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aß ein Necurs an eine höhere Staatsbehörde, mit Ausnahme iniger nach später genau zu normirender Fälle, nicht statt habe.

Als weiterer Paragraph wird §. 21. des engern Ausschusses gebilligt:

„Die Sitzungen des Kreisausschusses sind öffentlich, mit Aus- nahme der Verhandlungen über rein persönliche Angelegenheiten. Dem Ausschusse steht hierüber die Entscheidung zu."

Weiter steht auf der Tagesordnung der Bericht der Camis- sian über die Uebergabe der Verwaltung der Leihanstalt zu Wiesbaden an die städtsche Behörde. Berichterstatter ist Naht. Die Com- missian beantragt, die Kammer möge in diese Uebergabe einwil­ligen, was van der Kammer auch geschieht.

Endlich steht auf der Tagesordnung der Bericht über eine Negierungsvarlage, einige Abänderungen im Gewerbsteuergesetz be­treffend.

Nach dieser Regierungsvorlage sollen die Militärs, welche Offizieres ader Ofsiziersrang bekleiden, ebenfalls wie die übrigen EivilstaatSdiener, van den Bestimmungen des Gewerbsteuergesetzes gefressen werden. Bericktirstatter ist Schmidt.

Der Negierungsentwurf wird in namentlicher Abstimmung von sämmilichen Mitgliedern angenommen.

In der heutigen Sitzung kannte man wieder die Beabach- tung machen, daß die Konsequenz des Abgeordneten Schmidt sich immer mehr befestigt. Das ist sehr lobenswert!) und aus dem konsequenten Schmidt wird demnächst wol ein „konservativer" werden.

Wie freundlich der Abgeordnete Franz Bertram dem Abg. Schmidt entgegen kommt! Nicht selten begibt sich Herr Ber­tram, dessen Unglück wie das der übrigen konservativen in und außer Wiesbaden, jetzt, nachdem der erbliche Kaiser in die Brüche gefallen, gewiß namenlos sein muß, und des höchsten Mitleids würdig ist — mit freundlichen Zügen zu Herrn Schmidt. O stürzen Sie Herr Schmidt mit den übrigen Un­entschiedenen — wie Schultheiß Heyl, Born, Tripp, Remy und andern an die Brust des Herrn Franz Bertram, welcher Sie mit überströmendem Jubel an sein heftig ministeriell-konservativ pochendes Herz drücken wird.

Nächste Sitzung: Freitag den 26. Januar.

Deutschland.

2 Wiesbaden, 23. Jan. (Die Wahl zu Hoch­heim und ihre Gegner.) Auf der gestrigen Wahl­versammlung in Hochheim ist der Fall vorgekommen, daß nachdem die Eröffnung der Stimmzettel begonnen hatte, die Kirchenthüre auf dringendes Verlangen eines Wahlmannes geöffnet wurde, daß sich darauf der größte Theil der Wahlmänner aus der Kirche begeben und erst wieder vor der zweiten Abstimmung eingefunden hat. Daraus ist nachher von solchen, denen das Wahl­ergebniß nicht nach ihrem Sinne war, ein Einwand gegen die Gültigkeit der Wahl hcrgeleitct worden.

Das Gesetz vom 5. April 1848 sagt im §. 18:

„5) Nach Schließung der Thüren läßt der Vor­sitzende die Anwesenden durch die Stimmzähler zählen.

7) Alsdann läßt er die Stimmzettel einsam­meln.

8) Läßt er die Stimmzettel zählen und ver­gleicht deren Zahl mit d r Anzahl der Wähler. Sind mehr Stimmzettel abgegeben als Wahlbe­rechtigte anwesend waren, so ist die stattgehabte Wahlhandlung ungültig."

Diese Bestimmungen gelten bei der Wahl der Wahl­männer und nach §. 34 auch bei der Wahl der Depu­taten. Sie sagen nicht, daß die Kirche „bis zur Vol­lendung des ganzen Wahlaktes" geschlossen bleiben müsse, sondern nur, daß sie „so lange zu schließen sei, bis die vorhandene Anzahl der Wahlmänner ausgemntelt ist und bis die Stimmzettel eingesammelt sind," damit die ' Zahl der letzteren mit der ersteren verglichen werden kann. Das ist bei der Wahl pünktlich vollzogen wor­den; erst nach Einsammlung der Stimmzttte', erst nach­dem ih e Vergleichung mit der Zahl der Anwesenden statt gefunden hatte, erst nachdem mit ihrer Eröffnung der Anfang gemacht war, hat der Vorsitzende auf Ver­langen den Schlüssel zur Kirchenthüre verabfolgt, und das konnte nicht verweigert werden. 400 Menschen lassen sich nicht von Morgens 9 bis Nachmittags 4 Uhr in einen Naum einsperren, der k>ine Gelegenheit zur Befriedigung unabweißlicher Bedürfnisse ' darbietet. Haben wir doch gerade bei dieser Wahl die Erfahrung du ch die Sinne gemacht, welche Jnconvcuienzen das

