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Volke verantwortlich gemacht werden, insbesondere muß jeder Versuch dieselben durch kostenmäßige Absonderung und Unterordnung unter ministerielle Willkühr dem Volke zu entfremden und entgegen zu sieden, zurückge- wiescn werden.

13) Die größte Vereinfachung des Staatshaushal­tes und Herabsetzung der Steuern und Leistungen zu öffentlichen Zwecken insbesondere die Einrichtung eines volksthümlichen Wehrsystems mit möglichster Verminde­rung des stehenden Heeres ist mit der größten Sorg­falt und Thätigkeit zu erstreben.

14) Sicherung des Nechtszustandes, Verhütung und Beseitigung vo I Beschwerden und Bedrückungen jeder Art und die sorgsamste Neberwachung der Staatsbehör­den bei der Vollziehung der Gesetze ist ein Gegenstand beständiger Aufmerksamkeit.

15) Die Opposition hat nur den Zweck, diese Grundsätze, so lange sie von Seiten der Negierung in ihren Handlungen und Gesetzesvorschlägen nicht voll­ständig und in Wahrheit anerkannt werden, mit allen gesetzlichen Mitteln zur Geltung zu bringen, indem nur dadurch die fehlende Uebereinstimmung der Negierungs­organe mit dem Willen des Volks herbeigeführt wer­den kann, ohne die aber gerade bei der Gründung der Verfassung dringende Gefahr ist, daß das Volk der Früchte der Märzrevolution nicht theilhaftig, Ordnung und Gesetzlichkeit hergestellt , vielmehr das Land durch den fortgssetzten Kampf der Reaction gegen den Fort­schritt beständiger Erschütterungen ausgesetzt werde.

Nationalversammlung zu Frankfurt.

156. Sitzung.

(Schluß.)

Uhl and erklärt sich für die zeitweise Wahl des Oberhaup­tes durch die 23elf3Vertreter. Er sei gegen §. 1. gewesen, da aber dieser beschlossen worden, so bleibe ihm nichts übrig, als sich gegen die Erblichkeit, gegen die Bevorzugung eines Stammes, ge­gen die Ausschließung Oesterreichs und für die Wahl auf 6 Jahre auszusprechen. Er erinnert die Versammlung an ihren Ursprung, der ihr nicht mehr lebendig im Gedächtniß zu sein scheine. Noch immer hänge er an einem Jugendtraum, an dem Frühlingstraum von 1848. Eine Schattenseite der constitutionellen Monarchie erblicke er darin, daß der unverantwortliche erbliche Monarch ein verkörperter Begriff, ein allegorisches Wesen, eine Fiction, aber keine natürliche Wahrheit sei. — Der neuergrünenden deutschen Eiche sei es unwürdig, auf ihrer Spitze, welche sich aus der Wur­zel, der Demokratie, bilde, ein Nest für wahre Reichsadler zu gründe» ! (Beifall.)

Er habe einst geträumt, die großartige Bewegung des deut­schen Volkes werde hervorragende politische Charaktere hervor­bringen, und diese an die Spitze Deutschlands treten, dies sei aber nur möglich durch Wahlen, nicht durch Erbschaft. Ein ein­zelner Mann ohne Hausmacht, in der Größe bürgerlicher Einfach­heit , im Adel freier Gesinnung, gewählt durch die Vertreter des Volks, werde mächtig genug sein, daS ganze Volk würde seine HäüSmacht bilden. (Beifall.) Wurde doch der ReichSverwesee vom Volke gewählt und zwar obgleich, nicht weil er ein Fürst war (Beifall), aber schon damals wurde die Verantwortlichkeit, die Fiction hineingebracht, als Vorläufer des constitutionellen Kaisers, gegen den er sich erklärt habe, als dieser noch bei den Siebzehnern in den Windeln lag und der jetzt bedeutende Anstren­gungen mache, um aus den Thron zu klettern. (Beifall.) Der Redner spricht weiter die Hoffnung auS, die Versammlung werde auf das durch die Revolution dem Volk errungene Wahlrecht nicht Verzicht leisten, die Revolution und ein Erbkaiser sei ein Jüngling mit grauen Haaren. (Beifall.)

