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folgte. Der ^o.Hauf der sp^iianntcn E»tschci d ii ii asg r ir ii k s ist uiuyfä&r Folgendes:

Die Gesetze des preußische» VanbredjtS bestimmen Ivar für bieiennrn, die sich nicht als Anführer beim AiiflUhr beteiligten, nur sechs bis acht Jahre Gefan­genschaft. Weil der Angeklagte aber ein Mann von so hoher Bildung ist, und also besser alS ein Andrer wußte was er that, und weil bei ihm die Entschul­digung iveMilt, daß er vielleicht bei dem Ausstand etwas für sich zu gewinnen v er» meinte, darum erhöhen wir für ihn die Strafe auf lebens! a n glich e Festungshaft."

Hier erregten zwei Punkte besonders die allgemeine Aufmerksamkeit. Bisher hatte man immer den Auf­stand dadurch geschmäht, daß man den Theilnehmern

v wa f sie ä 'en nm für sich etwas dabei zu ge, Winnen gehont. Nun galt dies plötzlich alS Milde- deenngsgrund, und man fand die höhere Strafbarkeit dann, daß ein Mann ohne Egoismus aus reiner Neberzenstnng mit in den Kampf zog. Der andre Punkt war die nun offenbar gewordene Schärfung eines einmal gesprochenen Urtheils: ein unerhörtes Faktum selbst in den Annalen der Tyrannei. Die Offiziere, die um den Spruch des Standgerichts wuß­ten , glaubten bisher ihre Regierung hinsichtlich dieser Verschärfung weiß zu waschen, indem sie versicher­ten, es sei nicht Festungshaft gemeint gewesen, wie man sie gewöhnlich verstehe, sondern Festungs st r a ft; also das Schicksal der sogenannten Baugeffaugenen.

Will man auch annehmen, daß diese immerhin

sehr bezweifeluswerthe Ausrede wahr sei, so frage I man jede» gesunden Charakter, ob man nicht lieber unter dem weiten blauen Himmel auf den grünen Wällen einer Festung mit Spaten und Schaufel M'- beiten will, als in einer unterirdischen Einzelzelle am Spinnrad vermodern. (N. D. Z.)

Herrliche Begnadigung!

(Schluß folgt.)

ffff Wiesbaden, 15. Mai. Bei der heute hier statt« gehabten 5. Ziehung der Vereins -Zehngulden -Loose sind folgende Nummer gezogen und die beigesetzten Preise gewonnen worden : 93,368: 18,000 fL 67,685- 5000 fl., 27,769: 1500 fl. und 13,295: 500 fl.

Verantwortlicher Redakteur: I. Oppermann.

Bekanntmachungen.

Actl'en zu 10 Franken au porieur.

LA FORTUNE.

Seifen zu 50 Franken au porteur.

Gesellschaft zur Exploitation der Goldminen von Californiett, vermittelst neu patentirter Maschine Frankreichs und Nord-Amerikas. Sitz der Gesellschaft: rue du Faubourg- Poissonnière, 62, in Paris. Kapital der Gesellschaft: 300,000 Fr., getheilt in zwei Actien - Serien- die eine bildet 15,000 Actien zu 10 Fr., die andere 3000 Actien zu 50 Fr., beim Unterschreiben zahlbar.

Erste Abfahrt von 30 Arbeitern zwischen dem 15. und 31. Mai.

Die Reichthümer Californiens können von Nie­manden mehr bezweifelt werden; sie erstrecken sich auf eine Fläche von 300 Meilen.

Die bisher stabilsten Gesellschaften konntem ihren Arbeitern nur gewöhnliche Maschinen zur Disposition stellen und diesem Uebel hat die Gesellschaft La For­tune dadurch abgeholfen, daß sic sich neue Maschine», welche erst kürzlich in Frankreich und in den Ver. Staa­ten Nordamerikas patenty-t wurden, »»geschafft, und deren Resultate alles Bisherige übertreffen.

