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Kreisamt zu legen sei. Siebert erklärt sich dafür den Sitz nach Limburg zu übertragen. Creutz spricht wiederholt dafür Diez als Sitz zu berücksichtigen.

Bei der folgenden Abstimmung werden 1) Limburg mit 22 Stimmen, 2) Herborn mit 31, 3) Hachenburg mit allen außer einer, 4) Hadamar mit allen gegen drei, 5) Nassau mit allen gegen fünf. (Bertram sprach für Montabaur, Schmidt widerholt für Nassau.) G ) L an g e n s ch w a I ba ch mit allen gegen zwei. 7) Idstein mit 127 gegen 6. (Für Idstein spra­chen Justi, Kein«, Wenkenbach I. Für Usingen von Eck und Preiß. Für Cainberg — Bertram.) 8) RüdeSheim mit allen gegen 5. (Lotichius schlug Caub vor.) 9) Höchst mit allen ge­gen 2. 10) Wiesbaden mit allen gegen 8 — (Creutz sching Biebrich vor) — als KreisamtSsitze von der Kammer festgesetzt.

Hierauf ist der § 2 des Gesetzes erledigt und die Berathung eröffnet sich über § 3, welcher nach der Fassung des Regiernngs- entwurfeS gutgeheißen wurde und also lautet:

„Die Kreisverwaltung wird geführt von dem Kreisamt und von dem KreisbezirkSrath.

1) Kreisamt.

Für jeden Kreis wird ein Kreisamtmann und als Gehülfe sowie als Stellvertreter desselben in Verhinderungsfällen ein Kreisamtösekretär angeordnet. Nach Umständen werden denselben KreisamiSaccessistcn beigegeben werden. Bei jedem Kreisamt wird ein KreisaintSdiener angestellt.

Wegen Anstellung von Krcisrevisorcn nach Maßgabe des § 71 der Gemeindeordnung bleibt weitere gesetzliche Bestimmung Vorbehalten,"

(Schluß folgt.)

D e ii t f ^ 5 a n &.

HI Kirberg, 12. Jan. (Versammlung von Bürgermeistern und Gemeinde rathen.) Da mehrere der wichtigsten Mäizversprechungen in nächster Zeit ihre Erledigung durch die Kammer erhalten sollen, so fand am 7. d. M. dahier eine Versammlung der Bürgermeister und Gemeinderäthe von 16 bis 18 Dit« schalten aus der nächsten Umgebung statt, um eine Be­rathung über obige Angelegenheiten abzuhalten.

Der erste Gegenstand, welcher auf der Tagesord­nung war, die neue Local- und Centralorganisation der Verwaltung, wurde von Herrn H. der Versamm­lung in einem kurzen Abi iß klar vor Augen geführt, worauf dieselbe beschloß, bei der Kammer sowohl, als auch bei der Regierung die Einführung des Entwurfes des engeren Ausschußes für die neue Organisation in Bälde zu verlangen, da diiser Entwurf, wie man zu sagen pflegt, den Nagel auf den Kopf trifft, indem er dem Princip der Demokratie in dem Staatsorganis­mus, wodurch allein das Glück und die Wohlfahrt des Volkes gegründet wird, Geltung zu verschaffen sucht.

Ferner berührte Herr H. die bisheiige Eintheilung der Aemter, und die Versammlung erklärte sich dahin, daß diese nicht mehr ohne den größten Nachtheil für viele Gemeinden bestehen könne, indem besonders der nördliche Theil des Amtes Wehen in einer Entfernung von 3 und 4 Stunden vom Amtssitze durch die Jbcl- sche Eintheilung zu Gunsten seines Geburtsortes sehr benachtheiligt worden sei. Derselbe hofft mit Sehnsucht auf den Augenblick, wo er wieder zu dem alten Amte Kirberg, nach dem Entwurf, gewiesen wird.

