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billigt, der verläßt, der Zweckmä ßigkeit nachjagend, die Rechtmäßigkeit und findet, Ordnung suchend, die Gesetzlosigkeit und Unordnung. Das sind meine Rechtsgründe. Aber es ist nicht juristischer Eigen­sinn, daß ich, trotz Widerspruchs von allen Seiten, bei meiner Ansicht beharre. Auch ich habe Zweckmäßig­keitsgründe, und ich glaube, sie sinv gewichtiger, als die der Commission. Wer den Antrag der Com­mission annimmt, der hilft, die Volksvertretung in den Ruhestand versetzen; und zwar aus folgenden Gründen: Praktisch beruhet die constitutionelle Staatsform und die Theilung der Gewalten im Staaten lediglich auf der Befugniß der Volksvertretung, über die Staats­mittel mitzudisponiren. Ohne das Recht, welches aus dem Geldbeutel fließt, ist die Volksvertretung jin lee­rer Schatten, ein Verrath ohne entscheidende Stimme. Die Volksvertretung hat dies wohl erkannt, sie hat ihre finanziellen Befugnisse zu erweitern und somit die § i - nanz Perioden zu verkürzen gesucht. Denn je öfter die Regierung und in je kleinern Summen sie fordern muß, desto öfter hat die Volksvertretung die Macht, ihre Meinung wirksam zu sagen. Ohne das hat sie keinen Einfluß auf den Gang der Regierung. Zum Beleg dessen erlaube ich mir, auf die Geschichte der konstitutionellen Versuche in Deutschland während der letzten 30 Jahre zu verweisen. Wir haben nun glücklicher Weise die kürzeste Finanzperiode, die einjährige. Meine Herrn, wir stehen im Begriff, sie zu vernichten. Geben wir dem Ministerium durch unseren heutigen Beschluß die Befugniß, die Bud­gets, wie es will, dem frühern oder dem laufenden Landtage vorzulegen, so wird es nur ein Jahr um das andere einen Landtag nöthig haben. Es wird z. B. die Budgets pro 1851 uns vorlegen, 1851 keinen Landtag, 1852 dem Landtag die 1852- und 1853-Bud- gets vorlegen, 1853 wieder keinen Landtag halten u. s. w. Wir werden also abwechselnd ein Jahr lang constitutionelst ein Jahr lang absolutistisch regiert wer- den. Jedenfalls aber wird 1851 ohne Volksvertre­tung regiert werden. Das sind meine Gründe!

von Wintzingerode: Das sei doch nicht der Fall. Wenn der jetzige Landtag mit den Budjets pro 1851 in Anspruch genommen werde, so werde er doch biS in Januar 1851 dauern, und bis spätestens März 1852 werde ja auch wieder ein Landtag einberufen werden, es werde also kein Jahr ohne Landtag sein. Das Ministerium könne ja nicht ohne Landtag bestehen, denn, da wir keinen Staatsschatz hätten, so bedürfe es stets der Steuern.

Snell: Der Ausschuß habe sich's sehr leicht ge­macht: er habe aus den beiden in Betracht kommen­den Gesetzesstellen die zwei Worteauf 3 Jahre ge­wählt" undBudget für das kommende Jahr" herausgenommen und dieselben nach seiner Ansicht inter- prerirt , ohne auf den Zusammenhang und den ganzen Geist der Verfassung zu sehen, ohne auf die andere Auslegung die mindeste Rücksicht zu nehmen. Daß aber die dreijährige Wahlperiode nicht nach dem Wahl­tage, sondern nach dem Kalender- resp. Finanzjahre bestimmt werden müsse, gehe klar aus der andern Ver- fassungsbestimmung hervor, daß der Landtag ordent­licher Weise jedes Jahr zwischen dem 1. Januar und 1. April berufen werden muß eine Terminbestim­mung, 'welche lediglich auf das Kalenderjahr, nicht aber auf den Tag der Wahl Rücksicht nimmt, mithin voraussetzt, daß die Wahl selbst stets mit dem Jahres­anfang zusammentreffe. Trete nun verfassungsmäßig die Kammer regelmäßig in der genannten Zeit zusam­men, so könne auch die Bukgetsprüfung zu keiner an­dern Zeit von ihr vorgenommen werden und der Aus- druck der Verfassung :für das kommende Jahr" könne demnach nur mit Rücksicht auf die Zeit, wo das Bud­get von der Regierung aufgestellt, nicht aber wo es der Kammer Vorgelege werde, gewählt sein. __ Man möge übrigens noch besonders die Folgen ms Auge fassen, welche ein Eingehen der Kammer auf die Zumuthung der Regierung nach hin ziehen werde. Es werde eine vollständige Verwirrung in den bisherigen Gang der konstitutionellen Maschine kommen. Es werde ein Zankapfel für die künftigen Kammern hin­geworfen u. s. w. Wenn aber auch die Kompetenz der Kammer zur Budgetsprüfung pro 1851 dem einen oder andern Mitgliede der Versammlung nur zweifel­haft sei, so erfordere schon das AustanvSgefühl, daß ein solches Mitglied für die Inkompetenz stimme.

