ihren Zustand je gesprochen haben. Der­selbe will ihm vielmehr bis ungefähr 4 Wochen vor seiner Verhaftung ganz unbekannt gewesen sein, damals habe ihm feine Tochter erzählt, Die Metz sei von dem Soldaten Fuchö aus Becheln schwanger. Aus verschie­denen Gründen läßt sich indeß mit Bestimmtheit fol­gern, daß dies nicht wahr, nicht möglich ist.

Die Tochter des Angeklagten wußte von der Schwangerschaft Der M e tz, sowie, daß man ihren Vater desfaUs in Verdacht habe.

Als Emilie Herrmann bei ihrer Rückkehr von Koblenz, wohin sie am Frohulcichuamotage des Mor­gens mit mehreren Leuten aus Becheln gegangen war, auf Dem Forsthanse den Unfall Der Metz erfuhr, ist sie auffallend erschrocken, fing an zu weinen und sagte, wie Die Ehefrau des Chr. Oppen Häuser ihr vor­hielt, warum ihr die Sache so zu Herzen gehe: „Ach, das wird doch mein Vater nicht gethan haben!" Sie erläuterte diese Vermuthung, welche natürlich bei der Ehefrau Oppen Häuser Befremden erregte, dahin, es sei ihr bekannt, daß die Leute sagten, die Metz sei von ihrem Vater schwanger; sie hätte diesem in­dessen nichts sagen wollen, nun könne sie sich zwar nicht denken, daß ihr Vater sic ums Leben zu bringen brauchte, weil er sie bezahlen, auch sich das Leben hätte nehmen können, Dann gäbe es doch so keinen großen Aufruhr. Wenn es übrigens ihr Vater nicht gethan habe, so wolle sie 18 fr. an die Armen geben.

Auffallend ist es, daß sich im Hause des Lehrers Herrmann zwar eine Vorlegegabel, aber kein dazu gehöriges Vorlegemesser vorgefunbe» hat; an dem Mes­ser soll, nach der Angabe des Angeklagten, Der Stiel abgebrochen und es seit dem Tove seiner Frau nicht mehr gebraucht worden sein. Obgleich Der Angeklagte behauptet, die Messerklinge liege auf dem Küchen­schranke, so hat sich bei den verschiedenen Haussuchungen doch keine Klinge vorgesunden.

Wie in der Vormitersuchung, so stellt der Ange­klagte auch in Der öffentlichen Verhandlung Alles in Abrede, was man ihm zur Last legt. Er weiß zwar eine besondere Ruhe zu beobachten, jedoch läßt daS öftere Schweißabtrocknen im Gesichte und an den Hän­den und das häufige Durchstöbern der Haare nur zu

leicht erkennen, daß seine Ruhe eine erkünstelte ist; daß es in seinem Innern mächtig tobt; daß er eine Rolle spielt, die allen nur möglichen Aufwand an physischer Kraft erfordert, mid Die so leicht Niemand auözuspiclen im Stande ist. Es ist auffallend, daß er bei allen Zeuge», diö am meisten gravirend für ihn aussagen, nur immer Ncbenpnnkte zu berichtigen weiß, während er Dasjenige, was am meisten zur Unter­stützung der Anklage dient, mit Stillschweigen über­geht oder auf eine Weise dreht und deutelt, daß sich unverkennbar seine Schuld offenbart. Es tritt dies namentlich in Bezug auf das von der Ermordeten vor ihrem Tode noch Ausgesagte und Niedergeschriebene grell hervor, er weiß hierüber mancherlei Vermuthungen und Folgerungen geltend zu machen, gèräth dabei aber, wie überhaupt in allen seinen Einwendungen, in arge Widersprüche.

