gen die Schleusenanlage bei Balduinstein und Limburg ausgesetzt werden will.
Für die Schleuse bei Balduinstein war die Aufgabe gestellt, daß sie in einem Tage 50 Schiffe befördern sollte. Sie hat deren schon eine größere Anzahl durch, geschleust und entspricht ihrem Zwecke.
Der Plan für die Schleuse bei Limburg ist im Jahre 1837 entworfen worden und zwar mit der wesentlichen Verbesserung eines ganz massiven Baues, anstatt der früher beinahe allgemein bestandenen Holz- Construction und der Verlegung aus dem Lahnbett auf das Ufer. Bei der Bestimmung der räumlichen Dimensionen sind nicht allein die damaligen und zu erwartenden Bedürfnisse zu Grunde gelegt worden, sondern es ist dabei auch auf eine solche Vergrößerung der Lahnschiffe Rücksicht genommen worden, wie sie bei der beabsichtigten Vervollkommnung der Schiffbar- keit in Aussicht stand, daher damals, obgleich die Nothwendigkeit einer Erneuerung der Schleuse bei Runkel vor Augen lag, der Vorwurf, daß sie gegen diese zu groß sei.
Sollte etwa dermalen in entgegengesetzter Richtung der Vorwurf beabsichtigt werden, daß die Limburger Schleuse gegen die später in Vollziehung des Staatsvertrags vom Septbr. 1845 in größeren Dimensionen dargestellten Schleusen zu klein sei, so darf billig nicht übersehen werden, daß im Jahre 183> weder die Ausdehnung der Schifffahrt bis Gießen noch auch der angeführte Staatsvertrag maaßgebend sein konnte.
Nicht verkannte technische Grundsätze haben den Wasserbau auch über die obere Lahn verbreitet, sondern bestimmte Zusicherungen bei dem Abschluß des Staatsvcr- trags über die Fortsetzung der Schiffbarmachung bis Gießen re.
Diesen Zusicherungen liegt im Wesentlichen die Absicht der Bildung einer wechselseitigen Garantie für baldigste Ausführung und beschleunigte größere Ausdehnung der schiffbaren Lahiistrecke um mehr als % der ganzen Länge in einer besonders fruchtbaren und zum Transport von Producten häufig Gelegenheit bietenden Gegend zu Grund.
Der Schleusenbau bei Runkel, Villmar und Balduinstein war nothwendig geboten, weil der gefährliche Zustand der bestehenden Lücken und Schleuse eine längere Unterhaltung nicht mehr gestattete und Unterbre- chung der Schifffahrt zu besorgen war.
S ch a p p c r.
DeutschZKnS.
P^- Wiesbaden, 11. Dezbr. (Entgegnung.) Der -s t Artikel von Diez in Nro. 288 der „Freien Zeitung" enthält eine Kritik der für die Uhrmacher festgesetzten Meisterstücke und versucht, eine Verdächtigung der Prüfungs-Commission daraus zu folgern. Es bedarf aber nur weniger Worte, um das auf Sand errichtete Gebäude zu zerstören. Während nämlich in jenem Artikel behauptet wird, als Meisterstück sei entweder eine neue Thurmuhr oder eine neue Cylinderuhr zu fertigen, sind nach den vorliegenden Bestimmungen als Meisterstücke festgesetzt:
1) Für einen Großuhrmacher: entweder eine neue Thurmuhr von beliebiger Größe und Einrichtung, oder eine (näher bezeichnete) Hausgewichtuhr;
2) für einen Kleinuhrmacher: entweder ein Taschenuhrwerk mit Cylindergang, oder eine Spindeluhr, oder eine Damen-Spindeluhr.
Dabei kommt ferner in Betracht, daß das Meisterstück nach dem Gesetze an einem Orte gefertigt werden muß, wo wenigstens einer der Prüfungsmeister wohnt, und daß Letztere sich verpflichtet haben, dem zu Prüfenden mit den nöthigen Werkzeugen und allen die Arbeit erleichternden Gegenständen behülflich zur Seite zu stehen.
Hiernach wird es Jedem, der begreifen kann, klar .................................. "■ 1....... "
Proceß Waldeck.
Rede des Herrn Dorn, Vertheidigers des Herrn Waldeck.
(Fortsetzung.)
Trotzdem ist Gödsche nicht schlau genug gewesen in dem Hauptpunkte; von kleineren Unrichtigkeiten, die a's Irrthümer entschuldigt werden könnten, spreche ich nicht; sie können jedem Zeugen begegnen. Aber in der Hauptsache ist cs unmöglich, daß Gödsche Ohm in der Voruntersuchung als einen Hochverräther belasten konnte, und jetzt in der mündlicken Verhandlung sagt: ich wußte daß Ohm kein Hochverräther war, Ohm hat dem Vaterlande Dienste geleistet, wie Gödsche sagt.
