daß er noch einen Zeugen beibringenZwolle, der ihm helfen könne, er wolle dies mittelst eines Briefes thun, den er aus dem Gefängnisse ihm zur Besorgung übergeben wolle. Klein widerspricht dieser Angabe, sie wird aber auch von einem Gefangenwärter, als von Gruber erzählt, bestätigt. Dieser soll auch, laut der Aussage eines Landjägers, der ihn und Schreiber nach Eöerbach brachte, unterwegs gesagt haben, der Müller Schalk von der Quackenmühle habe doch schon sehr viele Leute mit dem falschen Gelde ins Unglück gebracht. Zeuge Adam von Geisenheim, welcher namentlich im Interesse deS Klein darüber aussagen soll, daß er, (Klein) das Geld gefunden, sagt gerade das Gegentheil, Klein habe das Geld bei der Verrichtung seiner Nothdurft von der Erde aufgehoben, resp, zusammengerafft und auf seine Frage, ob er das Geld gefunden, geantwortet: nein, es sei ihm aus der Tasche gefallen. Die übrigen Zeugen (im Ganzen sind es 34) bestätigen die Verausgabungen, die von den Angeklagten auch nicht geleugnet werden, die letzteren der Zeugen geben Auskunft über Leumund- BermögenSverhältnisse rc. der Angeklagten. Die deß- fallsigen Angaben lauten theils günstig, tHecks ungünstig. Vermögen besitzen Beide keins. Am bemcrkenswerthe- sten ist die Aussage des Zeugen Kaufmann Kiefer von Nüdesheim, dem einzigen, der das Geld als falsch zurückgewiesku. Dieser sagt ausdrücklich, daß er den Freimuth, den er kenne, wohlweinend gewarnt habe, daß er, wenn er den falschen Gulden irgendwo erhalten habe, ihn nicht weiter ausgeben, sondern dahin zurückgeben solle, wo er ihn bekommen. Freimuth habe dies denn auch thun wollen. (Er hat cs aber nicht gethan.) Beim Schluffe der Nachmittagssitzung ist das Zeugenverhör zu Ende.
(Schluß folgt.)
Deutschland.
O Wiesbaden, 29. April. Das Verordnungsblatt No. 10 bringt uns eine „Gesetz" überschriebene Bestimmung vom 18. l. M., wodurch ohne Zustimmung des Landtags mit einem Ruck zwei durch die Volkskammer beschlossene und nach der Genehmigung der Exekutive verkündigte, gesetzliche Bestimmungen, sowie ein Theil der mit Genehmigung der Kammer ergangenen Verwaltungsordnung für die Kreisämter aufgehoben werden. Als Berechtigungsgrund hierzu wird angeführt, daß der Entwurf des Gesetzes in dem diesjährigen Landtage vor dessen Vertagung nicht mehr zur Beschlußfassung gekommen sei, sowie, daß die Erlassung dieser gesetzlichen Bestimmungen „als dringend" nicht bis zur Fortsetzung der Verhandlungen der Ständeversammlung ausgesetzt bleiben könne. — Es soll damit auf den §. 57 Satz 1 der sogenannten —ftü»tSoochtlitfym 3trfattHnrnflethnrg vmrrrfrn werden. Stehen wir davon ab, daß die dort erwähnte Befug- niß weder in dem als Quelle am Schluffe des Paragraphen angeführten §. 2 des Edikts vom */2. Sept. 1814; noch auch in dem §. 43 der Zusammenstellung, die damit sich selbst wieder als Quelle und Autorität setzt, zu sinken, — mithin nicht „b e st e h e n d e s Staatsrecht", sondern aus der Luft gegriffen ist, so gibt doch selbst diese Bestimmung nicht dem Gesammt-Staats- ministerium das Recht, ohne den Landtag, den man jetzt wieder „Ständeversammlung" nennt, ein „Gesetz" zu erlassen, wie der neueste Erlaß überschrieben ist, sondern nur „provisorische Gesetze" zu erlassen und zwar nicht in „dringenden", sondern in „besonders dringenden". Die Ueberschrift des Erlasses müßte daher geändert und der „besonders dringende Fall" nach- gewiesen werden. Da nach dem Inhalt der vorausgeschickten Erwägung der dringende oder besonders dringende Gesetzesentwurf schon vor der Vertagung des Landtages vorlag, so sehen wir zugleich an diesem Beispiel, wie man dringende Falle und damit die Ge- setzgebungsbefugniß des Gesammt-Ministeriums begrün- ■ den kann. Man darf nur trotz dem Vorliegen „sehr
Mitten dazwischen ernbien jedoch ein Anschlag des Capt. Sutter, durch seine Agenten in Sacramento-City, Brannan u. Cvmp. , worin diese jeden Squatter in Sacramento-City vor unbefugter Niederlassung warnten, da Capt. Sutter selber als erster Squatter dort Anspruch auf seine 160 Acker mache, und hiemit erkläre, daß das Land zwischen gewissen bezcichnrlcu Straßen sein Eigenthum sei und alle die, welche sich darauf unbefugt nie« verließen, schwere Taxen dafür würden zu bezahlen haben. Ich weiß nicht, wie die Verhandlungen später wurden, da ich mich nicht lange genug in Sacramento-City auf- hiclt; so viel aber ist gewiß, daß die Landeigenthümer (was für ihnen schädliche Beschlüsse auch gefaßt wurden), die ein gutes Recht auf das von ihnen beanspruchte Land haben, auch nichts für dasselbe fürchten dürfen, denn die Gesetze der Vereinigten Staaten sind, einmal in Kraft, stark genug, sich Geltung zu verschaffen. Es hat auch niemand ungestraft ihnen getrotzt. Wollte nur Gott ich könnte dasselbe erst von Deutschland sagen.
