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ßcn Ausnahmen, nicht finden. Fänden wir ihn aber auch, so würden wir unbescheiden sein, uns selbst lb. h. den Aerzten Nassaus, das erste und gültigste Urtheil über unser Besitztum zuzusprechen, und würden uns von fremder Zunge nicht überreden lassen, daß unsere Medizinalverfassung uns eine gütige Mutter sei, wäh­rend wir sie auS naher Bekanntschaft für eine Stief- inutter halten müssen. Der Korrespondent der Nass. Alla. Zeitung möge uns gefälligst nachweisen, wo in Folge der Schriften: 1. Ueber die Medizinalverfassung Preußens, wie sie ist und sein soll, Hamburg 44; 2. die Pflichten, Rechte und Wünsche des preußischen Arztes von Dr. Wittke; 3. Zur Reform des sächsii- schen Medizinalwesens, vom ärztlichen Verein zu Dres­den; 4. über dasselbe Thema in Siebenhaars Zeitschrift 4 1; 5. das Medizinalwesen Preußens von Rönne und Simon; 6. dasselbe, von Alberti; 7. Beleuch­tung der in Sachsen beabsichtigten Reform, von Jörg;

8. dasselbe, von Seide »sch nur; 9. 23 zeitgemäße Disiderien für deutsches Medizinalwesen, Dresden 1846; 10. zur Reform des Medizinalwesens in Preußen von Schmitt; 11. dasselbe, von Trüstedt; 12. Publi­kum und Aerzte in Preußen, von Deutsch u. s. w, wo in diesen Schriften eine der unseren ähnliche Ver­fassung erstrebt wird? Nur wenige Stimmen, wie Schreiber und der Verfasser der neun vertraulichen Briefe an eine Casseler Exzellenz wollen dies. Sie würden aber, wenn sie die Consequcnzeu des Prinzips, namentlich für die Aerzte selbst, e. sannt hätten, wenn sie wüßten, daß wir Greise werden müssen, ehe wir uns eine gesichterte Existenz erringen können, wenn sie bedächten, wozu es führt, wenn nur der Jahre Zahl, nicht wissenschaftliche und moralische Tüchtigkeit uns weiter bringt, sie würden ihre Ansicht ändern. Abgesehen davon, daß es bei der großen Anzahl von Aerzten in Deutschland jetzt zur absoluten Unmöglichkeit gewor­den ist, sie, wie es verlangt wird zu qualifiziren, da ein junger Arzt mit einer guten Praxis sich es wohl schwerlich einfallen läßt, sich irgendwo als untergeord­nete Medizinalperson einem ihm jetzt gleich stehenden Collagen zu unterstellen. Der Conespondent sucht un­sere Behauptung, daß Medizin und Staatsdienst sich nicht vertrügen, durch Hinweisung auf Schweden zu entkräften, wo jeder Aizt Staatsdiener sein müsse. Wäre dies wahr, so wäre es noch lange kein Beweis der Güte. Es ist aber auch unrichtig. Nach den zu­verlässigen Nachrichten, die uns Dr. H. E. Richter in Dresden über schwedische Medizinalverhältnisse nach einer im Jahr 1844 dort gemachten Reise mittheilt, waren unter den damals vorhandenen 412 schwedischen Aerzten 46 nicht aug' ft llte, praktische Aerzte. Ein Zwangsgesetz cxistüt also nicht, und erklärt sich die ge­ringe Zahl praktischer Aerzte sehr leicht durch die ab­solute llnmöglichkeit, als solcher außer in großen Städten in Schweden zu leben, da bei der dünn gesäeten und meist armen Bevölkerung ein Flächenraum von 20 deutschen Quadratmeilen ersorderlich ist, um die zur Beschäftigung eines Arztes nöthige Bevölkerung aufzuweisen. Wir wollen nicht weiter über die Aus­übung der Medizin in diesem als Muster hingestellten Staate reden, sie hat wenig Tröstliches. Nur ein Aus­spruch eines berühmten Bischofes möge seine Stelle hier finden:Ich bezweifle die Geschicklichkeit dieser jungen Leute (Aerzte) nicht, sie besuchen aber ihre Kranken so schlecht, daß man 3 bis 4mal nach ihnen schicken muß; in Deutschland sind die Aeizte viel artiger und auf­merksamer." Es wird jeder einseheu, daß Schweden mit 400 und Nassau mit 45000 Seelen auf die Quadratmeile sich nicht vergleichen lassen. Außerdem ist Schweden kein Land der Freiheit, sondern starrer Formen.

