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F. Wiesbaden, 11. Februar. .Wie ich höre, so ist in der gestrigen Gemeindeversammlung j der hiesigen freien christlichen Gemeinde der Herr Prediger Gras beinahe einstimmig zum Abge­ordneten zu der am 20. l. M. in Darmstadt stattsin- denden Kreis-Synode der süd-westdcutjchen Kirchen- provinz gewählt worden. Wenn alle Gemeinden in Darmstadt so vertreten sind, wie die hiesige, dann wird sicherlich etwas Vernünftiges zu Tage gefördert werden. Es wäre sehr erwünscht, wenn seiner Zeit ein Nesüme über die Verhandlungen der Kreis-Synode in diesen Blättern gegeben würde.

Berlin. (Der König und das Volk.) Die i f^r besonnene „Nationalzeitung" ergeht sich über die königliche Rede vom 6, Februar in folgenden Be­trachtungen: Vor der Ablegung des eidlichen Gelöb­nisses auf die Verfassung hat Se. Majestät zu den im Nittersaale des königlichen Schlosses Versammelten ge­sprochen — seine eigensten Worte.

„Ich bin hier, sagte Se. Majestät, nicht um die angebornen und ererbten heiligen Pflichten des königli­chen Amtes zu üben (die hoch erhaben sind über dem Meinen und Wollen der Parteien); vor Allem nicht gedeckt durch die Verantwortlichkeit Meiner höchsten Räthe, sondern als Ich selbst allein."

Obwohl wir nicht dafür halten konnten, daß wir uns in einem konstitutionellen Rechtszustande befanden, haben wir doch unsrerseits sorgfältig den konstitutionel­len Grundsatz beobachtet, bei allen Regierungsakten uns nur an das dem Titel nach wenigstens verantwort­liche Ministerium zu halten, Alles, was von der Re­gierung ausging, in Wort und That, auch als Wort und That der Räthe der Krone anzusehen und zu be­handeln.

Wenn aber der Trägee der Krone ausdrücklich er­klärt durch die Verantwortlichkeit seiner Räthe nicht gedeckt zu sein und nicht gedeckt sein zu wollen — dann kann das Volk, kann jeder Einzelne, kann die Presse nicht an diese Räthe sich wenden.

Daraus folgt aber nicht, daß in dem Falle, wo der Träger der Krone mit seinen eigensten Worten hervor­tritt, nicht gedeckt durch die Verantwortlichkeit der Mi­nister, kein Wort zu sagen sei über seine Worte.

Die Ausnahmestellung, die in solchem Fall eintritt, gilt für beide Theile — wie für den Redenden, so für die Hörer; wie für den König, so für das Volk.

Und es thut Noth, daß die inhaltschweren verhäng- nißvollen Worte, welche Se. Majestät gesprochen, nicht unbeachtet, nicht unbeantwortet bleiben.

In dieser Rede tritt die ungeändert fortdauernde Krisis unseres öffentlichen Rechtszustandes zu Tage. Es ergibt sich daraus, weßhalb weder eine Vereinba­rung noch eine Verständigung möglich gewesen ist; wie breit und tief die Kluft ist, welche die ganz und gar in Anschauungen einer weit zurückliegenden Vergangen­heit wurzelnde politische Ansicht Se. Majestät trennt von den in der Gegenwart lebendigen, sie bewegenden und gestaltenden Ansichten, die in den materiellen, gei­stigen und sittlichen Zuständen, im Bewußtsein und im Willen des Volkes liegen.

D e Rede Sr. Majestät klingt zu uns herüber, wie aus einer verschollenen Zeit; sie weist zurück und stößt zurück Alles, was heute sich regt uud bewegt; es sind die Anschauungen, es sind die Worte, welche jene kleine Partei vertritt, deren Einfluß sich nur daraus erklärt, und eben darauf beruht.

Während der 6. Februar die Schwelle einer neuen Zukunft sein sollte, hat die königliche Rede der leben- digen zukunftreichen Gegenwart wiederum abgesagt, wie­derum das Programm der Vergangenheit ausgestellt, und als die Zukunft, welche die Ansicht des Trägers der Krone im Auge hat, die Rückkehr zur Vergangen­heit. —

Sr. Majestät Rede geht auf die Gelübde vom 10. September und 15. Oktober 1840 und vom 11. April 1847 zurück und hält fest an den damals gegebenen Erklärungen.

Bei Eröffnung des ersten vereinigten Landtags ge­dachte Se. Majestät der Verheißungen des verstorbenen Königs, des unausgeführten Theils des Staatsschulden- Gesetzes vom 17. Januar 1820.