Minderjährige, Nichtgroßjährigc miethen und vcr= miethen zum Broderwerb durch Singe», durch Mu­siciren oder durch Treiben irgend eines Handels, wenn der Miethende mit dem Gemietheten von einem Ort zum aubtrn zieht. Selbst Eltern, Va­ter und Mutter, dürfen schulpflichtige Kinder nicht zum Bettel, zum gewerblosen Hcrumzichen, zum Stehlen zum Broderwerb durch Singen, durch Mn- siciren oder durch Treiben irgend eines Handels weder in Deutschland noch im Auslande bei sich führen."

Mit größter Ehrerbietigung verharrend

hoher Nationalversammlung gehorsamster

F. W. Schellenberg, Pfarrer.

Cleeberg, Amtes Usingen im Herzogthum Nassau, den 10 October 1848,

(Fortsetzung folgt.)

mit sich bringt, wenn der Ausgang nur aus 1 oder 2 Stunden verwahrt ist.

Als zur zweiten Wahl geschritten wurde, fand sich, einige abgerechnet, die vorige Anzahl der Wahlmänner wieder ein. Sie konnten allerdings ihre Legitimationen nicht zum zweitenmal abgeben, denn diese waren ihnen vor dem ersten Scrutinium abgenommen worden. Aber sie ordneten sich wie das erstemal, nach Ortschaften; es wurde die Zählung vorgenommen und vor der Ab­gabe der Stimmzettel, die wieder bei verschlossenen Thüren statt fand, wurde sich davon genau überzeugt, daß nur Wahlmänner anwesend waren. Somit ist das b obachtetc Verfahren dem Gesetz entsprechend; es ist keine Vorschrift desselben verletzt worden.

Die ganze Einwendung, die nach der Wahl gemacht worden ist, rührt daher, daß der Gewählte nicht aus dem Amt Hochheim ist, wie aus der Erklärung des Hrn. Hofmann daselbst, die er bei dem Wahlausschuß abgegeben hat, hervorgeht. Läßt sich aber dafür eine gesetzliche Vorschrift anführen? Wir sagen nein.

Im demokratifchen Verein zu Wiesbaden war am Sonntag vor acht Tagen die Wahl zur Sprache ge­bracht worden und d-e überwiegende Mehrheit hatte sich für Hrn. Pfarrer Snell ausgesprochen. Darauf war an ihu geschrieben und er gefragt worden, ob er die Wahl, wenn sie auf ihn falle, annehmen werde. Am darauf folgenden Mittwoch sand eine Versamm­lung aller Wahlmänner statt und nachdem das, was in jenem Verein vorgegangen war, erzählt worden, wurde gefragt, ob keine Candidaten aus dem Amt Hochheim proponirt würden. Da schlug ein Wahlmann von Hochheim Hrn. Hofmann vor. Was er für ihn fagte, fand keinen Anklang. Weiter wurde Herr Prä­sident Magdeburg zu Wicker genannt und da ec als Wahlmann anwesend war, von den Vorsitzenden aufge­fordert, sein Glaubensbekenntniß abzulegen. Er hat das gethan und nachher der Versammlung anheimgege­ben, ihm spezielle Fragen vorzulegen, wenn man über Einzelnes Aufschluß haben woll?. Es sind ihm daraus mehrere Punkte bezeichnet worden und er hat darüber Auskunft gegeben. Was er gesagt hat, war für den demokratischen Verein, und wir glauben für Alle, wel­che es wohl mit dem Lande meinen, genügend. Aber Herr Magdeburg hat gleichzeitig eikiärt, daß er eine Wahl nicht suche, daß er nur auf Andringen einzelner Wahlmänner seines Amts ihnen geantwortet habe, er könne die Wahl, wenn sie auf ihn fiele, zwar nicht abUpnen, er wünsche sie aber nicht. Nach dieser Ver­sammlung hat ec vielen, die ihn deßhalb gesprochen, die nämliche Erklärung gegeben und ausdrücklich gesagt, daß er dem von dem demokratischen Verein ausgestellten Caudidate« nicht entgegen sei: wir haben sogar Grund zu vermuthen, daß er selbst diesem seine Stimme gege­ben hat. Von Herrn Pfarrer Snell traf zwei Tage später die Antwort ein, daß er die Wahl annehmen werde, und da mußte der demokratische Verein natürlich seinem Worte treu bleiben.

