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fin Messer abwi'schte, in die Tasche steckte und rief: „Jetzt hast Du dafür, Spitzbube, jetzt hast Du ge* nug!" An der Leiche fand man eine Wunde in der rechten Achselhöhle, zwei an der rechten Seite der Brust, eine am rechten Hüftbein und eine in der Gegend des Nabels. Der eine Stich in die Brust hatte den Herzbeutel, der andere die hintere untere Wand des Herzens durchbohrt. Nach dem Gutachten der Aerzte, des Med.-Naths Dr. Küster von Cron- berg und des Meb.-Accesfisten Dr. Magdeburg von Kirberg, waren diese beiden Wunden absolut tödtlich. Der Angeklagte hatte auf dem Wege nach seiner Woh­nung seine Turnjacke von Blut zu reinigen gesucht und sein Messer in das Kelterhaus verborgen, vermuthlich vergraben, denn einige Tage später wurde es dort, von «Schweinen aufgewühlt, die zufällig hinein gesperrt worden waren, anfgefunden. Es war mit Blut be­schmutzt und wurde damals, wie auch heute, von allen Zeugen als das Messer des Angeklagten erkannt. Es hat eine zweischneidige Spitze, über welche er sich ein­mal dahin geäußert hat, wenn man einem damit eins gebe, dann habe er genug. Am Abende vor der That soll er schon sehr aufgebracht über seinen Vater ge- wesen sein und im trunkenen Zustande geäußert haben: „es müsse anders werden, einer müsse noch sterben." Am Tage der That selbst wollen viele eine große Auf­regung und Verwirrung an ihm bemerkt haben. Früher schon hat er gedroht seine Mutter zu erstechen, wie er denn überhaupt als streitsüchtig geschildert wird; er ist dem Müßiggang und dem Trunke ergeben.

23. Novbr. Trotz dem ziemlich klar erwiesenen Thatbestände, der, wo nur irgend der Beweis nicht hinlänglich erbracht sein sollte, durch vielfache sehr in die Augen springende Indizien seine Unterstützung fin­det, währten die heutigen Debatten doch volle 3 Stun­den. Der Staatsanwalt sah sich genöthigt, nach der Begründung der Anklage, da diese vielfach von dem Vertheidiger bekämpft wurde, noch dreimal das Wort zu ergreifen, ebenso suchte der Vertheidiger seiner An­sicht Geltung zu verschaffen. Die Vertheidigung hatte namentlich ihr Augenmerk auf die eventuelle Anklage gerichtet, da die erste Anklage nicht erwiesen sei oder nicht hätte erwiesen werden können. So erschöpfend auch von ihr die Sache behandelt wurde, so siegte doch die Ansicht des Staatsanwalts, der die erste Anklage wesentlich zu begründen wußte.

Die Geschwornen beantworteten die erste Frage mit „Ja", wodurch die zweite Frage (die eventuelle Anklage) überflüssig wurde. Der Strafantrag des Staatsanwalts ist lebenslängliche Zuchthaus­strafe, der des Vertheidigers nur Correctionshaus- strafe. Der Gerichtshof entschied sich für ersteren Antrag. Die Untersuchungskosten betragen außer den noch zu liquidirenden 246 fl. 34 fr. — Der Ange­klagte blieb kalt und gleichgültig.

Deutschland.

W Hachenburg, 20. Nov. In der „Nass. Allg. Z.", zu welcher der Leiter des neuen Actienunternchmens zur Ausbeutung des Nisterthaler Eisenwerks in nahem Verhältniß stehen soll, ist in der Num. 274 wieder ein Streiter zur Ehrenrettung des bekannten sich Oi. A. Lange aus Philadelphia nennenden Mannes, der behauptet, das Nisterthaler Eisenwerk gekauft zu haben, ausgetreten, und hat in seinem von Nisterthal datirten Artikel die Rechtssache der Nisterthaler Eisenwerksgesellschaft gegen Lange in einer Weise dargestellt, wie es von Nisterthal, dem Wohnorte des von Lange zurückgelassenen Ver­walters nicht anders erwartet werden kann.

