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Die beiden Anträge der Eemmisswn werden (der erstere fast einstimmig — Heydenreich blieb sitzen — ) angenommen, sowie auch der Antrag von Wimpf bei den Jagdvergehen, unbedingte Amnestie eintreten zu lassen.

DeNLfHßsnD.

* Wiesbaden, 1. Februar. Von dem „Verein zur Wahrung der Volksrechte" in Wiesbaden ist gestern Abend folgende Adresse an die Mitglieder der gesamm- ten Linken in der Nationalversammlung zu Frankfu t angenommen worden, welche heute an ihren Bestim­mungsort abgeht. Die Adresse lautet:

„Wir richten unser Schreibe» an Sie, und nicht an die Mitglieder des Gesammtparlaments, weil wir es herzlich müde sind, der letzter» Versammlung, welche allen Bitten des deutschen Volkes nur ein taubes Ohr lieh — unsere Wünsche vorzutragen.

Mit dem Parlament in Frankfurt hat das deutsch? Volk keine Briefe mehr zu wechseln.

Wir haben mit E<staunen nicht weniger, denn un­säglichem Schmerze vernommen, daß nicht Wenige die­ser Frankfurter Versammlung ihre ruhmreichen Thaten durch einen Akt zu krönen gesonnen sind, welcher ganz geeignet ist, die Volkssouveränität, zu deren Erlangung das deutsche Volk seine Revolution unternommen hat, zu einer Lüge zu machen.

Wir haben von jener Versammlung schon lange nichts mehr gehofft: allein daß in ihr noch Pläne, wie die eines unverantwortlichen Kaisers, auftauchen könn« ten, haben wir doch nimmer geahnt.

Wir erklären aber hiermit feierlich, daß das deut­sche Volk von diesem unverantwo'tllchen Kaiser der Professoren, der sich sehr rasch in einen absoluten Au­tokraten umwandeln könnte, — durchaus nichts wissen mag.

Wir sind ferner nicht allein davon Überzugs, daß der deutsche unverantwortliche Erbkaiser die Blume deutscher Freiheit, der sitzt schon ohnehin Licht und Wärme fast geraubt sind, ganz zerpflücken würde, wir leben auch der Ansicht, daß die Realisirung der Idee des Erbkaiserihums dem deutschen Nationalbewußtsein, das eine total nivellirende Einheit nicht vertragt, wider­strebt, und die nördlichen und südlichen Stämme eben­sosehr verfeinden, als unsere katholischen und protestan­tischen Brüder gegen einander aufregen wird.

Wir fordern Sie daher auf, mit aller Macht, die Ihnen zu Gebot steht, sich der Realist ung dieses Kai­sers der doktrinären Stubengelehrten zu widersetzen, und vielmehr dahin zu wirken, daß den Deutschen ein Ober­regiment geschaffen werde, wie es die in unsern Tagen allerwarts, trotz Wrangel und Windischgräß, siegreich vordringenden Grundsätze der Demokratie verlangen."

Es wäre gewiß sehr wünschenswerth, wenn von sämmtlichen demokratischen Vereinen Nassau's sofort Adressen ähnlichen Inhalts an die Linke der Frankfurter Versammlung abgesendet würden.

>V Wiesbaden, 3I. Jan. Vor einigen Tagen hat der Ministerpräsident*) Hergenhahn (die Kammer hatte sich in mehreren Hauptfragen recht folgsam be­wiesen,) eine diplomatische Soiree gegeben, zu welcher s ä m m t l i ch e Abgeordneten, außer den zehn von der Linken geladen waren. Born und Habel haben die Einladung ablehnen zu müssen geglaubt.

^> Camberg, 2. Febr. (Die Stadt Idstein als Kreisamtssitz betreffend.) Der Einsender ^aus Idstein (Nro. 28. dieses Blatte.) ist nur zu bedauern, daß er keine besseren Mittel besitzt, als die

*) Wir haben bisher diesen vfficiellen Titel des Herrn. Her- genhahn gebraucht, weil er sich denselben im Verordnungs­Blatt beigelegt hat, müssen indessen bemerken, daß wir uns in unseren Verhältnissen darunter nichts zu denken im Stande sind; es lautet zwar recht großartig, aber der Titel eines Ministerpräsidenten in einem Lande, wo es keine Minister gibt, scheint uns doch ein Unding. A.d.Eins.