Meine Herren! Die Vorfälle, die sonst noch in der Anklage zur Sprache gebracht sind, die einzelnen Thatsachen , welche angeführt werden, um darzuthun, daß D'Ester ein Mann sei, dem man Hochverrath zutrauen könne; die Thatsachen, welche angeführt sind, die Ueberzeugung zu gewähren, daß Waldeck ein Mann sei, dem man Umsturzpläne zutrauen könne, alle dicje werden jetzt vollständig unerheblich; dennoch will ich dieselben mit kurzen Worten berühren. Einmal, um den abwesenden und schwer gekränkten D'Ester einiger Masten in seiner wahren Stellung vorzuführen, und daun, weil einzelne jener Angaben in Ihren Augen den Angeklagten Waldeck
sein, was von jenem ssss Artikel zu halten ist; es scheint, daß der Verfasser desselben bei irgend einer Jagdpartie etwas gehört hat, was er nicht zu würdigen wußte, und daher zu einer Verdächtigung benutzte, welche der Zurückweisung gar nicht werth ist.
Karlsruhe, 10. Dezember. Das Regierungsblatt wird heute das Wahlgesetz zum Volköhause bringen. Der badischen Regierung fällt gar nichts mehr dabei ein, wenn sie Gesetze macht ohne Mitwirkung der Kammern.
O Idstein, den 9. Dezember. Ueberall hat sich die demokratische Partei für das Nichtwähleii zum preußisch-erfurter Parlamente ausgesprochen. Die tiefen moralischen Gründe so wie die der Nützlichkeit, welche auf die mannigfaltigste Art schon ihre Erörterungen gefunden haben, sprechen so laut und bestimmt, daß bei dem jeder Zweifel schwinden muß, welchem die Ehre Deutschlands und das Wohl seiner Mitbürger am Herzen liegt — sie rufen aus jeden: Männerherzen — Nichtwähleii! —
Die Kreisan! ter haben die Weisung erhalten: es seien sofort die Wahllisten nach §. 3, der das Gesetz begleitenden Instruction, von den Bürgermeistern mit Zuziehung der Gemeinderäthe aufzustelleu.
Heute wurde der Gemeiudecach von Idstein aufgefordert bei dem Aufstellcu der Wahllisten nutzuwieken, welches derselbe mit Ausnahme des Bürgermeisters Klein und Stadtraths Becker ablehnte. Der Ge- meinderath erklärte dabei: er müsse sich der Mitwirkung bei der Aufstellung der Wahllisten, welche ihm §. 3 der Instruction des noch zu erwartenden Wahlgesetzes obliege, so lange, enthalten bis das Wahlgesetz die Zustimmung der Kammern erhalten habe, indem er es mit seinem Eide und Gewissen nicht vereinigen könne, die Hand an die Ausführung eines Gesetzes zu legen, welches u o ch nicht a ii f v e r f a s s u n g s m äßig e in Wege zu Stande gekommen sei. Es ist diese Erklärung an 3 dein inneren moralischen Gefühle für Gesetzlichkeit hervorgegaugen. Das zähe Fe st halten an den Gesetzen lind an den durch dieselben gewonnenen Rechten des Volkes ist ter Grund jene r in a ß l o s e u V e r d ä ch t i g ii n g e u, welchen unsere Stabt v o n d e n „G ii t g e sinu - te n" und „der heiligen Partei" in der nassauischen allgemein e n Zeit u n g a u S g e s e tz t i st.
