seines Kameraden Säbel, schlug damit diesen, zertrümmerte Fenster und Flaschen, packte wehrlose Leute an, injuriirte den als solcher funglrenden und lhn um seinen Namen fragenden Kreisamtssekretär Appel von Hadamar mit gemeinen Schimpfreden., Der genannte Herr Beamte nahm Herrn GeorgW impf die beiden Seitengewehre ab, gab dem Eberhard das sernige zurück und überreichte das des Zwicker, um deßwillen weil George Wimpf don demselben mittelst eines Stiches in den linken Fuß verwundet worden war, an die Justizbehörde. Nachdem schließlich die preußischen Militärpersonen und der Lieutenant Eberhardt m der Easerne und auf der Hauptwache eine Patrouille requirirt hatten, verließen die erstgenannten, von Der Patrouille begleitet, aber ohne nur im Allerentferntesten gefährdet zn werden, Nachts um halb 1 Uhr, die Stadt." , ,
Das ist der Sachverhalt, wie er in den Untersuchungsacten constatirt ist.
Während die preußischen Militärpersonen bis zur Stunde ohne Strafe, ja sogar ohne in Untersuchung gezogen zu sein, umhergehen und dabei in ihren Ver- nehniungsprotokollen noch renommiren, „sie Hätten d e m preußischen M i nist er in m und i hr ein K ö- n t g e A ch tung vers ch a f f e n", sie hätten der Menge zeigen wollen, „daß sich ein preußischer Soldat nicht fürchte", sollen angesehene und geachtete Burger, die nichts gethan, als daß sie für die Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung mit Energie eintraten , also ihre Bürgerpflicht erfüllten, nach mißlungener wohlgemeinter Absicht, sie ins CorrectionS- Haus zu spediren, doch wenigstens auf mehrere Wochen ins Amtsgefängniß spazieren; sollen brave Männer, die mögliches Unglück zu verhüten suchten, — und wer weiß, wie viel Jammer in Deutschland schon dadurch, daß die Soldaten auch außer Kriegszeiten immer bewaffnet im öffentlichen Leben erscheinen dürfen, entstanden ist, der wird die Entwaffnung Zwickers und Eberhards, welcher letztere d u r ch a u s nicht von der Gesellschaft der betrunkenen Preußen abließ, und dessen Enfernung von Der Straße von den friedliebenden und Ruhe stiftenden Bürger» ebenfalls von Anfang an gefordert wurde, in jedem Betracht für ein großes Glück halten müssen, sollen solche Männer, welche kräftig und entschieden ihren Mitbürgern zur Seite standen, empfindlichen Nachtheil erfahren?
DeuLfehSsRD.
8. Dillenburg. Bei der kürzlich statt gehabten Wahl der Geschworenen für das Justizamt Dillenburg wurden folgende Männer zu Hauptgeschworcnen gewählt: Stadtrechner Wilhelm Haas, Heinrich Frank Richter, Markscheider Dannenberg, Jakob Schäfer, Jatov Everts, Carl Grün, Louis Gourde und Ph. H. Braun, sämmtlich von Dillenburg. Die Demokratie kann mit dieser Wahl zufrieden sein, man darf indessen nicht glauben, sie bezeichne die politische Richtung der Bürgermeister, welche in dem Wahlausschuß saßen. Denn, wenn auch einige reaktionäre Candidaten des Dillenburger Gemeinderaths glänzend durchfielen, so trug an diesem Ausfall der Wahl doch hauptsächlich der Umstand schuld, daß für die Geschworenen keine Tagegelder festgesetzt worden find. Denn die Bürgermeister nahmen auf den Geldbeutel ihrer Mitbürger Rücksicht und berechneten, daß ein Geschworener aus Dillenburg weit weniger Verlust in seinen Geschäften erleide, wenn er Wochen lang hier anwesend und darauf gefaßt sein müßte, einen oder mehrere Tage im Assisensaale zuzubringen, als ein Auswärtiger, auch wenn er in der Nähe wohne. So ist es denn gekommen, daß eine Bestimmung, welche der Demokratie den Weg zum Geschwornenamte versperren sollte, gerade dazu betgetragen hat, daß sie wenigstens in dem einen Justizamte Dillenburg den Sieg davon
getragen hat. Darum aber wollen wir nicht aufhören, auf die Nothwendigkeit der Tagegelder für die Geschworenen hinzuweisen. — Was die Wahl der Ersatzgeschworenen anlangt, so wurden sie aus den Candi- daten der Landgemeinden genommen, weil die vorige Sitzung der Asfisen gelehrt hatte, daß der Fall, wo Ersatzgeschworene einberufen werden müssen, nur äußerst selten vorkommen werde.