Entschieden verlangt er die Festhaltung Oesterreichs an Deutschland, die Schaffung einer wahren Einheit. Diese fei feine Biff er, man könne ja nicht den Reichsadler nach und nach abschä- len bis Deutschland aufgehe in Liechtenstein! (Bravo.) Eine Ein­heit ohne Oesterreich sei feine Einheit. — Er schließt mit den Worten: V.rwerfen Sie den Erbkaiser, schaffen Sie keinen herr­schenden Einzelstaat, stoßen Sie Oesterreich nicht ab, retten Sie das Wahlrecht, dieses letzte fortentwickelnde Wahrzeichen des Geistes, durch den wir berufen sind. Glauben Sie, es wird kein Haupt über Deutschland leuchten, welches nicht mit einem vollen Tropfen demokratischen OeleS gesalbt wäre! (Anhaltender Beifall.)

Fröbel geht von dem Standpunkt aus, daß der Staat ein Organismus sei, und wenn dieser neu eingerichtet werde, bet seinen Grundanlagen die wesentlichen Bèomente desselben sogleich mit aufgenommen werden müßten, nicht aber später hineingetragen - werden könnten.

Der erste große Moment der thatsächlichen Verhältnisse fei vorzugsweise von den Rednern der Rechten und des Centrums

vertheidigt worden. Was dieser Dneut betreffe, so gehe er vom geographischen Standpunkt aus, eglaube, daß ein Staat klein anfaugen, aber sich nach und nach rgrößern könne. Dann müsse er aber von einem ganz andern Melpunkt ausgehen. Ein sol­cher sei für Deutschland Wien; unselbst die Frage der Staats­form fei ihm weniger wesentlich a die Wahl Wiens zum Cen­tralpunkt für Deutschland.

Was die Staatsform betreff so verlange er eine solche, welche die Fortbildung des demokra chen Prinzips möglich mache; ohne daß sie zu einem Bruche in r Reihe der Entwickeluugeu hinausführe. Die Demokratie sei ereits für Europa unvermeid­lich geworden, wenn sie auch Ven nicht gefalle. Wohin sie führe, könne man nicht voranssa», für die Gegenwart fei sie aber eine historisch nothwendige S(e. Sie führe von dem Glau­ben an Autoritäten zum Verwerfe aller Autoritäten, und dieses Streben, das sich in allen Richtigen kund gebe, beweise ihn«, daß es auch im Staatsleben diirchiiigen werde.

Der §. 1. enthalte kein Prinp, nur den Ausspruch einer Thatsache. Nähme man auch die Publikanische Spitze, so würde doch die Majorität einen Fürsten in diese Spitze wählen. §. 1 sei darum von keiner besondern Richtigkeit. Und doch stehe er mit der Aufhebung aller Vorrecht durch die Grundrechte im Wi­derspruch. Der in diesen Paragra) gebrachte Begriff von Würde sei übrigens auch nichts als ein Prrecht. — Die Hauptsache sei indessen, wer wähle, nicht wer geählt werde. Wählt das Volk einen Fürsten, so stehen wir auf da Standpunkt der Demokratie, wählen die Fürsten einen Plebejer, shen wir auf dem der Fürsten­souveränität und des AbsolutiSmui

In den vorliegenden Vorschläen trete das Prinzip der Wahl in verschiedenen Gestaltungen demPrinzip der Erblichkeit entge­gen. Gegen Letzteres, so wie gega die Wahl auf Lebenszeit und gegen eine Amtsdauer, die sich dertebenSlänglichkeit nähere, müsse er sich erflärei^, so wie für die Lahl dieses Oberhauptes durch

Wählt das Parlament den lrâger der ausübenden Gewalt, so wird es selbst zu der letzter» ind vermischt seine ursprünglich nur gesetzgebende Gewalt mit ter ausübenden. Weit besser ist eS, die gesetzgebende und vollziehe,oe Gewalt zu trennen.

In der Erblichkeit findit d>r Redner nur die Veranlassung zur Wiederholung der Revolition, in der Wahl auf Lebenszeit fast ganz dieselben Hebel und entscheidet sich daher endlich für die kürzeste Periode und für die Aaht durch daS Volk selbst. (Beifall.)

Vincke erklärt sich gege, alles, nur nicht gegen die Erblich­keit. Der Erbkaiser habe seit anderes Interesse als daS deutsche, könne gar kein Interesse dafüi haben, seine Hausmacht zu ver­größern. Darum soll eS ein erblicher Kaiser sein, und zwar in der Person des Königs von Penßen.

Es wird ans Vertagung, fo wie auf Schluß angetragen; der Schluß wird abgelehnt, die Vertagung angenommen.

Rösler von Oels inttrpellirt den Gesetzgebungsausschuß wegen der beschlossenen Uebessetzung der Gesetze und Erlasse der Versammlung in fremde Sprachen, in so weit diese in Deutschland gesprochen werden.

