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aß ein RecurS an eine höhere Staatsbehörde, mit Ausnahme iniger nach später genau zu narmirender Fälle, nicht statt habe.

Als weiterer Paragraph wird §. 21. des engern Ausschusses gebilligt:

„Die Sitzungen des Kreisausschusses sind öffentlich, mit Aus­nahme der Verhandlungen über rein persönliche Angelegenheiten. Dem Ausschüsse steht hierüber die Entscheidung zu."

Weiter steht auf der Tagesordnung der Bericht der Comis­sion'.über die Uebergabe der Verwaltung derLeihaiistalt zu Wiesbaden an die städtsche Behörde. Berichterstatter ist Naht. Die Com­mission beantragt, die Kammer möge in diese Uebergabe einwil­ligen, was von der Kammer auch geschieht.

Endlich steht auf der Tagesordnung der Bericht über eine Regierungsvorlage, einige Abänderungen im Gewerbsteuergesetz be­treffend.

Nach dieser Regierungsvorlage sollen die Militärs, welche Offiziere, oder Ofsiziersrang bekleiden, ebenfalls wie die übrigen CivilstaatSdiener, von den Bestimmungen des Gewerbsteuergesetzes getroffen werden. Bericktirstatter ist Schmidt.

Der Regierungsentwurf wird in namentlicher Abstimmung Von sämmilichen Mitgliedern angenommen.

In der heutigen Sitzung konnte man wieder die Beobach­tung machen, daß die Consequenz des Abgeordneten Schmidt sich immer mehr befestigt. Das ist sehr lobenswerth und aus dem konsequenten Schmidt wird demnächst wol ein „konservativer" werden.

Wie freundlich der Abgeordnete Franz Bertram dem Abg. Schmidt entgegen kommt! Nicht selten begibt sich Herr Ber­tram, dessen Unglück wie das der übrigen Conservativen in und außer Wiesbaden, jetzt, nachdem der erbliche Kaiser in die Brüche gefallen, gewiß namenlos sein muß, und des höchsten Mitleids würdig ist — mit freundlichen Zügen zu Herrn Schmidt. O stürzen Sie Herr Schmidt mit den übrigen Un­entschiedenen — wie Schultheiß Heyl, Born, Tripp, Remy und andern an die Brust des Herrn Franz Bertram, welcher Sie mit überströmendem Jubel an sein heftig ministeriell-konservativ pochendes Herz drücken wird.

Nächste Sitzung: Freitag den 26. Januar.

Deutschland.

$ Wiesbaden, 23. Jan. (Die Wahl zu Hoch- heim und ihre Gegner.) Auf der gestrigen Wahl­versammlung in Hochheim ist der Fall vorgekommen, daß nachdem die Eröffnung der Stimmzettel begonnen hatte, die Kirchenthüre auf dringendes Verlangen eines Wahlmannes geöffnet wurde, daß sich darauf der größte Theil der Wahlmänner aus der Kirche begeben und erst wieder vor der zweiten Abstimmung eingefunden hat. Daraus ist nachher von solchen, denen das Wahl­ergebniß nicht nach ihrem Sinne war, ein Einwand gegen die Gültigkeit der Wahl hergrleitct worden.

Das Gesetz vom 5. April 1848 sagt im §. 18:

„5 ) Nach Schließung der Thüren läßt der Vor­sitzende die Anwesenden durch die Stimmzähler zählen.

7) Alsdann läßt er die Stimmzettel einsam­meln.

8) Laßt er die Stimmzettel zählen und ver­gleicht deren Zahl mit d r Anzahl der Wähler. Sind mehr Stimmzettel abgegeben als Wahlbe­rechtigte anwesend waren, so ist die stattgehabte Wahlhandlung ungültig."

Diese Bestimmungen gelten bei der Wahl der Wahl- inÄnner und nach § 34 auch bei der Wahl der Depu- Irrten. Sie sagen nicht, daß die Kirche „bis zur Vol­lendung des ganzen Wahlaktes" geschlossen bleiben müsse, sondern nur, daß sie „so lange zu schließen sei, bis die vorhandene Anzahl der Wahlmänner ausgemirtelt ist und bis die Stimmzettel eingesammelt sind," damit die Zahl der letzteren mit der ersteren verglichen weiden kann. Das ist bei der Wahl pünktlich vollzogen wor­den; erst nach Einsammlung der Stimmzettel, erst nach­dem ihie Vergleichung mit der Zahl der Anwesenden statt gefunden hatte, erst nachdem mit ihrer Eröffnung der Anfang gemacht war, hat der Vorsitzende auf Ver­langen den Schlüssel zur Kirchenthüre verabfolgt, und das konnte nicht verweigert werden. 400 Menschen lassen sich nicht von Morgens 9 bis Nachmittags 4 Uhr in einen Naum einsperren, der fine Gelegenheit zur Befriedigung unabweißlicher Bedürfnisse darbietet. Haben wir doch gerade bei dieser Wahl die Erfahrung durch die Sinne gemacht, welche Jnconvenienzen das