„Als Erbe einer ungeschwächten Krone — sprach der König vom 11. April — die Ich Meinen Nachfol­gern ungeschwächt bewahren muß und will, weiß Ich Mich zwar vollkomchen frei von jeder Verpflichtung gegen Nichtausgeführtes, vor Allem gegen das, vor dessen Ausführung Meinen erhabenen Vorgänger sein eigenes wahrhaft landesväterliches Gewissen bewahrt hat. Dies Gesetz ist aber in allen wesentlichen Theilen ausgeführt, ein Rechtsgebäude ist darauf gegründet, Eide sind darauf geschworen und es hat sich, auch un­vollendet, wie es ist, durch sieben und zwanzig Jahre als ein weises Gesetz bewährt. Darum bin Ich ge­trosten Muthes, aber mit der ganzen Freiheit der kö­niglichen Machtvollkommenheit an seine ergänzende Vollendung gegangen. Ich bin aber unversöhnlicher Feind jeder Willkürlichkeit und mußte es vor Allem dem Gedanken sein, eine ständische Versammlung künst­lich-willkürlich zusammenzusetzen, welche die edle Schö­pfung des theuren Königs, die Provinzial-Landtage, entwerthet hätte."

Und der König sprach weiter:

„Edle Herren und getreue Stände*! Es drängt mich zu der feierlichen Erklärung: daß es keiner Macht der Erde je gelingen soll, Mich zu bewegen, das na­türliche, gerade bei uns durch seine innere Wahrheit

so mächtig machende Verhältniß zwischen Fürst und Volk in ein konventionelles, konstitutionelles zu wan- 1 deln, und daß Ich es nun und nimmermehr zugeben werde, daß sich zwischen unseren Herr Gott im Himmel und dieses Land ein beschriebenes Blatt, gleichsam als eine zweite Vorsehung eindränge, um uns mit seinen Paragraphen zu regieren und durch sie die alte heilige Treue zu ersetzen. Zwischen uns sei Wahrheit. Von ein er Schwäche weiß ich mich gänzlich frei. Ich strebe nicht nach eitler Volksgunst. (Und wer könnte das, der sich durch die Geschichte hat belehren lassen ?) Ich li strebe allein darnach Meine Pflicht nach bestem Wissen und nach Meinem Gewissen zu erfüllen und den Dank meines Volkes zu verdienen, sollte er Mir auch nim­mer zu Theil werden."

„.....hören Sie es, edle Herren und getreue Stände, und mög' es durch Sie das ganze Land er» fahren; von allen Unwürdigkeiten, denen Ich und Mein Regiment seit sieben Jahren ausgesetzt gewesen, appellir' ich an Mein Volk! Von allen schnöden Erfahrungen, die Mir vielleicht noch vorbehalten sind, appellir' Ich im Voraus an Mein Volk! Mein Volk kennt Mein Herz, Meine Treue und Liebe zu ihm und hängt in Lieb' und Treue an Mir: Mein Volk will nicht das Mitregieren von Repräsentanten, die Schwächung der Hoheit, die Theilung der Souveränität, das Brechen der Vollgewalt seiner Könige, die ihm seine Geschichte, seine Freiheit, seinen Wohlstand begründet und seine theuersten Errungenschaften allein schützen können und — sie schützen' werden, so Gott gnädig ist, wie bis­her." —

„In Meiner Monarchie steht keiner der drei Stände über dem andern oder unter dem andern. Sie stehen alle in gleich wichtigen Rechten und in gleich geltenden Ehren neben einander, ein jeder aber in seinen Schran­ken, ein jeder in seiner Ordnung. Das ist mögliche und vernünftige Gleichheit, das ist Freiheit!"

„Edle Herren und getreue Stände! Noch ein Wort über eine Lebensfrage, ja ich muß sagen über die Lebensfrage zwischen Thron und Stän­den. Der hochselige König hat das ständische Wesen nach reiferer Ueberlegung im geschichtlich-deut­schen Sinne in's Leben gerufen und Ich habe an seinem Werke, allein in diesem Sinne fortge­baut. Durchdringen Sie sich, Ich beschwöre Sie, mit dem Geiste dieser uralten Einsetzungen. Sie, meine Herren, sind deutsche Stände, im althergebrachten Wortsinn, d. h. vor Allem und wesentlich „Vertre­ter und Wahrer der eigenen Rechte", der Rechte der Stände, deren Vertrauen den bei weitem größten Theil dieser Versammlung entsendet. Nächst- dem aber haben Sie die Rechte zu üben, welche Ih­nen die Krone zuerkannt hat. Sie haben ferner der Krone den Nath gewissenhaft zu ertheilen, den dieselbe von Ihnen fordert. Endlich steht es Ihnen frei, Bitten und Beschwerden, Ich r e m Wirkungskreise entnommen, aber nach reif­licher Prüfung an den Thron zu bringen."