barin ausgesprochenen Ansichten, um damit die Sym- pathieen unserer Volksvertreter für Idstein zu ge­winnen. Wir glauben aber, ob er die Namen Lieber, Lauer, von Schütz und Genossen, oder Prinz und Halberstadt nennt; ob die Petitionen aus katho­lischen Orten um Camberg und einigen in diesem Sinne aus dem Amte Usingen, wie Einsender sich ausdrückt, Herkommen, oder ob Nahrungsrücksichten für Idstein vorgebracht werden, alles dieses wird unsere Volksvertreter nicht bestimmen, die Stadt Idstein, welche am äußersten Ende des Bezirks gelegen, gegen das Interesse der Kreisbewohner zu begünstigen. —

Camberg ist der einzige durch seine Lage passende Ort zum Kreisamtsitz der Aemter Usingen und Idstein, wogegen mehr als 30,000 Einwohner ein bis zwei Stunden hin, und ebensoviel zurück bei jeder Reise an das Kreisamt, wenn solches nach Idstein bestimmt würde, dieser Stadt als Opfer bringen müßten. Da Idstein eine Masse von Behörden besitzt, Camberg dem Staate ein Lokal für ein Kreisamt gratis bereit stellt, und ohne alle Behörde ist, so werden mist re Volks­vertreter sich um so weniger abhalten lassen, Camberg, als nur den einzig passenden Ort zum Kreisamtssitz des fraglichen Bezirks zu bestimmen.

O Weyer, Amts Runkel, 29. Jan. (Die Wahl d e r G e in e i n d e r ä t h e und d e s B ü r g c r in e i st e r s.) Es dürfte den Lesern der „Freien Zeitung" nicht unin­teressant sein, einiges über die Wahlen der Gemeinde- beviensteten im Amte Runkel zu erfahren, da nur selten aus dieser Gegend sich Stimmen in öffentlichen Blät­tern hören lassen. Vorerst betreffe dieser Artikel die Wahlen in Weyer. Auch in unserer Gememde hatten sich in der ersten Halste des Monats März v. J. zwei Parteien gebildet. Die eine Partei hatte sich in der Comitezeit zusammengeschaart. Die Märzrevolution ist ihnen ein Dorn im Auge, weil deren Errungenschaften schnurstracks ihren von Generation zu Generation ererb­ten Vorurtheilen und Ansichten entgegen sind. Diese waren denn auch die Grundsätze — wenn man sie an­ders so nennen kann — nach welchen in jener Periode die Beschlüsse gefaßt wurden. Doch damit ich's kurz fass? und die Leser nicht langweile, will ich ihren Haupt­grundsatz angcben, der sie am besten charakterisirt. — „Nur der hat Verstand und die beste Einsicht, der Geld und Schollen hat." — Die andere Partei huldigt dem Grundsätze der Gleichberechtigung Aller und wollen die Mitglieder ihn durchgeführt wissen. Sie ist bei weitem bis stärkste. Diese Erscheinung ist uns ein sehr erfreuliches Zeichen und beweist uns zur Genüge, daß auch in unserer Gemeinde die Marzerrrungenschaf- ten anerkannt und verfolgt werden. Es freut uns daher doppelt, berichten zu können, daß die Kandidaten dieser Partei bei der Wahl der Gemeinderäthe durch­gingen, und die des Schollen- und Geldregiments keine Anerkennung fanden. Vor der Wahl des Bürgermeisters zeigte sich die besiegte Partei äußerst thätig. Trotzdem erhielt ihr Kandidat, der während des Schultheisen und Landesdeputirten Heyl'ö Abwesenheit als Schulthei­sereiverwalter fungirende Feldgerichtsschöffe K., von 172 nur 50 Stimmen. Die andere Partei wählte den Schultheisen Heyl mit 110 Stimmen zum Bürger­meister. (12 Stimmen erhielten einige Andere.) Dieser ist der einzige, der sich in jeder Hinsicht am b.sten zu der Stelle eines Bürgermeisters qualifizirt. Das hat er als Schultheis Jahre lang bewiesen durch seine Her- zensgüte, seine Geradheit, Gerechtigkeit und Sorge für das Wohl der Gemeinde, seinen Biedersinn und durch sein anspruchsloses Wesen. Dabei besitzt er eine liebens­würdige Persönlichkeit, die ihm die Herzen Aller ge­winnt, die in nähere Berührung mit ihm kommen. Ein Freund und Helfer der Armen, hat er manche Familie vor dem Ruin bewahrt, und nicht wenig zur Hebung des Bergbaues und der damit zusammenhängenden Be­schäftigung der ärmeren Klasse in der Lahngegend durch eig nen Betrieb und namentlich durch seine auSgebrei- t ten freundschaftlichen Beziehungen zu den Grubenbt-

