SB i n t} i n g e r o b e : er glaube, bap das fiagsiebe Gesetz noch in tiefem Jahre, ober doch im Beginne des nächstfolgenden der Kammer zur Berathung vorgelegt werden könne; und soviel er wisse, sei die Schul- kommission zu einer Revision ihrer Arbeit dermalen wieder in Wiesbaden versammelt. Die Gratifikationen könnten aber wohl auch schon früher erledigt werden. Rau wünscht das letztre, damit den bernfstrenenLehrern die verdiente Unterstützung nicht entzogen jvcrbc. Wintzingerode macht sodann folgende Eröffnung: In der Numer 6 des nass Landtagsblatts befanden sich zwei Briefe aus Ministerialakten abgedruckt und ein andrer Artikel, zu welchem auch Akten der Regierung den Stoff hergegeben hätten. Die hierher einschlagenden Akten seien eben gar nicht im Besitze der Regierung, sondern von der letzter» der Commission der Kammer zur Benutzung übergeben worden, und bei dieser Gelegenheit sei der Gebrauch dieser Akten für das Landtagsblatt gemacht worden. Die Staatsbehörden mißbilligten den fraglichen Vorgang entschieden und hätten Vorkehrungen getroffen, einen ähnlichen Gebrauch zu verhüten. Lang: Da einmal das Landtagsblatt erwähnt worden, so wolle er auch nicht unerwähnt lassen, daß sein Bericht in der deutschen Frage, welchen er dem Abgeordneten Heydenreich gegeben, früher in diesem Landtagsblatt erschienen sei, als er selbst noch diesen Bericht in öffentlicher Sitzung vorgetragen habe. Ein solches Verfahren halte er für durchaus ungeeignet. Heydenreich: Der Bericht sei doch schon in der Ansschußsitznug veröffentlicht worden. Lang: Ehe er den Bericht in öffentlicher Sitzung mitgetheilt, habe derselbe lediglich als seine Privatarbeit betrachtet werden müssen und eine Veröffent- lichnng durch den Druck habe daher nur mit seiner Einwilligung geschehen können.
Auf der Tagesordnung steht: 1. Eine nachträgliche Anforderung für den Erigenzetat der höhern Justiz- stellen im Betrage von 6339 fl. 32 fr. Auf den Antrag des Berichterstatters Naht wird diese Summe von der Kammer bewilligt. 11. Einige Anforderungen für den Militärerigenzetat, und zwar 1) die Auszahlung der sogenannten Aufwandsgeloer für die Regimentskommandeure. I u st t ist Berichterstatter und beantragt mit der Mehrheit des Ausschusses: die Kammer möge beschließen, die Anforderung an die Regierung mit dem Bemerken, — dieselbe in nähere Erwägung zu ziehen — gelangen zu lassen. Eine Minderheit (von Gödecke und Zoll mann) des AnS- schnsses beantragt hingegen, die Aufwandsgelder wie bisher bis zur weitern Festsetzung der Militärgehalte auszuzahlen; für den Antrag von Justi spricht außer letzterm selbst noch R a h t; für den Antrag der Minorität: die Negierungs-Commiffare Werren, Wintzingeroda und die Abaeordn?^n Zillmann und Großmann. Der Antrag von Justi wird angenommen, derjenige der Minorität verworfen. Hierauf erklärt W i n tz i n g er ob a, er werde demnächst ein Gesetz über die Gehalte der NcgimcntSkom- mandeure emblingen. 2) die Auszahlung von 3643 fl. 23 fr. für Entschädigung der Ouarticrträgcr Letztre Summe genehmigt die Kammer mit dem Gesuche an die Regierung, doch baldigst ein neues Einquartierungsgesetz zur Vorlage zu bringen. Werren sagt auch eine baldige Einbringung des verlangten Gesetzentwurfs zu. 3) die Auszahlung von 1068 fl. 32 fr. für Transport der Kranken und anderweite militärische Ausgaben. Auch diese letzte Summe wird von der Kammer bewilligt. ,111. Berathung des Gesetzentwurfs über die Forstvergehen, Jagdvergehen und Fischercivergchen imb deren Bestrafung Die Berathung dieses Gesetzes, welche kein allgemeines Interesse barbietet, gedeiht bis -nm §. 8. —
Die nächste Sitzung wird auf Donnerstag den 16. August festgesetzt und auf die Tagesordnung für diese Sitzung gesetzt: 1) Bericht über den Born-Unzickerschen, Antrag auf Vcrwillignng von Tagegeldern an die Geschwornen, 2) Bericht des Prioritätsausschusses, 3) Fortsetzung der Berathung des Gesetzentwurfes über Forstvergehen u. s. w.
