des für Gotha ausgeschriebenen Fürstenkongresses scheinen dazu bestimmt, der Vollstreckung dieses Rechts die civile Form zu geben, wozu man sich, den Dynastien gegenüber, welche mediatifirt werden sollen, für verbunden erachtet. Auf die Völkerschaften selbst, über die auf solche Weise verfügt werden soll, braucht man diese Rücksicht natürlich nicht zu nehmen. Dafür haben die Minoritätsdeputirten im Erfurter Parlamente in der Annahme des §. 184 gesorgt, der die Volksrechte der Einzelstaaten zu Gunsten des großpreußischen Reichs konsiszirt. — Das Volk in den kleinen Staaten mag den eigenthümlichen Ehrenmännern, welche ohne einen Auftrag vom Volke, sondern nur abgesendet von einigen Accessisten, Lieutenants, Flurschützen und Nachtwächtern, diese Rechte dem preußischen Vergrößc- rungsvurst geopfert haben, bei ihrer Nachhausekunft in gebührender Weise dafür danken, zugleich aber jede in seinem Recht liegenden Mittel ergreifen , sich der Einverleibung in Preuße« zu entziehen,
Assisenverhandlungen zu Wiesbaden.
Zehnter Prozeß.
Anklage gegen Carl Balzer von Ems, wegen M o r d v e r s u ch s.
^ Wiesbaden, 2. Mai. Präsident: Hr. Hofge- richtsrath Trepka; Staatsanwalt: Hr. Staatsproku- rator-Substitut Flach; Vertheidiger: die Herren Prokuratoren Geiger und Lang.
Carl Balzer, 40 Jahre alt, Architekt und Rentner, ist angeklagt, daß er am 28. Juni 1849 aus einem am Wege von Braubach nach dem sogenannten Forsthanse im Walde befindlichen Versteck auf den Gastwirth Philipp Bayer von Ems ein mit einer Kugel, Schrot und gehacktem Blei geladenes Schießgewehr in der mit Vorbedacht gefaßten Absicht, denselben zu todten-, abgefeuert und ihn auch hierdurch bedeutend am rechten Arme und in der Seite verwundet habe, daß aber der Dod des Philipp Bayer durch vom Willen des Carl Balzer unabhängige Umstände nicht cingc- treten sei, eventuell, daß Philipp Bayer von Ems am 28. Juni v. I. auf dem Wege von Braubach nach dem sogenannten Forsthause aus einem neben dem Wege im Walde befindlichen Verstecke, worin sich Carl Balzer mit einem Verbündeten, in Folge der zwischen ihnen getroffenen Verabredung, den Philipp Bayer zu todten, befand, durch den Schuß eines mit einer Kugel, Schrot und gehacktem Blei geladenen Gewehrs, welches von einer der auflauernden Personen, in der Absicht, ihn zu todten, abgefeuert wurde, am rechten Arm und in der Seite verwundet worden, dessen Dod aber durch vom Willen des Carl Balzer und seines Verbündeten unabhängige Umstände nicht erfolgt sei.
Bei der Entwickelimg der Anklage sucht der Staatsanwalt die Motive des Verbrechens den Geschworenen klar zu machen; er schildert die Verhältnisse des Angeklagten und seines Gegners, und findet in diesen, resp, in der gegenseitigen Feindschaft und Erbitterung, das Hauptmotiv. Er nimmt durchaus nicht an, daß Balzer allein die Schuld an dem unglücklichen Er- kigniß trage; Bayer's vielseitigen Chikanen sei es viel zuzuschreiben, daß er so unglücklich gewesen. Ergibt den Geschworenen zu erwägen, ob sich der Angeklagte schon länger mit dem Gedanken der Tödtung seines Gegners vertraut gemacht, oder ob er, hingerissen von der Macht des Augenblicks, gehandelt habe.