Ihr Hochheimer! erwägt das Vorstehende; wir ha­ben nicht unredlich gegen euch verfahren, wir haben euch nicht verletzen wollen; wir streben ja alle nach Einem Ziel, wir wollen das Heil des Vaterlandes.

Kl Wiesbaden, 23. Jan. Unter Bezugnahme auf unsere Corresponbeuz vom 11. Dez. v. J. freuen wir uns berichten zu können, daß das dem Auditeur Em- minghaus gestern bekannt gemachte U' theil dahin lautet: Daß die Untersuchung beruhen bleibt, weil der That­bestand irgend eines peinlich zu bestrafenden Verge­hens nicht erwiesen ist. Also nicht einmal einen That­bestand hat die, ein halbes Jahr lang geführte Untersuchung ergeben (mit der Arretirung und Suöpendirung des Auditeurs Emminghaus — eines Richters begonnen.)

Wir wünschen sehr in den Stand gesetzt zu werden, etwas Näheres von dieser gewiß für joeu Freund der Wahrheit und des Rechtes höchst merkwür­digen Untersuchung berichten zu können.

Ilr Aus dem Amt St. Goarshausen, 21. Jan. Mit der von der Abgeoedneten-Versammlung bei der ersten Abstimmung angenommenen Eintheilung der Kreis­ämter ist man, was unserm Bezirk anlanj, sehr unzu­frieden. Wir haben nicht, gleich so vielen andern, in eigensüchtiger Absicht darum petitionirt, den Sitz eines Kreisamts in unsere Mitte zu erhalten, weil wir ein- sehen, daß ein am Rhein gelegenen Ort nicht wohl den Mittelpunkt eines Kreises abgeben könne; aber eben so wenig sehen wir ein, wie man einen so wenig abge- rundrten, langen und schmaler, Strich, wie die A mtcr Eltville, Rüdes Heim und St. Goarshausen zu einem Kreis zusainmenlegen konnte. Die Ausfüh­rung dieses Plans ist nicht etwa bloß unzweckmäßig, sondern ein Ding der Unmöglichkeit! Nach dem Kreisamtssitz Nüdishcun hätten die nächsten Orte un­seres Amtes 4 — 5 Stunden Entfernung, die Mehr­zahl 6 — 7 und die übrigen (etwa ein Drittheil) 8 — S1/«. Der Weg an den Amtssitz, hin und zurück, würde also nur für sehr wenige in einem, für die meisten erst in zwei, und für viele nur in drei Tagen, den zur Be- forgung des Geschäfts nöthigen Zeitaufwand eingerech­net, zurückzulegen sein. Das TranSportm tte!der Dampf­schiffe würde auch zunächst nur den Vermögenden und den am Rhein wohnenden zu Gebot stehen. Aber auch mit dem Dampfschiff wurde man, da die Hinreise stromaufwärts geht, und man erst um 12 Uhr hin­kommt , nicht am selben Tag (letztes Nachmittagsboot spätestens um 2 Uhr), die Besorgung des Geschätfs

eingerechnet, zurückkehren können. Im Winter aber, wenn die Dampfschiffe nicht gehen, wenn der Weg am Rhein, wie in den letztabgclausenen 4 Wochen, durch Eis oder durch Fluth nicht bloß für Wagen und Pferde, sondern sogar für Fußgänger gänzlich unwegsam ist, wenn man nicht meilenweite Umwege landeinwärts machen will, in dieser Zeit wird uns das Kreisamt in Rüdeöheiin so nahe liegen, als läge es in Neu-Botany- Bap. Aus diesen Gründen, die gewiß jedem Unbefan­genen einleuchtend sind, unterzeichnen dermalen sämmt­liche Gemeinden des Amtes Petitionen gegen diese Ein- theilung und für den ursprünglichen Entwurf des Kammerausschusses und der Regierung, welche beide in der zweckmäßigen Zusammenlegung von Braubach, St. Goarshausen, Nastätten und Nassau, (Amtsitz: Nastätten,) übereinstimmen, und wir hof­fen, daß diese Petitionen um so mehr Erfolg haben werden, da sie nicht vom Eigennutz, sondern von dem eisernen Gebot der Nothwendigkeit dictirt sind. Bei dieser Gelegenheit möchten wir Negierung und Kammer darauf aufmerksam machen, daß den Weg längs des Rheins, dessen Zustand wir oben wahrheitsgetreu ge­schildert haben, einer Erhöhung der aUzuniedrig liegen­den Stellen düngend bedarf, wenn nicht aller Verkehr während der Wintermonate gehemmt sein soll, und daß diese Arbeit zweckmäßig mit den in Ausführung begrif­fenen Nheiuuferbauten zu verbinden sein möchte, da sie wesentlich zu deren Förderung der letzteren beiträgt und eben so sehr den beabsichtigten, künftigen Chausseebau längs des Rheines vorbereiten hilft.