Es ergibt sich nach mehrfachen Versuchen, daß 5 Ar­beiter vermittelst dieser Maschinen ein größeres Resultat erzielen als 100 Arbeiter einzeln zu Werke brachten. Der einzelne Arbeiter kann nur */10 des Goldes erwer­ben, während man mit unserer Maschine die % er­hält; sie schütze» den Arbeiter außerdem, sich stets im Master aufzuhalten, welches die Hauptursache der häu­

Jede Anfrage von Aktien muß mit einem Wechsel auf ein Banqnier-Haus von Paris an die Ordre von M. G. Thibault, gèrant der Gesellschaft LA FORTUNE, 62, rue Faübourg-Poissonnière, begleitet sein. (570)

figen Fieber in Kalifornien ist, und während der Re­genzeit die Fortsetzung der Arbeit hindert.

Die Gesellschaft La Fortune besitzt gegenwärtig 4 Maschinen mit der Stärke von 100 Mann, welche täg­lich 2 Kilo (4 Pfund) Gold geben, eine M schinc

also........... 6,000 Fr.

Für die 4 Maschinen also täglich 24,000

Für die jährliche Arbeitszeit (8

Monate)....... 5,760,000 ,

Nach diesen Zahlen kommt auf jede Artie von 10 Fr. jährlich . . 80

Auf jede Artie von 50 Fr. jährlich 400

lind auf jeden Arbeiter jährlich . 70,000

Obgleich diese Resultate außergewöhnlich erscheinen, so kann doch deren Autenticität nicht abgestritten wer­den, da sie sich auf verschiedene Rapporte des Handels« und Ackerbau-Ministers stützen; überdies ist es hin­

reichend auf die englischen californischen Gesellschaften hinzuweisen um jeden Ungläubigen zu überzeugen. So ntgociircn sich jetzt die Actien der Gesellschaft dEast- Wheel Rose zu 50 Liv. Sterl. (1250 Fr.) auSgege- ben, an der Börse von London zu 15,500 Fr.; die Actien der Gesellschaft Sud-Caradan zu 5 Liv. Sterl. (125 Fr.) ausgegeben, negociiren sich zu 3750 Fr. und diejenigen der Gesellschaft Gres-Consols auf welche nur 25 Fr. eingeschoffen wurden, zu 3275 Fr.

Nach Angabe dieser unserer Erläuterungen werden wir die kühnen Arbeiter citiren, welche vor etwa 18 Monaten nach Kalifornien gereist und nach Frankreich mit einem Vermöge» von 400,000 Fr., andere von 600,000 und andere sogar von 800,000 Fr. zurück­gekehrt sind.

Veröffentlichungen des Herzoglichen Kreis-Amts zu [575] Wiesbaden.

Das Herzogliche Kreis-Amt zu Wiesbaden an die Herren Bürgermeister dieses Kreisamtsbezirks.

Ad K. A. N. 717. Die Gestattung des temporären Ausenthaltes in einer Ge­

meinde betreff nd.

Es ist bisber hâuffg Zweifel darüber entstanden, wer zur Ertheilung der Erlaubniß zum tem­porären Aufenthalt in einer Gemeinde kompetent sei, und aus vielen in letzter Zeit vorkommenden Beschwerden geht hervor, daß bei diesem Gegenstand nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen ver­fahren wird, weßhalb ich Ihnen zur Erläuterung und künftigen genauen Befolgung bemerke!

Die Gesetze unterscheiden bei dein temporären Aufenthalt

i) zwischen Handwerkern, sonstigen Gewerbetreibenden und Gewerbsunter» nehmern unr

2) »wischen Inländern und Ausländern.

Als Handwerker find solche Gewerbe auzuseheu, für welche eine Meisterprüfung vorgeschrieben - und eine Prüfungskommission augeordnet ist, während unter sonstigem Gewerbebetrieb Diejeni- - gen verstanden werden, wozu eine besonder« manuelle Kunstfertigkeit nicht erforderlich ist.

Nach diesen gesetzlichen Bestimmungen bat denn die Erlaubniß zum temporären Aufenthalt zu -ertheilen: A. Bei Inländern, d. h. Nassauern.

1) Zum Betrieb eines Handwerks, also eines Gewerbes, wozu eine Meisterprüfung vorgeschrie­ben ist der Gemeinderath.

Conf. §. 1 deS Gewerbegesetzes und §. 67 pos. t b. der Kreisamts-Verwaltungsordnung. Es ist gegen eine in dieser Beziehung erlassene Verfügung deS Gemeinderaths ein Rekurs nicht zulässig.

2) Zu sonstigem Gewerbebetrieb, z. B. Händler, Krämer, Taglöhner, Geschäftsführer aller Art dâs Herzogliche Kreisamt, nach vorheriger Vernehmung des Gemeinderaths.