Der Näherstehende, der das Treiben dieses Dr. Lange beobachtet, der die dunkle Geschichte, welche derselbe über seine Abstammung von fürstl. Eltern und seine nahen Beziehungen zu dem herzogl. Hause verbreitete, vernommen, der seine Machinationen zur Täuschung des Publikums erfahren und der Entlarvung desselben

doch sah. Geschtern is mer der Lisbeth ihr Mann begehnt und rannscht mich an: Komm, Hotter gesaht, wir wolle emol mitenanner e Schoppe trinke! Du wäscht, mich brauchtmer nit zwämol anzeredde, un mir sein gleich in das erschte beschte Werthshaus, wo e guter Schoppe verzappt werd. Jetz Hawemer uns. an en Tisch gesetzt, wo kä Mensch gesotze Hot. Wie mir emol mitenander getuscht hatte, Hotter angefange und saht zu mir: Guck, Franz, mir warn so gute Schul- kamerade un immer die beste Freund. Sahmer emol, worum gukschte dann mich garnit mehr an? Hab ich dir dann ebbes Läds gethan? Sahmersch doch, sei uf- richtig, es thut mir läd, daß du bös üwer mich bist! Wähschte dann nit mehr, wie mir Buwe de ganze Tag bei enanner warn, mit enarmer Glickerches gespielt, Viole un Erbern un Melbern gebroche? Gott, was hawemer als Buwe do so viele Fräd gehatt, un mir warn noch nit so Verhältniß ! Guck, Franz, Hotter ge­saht, jetz sein mir doch Männer un müsse doch ver­nünftiger sein, als wie mir Buwe warn. Komm, geb mir die Hand, wir wolle wie Brüder sein! Ich hawe ihm gleich die Hand gerähcht, hawe awer kä Wörtche rebbe könne, vor lauter Schluckse. Alloh, stoß an uf ewige Freundschaft! So; so solles alle Mensche mache, un ich versicher dich, Franz, in de Welt däts besser werde. So lang awer die Mensche sich noch verfolge, der Religion wehe, kanns jo nit besser werde. Sich, Franz, Hotter gesaht, du wäscht, ich

in Deutschkatholik. Ich wääs aach, daß du üwer alle

beigewohnt hat, läßt sich durch solche Darstellungen in seinem Urtheil nicht beirren.

Er weiß, daß Lange wegen Betrugs von dem Herzogl. Justiz-Amte dahier in Untersuchung gezogen worden ist, und für gut gefunden hat, sich derselben durch Entfernung zu entziehen, und es dem Herzogl. Justiz-Amte nicht gelungen ist, seinen dermaligen Aufent­halt zu erforschen.

Demjenigen, der von hier aus die Verhältnisse un­befangen beurtheilt, ist es nicht zweifelhaft, daß der Prozeß der Nisterthaler Eisenwerksgesellschaft gegen Lange, wenn er auch mit Hilfe fremder Unterstützungs- gelder bei dem langsamen Gange unsers Prozeßver­fahrens noch eine Weile hinausgeschoben werden kann, mit einem Urtheile gegen Lange auf Herausgabe des Nisterthaler Eisenwerks, dessen Besitz er zu erlangen gewußt hat, endigen muß.

Da der Prozeß der Nisterthaler Eisenwerksgesell­schaft gegen Lange auch in weiteren Kreisen das größte Interesse gefunden hat, so möge, zugleich als beste Widerlegung gegen die in dem Artikel der „Nass. Allg. Z." verbreitete Ansicht, hier die Nachricht eine Stelle finden, daß nach dem von dem Herz. Justizamte dahier in diesem Prozesse gegebenen Erkenntnisse Lange zur Herausgabe des Nisterthaler Eisenwerks verurteilt werden soll, wenn die Nisterthaler Eisenwerksgesellschaft beweist, daß der die Klage führende Direktor, welcher von dem höchsten Gerichtshöfe zu London bestellt ist, zur Führung der Klage ermächtigt sei. Dieses nachzuweisen ist natür­lich ein Leichtes, da der Gerichtshof dem ausgetretenen Direktor die Klageerhebung aufgetragen hat und ihn hierin fortwährend beaufsichtigt.

± Weilburg, 17. Nov. Ans den Landtagsver­handlungen entnehmen wir mit Freuden die große Thätigkeit des Herrn Abgeordneten Naht und müssen nur bedauern, wenn seinen guten Absichten hemmend entgegen getreten wird. Namentlich erwähnen wir hier den schon oft angeregten Stistungsfonds des Ge­nerals für Unteroffiziere, und müssen bedauern, wenn die Militärbehörde es nicht als Ehrensache aufnimmt, den Gegenstand einer Untersuchung zu unterwerfen, um Licht über das Ganze zu verschaffen. Hier bei uns will Niemand an ein Geschenk von 8000 fl. aus Privatmitteln glauben, und man meint, es wäre der Oberbehörde ein Leichtes, Licht in der Sache zu bekommen: sie dürfte ja nur die noch lebenden zwei Quartiermeister, welche die Rechnung hierüber führten, eidlich vernehmen und die Rechnung sich vorlegen lassen.

-b Von der Lahn, 21. November. Im Laufe der nächsten Woche wird im Kreise Wetzlar wieder eine bedeutende preußische Truppenaufstellung erfolgen. Als angemelbct und zum Theil schon auf dem Marsche wird das 28. Landwehr- und das 30. Linieninfanterie­regiment, das 8. Jägerbataillon, das 1. Landwehr- cavallerie-, das S.Husarenregimenk und eine entsprechende Artilleriestärke genannt.

