tretung im Staatenhause verbunden sind, Haken diese über die gemeinschaftlich voezunehmende Wahl ein Abkommen für den Fall untereinander zu treffen, wenn nicht eine gemeinschaftliche Volksvertretung in ihnen stattfi idet. Das ganze Abkommen ist der Rcichsregieiung zur Genehmigung vorzulegen.
Man beschließt, über diesen Paragraph zu dlScuti- ren. Der erste Redner ist Ni . Vi obl: die hier vorliegende Frage ist einfach die: soll daS deutsche Volk sich seine Gesetze selbst geben oder pch von den cinzci- nen Regierungen daran bindern lassen, mit et nein Wort:. will man den alten Bundestag wieder schaffend Wo bleibt das seif governement, von dem hier |0 viel bie Rede ist, wenn man ein StaatenhauS auf die hier angeführte Weise zusammensetzen will d Das Unglück Deutschlands war von jeher, daß Jahrzehnte und Jahrhunderte vergangen, ehe man zu einem Beschluß in einer wichtigen Sache kam, daS hat alles Große, jede nationale Erhebung verhindert; wollen Sie das wieder einführen? Aus diesen Gründen beantragt er, die Mit- glieder des Staatenhauses allein von de» Vviksverlrc- tern wählen zu lassen.
Auch ©fröret greift mit großer Schärfe und Heftigkeit das StaatenhauS und die einzelnen Bestimmungen darüber an, es sei nichts als ein neuer Bundestag, eine Versamm'ung von Jntngnantcn oder Fmstendiencrn, von Marionetten, die man von Wien, Berlin oder München aus dirigiren weide, es sei ein Produkt politischer Quacksalberei. (Rausch-nder Beifall.)
Dahlmann spricht lange zum Schluß, in einem Tone, alS habe er ein unwidersprechlich s Privilegium auf ausschließliche Weisheit und Richtigkeit seiner Behauptungen.
Die Abstimmung beginnt.
Es wird zukist der Antrag von M. Mohl:
Die Mitglieder des Staatenhauses wsi dm durch die Volksvertretung der einzelnen Staaten erwählt. Nur die vom Volke gewählten Abgeordneten Ha-, ben bei diesen Wahlen Stimmrecht.
mittelst einfacher- Abstimmung verweisen.
Dann wird der Antrag Eisenstucks:
Die Mitglieder des Staatenhanses werden durch die Volksvertreter der Emzelstaaten nach absoluter Stimmemuch heit gewählt; wo zwei Kammern bestehen, erfolgt die Wahl in gemein- sauer Sitzung.
vermittelst Stimmzettel und mit 292 gegen 153 Stimmen abgelehnt.
Abgelihnt wird das zweite Minoritätserachten und ein Antrag F eudentheils, nach welchem die Volksveltec- tung der Regierung drei Caudioaten Vorschlägen soJ, aus welchen die letztere zu wählen Huk. '
Der Entwurf des Verfassungsausschusses zu §. 4 wird hierauf angenommen.
§ . 5 wird, nachdem Has zweite Minoritätserachten abgelehnt worden, in der Fassung des Entwurfs angenommen; ebenso §. 6.
§ . 7. Wenn mehrere deutsche Staaten zu einem Ganzen verbunden werden, so entscheidet ein Reichsgesetz über die dadurch etwa nothwend g werdende Abänderung in der Zusammensetzung des Staatenhauses.
§ . 8. Mitglied des Staatenhauses kann nur ein solcher werden, welcher
1) Staatsbürger desjenigen Staates oder Staa- tenverbaudes (f. §. 6) ist, welcher ihn sendet,
2) das 30ste Lebensjahr zurückgelegt hat,
3) sich im vollen Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte befindet.
§. 9. Die Mitglieder des Staatenhauses werden auf sechs Jahre gewählt. Sie werden alle drei Jahre zur Hälfte erneuert.
werden hierauf ohne Drsrufston angenommen, letzterer wird mit dem von Vogt beauflagten Zusatz:
Bei außerordentlichen Reichöversammlungen, welche nach Ablauf der zum Reichstag bestimmten Periode berufen werden, bilden die Mitglieder der letzten ordentlichen Versammlung die Mitglieder dieser außerordentlichen Versammlung im StaatenhauS.