(Schluß folgt.)

Assifenverhandlungen zu Wiesbaden.

Sechszehnter Proceß.

Anklage gegen den gewesene» Lehrer Aug. Ludwig Herrmann von Becheln, wegen

Mords.

$ Wiesbaden, den 10. Dezember. (Fortsetzung )

Des Mittags nach 12 Uhr kam Maria Magdalena Metz nach Hanse; sie war im Gesicht mit Blut be­schmutzt und ging alSbald in ihr Schlafzimmer, wo sie sich zu Bette legte. Ihre jüngste Schwester Karo­line hatte sie zur Thür hereinkommen sehen und rief ihrer Mutter, welche ihrer Tochter nacheilte, indessen auf den Ausruf:Ach Gott, Kind was hast Du ge­macht?" keine Antwort erhielt. Maria Magdalena Metz deutete mit der Hand auf ihr Gesicht und ihre Zunge und suchte hierdurch zu verstehen zu geben, daß

sie eine Erfrischung wünsche. Die Wittwe Metz wusch das Gesicht ihrer ^odjtcr mit Wasser und entdeckte auf der,linken Seite des Halses eine Wunde, deren Ende eine gleichfalls auf der linken Seite befindliche tiefe Oeffnung war, groß genug, um eine Hand hinein zu stecken.

Die Verwund te war bei vollständiger Besinnung, jedoch nicht im Stande etwas Zusammenhängendes zu reden; sie suchte sich mit Geberden verständlich zu machen. Auf die Frage, wer sie verwundet habe, deutete die Verwundete nach der Gegend, wo das Schul haus zu Becheln gelegen ist, und lispelte den Namen:Herr­mann" vernehmlich. Ueber den Hergang und das Instrument, dessen sich der Thäter bedient habe, befragt, gab sie mit Zeichen zu verstehen, daß er sie mit beiden Händen an der Kehle gefaßt, dann niedergeworfen, das Instrument, dessen Länge größer wie ihre Hand gewesen, hervorgezogen, sie in den Hals geschnitten und dann das Instrument in der Wunde herumgedreht habe.

Auf die Nachricht von der Verwundung der Maria Magdalena Metz eilten viele Leute zu ihr und erhielten über die Art und Weise, wie sie die Verwundung empfangen, dieselben Mittheilungen.

Namentlich flüsterte sie zu verschiedenen Malen den Namen .Herrmann" oder auchder Schulmeister" sehr vernehmlich, so oft sie nach dem Urheber der Wunde befragt wurde. Obgleich von den Anwesenden und überhaupt Niemand in ganz Becheln im Zweifel war, daß der von der Verwundeten als der Thäter bezeich­neteHerrman" der Schullehrer August Ludwig Herr­mann zu Becheln sei; die Metz auch aus den Reden der Leute hinlänglich merken konnte, welche Person diese unter dem NamenHerrmann" verstanden, so wurde zur Beseitigung aller Zweifel die Verwundete auch hierüber, ob sie den Schullehrer Herrmann im Sinne habe, ausdrücklich befragt und hat hierauf stets mit Kopfnicken, mitunter wenn sie die Kraft dazu hatte, mitJa" geantwortet.

Die Haare der Maria Magdalena Metz waren wild durcheinander, auch befand sich Laub und Moos darin; sie suchte mehrmals verständlich zu machen, baß sie von Herrmann durch die Büsche geschleppt worden sei, nachdem die That geschehen war. Eine der herzu­geeilten Personen, die Ehefrau des Andreas Göth 11. stellte der Verwundeten vor, daß sie unrettbar sterben müsse und sich, bevor sie in die Ewigkeit gehe, mit keiner Sünde dadurch belasten möge, daß sie nicht Alles richtig angebe, allein sie blieb bei ihren Behauptungen stehen und ließ sich bei vollem Bewußtsein ein Blatt Papier reichen, um etwas zn^schreiben. Sie schrieb folgende Worte:

Der Herrmann hat es gethan gestern Abend um 11 Uhr, von der Zeit habe ich in der Heck gelegen und konnte von der Stelle nicht."

