Einzelbild herunterladen
 
  

nur dieKammer den Muth hätte, die vielen I Detail-Geschäfte dem Volke selbst zu über­lassen und nicht aus Aengstlichkeit die Negierung mit einer Masse von Nekursverhandlungen überhäufte.

Es dürfte vielleicht nicht uninteressant sein, zu er­fahren, was Mittermaier über die Prinzipien des Entwurfs sagt. Seine Worte sind:

„Der Ausschußbericht geht von der richtigen Ansicht aus, daß schon in dem Ministerium das Beispiel Eng­lands befolgt und der Minister nicht mit einer Masse von Detailgeschäften belastet, daß überhaupt die fehler­hafte Centralisation (wie in Frankreich) vermieden und in die Verwaltung überall ein volköthümliches Element gebracht werden muß."

„In dem Umstand, daß jeder Beamte weiß, daß er für alle seine Handlungen persönlich verantwortlich ist, liegt eine große Bürgschaft. (§. 82 des Entwurfs.)

Nationalversammlung zu Frankfurt.

16L Sitzung.

Nachdem eine Ergänzungswahl für den Ausschuß für Geschäfts­ordnung vorgenommen worden, schreitet man znr Berathung des Entwurfes zu dem Verfassungsabschnitt: Gewähr der ReichSver- fassung. Eine allgemeine Discussion wird abgelehnt, dagegen eine solche über §. 1 angenommen.

Dieser lautet folgendermaßen:

Bei jedem Regierungswechsel tritt der Reichstag, falls er nicht schon versammelt ist, ohne Berufung zusammen, in der Art, wie er daS letzte Mal zusammengesetzt war. Der Kaiser, welcher die Regierung antritt, leistet vor den zu einer Sitzung vereinigten beiden Häusern des Reichstags einen Eid auf die Reichsverfassung.

Der Eid lautet: „Ich schwöre, daS Reich und die Rechte deS deutschen BolkeS zu schirmen, die Reichsver- fassung anfrecht zu erhalten und sie gewissenhaft zu voll­ziehen. So wahr mir Gott helfe."

Erst nach geleistetem Eide ist der Kaiser berechtigt, Re- gierungshandlungeu vorzunehmen.

Mi n ori tä ts er ach ten I. Statt des ersten Satzes dieses Paragraphen möge folgende Bestimmung ausgenom­men werden:

Am vierzehnten Tage nach jedem Regierungswechsel, den Tag des Regierungswechsels miteingerechnet, tritt der Reichstag, falls er nicht schon versammelt ist, ohne Be­rufung in der Art zusammen, wie er das letzte Mal ver­sammelt gewesen ist. Vor dem versammelten Reichstage leistet der Kaiser beim Antritt seiner Regierung einen Eid auf die Reichsverfassnng.

Minoritätserachten II. Diesem Paragraphen werde folgender Zusatz beigegeben:

Von dem Eintritt des Regierungswechsels bis zur Ei­desleistung des neuen Kaisers tritt das gesummte Reichs­ministerium als Reichsregentschaft ein, wenn eine solche nicht bereits bestellt worden ist.

Mälling erklärt sich gegen den §. 1, weil er allen eidlichen Verpflichtungen entgegen ist, die mehr und mehr überall abgeschafft würden. Der Kaiser werde und müsse den Eid leisten, was für Absichten er immer habe. Der Cid sei erzwungen, unmutig und überflüssig Das Gebäude der Verfassung solle auf der Freiheit ruhen Der freie Staat wird nur Diener wollen, die ihm in der Frrchèit, der Ueberzeugung dienen, nicht in der Knechtschaft des ^^S^e u^ vertheidigt die entgegengesetzte Ansicht und greift das zweite Minoritätserachten an; worauf Waitz als Referent den ^'^Bei^de "Abstimmung wird der §. 1 in verschiedenen Absätzen angenommen, wodurch sich das erste MinoritatSerachten erledigt, das zweite wird abgeworfen.