§. Von der Lahn. Im Lahnthal hat sich bis jetzt so gut wie gar kein Interesse für die Wahlen zum preußischen Vereinstag in Erfurt kund gegeben, '.'natürlich, da die Volkspartei in den reichsten und bedeutendsten Seitenthälern der Lahn die vorwiegende ist, und diese zu fest am Recht und am Vaterland halt, um auf die Zerreißung Deutschlands und noch dazu zu Gunsten eines Staates, welcher die Bedürfnisse der Gegenwart so wenig begreift, einzugehen. Dazu kommen noch die gewerblichen Interessen des Lahnthals, vor allem die Eisenindustrie, welche in der Bildung eines norddeutschen Bundesstaates die Gefährdung der vaterländischen Arbeit erblickt. Man hat die preußische Handelspolitik seit Jahren zu gut kennen gelernt, um das mindeste Vertrauen zu derselben zu hegen. Man weiß zu gut, daß auf einem Vereinstag, auf welchem Süddeutschlaud nicht vertreten wäre, der englische Einfluß, Freihandel genannt, daS innerste Lebensmark des deutschen Volkes, seine Arbeit, ertödten würde. Man kennt diese preußische Bürcaukratie und Landaristokratie, welche im Bunde mit den englischen Geschäftsma- cheru von Hamburg und mancher andern norddeutschen Stadt die hartnäckigsten Feinde aller Anträge waren, welche in Frankfurt von der Volkspartei zur Förderung der deutschen Arbeit gestellt wurden. Man weiß, welches Gewicht der Leiter der gothaischen Partei bei der versuchten Neugestaltung Deutschlands auf die Ansich- ten Lord Cowley's legte und wie sehr das englische Cabinet sich freut, einen nord- und mitteldeutschen Bundesstaat zu Staude kommen zu sehen, um einen
belasten könnten, wenn gleich eS auf Grund derselben zn einem „Schuldig" niemals kommen könnte. D'Ester wurde von der Anklage hingestellt, als ein Mensch, Dem man hochverräthcrisckc Pläne zutrauen könnte. Ja meine Herren ! der Anklage-Senat in seinem Urtheile geht so weit, zn sagen, es fei notorisch, daß E'Ester ein Hoch- Verräter sei; gewiß der wunderbarste Beweisgrund, der noch in ein geschichtliches ©ocument übergegangen ist.
Sieben Punkte stellt Die Anklage auf, um wahr- ! scheinlich zu machen, daß D'Ester mit hochverräther- I rischen Plänen umgegangen .sei. Ick berühre nur die
I erheblichsten. Zunächst wird in jener Beziehung hcrvor- : gehoben D'Esters Betheiligung beim demokratischen Con- grey, zu dem er sich als Eentral-Ausckuß-Mitglicd hat erwählen lassen. Die Unrichtigkeit, welcke in dieser Beziehung nebenher in der Anklage untcrgelaufcn ist, habe ich .schon Gelegenheit gehabt, zu berichtigen. D'Ester ist allerdings Mitglied des Eongresses gewesen, hat aber nickt erklärt, daß die Angelegenheiten der National-Ler- fammtung dem Congresse untergeordnet seien. Er hat im Gegentheil ausdrücklich erklärt, daß in Cvllissions- fällcn die Nativnal-Dersammlung vvrgehc. Es sieht fest, daß die Betheiligung D'Esters bei jenem Congreß eine vollständig ungefährliche gewesen ist, gerade wie die der übrigen Mitglieder cs auch war. Ueberdies ging der Zweck jenes Congresses nicht dahin, gewaltsam die Republik anstreben zu wollen. Der Staats-Anwalt hat Ihnen zum Theil die Schriften mitgetheilt, die von dem Con
frechändlerischen Keil in den Continent hineinzutreiben und feine Ausfuhr nach Deutschland noch weit über die bisherigen zwölf Millionen Pfund Sterling zu erheben. Man begreift die Majorität unserer Landstände nicht, daß sie sich so wenig auf Volkswirthfchaft und die besondere Wirthschaft ihrer Heimath versteht. Ja wenn Preußen eine große, kühne nationale Politik befolgte, und hiermit die Wahrscheinlichkeit vorläge, daß es die übrigen Staaten in seine Bahnen hiueiuzwänge, und daß am Ende durch den erobernngslustigen, Fremdes auflösenden und sich assimilirendeu preußischen Geist doch die Einheit Deutschlands zu Stande käme, so konnte ein politischer Mann vielleicht zweifelhaft wer- den, ob er sich nicht den Bestrebungen des norddeut- fchen Militärstaates anschließen solle, um der jämmer- lichtN Zersplitterung Deutschlands ein Ende zu machen. Aber man betrachte doch einmal dieses Berliner Cabinet, diesen Proceß Walbeck, diese Minoritätskammer mit ihren absolutistischen Beschlüssen, diese dänische Po- litik und so vieles Andre. Uno den: gegenüber die stolze Stellung des neuerstarkten Oestreichs' mit seinen großen Aussichten, dessen Staatsmänner die tiefste Verachtung verdienten, wenn sie ihr Kaiserthum aus seiner bisherigen Stellung in Deutschland verdrängen ließen. Man lese die Staatsschriften der vier großdeutschen Königreiche, sowie die österreichischen.Zurechtweisungen uuv daneben die preußischen Ausführungen aus verschiedenen Zeiten und man wird die preußische Politik Niu es gelind auszudrücken, höchst schwankend finden. Obgleich nördlich von der Mainlinie wohnend, wollen wir doch nicht von den großen Entwicklungen abae- schmtten werben, welche sich durch ein freies, reges Leben im Douauthal für das ganze Deutschland eröffnen. Hier nn Lahnthal fühlen wir uns auch noch nicht so abgespannt und todesmüde, daß wir durchaus als Stück eines preußischen Regierungsbezirks verwaltet sein wollen, sondern wir wollen vor der Hand noch einmal eine selbstständige, nassauisch-deutsche Entwicklung versuchen. So verbindet sich mit dem Rechts- gefuhl des Volkes, welches nicht nach einer von Berlin her gekommenen Vorschrift wählen will, die Rücksicht auf Die heiligen Angelegenheiten der nationalen Arbeit, sowie die staatsmännische Würdigung der gegenwärtigen Sachlage der höheren deutschen Politik. Es gehört wirklich eine unbegreifliche Verblendung dazu, durch den Erfurter Vereinstag, welcher zwischen der Berliner Kammer und dem drohenden Oestreich stände, irgend etwas Erkleckliches im deutschen Sinne zu Staude bringen zu wollen. Das nassauische Volk wird der Stimme des Rechts, der Klugheit und der Ehre folgen und sich nicht an den Erfurter Souderbuudswahlen beteiligen.