Man erkannte überhaupt, daß der Plan des engeren Ausschusses auch auf Vernichtung der Bureaukratie ge- richtet ist, deshalb wird er mit Jubel begrüßt. An der Kammer ist es jetzt, den Muth zu zeigen, der Vu- reaukratic den Todesstoß zu versetzen.

Es wäre deshalb sehr zu wünschen, wenn sich sämmtliche Wähler und Urwähler Nassau's in dieser höchstwichtigen Sache mit ihren Vertretern sobald als möglich in Verbindung setzten, denn jetzt ist der Zeit­punkt da, statt der alten bureaukratischen Staatsma- schine, eine kräftige, volkstümliche Verwaltung zu erringen.

Drum laßt uns, wie hier geschehen, überall zusam- mentreten, um Petitionen zu Gunsten des von Mül­ler II., Justi und Wenkenbach I. entworfenen Pla­nes an unsere Kammer zu entwerfen, damit sie genau den Willen des Volkes erfahre.

Im weiteren Verlauf der Berathung kam auch die Domänkuangeiegenheit zur Sprache. Es wurde der

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Das technische Cvllcgialmitglicd der Domäneudircetion, welches mit dem Domanialbcrgwesen beschäftigt ist, hat in allen Fällen, wo cs sich bei rein technischen Fragen mit den übrigen Cvllcgialmitgliedcrn nicht einigen kann, das Recht auf einen schiedsrichterlichen Ausspruch durch drei im Ressort der Regierung angestellte höhere Berg- beamte zu rccurriren, welche vom Präsidium des Finanz- collegiums zu bezeichnen sind. Das Referat über die Mineralbrunnen und Bäder ist mit demjenigen über die Bergwerke verbunden.

Die Abtheilung bei der Regierung für Bergangelegeu- bcitcn übt über den Domaniâlbergbau die obcrpolizeilichc Aufsicht wie bisher aus.

§. 21 Das Personal der Domänendirection besteht: I) aus einem Director; 2) aus vier Domänenrälhcu; 3) einem Assessor; 4) aus drei Aecessistcn, von denen einer geprüfter Baucandidat fein mun , aber auch für andere Sachen zu verwenden ist; 5) aus einem Registrator; 6) vier Revisoren, 7) zwei Probateren und 8) einem Bvtenmeistcr und dein nöthigen Canzleiperjonale.

Den Cvllcgialsiyungen wohnen außer dem Präsiven- tcu (confer § . .) nur die sul) pos. 1 bis 4 genann­ten Beamten bei, und zwar die Access«sten ohne Stimm­recht.

§. 22. Zum Geschäftskreise der Stcuerdireetion ge­hört die Verwaltung und Verrechnung sämmtlicher der Landcsstcucrcassc überwiesenen Einkünfte; zu solchen sind zu rechnen: 1) direkte Steuern; 2) indirekte Steuern,

Wunsch ausgesprochen, in einer Petition an die Stände dieselben dringendst aufzufordern, diese Sache sobald als möglich in Angriff zu nehmen, damit das Volk auch hierüber baldigst ins klare komme, denn cs heißt immer: „Bürger thu den Beutel auf." Deswegen sagt der Bürger, was nützen mir die übrigen Freihei­ten, wenn mir nicht auch in materieller Beziehung eine Erleichterung geboten wird.

In materieller Beziehung muß mehr geschehen, be­sonders lastet die sogenannte Gülde als ein drückendcr Alp auf dem Grundeigenthum. Dieser alte Feudal­schlamm müßte wie der Zehnten durch ein Gesetz abge­schafft werden.

Ferner erklärte die ganze Versammlung ihre Zustim­mung für eine Petition wegen sobaldiger Einführung der Einkommensteuer, bei welchem Punkte manch bittres, aber wahres Wort über Eeldsäckmanöver u. s. w. fiel. Ueberhaupt sprach man sich dahin aus, die Kammer möge einheitlicher und kräftiger aufteten, indem als­dann der größere Theil des Volkes ihnen mit Gut und Blut zur Seite stände. Nachdem noch über die Be­nutzung des freien Vereinigungsrecht, über Stellung und den Wirkungskreis der Bürgermeister und Ge- meinderäthe, über die Gründung patriotischer Vereine, über baldige Einführung der Schwurgerichte, sowie we­gen Amnestirung der politischen Flüchtlinge ergreifende Worte gefallen waren, trennte sich die Versammlung unter dem Wunsche, öftere Zusammenkünfte in vater­ländischen Angelegenheiten abpalten zu können.

S. Osterspai? (Die Wahlen.) Nach der neuen Gemeindeordnung sind dahier die Wahlen vorüber. Wir haben uns fast einstimmig Männer zu unseren Ortsvorgesetzten gewählt, die das Recht erkennen und auch das Gute wollen- Obgleich wir seit den März- tagen von Seiten einer gnädigsten Herrschaft und von solchen, die dieser mit Leib und Seele anhängen, als die größten Wühler verschrien sind, so haben wir nicht nur bei unsern Wahlen, sondern bei jedem Gemeinun­ternehmen die größte Ruhe und Einigkeit herrschen las­sen. Ruhe, Gesetzlichkeit und Einheit waren von jeher ein Schmuck der Osterspaier Bürger. Möge das im« mer so sein. Sollte die uns und unsern Verhältnissen g^genüberstehende Parthei uns unausgesetzt zu verläurn- den suchen: st.ts werden wir sie durch einen gesetzlichen Wandel wiederlegen.

Vom Rhein, 1. Jan. Lola Montez, Gräfin von Laudsfeld, wird in Barz lona erwartet, berichtet die Augsb. AUg. Ztg. Dann wieder heißt es, Lola Montez sei in London angekommen. Die Aufmerksam­keit, welche man dieser interessanten Dame wieder schenkt, wollen wir durch Einiges unterstützen, da wir zufällig über ihre Verhältnisse ziemlich genau unterrichtet sind. Sie ist schon in Ostindien, in Spanien, in Frankreich, in England u. s. w. gewesen; warum soll sie nicht wieder dahin kommen? Das interessirt uns nicht. Sie ist aber auch in Deutschland gewesen. Nachdem sie hier weggZagt wa , hat sie sich mit ihrem neuen Titel und ihrem neuen Geld in Genf niedergelassen. Dort hat sie gelebt, wie es ihrer und des deutschen Volks würdig war. Sie hatte stets einen Hof von meistens ganz jungen Leuten um sich, auf einer Kampagne, welche früher von ter Kaiserin Josephine bewohnt war. Diese jungen Leute fanden, wenn sie einige Zeit ihre Gesell- fchaft kultivirt hatten, ihre Gesundheit so angegriffen, daß die Eltern die Entfernung der baierischen Gräfin sehnlichst wünschten. Wahrscheinlich litten die jungen Leute an ungestillter Sehnsucht, beim an guter Kost hatten sie turn Mangel. Sie wurden fast in Cham­pagner ersäuft und in Pasteten begraben. Auch sonst wurden sie gut versorgt. Uprcn, goldene Ringe u. f. W. regneten auf sie herab. Einem derselben schenkte sie ein Schiff, das sie für 10.000 Fr. gekauft hatte und wo­rauf sie mit ihrem Hof an schönen Tagen auf dem Genfer See umherfahr. Doch diese Auslagen erschöpf­ten ihre Kasse nicht. Kostbares Meublement, einige glänzende Equipagen, täglicher Wechsel der schönsten

i nämlich: a. Stcmpclabgabc nach dem geltenden Stcm- ; peltarife, b Zollabgaben von ein-, aus- und dnrchgehcn- 1 den Waaren, wie solche von dem Zollvereine, resp, der Nationalversammlung festgesetzt werden; c. die Confir- mationstaxe; 3) Regalien, und zwar: a. aus dem Berg­regal, mit Ausschluß der Bergwerkszchnten; b. aus dem Wasserregal, nämlich Pachtabgaben für die Fischereien in schiffbaren Flüssen, Wasserlanfziuseu von Mühlen und sonstigen Werken, Einnahmen aus Flnßzöllcu, Allnvio- nen, welche nicht Privatbesitzern anheim fallen unb lle« berfahrtsgelder auf den schiffbaren Flüssen; c. aus dem Postregal; d. aus dem Münzregal; ferner gehören hier­her: e. Barrieregelder, welche für den Gebrauch der Chausseen erhoben werden und Krahnengefälle; 4) Ertrag aus Monopolien. Außerdem sind der Stcuerdireetion zur Vereinnahmung überwiesen alle von den Staatsbe­hörden angesetzt werdenden Geldstrafen und der Ertrag aus herrenlosen Sachen und Depositen, sowie aus den in polizeilichen und Criminaluntersuchungen confiscirten Gegenständen.

§. 23. Unter der unmittelbaren Aufsicht der Steuer- direction steht die Herzogliche Münze.

§. 24. Das Personal besteht:

l) aus einem Dirigenten; 2) aus zwei Räthen ; 3) aus zwei Revisoren; 4) auS zwei Buchhaltern; 5) aus zwei Prvbatvrcn und dem erforderlichen Canzlcipcrsvnale.

Die siip pos. 1 und 2 ansgesührten Beamten sind Collegialmitglieder.

Kleider von Sammt und Seide — alles das mußte auch noch bestritten werden. Auch der gräfliche Stolz forderte das Seinige. Eines Tags kaufte die Gräfin einen Shawl von 1500 Fr. AIs der Verkäufer nicht zum Kreditiren sich geneigt zeigte, warf ihm die Gräfin 1500 Fr. hin und forderte eine Scheere. Darauf zer­schnitt fie den Shawl und warf ihi« dem^erschrockenen Kaufmann vor die Füße.

So lebt die Er maitresse eines deutschen Erkönigs!

Die Geschichte von der^Lola erzählen wir zur Er­bauung Derer, welche in diesem Winter durch Hunger oder durch Frost auf den Weg zum Kirchhof geschickt werden.

Und für die deutsche Ehre noch ein kleiner Zusatz: Unter den Liebhabern der Lola fand sich auch ein ver­dächtiger Aventürier, der Sohn eines Kaffeewirths aus Genf, der fich Marquis de Mogador nannte. Nach­dem Lola diesen Marquis oder dieser Marquis die Lola müde ist, kündigt derselbe die Herausgabe von Memoi­ren derselben, enthaltend ihre und König Ludwigs Briefe, Gedichte u. f. W. an. Er hat ihr diese Sachen ent­lockt, um Geschäfte damit zu machen, und er wird wohl nur auf die Herausgabe verzichten, wenn der „Deutsche" sie mit deutschem Geld ihm abkauft.--(M. Abdz.)

Neustadt a. d. H., 14. Jan. Heute wurde hier ein Kongreß Gewerbetreibender der Pfalz abgehaUen, es waren .ungefähr 80 Abgeordnete aus bei? meisten Städten der Pfalz zugegen. Zum Präsidenteu wurde gewählt Hamm aus Frankenthal; als Redner unter denen, welche aufgetreten, sind erwâhnungswerth Weber, Maas und Bnchhc.ster aus Neustadt, Roth aus Zwei­brücken und Schneider von Edenkoben. Die Beschlüsse sollen in mehreren öffentlichen Blättern ausführlich mit- getheilt werden. (M. Abdz.)