5 Wiesbaden, 25. Nov. Es ist schon lange her, daß der Landgraf Wilhelm von Hessen die goldenen Worte schrieb: „Die Gerechtigkeit schließt alle Tugen­den in sich." — „Die Gerechtigkeit des Regenten ist dem Volke und Untergebenen nützlicher, als die Frucht­barkeit des Ackers." — „Die Kenntniß der Gesetze und die Wissenschaft des Rechts soll die Dienerin der Gerechtigkeit sein, nicht zu deren Verspottung dienen!" Klingt das nicht, wie die bitterste Satyre auf die jetzigen Zustände in den beiden Hessen? In Hanan und Fulda werden Dragonaben gegen die Richter auö- geführt, weil sie Gerechtigkeit üben und die Kenntniß der Gesetze nicht zu deren Verspottung mißbrauchen wollen. An die Stelle des Wahlspruchs des Land­grafen Wilhelm ist die Theorie Karls II. von Eng­land getreten: „Jedermann hat seinen Preis, für den er feil ist. Einige Leute feilschen nur etwas mehr um ihren Preis als Andere, und wenn dieses Feilschen

Deutschkatholike gescannt hoscht, un ich war doch nit bös üwer dich, weil bu ganz unschuldig bist. Du hoscht zu viel bene geglabt, die ägentlich gar kä Glave habe, als de Glawe, die Mensche zu verdumme, weil sie ohne die Verdummung nit mehr herrsche könne. Un Hot mirs dorch viele Beispiele ganz begreiflich ge­macht. Jetz zieht er des neue Teschtement aus dem Sack un leescht mir des 23. Kapitel vor, un leht mir Alles so schön aus, daß ichs recht gut begreife hawe könne, grad so, wie ich dir die Verse ausgeleht hawe. Wie mir unsern Schoppe ausgetrunke hawe, hab ich ihm noch emol die Hand gewe un zu ihm gesaht: Nemm mir cS nit so üwel, baß ich über die Deutsch- katholike vft so ferchterlich geschennt hawe. Ich bin ufgehetscht worbe. Ich sehe awer jetz ganz gut ein, daß die Dentschkatholike Recht hawe, weil sie nor des Gute wolle, nemlich ene Verbrüderung der Menschheit, grad wie es Christus gelehrt und gewollt Hot. Wann du des Nâchschtemol uf Nüdesum gehscht, dann mögt ich aach mitgehe. Es bleibt derbei, Hotter gesaht. Jetz wähschtes, Katherine, Hotter gesaht, wer mich e bisge ufgeklärt hot, un bo drüwer bin ich herzlich froh. Gelt, Franz, hawe ich ihm gejaht, du scheunscht doch uet mehr so? Nä, gewiß nit mehr! Es ärjert mich, so oft als ich nor dran denke. Ach, Lisbeth, des gibt jetz e herr­lich Lewe! Mer soll net glawe, daß es möglich wär, daß sich e Mann, wie meiner älter war, so geschwind erumwenne könnt; un do is ganz aläns dei Mann dran Schuld. Sah ihm nor, daß ich ihm herzlich danke dät.

recht hartnäckig und geschickt ist, so wird es mit einem schönen Namen belegt. Der Hanptkunstgriff, durch welchen gewandte Männer den Preis ihrer Geschicklich­keiten in der Höhe halten, heißt Rechtschaffenheit. Liebe zu Gott, Vaterlandsliebe, Familienliebe, Freundesliebe sind Phrasen von Einer Art, zarte und passende Gleich­namen für die Selbstliebe." — Aber Karls Vater war seiner Falschheit und Wortbrüchigkeit wegen auf dem Blutgerüste gestorben und Karls Nachfolger starb in der Verbannung; die Theorie der Stuarts von der „Herrscherlist" brachte die Stuarts um den Thron.

Mainz, 22. Nov. (Mzr. Abdpost.) Heute wurde unser Mitbürger Dr. Müller-Melchiors wegen der von der Mehrheit des 13. Landtages verweigerten und nachher auf dem Verordnungswege ausgeschriebenen Oktobersteucrn gepfändet. Ein altes Sopha erkannte die Er.kutionsmannschaft als „schicklichen Gegen­stand", und dasselbe wird demnach in 10 Tagen auf öffentlichem Marktplätze zwangsweise ausgeboten werden.