Die Vertheilung des ärztlichen Personals haben wir dem Medizinalcolleg und der Regierung vorbehalten, da dies das Interesse des Publikums dringend erfor­dert; wir haben also den Vorhalt rücksichtlich armer Distrikte nicht verdient.

Die Blasphemie, der ich dem Herrn Elbeorrespon- deuten zu Folge, meine College», unsern Acc-ssisten, (man sieht, wie unschuldig die Dienstkategorien sind, indem der Assistent die Accessisten nicht als seine Col­lege» ansieht) geopfert habe, wird diese schwerlich ver­letzt haben; sie wisse», woran sie sind. Wie wenig es übrigens sagen will, man gebe nicht viel auf diese oder jene Titel oder Stellung, man könne den Namen von der Person trennen, wenn es einem beliebt u. s. w. be­darf keiner Exposition ; auch wird ein vernünftig und frei geleiteter Staat von einem Rechte keinen Gebrauch machen, das der Sache selbst nachtheilig sein kann. Daß die Beibehaltung b.r bisherigen Dienstkategorien die freie Stellung der Aerzte beengt, daß sie dieselbe» unter» sich und dem Publikum gegenüber in eine falsche Stel­lung bringt, dem einen ein unnatürliches Uebergewicht über die andern verleiht, die Gleichberechtigung stört und die Subordination in der äußeren Erscheinung ver­ewigt, behaupten wir nach wie vor; und bitten nur, uns den angeführten Nachtheilen gegenüber einen Vor­theil, der für ihre Beibehaltung spräche, anführen zu wollen. Ich will in dieser Hinsicht nur noch an einen Ausspruch des Ober-Med.-Nath Trüstedt zu Berlin in seinen historisch-kritischen Beiträge» zur Reform des preußischen Med.-Weseus erinnern, wo er sagt: Die Heilkunst ist eine freie Kunst, welche jeder nicht als unbedingt nothwendig erkannten Beschränkung ihrem innersten Wesen nach widerstrebt. Unabhängiges Medizinalcolleg, freie, durch keine unnöthigcn Formen eingeengte Stellung,

und derartige Normirung der Taxe, daß ^wenigstens bem jungen Arzte, der sich auszeichnet, möglich ist, sich eine etwas mehr als nothdürftige Subsistenz zu schaffen, sind die Wünsche der jüngeren Aerzte des Herzogthums. Auf diesem Wege erhalt sich ein frifches Streben, auf der andern Seite steht Indolenz und Apathie!

Nationalversammlung zu Frankfurt.

194. Sitzung.

Schüler von Jenn iiiterpellirt den Rcichsmiiiificr des Aeus- sern:Es verbreite sich das Gerücht, daß die russische Regie­rung an das preußische Cabinet eine Note erlassen habe, worin sie gegen jeden die deutsche Buudesacte (von 1815) verletzenden Act protesiire, so lange die Geruateu der deutschen BundeSacte nicht ihre Einwilligung gegeben haben würden. Er stelle deßhalb die Anfrage an das Reichsministerium: Ob es wahr sei, daß eine russische Nete dieses oder ähnlichen Inhaltes ergangen sey ? An welche Regierung diese Note ergangen sey ? Ob sie der Central- gewalt von Deutschland ofsiziell mitgetheilt worden sey? WaS die Centralgewalt von Deutschland gethan habe oder thun werde, um eine solche die Ehre und die Selbstständigkeit Deutschlands ver­letzende Einmischung zuruckjuweiseu?"

_ Raumer von Dinkelsbühl stellt, mit Bezugnahme auf die neuesten Vorgänge in Oesterreich und die octroyirte Verfassung, die Frage an das Gesammt-Reichsministerium, ob und welche Antwort dasselbe auf die Note vom 22. Januar an die österrei­chische Negierung erhalten habe, und welches überhaupt der Stand der Unterhandlungen mit Oesterreich in Betreff seiner Stellung zu Deutschland sey.