Das sind die Rechte, das die Pflichten germani­scher Stände, das Ihr herrlicher Beruf. Das ist Ihr Beruf nicht: „Meinungen zu repräsenti- ren," Zeit" und Schulmeinungen zur Geltung brin­gen zu sollen. Das ist vollkommen undeutsch und obenein vollkommen unpraktisch für das Wohl des Ganzen, denn es führt nothwendig zu unlösbaren Verwickelungen mit der Krone, welche nach dem Gesetze Gottes und des Landes und nach ei­gener freier Bestimmung herrschen soll, aber nicht nach dem Willen von Majoritä­ten regieren kann und darf, wenn „Preußeu" nicht bald ein leerer Klang in Europa sein soll! Meine Stellung und Ihren Beruf klar erkennend und fest entschlossen unter allen Umständen die­ser Erkenntniß treu zu handeln, bin Ich in Ihre Mitte getreten und habe mit Königlichem Freimuth zu Ihnen geredet. Mit derselben Offenheit und als höch­sten Beweis Meines innigen Vertrauens zu Ihnen, edle Herren und getreue Stände, gebe Ich Ihnen hier mein Königliches Wort: daß Ich'Sie nicht hierher gerufen haben würde, wenn Ich den geringsten Zwei­fel hege, daß Sie Ihren Beruf anders deuten woll­ten und ein Gelüst hätten nach der Rolle sogenannten Volks-Repräsanten. Ich würde es darum nicht gethan haben, weil alsdann nach Meiner tiefinnersten Ueberzeugung Thron und Staat gefährdet wären, und weil ich es als Meine erste Pflicht erkenne, unter allen Verhältnissen und Schickungen Meiner Regierung Thron und Staat zu bewahren, wie sie sind."

So sprach Se. Majestät am 11. April 1847.

Im Frühjahr 1848 antwortete das Volk auf die Appellation des Königs: es forderte mit Einer Stimme die konstitutionelle Verfassung, eine Volksvertretung.

Die Krone erkannte das an; es ward eine wahr­haft konstitutionelle Verfassung, eine wahrhaft volks- thümliche und freisinnige Verwaltung verheißen ; eine aus Urwahlen zu bildende alle Interessen umfassende Volks-Vertretung; das Volk ward als gleichberechtigte Macht von der Krone förmlich undfeierlich anerkannt; es ward eine Verfassung und insbesondere die Ver­eidigung des Heeres auf die Verfassung verheißen.

Das Volk hat auf die Erfüllung seiner Forderun­gen und der Verheißungen fest vertraut; vertraut, daß es nicht wieder so werden solle, wie es gewesen, auch da noch als bereits so manche Hoffnung'sich als eitle Täuschung erwiesen.

Und nun wiederholt Se. Majestät am 6. Februar, das eidliche Gelöbniß auf die Verfassung abgelegt, wo mit der wahrhaft konstitutionellen Regierung end­lich begonnen werden soll, das Glaubensbekenntniß vom 11. April 1847.

Se. Majestät wiederholt, was wir so oft von an- dersher gehört, daß die Verfassung vom 5. Dezember „nur das Werk des Augenblicks" gewesen.

Se. Majestät bestätigt das Revisionswerk, weil die beiden revidirenden Versammlungen durch ihre treffliche Arbeit und durch die Aufnahme der Vorschläge vom 7. Januar ein Pfand gegeben, daß sie die be­gonnene ^Arbeit der Vervollkommnung auch nachher nicht lassen wollen, daß es dem vereinten redlichen Streben auf verfassungsmäßigem Wege gelingen wird, es den Lebensbedingungen Preußens immer entspre­chender zu machen.

„Ich darf dies Werk bestätigen, weil ich es in Hoffnung sann" — sagt der König. Er bestätigt das Revisionswerk in der Hoffnung, daß es gelingen werde, das Prinzip und System der Fünfzehn Artikel voll­ständig durchzuführen.

Se. Majestät spricht nicht einmal von Kainmern, nur von den kommenden Landtagen.

Leben und Segen der Verfassung hängen, sagt der König, von der Erfüllung unabweislicher Bedingun­gen ab. Der Thron ruht, sagt der König, auf den Siegen der Heere.