§ Dresden, 19. November. Die erste Kammer hat wirklich einmal wieder alle Erwartungen übertrof­fen: das neue Preßgesetz ist gestern von ihr einstim­mig angenommen worden. Die zweite Kammer, die bekanntlich der ersten an „Loyalität" oder richtiger ge­sagt, am blinden Servilismus nicht nachstehen will, wird schwerlich Aenderungen von Belang wagen und so wird vor Ende dieses Jahres durch Einführung dieser Höllenmaschine gegen die Presse erfolgen, was die Generalversammlung des Leipziger Buchhandels am 30. September in ihrer Beleuchtung des Preßgesetzent- wurfs anssprach: „Der von der Königl. Sächsischen Regierung vorgelegte Entwurf zu einem Preßgesetze er- fordert umsomehr die Aufmerksamkeit sämmtlicher Leip­ziger Buchhändler, Äs ihnen die Pflicht obliegr, nicht nur ihr eignes Interesse zu vertreten, sondern zugleich das des gesummten deutschen Buchhandels, der zu sei­nem Bestehen einer ungehinderten freien Bewegung am Centralplatze bedarf. — Auch anderwärts werden Lite­ratur und Buchhandel hinsiechen, wenn sie durch zu harte Preßgesetze bedrückt werden, aber sie können sich wieder erholen, wenn einmal die Fessel ihnen abgenom­men wird. Diese Hoffnung auf eine neue Erhebung kann man für Leipzig nicht hegen; die Blüthe seines Buchhandels beruht vorzüglich auf dem daselbst einge­bürgerten Comnüfsionsgeschäft für sämmtliche deutsche, für einen Theil der europäischen und für viele ameri­kanische Buchhandlungen, und wenn dies Verhältniß einmal gestört wäre, so ist keine Wahrscheinlichkeit, daß es sich gerade in Leipzig wieder herstellen würde. Der Organismus des deutschen Buchhandels bedarf eines Commissionsplatzes, und wenn der einmal in einer an­dern Stadt gewählt worden wäre, so würde man nie nach Leipzig zurückkehren, sondern es seinem Verfalle überlassen. — Dieser Fall wird eintreten, wenn bei einer Gefährdung des Commissionsgeschäfts der Ver- lagshandel in dem innigen Anschluß an dasselbe durch die Erleichterung, welche der Centralpunkt des Buch­handels dein Verlagshandel für die Versendung seiner Erzeugnisse bietet, mit dem Commissionsgeschäft sich wegwendet, — oder wenn der Verlagshanbel durch ein maßlos strenges Preßgesetz bedroht sich wegwendet, das Commissionsgeschäft, welches da, wo die meisten Verlagshandlungen sind, am leichtesten sich betreiben läßt, ihm folgt. Schon sind Berlin und Stuttgart durch die Ausdehnung der dort befindlichen VerlagSge- schäfte als Commissionsplätze zweiten Ranges wichtig geworden. Mit einem solchen Verfalle sieht sich Leip­zig durch den vorliegenden Preßgesetzentwurf bedroht, und deshalb gebietet die Pflicht der Selbsterhaltung dem Leipziger Buchhandel, unter Nachweis deö ver­nichtenden Einflusses und der völligen Unausführbar- keit seiner Bestimmungen auf die Zurückziehung dieses Entwurfs zu dringen. Der Entwurf ist ein gelunge­nes Sammelwerk aller Beschränkungen der Presse aus den übrigen derselben feindseligen Gesetzgebungen, was

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Lisb. Des will ich ausrichte. Awer, Katherine, was werrschte dererscht vor Fräd hawe, wann er mit meint Mann uf Rüdesum geht! Wähschte was, geh aach mit, dann gehemer mit enanner, dann de nächste Suntag is Gottesbienscht, wo die Kinner des Erschte- mol zum Nachtmohl gehe, un das wär sehr rührend auzehörn.

Kath. Des will ich thun, Lisbeth, un wann ich Alles stehe und lu'he muß losse, dann wie mei Mann is, will ich aach so sein. Awer, Lisbeth, ich hawe Dich jo ebbes Annerscht frohe wolle, hawe ich Dir des Vorigemol gesaht, un vor lauter Fräd, daß mei Mann jetz ganz annerscht is, bin ich ganz druf ver­gesse, un vor Heid isses doch e bisge zu spät.

Lisb. No, was hoschte dann ägentlich mich frohe wolle? Manns vor Heid zu spät is, baun kann ich Dirs uf e Annermol beantworte.

K a t h. Ich wollt Dich frohe, ob aach die Deutsch­katholike an die Dreieinigkeit glawe?

Lisb. Ja, lieb Katherine, do drüwer is viel ze sah, un is Heid gewiß zu spät, awer mögt ich Dir vor Heib nor sah, daß mei Mann gesaht Hot, daß die Deutschkatholike eher an die 34 Einigkeit glawe, als au vie Dreieinigkeit. Die Dreieinigkeitslehre wäre die aüerunveruünftigste, die nor in dem Christenthume Hat erfunne werde könne. Das Nächschtemol werde ich Dir es beweise.

Kath. Also das Nächschtemol; ich bin begierig druf.