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schreiben) davon nicht unberührt bleiben sollen." Das nennt die „Lith. Cor." heute: „Preußen steht an der Schwelle der Entscheidung^ Diese Entscheidung heißt heute: „Nieder mit dem Konftitutionalismus!"

Nassauischer Landtag.

// Wiesbaden. (Sitznng vom 28. âv brh Der an die Stelle des Pfarrers Creutz gewählte Gu­stav Dünkelberg wird als Abgeordneter vereidigt, und nimmt seinen Platz neben Born. v. Wintzin- aerobe übergibt der Kammer die Anforderungen zu Chausscebauten für das Jahr 1851 und bittet, diesel­ben bald in Berathung zu ziehen, damit die beschlossc- nen Bauten vergeben werden konnten, lleberhanpt werde er sämmtliche Budgets pro 1851 der jetzigen Versammlung verlegen nnd hoffe, daß die Festsetzung derselben auf kein Bedenken stoße, da die frühe Prü­fung nöthig sei zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Staatshaushaltes und die jetzige Wahlperiode bis zum 1. Mai 1851 reiche. Ran: Da er auf seine Inter­pellation bis jetzt keine Antwort erhalten, sehe; er sich geMhigt, den Antrag zu stellen:, .„daß. das Schul- coltea fernerhin nach den bestehenden Vorschriften be­setzt, und die Prüfung der Candidateu der Theologie der betreffenden Kirche überlassen werde." v. Win­tzingerode: Er habe bisher nicht geantwortet, weil über den Gegenstand Verhandlungen stattgefundcn hatten. Er könne jedoch schon soviel sagen, daß See­bode vom Negiernngsreferate entfernt werde und Pro­fessor Schmidt von Hadamar an dessen Stelle komme; deßgleichen die übrigen Mitglieder des Schulcollegs fernerhin aus praktischen Schulmännern bestehen würden.

1 Rau: erstattet Bericht über Dnukelberg's Wahl, die von der Kammer einstimmig für gültig anerkannt wird. Born rechtfertigt seinen Antrag auf Aufhe­bung des F^nchtschwandes. Tippel dann müsse das System der Controlle wieder eingeführt werden, wie man es vor 1816 gehabt, das jetzige sei aber vorzüg­licher; es koste den Staat nur 5000 ff, während die Controlle einen Kosten aufwänd vvn miüdestens 10,000 ff verursache, weil man 26 Con trollen re an stellen müsse. Born: Wenn der Fruchtschwand den Staat so we­nig koste, so begreife er nicht, wie Recczturbcamten oft von einer Fruchtgättung 100 Malter für ihre Rechnung verkaufen konnten. Bei den standesherrlichen Recepturen sei es viel besser, da kämen keine Klagen des Publikums über schlechtes Messen u. s. w, vor. Zwei sControlleure seien für das Land hinreichend! v. Wintzingerode: Die Gründe der Regierung zum bisherigen Verfahren seien angegeben worden, übrigens sei sie bereit, auf die VcchanLlangen einzu­gehen.

Der Ausschuß erstattet Bericht über Raht's Er- innerung an eine zur Theakerfrage gehörige vergessene Abstimmung. Die Majorität (Berichterstatter Haupt) ist der Ansicht, daß, da die Kammer beschlossen habe, über die Bedingung des Verzichtes von 500 fl. von Seiten der Stadt getrennt abzustimmen, diese Be­dingung zu einem selbstständigen Betrag erhoben worden sei, über welche bei jeder Verwilligung hätte abgestimmt werden müssen. Da dieß bei der Verwil- lignng von 20,000 fl. nicht geschehen, so beantragt die Majorität, die Abstimmung noch nachträglich vor­zunehmen. Leisler beantragt, über den Gegenstand zur Tagesordnung überzugehen, Hehners Antrag nach Ueber- gang zur Tagesordnung die Verzichtleistung der Stadt auf die 500 fl. wegen des Theaterbanes als einen neuen, selbstständigen Antrag zu behandeln, wird angenommen. MüNer's II. Antrag, über den Hehner'schen sofort abzusiimmcn, wird verworfen, v. Eck erstattet Bericht über die Finanzausgaben. Verwilligt sind 3,995,029 fl. Die Budjetüberschrcitungen im Jahre 1850 betragen 121,086 fl. mithin die Gesammtausgabe 4,116,115 fl. Ausgesetzt an der Bauverwaltung, Straßen- und Was­serbau sind für 58,073 fl., bleiben noch übrig 4,658,041 fl.

. - - ----------------------------------------------------------------—--------- lichm Gesellschaftsrechts zu verhindern, nicht aber durch willkürliche Dictate an die Stelle der natürlichen Einigung eine Zwangsform zu setzen: und — unterhalten, be­lehrt und überzeugt, legt der Leser das Buch aus der Hand.