sikem beigefragen. In den Herzen Vieler hat er sich daher ein bleibendes Denkmal errichtet. Heil darum einer Gemeinde, die einen solchen Vorgesetzten hat, wie unsere Gemeinde an dem Bürgermeister. Schade, daß er, als Kammermitglied, nicht als Bürgermeister in die­ser Zeit fungiren und bei seinen Mitbürgern weilen kann!

Bamberg, 29. Jan. Seit mehreren Tagen schon ist hier das Gerücht verbreitet, daß auf die Petition wegen Entfernung des Militärs höheren Orts eine sehr strenge Antwort ertheilt worden sei, welche unter An- derm auch die Drohung enthalten habe, daß, wenn ähnliche Auftritte wie die jüngsten sich erneuern sollten, die Stadt in Belagerungszustand erklärt werden wurde.

München, 28. Jan. Unsere Stände sind zu einer öffentlichen Sitzung noch nicht gekommen; auch morgen soll keine stattsinde». Die Berathungen über die Ant­wort auf die Thronrede sind die Veranlassung hierzu, und daß diese für viele Deputaten ein höchst kitzlicher Punkt ist, bedarf nach der ausgezeichneten Zusammen­setzung der Kammer wohl keiner Ausführung.

Die gestrige Sitzung des Strafgerichts lieferte einen neuen Beleg zu meiner früheren Behauptung, daß die ohne Beweistheorie, nach ihrer moralischen Ueberzeu­gung k!kennenden Beamtengerichte viel mehr zu vcrur- theilen als frei zu sprechen geneigt sind. Der Fall war eine sogenannte Widersetzung gegen die Gensdar- merie, ein mit 2—4jahriger Arbeitöhausstrafe bedrohtes Verbrechen, und hatte eine solche Menge Zuhörer her- beigcführt, daß der kleine Saal zum Erdrücken und zum Ersticken angesüllt war und Hunderte vergeblich vor dec Thüre des Einlasses harren mußten. Ein Gensdarm hatte Nachts einen Maurergesellen, der ein Fäßchen Bier nach Hause tragen wollte, als des Diebstahls schuldig — natürlich nur in polizeilich strafbarem Gra­de — airetiren wollen, und der Maurergeselle, über- dieß betrunken, wollte sich dieses nicht gefallen lassen. Der Gensdarm packte ihn auf eine nicht sehr zarte Weise, der Bursche wehrte sich, schlug ihm den Tschako vom Kopfe und zerkratzte ihm während des Handgemengs das Gesicht. Zwei Personen kamen dem Gendarmen zu Hülfe und so wurde der Maurergeselle arretirt.

Der Antrag des Vertheidigers, durch Zeugen die Betrunkenheit des Angeklagten festzustellen, wurde ver­worfen, und aus der Vernehmung des Angeklagten gab sich die Willkühr und die Brutalität der Polizei zu er­kennen, die ihm bei seiner ersten Vernehmung mit dem „Ochsenziemer" gedroht. Der Angeklagte wurde zu zweijähriger Arbeitsstrafe verurtheilt, und das Gericht erklärte selbst einen Begnadigungsantrag stellen zu wol­len, ein Beweis, daß es sein Urtheil selbst für zu hart hielt. Nach meiner Ueberzeugung hätte es den Ange­klagten frei sprechen sollen, weil der Gensdarm seine Befugnisse offenbar überschritten und nicht eine obrig­keitliche Verfügung auszuführen hatte, was doch das Strafgesetz unstreitig fordert, wenn das Verbrechen der Widersitzung gegeben sein soll. (M. Abdz.)