Sie wollte noch mehr schreiben, aber der Arm ver­sagte ihr den Dienst und nahmen verschiedene Personen, um die Kranke nicht zu sehr aufzuregen, Anstand, ihr solchen beim Schreiben zu halten, wonach sie wiederholt verlangte. Bei der Ankunft des Herz. Obermedicinal­raths Dr. Döring von Ems, welcher auf die Bot­schaft von dem Unfälle der Metz sich sofort nach Becheln begab und dort um etwa 3 Uhr eintraf, vermochte die Verwundete nicht mehr zu sprechen; sie war aber voll­ständig bei Besinnung, bejahte die Frage des Arztes, ob sie die obigen Worte geschrieben habe, durch wieder­holtes Kopfnicken und halb verständlichesJa" und bestätigte durch Zeichen die Erzählung ihrer Mutter über die Art und Weise, wie tue Verletzung ihr bei­gebracht würde. Der Arzt suchte zu erfahren, von welcher Beschaffenheit das Instrument gewesen sei, wo­mit die That vollbracht wurde und fragte namentlich, ob es ein Messer oder ein Geuicker gewesen sei; nach den Geberden und Zeichen der Verwundeten soll das­selbe zwei Finger breit und länger als ihre Hand ge­wesen sein.

Als Grund der That meinte die Wittwe Metz in Gegenwart ihrer Tochter, es sei von Schullehrer Herr­mann ausPikanterie" geschehen und erklärte sich diese durch Kopfnicken hiermit einverstanden. Nach der Versicherung mehrerer Zeugen z. B. des Philipp Anton Wolf und der Ehefrau des Andreas Göth 111 er­folgte eine gleiche bejahende Antwort der Verwundeten, als man sie fragte, ob der Schullehrer sie etwa habe zwingen wollen ihm zu Willen zu sein und sie dieses nicht gewollt habe.

Einige Zeit nach dem Herz. Obermedicinalrach vr. Döring, kam noch der Mebicinalafsistent E l be r t von Nassau zu der Verwundeten und eraminirte sie gleichfalls, er fragte sie namentlich, ob Herrmann zuerst am Halse geschnitten und dann gebohrt habe, welche Frage die Kranke mit Kopfnicken und einem leisenJa" beantwortete.

Die Verwundete hatte, wie das Amtsperfonal von Nassau eintraf, noch ihre vollständige Besinnung, wie­wohl die Schwäche bedeutend zugenommen hatte und sie einen Ton nicht mehr hervorbringen konnte. Auf die Frage deö Gerichts, ob der Lehrer Herrmann sie verwundet, erfolgte ein bejahendes Kopfnicken; um zu zeigen, wie er es gemacht habe, worüber sie gleichfalls befragt wurde, fuhr sie mit der geballten Faust unter dem Halse her und nachdem sie an die Stelle, wo die Oeff­nung ist, gekommen, drehte sie die Hand mehrmals herum offenbar in der Absicht, um anzuzeigen, daß das Mes. ser hier herumgeoreht wurde, wodurch auch die Beschaf­fenheit der Wunde erklärlich wird.

Durch die Verletzung war die Luftröhre bis auf die Hintere Wand durchschnitten, ferner war die Speise­röhre bedeutend beschädigt; unter solchen Umständen war eine Heilung ganz unmöglich und mußten sich die Aerzte darauf beschränken, die Wunde ,zu schließen; allein auch dieses durfte Mir theilweise geschehen, da durch die Wunde die Respiration vor sich ging und bei gänzlichem Verschlusse derselben eine Erstickung der Kranken zu besorgen war. Später verständigten sich die Aerzte dahin, die^äußertn Wundränder durch ein breites Heftpflaster ganz zu schließen, allein aus der erwähnten Besorgniß mußte eine Oeffnung darin,gc- lassen werden.

Innere Mittel waren, da die Verwundete nicht schlucken konnte, gar nicht anwendbar, der Tod war sonach unausbleiblich und erfolgte noch während der Anwesenheit des Amtspersonals.

Zwei andere Gerichtsärzte, der Herzogl. Medicinal- rath Kohler von Braubach und der Herzogs. Medi- cinalaccesfist Dr. Hau pst von Nassau, nahmen die Legal - ^eetion der Leiche vor. Hierbei ergab es sich, daß die Getödtete ungefähr im siebenten Monate schwanger war. Die obducirenden Aerzte schreiben die Ursache des Todes der Wunde zu und sind mit den behandeln­den Aerzten darin übereinstimmend, daß ihr Leben durch Mittel der Kunst nicht zu erhalten war.