D e u è s eh L K u H.
^ Wiesbaden, 13. August. Gestern wurde hier von den Unterzeichneten nachstehende Ansprache an die nassauischen Artilleristen, die Sieger von Eckernförde, abgegeben:
„Die unterzeichneten Hauptleute der Wehrmann- schaft Wiesbadens haben, wie wohl alle Bewohner des Landes, mit lebhafter Befriedigung vernommen, daj; Ihr Euch bei der Affaire bei Eckernförde mit unerschrockener Lapferkeit geschlagen und durch Euer ächt kriegerisches und festes Auftreten dem Namen Nassau's an den fernen Marken unseres deutschen Vaterlandes Ehre gemacht habt. — Je inniger wir von diesen Gefühlen der Hochachtung gegen Euch durchdrungen sind, um so mehr müssen wir, die wir als deutsche Wehr- männer die kriegerischen Tugenden wohl zu schätzen wissen, unser aufrichtiges Bedauern darüber ausdrücken, daß wir bei der Passivität unseres gegenwärtigen Com- mando's nicht in die Lage gesetzt wurden, diesen unseren Gefühlen durch einen von der Wehrmannschaft Wiesbadens Euch bei Eurem Einzug in unsere Vaterstadt bereiteten würdigen Empfang, einen angemessenen Ausdruck zu geben.
Indem wir Euch schließlich die nochmalige Ver
sicherung geben, daß wir Euch, sowie auch alle die Krieger unseres Landes, welche mit Euch an dem Kriege gegen die Dänen Theil nahmen und denen leider trotz ihres heißen Verlangens keine Gelegenheit geboten wurde, an dem Feinde ihre Tapferkeit zu erproben — mit Stolz die Söhne unseres Landes nennen, reichen wir Euch in kameradschaftlicher Anerkennung hiermit die Bruderhand.
Wiesbaden, den 12. August 1849.
Mühl. Herrmann. Friedersdorf G. Bach. F. Lugenbühl!! W. Pot.)s. W. Habel. Krempel. Querfeld. Ritzel. Hahn. C. Wolf. C Habel. G. Schlink. I. Oppermann. J. Poths. E. Abcler. F. Lugenbühl 1. Stahl. P. G. Oucr- feld. C. Werner
Aus LangcnschwüibaÄ. (Arzneitare n. s. w.) Das 11 aus der P ro vinz bringt in Nr. 157 dieses Blattes ein Sendschreiben,worin dasselbe die Leser da- mit zu gewinnen trachtet, daß es die reinen Absichten des Unterzeichneten wiederholt und in verschiedenen Wendungen zu verdächtigen sucht. — Ich werde mich nicht herbeilasst», darüber auch nur ein Wort zu verlieren.
Für die mir zu Gefallen geschehene Anwendung eines deutschen Wortes hätte ich dem in der Provinz Versteckten II gerne gedankt, wenn ich irgend eine Beziehung auf mich und zu m e i u e n Gunsten darin hätte finden können. Sobald ich aber wahrnehmen werde, daß die Achtung vor dem Reichthum und der Schönheit unserer Sprache mein gegnerisches I I durchdrungen und dahin gebracht haben wird, nicht ferner bei ärmeren Sprachen zu betteln, um feine Gedanken auszusprechen, — dann werde ich vor Jedem männiglich sein Lob ausbreitcn.
Was nun die Sache selbst betrifft, so muß ich allerdings das II fortwährend für nicht berechtigt halten, hierüber mit Klagen aufzutreten, weil dasselbe weder die Pharmacopö, noch selbst die Tare hinreichend kennt, um den Einfluß zu würdigen, welchen Veränderungen in einer auf die andere und in beiden auf den Ertrag einer Apotheke äußeren müssen. Die immer wiederholte Vergleichung mit den Kaufleuten ist so ungeeignet, daß sie gar keine weitere Entgegnung verdient. Wenn man nur Kaufleute will, nun gut, so schaffe man die Apotheken ab, und halte sich eben nur an die Kaufleute, baun hat der ganze Streit ein Ende.
Die Einführung der neuen Pharmacopö hat nach gründlicher Erwägung stattgefunden, weil sie, obwohl noch manche Wünsche übrig lassend, doch dem gegenwärtigen Stande der Wissenschaft besser als die frühere entspricht. Veränderungen, die dadurch bedingt waren, können daher als solche nicht getadelt werden, sondern nur die Pharmacopö selbst; und hierbei ge* mi;V cs nicht, atlacmeine Klagen auszusprechen, ich muß vielmehr den Nachweis forderen, daß überwiegende Gründe gegen bie. geschehene Einführung der neuen Pharmacopö vorlagen. Solchen Tadel werde ich dann, weit entfernt ihm auszuweichen, im Gegentheil mit Dank hinnehmen.