Während wir aber im Walb Holz schlugen, war es auch nöthig, daß wir ein Unterkommen für die Nacht und Schutz gegen den Regen hatten; ebenfalls schien es wünschenswcrth uns das gleich an Ort und Stelle wo wir arbeiteten, zu ve, schaffen, damit wir nicht soviele Zeit mit Hin- und Wicdergchen versäumten, als auch beim Selbstankauf von Provisionen billiger leben konnten. Ein Zelt waren wir aber nicht im Stande anzuschaffen, wir mußten also auf ein Surrogat dafür denken, und
dringender'Fälle "^für die Gesetzgebung den Landtag mit oder Angabe eines Grundes vertagen, und es fällt dem Ministerium mit dieser Vertagung die ganze legislatorische Gewalt selbst bis zur Aufhebung eben erst mit dcm ganzen konstitutionellen Apparat beschlossener Gesetze ganz von selbst in die Hand. Der Mechanismus ist zu einfach!
Was war der angegebene Grund der letzten Vertagung? Die einzige legislatorische Thätigkeit des Landtags hatte sich in der Bewilligung eines Steuer- simplums geäußert. War damit der Zweck seiner Einberufung erfüllt? Nach den angegebenen Motiven der Vertagung kann man hierauf wie man will mit Ja! oder mit Nein! antworten. Es wurden zwei Gründe der Vertagung angeführt: 1) daß es der Regierung nicht möglich sei, die Gesetzgebungsarbeiten hinlänglich vorznbcreiten, 2) daß die Verhandlungen über die Dotation des Herzoglichen Hauses einen be» bäuerlichen Conflikt herbeigeführt hätten.
Der erste Grund ist nach dem Eingang deS nun vorliegenden provisorischen Gesetzes vom 18. I. Mts. nicht begründet, indem der Entwurf dazu schon vor der Vertagung des Landtags vorbereitet und diesem nutgetheilt war. Dem Landtage mußte also die Zeit gelassen werden, wenigstens diesen fertigen und „dringenden" Gesetzesentwurf zu berathen.
Der zweite Grund reicht viel zu weit und kann durchaus nicht als ein Motiv zur Vertagung anerkannt werden. Soll der Landtag wegen des entstandenen Eonflikts außer Thätigkeit gesetzt werden? Welche Verfahrnngsweisc des Ministers, sich zum Richter darüber aufzuwerfen, daß der Landtag, welcher durch die Bewilligung von 250,000 fl. für die Civilliste von 1850 wahrlich Nachgiebigkeit genug gezeigt, und nicht das Ministerium, welches von seiner Forderung noch keinen Heller nachgelassen hat, den Conflict verschulde? Soll der Landtag so lange vertagt bleiben, bis der Conflikt gelöst ist, so fragen wir, wann er wieder znsammenkomMen soll? Ein Conflikt dieser Art kann wohl ein Motiv zur Auflösung, aber nie zur Vertagung sein.
_ DaS eigentliche Motiv der Vertagung war die blos besorgte Steuerverweigerung. Kann aber ein solches Zurückweichen vor einer bloßen Wahrscheinlichkeit, zu deren Ermittelung die Ausforschung der Ausschußmitglieder unmittelbar vor der Sitzung ein sonderbares Mittel war, als genügender Grund für die Aussetzung eines^dringknden Gesetzes und für den stets auffallenden Schritt einer ministeriellen Gesetzgebung anerkannt werden?