Minderjährige, Nichtgroßjährige miethen und ver- miethen zum Broderwerb durch Singen, durch Mu­siciren oder durch Treiben irgend eines Handels, wenn der Miethende mit dem Gemietheten von einem Ort zum andern zieht. Selbst Eltern, Va­ter und Mutter, dürfen schulpflichtige Kinder nicht zum Bettel, zum gewerblosen Herumziehen, zum Stehlen zum Broderwerb durch Singen, durch Mu- siciren oder durch Treiben irgend eines Handels weder in Deutschland noch im Auslande bei sich führen."

Mit größter Ehrerbietigung verharrend

hoher Nationalversammlung

gehorsamster

F. W. Schellenberg, Pfarrer.

Cleeberg, Amtes Usingen im Herzogthum Nassau, den 10 October 1848.

(Fortsetzung folgt.)

mit sich bringt, wenn der Ausgang nur auf 1 oder 2 Stunden verwahrt ist.

Als zur zweiten Wahl geschritten wurde, fand sich, einige abgerechnet, die vorige Anzahl der Wahlmänner wieder ein. Sie konnten allerdings ihre Legitimationen nicht zum zweitenmal abgeben, denn diese waren ihnen vor dem ersten Serutintum abgenommen worden. Aber sie ordneten sich wie das erstemal, nach Ortschaften; es wurde die Zählung vorgenommen und vor der Ab­gabe der Stimmzettel, die wieder bei verschlossenen Thüren statt fand, wurde sich davon genau überzeugt, daß nur Wahlmänner anwesend waren. Somit ist das beobachtete Verfahren dem Gesetz entsprechend; es ist keine Vorschrift desselben verletzt worden.

Die ganze Einwendung, die nach der Wahl gemacht worden ist, rührt daher, daß der Gewählte nicht aus dem Amt Hochheim ist, wie aus der Erklärung des Hrn. Hofmann daselbst, die er bei dem Wahlausschuß abgegeben hat, hervorgeht. Läßt sich aber dafür eine gesetzliche Vorschrift anführen? Wir sagen nein.

Im demokratischen Verein zu Wiesbaden war am Sonntag vor acht Tagen die Wahl zur Sprache ge­bracht worden und die überwiegende Mehrheit hatte sich für Hrn. Pfarrer Snell ausgesprochen. Darauf war an ihn geschrieben und er gefragt worden, ob er die Wahl, wenn sie auf ihn falle, annehmen werde. Am darauf folgenden Mittwoch fand eine Versamm­lung aller Wahlmänner statt und nachdem das, was in jenem Verein vorgegangen war, erzählt worden, wurde gefragt, ob keine Candidaten aus dem Amt Hochheim proponirt würden. Da schlug ein Wahlmann von Hochheim Hrn. Hofmann vor. Was er für ihn sagte, fand keinen Anklang. Weiter wurde Herr Prä­sident Magdeburg zu Wicker genannt und da er als Wahlmann anwesend war, von den Vorsitzenden aufge- fordert, sein Glaubensbekenntniß abzulegen. Er hat das gethan und nachher der Versammlung anheimgege- ben, ihm spezielle Fragen vorzulegen, wenn man über Einzelnes Aufschluß haben wolle. Es sind ihm darauf mehrere Punkte bezeichnet worden und er hat darüber Auskunft gegeben. Was er gesagt hat, war für den demokratischen Verein, und wir glauben für Alle, wel­che es wohl mit dem Lande meinen, genügend. Aber Herr Magdeburg hat gleichzeitig erklärt, daß er eine Wahl nicht suche, daß er nur auf Andringen einzelner Wahlmänner seines Amts ihnen geantwortet habe, er könne die Wahl, wenn sie auf ihn fiele, zwar nicht ablrhnen, er wünsche sie aber nicht. Nach dieser Ver- sammlung hat er vielen, die ihn deßhalb gesprochen, die nämliche Erklärung gegeben und ausdrücklich gesagt, daß er dem von dem demokratischen Verein ausgestellten Candidaten nicht entgegen sei: wir haben sogar Grund zu vermuthen, daß er selbst diesem seine Stimme gege­ben hat. Von Herrn Pfarrer Snell traf zwei Tage später die Antwort ein, daß er die Wahl aunehmen werde, und da mußte der demokratische Verein natürlich seinem Worte treu bleiben.