Der Angeklagte erklärt, daß die Anklage gänzlich falsch sei. Er sei am 28. Juni v. I. zwischen 6 und 7 Uhr von Hause weg nach dem Forsthause gegangen, wo er eine Jagd gepachtet habe. Zwischen 7 und 8 Uhr sei er auf dem Gute Heinrichshof gewesen, wo er Milch getrunken, worauf er sich allmählig, nachdem er seinen Jagdbezirk rekognoszirt, der Heimath zugewendet habe, wo er auch um 9 Uhr angekommen sei. Allf dem Hinwege sei ihm ein junger Mann begegnet, den er für einen der Forstwissenschaft Beflissenen gehalten habe. Mit diesem habe er sich eine Zeitlang unterhalten, ihn aber nicht näher gekannt. Kurz vordem Forsthause habe ihn dieser verlassen und einen Seitenweg eingeschlagen. Seine (des Angeklagten) Kleidung habe damals in einem grün quarirte« Rock, einer ähnlichen Hose, einer blauen Weste und einer schwarzseidenen Kappe bestanden. Zu Hause angekommen, habe er gleich gehört, Bayer sei geschossen worden, er habe ihn als Thäter angegeben. Er habe im Anfänge nicht auf diese üble Nachrede geachtet, da er aber gehört, Bayer gebe dieses ganz bestimmt an und habe schon Schritte zur Einleitung einer Untersuchung gethan, auch einen Verhaftsbefehl gegen ihn erwirkt, so sei er am Samstage, zwei Tage nach dem Vorfälle, wieder auf den Heinrichshof gegangen, um Schutz gegen die Anklage darin zu finden, daß Alle, die ihn dort gesehen, sich seiner Kleidung und seines Aufenthaltes daselbst erinnern möchten. Er hätte sich getrost der Untersuchung unterworfen, wenn ihn seine Frau nicht inständigst gebeten hatte, sich der Schmach einer Untersuchungshaft zu entziehen. Darin hatten ihn denn auch noch die traurigen Erfahrungen bestärkt, die er mit allen seinen Prozeßführungen gemacht, die alle auf die unrechteste Weise erledigt worden seien. So habe er sich denn nach England begeben, um dort die Sache so lange abzuwarten, bis er sich der Untersuchung, ohne Gefahr verhaftet zu werden, unterziehen könne. Seinen Bart habe er deshalb entfernt, weil Bärte dort nicht üblich seien und eine Masse deutscher Flüchtlinge
solche trugen. Er sei in verschiedene Kreise eingeführt worden und habe sich deshalb den dortigen Sitten, Anstands halber, fügen müssen. Am 22. Dezember vorigen Jahres habe er sich freiwillig hier sistirt. — Er erzählt nun kurz und ausführlich seine Rechtsverhältnisse mit Bayer. Sein Vater hat ihm den „Eu- ; ropäischen Hof" zu Ems übertragen, diesen verpachtete er an Bayer auf Grund eines gesetzlich zu Stande gekommenen Vertrags, welchen jedoch Bayer nicht erfüllte, er blieb mehrere Jahre die Miethe schuldig, so daß Balzer eine Forderung von 12,000 fl. an ihn zu machen hatte. Alle Mahnungen zur Zahlung blieben fruchtlos. Der Weg der Klage wurde betreten und die Prozesse gingen für letzteren verloren. Bayer wurde indessen zum Concnrs gebracht. So stand die Sache zur Zeit des Attentats auf Bayer. Dieser, im Anklageakte als ein jähzorniger, grober Mann geschildert, der wegen Mißhandlungen schon zu Correctionshausstrafe verurteilt worden sei, tritt nun vor. Er erzählt, daß er am 28. Juli v. I. gegen 5 Uhr von Braubach, wo er Amtsgeschäfte gehabt habe, weggegangen sei. In der Nähe des Forsthauses habe er auf einmal einen Schuß gehört, er sei erschrocken und im Heimkehren habe er erst gespürt, daß er getroffen sei. Er will den Angeklagten deutlich gesehen haben, wie er mit einem Anderen hinter einem Verstecke stand, in der linken Hand die Doppelflinte hielt und mit der rechten Hand nach der Brille griff. Das Blut sei ihm plötzlich in einem Bogen aus dem Arme geflossen, weshalb er sich eiligst, die Wunde zuhaltend, nach dem Forsthause begeben habe, wo er wegen des Blutsverlusts zusammengesunken sei. Dort habe er den Arm in kaltes Wasser gethan, bis der Dr. Hellbach von Braubach gekommen, der ihn, nachdem mehrere Stücke gehackten Blci'ö aus den Wunden entfernt worden waren, verbunden habe. Das Versteck beschreibt er so, daß man die Beine genau habe sehen können. Balzer will er bestimmt gekannt haben; seinen Begleiter habe er für einen gewissen Jaik von Ems gehalten, weil er dieselbe Kleidung wie dieser getragen, dieselbe Statur gehabt habe. Dieser hat jedoch genau bewiesen, daß er zu jener Zeit in Ems anwesend war. Der Zeuge erzählt nun weitläufig und in sehr fließender Sprache seine Pro- zeßangelegenhcit und Rechtsverhältnisse mit Balzer. Auf verschiedene Fragen der Vertheidiger gibt er oft sehr widersprechende Antworten, die er