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Holsteins nach östeneichischt'» Ausillüc» nac dänischen Hoffiinngcn das Nähere zu yfiubieben. Oesterreich will nun die Friedens Ratification von Bundestags wegen beschließen und an Preußen überreichen. Eben so soll mit der ferneren Autorisation für die Bundes- Venvaltungs-Comnüssion verfahren werden, um auf diese Weife eine Anerkennung des Bundestages durch Pi rußen herbeizufiihren.

Der Telegraph meldet aus Kiel 3. September, daß ric Landesvcrsanunlnng nun doch auf den 9. September ein berufen sei.

Dänemark muß man rühmend nachsagen, daß es für die Hinterlassenen seiner Officiere sorgt. So er­hält die Witwe des im vorigen Jahre vor Fridericia gefallenen Generals Rey außer ihrem Witwen-Gehalt eine jährliche Gratifieatioii von 900 Thirn. und Er- ziehungsgeldcr für einen Knaben bis zum 21. Jahre 500 Thlr.

MepubLik ^Tdtit^rtdi.

j * Paris, 2. September. Das politische Leben hat von Neuem begönne»; bald wird es wieder in hohen Wel­len wogen. Im Ministerium herrscht Zwietracht: ein Theil will nach der Prorogation der Nat.-Vers. so­gleich zu denl entscheidenden Fragen über Verlänge­rung der Präsidentschaft schreiten, der besonnenere da­gegen jede heiße Frage dieser Art bis zum Monat Mai vermieden wissen. Es wäre daher leicht möglich, daß der in der Minorität bleibende Theil des Kabinets nach der Rückkehr des Präsidenten, der morgen früh nach Cherbourg abreist, seine Entlassung cinreichte. In der Bevölkerung der Hauptstadt kocht es, das ist nicht mehr zu verkennen. Die unsinnigen Bestrebun­gen des10. Dezember" richten das Elysee mit jedem Tage mehr in der öffentlichen Meinung zu Grunde.

Ehangarnier, dem die Augen mehr und mehr auf- gehen, hat eine Ordre erlassen, worin den Offizieren und Unteroffizieren die Betheiligung an einer Subskrip­tion verboten wird, welche vom10. Dezember" be­trieben wird, um-dem Präsidenten ein Banket zu ge­ben. Vier weitere Generalconseils haben sich für die Verfassungsrevision ausgesprochen, also im Ganzen jetzt 15, davon 6 unter Wahrung der in der Konsti­tution selbst vorgeschriebenen Bedingungen. Börse: die Liquivirung der Rente, welche heute statt fand, war sehr schwierig; die Fonds waren sehr augeboten und neigten zum Sinken. 3pCt. blieben auf 50 stehen; 5pCt. 96, 30 (Baisse 30 C.); Bankaktien 2300. |

Affisenv crhaudluuZ rr jti Wiesbaden Zweiter Prozeß.

Anklage gegen Wittwe Agnese Weber von Hattenheim, wegen Meineids.

$ Wiesbaden, 4. September. Präsident: Herr Obcrappellationsgerichtsrath Langhans; Staatsan- walt: Herr Staatsprocurator-Substitut Flach; Ver­theidiger: Herr Proeurator Dr. Leisler jun.

Die Wittwe des verstorbenen Küfers Joh. Weber, Agnese, geb. Kempcrich zu Hattenheim, 69 Jahre alt, ist angeklagt, daß sie in dem zwischen ihr als Beklagten und Johann Mäurer von Hattenheim als Kläger über eine Forderung von 20 fl. gefühlten Rechts­streit den ihr vom H. Justizamte Eltville durch Urtheil vom 2. März 1849 auferlegten Eid des Inhalts:Ich gelobe und beschwöre, daß ich die vom Kläger über­gebene mit DatumHattenheim, den 9. Aug. 1847''" versehene Urkunde nicht unterschrieben habe, so wahr mir Gott helfe", am 3. Mai 1850 vor dem genann­ten Gericht wider besseres Wissen falsch ausgeschworen habe, in der Absicht den Johann Mäurer von Hat­tenheim um einen Geldbetrag von 20 fl. nebst 5 pCt. Zinsen vom 9. August 1847 anfangend widerrechtlich zu benachtheiligen und sich selbst einen unerlaubten Vor­theil von gleichem Betrage zu verschaffen, auch auf Grund des abgeleisteten Eides die Abweisung der Klage des Johann Mäurer auf die erwähnte Forderung von 20 fl. bewirkt habe.

Im Wesentlichen verhält sich die Sache kurz fol­gendermaßen: Die Angeklagte schuldete dem Kaufmanne Johann Mäurer zu Hattenheim für gelieferte Spe- zereiwaaren 28 fl. 8 fl. wurden durch die Wittwe Folz von Hattenheim, die bei der Angeklagten wohnte, an Mäurer abschläglich bezahlt, es blieb daher eine Restforderung von 20 fl. Diese Forderung hat die Angeklagte, wie vier Zeugen bestätigen, durch ihre eigenhändige Unterschrift eines von Mäurer ausge­stellten Schuldscheins, im Hause des letzteren, aner­kannt. Da keine Zahlung erfolgte, so trat dieser klagend auf und wurde der Beklagten der oben erwähnte Eid zugeschoben, den sie dann auch ableistete, nachdem sie vorher vor Meineid verwarnt worden war und be­stimmt erklärt hatte, sie habe Mäurer nie etwas un­terschrieben, das könne sie beschwören. Auch heute er­klärt sie dasselbe. Sie kann die Urkunde nicht aner­kennen, weil sie vorgibt, gar nichts mehr zu sehen.

