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Arm Zeitung.

Freiheit und Recht!"

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JK 69 Wiesbaden. Donnerstag, 22. März L^LN.

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DitFreie Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. Der Abonnementspreis beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 ff, 45 kr auswärts vurch die Post bezogen mit verhältnißmäßigem Aufschläge. Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bei der großen Lerbreitung derFreien Zeitung" stets von wirksamem Erfolge. Die Jnserationsgebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.

Bestellungen aus das mit dem 1. April beginnende neue -Quartal beliebe man baldigst zu machen; hier in Wiesbaden in der ^» W. Aitter sehen Buchhandlung, auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern.

An die Vo!ksvcreine Nassaus

Bei dem gegenwärtigen Stand der politischen Ver­hältnisse im Allgemeinen, besonders in Hinblick auf die unter Autorität der Bajonnette in Preußen und ganz kürzlich auch in Oestreich stattgehabte einseitige, zwangsweise Einführung von Verfassungen; beim fer­nern Hinblick auf die iu vielen deutschen Staaten noch gar nicht oder erst nach langen Schwierigkeiten statt­gehabte Verkündigung der Grundrechte des deut­schen Volkes, endlich aber ganz besonders im Hin­blick auf die neuesten Anstrengungen einer uns ent- qegenstehenden vorrechtlerischen und volksfeindlichen Partei, deren stetes geheimes und offenes Trachten und Streben nur dahin geht, die durch die Märzrevolution i in Deutschland zur Anerkennung gelangten Grundsätze für sich und die Schaar ihrer Auserwählten auszu­beuten, gleichzeitig aber die einem Jeden als Mensch und Staatsbürger zustehenden Rechte und Frei­heiten dem Volke im Allgemeinen zu verkümmern und soweit zu beschränken, damit, wie sich Führer dieser Partei naiv ausdrücken, nurKenntniß, Tugend und Besitzthuui " zur Ausübung der wichtigsten staatsbürgerlichen Rechte gelangen können; deren Stimm­führer sich ferner nicht scheuen, durch die albernsten und plumpsten Verdächtigungen der Besitzlosen und weniger Bemittelten (die in ihren Augen weder Kenntniß" nochTugend" haben können), sowie durch das längst verbrauchte Gespenst des Kommunismus oder der allgemeinen Gütertheilung Verdächtigun­gen, welche, heut zu Tage von jedem Vernünftigen nur noch mitleidig belächelt, von keinem Kinde mehr geglaubt werden, die aber von der eigenen Blödsinnig­keit der Erfinder und Ausstreuer, oder einer grenzen­losen Bosheit zeugen die sich nicht scheuen, wieder­holen wir, durch solche unlautere Mittel die von ihnen Abhängigen und die Furchtsamen ihren Reaktions- plänen geneigt und willfährig zu machen: beim Hinblick auf alle diese Dinge, sagen wir, ist es mehr als je dringende Nothwendigkeit für die politijch Gleichgesinnten, sich enger aneinanderzuschließen, sich unter ein gemeinsames Banner zu schaaren, um so ver­eint den Ränken und eigennützigen Bestrebungen der Vorrechtler und der Rückschrittsmänner einen festen Damm entgegenzusetzen, um so vereint zu wirken für die Erreichung des großen Zieles der Demokratie, das jedem Staatsbürger und jedem Verein vereinzelt stets unerreichbar bleiben würde. In Anerkennung der Nothwendigkeit eines engern Verbandes, zum Zwecke gemeinsamen Wirkens, traten bereits am 12. Novem­ber v I. mehrere der damals in Nassau bestehenden

freisinnigen politischen Vereine zu Kirberg in einen Bund zusammen.

Diesem Bunde, der anfänglich nur aus wenigen Vereinen bestand, sind seither viele der nassauischen freisinnigen Vereine beigetreten, so daß der ganze Bund, die Zweigvereine inbegriffen, gegenwärtig aus etwa 50 Vereinen mit einer bedeutenden Mitglieder­zahl besteht.

Diese sämmtlichen, zum nassauischen demokratischen Bunde gehörigen Vereine haben sich nach und nach gleichfalls dem seit dieser Zeit von freisinnigen Abge­ordneten der Nationalversammlung gegründeten März­verein in Frankfurt angeschlossen.

Indem wir daher auf das im Nov. v. I. von dem Märzverein erlassene Programme verweisen, wel­ches gleichzeitig die Grundsätze des nassauischen demo­kratischen Bundes ausspricht, fordern wir alle mit die­sen Grundsätzen einverstandenen Staatsbürger zum Eintritt in die schon bestehenden oder zur Gründung neuer demokratischer Vereine auf; zugleich sprechen wir den dringenden Wunsch aus gegen die dem Märzver- ein oder dem nassauischen demokratischen Bund noch nicht beigetretenen Volksvereine, daß sie aus Liebe zur großen gemeinschaftlichen Sache nicht länger mehr ihren Anschluß hinausschieben möchten.

Den einzelnen Vereinen steht es frei, entweder dem Märzverein allein, oder dem nassauischen Bunde allein, oder beiden zugleich beizutreten. In diesen Fällen wird jedoch der unterzeichnete Vorstand des Vereins zur Wahrung der Volksrechte in Wiesbaden mit Vergnü- geu die etwa noch nöthige Auskunft geben.

Bezüglich der Organisation des nassauischen Bun­des theilen wir hier die bei der Gründung desselben in Kirberg gefaßten Beschlüsse mit:

1)Zum Zwecke gemeinsamen Wirkens treten die das demo­kratische Prinzip zur Grundlage nehmenden Vereine Naffau's in einen Bund, zusammen.

2) Die lausenden Geschäfte dieses Bundes besorgt ein für ein halbes Jahr zu wählender Vorort. Der Vorstand des Vor­ortes hat die Geschäftsführung des ganzen Bundes.

3) Am 1. Mai und 1. '.September eines jeden Jahres findet eine Tagsatzung der Vereine zur Besprechung gemeinsamer Angelegenheiten und Controllirung ret Thätigkeit deS Vor- vrtes Statt. Diese Tagsatzung wird von jedem Vereine durch Abgeordnete beschickt. Jeder Verein hat bei dieser Tagsatzung 2 Stimmen:

4) Die Abgeordneten zur Lagsatzung haben sich durch Voll­machten auszuweisen. Jeder Verein kann sich durch einen andern vertreten lassen.

5) Derjenige Verein, der den Beschlüsten der Tagsatzung nicht nachkommt, ist als ausgetreten aus dem Bunde zu be­trachten.

6) Der Vorort hat die Pflicht, von den einzelnen Vereinen an ihn gebrachte Anträge bei allen Vereinen zur Be­rathung, bezüglich zur Abstimmung, bringen zu lassen.

7) Alle bei der Tagsatzung zur Berathung zu bringende An­träge sind wo möglich mindestens 14 Tage zuvor beim Vororte schriftlich einzureichen, damit sie von diesem den übrigen Vereinen zur Kenntnißnahme und Besprechung frühzeitig genug mitgetheilt werden.

8) Jeder Verein zahlt provisorisch halbjährig für jedes seiner Mitglieder 2 kr. als Beitrag zur Bnndeskaffe.

9) Ueber die Aufnahme eines Vereines in den Bund entscheidet der Vorort.

10) Auch nichtnassauischen Vereinen gleicher Tendenz ist der Eintritt in den Bund gestattet. --

Die in Gemäßheit obiger Beschlüsse am 1. Mai ; d. J. stattfindende Tagsatzung wird nach Bestim- : mung des Vororts in Oranienstein abgehalten i werden. Die jetzt schon zum nassauischen Demokraten- [ Bunde gehörigen Vereine, sowie diejenigen, welche bis dorthin noch einzutreten wünschen, werden daher auf­gefordert, etwaige bei der Tagsatzung zur Berathung zu bringenden Anträge wo möglich bis zum 15. April schriftlich an den Vorort gelangen zu lassen.

Wiesbaden, 19. März 1849.

Der Vorstand des Vereins zur Wahrung der Volksrechte,

als Vorort des nassauischen demokr. Bundes, sowie als provisorischer Centralausschuß der nass. Märzvereine.

Nassauischer Landtag.

89 te Sitzung vom 20. März.

(Schluß.)

Snell spricht sich ebenfalls für den Minoritätsantrag aus. Er fei ganz dafür, wenn man den Soldaten von aller unnötigen Quälerei befreie; allein es gäbe größere Quälereien für ihn, als dies alte Lederzeug. Vor allem solle man daran denken den Sol­daten Human zu behandeln und den alten Kamaschendienst für immer zu beseitigen. Er spräche hier nicht von unserm kleinen Ländchen.: er habe ganz Deutschland im Auge. Unnötige Ein­berufungen und die Promenaden des Militärs seyen die eigent­lichen Quälereien. Ec habe mit einem Soldaten wegen des Leder- zeuges geredet; derselbe habe anerkannt, daß das neuvorgeschlagene Lederzeug eine Erleichterung für den Soldaten sei; allein auch zugesügt: daß wenn er bedächte, die Väter und Brüder der Sol­daten müßten wieder mit großer Mühe die neuen Kosten ausbrin- gen, so wolle er gerne auf die kleine Erleichterung Verzicht leisten. So wie dieser, dächten wohl alle Soldaten. Von einer Einheit des Vaterlandes sei doch vorläufig keine Rede und er fürchte sie möchte nur eine solche bezüglich des LederzeugS und der Polizei werden. Er sei also dafür, jedenfalls erst die Verfügungen des ReichsminjsteriumS abzuwarten, und sei der Ansicht, daß das Land für eine sofoitige Bewilligung wenig dankbar sein möchte.

Werren entgegnet auf die Einwurfe von Wenckenbach s. und Wimpf. Iusti, welcher den Majoritätsantrag unterschrie­ben, äußert: WiS die humane Behandlung des Militärs anlange, so sei er ganz mit dem Abgeordneten Snell einverstanden. Auch erkenne er an, daß leider die Steuerlast sehr groß sei. Allein eS komme hier auf die Gesundheit der Soldaten an; er sei selbst nach

Heinrich von Gagern.

(Aus derNeuen Zeit.")

Heinrich Wilhelm August, Freiherr von Gagern, geb. 20. Aug. 1797 zu Weilburg in Nassau, ist der Sohn des damaligen Regierungspräsidenten, späteren Ministers und Bundestagsgesaudten von Gagern.

Um den Sohn zu charakterisiren bedarf es einer Skizze aus des Vaters Leben und Lebensansichten. Hier finden wir die Grundtypen zu des Sohnes Principien, oder besser zu dessen Sympathien und seinem daraus her­vorgehenden System. Wir entnehmen diese Skizze dem Rvttcck'schen Staatslexicon. 1801 ging der Vater Gagern's als Nassau'scher Gesandter und Minister nach Paris und gewann bei dieser diplomatischen Sendung großes Verdienst um seinen Herrn. Später legte er sein Amt nieder, ging nach München und Wien und trat in vertraute Verbindung mit Hormayr und dem Erzherzog Johann. Darauf trat er in köuigl. nieder­ländische Dienste, wurde Minister und BundcStagsgc- sandter, kam mit Metternich in Berührung, bei welchem er sich eifrig der politischen Einheit Deutschlands annahm und zu Gunsten landständischer Verfassungen sprach» Auf seine Güter in Hornau (Nassau) und Monsheim (Grvßh. Hess.) zurückgezogen, wurde er 1820 zum rhcinhessischcn Abgeordneten in die zweite Kammer gewählt und später vom Großherzvg zum lebenslänglichen Mitglied der ersten

Kammer ernannt. Er beschäftigte sich viel mit Arbeiten über Auswanderung und Maßregeln gegen die Seeräube­reien der Barbaresken in Hinsicht auf Deutschland, ward bekannt durchdie Resultate der Sittengeschichte,"9t^ tionalgeschichte der Deutschen," wie durch viele andere größere Schriften, Flugschriften und journalistische Ar­beiten, wodurch er zum Verständniß der Zeit und auf die Stimmung derselben einzuwirken suchte. _Ju der ersten Kammer bezeichnete er 1832 als Hauptstoff seiner Wirk­samkeit:Vaterland ein großes Vaterland Na­tionalität deutsche Ehre Ansehen Zusammen­hang, Kraft, Cultur, Entwickelung."

Neben diesen deutschen, kosmopolitischen und liberalen Tendenzen (welchen letzteren aber immerdie von der Natur dictirte Fundamentallehre von der dreifachen Ge­walt" [v. G.) zu Grunde lag) finden sich bei Herrn v. G. noch die aristokratischen und die antidemokratischen, welche letztere sogar bisweilen zu auticonstitutivnellen sehr erklärt hinüberstreifen. Er ist stolz darauf, von kriegerischen Abeuthenerern" abzustammen, von den Gliedern und Vorstehern jenes unmittelbaren Adels, der keinem Lande angehore, aber allen," immer Kriegs- Dienst und Ehre suchend." Das PrädicatReich" und die Kaiserkrone soll ihm die politische Einheit der deutschen Nation verwirklichen helfen. Er istTory" und Royalist;" spricht 1830 vondemokratischen Exessen" derandern Kammer," richtet einen Bericht vonsieben Zeilen gegen die Preßfreiheit, selbst nur in inländischen

Dingen," und rangirt einen in der zweiten Kammer gestellten Antrag auf Aufhebung des Cölibats zu den protestantischenAnmaßungen." 1832 eiferte er gegen dielockeren Blätter, die sich in frecher Weise die vierte Gewalt nennen," u. s. w.

Aus dem Vorstehenden ergießt sich, daß H. v. G. ein System hat, und daß dieses System die Resultate von Freiheit und Unfreiheit, von Vorurthcil uuv edler menschlicher Ansicht, von einer gewissen Absprecherei und von einem umsichtigen, gedankenvollen Wägen der Ver­hältnisse, von Küynyeit und Bedächtigkeit geist- und kenntnißvoll »erbindet. In derVielseitigkeit herrschteine gewisse Einseitigkeit," und es muß durch einen gewissen Reichthum eine gewisse Armuth verdeckt werden."

Dieser freisinnige Aristokrat legte von jeher ein Ge­wicht darauf, für einen großen Staatsmann zu gelten. Ein echter Staatsmann kann nie direct gegen das In­teresse des Volkes sein, er muß selbst seinen aristokratischsten Ansichten einen Schein von Volksthümlichkeit geben, er muß, wie der Arzt, immer einen gesunden Organismus als das zu erstrebende Ziel hinstellen. Aber die Aerzte stellen sich gerne au Oie Stelle der Natur, deren beobach­tender Diener sie sein sollen, und betrachten jede natür­liche Erscheinung als Krankheitssymptom, welchem sie mit ihren Pflastern, Blutegeln, Schröpfkvpfcn, M ixtuien und chirurgischen Instrumenten feindlich entgtgenrreten.

(Fortsetzung folgt.)