Ministerpräsident v. Gag er» erklärt: er werde die Inter­pellation v. Raumer's, so wie jene Würth'S aus Sigmaringen (die gesammte auswärtige Politik der Centralgewalt betreffend) nächsten Donnerstag beantworten. Was die Frage des Abgeordneten Schüler betreffe, so sei dem Reichsmiuisteriüm eine russische Note nicht zugekommen, und er habe Ursache, zu glauben, daß eine solche weder an irgend eine deutsche Regierung gelangt noch über­haupt erlassen worden sey.

Hierauf verliest Welcker den folgenden dringenden Antrag :

Die deutsche verfassunggebende Nationalversammlung, in Er­wägung der dringlichen Lage der vaterländischen Verhältnisse, be­schließt: 1) Angesichts der wiederholten öffentlichen Nachrichten von fremder Einsprache gegen die von der deutschen Nation zu beschließende Verfassung, ihre Entrüstung gegen solche Eingriffe in das heiligste Urrecht freier Völker, gegen jeden Deutschen aber, sei er Fürst oder Bürger, welcher landeSverrätherisch solche Ein­griffe hervorrufen möchte, den tiefsten Abscheu und zugleich d e feste Erwartung ausznsprecheu, daß die deutsche Nation wie Ein Mann Ihre Ehre vertheidigen und deren Verletzung zurückweisen werde; 2) die gestimmte deutsche ReichSverfassung, so wie sie jetzt nach der ersten Lesung von dem VerfassnugSansschuß mit Berück­sichtigung der Wünsche der Regierungen redigirt vorliegt, wird durch einen einzigen Gesannutbeschluß der '.Nationalversammlung angenommen, und jede etwa heilsame Verbesserung den nächsten verfassungsmäßigen Reichstagen vorbehalten ; 3) die in der Ver­fassung festgestellte erbliche Kaiserwürce wird Sr. Majestät dem König von Preußen übertragen. 4) Die sämmtlichen deutschen Fürsten werden eingeladen, großherzig und patriotisch mit tiefem Beschlusse übereinzustimmen, und seine Vermutlich ung nach Kräf­ten zu fördern. 5) Es wird eine große Deputation der National- Versammlung abgesendet, um Sr. Majestät dem Könige von Preu­ßen die Wahl zum deutschen Erbkaiser auzuzeigeu. 6) Sowohl Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, als Fürst der deutsch­österreichischen Lande, als die sämmtlichen Bruderstämme in diesen Landen einzeln und vereint, sind zum Eintritt in den deutschen Bundesstaat und seine Verfassung jetzt und zu aller Zeit eingela- deu und aufgefordert. 7) Die deutsche Nationalversammlung legt gegen ein etwa beanspruchtes Recht der Regierung der deutsch­österreichischen Lande, oder dieser Lande selbst, von dem deutschen Vaterlande und aus der von feinem Gesammtwillen beschlossenen Verfassung auSzuscheiden, für alle Zeiten feierlichen Widerspruch ein. 8) Sie ist aber bereit, so lange einer definitiven Verwirk­lichung des völligen Eintritts der deutsch-österreichischen Lande in die deutsche ReichSverfassung noch Schwierigkeiten im Wege stehen sollten, die bestehenden nationalen brüderlichen Verhältnisse, jedoch unbeschadet der Selbstständigkeit der deutschen Reichsverfassung, zu erhalten."

Der Verlesung des Wel ck er'schen Antrags folgt eine allge­meine und lang andauernde Bewegung in der Versammlung. Erst nach einer Viertelstunde gelingt es dem Präsidenten, die Frage zur Abstimmung zu bringen: ob dem Antragsteller zur Begründung der Dringlichkeit seines Antrages das Wort gestattet werde. Die Frage wurde durch allgemeine Erhebung bejaht.