Die Angabe der Maria Magdalena Metz, daß sie nach der Verwundung vom Abende des 29. bis zum Mittage des 30. Mai L I., unfähig sich fortzuschleppen, im Walde gelegen, ist nach den Erfahrungen der Wissenschaft nicht allein möglich, sondern sehr glaublich. Durch den Schrecken und die ohne Zweifel' erfolgte Gegenwehr, war die Verwundete außer Stand sich fortzubewegen; das Athmen wurde durch das in die Luftröhre eingeörungene Blut gehemmt und erst nach einiger Zeit, wie die Blutung vorüber war, wieder gehoben, und hierdurch eine langsame Fortbewegung möglich.

Eine Viertelstunde von Becheln in dein zum Ober- lahusteiner Stadtwalde, oder wie sie auch genannt wer­den, den Lahusteiner Hecken gehörigen DistricteKirsch­kopf", fand sich auf einem Platze nicht weit vom Fuß­pfade von Becheln nach Ems eine bedeutende Menge Blut, sowohl auf der Erde, als an einem Buchen­strauche. Das Gericht gewann onrch die Art und Weise der Blutspuren in Verbindung mit deutlich sichtbaren Fußtritten die Ueberzeugung einer vorgefallenen Gewaltthat. Hinter der Stelle wo das meiste Blut lag, stand ein größerer Buchenstrauch und hinter diesem war das Gras bedeutend niedergedrückt, augenschein­lich durch das längere Mittlersten eines Menschen.

Auf einem kleinen Fußpfädchen war vom Haupt­pfade an diesen letzten Platz leicht zu gelangen und gewährte derselbe noch den Vortheil, daß Jemand, der dort auslauerte, die vorübergehende Personen auf dem Fußpfade sehen, von ihnen aber nicht bemerkt werden könnte.

Der Landjäger Peil von Braubach und der Knecht Ferdinand Achter vom nahe gelegenen Forsthause wasen zu erst am Orte der That, es' wurde dort von ihnen eine alte Messerklinge, ein Lappen, ein Stopfen und zwei Stückchen Papier aufgefunden und dem Ge­richte übergeben.

Dieses fand am 31. Mai l. J. bei einer nochma­ligen genauen Untersuchung der Oertlichkeit etwa acht Schritte von der, mit Blut bedeckten, Stelle entfernt, ein leeres Gläschen, der zugezogene Landjäger Kuhn von Nassau entdeckte etwa 2025 Schrilte von dem fraglichen Platze weg ein Stück Leinwand, offenbar der Besatz einer Hose, woran zur Befestigung von Stegen früher Knöpfe angesetzt waren. Auch diese Gegenstände wurden vom Gerichte in Beschlag ge­nommen.

Der Elemeutarlchrer August Ludwig Hermann, welchen die Maria Magdalena Metz als ihren Mör­der bezeichnet, ist 47 Jahre alt, und seit dem Jahre 1822 zu Becheln «»gestellt. Im Jahre 18-18 ist ihm seine Frau gestorben mit Hinterlassung der schon er- wähnren zwei Kinder.

In der erstenZeit seiner Dienstführung gab er, obwohl seine Fähigkeiten beschränkt sind, und besondere Leistungen von ihm niemals zu erwarten waren:, zu Klagen keine Veranlassung. Die Einwohner zu Becheln waren mit seinen Leistungen in der Schule zufrieden und suchten ihre Dankbarkeit dadurch zu beweisen, daß sie ihn in seiner Defonomie unterstützten, worauf er hingewiesen war, da ein Theil seines Einkommens in der Benutzung des Schulgutes bestand. Je mehr sich die pecuniären Verhältnisse des Lehrers Herrmann verbesserten, desto lässiger wurde er in Erfüllung seiner Berufspflichten, die Schule gerieth nach und nach in Verfall uns sahen sich die Oberbehörden, da alle Ermahnungen nichts halfen, sogar zur Anwendung von Strafen und zur Androhung der Entlassung vom Dienste genöthigt.

In sittlicher Beziehung führte der Angeklagte ein scandalöses Leben. Die einzelnen Facta, deren einige als wahrhaft schändlich bezeichnet werden müssen, über­gehen wir im Interesse der Sittlichkeit.

Er wird ferner als eigennützig und als rachsüchtig geschildert. Es wurden zuweilen, wenn er boshaft wurde, Drohungen von ihm gehört, er würde mit der Pistole schießen oder mit seinem Genicker stechen. In Becheln, wo man übrigens wenig auf ihn hält, ist nur eine Stimme, daß er sich des vorliegenden Verbrechens schuldig gemacht habe.

Von Herzog!. Staatsministerium, Abtheilung des