Heute endlich ist der erste halbe Bogen der Verhandlungen des Landtags von 1850, welcher die Sitzung vom 7. März enthält, ansgegeben worden, es b^t âkso 31t däcsco Arbeit HÄ ^cr^r trrtmrft ! Sv geht die Zulage»des Herrn Vorsitzenden Wirth in Erfüllung^! Man nähert sich so durch Abstumpfung des Interesses an diesen Verhandlungen dem Vorschläge des Herrn Wirth: auf gänzliche Abstellung des Drucks derselben.
Sollte es wahr sein, wie uns glaubwürdig versichert wird, daß die Verzögerung des Drucks durch die verzögerlkche Revision der stenographischen Berichte bei dem Herzgl. Staatsministcrium veranlaßt wird, so müßten wir dorthin unsere dringende Aufforderung zur Beschleunigung richten.
Nassau. L. B. M. Das Ministerium des Innern hat in diesen Tagen einen neuen Beweis von seiner Liebe zur Gesetzlichkeit, und zugleich von seiner Ge- werbefreundlichkeit gegeben , um den wir »das größere Publikum nicht bringen dürfen. Die Kettenbrücke in Nassau bedarf nämlich einer zweiten Ueberbohlung, die schon längere Zeit in Aussicht stand, und deßhalb die hiesigen Zimmerleute, welche immer die Arbeit gesteigert hatten, zu Ankäufen von Eichensiämmen rc. veranlaßte; auch war der Termin dieser Versteigerung vom Kreis- amt in Nassau schon ausgeschrieben, und die Bedingung
bauten uns deßhalb nach dem Muster einer andern in der Nähe befindlichen eine Erdhütte auf folgende Art.
i Wir gruben am etwas abhängigen User des Sacramento nach der Landseite zu die Erde einige Fuß aus, so daß wir hinten in der Hütte ein etwa dritthalb Fuß hohes Kamin behielten, dann stellten wir von rechts und ; links an eine durch Gabeln gestützte Stange andere j 'Stâgcn dagegen, belegten diese mit Reisig und bedeckten das Ganze mit etwa sechs Zoll Erbe. Ueber bas Kamin setzten wir ein leeres Mchlfaß, vor den Eingang hingen wir ein geöltes Leintuch unb hatten, so links und rechts im Innern unsere Decken auf wibem Thymian ausbreitenb, ein herrliches, warmes und trockenes Quartier.
Unser Kranker hatte sich indeß durch Ruhe und bessere Kost merklich erholt, dennoch aber war mir sein Zustand bedenklich und ich wünschte einen Doktor deßhalb zu Rathe zu ziehen, die unmäßigen ärztlichen Honorare waren wir aber mit der müheseligen Holzarbeit gar nicht im Stande zu bezahlen, unb natürlich suchten wir deßhalb , durch Hülfe unseres früheren Reisegefährten, des Apothekers, einen deutschen Arzt auf. Dieser fand einen gewissen Doktor Irmler — ich glaube gerade von Deutschland gekommen — und nahm den jungen Matrosen eines Morgens mit zu ihm hin; der deutsche Doktor erklärte aber ohne Bezahlung nichts für ihn thun zu können, wenn der Kranke aber, der eigentlich gar nicht so sehr krank fei, mit ihm arbeiten und ihm beim Bau eines
ausdrücklich beigefügt, daß nur Handwerksmeister des betreffenden Gewerbes zum Bieten zugelassen würden. Da erscheint plötzlich Herr G. Allritz, ein reicher Holz- und Kohlenhändler und verkündet, daß er in Wiesbaden mit hoher Stelle den Contract schon ab# geschlossen habe nicht blos wegen Lieferung des Holzes, sondern auch wegen Anfertigung der Zimmerarbeit und zwar zu einem den Etat übersteigenden Preiß. Wir fragen nun, wer gibt dem Ministerium das Recht, die bestehenden Gesetze der Bauverwaltungs-Ordnung so gänzlich unberücksichtigt zu lassen, da diese ausdrücklich vorschreibt, daß jede öffentliche Arbeit versteigert, oder in wichtigen Fällen auf dem Submissionsweg vergeben werden soll? wer gibt der Behörde das Rechts die LandrSmittel so anzuwenden, da die hiesigen Meister sich erbieten, die Arbeit zum Etatpreiß und zur Noth darunter anzufertigen? wir fragen, wer entschädigt die armen Handwerker für die Anschaffung der jetzt nicht anwendbaren Holzvorräthe, zu der sie im Herbst vorigen Jahres gleichsam in officiöser Weise aufgefordert wurden? Doch alles dieß ist nicht das einzige Traurige bei der Sache! In einer Zeit, wo die Unbehaglichkeit aller Stände auf das Höchste gestiegen, wo jeder Vernünftige die Nothwendigkeit socialer Reformen anerkennt, um die Arbeitskraft, der Uebermacht des Kapitals gegenüber zu schützen; in einer Zeit, wo die Gewerbe erwiesenermaßen so darniederliegen, daß jedes Simpel Gewerbesteuer 10,000 fl. weniger einbringt, als in früheren Jahren, welcher Umstand dem Mini- steriuin des Innern am wenigsten unbekannt ist; in einer solchen Zeit wendet sich diese Behörde im Privatweg an Kapitalisten, um eine Handwerkerarbeit nicht um niederen, nein um höhern Preiß anfertigen zu lassen.