Siehe §. 67 pos. 1 c. der KreisamtS-VerwallungSordnung und §. 2, Absatz 2 deS Gewerbegesetzes.

; 3) Zu Gewerbsunternehmungeu, z. B. Fabriken, Mühlen, Hütten, Hammerwerken, Buch-

druckereien, Buchhandel, Schauspielunternehmungen, WirthschaflSbelrieb k. der Kreis» bezirksrath. , r

Siehe §. 67 pos. 1 c. der Kreisamts-VenvaltungSordniing und §. 2 deS Gewerbegesetzes, und findet hiel.gegen, sowie gegen die Beschlüsse des KreisamtS Rekurs an das StaatSmi- nisterium statt." B. Bei Ausländern.

1) Zum Handwerksbetrieb der Gemeinderath mit Genehmigung des KreisbezirkSraths.

Siehe §. 2 res Gewerbeges tzeS und §. 67 pos. 1 b. der KreisamtS-VerwaltungSordnung.

2) Zu sonstigem Gewerbebetrieb, welcher nicht als Handwerk zu betrachten ist das Herzogliche Kreisamt nach vorheriger Vernehmung des Gemeinderaths.

3) Zu Gewerbeunternehmu»gen der Kreièbezirksrath, und findet auch hier, wie bei Gesuchen der Inländer, gegetl die Entscheidungen des KreisamtS und Kreisbezirkraths Rekurs an das Staatsministerium, Abtheilung des Innern, statt.

Bei Inländern, welche sich ohne "Geschäftsbetrieb in einer andern Gemeinde aufhalten wollen, muß die Anzeige bei dem H. Bürgermeister, beziehungsweise bei dem Polizei-Kommissär, gemacht werden; (§. 38 der Kreisamts-Verwaltnngöordnnng) und bei Ausländern, welche sich temporär in einer Gemeinde deS Herzogthums aufhalten wollen, ohne ein Geschäft zu betreiben, Hal, die Kurorte ausgenommen, für den Aufenthalt auf die Dauer von 6 Wochen der Gememderath auf längere Zeit das Kreisamt, nach vorheriger Vernehinung des Gemeinderaths, die Erlaub­niß zu ertheilen. (§. 56 pos. 1 b. der KreiSamtsoerwaltungsordnung).

Wiesbaden, den 10. Mai 1850. Feiger.

(565) Edictalladung.

Ueber den Nachlaß des Walther Alten- Heim er von Eschbach ist der Concursprozeß erkannt worden.

Dingliche und persönliche Ansprüche an die ConcurSmaffe sind

Dienstag den 4. Juni l. I., Morgens S Uhr, dahier zu liquidiren, bei Vermeidung des ohne weitere Decretur erfolgenden Ausschlusses von der vorhandenen Masse.

Usingen den 7. Mai 1850.

Herzoglich Nassauisches Justiz-Amt. Zimmermann.

Markt zu Wiesbaden.

Mittwoch, den 15. Mai 1850.

Durchschnittspreise:

1 & Butter .... 22 fr.

25 Stück Eier.... 20 kr.

Zu vermiethcu.

(578) Die Wohnung, welche seit vielen Jah­ren von Herrn Polizei-Commissär von Rößler bewohnt wurde, in der Friedrichstraße und Kirch­gaffe, Nro. 16, gelegen, ist auf 1. Juli d. J. anderweit zu vermiethen.

Das Nähere auf dem Geschäftsbureau von C«r< Leyendecker.

Wiesbaden, den 15. Mai 1850.

(531) F^v Aevzte.

In einen Großherzoglich Oldenburgischen Amtsbezirk deS Fürstenthums Birkenfeld, welcher über 8000 Seelen zählt und woselbst sich eine Apotheke aber kein Arzt befindet, wird alsbald ein eraminirter Arzt gesucht. Lusttragende be­lieben sich schleunigst um nähere Auskunft an den Apotheker Hohle in Birkenfeld zu wenden.

(576)

Feuer - Versicherungs - Gesellschaft zu Cöln.