jedoch alle auf seinen Eid nimmt. Bei dieser Gelegenheit macht der Vertheidiger Lang die Geschwornen auf die Gelenkigkeit der Finger des Bayer aufmerksam, die doch nach der Aussage des Zeugen steif sein sollen. Zeuge Köpper von Ems gibt sehr unbestimmt an, er habe den Angeklagten in der Nähe des Forsthauses zur Zeit des Schutzes gesehen und ihn gegrüßt. Balzer wi- derspricht dieser Aussage. Zeuge Förster Weimar vom Forsthause erzählt, Bayer sei blutend gelaufen gekommen und habe gesagt: „der Balzer!" Folgt nun die Schilderung der Behandlung des Verwundeten. Das Nähere über die Verwundung, das Bayer dem Zeugen erzählte, und was dieser als ganz bestimmt wieder erzählt, weicht wesentlich von der heute gegebenen eigenen Mittheilung des Bayer ab. Namentlich sagt er bestimmt, daß der Mann, der geschotzen, die rechte Hand nicht an die Brille gehalten, sondern in der Hecke gehabt habe. — Der Zeuge hat noch mehrere Verstecke aufgefunde». Er erzählt auch eine Aeußerung des Angeklagten bezüglich der Jagdfrevler, die dahin gegangen sein soll, er würde keinen Anstand nehmen, einen solchen zu- sammenzuschießen. Auf näheres Befragen hält er cs doch nur für eine Redensart. Seine beiden Töchter erzählen nichts Wesentliches. Bezüglich des Verstecks widersprechen sie sich. Die eine halt es für größer als die andere; die eine glaubt, man könne Jemand von Außen erkennen, die andere nicht; die eine will eine Probe mit ihrer Schwester deshalb gemacht haben, die andere weiß nichts davon. Forstaccesfist Kaiser vo.» Braubach gibt eine gründliche Beschreibung des Verstecks, die die Angaben des Bayer in diesem Betreff gänzlich unhaltbar machen. Zeugin Catharine Schuhmacher vom Forsthause hat gleich nach dem Schüsse einen Äann gesehen, der seine Flinte verbarg; . sie sagt indessen bestimmt, Karl Balzer, den sie ge- ' nau kenne, sei es nicht gewesen. Zeuge Ferdinand ; Achter, Knecht auf dem Forsthause, hat auch einen ' Mann mit einer Flinte gesehen, den er aber nicht nä- ? her bezeichnen kann. — Aehnlich lautet das Protokoll : des ansgewanderten Zeugen Theis, dessen Verlesen I heute Morgen erkannt wurde. — Die beiden Aerzte, Dr. Hellbach und Dr. Köhler, geben nun Auskunft über die Wunde und die Behandlung des Kranken. Der Arm sei durch den Schuß gelähmt worden, was sich indeß mit der Zeit verlieren wurde. Das klebrige ist nicht von Interesse. Ebenso die Aussagen zweier weiteren Zeugen. (Fortsetzung folgt.)
DerLèschiANA.
^Wiesaden, 2. Mai. Nach einer uns soeben direkt aus Schönberg, Amts Wallmerod, von einem glaubwürdigen Manne zugehenden Mittheilung, steht der in Nro. 99 der Fr. Z. gemeldete Selbstmord eines Mannes aus Schönberg, „keineswegs in irgend einer Beziehung mit den vorausgegangenen Missionen zu Meudt". Dieß zur Berichtigung der in Nro. 99 befindlichen Correspondenz: „□ Limburg, den 24. April."
!?! Wiesbaden. Das Land hat schon oft Gelegenheit gehabt, zu beobachten, wie man bemüht ist, die Cwilliste, für welche 300,000 fl. in Anspruch genommen werden, „rein" zu erhalten. Unter vielem Andern war dieß besonders augenfällig bei den neuesten Hofpensionen, die im Betrag von 14,000 fl. noch schnell vorgenommen wurden, als die Kammer die Absicht ausgesprochen hatte, diesen Posten auf die Landes- steuerkasse zu übernehmen; cs war augenfällig, als man die Besoldung des Geheimen Cabinetsraths Götz mit 3000 fl. in das Ministerialbudget einstigen wollte, welche Zumuthung jedoch selbst die zahme Rechte trotz der Beredsamkeit des Herrn von Wintzingerode mit Protest zurückwies; cs wird durch das letzte Verordnungsblatt augenfällig, wie man konsequent auf dem betretnen Wege weiterschreitet. Herr Görtz ist nämlich aus einem Hofbaumeister in einen Stadtbaumeister verwandelt worden; in ersterer Eigenschaft bezog er einen Gehalt von 1200 fl., der ihm natürlich nicht geschmälert werden konnte, während der frühere Stadt- baumeister nur 800 fl. Besoldung hatte. Da nun Hr. Görtz gegen eine jährliche Remuneration von 400 f[. auch die Hofbauten noch zu leiten hat, und deßhalb dem Stadtbauamt seine Kräfte nicht ungeteilt widmen kann, so gibt man ihm eine Hülfe in Ver Person des Herrn Bauaccchlsten Gödecke mit 400 fl. Besoldung, während sein Vorgänger das Amt allein versah, so daß der Civilliste das Hofbauamt statt 1200 fl. nur noch 400 fl., dem Staat das Stadtbanamt statt 400 fl. lce 1600 fl. kostet: also hier 800 fl. gespart und dort 800 fl. aufgebürdet.