Mittermaier erwiedert, eS werde dies geschehen, so bald das Verfaffungswerk beendigt sei.

Die Sitzung wird geschliffen.

157. Sitzung.

Man geht zur Tagesordnung, der Wahl eines Secretârs an Plathner's Stelle, über, und nach Einforderung der Stimmzettel dazu, zur Fortsetzung der großen abgebrochenen Berathung.

Edel: Es fragt sich, wollen wir bei Vollendung unseres Werkes ein Haupt auf den Körper setzen, daS dem letzter» ange­niessen ist, oder den Körper^«stutzen, bamit er zu einem idealen Haupte paßt. Er hofft, daß Oesterreich noch in den Bundesstaat HniiUtu wcroe. Geschahe daS, so wurden jetne Bedenken gegen das Erbkaiserthum schwinden, denn fei es nun ein österreichisches, sei eS ein preußisches Erbkaisertum, so würde doch eine Großmacht der andern die Waage halten. Allein träte Oesterreich nicht ein, so fei ein preußisches Erbkaiserthum für die übrigen Staaten, ihre Existenz und Unabhängigkeit das Allergefährlichste, daruni darf, ehe Oester­reichs Eintritt entschieden ist, auch sein Erbkaiserthum geschaffen werden. — Dann spricht er sich mit großer Entschiedenheit gegen eine Theilung Deutschlands auS, so wie gegen die Hegemonie, die man der Krone Preußen zugedacht habe. WaS wäre für die Einheit Deutschlands gewonnen, wenn der preußische Kaiser nur durch die Macht des Belagerungszustandes aufrecht erhalten wer­den könnte?

Gumbrecht sucht zunächst den Eindruck der Edel'schen Rede durch Vorwürfe des Partikularismus zu schwächen, und durch die Versicherung, er spreche nur als Deutscher, nicht als Hannovera­ner, das Wohlwollen seiner Zuhörer von vornherein zu gewinnen. Die Ansicht, als solle durch Gagern's Politik Oesterreich von Deutschland getrennt werden, nennt er eine Idiosynkrasie gegen die alle Proteste nichts helfen. (Unwillen.)

Präsident zeigt an, daß MartenS von Danzig an PlathnerS Stelle zum Secretär gewählt worden.

Nach der Unterstützuugsfrage folgt eine sehr stürmische Debatte über die Fragestellung , welche Präsident in der Weise vorschlägt, daß mit dem Anträge auf einjährige Amtsführung des Oberhaup­tes begonnen und nach der Abstimmung über die eine längere Dauer bezweckenden Anträge mit der Erblichkeit geschlossen werde; eine große Zahl aber verlangt daS entgegengesetzte Verfahren. Bei der Abstimmung stimmt daS Centrnm für, die Linke und

äußerste Rechte gegen den Vorschlag des Präsidenten. Das Re sultat ist zweifelhaft, es müssen die Stimmzettel eingefordert werden; 270 gegen 216 Stimmen entscheiden sich gegen den Prä­sidenten.

Es wird darauf das erste Minoritätserachten, diese Würde (des Oberhauptes) ist erblich im Hause des Fürsten, dem sie über trage» worden; sie vererbt im Mannesstamme nach dem Rechte der Erstgeburt; mit 263 gegen 211 Stimmen verworfen. Wäh­rend der Abstimmung herrscht ungewöhnliche Ruhe und Aufmerk­samkeit; nur Wenige verließen, wie sonst gewöhnlich, ihre Plätze, Alle schienen die Wichtigkeit der gegenwärtigen Entscheidung zn fühlen; nur Jucho's Ja erregte die lebhaftesten Zeichen der In­dignation von der Gallerie, wie im Hause; und Waitz und Za- chariâ's Weigerung zu stimmen, Gelächter.

Das Ministerium stimmte in t seinen Angestellten Ja, Gager» selbst, der bei seinem Aufruf fehlte. noch nächträglich von der Tribüne. Das Resultat wird von der Gallerie mit Freudenruf begrüßt, der jedoch auf das Ruhegebot einiger Mitglieder der Lin­ken verstummt.

Acht Erklärungen einzelner über ihre Abstimmung sind einge­gangen und werden verlesen. — Zehn haben sich der Abstimmung enthalten.