« 2 •

' Die Reichsbeamten haben beim Antritt ihres Amtes einen Eid auf die'Reichsverfassung zu leisten. Das Nähere be­stimmt die Dienstpragmatik des Reichs.

und §• 3 • D^ Verpflichtung auf die Reichsverfassung wird in den Einzelstaaten mit der Verpflichtung auf die Landesverfas­sung verbunden und dieser vorangesetzt.

werden ohne Discussion angenommen.

Ueber § 4:

Keine Bestimmung in der Verfassung oder in den Ge­setzen eines EinzelstaateS darf mit der Reichsverfassung in Widerspruch stehen.

spricht Buß, welcher dessen Bestimmungen nicht erschöpfend findet, und stellt den Antrag, neben der Reichsverfassung auch die Reichs­gesetze und die unter der Autorität des Reichs geschlossenen Ver­träge zu erwähnen.

Waitz widerlegt ihn mit einigen Worten, worauf der Para­graph selbst angenommen wird.

g^Hey^^SJ^&tgr^.^^'.'wtiL^^ 11 li 11U l'LKBggg I 1.1 "y .TAJ.L^ JIMIS

dieses Wahlausschusses für Gemeinten über 1000 Ein- wvhner, als bei der Wahl derselben für die Gemeinden unter 1000 Einwohnern wird, wenn bei der Theilung der in Betracht kommenden Zahl durch 1000 sich ein Ucberschuß ergibt, dieser, wenn er mehr als 500 be­nagt . für 1000 gerechnet, wenn er aber weniger als 500 beträgt, nicht in Anschlag gebracht.

Art. 23. Der so gebildete Wahlausschuß wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden nach absoluter Stimmen­mehrheit. Diesem werden das Verzeichnis; sämmtlicher Candidaten und sämmtliche Wahlverhandlungen vom Jusiiz- amte mitgetheilt.

Der Ausschuß hat aus diesem Verzeichnisse nach ab­soluter Stimmenmehrheit die Hälfte der darin aufgeführ- ten Candidaten und, falls deren Zahl eine ungrade sein sollte, einen mehr als die Hälfte zu Geschwornen aus­zuwählen.

Art. 24. Die so ausgewählten Geschwornen werden in einer Liste, die von sämmtlichen Mitgliedern des Wahl­ausschusses zu unterschreiben ist, verzeichnet und diese von dem Justizamte spätestens am folgenden Tage an das Hofgericht eingesendet, welches aus sämmtlichen Listen der Aemter seines Bezirks die Hauptliste der Geschwor­nen des Hofgerichtsbezirks zusammenstellt.

Art. 25. Wenigstens 14 Tage vor der Eröffnung der Sitzungen des Geschwornengerichts hat der Präsident (Direktor) des Hofgerichts in einer Plenarsitzung, wozu Jedermann der Zutritt gestattet ist, in Gegenwart des

Die Abstimmung über den Buß'chen Antrag bleibt zweifelhaft, es müssen die Stimmzettel eingefoUert werden; er wird mit 206 gegen 194 Stimmen abgelehnt.

Es folgt §. 5:

Eine Aenderung der Rejierungsform in einem Einzel» flaute kann nur mit Zustimimng der Reichsgewalt erfolgen. Diese Zustimmung muß in len für Aenderung der Reichs- verfaffnng vorgeschriebenen Formen (§. 6) gegeben werden.

Minorit â tSerachtei I. Dieser Paragraph würde zu streichen sein, da der wrliegende Abschnitt nicht von der Gewähr der Verfassung der einzelnen Staaten, sondern vvn der Reichsverfassung handelt.

M in ori t â ts er a ch tei ll. Zusatz als besonderer Pa­ragraph. Ueber die Beran wortlichkeit der Reichsminister wird ein besonderes Reichsgsetz erlassen.

Schüler erklärt sich gegen die in diesem Paragraphen vorge- schlagene Stabilität der Berfaffunzen der einzelnen Staaten im Sinne des ersten Minoritätserachtens. Die Form der Staatsver­fassungen müsse dem Geist der Zeit entsprechen und dürfen daher Abänderungen derselben nicht von der Einwilligung einer äußern Macht abhängig gemacht werden. Der Zweck des ganzen Para­graphen sei dem Kaiser ein absolutes Veto für den Fall beizu­legen, daß eine deutsche Monarche in eine Republik verwandelt werden solle. (Sehr wahr!j Nach einer ausführlichen Wider­legung der von der Majorität des VerfassuugsausschusseS in dem Bericht ausgesprochenen Motiven zu diesem Paragraphen spricht der Redner die Ueberzeugung aus, daß der gesunde Wille des Volks nur dahin sich ausspreche, vo die Wahrheit, die Vernunft und das Recht sich befinde (sehr gut) und verlangt deshalb, daß man den einzelnen Staaten gestaten solle, ihre Verfassungen sich selbst zu geben. Wäre es wahr, was die Mehrheit behaupte, daß die konstitutionelle Monarchie die befe Staatsform sei, unterder sich das Volk am wohlsten befände, so würde auch das Volk diese Staatsform vorziehen und beibehalten. Nichts spräche mehr gegen dieselbe, als die Furcht vor den republikanischen Wühlereien. Die Schweiz und andere Republiken zeigten im Gegensatz nicht die geringste Furcht vor monarchischen Wühlereien. (Beifall.j Man solle also die mögliche Abänderung der Verfassung nicht von dem Veto des Kaisers abhängig machen, sondern dem Volk das freie Recht dazu überlassen und deshalb den Paragraphen verwerfen.

Soiron vertheidigt dagegen den Entwurf unter höhnischen Ausfällen auf die 34 VolkSsouveränitäten. (Zuruf: Offenburg!) Die Natur deS Bundesstaats bringe eS mit sich, daß in den ein­zelnen Staaten eine gleichmäßige Staatsform vorhanden sei, und darum müsse man Abänderungen derselben der Genehmigung der Bundesgewalt anheim geben.

Hagen spricht seine Bewunderung aus, daß Soiron, der zu Anfang der Bewegung sich dahin erklärt habe, es hänge nur vom Volk ab, ob die bisherigen Regierungen beibehalten werden sollten oder nicht, jetzt den Entwurf und das Fortbestehen der Monarchie vertheidige (Beifall. Hört!) und widerlegt dann mit "leichter Mühe die Behauptungen seines Vorredners. Das Volk verlange Freiheit und Einheit, die republikanische Staatsform der einzelnen Staaten sei aber weder gegen die eine noch gegen die andere, habe ihre besondern Vorzüge, und es werde daher das Volk bald die Re­publik verlangen. Der Paragraph aber enthalte indirect zwar, aber doch geradezu das Verbot der Republik, daher unterstütze er daS Minoritätserachten und verlange den Wegfall des Paragraphen.

Waitz spricht zum Schluß.

Es folgt der Namensaufruf über den ersten Satz des Para­graphen, der in t 294 gegen 137 Stimmen angenommen wird; der zweite wird mit 237 gegen 189 Stimmen genehmigt, daS zweite Minoritätserachten aber durch Aufstehen und Sitzenbleiben ebenfalls angenommen.

Damit wird die Sitzung geschlossen. (RchStztg.)

Nassauischer Landtag.

77te Sitzung vom 30. Januar.

Vorsitzender: Wirth.

RegierungS- Kommissare Werren, Reichmann.

Tagesordnung: 1) Berichterstattung über die Gartenanlagen und die Wasserleitung bei dem neuen Irrenhause zu Eberbach, — ferner die Erbauung einer Remise auf dem Domanialhof Treis- furth und endlich die Verwaltung der Badeanstalten zu Ems, Langenschwalbach und Schlangenbad.

Berichterstatter Wenckenbach L: Die bezi Hungsweise in Anforderung gebrachten Summen von 1000 fl., 31,000 fl., 1474 fl. und 15,081 fl. werden von dem Berichterstatter beantragt und von der Kammer genehmigt.

2) Berichterstattung über die Wahl deö Pfarrers Snell zu Langenbach.

Berichterstatter Wenckenbach!.

Nach lângerrr Debatte, an welcher sich besonders R a h t und Hehner, Großmann und Zollmann, ■— die beiden ersten für, die beiden letzten gegen die Gültigkeit der Wahl sprechend — betheiligen, wird auf Antrag des Ausschusses die Wahl mit 23 gegen 11 Stimmen als gültig anerkannt.

Am Schlüsse der Sitzung werden folgende Anträge gestellt:

1) Von den Abgeordneten Creutz, Jung II., Müller II. auf Minderung der Diäten der Landtagsabgeordneten von 5 fl. 30 kr. auf 4 fl.

Staatsanwalts aus den in eine Urne zu legenden Namen sämmtlicher in der Hauptliste eingetragenen Geschwornen 36 für die bevorstehende Sitzung herauszuziehen.

Art. 26. Befindet sich unter Denjenigen, deren Na­men aus der Urne gezogen wurde, Jemand, welcher seit der Wahl gestorben ist oder die zu dem Amte eines Ge­schwornen gesetzlich erforderlichen Eigenschaften verloren hat, oder dessen Ablehnung des Geschwornenamts von dem Hofgerichte zugelassen worden ist, so ist nach Ver­nehmung des Staatsanwalts sogleich zu dessen Ersatz durch eine weitere Ziehung zu schreiten.

(Schluß folgt.)

Vater unser, Metternich!

(Vom Verfasser des „Habt Acht!"*)

Vater unser, Metternich!

Der Du weilst am Themsestrande,

Bleibe fein, wir bitten Dich,

Ferne unserm Vaterlandc!

Heilig sollst Du uns nicht sein,

Und Dein Reich komm' zu uns nimmer!

Sprichst Du: „ja!" dann sagen: „nein!"

Laut wir allerwärts und immer.

*) Freie Zeitnng, Nr, 20 d. I,

2) Von Keim und Bellinger II. auf Herabsetzung der Diäten auf 3 fl. 30 kr.

3) Von Siebert auf Minderung der Besoldung der im Staatsdienste befindlichen Abgeordneten auf 2/3.

Die Anträge werden an einen Ausschuß verwiesen.

78te Sitzung vom 31. Januar.

Vorsitzende: Wirth.

Neg.-Eommissäre: Werren, Reichmann, und Herget.

Tagesordnung: Berichterstattung über den Gesetzentwurf, die Ablösung der Gülten und Grundzinsen betreffend.

Berichterstatter: Born.

Der Gesetzentwurf, welcher die Ablösung als ZwangSpflicht erklärt, den 18fachen Ablösungsbetrag festsetzt und zur Berechnung der Früchte und Geld den Durchschnittspreis aus den Jahren 1830 bis 1847 nach Abzug von 5% zu Grunde legt, während der Preis des Weins mit Rücksicht auf die Preise der Zinsweine von 1810 bis 1839 durch Sachverständige bestimmt werden soll wird im Ganzen angenommen.

Ein Antrag des Abgeordneten GergenS: den Preis des Zinsweins, ohne Rücksicht uns den Ort, auf 3 fl. 50 kr. — 4 fl. per Ohm (den bisherigen Durchschnittspreis im Amte Eltville) festzusetzen, für welchen Antrag besonders Jung I., Jung II. und Naht sprechen, wird verworfen.

Ein Antrag des Abgeordneten Jung II. zu dem §. 9., auf Streichung des Passus, welcher die solidarische Haftbarkeit der das AblösungScapital bei der LandeScreditkasse aufnehmenden Zins- pflichtigen ausspricht, wird angenommen.

Das ganze Gesetz wird gegen 8 Stimmen (Gergens, v. Gö­decke, Habel, Jung I., Jung 11., Müller II., Raht, Wiinps) an­genommen.

Deutschland.

HH Vom Taunus, 24. Jan. (Die von dem Nassauischen Zuschauer gegen die protestan­tische Geistlichkeit erhobenen Beschuldigun­gen.) Der Einsender dieses hatte bisher schon man­ches Komische von dem in Hadamar erscheinenden „Nass. Zuschauer" vernommen; doch war ihm das Glück noch nicht so hold gewesen, eine Probe der in demselben zu Tage gesördert werdenden Weisheit ihn schauen und bewundern zu lassen. Da wurde ihm vor wenigen Ta» gen Nro. 16 des gedachten Blattes durch einen Freund zugeschickt, und er muß gestehen, daß der Inhalt dieser Nummer seine Erwartung noch übertroffen hat. — Es enthält nämliche dieselbe außer einigen politischen Nach­richten in nuce, ferner der sehr wichtigen Nachricht von der Bürgermeisterwahl in Obertiefenbach, die allen zu­künftigen Wahlen zur Ständekammer und Nationalver­sammlung als Muster dargestellt wird und einigen un­bedeutenden Inseraten auch einen Aufsatz, betitelt: „Wa­rum sind mehr Protestanten als Katholiken im Staatsdienste?", in welchem nicht nur auf eine sehr klärliche Weise aller Welt ad oculos demonstritt wird, daß die protestantischen Geistlichen die einzigen U:Heber dieses Mißverhältnisses seien, sondern auch dar- tzkthan werden soll, daß die als Staatsdiener angestell- tm Söhne protestantischer Geistlichen von allem Hader zwischen der evangelischen und katholischen Kirche, ja sogar von der Verfolgung, welche letztere fortwährend zu erdulden habe, die Schuld trügen. —

Es würde zu bedauern sein, wenn dieses chef d’oevre für diejenigen, welche nicht das Glück haben, Abonnenten des Hadamarischen Zuschauers, oder Zu­guckers, wie mein Freund ihn nennt, sind, gänzlich ver­loren gehen sollte. Referent glaubt daher den Lesern dieser Zeitung einen Gefallen zu erweisen, wenn er ihnen die Quintessenz des berührten Aufsatzes hier mit- theilt:

„Die protestantischen Geistlichen, heißt es, haben in der Regel nur Bücher, Kinder und Schulden, und da­bei viele Zeit übrig, die sie zum Unterrichte für ihre Kinder benutzen. Da sie aber bekanntlich große Egoisten sind, so müssen die lieben Söhne sammt und sonders studieren, und wenn die Mittel nicht ausreichen, so müssen Stipendien nachhelfen, und werden Freunde in Anspruch genommen, die bereits im Staatsdienste sind, und durch ihren Einfluß das Söhnlein durch's Eramen schleppen helfen.

„Gib und unser täglich' Brod !"

Wer wird so zn Dir noch beten? —

Niemand wird in Sündennoth

Mehr vor Dich, den Sünder, treten.

Führ' uns in Versuchung nicht!

Anders könnt's Dir sonst ergehen!

Leicht ging' aus Dein Lebenslicht,

Und — erlöst wird man uns sehen.

Dem Abgeordneten Snell.

Jst's finst're Nacht; ist's tiefe Nacht,

Und grüßt uns dann ein Stern:

Wie schaut hinauf zu seiner Pracht

Das Aug' so freudig, gern!

Wir blicken fo zu Dir hinauf,

Zu Deinem Hellen Schein?

Du wirst — wir bauen fest darauf — Uns Freund und Führer seyn!

Wiesbaden, Dr. D. F. v. F.