Ihr Hochheimer! erwägt das Vorstehende; wir ha­ben nichH unredlich gegen euch verfahren, wir haben euch nicht verletzen wollen; wir streben ja alle nach Einem Ziel, wir wollen das Heil des Vaterlandes.

B Wiesbaden, 23. Jan. Unter Bezugnahme auf unsere Correspondenz vom 11. Dez. v. J. freuen wir uns berichten zu können, daß das dem Auditeur Em- minghauS gestern bekannt gemachte U- theil dahin lautet: Daß die Untersuchung beruhen bleibt, weil der That­bestand irgend eines peinlich zu bestrafenden Verge­hens nicht erwiesen ist. Also nicht einmal einen That­bestand hat die, ein halbes Jahr lang geführte Untersuchung ergeben (mit der Arretirung und SuSpenbirung des Auditeurs Emminghaus — eines Richters begonnen.)

Wir wünschen sehr in den Stand gesetzt zu werden, etwas Näheres von dieser gewiß für pten Freund der Wahrheit und des Rechtes höchst merkwür­digen Untersuchung berichten zu können.

Hr Aus dem Amt St. Goarshausen, 21. Jan. Mit der von der Abgeordneten-Versammlung bei der ersten Abstimmung angenommenen Eintheilung der Kreis­ämter ist man, was unserm Bezirk anlan^t, sehr unzu­frieden. Wir haben nicht, gleich so vielen andern, in eigensüchtiger Absicht darum petitiomrt, den Sitz eines Kreisamts in unsere Mitte zu erhalten, weil wir ein- sehen, daß ein am Rhein gelegenen Ort nicht wohl den Mittelpunkt eines Kreises abgeben könne; aber eben so wenig sehen wir ein, wie man einen so wenig abge- rundlten, langen und schmalen Strich, wie die Aemter Eltville, Rüdesheim und St. Goarshausen zu einem Kreis zusammenlegen konnte. Die Ausfüh­rung dieses Plans ist nicht etwa bloß unzweckmäßig, sondern ein Ding der Unmöglichkeit! Nach dem Kreisamtssitz Rüdcsheim hätten die nächsten Orte un­seres Amtes 4 — 5 Stunden Entfernung, die Mehr­zahl 6 — 7 und die übrigen (etwa ein Drittheil) 8 — 8%. Der Weg an den Amtssitz, hin und zurück, würde also nur für sehr wenige in einem, für die meisten erst in zwei, und für viele nur in drei Tagen, den zur Be­sorgung des Geschäfts nöthigen Zeitaufwand eingerech­net, zurückzulegen sein. Das Transportmittel der Dampf- schiffe würde auch zunächst nur den Vermögenden und den am Rhein wohnenden zu Gebot stehen. Aber auch mit dem Dampfschiff würde man, da die Hinreise stromaufwärts geht, und man erst um 12 Uhr hin­kommt, nicht am selben Tag (letztes Nachmittagsboot spätestens um 2 Uhr), die Besorgung des Geschätfö

eingerechnet, zurückkehren können. Im Winter aber, ^Dampfschiffe nicht gehen, wenn der Weg am â m den leßtabgelaufenen 4 Wochen, durch Ets oder durch Fluth nicht bloß für Wagen Und Pferde, sondern sogar für Fußgänger gänzlich unwegsam ist, 1111111 "icht meilenweite Umwege landeinwärts

1 T r 3flt wird uns das Kreisamt in Nudeshelm so nahe liegen, als läge es in Neu-Botany- Bay. Aus diesen Gründen, die gewiß jedem Unbefan- genen einleuchtend sind, imter3et&en be^ h$e Gemeinden des Amtes Petitionen gegen diese Ein­theilung und für den ursprünglichen Entwurf des Kammerausschusses und der Regierung, welche bette in her zweckmäßigen Zusammenlegung von Brauback

S^™^™' Nastätten und Nassau, (Amtsitz: Nastätten,) übereinstimmen, und wir hof­fen, daß diese Petitionen um so mehr Erfolg haben werden, da sie nicht vom Eigennutz, sondern von dem eisernen Gebot der Nothwendigkeit dictirt sind. Bei dieser Gelegenheit möchten wir Negierung und Kammer darauf aufmerksam machen, daß den Weg längs des Rheins, dessen Zustand wir oben wahrheitsgetreu ge­schildert haben, einer Erhöhung der allzuniedrig liegen­den Stellen dringend bedarf, wenn nicht aller Verkehr während der Wintermonate gehemmt sein soll, und daß diese Arbeit zweckmäßig mit den in Ausführung begrif­fenen Rheinuferbauten zu verbinden sein möchte, da sie wesentlich zu deren Förderung der letzteren beiträgt und eben so sehr den beabsichtigten, künftigen Chausseebau längs des Rheines vorbereiten hilft.