, DaS zweite Minoritätserachten, die LebenSlänglichkeit, fällt mit 413 gegen 39; das dritte, die Wahl auf 12 Jahre, mit 442 gegen 40, daS vierte, das Reichsoberhaupt wird auf sechs Jahre gewählt, mit 264 gegen 196 Stimmen.

Ueber diese Abstimmung gehen mehrere Erklärungen ein, dar­unter folgende von Simon von Trier und Genossen: Die Unter­zeichnete» fanden in der dem Solfdmillen von 6 zu 6 Jahren vor­behaltenen Wahl eines mit bloßem Suspensiv - Veto bekleideten Reichsoberhauptes, trotz der die Grundsätze der Demokratie aller­dings verletzenden Verpflichtung, dieses Reichsoberhaupt der Reihe der regierenden deutschen Fürsten zu entnehmen, dennoch so viel für die Souveränität des Volkes gerettet, und durch ihre für eine solche Wahl abgegebenen Stimmen dem Erfolge entgegen zu stre­ben, daß die Versammlung sich zu aar keinem Beschlusse einige, und dadurch eine Octroyirung gewissermaßen selbst auf sich herab­beschwöre (hört! hört!).

Ein Antrag Neugebauers: die Wahl eines ReichSober- hauptes geschieht auf drei Jahre, uud wird bad erstemal von der Nationalversammlung, später in gemeinschaftlicher Sitzung des Volkshauses und des Staatenhauses vorgenommen. Absolute Stimmenmehrheit ist erforderlich; — wird mit 305 gegen 120 Stimmen verworfen. — Sch oder beantragt Zurückgabe an den Verfassungsausschuß. Beseler widerspricht. — Vogt behauptet, eS gehe aus der Abstimmung hervor, daß bad Oberhaupt auf un­bestimmte Zeit, also auf Kündigung gewählt werden solle. (Ge­lächter.) — Mehrere Andere machen andere Vorschläge. Man beschließt auf Beselerâ und M. MohlS Vorschlag im Verfassungs- Werk fortzufahren, damit einstweilen die Verhältnisse mit Oester­reich regulirt, und dann die heutige Frage zur Entscheidung ge­bracht werden könnte. Dann wird die heutige Sitzung geschloffen.

(RchstgS.-Ztg.)

Nassauischer Landtag.

75te Sitzung vom 24. Januar.

Anwesend die Regierungs - Coinmissäre Werren und Reichinan n.

Präsident: Gergens.

Der Abgeordnete Jung II. fragt an: ob die Regierung eine Umarbeitung der Arzneitaxe, deren Erhöhung durch die Verordnung vom 15. April v. I. zu Klagen Veranlassung ge- gegtben habe, beabsichtige.

Von der Regierungsbauk wird hierauf bemerkt: daß diese Umarbeitung bereits erfolgt, und die Bekanntmachung schon in dem nächsten Verordnuugsblatte erfolgen werde.

Auf der Tagesordnung befindet sich zuerst Fortsetzung der Berathung über das Gesetz, die Trennung der Justiz von der Verwaltung betreffend.

§. 19 des Regierungsentwurfs, der lautet:

„Zur Gültigkeit der Beschlußfassung müssen bei der Versammlung des Bezirksraths außer dem Vorstande wenigstens % der Mitglieder anwesend sein; unter dieser Voraussetzung entscheidet die Mehrheit der Er­schienenen"

wurde mit einem Amendement von Müller II., wonach sich die Kreisräthe, falls über die Angelegenheiten ihrer nächsten Verwandten, oder über die ihrer Clienten — verhandelt wird, der Abstimmung zu enthalten hätten — angenommen.

Der nächstfolgende Paragraph erhält folgende Fassung:

„ Ein Mitglied bed KreisbezirkSrathS, welches auf die ihm rechtzeitig ^gegangene Ladung ohne genügende Entschuldigung auSbleibt, oder sich vor Beendigung der Sitzung ohne solche ent­fernt, verfällt in eine Strafe von 1—15 fl. Die Strafe wird vom KreisbezirkSrath festgesetzt." Den letzten Satz beantragte Müller II.