Nicht ein wilder, düsterer Fanatismus ist es, der in dem Buche spricht, es ist die Ruhe des Denkers, die feurige Begeisterung des sittlichen Menschen, die gegen das Unrecht kämpft. Er haßt den Krieg und die feindselige Bekämpfung der Nationen, und sinnt auf Wege, ihre Streitigkeiten zu vermitteln.

„Die Welt ist mein Vaterland und Gutes thun meine Religion", heißt sein Wahlsprnch.

Und während er den königlichen Despotismus grund­sätzlich bestreitet, fügt er bei: „Ich bin kein Feind der Könige, im Gegentheil, Niemand kann herzlicher wün­schen, als ich, sie in der glücklichen und ehrenvollen Lage eines Privatmannes zu sehen."

Cs ist wohlthuend in egoistisch verkehrter Zeit, das Bild eines edlen Charakters anzuschauen, und aus der doktrinären Heuchelei, welche Freiheit und Menschen- gluck im Munde führt und als Gebot ker Nothwen­digkeit und höchste Staatssatzung den Grundsatz pro- clamirt: Alles was nicht erlaubt ist, ist verboten — sich zu erheben zur klaren Anschauung der ureigenen Rechte des Menschen, und ihr Wirken in einein freien Gemeinleben zu verfolgen. Paine's Schriften und die wirklichen staatlichen Zustande gegen einander ver­glichen, rufen dasselbe Gefühl hervor, welches die Ver­

j Die Eitz nähme mit Domänen, in directen Abgaben * und Zöllen betragen 2,733,574 fl., über den Voran­schlag sind eingegangen 144,084 ft, es bleiben hiernach noch 1) 180,383 fl. zu decken übrig, 4% Simpel betragen 1,170,000 fl., blieb also ein Deficit von 10,000 fl. und wenn die Vereinbarung auf eine CiviUiste von 300,000 st. erfolgte, ein Defizit von 60,000 fl., wozu das Desizit aus dem Jahre 1849 mit 400,000 fl. hinzukommt. '

W impf erstattet im Namen der Majorität (Born, Jung I.) Bericht über die Steueranforderung der Ne­gierung:

Bericht des Ausschusses zur Berichterstat­tung über die Steucranfordcrnng des H.

_S t a a t s m ins st e r i u in s von 1 . Sa m p e l n.

Wir haben in unseren verschiedenen Berichten über die Steucranfordcrungen des Herzoglichen Staatmini- steriums pro 1850 unsere auf Ablehnung der Anfor­derungen gerichtete Abstimmung näher motivirt; wir haben auSgeführt, daß wir nach der Erklärung des H. Staatölninistcriums in der Sitzung vom 21. März d. I. über den Kammerbeschluß vom 20 März die Fest­setzung der CiviUiste jprö j1880 betr., .^die Ueber­zeugung gewinnen mußten , daß dië angeforderten Steuern nicht zu den von dem Landtag gebilligten Zwecken, sondern theilweise über diese hinaus verwen­det werden würden. Wenn uns hiernach die Steuer- verwilllgung schon damals nicht möglich war, so ist dies jetzt, nachdem wir die bisherige Thätigkeit des H. StaatöMlnisteriums in den wichtigsten Landesangele- genheiten einer fortwährenden genauern Prüfung un­terworfen haben, noch weniger der Fall. Von den in der Sitzung vom 3. Oktober bei Gelegenheit der An­forderung des dritten Sleürrst'mpluinS pro 1850 ver­mißten Gesetzesvorlagen zur Ausführung der Grund­rechte, ist trotz des zwischen damals und heute lie­genden großen Zeitraums nur eine einzige erfolgt. — Die in der Sitzung vom 23. November ver­handelte Anforderung der Regierung für den Do- manensiseus an die Landesstenerrässe, hat uns in dem Mißtrauen in die Ansichten des Herzoglichen Staats- minlsteriums über die Natur des Staatsvermögens be­stärkt. Wir müssen den Versuch, durch Zurückweisung der Steueranforderungen des Herzoglichen StaatS- Ministeriums auf den von uns als den gerechten und den Landesbedürfnissen entsprechenden Weg zu leiten um so mehr fortsetzen, als nach der Erklärung des Herzog!. Staatsministeriums in der Sitzung vom 21. Nov. auf die Anfrage von Abgeordneten ein Ge­setz über Verantwortlichkeit der Minister nicht vorge­legt werden wird, hiernach also die Anfrcchthaltung der Verfassung und der Vollzug der Gesetze fortwäh­rend in keiner Weise gesichert sind. Wir tragen hier­nach darauf an, die Versammlung wolle beschließen, dem HërzdglBStaatsministerium den vorgelegten Ge­setzentwurf zur näheren Erwägung' zurückzugeben.

v. Eck, als Berichterstatter der Minorität, trägt darauf an, die angeforderten 1% Simpel Steuern zu verwiUigen, jedoch in der Weise, daß 1 Simpel An­fangs und */2 Ende Dezember erhoben werde, und da­mit die Steuerpflichtigen nicht allzusehr gedrückt, im Januar 1851 keine Staatssteuer zur Erhebung komme.

v. Wintzingerode: Mit dem Minoritätsantrag sei die Regierung voUfomnmi einverstanden.

