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selbst sein Leben! Was sollen wir daher, Alles wohl . erwogen, von einer Nachricht urtheilen, die das Ge­gentheil Hieltet? Sollen, dürfen, können wir das Unglaubliche glauben? Das „Fr. I." bringt folgende telegraphische Depesche: „Kassel, 13. Sepbr. Das Oberappellationsgericht hat sich für Nichtverbindlichkeit der Verordnung vom 4. September erklärt; der Kurfürst ist in verwichen er Nacht mit sämmtlich^e-n Mi n istern nach Hannover abge- r e i st."

Will der Kurfürst mit seinen Ministern etwa nur eine Lustreise nach Hannover machen? Will er sich über Berfassungsfragen bei Stüve, der in tiefen Fragen bekanntlich in den 30er Jahren viele Studien gemacht hat, Raths erholen? Wir wollen es glauben, nur begreifen wir dann nicht, warum Hassenpflug und Haynau und Baumbach ihn begleiten? Sind sie et­wa vor der Hand in Kassel überflüssig? Nicht doch, sie haben ja am 11. September erst, ein Akten­stück veröffentlicht, worin sie sagen: „Die Verordnun­gen vom 4. und 7. Sept, finden eine so wenig ein­dringliche Aufnahme, daß es erforderlich scheint, eine Belehrung der Behörden desfalls eintreten zu lassen." Sie stellen darin ferner ausdrücklich den Grundsatz auf: „Zweifelhaft aber kann es ferner nicht sein, daß Gesetze unbedingt zu befolgen sind und daß sich der Beobachtung derselben weder Jemand ent­ziehen, noch berechtigt sein kann, den Inhalt von Gesetzen eigenmächtig an der Verfassungsurkunde zu messen und nach individuseller Ansicht die Gil­tigkeit der Vorschrift für sich feststeUen zu wollen." Was die Minister hier dem ständischen Ausschusse zu- rufen, werden sie es nicht auch sich selber zugerufen haben? Haifas Oberappellationsgericht setzt gegen sie entschieden,werden sie sich dem Gesetze „entziehen"?

Also noch einmal, wenn der Kurfürst ein konsti­tutioneller Fürst, die Minister verfassungsge­treue Minister sein und bleiben wollen, so begreifen wir diese Flucht nicht, oder wir müßten sie als den unüberlegtesten Schritt tadeln, der je in Kurhessen ge­schehen ist. Freilich, w e u n wir von Recht und Gesetz, Treue und Ehre absehcn wollten, was wir aber nicht wollen, dann wäre uns diese Flucht schon erklärlich; denn dann brauchten wir nur an die alte Taktik der Cvntrcrevolution zu denken: der Papst verreiste nach Gaeta, der König von Sachsen nach dem Königstein, der Großherzog von Baden nach Mainz, es verreiste so mancher Fürst und Minister, um die Revolution sich überstürzen, die Restauration sich wieder Bahn brechen zu lassen. Aber in Kurhessen ist ja keine Re­volution zu sehen, das Volk verhält sich muster­haft geduldig, die Behörden entfalten eine Treue und Ausdauer, einen Muth, der das höchste Lob verdient; die Gerichte thun ihre Pflicht und die Truppen ihre Schuldigkeit; es floß noch kein Tropfen Blut, obgleich manche bittere Thränen über des Landes Noth und Gefahr! Sollte es denn also doch wahr sein, was konservative Blätter behaupten, daß die kurhesfische Regierung das Land geflissentlich in Unruhen stürzen wolle, um die unbequeme Verfassung im Blute des Volkes zu ersticken? sollte es in Deutschland ein Sei- 'tenstück zu der Art geben, wie der König von Neapel die Verfassung handhabt? Nein, nein, es kann ja nicht sein, die telegraphische Depesche ist nicht begründet oder die Flucht beruht auf einen — „Mißverständniß", wie die Nachricht der O-P-A-Z. aus Berlin wohl auch nur auf ei­nem „Mißverständnisse" beruht, wenn es dort heißt: „Gewisse Andeutungen machen es nicht unwahrschein­lich, daß die anfängliche Entrüstung, welche in den gouvernementalen Kreisen über die Vorgänge in Kassel geherrscht haben soll, im Abnehmen ist." Wenn man anfangs entrüstet war, was ist von Hassenpflug geschehen, das ihm die Herzen der gouvernementalen Kreise wieder z u z u w enden geeignet wäre? Oder hätte Preußens Entrüstung etwa nicht dem Verfas­sungsbruch gegolten, sondern blos dem Plane mit den bairischen Truppen, und stände das „Abnehmen" der „Ent­rüstung" mit der Flucht nicht nach Wien oder Mün­chen, sondern nach Hannover in Verbindung? Nein, unmöglich können wir annehmen, die preußische Re­gierung habe nur Entrüstung aus Furcht vor Durch­kreuzung ihrer egoistischen Pläne. Lieber glauben wir auch hier wieder an ein „Mißverständniß", wobei uns nur der Umstand genirt, daß es grade jetzt fast lauter konservative Blätter sind, die O.-P.-A.-Z., das Fr. Jour., die Köln. Ztg., die Const. Ztg. u. s. w., welche so arge „Mißverständnisse" unter das Volk bringen und von Vcreath, Schlechtigkeit u. dgl. reden. Wenn die demokratischen Blätter solche Worte sprächen, da wüßte der geneigte Leser, was er von solchen — „Lügen­blättern", „Wühlerzeitungen" u. s. w. zu halten hätte; aber, „so dies geschieht am dürren Holz (dem aller­konservativsten, allerkonstitutionellsten Gothaer Zunder- Holzel), was soll am grünen werden!" —