8 Winden, Amtssitz Nassau. Auch in unserer Ge­meinde hat die Wahl der Gemeinderäthe und des Bur- germeisters ein erfreuliches Ende genommen; denn vier der Gemeinderäthe, so wie Bürgermeister Mani gehö­ren zur entschiedenen demokratischen Partei. Von den beiden anderen Gemeinderäthen läßt sich noch nicht mit Bestimmtheit sagen, welche politische Farbe dieselben angenommen; übrigens steht doch sicher zu erwarten, daß sie keineswegs das demokratische Prinzip verleug­nen. Was unsern Bürgermeister anlangt, so muß noch besonders bemerkt werden, daß dieser' ein Mann von ächt deutschem, gradem, offnem Charakter ist, der bei seinem Thun nnd Lassen weder Freund noch Feind, son­dern nur Gerechtigkeit achtet. Daß auch der größte Theil unserer Gemeinde von dem eben Gesagten tief durchdrungen ist, bekundete der große Jubel, als sein Name aus der Wahlurne hervorging.

Freilich suchen seine Gegner, welche trotz aller Be­mühungen nicht zu dieser Ehre gelangen konnten, die Wahl durch verschiedene mit den Haaren herbei gezo­gene Gründe zu annulliren, was übrigens bei uns gar kein Bedenken erregt; denn sollte es denselben gelin­gen, daß man zu einer nochmaligen Wahl fchritte, dann würde erst ihre geringe Kraft an entschiedenem Willen scheitern. Unsere Blicke in die Zukunft sind nun so freundlich als je; da wir früher unter dem Drucke einer Partei seufzten, an deren Spitze eine sogenannte Centralgewalt stand. Darum Heil den gNär^aßen, welche uns doch wenigstens dieses Gute brachten!

fZ Langenschwalbach, 21. Jan. Zur Feier der am 18. d. Mts. in Wirksamkeit getretenen „Grundrechte des deutschen Volkes" wurde in der hiesigen israeliti­schen Kirche beim sabbathlichen Gottesdienste von dem Bezirksrabbiner Dr. Hochstädter eine Festpredigt ge­halten, welche, inhaltreich an politischen und religiösen Wahrheiten, den moralischen Eindruck auf die Zuhörer nicht verfehlen wird. Die wichtigsten, das religiöse Gebiete bitreffenden Freiheiten wurden dabei geschickt eingeflochten und aus dem Reichsgesetzblatt von der Kanzel verlese!'.

PS Aus dem Wiedischen, 18. Januar. Bekannt­lich hat bei Geizhälsen und dergl. die Einkommen- und die Capitalsteuer heftigen Verdruß erregt, und es wur­den von dieser Seite her selbst die elendesten Mittel nicht gescheut, um die neuen Steuern bei dem Volke verhaßt zu machen. Einen sauberen Beleg hat vor kurzer Zeit ein Artikel des tu Hachenburg erscheinenden Westerwälder Boten gebracht. Es hat nämlich ein Anonymus in einem famosen Aufsätze, unter Beziehung auf die bestehenden Gesetze, mit dürren Worten drucken lassen, daß von der Bezahlung der Capitalsteuer nur solche frei sind, die außer einem Capital unter 500 fl. nicht das geringste Einkommen (Verdienst) haben; sodann daß, wenn ein Capckalist 1000 fl. geliehen hat, derselbe von diesen 1000 fl. Steuern geben, also auch seine Schulden versteuern muß!

Von der Einkomm nsteuâ sagt der Scharfsinnige, es sei beinahe kein Knecht, kein Taglöhner, viel weni­ger der geringe Ackers- und Handwerksmann davon frei; rind ferner es sei unfire Hoffnung, daß die Steuern in Zukunft gerechter vertheilt wurden als seither, daß insbesondere auf den geringen Gewerbsmann Rücklicht genommen werde, durch das Ausschreiben zweier neuen Steuerarten neben den alten, welche letztere, wie das Gesetz ausdrücklich sage, beibehalten wurden, bitter ge­täuscht worden.

Er sagt weiter, wenn ein kaiserlich russischer Ukas diese Gesetze vei kündet hatte, wir würden die Faust ge­ballt haben re. und findet sich genöthigt, um seine volks- freundliche Gesinnung darzuthun und zur Bekräftigung mit der Freien Zeitung auszurufen: bei den Errungen­schaften des März ist das arme Volk, welches jetzt mehr Steuern bezahlen muß als früher, leer ausgegangen Der pfiffige Verfasser schreit uns zum Schlüsse die grau­senerregenden Worte zu: Nassau,wenn Du sofortfährst,