Einem Gerüchte nach, wird die nächste Assisen- sitzung um einen Monat hinausgeschoben werden, weil voraussichtlich die vorliegenden Prozesse nicht bis Mitte Januar so weit vorbereitet sein könnten, um alsdann schon zur Verhandlung zu kommen. Die Sitzungen versprechen übrigens diesmal anziehender zu werden, als das vorige Mal. Denn es werden wahrscheinlich einige Majestätsbeleidigungen und ein Hochverraths- prozeß vorkommen, welch letzterer gegen drei Stampfer für die Reichsverfassung, die vor acht Tagen aus Rastatt in dem hiesigen Untersuchungsgefängniß angekommen sind, gerichtet ist. Dagegen ist eine Untersuchung gegen 84 Bürger von Dillenburg, Herrn Dr. Rosscl an der Spitze, wegen Beleidigung der Amtsehre des frühern Ministers Hergenhahn niedergeschlagen worden, weil das jetzige Ministerium die Genehmigung zur Verfolgung versagte, nachdem bereits Monate lang von dem hiesigen Criminalgericht in Auftrag der Regierung war inquirirt worden. Herr Rossel ist übrigens weiter mit einer Diöziplinaruntersuchung beglückt worden, wegen Abhaltung von Volksversammlungen, Haltens einer Abendschule, Collektirens für Flüchtlinge, Verurtheilte, Abfalls von der Staatskirche, Leitens einer Feier zum Gedächtniß Robert Blum's re. Wir werden sehen, wie weit die Reaktion in Verfolgung eines thätigen Demokraten gehen wird.
Berlin. Die Gerüchte von einem drohenden Kriege zwischen Preußen und Oesterreich werden besonders von den Neulgkeitsboten der Blätter der Ga- gern'sche» Partei verbreitet.
Da heißt es, das österreichische Armeecorps in Böhmen stehe an der sächsischen Grenze, um den Beitritt Sachsens zum Ein-Königsverein zu verhüten, nö- thigenfalls Sachsen zu besetzen, wie Preußen Baden besetzt habe, um dadurch Preußen zu zwingen, die Theilung Deutschlands nach der Mainlinie nachzugeben.
Andrerseits habe das Erfurter Schiedsgericht noch zll entscheiden, ob die sächsische Regierung ju dem ehemaligen Drei-Königsbunde zurückkehren müsse ec ec nicht. Fiele die Entscheidung gegen das Dresdner Kabinet aus, so würde Preußen die Entscheidung im Wege militärischer Erecution durchsetzen müssen; das österreichische Eorps käme dann Sachsen zur Hülfe — und so sei der Krieg zwischen beiden Großmächten glücklich eröffnet.
Wir halten das für eitel Gothaer Konjecturalpo- litik, für Gothaer Träumereien.
Das Ministerium Schwarzenberg-Schmerling und das ^Ministerium Brandenburg-Manteuffel stehen sich gerade so nahe und so fern, wie das Ministerium Brandenburg-Manteuffel und die Partei der „Neuen Preuß. Zeitung."
Das Wiener und das Berliner Kabinet begreifen beide die Welt nicht; sie bekämpfen beide die Revolution, d. h. den Fortschritt der neuen Zeit. Ueber das, was sie dabei interessirt, sind sie ganz einig. Solche Dinge aber, wie deutsche Einheit oder sociale Frage, alles das, was uns gewöhnlichen Sterblichen so sehr am Herzen liegt, das sind ihnen Nebensachen, die ihnen keinen Kummer machen.
Beide haben aber naheliegende Gründe, den Krieg zu vermeiden; beide haben mehr zu thun, als Krieg zu führen; beide müssen sich sagen, daß ein Krieg nicht das Mittel wäre, weder um Deutschland die Ruhe wieder zu geben, noch um die zerrütteten Finanzen in Ordnung zu bringen, noch um den Absolutismus, der sich auf polizeiliche Ueberwachung und militärische Unterdrückung verläßt, bei längerem Leben zu erhalten.
