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Volke verantwortlich gemacht werden, insbesondere muß jeder Versuch dieselbe» durch kostenmäßige Absonderung und Unterordnung unter ministerielle Willkühr dem Volke zu entfremden und entgegen zu stellen, zurückge­wiesen werden.

13) Die größte Vereinfachung des Staatshaushal­tes und Herabsetzung der Steuern und Leistungen zu öffentlichen Zwecken insbesondere die Einrichtung eines volksthümlichen Wehrspstems mit möglichster Verminde­rung des stehenden Heeres ist mit der größten Sorg­falt und Thätigkeit zu erstreben.

14) Sicherung des Nechtszustandes, Verhütung und Beseitigung von Beschwerden und Btdrückungen jeder Art und die sorgsamste Ueberwachung der Staatsbehör­den bei der Vollziehung der Gesetze ist ein Gegenstand beständiger Austnerkfamkeit.

15) Die Opposition hat nur den Zweck, diese Grundsätze, so lange sie von Seiten der Negierung in ihren Handlangen und Gesetzesvorschlägen nicht voll­ständig und in Wahrheit anerkannt werden, mit allen gesetzlichen Mitteln zur Geltung zn bringen, indem nur dadurch die fehlende Uebereinstimmung der Negierungs­organe mit dein Willen des Volks herbeigeführt wer­den kann, ohne die aber gerade bei der Gründung der Verfassung dringende Gefahr ist, daß das Volk der Früchte der Mäizrevolution nicht theilhaftig, Ordnung und Gesetzlichkeit hergestellt, vielmehr das Land durch den fortg-setzten Kampf der Reaction gegen den Fort­schritt beständiger Erschütterungen ausgesetzt werde.

Nationalversammlung zu Frankfurt.

156, Sitzung.

(Schluß.)

' Uhland erklärt sich für die zeitweise Wahl des Oberhaup- tes durch die Volksvertreter. Er sei gegen §. 1. gewesen, da aber dieser beschlossen worden, so bleibe ihm nichts übrig, als sich gegen die Erblichkeit, gegen die Bevorzugung eines Stammes, ge­gen die Ausschließung Oesterreichs und für die Wahl auf 6 Jahre auszusprechen. Er erinnert die Versammlung an ihren Ursprung, der ihr nicht mehr lebendig im Gedächtniß zu sein scheine. Noch immer hänge er an einem Jugendtraum, an dem FrühliugStraum von 1848. Eine Schattenseite der constitutionellen Monarchie erblicke er darin, daß der unverantwortliche erbliche Monarch ein verkörperter Begriff, ein allegorisches Wesen, eine Fiction, aber keine natürliche Wahrheit sei. — Der neuergrünenden deutschen Eiche sei es unwürdig, auf ihrer Spitze, welche sich aus der Wur­zel, der Demokratie, bilde, ein Nest für wahre Reichsadler zu gründe»! (Beifall.)

Er habe einst geträumt, die großartige Bewegung des deut­schen Volkes werde hervorragende politische Charaktere Hervor- bringen, und diese an die Spitze Deutschlands treten, dies sei aber nur möglich durch Wahlen, nicht durch Erbschaft. Ein ein­zelner Mann ohne Hansmacht, in der Größe bürgerlicher Einfach­heit , im Adel freier Gesinnung, gewählt durch die Vertreter des Volks, werde mächtig genug sein, das ganze Volk würde seine Hausmacht bilden. (Beifall.) Wurde doch der Reichsverweser vom Volke gewählt und zwar obgleich, nicht weil er ein Fürst war (Beifall), aber schon damals wurde die Verantwortlichkeit, die Fiction hineingebracht, als Vorläufer des constitutionellen Kaisers, gegen den er sich erklärt habe, als dieser noch bei den Siebzehnern in den Windeln lag und der jetzt bedeutende Anstren­gungen mache, um auf den Thron zu klettern. (Beifall.) Der Redner spricht weiter die Hoffnung aus, die Versammlung werde auf das durch die Revolution dem Volk errungene Wahlrecht nicht Verzicht leisten, die Revolution und ein Erbkaiser sei ein Jüngling mit grauen Haaren. (Beifall.)

Entschieden verlangt er die Festhaltung Oesterreichs an Deutschland, die Schaffung einer wahren Einheit. Diese sei keine Ziffer, man könne ja nicht den Reichsadler nach und nach abschä­len bis Deutschland aufgehe in Liechtenstein ! tBravo.) Eine Ein­heit ohne Oesterreich fe' keine Einheit. — Er schließt mit den Worten: Verwerfen Sie den Erbkaiser, schaffen Sie keinen herr­schenden Einzelstaat, stoßen Sie Oesterreich nicht ab, retten Sie das Wahlrecht, dieses letzte fortentwickelnde Wahrzeichen des Geistes, durch deu wir berufen sind. Glauben Sie, es wird kein Haupt über Deutschland leuchten, welches nicht mit einem vollen Tropfen demokratischen Oeles gesalbt wäre! (Anhaltender Beifall.)

Fröbel geht von dem Standpunkt aus, daß der Staat ein Organismus sei, und wenn dieser neu eingerichtet werde, bei seinen Grundanlagen die wesentlichen Momente desselben sogleich mit ausgenommen werden müßten, nicht aber später hineingetragen werden könnten.

Der erste große Moment der thatsächlichen Verhältnisse fei vorzugsweise von den Rednern der Rechten und des Centrums

vertheidigt worden. Was dieser Moment betreffe, so gehe er vom geographischen Standpunkt aus, er glaube, daß ein Staat klein anfangen, aber sich nach und nach vergrößern könne. Dann müsse er aber von einem ganz andern Mittelpunkt ausgehen Ein sol­cher fei für Deutschland Wien ; und selbst die Frage der StaatS- form sei ihm weniger wesentlich als die Wahl Wiens zum Cen- tralpunkt für Deutschland.

Was die Staatsform betreffe, so verlange er eine solche welche die Fortbildung des demokratischen Prinzips möglich mache: ohne daß sie zu einem Bruche in der Reihe der Entwickelungen hinauSfâhre. Die Demokratie sei bereits für Europa unvermeid­lich geworden, wenn sie auch Vielen nicht gefalle. Wohin sie führe, könne man nicht Voraussagen, für die Gegenwart sei sie aber eine historisch nothwendige Stufe. Sie führe von dem Glau­ben an Autoritäten zum Verwerfen aller Autoritäten, und dieses Streben, das sich in allen Richtungen kund gebe, beweise ihm, daß eS auch im Staatsleben durchdringen werde.

Der §. 1. enthalte kein Prinzip, nur den Ausspruch einer Thatsache. Nähme man auch die republikanische Spitze, so würde doch die Majorität einen Fürsten an diese Spitze wählen. §. 1 sei darum von keiner besondern Wichtigkeit. Und doch siehe er mit der Aufhebung aller Vorrechte durch die Grundrechte im Wi­derspruch. Der in diesen Paragraph gebrachte Begriff von Würde sei übrigens auch nichts als ein Vorrecht. — Die Hauptsache sei indessen, wer wähle, nicht wer gewählt werde. Wählt das Volk einen Fürsten, so stehen wir auf dem Standpunkt der Demokratie, wählen die Fürsten einen Plebejer, stehen wir auf dem der Fürsten­souveränität und des Absolutismus.

In den vorliegenden Vorschlägen trete das Prinzip der Wahl in verschiedenen Gestaltungen dem Prinzip der Erblichkeit entge­gen. Gegen Letzteres, so wie gegen die Wahl auf Lebenszeit und gegen eine Amtsdauer, die sich der Lebenslänglichkeit nähere, müsse er sich erklären, so wie für die Wahl dieses Oberhauptes durch das Volk selbst.

Wählt das Parlament den Träger der ausübenden Gewalt, so wird es selbst zu der letzter» unb vermischt seine ursprünglich nur gesetzgebende Gewalt mit der ausübenden. Weit besser ist es, die gesetzgebende und vollziehende Gewalt zu trennen.

In der Erblichkeit findet der Redner nur die Veranlassung zur Wiederholung der Revolution, in der Wahl auf Lebenszeit fast ganz dieselben Hebel und entscheidet sich daher endlich für die kürzeste Periode und für die Wahl durch das Volk selbst. (Beifall.)

Vincke erklärt sich gegen alles, nur nicht gegen die Erblich­keit. Der Erbkaiser habe kein anderes Interesse als das deutsche, könne gar kein Interesse dafür haben, seine Hausmacht zu ver­größern. Darum soll es ein erblicher Kaiser sein, und zwar in der Person des Königs von Preußen.

Es wird auf Vertagung, so wie auf Schluß angetragen; der Schluß wird abgelehut, die Vertagung angenommen.

Rösler von OelS interpellirt den Gesetzgebungsausschuß wegen der beschlossenen Uebersetzung der Gesetze und Erlasse der Versammlung in fremde Sprachen, in so weit diese in Deutschland gesprochen werden.

Mittermaier erwiedert, eS werde dies geschehen, so bald das Verfassungswerk beendigt sei.

Die Sitzung wird geschlossen.

157, Sitzung.

Man geht zur Tagesordnung, der Wahl eines Secrctärs an Plathner's Stelle, über, und nach Einforderung der Stimmzettel dazu, zur Fortsetzung der großen abgebrochenen Berathung.

Edel: Es fragt sich, wollen wir bei Vollendung unseres Werkes ein Haupt aus den Körper setzen, das dem legiern ange­messen ist, oder den Körper zustutzen, damit er ;n einem idealen Haupte paßt. Er hofft, daß Oesterreich noch in den Bundesstaat eintreten werde. Geschähe das, so würden seine Bedenken gegen daS Erbkaiserthum schwinden, denn sei es nun ein österreichisches, sei eS ein preußisches Erbkaisertum, so würde doch eine Großmacht der andern die Waage halten. Allein träte Oesterreich nicht ein, so sei ein preußisches Erbkaiserthum für die übrigen Staaten, ihre Eristenz und Unabhängigkeit das Allergefährlichste, darum darf, ehe Oester­reichs Eintritt entschieden ist, auch sein Erbkaiserthum geschaffen werden. — Dann spricht er sich mit großer Entschiedenheit gegen eine Theilung Deutschlands auS, so wie gegen die Hegemonie, die man der Krone Preußen zugedacht habe. Was wäre für die Einheit Deutschlands gewonnen, wenn der preußische Kaiser nur durch die Macht des Belagerungszustandes aufrecht erhalten wer­den könnte?

Gumbrecht sucht zunächst den Eindruck der Edel'schen Rede durch Vorwürfe des Partikularisnius zu schwächen, und durch die Versicherung, er spreche nur als Deutscher, nicht als Hannovera­ner, das Wohlwollen seiner Zuhörer von vornherein zu gewinnen. Die Ansicht, als solle durch Gagern'S Politik Oesterreich von Deutschland getrennt werden, nennt er eineJdwsyncrasie gegen die alle Proteste nichts helfen. (Unwillen.)

Präjident zeigt an, daß MartenS von Danzig an PlathnerS Stelle zum Secretär gewählt worden.

Nach der Unterstützungsfrage folgt eine sehr stürmische Debatte über die Fragestellung, welche Präsident in der Weise vorschlägt, daß mit dem Anträge auf einjährige Amtsführung des Oberhaup­tes begonnen und nach der Abstimmung über die ein; längere Dauer bezweckenden Anträge mit der Erblichkeit geschloffen werde; eine große Zahl aber verlangt daS entgegengesetzte Verfahren. Bei der Abstimmung stimmt daS Centrnm für, die Linke und

äußerste Rechte gegen den Vorschlag des Präsidenten. Das R sultat ist zweifelhaft, eS müsse» die Stimmzettel einqefordert sidenten' 2'° ^™ 216 ®^mmen entscheide» sich gegen den Prä-

. ES wird darauf das erste Minoritätserachten, diese Würde (des Oberhauptes) ist erblich im Hause des Fürsten, dem sie über tragen worden ; sie vererbt im Mannesstamme nach dem Rechte der Erstgeburt; mit 263 gegen 211 Stimmen verworfen. Wâh- rend der Abstimmung herrscht ungewöhnliche Ruhe unb Aufmerk-

E Wenige verließen, wie sonst gewöhnlich, ihre Plätze, Alle schiene» die Wichtigkeit der gegenwärtigen Entscheidnng 'm Wien, nur Jucho's Ja erregte die lebhaftesten Zeichen der Jn- ^r Gallerie, wie im Hanse; und Waitz unb Za- Wegerung zu stimmen, Gelächter.

selbst ‘'m stimmte in t seinen Anzestellten Ja, Gager» Tribüne Dis Aufruf fehlte, noch nächträglich von der fca nsif d" Gallerie mit Freudenruf fen verstummt "" M Megebot einiger Mitglieder der Lin-

Acht Erklärungen einzelner über ihre Abstimmuna sind einae- ?utiX >mbflt "" ^"' ~ 3^n haben sich der Abstimmung

Das zweite Minoritätserachten, die Lebenslänglichkeit, fällt mit 413 gegen 39; das dritte, die Wahl auf 12 Jahre mit 412 gegen 40, das vierte, das Reichsoberhaupt wird auf sechs Jahre gewählt, mit 264 gegen 196 Stimmen.

Ueber diese Abstimmung gehen mehrere Erklärungen ein bar- unter folgende von Simon von Trier und Genossen: Die Unten Zeichneten fanden in der dem Volkswillen von 6 zu 6 Jahren vor­behaltenen Wahl eines mit bloßem Suspensiv - Veto bekleideten Reichsoberhaiiptes, trotz der die Grundsätze der Demokratie aller­dings verletzenden Verpflichtung, dieses ReichSoberhanPt der Reihe der regierenden deut,chen Fürsten zu entnehmen, dennoch so viel jur die Souveränität des Volkes gerettet, und durch ihre für eine solche Wahl abgegebenen Stimmen dem Erfolge entgegen zu stre- h Versammlung sich zu aar keinem Beschlusse einige, "'w““te 9”*n"*" M* "f »!«>-

Ein Antrag Neugebauers: die Wahl eines Neichsober- Hauptes geschieht auf drei Jahre, unb wild das erstemal von der J a lonaberfammlung, später in gemeinschaftlicher Sitzung des Volkshauses und des Staatenhauses vorgenommen. " Absolute S Immenmehrheit ist erforderlich; — wird mit 305 gegen 120 Stimmen verworfen. — Schoder beantragt Zurückgabe an den Verfassungsausschuß. Beseler widerspricht. — Vogt behauptet, eS gehe au« ber Abstimmung hervor, daß das Oberhaupt auf un­bestimmte Zeit, also auf Kündigung gewählt werden solle. (Ge­lachter.) — Mehrere Andere machen andere Vorschläge. Man beschließt auf Beselerg und M. MohlS Vorschlag im Verfassungs­werk fortzufahren, damit einstweilen die Verhältnisse mit Oester­reich regulirt, und dann die heutige Frage zur Entscheidung ge­bracht werden könnte. Dann wird die heutige Sitzung geschlossen.

(RchStgs.-Ztg.)

Dkaffattischer Landtag.

75te Sitzung vom 24. Januar.

Anwesend die NcgierungS - Commissäre Werren und Reichmann.

Präsident: Gergens.

Der Abgeordnete Zung II fragt an: ob die Regierung eine Umarbeitung der Arzneitare, deren Erhöhung durch die Verordnung vom 15. April v. I. zu Klagen Veranlassung ge- gegeben habe, beabsichtige.

Von der RegicrungSbank wird hierauf bemerkt: daß diese Umarbeitung bereits erfolgt, und die Bekanntmachung schon in dem nächsten Verordnuugsblatte erfolgen werde.

Aus der Tagesordnung befindet sich zuerst Fortsetzung der Berathung über das Gesetz, die Trennung der Justiz von der Verwaltung betreffend.

$. 19 des Regierungsentwurss, der lautet:

„Zur Gültigkeit der Beschlußfassung müssen bei der Versammlung des Bezirksraths außer den) Vorstande wenigstens % der Mitglieder anwesend sein; unter dieser Voraussetzung entscheidet die Mehrheit der Er­schienenen"

wurde mit einem Amendement von Müller IL, wonach sich die KreiSräthe, falls über die Angelegenheiten ihrer nächsten Verwandten, oder über die ihrer Clienten — verhandelt wird, der Abstimmung zu enthalten hätten — angenommen.

Der nächstfolgende Paragraph erhält folgende Fassung:

„ Ein Mitglied deS KreisbezirkSraths, welches auf die ihm rechtzeitig zugegangene Ladung ohne genügende Entschuldigung ausbleibt, oder sich vor Beendigung der Sitzung ohne solche ent­fernt, verfällt in eine Strafe von 1 —15 fl. Die Strafe wird vom Kreisbezirksrath festgesetzt." Den letzten Satz beantragte Müller II.

Statt deS §. 21. des Regierungsentwurfs wird ein Antrag vou Müller 11. gutgeheißen, demgemäß bei Abweichungen vom. Gesetz seitens des Ausschusses, ein RecurS natürlich an das De­partement des Innern stattfinden müsse, sonst aber als Regel gelte,

verbieten: so findet das zwar theils feine Erledigung durch die gewchrlcisicten Grundrechte des deutschen Volkes, theils ist es Sache der Znchtpolizei in den Einzelstaaten und vielleicht noch mehr der heilenden Gegenwirkung durch Schule und Kirche im Bunde mit den Gemeinde­behörden. Andrerseits aber lassen die vorliegenden That­sachen nicht verkennen, wie nöthig cs ist, daß jener Neigung, ohne besonderes ehrenhaftes Gewerbe umherzuschweifen, in den genannten Landestheilen mit mehr Ernst und Nachdruck, als es bisher geschehen ist, entgcgengewirkt werde. Vor allen Dingen erscheint dringend, daß den hessisch-nassanischen „Bettelfahrten der Fliegcnwcdler und Landgängcr", so wie dem Wegfuhren und schandvollen Verhandeln unmündiger Kinder kräftigst gesteuert werde, damit daraus nicht ein fressender Krebsschaden an einem Gliede unsers Volkes werde.

Ihr Ausschuß ist der Ansicht, daß auch die Reichs- gewalt hierauf als auf eine Sache, welche die Wohlfahrt und die Ehre Deutschland s angeht, èinzuwirkcn habe, es sei bei den betreffenden Staatsregierungen (vielleicht auch durch Benehmen mit der Regierung Großbritanniens), cs sei durch bestimmtere Mittel und Maßregeln, z. B. ehrbare Auswanderung oder Uebersiedelung aus den ärmeren übersetzten Gemeinden in weniger bevölkerte. In dieser Hinsicht bestimmte Maaßregeln zu enipfehlen, liegt nicht in seiner Aufgabe. Der Bittsteller selbst scheint für Nassau am meisten von einer Parzellirung der Domänen zu er­warten, indem die dortigen großen Gutskomplexe die

Leute ins Ausland auf Erwerb Hinaustrieben. Diese An­sicht ist in der nassauischen Ständekammer vertreten worden, und es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß ^nrch legis­lative Hinwirkung auf angemessene Vertheilung des Grund und Bodens noch manche Schaden zu heilen wären.

Der völkerrechtliche Auhschuß beantragt daher, die Nationalversammlung möge beschließen:

Die gedachte Bittschrift nebst den angebogencn drei Anlagen sei dem Reichsministerium zur Ergreifung ge­eigneter Maaßnahmen zu empfehlen.

IL

An die hohe Nationalversammlung in Franks, a. M.

Gehörs a m st e Bitte

des Pfarrers Friedr. Wilh. Schellenberg zu Clee­berg, herzogl. Nassauischen Amtes Usingen, Scelenver- käuserei betreffend.

Aus den angebvgenen Anlagen

1) Auszügen aus der Kirchenchronik der Pfarrei Cleeberg,

2) einen Auszug aus dem Taunusboten und

3) einer Abschrift einer Vorstellung an die Nassauische

hohe Landesregierung

wird hohe Nationalversammlung gütigst zu ersehen die Gewogenheit haben, daß nicht allein bei Bewohnern Nassau's, sondern auch Prenßen's und vornehmlich des i Großherzogthums Hessen ein mit Seelenvcrkäuferei Ver­bundes gewissermaßen zum Jnstinct gewordenes Hernm- I ziehen in der Welt stattfindet. Dieses Hernmzirhen ist 1 immer mehr im Zunehmrn und demoralisirt immer mehr I die Ortschaften, aus welchen Schaaren von Circumvaganten in der Welt herumziehen,welche am Ende ihrer Wan- dsrungen ganz verarmt, mit syphilitischen Krankheiten be­haftet und durchaus verdorben in die Heimath zurückkehren. Um nun das gute Werk zn thun, wozu mich der Geistliche in London anffvrdertc (viele Anszüge aus der Kirchen­chronik re.), nämlich die Leute von hier und der ganzen llmgcgcnd von dem, Deutschland degradirenden Hunger­leben abznhalten, damit besonders deutsche Jünglinge und Jungfrauen, deutsche ^Knaben und Mädchen nicht zum Sclaven-, doch dieser Ausdruck ist noch zu mild für diesen abscheulichsten aller Menschenverkäufe, damit |te nicht zum Lastviehdienst mißbraucht werden können, möge hoher Versammlung nach meinem unmaßgeblichen Dafürhalten gefallen zu beschließen, worum ich ganz gehorsamst bitte,

„die Seelenvcrkäuferei ist höchst strafbar. Nie­mand darf Jemanden miethen und vermiethen zum Bettel zum gewerblosen Herumzieheu von Stadt zu Stadt und Land zu Land, zum Stehlen zum Vermiethen an Knabenschänder. Niemand darf