Welcker erklärt im Eingang seiner Begründung: Man möge ihn nicht der Jnconsequenz zeihen, wenn er heute diesen An­trag stelle. Nicht aus Abneigung gegen Preußen oder auS Vor­liebe für Oesterreich sei er gegen die erbliche Kaiserwürde gewesen, sondern weil er fürchtete, daß ein solcher Beschluß der^Einheit Deutschlands nicht förderlich sey. Man habe bad Aeußerste er­schöpfen zu müssen geglaubt, um den Entschließungen Oesterreichs noch Raum zu geben, obgleich er niemals von der CabinetSpolitik von Olmütz sonderliche Hoffnungen gehegt habe. Das Aeußerste fei nun erschöpft; die octroyirte Verfassung Oesterreichs, ihr Schweigen über das Verhältniß zu Deutschland und andererseits' daS russische Bündniß sei die Antwort deS österreichischen Cabinets. Angesichts dieser Thatsachen und der Gefahr, welche Deutschland sowohl vom Norden als vom Westen her bedrohe, sei kein anderer AuSweg mehr gegeben, als durch erbliche Uebertragung der Kai­serwürde an Preußen Deutschland ein kräftiges Oberhaupt zu ge­ben. Die National - Versammlung dürfe sich keine Verfassung oktroyiren lassen; sie müsse sie selbst vktroyiren, kraft der Souve- ränetât des Volkes und unter Berücksichtigung der souveränen Rechne der Fürsten. Solle man mitten in so gefahrvoller Lage etwa noch Monate, Jahre auf eine Erklärung Oesterreichs war­ten? Die ^Nationalversammlung möge die Verfassung annehmen, und bann fei es Sache des Königs von Preußen, ein Ultimatum festzustellen. Nur mit trauerndem Herzen würden wir die Oester­reicher, wenn auch nur auf kurze Zeit, von und scheiden sehen, aber auch die Hoffnung auf Wiedervereinigung nicht aufgeben. Der Redner, der im Eingänge bemerkt hatte, daß er keineswegs über seinen Antrag sofort Abstimmung verlange, vielmehr eine Frist von acht Tagen nach erfolgtem Druck für angemessen er­achte, schließt mit den Worten:Das Vaterland ist in Gefahr; retten Sie das Vaterland!" (Lebhafter Beifall im Centrum und auf der rechten Seite.)

Präsident Simson ist der Ansicht, daß der Antrag gedruckt und etwa Mittwoch auf die Tagesordnung gesetzt werden könne. Mehrere Stimmen:Herr Welcker hat ja selbst eine Frist von 8 Tagen beantragt."

Präsident Simson: Ich habe Das nicht genau gehört.

Die Versammlung beschließt den sofortigen Druck des An­trags, und behält sich die Festsetzung des Zeitpunkts der Bera­thung vor. (F.J.)

= Wied-Selters, 6. März. Gestern sand hier eine kirchliche Conferenz statt, a» der nicht blos die

Geistlichen des Dekanats, sondern auch, den Bcdüf- nissen und Forderungen unserer Zeit gemäß, die meisten weltlichen Mitglieder der hicsigen Dekanatsspnode, sowie viele Kircheuvorstcher Theil nahmen. Es wurde in dieser Conferenz eine Petition an das Ministerium be­schlossen, berathen und unterschrieben, welche, gestützt auf den allgemeinen Wunsch, und auf die, in den Ver­hältnissen der evangelischen Kirche und des Staates liegenden Nothwendigkeit, auf Förderung des Verfassungs- werkes der Kirche, namentlich auf eine baldmögliche Ein­berufung der Generalspnode drängt. Im Dekanat Sel­ters erinnert man fich also noch an die alte, goldene Regel, daß man das Eisen schmiede» muß, so lauge cs warm ist.

LPC. Frankfurt, 10. März. (Die Coalition. Schluß.) In unserm Artikel vom 4. b. M. sagten wir: die Koalition ist noch gar nicht vorhanden. Wer uns etwa glaubte, dein können wir heute sagen: fie ist nicht mehr. Die Linke, selbst belebt und durchglüht vom demokratischen Geiste, glaubte noch an die Funken des­selben anderer Parteien. Sie sieht sich schmerzlich ent­täuscht. Nicht einmal die schwarzen Gewitterwolke», welche sich rings an Deutschlands Grenze» aufthürmen- vermögen das träge, theoretische Parlament emporzu­rütteln; es begreift noch immer nicht, daß die Wetter- strahle», welche inländischer »nd ausländischer Absolutis­mus auf die deutsche Freiheit und Zukunft gezückt hält, nur durch die Blitze und Donner der freien Volkek aft zerschmettert werden können. Umsonst mahnt, warnt und prophezeit die Linke, umsonst ruft sie denen, we'che in der Paulskirche unverantwortlich das Volk vertreten, ins G-dächtiuß zurück, was seit dem Juni geweissagt und pünktlich eiiigetrvffen ist. Alles umsonst! Die letzte Hoffnung der Linken, daß durch eine Koalition wenig­stens die breite demokratische Grundlage eines Bundes­staates von 45 Millionen und damit die Widerstands­fähigkeit des großen Vaterlandes gegen alle Feinde ringsum würde gerettet werden, auch sie sinkt dahin!