Posen, 23. Jan. Der Umstand, daß der gestrige Wahltag gerade mit unserm stärksten Wochenmarkte zu­sammen fiel, hat viele, namentlich aus der arbeitenden Classe, abgehalten, sich an den Wahlen zu betheiligen. Der Wahlkampf ist in allen Bezirken sehr heftig gewe­sen und in einzelnen ist es zu wirklichen Thätlichkeiten gekommen; am Heftigsteu im Odeum. Im Ganzen scheint die freisinnige Partei in den Wahlen gesiegt zu haben. — Die politischen Verfolgungen beginnen nun auch hier. Aus glaubwürdiger Quelle wird uns we­nigstens mitgetheilt, daß das hiesige Oberlandesgericht durch den Justizminister angewiesen, aufgefordert ober autorisirt worden sei, sofort die fiskalische Untersuchung gegen diejenigen 29 Juristen einzuleiten, welche früher durch eine Beilage zur hiesigen deutschen Zeitung er­klärten: „daß der König znr Verlegung, Vertagung oder Auflösung der früheren Nationalversammlung nicht, berechtigt sei," und zugleich alle Untergerichte mit diesem

111. Abtheilung.

Von d e m Cassationshofe.

Art. 45. Das Obcrappelativnsgericht bildet zugleich den Cassationshof und hat künftig in den betreffenden Verfügungen die Eigenschaft als Cassationshof besonders auszudrücken.

Dem Sceretâr des Obcrappclativns- und Cassations- gmd)tv oder einem Stellvertreter desselben sind die Ge­schäfte des Gerichtsschreibers übertragen.

Tit. 11.

Von dem Staatsauwaète und dem Vertheidiger.

QlrL 4G. Bei dem Cassationshofe wird ein General­staatsanwalt und bei jedem Hof- und Appellationsgerichte ein Staatsanwalt bestellt, welchen die «ack dem Umfange der Geschäfte erforderliche Anzahl von Gehülfen beigegeben wird.

Der Staatsanwalt ist befugt, seine Amtsverrichtungen m einer Sache nach seinem Ermessen ganz oder theilweise seinem Gehülfen zu übertragen.

Art. 47. Der Staatsanwalt hat alle im Juteresse des Staates liegenden, durch seine Stelle bedingten Gt- schäfle vvrznnehmcn und zu dem Ende alle hiernach noth­wendigen Anträge an die Justizämter, den Untersuchung^ richter, den Anklagesenat und den Gerichtshof zu stellen.

Art. 48. Außer den in dem gegenwärtigen Gesetze

im Einzelnen verzeichneten Verrichtungen des Staatsan­waltes als öffentlichen Anklägers hat derselbe alle zu seiner Kenntniß kommenden, die Einleitung einer Unter­suchung begründeten Spuren eines begangenen Verbrechens dem zur Einleitung der Untersuchung competenten Justiz­amte unter Angabe der Quelle seiner Wissenschaft mit- zutheilen und von diesem Nachricht darüber, ob der An­zeige Folge gegeben worden sei oder aus welchen Gründen nicht, zu erwarten.

Ueber Anzeigen von Denuncianten und Betheiligten wegen eines begangenen Verbrechens, welche bei ihm an­gebracht werden, hat er zn diesem Zwecke schriftliche Auf­zeichnungen aufzunehmen, welche jedoch die Eigenschaft und den Glauben eines gerichtlichen Protokolls nicht haben.

(Fortsetzung folgt.)

V e r f ch i c d e n e s.

Die Dtsch. Ztg. gibt folgende interessante Zusammen­stellung der Abstimmungen in dcrErblichkeits- frage:

I. Im Norden der Mainlinie, für gegen

Preußen ....... 132 37

K. Sachsen . . , . . . 2 16

, 134 53~

llebertrag

134

53

Hannover ....

♦ ♦ ♦

16

9

Kurhessen ....

■ • •

6

4

Schleswig-Holstein und

Lauenburg 7

3

Braunschweig . . .

e 4 •

3

1

Oldenburg ....

2

3

Mecklenburg . . .

• 4 ♦

6

2

Nassau .....

4 ♦ ♦

3

3

Luxemburg-Limburg .

• • •

2

—

Anhalt.....

4 ♦ *-

2

—

Waldeck und Lippe .

4 ♦ ♦

2

—

Thüringen ....

4 • ♦

6

4

Freie Städte . . •

5

194

82

i Ohne Preußen .

4 4a

61

451

) Ohne Preußen u. Sachsen .

59

291

II. Im Süden

der Mainlinie.

Oesterreich ....

90

Bayern .....

. 4 ♦

6

52

Würtemberg . . .

4 • '

6

20

Baden.....

4 ♦ ♦

2

8

Hessen-Darmstadt . •

. • ♦

3

10

Hohenzollern . . ♦

♦ ♦ *

1

Liechtenstein . - •

♦ ♦ 4

17

1

182

fOhne Oesterreich

♦ ♦ ♦

17

211

92

263