Statt bed §. 21. bed Regierungsentwurfs wird ein Antrag von Müller II. gutgeheißen, demgemäß bei Abweichungen vom Gesetz seitens des Ausschusses, ein Recurs natürlich an bad De­partement des Innern stattfinden müsse, sonst aber als Regel gelte,

verbieten: so findet das zwar theils feine Erledigung durch die gewchrleifteteu Grundrechte des deutschen Volkes, theils ist es Sache der Zuchtpolizei in Leu Einzelstaalen uud vielleicht noch mehr der heilenden Gegenwirkung durch Schule und Kirche im Bunde mit beu Gemeinde­behörden. Andrerseits aber lassen die vovliegcnben That­sachen nicht verkennen, wie nöthig cs ist, daß jener Neigung, ohne besonderes ehrenhaftes Gewerbe umherzuschweifen, in den genannten Landestheilen mit mehr Ernst und Nachdruck, als es bisher geschehen ist, entgegengewirkt werde. Vor allen Dingen erscheint dringend, daß den hessisch-nassauischen „Bettelfahrten der Fliegenwedler und Landgänger", so wie dem Wegführen und schandvollen Verhandeln unmündiger Kinder kräftigst gesteuert werde, damit daraus nicht ein fressender Krebsschaden an einem Gliede unsers Volkes werde.

Ihr Ausschuß ist der Ansicht, daß auch die Reichs­gewalt hierauf als auf eine Sache, welche die Wohlfahrt und die Ehre Dcutschlaud's angeht, einzuwirken habe, es sei bei den betreffenden Staatsregierungen (vielleicht auch durch Benehmen mit der Regierung Großbritanniens), es sei durch bestimmtere Mittel und Maßregeln, z. B. ehrbare Auswanderung oder Uebersiedelung aus den ärmeren übersetzten Gemeinden in weniger bevölkerte. In dieser Hinsicht bestimmte Maaßregeln zu empfehlen, liegt nicht in seiner Aufgabe. Der Bittsteller selbst scheint für Nassau am meisten von einer Parzcllirung der Domänen zu er­warten, indem die dortigen großen Gutskomplexe die

Leute ins Ausland auf Erwerb Hinaustrieben. Diese An­sicht ist in der nassauischen Ständekammer vertreten worden, und cs unterliegt wohl keinem Zweifel, daß durch legis­lative Hinwirkung auf augemcsscue Vertheilung des Gruud und Bodens noch manche Schäden zu heilen wären.

Der völkerrechtliche Auhschuß beantragt daher, die Nationalversammlung möge beschließen:

Die gedachte Bittschrift nebst den augcbogcncu drei Anlagen sei dem Reichsministerium zur Ergreifung ge­eigneter Maaßnahmen zu empfehlen.

II.

An die hohe Nationalversammlung in Frankf. a. M.

Gehorsamste Bitte

des Pfarrers Friedr. Wilh. Schellenberg zu Clee­berg, Herzogl. Nassauischen Amtes Usingen, Seelenver- käufcrei betreffend.

Alls den angcbogenen Anlagen

1) Auszügen aus der Kirchcuchrouik der Pfarrei Cleeberg,

2) einen Auszug aus dem Taunusboten und

3) einer Abschrift einer Vorstellung an die Nassauische

hohe Landesregierung

wird hohe Nationalversammlung gütigst zu ersehen die Gewogenheit haben, daß nicht allein bei Bewohnern Nassau's, sondern auch Preußen's und vornehmlich des Großherzvgthums Hessen ein mit Scclenvcrkäuferei Ver­bundes gewissermaßen zum Justiuct gewordenes Herum- ziehen in der Welt stattfindet. Dieses Herumziehen ist immer mehr im Zunehmsn und demoralisirt immer mehr die Ortschaften, aus welchen Schaareu von Circumvaganten in der Welt herumziehen,welche am Ende ihrer Wan- daruugen ganz verarmt, mit syphilitischen Krankheiten be­haftet und durchaus verdorben in die Heimath zurückkehren. Um nun das gute Werk zu thun, wozu mich der Geistliche in London aufforderte (vide Auszüge aus der Kirchen- chronik rc.), nämlich die Leute von hier und der ganzen Umgegend von dem, Deutschland degradirenden Hunger­leben abzuhalten, damit besonders deutsche Jünglinge und Jungfrauen, deutsche Knaben und Mädchen nicht zum Sclaven-, doch dieser Ausdruck ist noch zu mild für diesen abscheulichsten aller Mcnschcnverkäufe, damit sie nicht zum Lastviehdienst mißbraucht werden können, möge hoher Versammlung nach meinem unmaßgeblichen Dafürhalten gefallen zu beschließen, worum ich ganz gehorsamst bitte, ^die Seelenverkäuferei ist höchst strafbar. Nie­mand darf Jemanden miethen und vermiesen zum Bettel zum gewcrbloseu Herumzieheu von Stadt zu Stadt und Land zu Land, zum Stehlen zum Vermiethen an Knabenschänder. Niemand darf