Eine Steuerverweigerung sei vollkommen verfas­sungswidrig, nachdem die Kammer die Budgets festge­setzt und somit die Nothwendigkeit der Ausgaben aner­kannt habe. Die Behauptung, daß das Ministerium nur eine geringe legislatorische Thätigkeit entfaltet habe, werde durch den faktischen Bestand widerlegt. Ein Ge­setz über Ministerverantwortlichkeit hätte aus Mangel an Zeit nicht vorgelegt werden können, auch genüge dte Civil- und Strafgesetzgebung des Landes, um über einen Minister Schadenersatz und Strafe zu verhän­gen; übrigens stehe es ja jedem einzelnen Mitgliede frei, einen derartigen Entwurf einzubringen. Die An­

gleichung der reinen Lehren des Evangeliums mit Papstmacht und theologischer- Gewissensbeherrschung in uns erweckt.

Die neue Ausgabe der Menschenrechte wird ihren Leserkreis und Eindruck nicht verfehlen. Sie wird verworrene Begriffe läutern und sogar die Bös­willigen werden hassen, aber achten müssen.

(Fortsetzung folgt.)

Verschiedenes.

Zu Tours in Frankreich hat man kürzlich folgen­den wichtigen Versuch angestellt: Es handelte sich näm­lich darum, vermittelst einer Rakete eine an dieselbe befestigten Schnur aus einer ziemlich weiten Entfernung mit Genauigkeit nach einem gegebenen Punkte zu schleu­dern. Man begreift, von welch' unermeßlichem Dienst bei Feuersbrünsten und Ueberschwcmmungen ein den sich in Gefahr befindenden Personen, sei es daß sie hoch in einem brennenden Gebäude sind, oder daß sic im Wasser vom Strome Porige rissen werden, zuge­worfener Strick sein kann. — Dieser Versuch ist nun höchst befriedigend ausgefallen. Die von den geschlen­derten Raketen erreichte Entfernung betrug in der Rich­tung von unten nach oben 118 Meter. Die hierbei angewandten Raketen haben den doppelten Vortheil, feine Flammen zu verbreiten und somit weder diejenigen, denen man sie znwirft, zu verwunden, noch zu zünden, wo sie Einfällen. Sie kosten sehr wenig und kommen etwa auf 1 Fr. 50 Centimes zu stehen.

forderung von 300,000 fl. als Civiliste sei gegründet auf wohlerworbene Rechte des Herzogs. Hauses und entspreche den Einnahmen der Domäne. Die Capita- lisirung der des abgetönten Zehntens sei zur Evi-, denthaltung des ^mane-nv&rni^ nöthig ; das Mi- nistGisim werde auf den am verflossenen Samstag von der Kammer gefaßten Beschluß noch zurückkommen. —