Nachdem am 3. d den Aktionären über daS Geschäftsjahr 1849 Rechnung gelegt worden ist, befindet sich bei der unterzeichneten Haupt-Agentur sowohl, als auch bei den unten bezeichneten Herrn Spezial-Agenten ein Auszug aus dem Protocolle der General-Versammlung zur Behändigung an Jeden, der sich über den Geschäftsstand der Gesellschaft zu unterrichten wünscht.

Die den Versicherten dargebotene Garantie ist abermals stärker geworden.

ES sind jederzeit ProsvectuS und Formulare zu Versicherungs-Anträgen zu erhalten. Auf sorg­fältige und rasche Besorgung der angetrageuen Versicherungen kann man rechnen.

Wiesbaden, im Mai 1850. F. SS*. Haesebier, Haupt-Agent.

Die Spezial-Agenten sind die Herren Ph. W. Heinzemann in Schwalbach- Johann Rapp in RüdksheiM; Peter Heil in Nastätten; Jacob Heß in KönigiOeiu;

I. Zinco in Dillenburg; P. I. Hanimerschlag in Limburg; Carl Jung in WeiIbiir g.

U n i o Zs.

Konceffionirte Dcutsch-Englisch-Aincrikanische Gesellschaft zur Beförderung von

Auswanderern nach Amerika

über

Rotterdam und TiverPoot.

NeSetmäszrge wöchentliche Pakete Ach ifffahrt auf den ganz neuen, zum Zweck der Auswanderer-Beförderung eigens eingerichteten Nord-Amerikanischen Schiffen der

Black Star Company in New-York.

Dies« Reise-Gelegenheit ist die beste; sie ist die schnellste und sicherste. )

Ueberfahrts-Preis für die Monate März und April 1830:

Für einen Erwachsenen ................ fl. 75.

ein Kind von ein bis 12 Jahre»............55.

In diesem Preis ist einbegriffen:

a) Der ganze Seeproviant, (Schiffsbrod, Reis, Mehl, 12 Pfund Fleisch ic.)

b) Freies Logis und Verköstigung in Liverpool, von der Ankunft daselbst bis zur Abreise, im eigenen deutschen Gasthause der Union.

c) Kostenfreie Beförderung von zwei Zentner Gepäck für einen Erwachsenen und eines Zentners für ein Kind.

d) Alle Leistungen der Amerikanischen Gesellschaft bei Ankunft der Passagiere in New - Dork. (siehe das Nähere in meinem Prospekte.)

(Jede Expedition wird von einem in meinen Diensten stehenden Eonducteur bis Liverpool begleitet.) Frankfurt a. M., den 1. Februar 1850. £ Vilhelm Bheyer.

Agenten im Herzogthum Nassau: Herr Jean Klees in Biebrich, General- Agent; Herr Varl Jany, Kaufmann in Weilburg; Herr Varl Streicher, Gold- Arbeiter auf dem Kornmarkt in Limburg a. d. L. (407)

Ruhrer Steinkohlen.

(564) Ich beehre mich hiermit anzuzeigen, daß wieder ein Schiff mit vorzüglichem grobem Fett- Schrott und Schmiedegeries in Biebrich für mich eingetroffen ist. Die Entladung des Schif­fes beginnt Dienstag am 14. Mai und dauert 12 Tage.

Wiesbaden, den 11. Mai 1850.

Günther Klein.

(567) Ich mache hiermit bekannt, daß von heute an meine Wohnung sich bei Herrn Kreis- Oberst Quint befindet und bitte ich, mein früheres Zutrauen mir wieder zu schenken; be­sonders empfehle ich, aus seidenen Strümpfen Handschuhe zu machen.

Varl Ewert, Säckler.

Nicht zu übersehe«!

(579) Bei herannahender Curzeit lade ich alle, welche möblirte und unmöblirte Wohnungen zu vermiethen haben, ein, dieselben in den Re­gistern auf unterzeichnetem Geschäftsbureau ein« schreiben zu lassen, indem bereits verschiedene schriftliche und mündliche Anfragen um Woh« nuugen für diesen Sommer gemacht wurden.

Die Vermiether haben für das Einschreiben ihrer Wohnungen keine Gebühren zu entrichten, nur bei Vermiethuug ist an daS Bureau, das in den Statuten festgesetzte Honorar zu entrichten.

Wiesbaden, den 15. Mai 1850.

Das Geschäftsbureau von

Varl Leyendecker.

Druff m Verlag der 8. Ritter'schc» Buchdruckern