Durch die Einberufungen der Landwehr im vorigen Jahre sind so viele Familien in Noth gekommen; soll sich das im künftigen Jahre nur in noch größerem Maßstab wiederholen?
Soll im künftigen Jahre ein großer Krieg die Gewerbthätigkeit des Landes gänzlich lähmen, alle Erwerbsquellen in's Stocken bringen, alle Geld-, Vermögens- und Besitzverhältnisse zerrütten?
Und das Wiener Kabinet wird wissen, wie es in Ungarn, in Italien, in Galizien, in Siebenbürgen, in Böhmen, wie es in allen Kronländern des Gesammt- staates aussieht.
Das Wiener und das Berliner Kabinet haben sich zweimal zu bedenken, ehe sie zu einem Kriege, noch dazu zu dem unnatürlichsten und frevelhaftesten schreiten, den sie beginnen könnten.
Die beiden Kabinette sind sich überall mehr und mehr entgegengekommen.
Die preußische Regierung, deren Katechismus nur einen Artikel hat: ich glaube an die militärische Gewalt, — obwohl selbst Napoleon gesagt hat, daß der Geist nicht mit dem Säbel zu überwältigen sei — wollte sich Deutschland mit Hülfe der Militär-Konventionen unterwerfen.
Sie hat Militär-Konventionen geschlossen mit den Regierungen von Baden, von Anhalt, von Mecklenburg und von Braunschweig.
Am wichtigsten, insbesondere im Verhältniß zu Oesterreich, erschien die Militär-Konvention mit Baden, vermöge deren die badische Armee in Preußen reorganisier .ganz Baden preußische Besatzung erhalten und der Oberbefehl in der Bundesfestung Rastatt an Preußen kommen sollte.
Es heißt jetzt, daß das Berliner Kabinet bereits darin gewilligt habe, die ausschließliche Besetzung der ganzen deutschen Rheinlinie von Emmerich bis nach Basel hinauf aufzugeben.
Die badische Armee soll nicht nach Preußen trans- portirt, sondern in Baden selbst reorganisirt werden, nicht allein durch Preußen, sondern gemeinschaftlich durch Oesterreich und Preußen — ebenso wie der Oberbefehl in Rastatt von Preußen und Oesterreich gemeinschaftlich geführt werden soll.
Die preußische Regierung hat mit dem Wiener Kabinet das Interim abgeschlossen zur Herstellung des alten Bundes; sie gibt in Baden den Wünschen des Fürsten Schwarzenberg nach; sie ist allem Anschein nach, weder in Betreff der Schweiz, noch in Betreff Italiens, noch in der türkischen Frage, anderer Ansicht, als Fürst Schwarzenberg ; sie sieht in der Schles- wig-Holsteinischen Frage auch nur eine Frage der Le- gimität, des göttlichen Rechts — wir meinen, zwei Kabinette könnten in Allem, was für die Kabinette Jn- tereße hat, nicht in herzlicherem Einverständniß sein.
Wir können uns wohl denken, daß, da in Sachsen und in Württemberg die nöthig befundenen, von der „sogenannten" konstitutionellen Gagern'schen Partei auch für Hessen-Darmstadt herbeigesehnten Griffe gemacht werden sollen, wenn es dabei einer Intervention bedarf, auch Oesterreich einmal Ruhe und Ordnung in Deutschland herzustellen wünscht.
Indeß zweifeln wir nicht, daß auch in diesem Punkt das Ministerium Brandenburg-Manteuffel und das Ministerium Schwarzenberg-Schmerling sich verständigen würden; denn die Vernichtung verfassungsmäßiger Rechte heißt ja in der Sprache der Diplomatie: Bekämpfung der Revolution.
Dagegen bezweifeln wir, daß die beiden in „Bekämpfung der Revolution" so einigen Kabinette sich untereinander bekriegen werden; nicht weil es undenkbar wäre, daß Regierungen, die unter sich in gutem Einverständniß sind, dennoch ihre „Unterthanen" sich gegenseitig tödten lassen, ihre zu andern Zwecken so nöthigen Finanzkräfte nicht zu einer Beruhigungskur der Völker verwenden könnten — denn die Erfahrung hat gelehrt, daß es darauf nicht ankommt — sondern,
wiesen, und damals hat weder die preußische noch sonst eine Regierung daggcgcn Protest erhoben.