Eine Armenpharmacopö ist auch durch den letzten Aufsatz nicht wünschenswerth gemacht worden. Denn wenn zwei Mittel wirklich gleiche Wirkung äußern, so darf der WohlstehenVc ebenfalls die Verwendung des billigsten beanspruchen, Und wenn eine umständliche Bereitungsweise, sie sei nun kostspielig ober bloß zeitraubend, in Bezug auf Güte keine Vorzüge vor einer einer einfachen gewährt, so wäre es thöricht, die einfache nicht in allen Fällen anzuwenden.
Kommt nun noch dazu, daß kein Arzt zur Anwendung eines bestimmten Mittels gezwungen werden kann, und daß er die unbeschränkteste Freiheit hat, die ) Mittel für jeden Fall auszuwählen, und dabei die billigsten zu greifen, die ihm dienen können, so sehe ich nicht ein, weßhalb man das Gehässige einer Armen- pharmacopö haben will, ohne dadurch irgend einen Vortheil zu erreichen. Bertrand.
Frankfurt, 13. August. Das Neichsministerium hat folgende Circularnote an die deutschen Regierungen in Bezug auf den dänischen Waffenstillstand erlassen: „Seine kaiserliche Hoheit der Erzherzog-Reichsver- weser palen auf Antrag Ihres Ministerraths den Unterzeichneten beauftragt, in Betreff der zu Berlin am 10. Juli b. J. zwischen den königlich preußischen und I königlich dänischen Bevollmächtigten abgeschlossenen Friedenspräliminarien und Waffenstillstandskonvcntion an sämmtliche deutsche Bundesstaaten die nachstehende Mit- ' theilung zu richten. Als die königlich preußische Regierung am 18. Mai d. J. der provisorischen Central- ' gemalt für Deutschland den Entschluß anfünbigtc, die Leitung des Kriegs und der Unterhandlungen mit Dänemark in die Hand zu nehmen, erschien der Ecntralge- walt bie Nothwendigkeit eines Schrittes nicht nachgewiesen, welcher den Fortbestand der Fundamentalsätze des deutschen Bundesrechts thatsächlich verneinte und in seinen Voraussetzungen und in seinen Folgen gleich bedenklich war. In ihrem Rechte eben so sehr durch den Art XI der Bundesacte gesichert, wie durch das Gesetz vom 28. Juni 1848 verpflichtet zur Wahrung der Ehre und der Interessen Deutschlands in einem Bundeskriege, und besorgt vor dem Unglück einer beginnenden Auflösung des Bundes in seinen wichtigsten Beziehungen, ersuchte die Centralgewalt mit Schreiben vom 23. Mai b. J. die königliche Regierung, der erwähnten Ankündigung keine Folge zu geben, und bis I auf Weiteres dem Neichsvcrwcser die Unterstützung Preußens bei der Kriegsführung und Friedensunter
handlung mit Dänemark fernerhin zu gewähren. Eine Erwiderung der königlichen Negierung auf dieses Ersuchen scheint in Folge der feitbem von Preußen ausgesprochenen allgemeinen Ansicht der Lage Deutschlands unterblieben zu sein, wonach der deutsche Bund zwar noch in seiner Wesenheit fort bestellen, aber in der provisorischen Centralgewalt ein zureichendes und berechtigtes Organ nicht besitzen soll. Es ist bekannt, daß die preußische Regierung, obwohl diese ihre Auffassung in ihren letzten Folgerungen seither weder rechtlich noch praktisch ins Leben treten konnte, dieselbe doch selbst durch ihren völligen Abbruch des Geschäftsverkehrs mit der provisorischen Centralgewalt betätigen zu m is- sen glaubte. Von der schwankenden, nur der Macht und dem Zufall preis, gegebenen Lage, in welche bie früher vom deutsche» Bunde, dann von der Central- gewalt geleiteten gemeinsamen Angelegenheiten hierdurch gerietben, bot der deutsch-dänische Streit ein Beispiel. Die seither in London Namens des NeichSver- weserS geführten Fricdcnsunterhandlungen wurden ohne irgend eine Betheiligung der Centralgcwalt nach Berlin verlegt, während gleichzeitig der Oberbefehlshaber des aus den Kontingenten verschiedener Staaten zusammengesetzten Heeres in Eid und Pflicht deS Reichs verblieb. Die unter so beklagenswertheil Umständen zwischen Preußen und Dänemark zu Stande gekommenen Verträge sind dem ReichSverweser weder zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt worden, noch können Se. faifetL Hoheit in der Pflicht und Würde ihrer Stellung