Merseburg, 4. Jan. Professor Leo in Halle ent­wickelt eine ungeheure Thätigkeit, um mit seiner Par­tei diesmal auf die Deputirtenwahlen in unserer Pro­vinz einzuwi hu. Er hat in Verbindung mit dem hin­länglich bekannten Hrn. v. Tippelskirch zu diesem Be­hufe auch mehremale mit hiesigen „Preußischen Patrio­ten" conserirt, zuletzt aber das G-ständniß vernehmen müssen, „daß Merseburg und Umgegend zur Z it lei­der! noch nicht einen Boden habe, von welchem die „'Gutgesinnten" Früchte erwarten könnten." — Die Gefängnisse in unserem Departement sind gegenwärtig so überfüllt, daß man bereits beschlossen hat, das Schloß zu Weißenfels — bis j tzt Kaserne — in ein Gefäng­niß für politische Verbrecher einzurichten. (Aach. Z )

Naumburg, 9. Januar. (Aach. Z.) Seit Kurzem haben auch hier wieder mehrere Verhaftungen wegen po­litischer Vergehen stattgefunden. Das Gerücht jedoch, nach ivclchein unser Abgeordneter Partsius, gleich seinem Collegen Temme arretirt und in Anklagezustand versetzt sei, ist unbegründet.

Zu den vielen Personen in unserer Gegend, welche in Folge der Mission des Regierungs-Assessors Pieper zu Merseburg wegen politischer Vergehen nächstens noch zur Untersuchung gezogen werden sollen, gehört auch der Pastor Marschall zu Wendeburg bei Kölleda, welcher um so gefährlicher erschienen ist, weil er als Student der Burschenschaft angehört hat. — Der Husaren-Lieu- tenai t von Aloenöleben, welcher bekanntlich bei der Bi- braer Affaire mit 25 Husaren von einer Abtheilung des Stockmann'sch'n Corps g> fangen genommen wurde, hat seinen Abschied genommen.

Magdeburg, 14. Jan. Der „ Magdeburger Ztg." wird von Berlin aus geschrieben: Unter den GrsprächS- gegenständeli in allen politischen Kreisen nimmt jetzt die österreichssche Note den ersten Platz ein. Wir würden auf dies viel beurtheilte Aktenstück nicht auch noch zu- rückkommen, wenn wir nicht der Ansicht wären, daß ein wesentlicher Grund, dem es seine Entstehung ver­dankt, bisher vergessen wo ben ist. Diese Note ist augenscheinlich aus der Feoer des Baron Werner per». • voegegangen, eines Staatsmannes, der bereits unter

§. 25. Außer den lediglich von der Stcuerdireetion abhängigen Localbeamten werden auch die Recepturbeamten von ihr zur Vollziehung ihrer Aufträge verwendet.

§. 26. Der Geschäftskreis der Landesbank und die- weitere Einrichtung dieser Behörde werden durch das Landesbankgefey bestimmt. Die Landesbank ist Banquier des Staates, Verwalter der Assecuranz-Sparkassen und anderer öffentlichen Fonds und Depositen in Bezug auf deren Rcnlbarmachnng und vermittelt überdies die com« 'm erzielten Beziehungen der Landcscinwohner unter ein­ander und nach außen.

H. 57. Die Staatscasseu-Dircctiön empfängt als Central-Cassenbehörde die für sämmtliche Staatscassen er­hobenen Einnahmen und zwar durch Vermittelung der Receptur und sonstigen Cagcbcamtcn. Sie leistet sämmt­liche Staatsausgaben, indem sie allen Verwaltungsbe- hördcn den ihnen bewilligten Credit in den bestimmten Terminen znr Disposition stellt.

§. 28: Das bei der Staatscassendirection augestettte Personal besteht: 1) aus einem Dirigenten; ans einem Cassirer; 3) aus zwei Buchhaltern und 4) aus einem Probater.

§. 29. Die Vorschläge znr Besetzung der Stellen werden von den Dirigenten der einzelnen Abtheilungen dem Präsidenten gemacht, und von diesem dein Minister- rathe zur weiteren Veranlassung vorgelegt.

(Fortsetzung folgt.)