Ging das Mandat ter Abgeordneten aber dahin, „Das deutsche Verfassungswerk zwischen den Regierungen und Dem Volke zu Stande zu bringen."
d. h. die Ansichten und Wünsche beider Parteien zu erwägen und als Schiedsrichter zwischen beiden endgültig zu entscheiden, — ging — sage ich — das Mandat dahin, so war die Nationalversammlung nicht nur befugt, sondern verpflichtet, sich nach einem andern Orte zu verlegen, sobald sie die Fortsetzung ihrer Berathung in Frankfurt unthulich hielt. Sie wäre dem wesentlichen Inhalte ihres Mandats untreu geworden, wenn sie anders gehandelt hätte, wenn sie unter solchen Umständen in Frankfurt verblieben wäre, weil der Bundestag am 30. März 1848 diese Stadt als den Ort ihres „Zusammentritts" bezeichnet hat.
Die National-Versammlung — ich bemerke dies noch gegen die Besorgniß des Ober-Staatsanwalts, daß sich die National-Versammlung möglicherweise versechsfachen könne — die National-Versammlung ist nach meiner und nach der Ueberzeugung aller andern Abgeordneten überall da, wo das ordnungsmäßig ernannte Präsidium und die beschlußfähige Zahl der Deputirtcn sich versammeln und sich als National - Versammlung erklären.
Und so wurde es auch in Württemberg — nicht nur " >m ganzen Volke. sondern auch von den Kammern lind
der Regierung — aufgefaßt. Als die gesetzmäßigen Vertreter des deutschen Volks wurden wir von den Bürger- collcgien der Stadt Stuttgart empfangen; die würtem- ber gische Deputirtenkammcr räumte uns den Saal ihres I Ständchauses ein, und der Ministerpräsident Römer ; nahm, als Abgeordneter, an unsern Berathungen Theil. I Die würtembergische Regierung selbst — so wenig ihr I auch Die Beschlüsse vom 6. Juni zusagten — hat bis zuin Tage Der gewaltsamen Sprengung die National- Versammlung als solche anerkannt und es sich hinterher nicht entfallen lassen, Männer, wie Uhland und Schott als Mitglieder einer bloßen „Privatgesellschaft", als Theilnehmer an einem „hochverrätherischen Komplotte" vor Gericht zu stellen.
Wenn Sie, meine Herren Geschwornen, noch einmal auf die Gründe zurückblicken, welche die Anklage- behörde vorgebracht, so wird sich Ihnen die Frage aufdrängen :
wie war es möglich, auf so völlig haltlose Gründe die Behauptung zu stützen, daß die Versammlung in Stuttgart nicht die National-Versammlung, sondern ein bloßer „Privalklub" gewesen?
Sie werden fragen: wodurch ist ein solcher Irrthum der Anklagebthörbc zu erklären?
Wie jeder Irrthum überhaupt, so hat auch dieser feine Quelle in einer Schwierigkeit, die zu lösen ist. Die Schwierigkeit im vorliegenden Falle bestand darin, mich für meine Theilnahme an den Stuttgarter Bc-
I rahmigen vor Gericht zu ziehen; — diese Schwierigkeit sonnte, — da das Gesetz vom 30. Sept, über den Schutz der Abgeordneten im Wege stand, — nur dadurch beseitigt werden, daß man die Versammlung zu Stuttgart für eine bloße „Privatgesellschaft" erklärte. — Ich klage Niemand an: tu einer politisch so leidenschaftlich bewegten Zeit, wie die unsrige ist, sieht der Beamte sich oft wider seinen Willen genöthigt, der höheren Politik — die Logik zum Opfer zu bringen. Dies ist die Losung deS Räthsels, — eines Räth-, scts, um dessen Willen ich jetzt sieben lange Wochen hindurch des höchsten Guts, daS ich kenne, — der Freiheit beraubt bin. — —
Ich fasse das Gesagte zusammen l
Der rechtliche Charakter der deutschen National- Versammlung ist -- weder durch den Austritt einzelner Abgeordneten noch durch die Abberufung Seitens der preußischen Regierung noch durch die Verlegung von Frankfurt a M. aufgehoben worden.
Ich hatte genügende Veranlassung, die Versammlung in Stuttgart als die deutsche National- Versammlung und mich dort als Abgeordneten zu betrachten.
(Schluß folgt.)