Man geht zu Art. 111. über. §. 10:
8? 10. Das VolkshauS besteht aus den Abgeordneten des deutschen Volkes.
wird ohne DiSc.ifsion angenommen; diese jedoch über 8. 11:
8> 11. Die Mitglieder des Volkshauses werden auf vier Jahre gewählt.
Die Wahl geschieht nach den in dem Reichs- Wahlgesetz, Mb L o, sch: Wu.
Minoritätserachten 1. Die Mitglieder .des VolkshausrS werden auf zwei Jâhre gechählt.
Minoritätserachten 11. Statt vier Jahre drei Jahre zü fetzen.
Minoritätserachten 111. Fürdie Stellvertretung im Staatsamte hat der Staat zu sorgen und die Kosten der Stellvertretung zu tragen.
eröffnet. Nachdem P.ässdent anfänglich erklärt, es hätten sich keine 100 M (glicht r für die DrscuMon erhoben , >vas einen lebhaften Widerspruch hervoreuft und Teichert zu der Behauptung hinreißt, wenn der Präsident einmal erklärt habe, cs seien keine hundert, dabei müsse eS auch bleib, n, (Gelächter) wird gezählt und es finden sich nuhr als Hundert; aber — kein Redner. (H.itcrkeit.)
Nachdem hierauf B.i eg leb als Berichterstatter gesprochen, erhält M olli n g das Wort, um für jedes Jahr neue Wahlen zu verlangen, worauf Wizard für oaö Minoritätsgutacht u und Briegleb noch einmal als Referent der Majorität spricht.
Es wird hierauf der erste Satz des §.11 verworfen und statt seiner der Widenmaua'sche Antrag ange- nornmen: „die Mitglieder des Volk hauses werden das erste Mal auf vier Jahre, demnächst immer auf drei Jahre gewählt." Der zweite Satz wird in der Fassung des Entwurfs angenommen; mehrere Angebrachte Amendements, als zum Wahlgesetz gehörig, an den Ausschuß verwiesen.
Art. IV. 8-12:
Die Mügsteder des Reichstages beziehen ein gleichmäßiges Tagegeld und Entschädigung für ihre Reisekosten. Das Nähere bestimmt ein ReichS- gkftß.
Den Mitgliedern des Staatenhauses werden die Tagegelder n w Reisekosten von dem Staate, der sie gefaßt hat, den Mitgliedern des Volkshauses aus der Reichskaffe gezahlt.
Mtnoritätserachteu: Statt des zweiten Satzes möge es Hrißen: Den Mitglied-rn des Reichstages we.dcn die Tagegelder und Reisekosten aus der Reichskasse gezahlt.
§. 13: Die Mitglieder beider Häuser können du ch 3 ft< uftionen in ihrer parlamentarischen Thätigkeit nicht gebunden werden.
8. 14: Niemand kann gleichzeitig Mitglied von beiden Häusern sein.
Minoritätserachten. Zusatz: Kein Mitglied des Reichstages kann zugleich Mitglied einer Kammer eines ei seinen deutschen Staates sein. wird ohne Diskussion zur Abstimmung gebracht; §. 12 im ersten Satz des Entwurfs der Majorität, im zweiten nach dem der Minorität, 8- 13 und 14 ebenfalls nach dem Entwurf mit Ablehnung des MinoritätSer- achtens zu letzterem angenommen.
Hiermit ist die Tagesordnung erschöpft und wird die Sitzung nach Anzeige eines Berichts über Schützengilden und einer Reklamation Eisenstucks gegen die stenographischen Mittheilungen geschlossen. (RT.Z.)
Deutschland.
ME Wiesbaden im December. Der Nassauische Laudeskalender, dessen Reinertrag dem hiesigen Civil- Hospital angewiesen ist, muß nach einem bestehenden Privileg von jeder nicht ganz unbemittelten Familie des Inlandes angeschafft werden. Außergewöhnlich erschien dieser Kalender für das nächste Jahr diesmal sehr spät und man war erstaunt, daß er nicht mit einer Svlbe erwähnte, waS sich in diesem zur Neige gehenden ver- hängnißoolleu Jahre in Deutschlands Gauen ereignet hatte.