- Der Staa'sa iwalt hebt bei der Begründung bei« Anklage ganz besonders die wissentliche falsche A'- lcrstung des Eides hervor, '«dem w Angeklagte be­stimmt behaupte, sie habe niemals etwas bei Mäu­rer unterschrieben, während doch vier beeidigte Zeugen das Gegentheil aussagen unb hält deßhalb die Anklage für vollkommen begründet. Der Vertheidiger legt besonderes Gewicht darauf, daß die Angeklagte, da sie ihr Gesicht beinahe ganz verloren habe, gar­nicht hätte vereidigt werden dürfen, sie hätte ja die in Rede stehende Unterschrift jiar nicht sehen können und hätte deßhalb auch nicht wissen können, ob sie dieselbe jemals geschrieben habe. Wenn sie das w rklich nicht in hr gewußt habe bei Ableistung des Eides, so hätte sie dies mit gutem Gewissen beschwören können. Anders wäre es aber vielleicht gewesen, wenn sie die Unterschrift deutlich gesehen hätte, dann würde ihr vielleicht die Sache ge- nan ins Gedächtniß zurückgekehrt sein. Er hält die Ableistung dieses Eides im höchsten Falle für eine leichtsinnige.

Nach einer halbstündigen Berathung erkennen die Geschwornen das Schuldig und wird hierauf die Angeklagte dem Anträge des Staatsanwalts gemäß, zu einer Correktions hausstrafe von 2 Jahren, zur Entschädigung des Johann Maurer und zum Ersätze von 38 fl. 58 kr. Untersuchungskosten, vorbehältlich der weiter zu liquidirenden Kosten, verurtheilt.

Amtliche Nachrichten.

Der Geheime Regierungsrath Koch ist auf sein Ansuchen von der ferneren Theilnahme an den Geschäf­ten der Prüfungs-Commission l. Abtheilung entbun­den worden.

Dem Justizamts-Akzessistcn von Reichenau zu Hachenburg ist die nachgesuchte Dienstentlassung ertheilt worden.

Dem Pfarrer Heusinger von Wald egg zu Nitderlauken ist die Pfarrei Rettert übertragen und der Pfarrer Schellenberg zu Nauheim in den Ruhe­stand versetzt worden.

Dam Korporal Georg Völpel zu Weilburg ist die Medaille für Rettung aus Lebensgefahr verliehen worden.

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B e k a ll n t m

(1138) Verzeichnis der Lehrqegenstände

im Herzoglich Nassauischen

Institut der Landwirthschaft zu Wiesbaden für das Winterhalbjahr 185%i.

Im nächsten Winter-Curse werden gelehrt:

1) Mineralogie (Oryktognofie) und

2) Geognosie von Professor Dr. Thomä.

3) Phvsik und Klimatologie und

4) Landwirthschaftliche Technologie von Professor Dr. Fresenius.

5) Lehre von den Krankheiten der Hausthiere und

6) Thier arzneimittellehre von Thier - Arzt Groll.

7) Allgemeiner u. besonderer Theil des P fl a u z e n b a u s, O b st- u. W e i ii b a u sowie

8) Rindvieh- und Pferdezucht von Professor Dr. Medicus.

9) Landwirthschaftliche Betriebslehre einschließlich Buchführung und

10) Ländliche Baukunde von Lehrer Dr. Dunkelberg.

Die Vorträge werden mit dem 15. Oktober eröffnet. Anfragen und Meldungen wegen Aufnahme von Zöglingen sind zu adressiren an den Direktor Dr. Thoma.

(1131)

Encore! Nous serons gais.

A Messieurs les Frans als!

Messieurs, nulle pari vous ne trouverez une ineilleure tadle et des vins plus fins, â des prix aussi niederes, quâ la cour pala- tiiiale, dite:

rue Bockgasse Nro. 6,

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« FltA^HFOltT sur Mein.

Veuillez nihonorer de votre préférence

Jesepii &chtnoitler9 gérant.

(H3ö) Werteren

ES wurde den 1. September auf der Chaussee Den Biebrich nach Wiesbaden eine gemalte mit Gold eingefaßte Breche verloren. Der redliche Finder wird gebeten, dieselbe gegen eine an­gemessene Belohnung in der Expedition dieses Blattes abzugeben.

(11391 Ein in der Oberwebergaffe dahier gele­genes einstöckiges Wohnhaus, mit zwei­stöckigen Hintergebäuden, ist unter annehm­baren Bedingungen zu verkaufen. Wo? sagt die Exped. d. Bl.