Doch wer wundert sich heutzutage noch, wer wundert sich über das Bündniß der konstitutionellen Staatsmänner mit den Bourgeois! Sie gehen in edlem Bunde Hand in Hand, und werden schon, das herrliche Kriegs- Heer zur Seite, das Wohl Aller auf dem schnellsten Wege hcrbettühren; ihnen vertraut, sie werden schon für Euch sorgen, ihr Handwerker! Bald seid ihr wenigstens von einer Last befreit, nämlich von der Zahlung der Gewerbesteuer!
△ Vom Taunus. Die Nass. Allg. Ztg. brachte Nr. 96 (Donnerstag den 25. April) einen Artikel, der eine Entgegnung sein sollte auf die Erklärung des Idsteiner Gemeinderaths in der Freien Zeitung (Idstein den 10. April.) Wir halten cs nicht für ganz unnö- thlg, diesen einer etwas nähreren Beleuchtung zu unterwerfen.
Wenn der Verfasser fragt: „Enthalten jene Artikel denn Unwahrheiten", so bedarf diese Frage keiner Beantwortung, da die außerordentliche Wahrheitsliebe der "Nass. Allg. Ztg. in dieser Hinsicht bekannt ist. Geht er aber weiter und sagt: „Heißt das eine Stadt verdächtigen, wenn mM sie aus triftigen Gründen für den Sitz des Schullehrerseminars, einer so überaus wichtigen Anstalt, nicht geeignet findet?" so wird gewiß Jeder mit uns antworten: „Nein!" Das aber heißt eine Stadt verdächtigen, wenn das eben Angegebene ohne triftige Gründe d^e r F a l l l st, w l e h i e r. Die Frage: „Besteht das Slmtnar blos der Bewohner Idsteins wegen und ist etwa das Interesse letzterer an dieser Anstalt großer als das der ganzen Bevölkerung unseres Herzogthnms?" konnte der Verfasser nur aus Unüberlegtheit anfwer» fen, da man doch wohl bei jeder Stadt dieselbe Frage stellen kann, und das Seminar, da es nicht aller Orten sein kann, nothwendig an Einem fein muß. '
Das Uebrige bedarf durchaus keines weiteren Commentars, da, wie der WZ. Correspondent ja selbst versichert", das ganze Herzogthum weiß, wie es mit dem Festhalten an Gesetz und Ordnung in Idstein steht und die öffentliche Meinung keiner weitern Bestätigung bedarf. „Freilich wäre es Vielen lieber,
aus Weiden geflochtenen Wohnhauses helfen wolle, so werde er ihm Mebicin, die sonst vier Dollars koste, geben. .Uebrigcns," seyte der Hr. Doktor hinzu, ,muß er mir kommen, denn er geht sonst auf den Kirchhof!* Und das war ein Deutscher.
Ich versuchte jetzt — denn ich hätte den Hrn. Dr. Irmler eher beim Teufel gesehen , als daß der Kranke bei ihm arbeiten sollte, einen amerikanischen Arzt, Dr. White, der auch das Hospital zu versehen hatte, âufzu« finden, er war aber trotz mehrfachen Versuchen nirgends zu treffen, und ich schrieb ihm endlich einen Brief mit dem ich (da ich der Holzarbeit wegen in den Wochen, tagen nicht in der Stadt sein konnte) den Apotheker bat den Kranken hinzuführen. Ob sie damit hingegangen sind oder nicht, weiß ich nicht, so »viel nur ist gewiß, der Kranke wollte zn keinem Doktor, und sträubte sich gegen jeden derartigen Versuch, während sie mir sagten sie wären dort gewesen, und hätten den Doktor nicht finden können. Ich bat ihn vergebens, die Mühe des kurzen Wegs nicht zu scheuen, er meinte zuletzt es sei nutzlos, er befinde sich um vieles besser und er werde den Arzt gar nicht mehr brauchen.
(Fortsetzung folgt.)