Naht: Der so eben von chem Präsidenten des Mi­nisteriums ausgesprochene S»itz, womit er der Volks­vertretung das Recht der Steuerverweigerung bestreite, sei eine so offenbare Verletzung der Verfassung, ver­leugne so jede Wirksamkeit und selbst den Zweck der Nepräsentatl'vverfaffüng, daß, von allem Anderen ab­gesehen, schon hierdurch der Versammlung der Abge­ordneten die Pflicht anserlegt werde, einem Minister, der einen so absolutistschen Satz aufstelle, durch Steuer- verweigerung ihr verfassungsmäßigen Recht anschaulich zu machen. Der Präsident des Ministeriums gehe von dem in der Ausschußsitzung ausführlicher entwickelten Satze aus, daß die Festsetzung der Staatsausgaben durch den Landtag die Verbindlichkeit desselben in sich schließe, dem Ministerium die nöthigen Mittel zur Bestreitung der Ansgaben in die Hand zu geben, und daß hier­nach eine Verweigerung dieser Mittel nicht nur wider­sinnig, sondern ganz unbefugt und sogar verbrecherisch sei. Man müsse einräumen, daß allerdings nach Fest­setzung aller Ausgaben bei einem feststehenden Steuer­system, wie wir es haben, und nach Ermittelung der Einkünfte von den Domänen oder StaDgütern, die Zahl der zur Deckung des Bedarfs zu erhebenden Steuersimpelu sehr einfach zu beweisen sei. Dies führe dann aber consegucnt viel weiter, als selbst der Mi­nister wolle, nämlich dahin, daß man dem Ministerium diese einfache Berechnung überlasse und daß die Steuer­bewilligung durch den Landtag ganz überflüssig sei. Da aber dennoch unleugbar die Verfassung, d. h. die Zu- sainmcnstkllung von Verfassungssätzen vom Dezember v. J. — denn die Entstehung einer Verfaffnngsnrkunbe habe der Minister ganz in Uebereinstimmung mit seinem System verhindert — das Recht der Steucrbewilligung festsetzc, so habe sie offenbar damit etwas Anderes und WeiteeG, als das daneben dem Landtag ausdrücklich zugkstanbcne Recht der ausschließlichen Festsetzung der Staatsausgaben und des Bedarfs, gewährt. Das SteuerbewlUigungörecht, v. h. das Recht der Volks­vertretung, daß ohne ihre ausdrückliche Zustimmung weder direkte noch indirekte Steuern erhoben werden dürfen, sei nach bekannten konstitutionellen Grundsätzen und Mach der feierlichen Anerkenntuiß der Negierung selbst, nicht baS leidige Recht, b. h. die sich von selbst verstehende Verbindlichkeit der Deckung der festgesetzten Staatsausgaben, sondern das Recht, dnrch den freien Beschluß über die Steuerbewilligung ihren Einfluß auch auf die Grundsätze und Handlungen der Negierung, welche sich nicht in Zahlen darstellen und nicht in Aus­gaben niio Einnahmen bestehen, ansznüben. Wenn daher die Volksvertretung einem Ministerium, welches durch Verletzung der Verfassung den Staat und die Rechte des Volkes gefährde, durch Steuerverweigerung die Mittel zur Fortsetzung dieses Systems entziehe, so gefährde sie nicht den Staat, wie ihr der Minister fälschlich Schuld gebe, sondern sie rette und befreie ihn von den verderblichen Handlnngen eines verfassuiigs- feindlichen Ministers. — Man könne die Gründe jst der von der Majorität des Ausschusses beantragten Verweigerung der geforderten 1% Steuersimpel' in finanzielle und politische ein, theilen. Insbesondere müsse gerade die Abtheilung der Kammermitglieder, welche sich die Sicherung der Finanzlage und der materiellen Interessen zur besonderen Aufgabe mache und, wie es scheine, den politischen Gründen weniger zuträglich sei, bei der direkten Bedrohung aller finanziellen Interessen, ja des ganzen Staatsvermögens durch das gegenwärtige Ministerium sich zur 'Steuerver­weigerung als einziges Schutzmittel gegen diese unmittelbare Gefährdung aller verfassungsmäßigen Rechte und Grundsätze im Staatshaushalt durch ihre Pflicht gedrungen fühlen. Der Redner erinnert an die ausdrückliche Verneinung des Rechts der Versammlung auf die Festsetzung der wichtigsten Ausgaben, die frü­her aus den Domaneneinkünften entrichtet worden seien, und an die hierin ausgesprochencZurücknahme der Er­klärung der Dymänen zu Staatseigcnthuni sowie an die alles Recht der Volksvertretung' bei dem Staats­haushalt über den Haufen werfende Ankündigung, daß von dem Landtag gestrichene Ausgaben, namentlich 50,000 fl. für die Civilliste, dennoch auS Staatsmit- tein bestritten werden würden und an den neulich mit so großer Majorität verworfenen und versaffungs- und gesetzwidrigen Versuch, dem Lande zu Gunsten eines unterstellten dritten Domäneneigenthümrrs eine jähr­liche Zahlung von 9000 fl. hinznwälzen. Er bewun­dere die Geduld und Ausdauer, womit man in das bodenlose Danaidenfaß, d. h. in eine Staatskasse, über deren Ausgaben dem Landtage keine entscheidende Ver­fügung zugestatidttt werde, durch fortwähreiide Steuer- verwillignngen immer von Neuem schöpfe. Er halte es für eine heilige Pflicht des Landtags, jedenfalls das L-taatsvermögen und die Steuerpflichtigen durch Steuer­verweigerung bis zur förntlicheu Zurücknahme dieser die Vermögensrechte des Staats und das Recht des Landtags bei dem Staatshaushalt vernichtenden Erklä­rungen und Handlnngen sicher zu stellen und das Mi­nisterium zu Anerkennung der Rechte des Landes und zu einem völligen Verzicht darauf zu nöthigen. Er zeigt noch, daß die eben abgegebenen Erklärungen des