8 Winden, Amtssitz Nassau. Auch in unserer Ge­meinde hat die Wahl der Gemeinderäthe' und des Bür­germeisters ein erfreuliches Ende genommen; denn vier der Gemeinderäthe, so wie Bürgermeister Manl gehö­ren zur entschiedenen demokratischen Partei. Von den beiden anderen Gemeinderäthen läßt sich noch nicht mit Bestimmtheit sagen, welche politische Farbe dieselben angenommen; übrigens steht doch sicher zu erwarten, daß sie keineswegs das demokratische Prinzip verleug­nen. WaS unsern Bürgermeister aulangt, so muß noch besonders bemerkt werden, daß dieser ein Mann von ächt deutschem, gradem, offnem Charakter ist, der bei seinem Thun nnd Lassen weder Freund noch Feind, son­dern nur Gerechtigkeit achtet. Daß auch der größte Theil unserer Gemeinde von dem eben Gesagten tief durchdrungen ist, bekundete bet; große Jubel, als sein Name aus der Wahlurne hervorging.

„ Freilich suchen seine Gegner, welche trotz aller Be^ mühungen nicht zu dieser Ehre gelangen konnten, die Wahl durch verschiedene mit den Haaren herbei gezo­gene Gründe zu annulliren, was übrigens bei uns gar kein Bedenken erregt; denn sollte es denselben gelin­gen, daß man zu einer nochmaligen Wahl schritte, dann würde erst ihre geringe Kraft an entschiedenem Willen scheitern. Unsere Blicke in die Zukunft sind nun so freundlich als je; da wir früher unter dem Drucke einer Partei seufzten, an deren Spitze eine sogenannte Centralgewalt stand. Darum Heil den Mârztagen, welche uns doch wenigstens dieses Gute brachten!

(Z Langenschwalbach, 21. Jan. Zur Feier der am 18. d. Mts. in Wirksamkeit getretenen „Grundrechte des deutschen Volles" wurde in der hiesigen israeliti­schen Kirche beim sabbathlichen Gottesdienste von dem Bezirksrabbiner Dr. Hochstädter eine Festpredigt ge­halten, welche, inhaltreich an politischen und religiösen Wahrheiten, den moralischen Eindruck auf die Zuhörer nicht verfehlen wird. Die wichtigsten, das religiöse Gebiete betreffenden Freiheiten tourten dabei geschickt eingeflochten und aus dem Reichsgesetzblatt von der Kanzel verlesen.

PS Aus dem Wiedischen, 18. Januar. Bekannt­lich hat bei Geizhälsen und dergl. die Einkommen- und die Capitalsteuer heftigen Verdruß erregt, und es wur­den von dieser Seite her selbst die elendesten Mittel nicht gescheut, um die neuen Steuern bei dem Volke verhaßt zu machen. Einen sauberen Beleg hat vor kurzer Zeit ein Artikel des in Hachenburg erscheinenden Westerwälver Botcu gebracht. Es hat nämlich ein Anonymus in einem famosen Aufsatze, unter Beziehung auf die bestehenden Gesetze, mit dürren Worten drucken lassen, daß von der Bezahlung der Capitalsteuer nur solche frei sind, die außer einem Capital unter 500 ff. nicht das geringste Einkommen (Verdienst) haben; sodann daß, wenn ein Capitalist 1000 fl. geliehen hat, derselbe von diesen 1000 fl. Steuern geben, also auch seine Schulden versteuern muß!

Von der Einkommmsteuer sagt der Scharfsinnige, es sei beinahe kein Knecht, kein Taglöhner, viel weni­ger der geringe Ackers- und Handwerksmann davon frei; und ferner es sei unsere Hoffnung, daß die Steuern in Zukunft gerechter vertheilt würden als seither, daß insbesondere auf den geringen Gewerbsmann Rücksicht genommen werde, durch das Ausschreiben zweier neuen Steuerarten neben den alten, welche letztere, wie daS Gesetz ausdrücklich sage, beibehalten würden, bitter ge­täuscht worden.

Er sagt weiter, wenn ein kaiserlich russischer Ukas diese Gesetze verkündet hätte, wir würden die Faust ge­ballt haben rc. und findet sich genöthigt, um seine volks- freundlichss Gesinnung darzuthun und zur Bekräftigung mit der Freien Zeitung auszurufen: bei den Errungen­schaften des März ist das arme Volk, welches jetzt mehr Steuern bezahlen muß als früher, leer ausgegangen Der pfiffige Verfasser schreit uns zum Schluffe die grau­senerregenden Worte zur Nassau,wenn Du sofortfährst,