Doch ich vergesse, daß das „reiche" nassauische Ländchen mit feinen ver,chuldcten Domänen, mit seinen Weinbergen, seinen Frucht- und Obstfeldern, seinen Quellen und Erzen, seinen Forsten, Kohlen und Westerwälder Ochsen eine solche Steuerkraft in sich birgt, daß cs ganz wohl noch mehrere Fürsten besolden könnte, ohne die einzelnen Bürger nur im Geringsten zu schwer zu belasten!
Mainz, 1. Mai. Unsere frühere Mittheilung, daß auf das Gnadengesuch Adlers, Begnadigung erfolgt sei, war zu früh, dieselbe ist erst gestern hier eingc- trotzen und der Generalstaatsprokurator Parcus hat heute Befehl ertheilt, dies den Betreffenden (außer Adler von Worms noch Ferdinand Weber von Alzei und Valentin Schmitt von Weinsheim) mitzutheilen und in Freiheit zu setzen. Wir können den übrigen Angeklagten nur Glück dazu wünschen, daß ihre Reihe auf solche Art gelichtet werde und zugleich der demokratischen Partei, daß sich die Schwachen und unentschiedenen Elemente ausscheiden; es wäre sehr zu wünschen, datz alle, die nicht den Muth einer Ueberzeugung haben, obigen Beispielen folgten. Die Partei kann dadurch nur gewinnen. (M. Z.)
München, 30. April. Die „N. Münchn. Z." meldet: Wir erhalten soeben aus Wien vom 29. d. folgende telegraphische Depesche aus Athen vom 23. d.: „Hr. Gros war nicht im Stande, in mehreren Couferenzen mit dein englischen Gesandten sich über die Basis eines Vorschlages zu verständigen, der ihm möglich gewesen wäre, dem griechischen Gouvernement anzubieten. Er hat gestern eine Note Hrn. Wyse übergeben mit einem Projekte, welches ihm annehmbar erscheint, und hat von Hrn. Wyse verlangt, im Falle einer Weigerung seiner Zustimmung nach London zu berichten. Der engt Gesandte hat diese Proposition verworfen und die weitere Anlegung des Blokus der griechischen Häfen von Seite England steht daher in naher Aussicht."
Köln. Ein Individuum im Barmen hat feinem patriotischen Herzen durch folgendes Schreiben Luft gemacht:
„wenn der Schweinehund der Redakteur der Westdeutschen Zeitung nicht aufhört zu schimpfen über Preußens Verhältnitze, so wird man ihn nächstens eine Kugel durch den Kopf gagen.
Barmen, d. 28. April. Ein Preuße
, Adr.: schwarz und weiß."
„An die Zeitungsretaction der Westdeutschen Zung zu Köln."
Z. S. In der Regel sind die tapfern Verfasser solcher Westkalmükischen Briefe zu feige, um ihren Namen zu nennen. Wir haben also auch diesmal zu rathen , welche edle Seele hinter dem „Preußen schwarz und weiß" steckt. Ein Fingerzeig dürfte vielleicht das Rubrum Z. S., d. h. das Rubrum, unter welchem die Postbehörde in Zeitungsfachen korrespondiern, fein. Leider hat das Deeartirungsbureau in Köln nicht umhin gekonnt, die verhängnißvolle blaue Dinte über den Brief laufen zu lassen, so daß uns eine Porto-Auslage von 1 Sgr. entstanden ist. Der Herr Verfasser wird sich es selbst sagen müssen, das sein Billct-doux keinen Silbergroschen werth ist. Wir bitten also wenigstens franstet zu schimpfen. AlSdann werden wir uns recht freuen. (Westd. Ztg.)
Köln, 1. Mai. Das Zeugenverhör zum Kinkel- scheu Prozeß ist heute Mittag geschlossen worden. Der Eindruck, den die Aussagen der meisten Zeugen machte, ist günstig und von nicht zu beunruhigender Natur für die Angeklagten. Viele derselben widerriefen ihre früheren Depositionen, und andere wußten sich der Vorgänge nicht mehr zu erinnern. (F.J.)