oder in dem materiellen Inhalt jener Verträge einen Beweggrund erkennen, die denselben abgehende Rechtsverbindlichkeit für die Gesammtheit aus eignem Antriebe zu ergänzen, ober den Beit.itt anderer deutscher Staaten, welcher von Seiten Preußens auheim- gegeben worden ist, für rechtmäßig zu erklären. Seine kaiserliche Hoheit erachten sich vielmehr für verpflichtet, sowohl die Rechte der Centralgewalt Deutschlands als diejenigen aller einzelnen deutschen Staaten gegen die mehrerwähnte» Verträge ausdrücklich zu Verwahren imo die rechtsgiltige Erledigung des Streits mit Dänemark dem künftig im Namen Deutschlands abzn- schlikßcnben Frieden vorzubehalten. In der Rücksicht jedoch, daß es unter den gegebenen Verhältnissen nicht in der Aufgabe der Centralgcwalt gelegen sein kann, die Fortsetzung eines Kieges, welcher thatsächlich kein deutscher Krieg geblieben ist, durch einzelne Bandes- staaten zn veranlassen und zu antorisiren und dadurch die Gefahren des inneren Zwiespalts unberechenbar zu vermehren, haben Seine kaiscrl. Hoheit gleichzeitig sich bewogen gefunden, Ihrerseits den Befehl zu einer faktischen Einstellnug der Feindseligkeiten nach Maßgabe der rein militärischen Bestimmcmgen der Berliner Waf- fenftittstandskonvention zu ertheilen und die Reichsminister des Kriegs und der Marine mit allen zu diesem Zwecke weiter erforoerli'chett Aiwrduuiigen $u beauftragen. Der Unterzeichnete hat die Ehre, die hohen deutschen Regierungen demgemäß zu ersuchen, hinsichtlich der nöthig werdenden Verfügungen über bie im Neichs- dienst gegen Dänemark verwendeten Kontingente mit dem RelchSkricgSminister in Benehmen zu treten, im Uebrigen aber die gegenwärtige verwahrende Erklärung gefälligst $ur Wissenschaft zu nehmen.
Frankfurt a. M., 4. August 1849.
Der Präsident des Reichsministerraths. (Gcz.) Wittgenstein.
Die Note ist interessant. So offenherzig hat die Ceiitralgewalt ihre Verlassenheit und die Rücksichtslosigkeit Preußens gegen sie noch nie eingestanden. Kein Mensch bekümmert sich um sie und ihre Befehle, es gibt keinen anerkannten Geschäftskreis für sie — und doch besteht das Neichsministerium fort und fort, und doch spricht man ganz bestimmt von der Rückkehr des NcichsverweserS. Zäh' siuo die Habsburger in ihrer Politik, aber dabei auch stets kleinlich, intriguirend, marktend und feilschend, aller großartigen Anschauung und kühnen Handlung baar. Die Sachen haben sich so gestaltet, daß der Reichsverwesec Preußens Plänen sehr gefährlich werden könnte, wenn er sich die Sym- pathicen des Volkes zu erwerben wüßte, wenn er ihm nur irgend zeigte, daß es ihm Ernst sei um die Einheit und Freiheit Deutschlands und nicht blos um die Interessen der habsburgischen Dynastie. Das Volk ist so gläubig und vertrauend — und es ist so leicht, in den Sympathien des Volkes Preußen den Rang abznlaufcn, welches eben nur durch Standrecht und Militärherrschaft um die Liebe des Volkes wirbt. Schon beginnen einzelne Regierungen in ih ein Anschluß an die octroyirte Verfassung zu wanken und unter.dcr Hand hört man versichern, biete oder jene trete gern bei erster Gelegenheit zurück. Eine energische, volks- thümliche Handlung, z. B. Einberufung des, Reichstages nach dem von der Nationalversammlung beschlossenen Wahlgesetz ober im vorliegenden Fall der kategorische Befehl an die NcichStruppen, den Krieg fort# zusctzen, nöthigen falls nicht den Regierungen, sondern den Truppen selbst durch eine geeignete Persönlichkeit mitgetheilt: — das hätte das Land in seiner Hoff- nungslosigkeit elektrisirt, das hätte die Herzogthümer zum energischen Widerstand ermnthigt. Statt dessen einen nürchternen Protest, der am Ende durch die schließlich gutgeheißene Zurückziehung der Truppen vollends nichtssagend wird. Gerade wie Baiern! Man mochte sich waschen, aber vor Allem den Pelz nicht naß machen; man möchte gewinnen, ohne einzusetzen. Man möchte sich populär »lachen, und doch die Sache der Dynastie allein fördern. Eitles Benehmen! Es