Mit großer Gewandtheit begründet der Staats­anwalt die Anklage. AIs direkter Beweis liegt freilich nur die einzige Aussage der Ermordeten vor, jedoch wird diese Aussage in vieler Hinsicht durch die übri­gen Zeugenaussagen wesentlich unterstützt. Es sind dies freilich nur Indizien, die sich aus diesen Aussagen ergeben, der Staatsanwalt sucht deßhalb auch ganz besonders die Uebereinstimmung dieser mit dem einzi­gen direkten Beweise nachzuweisen, was ihm auch voll­kommen gelingt. — Schwieriger ist de.r Standpunkt des Vertheidigers. Er gibt sich zwar alle nur mögliche Mühe nachzuweisen, wie wenig Gewicht auf die mei­sten Zeugenaussagen gelegt werden könne, da der An­geklagte durch dieselben nicht direkt beschuldigt werde; das meiste könne man auch, was namentlich die Mord­that selbst angehe, bei welcher Niemand zugegen ge­wesen sei, auf Andere beziehen. Die Aussage der Er­mordeten allein könne nicht unbedingt zu einem Schul­dig berechtigen, diese Aussage sei durch keine andere genügend unterstützt worden. Er gibt den Geschwor­nen zu bedenken, wie schwierig es sei, in Dieser dun­kelen Sache ein richtiges Urtheil zu fassen. Wenn man aber von der Schuld eines Angeklagten nicht voll­kommen überzeugt sei, dann müsse man sich für die Nicht schuld erklären x rc.

Der Angeklagte verzichtet auf das Recht, der Ver­theidigung seines Anwaltes noch etwas hinzuzufügen. — Dem Resume des Präsidenten, was 1 % Stunden währt, folgt er dagegen mit großer Aufmerksamkeit. Trotz der entschiedenen Unpartheilichkeit desselben, scheint aber doch die Hoffnung endlich bei ihm zu wanke», die Hoffnung auf ein Richtschuldig. Er bewahrt in - dessen immer noch seine anscheinende Muhe.

Nach Verkündigung des Wahrspruchs der Geschwor­nen und nach Beantragung Der Strafe aber springt er auf, seine Gesichtszüge verändern sich und in der größten Aufregung und ernstlich nachdenkend, geht er hinterdën Schranken auf und ab, bis der Gerichts­hof wieder erscheint und das Urtheil verkündigt. Er behauptet, nun käme doch auch einmal ein Unschuldi­ger in das Zuchthaus. — Das Urtheil ist bereits mitgetheilt.

Deutschland.

13 Idstein, 11. Dezember. Wie sich die Zei­ten ändern! Vor einem Jahre noch hätte die Ernen­nung^ des Herrn Schmitt zum Schulreferenten an die Stelle des Herrn Seebode ein großes Jubiläum aller Lehrer erweckt; jetzt bleibt Alles regungslos. Nicht, daß die Persönlichkeit des Herrn Schmitt im Ansehen gesunken; sondern es ist die Ueberzeugung, daß auch die ehrenwertheste Persönlichkeit von einem bösen Sy­stem verzehrt wird. Man hofft Nichts mehr, — da­her die Gleichgültigkeit. Wir wollen nicht der bishe­rigen Maßregeln zur Einschüchterung der Lehrer er­wähnen, weil Die Personenänderung auf eine System­änderung wohl hindeuten soll; allem an eine System­änderung glaubt Niemand, kann Niemand glauben! Wenn die Regierung noch in jüngster Zeit den Satz Der Grundrechte: „Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte Der Staatsviener!" dahin erklärt, das solle soviel heißen, als Der Staat solle das Schulwesen in die Hand nehmen; so ist damit klar ausgesprochen, daß die Lehrer ohne Den grundrechtlichen Schutz blei­ben sollen. Die Grundrechte reden von Perso­nen, welchen sie Rechte sichern wollen, und daS Ministerium setzt statt der Personen ein Abstraktum. Wenn eine solche Art, Gesetze und Verträge zu erklä­ren, allgemein würde: so hörte aller rechtlicher Verkehr unter den Menschen auf. Das Ministerialmitglied kannte zudem den Sinn, welchen daS Parlament in Diesen Satz legte.

Wenn nun gar die „Nass. Allg. Ztg." sagt, das Ministerium wolle das Vertrauen Der Lehrer wieder gewinnen; so liegt die Ansicht nahe, daß man eine beliebte Persönlichkeit als Schild eines verhaßten Systems benutzen möchte. Wir fürchten aber, daß in diesem Falle das System den klangvollen Namen der Person bald mit Rost überzieht. Die Lehrer sind trotz aller Einschüchterung, trotz aller Zwangsliteratur noch nicht so schachmatt, daß sie das Vertrauensfieber bekä­men. Erst müssen Thaten folgen.

Einführung einer Reorganisation des Schulwesens nach dem Entwurf der Vertreter des Lehrerstandes, eine Gestaltung des Seminars, die wenigstens annäh« rungsweise Dem Geist der Zeit entspricht, Rücknahme der Gewaltmaßregel zur Einschüchterung, Anfgeben der