Mannheim , 10. Dezember. Morgen Vormittag beginnt das erste Kriegsgericht über mehrere an dem letzten^Aufstand beteiligte badische Militärpersonen seine Sitzungen. So sehr gravirt ist keiner von Allen, die hier vor das Kriegsgericht gestellt werden, daß ein Todesurtheil zu erwarten ist; die ineisten Beschuldigten sind sogar aus der Untersuchungshaft bereits entlassen worden. — Die Wiederherstellung des badischen Heeres scheint erst durch unsere Stände definitiv geordnet und bestimmt werden zu sollen. Unterm 7. d. M. wurde eine Verfügung der Regierung über die längst besprochene Uniformirung des badischen Heeres nach preußischem Muster bekannt gemacht, welche demnächst zur Ausführung kommen soll. Ob auch das preußische Erercitium ungefüllt oder das frühere beibehalteu wird, schwebt noch in Frage. — Das Ehrengericht in Karlsruhe ist in voller Thätigkeit. Hauptmann Ruppert, der von dem Standgericht in Mannheim für amnestiert erklärt wurde, hat seinen Abschied aus badischeu Dienste« verlangt, um in den Reihen der schleSwig-holftei- nischen Armee eintreten zu können. Dieser Abschied wurde ihm aber verweigert.
In Mößkirch (Baden) sind dieser Tage eine.Frau und zwei Mädchen von 19 und 18 Jahren zu einem
gresse ausgtgangen sind, wo jedoch von einer gemalt* sa men Anstrebung überall keine Rede ist. Der Staats- Anwalt hat Ihnen auch eine Ansprache, die bereits früher erlassen worden war, mitgeteilt, in welcher ausdrücklich nur das Recht in Anspruch genommen wird, welches jede Minorität in Anspruch nehmen kann, das Recht des theoretischen Wirkens. Jene Männer hielten nach ihrer Ueberzeugung dem Prinzip nach die Republik für die beste Staatsform, ohne sie mit den Waffen in der Hand erzwingen zu wollen. Dies ist nicht verbrecherisch. Jene Congresse haben Statt gefunden, unter den Augen der Behörden. Diese haben nicht daran gedacht, ein verbrecherisches Treiben darin zu finden. Das, was allein gegen D'Ester versiegen und was allein zu dem Schluß berechtigen könnte, ist, daß D'Ester später lange nach der Verhaftung Walbecks nach der Psalz gegangen und dort, wie der Staats-Anwalt behauptet, in Dienste der provisorischen Regierung getreten ist. Meine Herren ! D'Ester ist ein Mann der Feder, D'Ester beschäftigte sich mit Organisations-Plänen ; er arbeitete eine Gemeinde- ordnung aus, die sein Steckenpferd war. D'Ester, meine Herren, und das sehen Sie aus den echten Briefen an Waldeck, hatte nichts im Kopfe, als Monster-Petitionen: er wollte nur durch die Presse wirken und agitiren. Nichts liegt vor, was entfernt darauf hindeutet, daß er in früherer Zeit mit dem Gedanken umgegangen fei, gewaltsame Umsturzpläne zu fördern. Ein anderes ist cs, da, wo eine neue Regierung errichtet wird, in die Dienste