„Die Lebensbedingung, sagt der König, ist die, daß Mir das Regieren mit diesem Gesetze möglich ge­macht werde — denn in Preußen muß der König regieren, und Ich regiere nicht, weil es also Mein Wohlgefallen ist, Gott weiß es! sondern weil es Got­tes Ordnung ist; darum aber will Ich auch regieren."

Se. Majestät fordert als Lebensbedingung die Fort­dauer der selbstständigen Königlichen Regierung.

Mit dem einen Worte verkennt dèr König die ganze Geschichte der letzten Jahre, den Geist, Sinn und Willen des Volks, den Beruf von Preußen und Deutschland.

Das Volk hat auf die Appellation vom 11. April 1847 im März 1848 vergebens geantwortet; das Jahr 1848 ist Sr. Majestät ein Jahr, „welches die Treue werdender Geschlechter wohl mit Thränen, aber ver­gebens wünschen wird, aus unserer Geschichte hinaus­zuringen."

Und die Regierung ist weiter als je davon ent­fernt, die wahre Meinung der Volksstimme kennen ler­nen, den wahren Volkswillen beachten zu wollen. Sie höre, ehe es zu spät ist; es ist gefährlich, zum zweiten Male am Abgrunde zu wandeln.

Schwerin, 6. Febr. So viel aus den Berichten der „Mecklenb. Ztg." zu ersehen ist, sind die Land­tagswahlen, welche gestern stattfanden, bisher demo­kratisch ausgefalln:. Im fünften Wahlbezirk, zu wel­chem die Stadt Schwerin gehört, unterlag der Mi­nister Lützow dem Senator Pohle.

Wien?, 3. Februar. (Fr. I.) Der „Deut­schen Zeitung) wird von hier geschrieben: Durch die Offenheit unseres Ministers Kraus sind wir im Stande die furchtbare Finanzzerrütung des Kaiserstaa­tes zu überschauen. Man wird es unglaubllich fin­den, und doch ist es darum nicht minder wahr, daß der diesjährige Ausfall sich auf 180 bis 200 Millio­nen beläuft. Die geäußerte Hoffnung, dies Deficit durch überschüssige Einnahmen decken zu können, wird hier natürlich nur mitleidig belächeld. Den wahren Stand der Dinge in unserem unglücklichen Lande be- zeichnet das Verhalten der Bank. Sie sucht sich durch Zurückhaltung des Metallgeldes der Regierung gegen­über vor noch größeren Verlusten zu schützen, auch verweigert sie nicht allein weitere Vorschüsse, sondern desgleichen die Ausgabe der reservirten Bankaktien, da letztere die Baisse nur noch vermehren würde. Nun denken Sie sich dazu das jetzt ganz enthüllte Elend des freiwilligen Auleheus. Im ganzen sind nur 71 Millionen zusammeugckommen, und von diesen hat die Bank 61 Million sogleich für sich eingezogen, und Ge­schickte Börsenmanöver vermochten allein den Cours der freiwilligen Anleihe noch auf 83 zu erhalten. Die unablässigen Versuche der Regierung, ein beträcht­liches Anlehen im Auslande zu Stande zu bringen, sind sämmtlich verunglückt, da Oesterreich nirgend mehr Credit findet. Auf die mehr als lästigen ' Be­dingungen, welche Holland und England stellten, konnte die Regi rung nicht eingehen. Ich will diesel­ben nicht anführen, da sie nur den traurigen Beweis liefern würden, wie genau man dort unsere verzweif­lungsvolle Lage kannte, Inzwischen sollen nun hori- bile dictu!) auf's Neue dreißig Millionen Reichs­scheine creirt werden, und — wenn diese Zahl nicht ausreicht, wird man sie erhöhen und den Cours for- ciren. So viel steht nun leider fest, daß das gegen­wärtige Finanzsistem sich noch in längere Zeit nicht bessern wird, weil es dazu an aller Möglichkeit fehlt. Die kleinste Erschütterung im Innern oder gar ein äußerer Krieg würde Oesterreich in eine viel größere Verwirrung stürzen, und die Wirkungen des Staats- bankrottes noch weiter ausdehnen als dies 1811 der Fall war. Man macht sich daher in den höheren gouvernementen Kreisen keine Jlluionen über die Auf­nahme, welche die Vorschläge für eine materielle Ei­nigung mit Deutschland in Frankfurt und bei einzel­nen Regierungen finden werden. Denn was sollte Deutschland bewegen können, sich mit dem insolventen Oesterreich zu verbinden und in Folge dessen unser