Der Hergang ist in Kürze folgender. Die gemein­schaftliche gründliche Abneigung gegen den Erbkaiser im allgemeinen und den preufi.scheu insbesonde.e, halte bei der erste» Lesung die Linke und die österreichisch-Welcker- sche Partei in Einer Abstimmung vereinigt und den paragraphirteu Erbkaiser getödtet. Die eben genannte Partei näherte sich alsbald der Linken und legte ihr zur gemeii schaftlichcu Verständigung den großdeutschen gzerfassungseutwuls vor, durch welchen Oesterreich dem Bundesstaat erhalten und ein Direktorium an die Spitze gestellt werden sollte. Die Linke mußte sich einfach sagen:durch die Fürstendienerei der Nationalversaiinn- lung ist es mit dec Oberhauptssrage dahin gekouruicn, daß alles Gute nicht möglich und alles Mögliche schlecht ist. Da nun das Schlechteste wäre, wenn die Natio­nalversammlung durch gänzliche Beschlußlosi.flcit ihr gei­stiges und praktisches Unvermögen verkündigte und so­mit die Regierangen zur Oktropirung des alten Bun­destages einlüde, so wollen wir unter in hreren Ü beln lieber das kleinste, d. h. das Direktorium, wählen. Machen wir aber dies Zugeständniß, so wollen wir auch die Reichsverfassung so demokratisch, wie möglich, so wollen wir als Gegengewicht gegen die schlechte Negie­rungsform rin mächtiges Volkshaus, aus allgemeiner direkter Wahl hervorgegangen." In diesem Sinne stellte ein Ausschuß der vereinigten Linken einen Gesetzemwurs auf, in welchem das VolkshauS eine würdigere Stelle einnimmt, und das Staatenhaus nicht mehr als Re- gierungs- oder Fürstenhaus (wie in dee eisten Lesung), sondern als Bevollmächtigter der einzelnen deutschen Volksvertretungen erscheint; den Wegfall des R ichö- raths hatte die großdeutsche Partei bereits angeboter. Noch hatte die vereinigte Linke über den Entwurf ihres Ausschusses im Einzelnen keinen Beschluß gefaßt, jedoch das Anerbieten gemacht, daß sie »ach Verwerfung ihrer grundsatzmäßigen Anträge (namentlich der republikanischen Spitze) für ein Direktoriuni stimmen würde, falls die großdeutsche Partei für alle vorzuschlagenden Abande- rungk» der Verfassung im demokratische» Geiste einträte und schon äußerte sich die mo allste Wi.kung der stattgefundenc» Annäherung zweier großer Parteien.

Das ächt-demokratische Wahlgesetz wurde mit star­ker Mehrheit in erster Lesung zuur Beschluß erhoben, und die längst verwelkten Hoffnungen des deutschen Volkes richteten sich erfrischt wieder zu seinem Parla­ment empor. Die Linke wollte es nun durchsetzen, daß nach den Grundrechten die zweite große That von Frank­furt ausginge. Nach mehreren fruchtlose» Versuchen, die zweite entscheidende Lesiiug des Wahlgesetzes sofort noch vor der Verfassung auf die Tagesordnung zu brin­ge», ist die Linke wiederum in namentlicher Abstimmnng erlegen und der Tod einer ungebornen Koalition ein» getreten. Die National-Versammlung nimmt ihren Verwesungsprozeß wieder auf; sie war nur ein Paar kurze Wochen scheinlebendig. Balo wird sie Gelegen­heit haben, unterthäniger als je sich zu benehmen, in der Freiheitssrage gegen die eiuheiinischen Herren von Gottes Gnaden, und noch mehr in der Machtfrage ge­gen die auswärtigen hohen Gebieter, gegen Freuide pflegt man ja immer noch höflicher zu sein, als gegen Hausgenoff'N. Deutsches Volk, kannst Du bei solchen Aussichten für deine Freiheit, deine Ehre, deine Macht noch länger geduldig und stumm bleiben?

LPC Frankfurt, 11. März. Der Einmarsch der Russen in die Moldau, Wallachei und Siebenbürgen sowie der Anmarsch der russischen Garde aus dem In­nern an unsere Ostgrenze veranlaßt uns, einen Rückblick in die Vergangenheit zu werfen, und uns zu fragen: