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her betreffenden Kammern in der nach den frühern Wahl­gesetzen die Bourgois sehr stark vertreten waren uns einen Widerwillen gegen die Einkommensteuer sehr na­türlich erscheinen läßt. Was die Besteuerung der Ca- pitalisten anbelangt, so sind wir der Meinung, daß sie nur noch so lange fortbestehen möge, als auch noch Grund-, H'user- und Gewerbesteuer gehoben wird, daß sie jedoch später eingehcn und alles freie Eigenthum gleichmäßig besteuert werden möge.

Da eS ans Gründen der Gerechtigkeit und der Mo­ral geboten ist, daß die Vermögenden im Verhältniß ihrer Kräfte zu den Staatslasteu beitragen und den Ar­men einen Theil der bisherigen Last abnehmen, wenn nicht die Kluft zwischen Reichen und Armen immer größer werden, und letztere der Verzweiflung in die Arme getrieben werden sollen, wodurch natürlich die ruhige Entwickelung unserer vaterländischen Verhältnisse nicht nur gestört und ein mehr allgemeiner Wohlstand unmöglich gemacht, sondern auch den Grund zu den ge­fährlichsten ' und blutigsten Umstürzen gelegt wird, so bitten wir hohe Kammer, das bisherige Gesetz über Einkommensteuer sofort sistiren, dieselbe jedoch unter obigen Modifikationen baldmöglichst einführen und dem­nächst als einzige Steuer beibehalten zu wollen."

Nationalverfammluttg zu Frankfurt.

158. Sitzung.

Der §. 2 des Entwurfs vom ReichSoberhaupt, lautend: „Das Reichsoberhaupt führt den Titel: „Kaiser der Deutschen", ist mit 214 gegen 205 Stimmen angenommen worden.

-» Im weitern Verlauf der Sitzung der verfassunggebenden Reichs- Versammlung wurden folgende §§. des Entwurfs vom Reichsober- Haupt angenommn:

§ . 3 Die Residenz des Kaisers ist am Sitz der ReichSregie- rung. Wenigstens während der Dauer des Reichstages wird ter Kaiser dort bleibend residiren. So oft sich der Kaiser nicht am Sitz der Reichsregierung befindet, muß einer der Reichsminister in seiner unmittelbaren Umgebung sein. Die Bestimmungen über den Sitz der Reichsregierung werden einem ReichSgesetz vor­behalten.

§ . 4. Der Kaiser bezieht eine Civilliste, welche der Reichs­tag festsetzt.

Art. II. §. 5. Die Person des Kaisers ist unverletzlich. Der Kaiser übt die ihm übertragene Gewalt durch verantwortliche von ihm ernannte Minister aus.

§ . 6. Alle Regierungshandlungen des Kaisers bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung von wenigstens einem der Reichsminister, welcher dadurch die Verantwortung übernimmt.

Art. Ul. 8- 7. Der Kaiser übt die völkerrechtliche Vertre­tung des deutschen Reichs und der einzelnen deutschen Staaten aus. Er stellt die Reichsgesaudten und die Konsuln an und führt den diplomatischen Verkehr.

r k $. 8. Der Kaiser erklärt Krieg und schließt Frieden.

8. 9. Der Kaiser schließt die Bündnisse und Verträge mit den auswärtigen Mächten ab, und zwar unter Mitwirkung des Reichstags, insoweit diese verfassungsmäßig vorbehalten ist.

8. 10. Alle Verträge nicht rein privatrechtlichen Inhalts, welche deutsche Regierungen unter sich oder mit auswärtigen Re- gierungen abschließen, sind dem Kaiser zur Kenntnismahme, und insofern das Reichsinteresse dabei betheiligt ist, zur Bestätigung vorzulegen.

8. 11. Der Kaiser beruft und schließt den Reichstag; er ,hat das Recht, das VolkShauS aufzulösen.

8. 12. Der Kaiser hat das Recht des Gesetzvorschlages. Er übt die gesetzgebende Gewalt in Gemeinschaft mit dem Reichstage unter den verfassungsmäßigen Beschränkungen aus. Er verkün­digt die Reichsgesetze und erläßt die zur Vollziehung derselben nöthigen Verordnungen.

8- 13. In Strafsachen, welche zur Zuständigkeit des Reichs­gerichts gehören, hat der Kaiser daS Recht der Begnadigung und Strafmilderung, so wie der Amnestirung. Das Verbot der Ein­leitung oder Fortsetzung einer einzelnen Untersuchung kaun der Kaiser nur mit Zustimmung des Reichstages erlassen. Zu Gun­sten eines wegen seiner Amtshandlungen verurteilten Reichsmi­nisters kann der Kaiser das Recht der Begnadigung und Straf­milderung nur daun ausüben, wenn dasjenige Haus, von welchem die Anklage ansgegangen ist, darauf anträgt. Zu Gunsten von Pandesministern steht ihm ein solches Recht nicht zu.

8. 14. Dem Kaiser liegt die Wahrung des Reichsfriedens ob.

§. 15. Der Kaiser hat die Verfügung über die bewaffnete Macht.

§. 16. Ueberhaupt hat der Kaiser die Regierungsgewalt in allen Angelegenheiten des Reichs nach Maßgabe der ReichSver- fassung. Ihm stehen als Träger dieser Gewalt diejenigen Rechte und Befugnisse zu, welche in der Reichsverfassung der Reichsge­walt beigelegt und dem Reichstage nicht zugewiesen sind.

Zeitung" gemachten Angaben, insofern man dieselben hier wissen sann, sind der gemäß. Friedrich Wilhelm Schek­le n b e r g , evaugclssch-cbristlicher P f a r r e r zn Cleeberg."

„In den Verhandlungen der Laudcsdcputirtcn-Vcr- fammlung des Herzogthums Nassau von dem Jahr 1844, Wiesbaden, Druck der L. Ri edel 'schen Buchdruckerei, kann uachgeüscu werden die landständische Verhandlung über den Aufenthalt eines Mädchens der Gemeinde Clee­berg in London ohne Legitimation, pag. 122, 124, 172 und 207 dieser Verhandlungen."

Von der Schule entwachsene Katechumenen besuchten das Ausland (England) in 1843 von Cleeberg 8 männ­lichen und 6 weiblichen Geschlechtes; von Espa 7 mäuu- Hdicn und 5 weiblichen Geschlechtes; von Weiperfelden 3 männlichen und 2 weiblichen Geschlechts. In 1844 von Cleeberg 9 männlichen und 4 weiblichen Geschlechtes; von Espa 10 männlichen und 6 Geschlechtes und von Weiperfelden 3 männlichen 2 weiblichen Geschlechts. Also in Summa 1843: 31 und 1844: 34."

Konfirmation im Auslande: „den 8. April 1838 wurde Katharina Petri von Espa zu London von dem Pastor Dr. S ch w abe und den 31. März 1844 Elisa­betha Weil von Espa zu Charleston C. C. in Amerika von dem Prediger der deusch-lutherischen Gemeinde zu Charleston S. C. confirmirt. Der Name des ameri­kanischen Predigers ist H. F. W. Helm roth."

Schüler im Auslande: „In Espa fehlten in 1844 seit ihrer Aufnahme 5 Schüler, welche sich im Auslande

Nassauischer Landtag.

76te Sitzung vom 26. Januar.

Präsident Gergens.

Negierungscommissäre Werren und Reichmann.

Herr Reichmann hat jetzt schon mehreren Sitzungen beige­wohnt, und in der That die Regierung hätte keinen'bessern Käm­pen für ihre Sache wählen können. Durch die parlamentarische Gewandtheit^des Herrn Reichmann läuft wahrhaftig die parla­mentarische Sonne der nassauischen Regierung — wie meinen Herrn Werren Gefahr — in Schatten gestellt zu werden. Herr Reichmann spricht fließend, gewählt, ohne lange Vorbereitung, mit Ausdruck und Gefühl. Tadeln müssen wir nur bei Herrn Reichmann, die häufig wiederkehrende opt inistische Anschauungs­weise. Herr Reichmann meint stets und immer man solle nur Vertrauen zu der Regierung haben; die Regierungen seien ja des Volkes wegen da. Ach Herr Reichmann — seien Sie nur außer Sorgen, daS deutsche Volk zeichnet sich von je durch ein großes „Vertrauen" auS: und gewiß werden, alle höheren Regierungs­beamte demnächst so beliebt sein, wie Sie Herr Reichmann es selbst sind.

Herr Reichmann übergibt, nachdem wie gewöhnlich der In­halt der Petitionen durch teil Vorsitzenden mitgetheilt wor­den, eine Instruction, welche sich auf daS kürzlich angenommene Armengesetz bezieht, damit die Kammer davon Einsicht nehme.

Auf der Tagesordnung steht zuerst die fernere Berathung über das Gesetz bie- Trennung der Justiz von der Berwaltung anlan­gend. Zuerst w rd berichtet über die künftigen Verhältnisse im Amt Reichelsheim, welches bekanntlich außer Landes — im Hes­sischen liegt.

Die Commission schlägt folgenden Antrag vor:

„Das Amt Reichelsheim bleibe auch für die Zukunft von den übrigen Verwaltungsbezirken getrennt.

Die Pflege der Justiz (einbegriffen die freiwillige Ge­richtsbarkeit) werde einem Justizverwalter, dem auS der Reihe der Bürger ein Protokollführer beizugeben ist, an­vertraut: der Verwaltung stehe ebenfalls ein Verwalter vor, dem auch tie Besorgung der Geschäfte der Receptur und des Steuerkommiffarmts — zu übergeben wären."

Die Kammer tritt diesem Anträge bei.

Hieraus nahm die Kammer die Abstimmung über den Wahl- modus vor.

Die Kammer hatte sich erholt von den stürmischen Austritten in der 72. Sitzung. Sie war heute zahm — sehr zahm — und nahm, nachdem drei Anträge von Müller II., Siebert und Hehner, welche alle drei direkte Wahlen mit verschiedenen Modifikatio- neu bezweckten, — verworfen worden waren — den Antrag deS Abgeordneten Schmiot, des Helden der Conscgnenz an. Der An­trag Schmidts schreibt indirekte Wahlen vor, in den Justizamts­sitzungen wird gewählt. Fahren sie fort — Herr Schmidt im La­ger der Reaktion zu fechten, mit heroischer Ausdauer und nner- schütterlicher Kaltblütigkeit zu fechten: Die Bürgerkrone wird Ihnen nicht ausbleiben.

Z w e i u n d z w a n z i g Männer stimmten für den Schmidt- schen Antrag! —! Wer kann jetzt noch an der Dortrefflichkeit der indirekten Wahl zweifeln? Habe nur ferner Vertrauen zu deiner Kammer — nassauisches Volk — wahrhaftig auf deine Kammer kannst du stolz fein ! Born und Jung 1. stimmten mit der Linken für den Antrag von Müller II.; Heyl für den Antrag von Hehner.

Weiter beschäftigte sich die Kammer mit der Festsetzung der Fälle in welchen von den Eutscheivungcn des Kreisamts an eine Behörde Berufung eingelegt werden könne. Die Diskussion war Verworren, und nicht wenige Anträge wurden für die zweite Lesung vorbehalten.

D e u L f eh L K n D.

^ Idstein, 23. Jan. (Die Geschäftsord­nung deS Idsteiner Gem einderathS.) Eben kommt mir die von dem hiesigen Gemeinderath festge­setzte Geschäftsordnung zu G sicht. Dieselbe zerfallt in 18 Paragraphen und die 4 Hauptstücke aus denen sie besteht, betreffen:

1) Die Geschäfte des Vorsitzenden.

2) Die G schäfte des Schriftführers.

3) Die Einbringung der Gsschästsgcgcustände und

4) die Sitzungen überhaupt.

Ich kann nicht umhin Einiges daraus, was mir besonders zweckmäßig e scheint und recht viele Nachah­mung verdient, hier hervorzuheben.

So ist die Ausstellung eines Fragkastens, zu dem der Bürgermeister und der Schriftführer die Schlüssel führen und der von diesen beiden unmittelbar vor jeder Sitzung geöffnet wird, eine praktische Einrichtung, be­sonders da über die darin sich befindlichen Anträge oder

befanden. In 1844 befanden sich im Anslande einen Theil des Jahres: 1) von Espa: 2; von Cleeberg: 1; von Weiperfelden: 3."

Auswanderer nach England betreffend:

„An seine Hochehrwürden, Herrn Pastor Schellen­berg zu Cleeberg, Amt Ufingen, Nassau.

„L ondvn, den 21. November 1844. „Vcrehrtestcr Herr Amtsbruder!

„So eben da gerade die Frau des Go ts he im bei mir ist, empfange ich Ihre Zeilen in deren Betreff. Ich habe ihr bereits uncntgeldliehe Ueberfahrt ausgewirkt, und will ihr jetzt noch einen Paß verschaffen. Nächsten Sonn­abend wird sic abreisen. Möge sie ein abschreckendes Bei­spiel für deutsche Auswanderer nach England sein! Sic hat mit Mann und Kind, wie die meisten ihrer Lands- leute, in unbeschreiblichem Elende hier gelebt. Sie werden ein gutes Werk thun, vcrehrtestcr Herr Amtsbruder, wenn Sie die Leute aav Cleeberg und der Umgegend, von denen sehr viele hier sind, durch freundlichen, ernstlichen Rath zurückhalten von einem, Deutschland degradirenden, Hungerleben, dem sie hier sicher cnP gegengchen. Ich thue, was in meinen Kräften steht, für die armen, verführten Leute, die mit mir aus Einer Gegend des Vaterlandes kommen: aber die Menge der Applicativneu ist wirklich oft überwältigend. Genehmigen Sie die Versicherung meiner Hochachtung und Bruder­liebe, mit der ich bin Ew. Hochehrwürden ergebenster Louis Cappel, Pastor zu St. Georg in London."

Anfragen gleich verhandelt und dann erst zur eigentli- chen Tagesordnung übergegangen wird. Daß anonyme Eingaben keine Berücksichtigung finden, sondern vernich­tet werden, ist ganz in der Ordnung, indem man wohl von Jedem erwarten kann, der von dem Gemeinderath Abhülfe bestehender Uebelstände wünscht, oder sonstige Vorschläge zu machen hat, daß rr durch die Nennung seines Namens sich nicht davon abhalten läßt, während im entgegengesetzten Falle leicht Mißbrauch damit ge­trieben wüi de. Am Ende jeder Sitzung muß von dem Vorsitzenden die demnächstige Tagesordnung bestimmt werden, wird dagegen von einem Mitgliede des Ge- meinderathes Bedenken erhoben, oder ein anderweitiger Antrag gestellt, so entscheidet die Bersamm'ung. Die Tagesordnung ist stets einen Tag vor der Sitzung durch Anschlag an dem am Nathhaus bereits angebrachten schwarzen Brett bekannt zu machen.

In Ermangelung eines Localblattes ist diese Ein­richtung nur zu loben, übrigens würde es auch gar nichts schaden, wenn die Tagesordnung noch durch An­schlägen an den Ecken zur größeren Kenntniß des Publi­kums käme.

Die am Sonntag gewesene erste Sitzung unseres Gemeindcratbs war theilweis recht interessant, nur schien es als Infte der Bürgermeister bei den einzelnen zur Abstimmung gebrachten Fragen seine individuelle Meinung etwas zu sehr in den Vordergrund treten und als seien noch einige der Gcmeinderäthe bei den aller­dings ungewohnten öffentlichen Verhandlungen etwas befangen; doch das wi:d sich hoffentlich bald legen.

An diesem eisten SPungstage hätte ich mehr Zu­hörer erwartet, glaube jedoch, daß es bei vielen hiesi­gen Bürgern, die doch sonst viel Sinn für das öffent­liche Leben haben, nur dieses Wunsches bedarf, um die Sitzungen zahlreicher zu besuchen und das Institut des Fragekastriis fleißig zu benutzen.

SM . Aus Neuhäusel, 22 Jan. (Ein Wort über Lkhrerbesoldnngeu.) Was bis jetzt a's drückender Alp auf dem Lihrerstande sowohl, wie auch auf einzelnen Gemeinden lastet, ist der Umstand, daß die Lehrer aus den Gemciudekaffen besoldet werden. Sollte auch die Staatskasse die Besoldungen der Lehrer nicht übernehmen können, was man häufig behaup­ten hört, da diese zu viel beansprucht würde, so könnte ja aus Beiträgen der Gemeinden allenfalls ein Schul- fond gebildet werden, woras man die Lehrer honorirt. ES könnten ja diese Beiträge nach demselben ModuS geleistet werden, wie auch die bisherigen zu den Forst- und Medicinalbesoldungcii. Wir wollen dies indessen urtheilsfähigern, erfahrernern Männern überlassen.

Daß es jedoch an der Zeit ist, die Lehrer aus öf­fentlichen Fonds, sei eS Schulfoiid oder Staatskasse, zu besolden, wird auch die größte Rückschrittsuatur zn- . geben müssen.

Bei unserer Kammer dürfen indessen die Lehrer und Gemeinden um so sicherer auf Erfüllung ihrer Wünsche rechnen, da dieselbe ja sogar der Thiere sich inilde an­nimmt, indem sie dem Dienstpferde des Kreisamtmanns jährlich 175 fl. aus der Staatskasse verwilligte.

Daß manche Gemeinden bisher gerade auch mit durch die Lehrerbesoldungen sind georückt worden, läßt sich nicht lâugnen ; denn wir haben viele Gemeinden, denen es oft sehr schwer wurde das, wenn auch kleine, Honorar des Lehrers zu erschwingen. Nicht uinsonst wurde darum der Lehrer in mancher Gemeinde als ein Blutegel betrachtet.

Daruin jetzt petitionirt ihr Gemei -den ! Denn balv wird die Commission, die die Schula igelegenheiten zu besorgen hat, zusammtntreten und es w rd um so sich'- rer eurem Wuiifche Nechnung getragen, tu je g öß.nr Zahl euere Bitten laut werden.

Auch aus hiesiger Gegenv gehen in Bälde P titio- uen au unsere Kammer, worin um U bernahme der Lehrerbesoloungen auf die Staatskasse nachgesncht wiro.

Q Aus dem Amte Wallmerod, 20. Jan. (Die Resultate der Bürgermeist erwählen) und die

NB. Herr L. Cappel ist gebürtig aus Dvrmstadt.

Strafansatz wegen illegaler Sckmlvcrhältmsse in 1843 und 1844: „Zu Espa in 1843 . 58 fl. 56 fr. Zu Espa in 1844: 140 fl. 56 fr. Die Schulstrafe ist in Espa so bedeutend, weil einige Eltern ihre Kinder ohne Er­laubniß des Schulvorstandes mit in's Ausland genommen hatten."

Sumarifche Uebersicht der Gcborncn in Espa:

„Zwei Töchter von Espa wurden im Ausland ge­boren, die eine 1842 zu Charleston S. C. in Amerika und die andere zu Boston, Staat Massachusets, in Ytord- amcrifa 1844."

1842. Auswanderung nach England betreffend:

In den Verhandlungen der Landes- und Deputirten- Versammlung des Herzogthnms Nassau von dem Jahre 1845, Wiesbaden, Druck der L. Schelle nderg'schen Hofbuchhandlnng und Hofbuchdruckerei, kann nadgelcfen werden die landständische Verhandlung über den Aufent­halt Nassauischer Unterthanen (von Cleeberg, Espa und Weiperfelden) in London :c. ohne Legitimation, pag. 242 und das temporäre Auswandern junger Leute auS hiesigem Kirchspiele nach England, pag. 242 und 243 dieser Verhandlungen."

(Fortsetzung folgt.)