(1109) Es werden für 80,000 fl. Steig- schillrng zu kaufen gesucht durch Friedrich Schauß in Wiesbaden.

a ch u ii g e ii.

(io?«) Königlich Bayrisch privilegirter

Hofmann scher Zahnbalsam.

Durch viele Studien und Besuche ist es mir gelungen, einen Zahnbalsam zu erfinden, welcher die hefligsten Zahnschmerzen in einer Minute stillt. Der Verkauf desselben ist mir durch allerhöchstts Privilegium, nach vorausgegangeuer Prüfung durch die einschlägigen Königlichen Stelle», bewilligt worden.

Indem ich dies hiermit zum Wohle der Leidenden bekannt mache, zeige ich zugleich an, daß ich die Haupt-Niederlage bei Hrii. Georg Wilhelm Arnhard, Theatinerstraße Nro. 9 in München errichtet habe und mein Zahnbalsam ausschließlich nur da zu haben und zu beziehen ist. Preis des Glases 36 Kreuzer.

München, Monat Juni 1860. »ioseph Hofmann,

Königlich Bayrischer Hofmaler und Chemiker.

Haupt-Agent für Frankfurt, Hessen, Nassau, Rheinlande, Holland, Belgien, Hannover und die Hansa-Städte ist Herr Carl Steinhardt, vor dem Schaumainthor in Frankfurt a. M.

C. W\ Arnhartt.

Bezug nehmend auf Vorstehendes hat mir Herr Carl Steinhardt den Balsam als Agent für N a s s a u übertragen und ist derselbe nur bei mir zu haben. «X. L. Seibert in der Langgaffe.

Anmerkung. Der Verkauf des vorstehenden Zahnbalsams ist, nach vorheriger Prüfung durch die Herzoglich Nassauische Medieinal-Behörde, mir von ^Herzoglicher Polizei-Commisfion erlaubt worden.

Wiesbaden, den 20. August 1810. «X. X,. Seibert in der Langgaffe.

Ormlienfteitter Volksfest,

(ins) am 13 und 16. September I. J.

Zunächst findet die Festrede statt; dann folgen die Verhandlungen über Landwirthschaft, Gewerbe, Volksbildung, Gesangprobe, Festessen, Umzug, Scheibenschießen, Musik- und Gesang- Darstellung, Pferderennen, Turnübungen, Volksbelustigungen, Bergurannszug, Tanzbclustigungen.

Den 16. September l. J. noch insbesondere Preißpstügen, Fechtübungen, Erntetanz, die feierliche Preiövertheilung für den Gesang, das Turnen, Wettrennen, Preispflügen, die gewerb­lichen und landwirthschaftlichen Erzeugnisse, Obst, Blumen u. f. w., Scheibenschießen, sodann die Bergleute, Abends Ball bei Hrn. L. Mahlinger zu Limburg und in Diez bei Hrn. Göbel zum Holländischen Hof.

Die Herren Landwirthe, Gewerbtrcibenden, insbesondere Bergwerkbesitzer, auch Bluincn- und Obstoroducenten u. s. w werden ersucht, ihre Produkte in das Ausstellungs- Local bei Hrn. Wirth Künzl er in Diez binnen ersten Tagen einzuliefern. Die Preiße werden dem­nächst veröffentlicht.

Limburg, den 26. August 1850. Das Central - Comit«.

J3l Regelmässige Postschissfahrt

zwischen Antwerpen di? New-York.

Abfahrt am 1. und 15. jeden Monats.

Die Schiffe dieser Linie, wie: Cotton Planier, Capitain Pratt; Roscoe, Capitain Thompson; Gertrude, Capitain Weeks; Westminster, Capitain Post; u. s. w., sind alle als vorzügliche amerikanische gekupferte Dreimaster erster Classe bekannt und werden von erfahrenen, menschenfreundlichen Capitainen geführt.

Denjenigen Auswanderern, welche in der nächsten Zeit ihre Reise antrcten wollen, diene zur Anzeige, daß die

Sara Hand, Capitain Nickels am 1. September,

Westminster, Post 15.

expedirt werden, und daß sie zur Sicherung ihrer Plätze sich frühzeitig an die Unterzeichneten und deren Agenten wenden müssen.*)

Außer obigen Schiffen expediren wir auch schöne amerikanische Dreimaster nach New- Orleans.

Nähere Auskunft über Preiße und Bedingungen ertheilen

J. J. ^liihler^ Hauptagent

1096) in Wiesbaden.

Sowie die Agenten: F. «X. Hecket in Herborn; Amrsarmencassirer Haurer in Langenschwalbach; Bernkartl Ehrmann in Hattersheim; Rechtsprakti­kant Wagner in®t. ©oarS^aufen; Hart Fang in ®; Buchbinder ii. Hoehn in Idstein.

*) Unser Schiff Cotton Planier ist in 22 Tagen, die Edwina in 27 Tagen nach New - I ork gesegelt.

Verantwortlicher Herausgeber und Verleger C. Ritter. Druck der C. Ritter'schen Buchdruckerei.

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