Sollte das konstitutionelle Prinzip in Deutschland wirklich doch auf so schwachen Füßen stehen, wie die Organe der Demokratie seit zwei Jahren behauptet ha­ben; sollte ohne eine durchaus demokratische Staats­form an Haupt und Gliedern doch keine Hoffnung auf Ruhe und Frieden, Ordnung und Sicherheit, Wohl­stand und Vertrauen möglich sein? Wenn die konsti­tutionelle Partei in Deutschland nicht Alles aufbietet, Alles daran setzt,, daß dem Volke in Kurhessen Gerech­tigkeit wird, so ist jeder in Zukunft ein Dummkopf in der Politik und ein Verräther an Gesetz und Recht, Freiheit und Ehre, der der demokratischen Partei Un­

glauben und Rücksichtslosigkeit vorwirft. Sollte es in KurheAn aber gar zu blutigen Auftritten, zu neuen Standrechststragö eien getrieben werden, so komme die Ver­antwortung über diejenigen, welche sich am Unrecht da­durch betheiligten, daß sie es wider besseres Wissen und Gewissen geschehen ließen! Das ist unsere An­sicht von der Sache, und hierüber ist unter Männern von Treue und Glauben doch wahrlich fortan kein „MiSverstandniß" mehr denkbar!

N. S. Mittags. Es war kein „Misverftänd- niß" des Telegraphen! Oie „N. Hess. Ztg." melkt, daß der K u r f ü r st m i t s a m in 11i ch e n M i n i ft e r n in der Nacht auf den 13. „in größter Heimlich­keit abgereist sei". Die „O.-P.-A.-Z." bestätigt dies, indem sie berichtet, um 3 Uhr habe der Kurfürst „in aller Stille" die Residenz verlassen und sich einst­weilen nach Hannover begeben; „ein Theil des Mi- nisteriums begleite ihn, der andere fei wahrscheinlich nach Frankfurt gegangen; der Militärkommandant Bauer habe unuinschranstc BoIIinacht 311 den energisch­sten M aß r egeln in Fall einer gefährlichen Katast­rophe." Die O.-P.-A.-Z. behauptet, der ständische Ausschuß habe die Absicht, sich in einen p r 0 vis0 r i- schen Vollziehungsausschnß zu verwardeln. Die „Neue Hessische Zeitung" meldet nur, daß der Ausschuß sich sogleich Morgens versammelt habe. — Kassel ist ruhig, auch aus dcm Lande lji e g e n bisher n u r b e r u h i g e n d e B e r i ch t e v 0 r. Wird das schwer heimgejuchte Volk diese harte Probe be­stehen? Wir hoffen zu dem gesunden Sinne der Kur- Hessen, daß keine List der Hölle sie von dem betretenen Siegespfade abwendig machen werde!

Asf»senvesHand1«»tze« zu Wiesbaden.

Neunter Prozeß.

Anklage gegen Konrad Poppert von Loß- h a usen im Ku r f ür sten thu in Hesse n wegen Todt u n g.

^ Wiesbaden, 13. September. Präsident: Herr Oberappetlationsgerichtsrath L a n g h a ns ; Staatsan­walt: Herr Staatsprocurator- Substitut Flach; Ver­theidiger : Herr Pi okurator Dr. Gr 0 ßina 1111.

Konrad poppert aus Loßhausen , 25 J.chre alt, Orgelspieler, ist angeklagt, daß er am 26. April 1850 in der ohne Vorbedacht in einem durch grobe Beleidigungen des Jakob Stephan zu Nied hervorgerufeuen Affeete beschlossenen und ausgesuchten rechtswidrigen Absicht, diesen zu mißhandeln, denselben durch einen Schlag auf den Kopf mittelst eines Stockes in der Weise an seinem Körper verletzte, daß hierdurch der Tod des Jakob Stephan herbeigeführt wurde.

Folgendes ist kurz der nähere Sachverhalt. Am 26. April l. I. Abends gegen 8 Uhr kamen der An­geklagte mit Gertrude Blankenhainer und ihrem Söhnchen und noch mehreren andern Orgelleuten nach Nied in die Wirthschaft der Wittwe Kumpf, um daselbst zu übernachten. Sie stellten ihre Orgeln und ihr Gepäcke auf den Wirthstisch und fragten nach Betten, die ihnen jedoch nicht zu Theil werden konnten. Eine von der Wirthin angenommene Frauensperson, die in keinem guten Rufe stand und unter dem Namen „Preußenkattel" allgemein bekannt war, wollte iiiin den unwillig gewordenen Leuten verbieten, ihr Gepäcke auf den Tisch zu stellen, sie befahl, dasselbe hinwcgzimehmen. Der Angeklagte widersetzte sich die­sem Befehle, da sie (die Preußenkattel) hier nichts zu befehlen habe. Darüber entstand denn gleich Streit, teilt sich der Angeklagte jedoch dadurch entzog, daß er seine Orgel aufpackte und in ein anderes Wirthshaus sich begab. Gertrude Blankenhainer veranlaßte ihn jedoch wieder zurückzukchren. Da er nun inzwischen gehört hatte, daß ihn die Preußenkattel einen „Stromer" genannt habe, so beschwerte er sich bei der Wirthin und ihrem Geschäftsführer Jakob Stephan in sehr aufgeregter Stimmung. Stephan gab ihm kein Ge­hör, sondern schob ihn unter Mißhandlungen (wie einige Zeugen bestätigen) zur Thüre hinaus. Es ent­stand nun eine Rauferei, wobei der Angeklagte dem Jakob Stephan mit einem mit Eisen beschlagenen Stöcke eins versetzte, daß er zu Boden fiel und ohn­mächtig wurde. Ersterer entfernte sich schleunigst, wurde indessen von einigen Niedern eingeholt und arg miß­handelt, so daß er, in die Wirthschaft zurückgebracht, auch ohnmächtig niedersank. Nach Verlauf einiger Tage starb Stephan an der ihm von dem Ange­klagten beigebrachten Kopfwunde, nachdem sich eine Zeitlang fein Zustand merklich gebessert hatte.

Die Wunde befand sich auf der linken Seite des Kopfes dicht über dem Ohre. Die ärztlichen Gutachten sprechen sich dahin aus, daß dieselbe nicht lebensge­fährlich gewesen wäre, wenn Stephan nicht einen besonders dünnen Schädel gehabt hätte. Außerdem hätten zahlreiche an der Lunge befindliche Tuberkeln teil Tod desselben begünstigt, weßhalb diese alö mit­wirkende Ursachen des Todes betrachtet werden müßten.

Der Angeklagte gesteht ein, daß er nach Stephan in dem erwähnten Streite geschlagen habe, er habe sich in dem Zustande gerechter Roihwehr befunden und sich so nur von ihm loswinden können. Wohin er ihn ge­troffen habe, das wisse er nicht, seine Absicht sei aber durchaus nicht gewesen, ihn zu todten oder gröblich zu verletzen.

Die Geschworenen verkündigen nach einstündiger Berathung das Schuldig, stellen aber den Zustand gerechter Nothwehr in Abrede. Der Angeklagte wird

hierauf, dem Anträge des Staatsanwalts gemäß, zu einer einjährigen Korrckt io nSHaus strafe und zum Ersätze der Untersuchungskosten, ohne die heutigen Kosten 99 fl. 32 kr. betragend , verurtheilt.

Sowohl die Begründung der Anklage Seitens des Staatsanwalts, als auch die Vertheidigung des Pro- curators Großmann waren in jeder Hinsicht ge­lungen, namentlich ist von Letzterem nichts versäumt worden, was zu Gunsten seines Klienten hätte sprechen können.

Zehnter Prozeß.

Anklage gegen Georg Hofmann von Frau- e 11 ft ci ii ii 11 d Petcr Bnrkhardt von da, we- ge 11 ausgez c i chneten Diebstahl s.

$ Wcisbadcn, 14. Sept. Präsident: Hr. Ober- appellatiouSgerichtsrath L a n ghan s; Staatsanwalt : Hr. Staatsprokurator R e i ch in a n 11; Vertheidiger: Hr. Prokurator L a n g.

Georg Hofman n von Frauenstein, 31 Jahre alt, Taglöhner, und Peter Burckhardt von da, 40 Jahre alt, Taglöhner, sind angeklagt, daß sie 1) nach vor- ousgegaugener Verabredung gemeinschaftlich in der Nacht vom 24. auf den 25. Mai aus dem Garten des Georg Kirn vom Hofe Groroth verschiedene die­sem mit seinem Knechte Anton Kurz gehörige Gegen, stände, als drei Teppiche, zwei Frauenkleider, einen Strohsack und einen Kittel mit etwas Taback; 2) in derselben Nacht aus dem Garten des Herrmann Jo­seph Host vom Hofe Nürnberg eine Gartenbank, 2 Windeln und 2 Sacktücher; 3) nach Entfernung des Drahtgitters von einem Fenster der Speisekammer des Wohngebäudes des H. I. Host und mittelst Einstei­gens in dieselbe eine große Anzahl Vietualien, Weiß­zeug 2C. entwendet haben. Georg Hofmann ist au­ßerdem noch der Entwendung eines dem Peter Nu­ckel b ach von Frauenstein gehörigen Jochkissens und Fochriemens und Peter B u r ckhardt der Entwendung von neun dem Schmiede Conrad von der Heyd von Frauenstein gehörigen eisernen Sloten an geklagt. Der Gesammtwerth der gestohlenen Gegenstände ist auf circa 24 Gulden angeschlagen.

Die Angeklagten sind der ihnen zur Last gelegten Verbrechen bis auf wenige Einzeluheiten geständig, wes­halb die Ermittlung des Thatbestandes keine großen Schwierigkeiten bietet. Anklage und Vertheidigung fassen sich daher auch sehr kurz und die Geschwornen erkennen nach nicht langer Berathung das Schuldig in allen Theilen der Anklage. Nur bezüglich der Ent­wendung des Jochkissens und Jochricmens erfolgt das N i ch t s ch uldi g.

Der Gerichtshof verurtheilt jeden der Angeklagten zu einer C 0 r r e,c t i v n s h a u s st r a f e v 0 n 2 % I a h- ren, zur Bezahlung der Untersuchungskosten, vorbe­hältlich der noch zu liquidirenden Kosten, 57 fl. 2 kr. betragend, und zur Entschädigung der durch sie in Nachtheil Gekommenen.

D e Ä L s eib l K A A.

Wiesbaden, 13 Sept. (Nass. Allg. Ztg) Der „Preuß. Staats-Anzeiger" beginnt mit der Verössentli- chung ter dem provisorischen Fürstencollegium angezeigten ablehnenden Erklärungen der in dem Collegium vertre­tenen Regierungen auf die Einladung Oesterreichs, den repristinirten Bundestag zu beschicken. Diese Zu­sammenstellung wird einen neuen Beitrag erhalten, in­dem auch von Seite der nassauischen Regie­rung die Aufforderung zur Beschickung des erneuerten Bundestages in Frankfurt ab­lehnend beantwortet wurde.

'"' Wiesbaden , 14. September. (Zeitungs sti in- men über Knrhcssen.) Aus Frankfurt meldet die „Augob. Allg: Ztg." über die kurhesfische» Mannover: „Man lebt der festen Zuversicht, Durch Beharren auf dem Wege des gesetzlichen passiven Widerstandes eine baldige Lösung ter jetzigen Muren herbeizufnbren, da in Deutschland niemand wünschen kann, daß um Eines Man ues willen ein ganzes Land in W(rrfa l gestürzt werde." Wir registnreu dieses Urtheil der bairisch - österreichisch confmuwven „Angsb. ANg. Ztg.", die manche Politiker noch für eine Autorität halten, ein, um zu belegen, daß über diese Wirthschaft unter allen Blattern, die nicht geradezu den russischen Despotis­mus predigen, nur eine Stimme herrscht. Die „Augsb. Allg. Ztg." läßt auch der klugen Taktik der Demokratie bei diesen Händeln Gerechtigkeit widerfabren — ein sel­tenes Zugeständnis' dieses Diplomatenorgans. Auch in Berlin wurde am 11. bereits Hannovers Auftreten für ten Kurfürsten von Hessen versichert ; doch schreibt man der „Köln. Ztg." darüber: „Es glauben hier selbst Stüve 's entschiedene Gegner nicht, daß man Haunvver's Ehre durch eine solche Verbindung mit einem unauslöschlichen M akcl beflecken werde/' — Begreife wer es kann, wie Stüve'H Ehre sich mit einem solchen Schritte vereinigen ließe; doch Han­novers Ehre, lautet das nicht schon bedenklicher, wenn wir die Schriften lesen, welche in dem hannövcr'schcn Verfasiungsstreite derselbe Mann verfaßte, der jetzt han-- növer'schcr Minister ist? Freilich schrieben wir damals 1836 und jeyt 1850: allerdings ein kleiner Unterschied in der Zeit! Aber wenn eS sich bestätigt, daß Hannöver'sche Truppen auf dem Marsche gegen die kurhesfische Grenze, der Kurfürst und die hessischen Minister in Hamwver sind und der Nerfaffungsagitator Stüve noch hannöver- 'scher Minister ist — was sagen „Stüve's enlschiedcuste