Gedrängt ist man daher zu glauben, der Redakteur habe vom Anfang dieses Jahres an in einem festen Sch'af von den Ereignissen Der tziuzeit nichts erfahren oder er halte sie für EintägSsiiegen, welche bei eintretendem Frost spurlos verschwinden. Es ist kein Grund vorhanden, rücksichtlich des Letzter» einen Argwohn zu schöpfen, obgleich dieser Glaube bei einer bekannten Partei täglich mehr Wurzel fußt.
Hören wir jetzt, was der neue Kalender uns be- scheert hat.
In dem Abschnitt „von der hohen Geburt und Regierung der Regenten in Europa" ist der Papst alsweltlicher Regent wie bisher eines bloßen Raiigstrcites wegen, der König von Schweden aus Vergessenheit und die Königin von Spanien, weil sie von den nordischen Mächten noch nicht anerkannt ist, nicht erwähnt. Für Repubsiken criftirte noch nie eine "besondere Rubrik, daher die Schweiz und Frankreich aus der Reihe der Staaten Europa's verschwunden sind.
In dem hierauf folgenden Verzeichniß, der zum deutschen Bund gehörigen hohen souveränen Regenten, sind ebenfalls die Veränderungen der neuesten Zeit mit Stillschweigen übergangen. Gedankenlos ist abgedruckt, was in den alten Kalendern stand.
Unter den in dem Kalender aufgenommenen Erzählungen und Aufsätzen finden wir keine Originale, sondern nur aus bekannten Schriften wörtlich'Entlehntes, mehr geeignet für die Kinderwelt , als für mündig gewordene Menschen, und abermals Nichts, was Naffau'S Zustände berührte.
Die in dem Kalender ängstigten 237 Jahrmärkte des H'i'Zogthums sino leider alle Mieder beihehalfen, ungeachtet des laut gewordenen Wu'sches', solche auf eine kleine für den Verkehr iiö hige Zahl zu- redueiren. In dieser Unzahl schaden sie dem Verkehr der Inländer, verschaffen den Psuscheru Absatz und befördern in dieser Unzahl Müßiggang und Zöllern. Nebenbei wiro der zahlreichen Klasse der Musikanten und Schnurranten, welche doch nur unter einer andern Firma lästige Bettler sind, ihre künftige Erist nz dadurch gesichert.
Welchen mächtigen Einfluß Kalender, w'lche wie hier gezwungen in allen Familien des Landes Absatz finden, auf Kulrur und Fortschritt des Volks äußern, besonders wenn sie, populär abgefaßt, über die wichtigsten Anlegenheiten des Landes Belehrung geben, verdient als bekannt hier keiner besondern Erwähnung. Weit entfernt, dem kärglich bohrten Civilhospital, welches so nützlich und wohlthätig bisher gewirkt hat, die durch den Kalenderverlag nöthige Unt'rstüßung zu verkümmern, ist daher der Wunsch gerecht, daß der Kalender künftig andern anerkannt belehrenden sich gleichstelle, daß namentlich von den Rechten und Pflichten der Bürger darin verhandelt werde, damit er nicht hinter dem hinkenden Boten zurückbleibe und wie eine Faust auf das Auge der Neuzeit passe.
-F Von der Lahn. Wir sind schon durch die neuesten Ereignisse in unserem größeren und kleineren Vate-landc daran gewöhnt woroen, die Hoffnung auf Realisirung unserer sog. Eerungenschaftcn aufzugeben. Wir sehnten uns vergeblich nach wesenlichen Verbesserungen in politischer und socialer Beziehung. Und als wir glaubten, daß die eine oder die andere Märzerrungen-' schaff in Blut und Leben übergeben sollte, so säumte auch nicht die Reaktion, uns dieselbe entweder zu W
Wiegenlied einer polnischen Mutter.
Erlüschnr in der Sonne Licht, Kein <Sternle.li durch die Wolken bricht, Die Rocht i^aut trüb herein, Schlaf ein, mein Sohn, schlaf ein. Was sollst Du sehn auf dieser Welt, Wo stets die Nacht den Sieg erhält, Und blut'ge Geißel schwang.
Wohl dem der in der Erde ruht Unv sich den Platz erkauft mit Blu», Weil hier nur Tyrannei benetzt; Und Heil'ge Freiheit nntergehl ; Schlaf lang mein Sohn, schlaf lang. Dein Vater starb den Helveutod, In meinem Arm, vom Blute roth, Jnmitcen Schlachtgebriill.
O besser sterben für das Recht, Als leben ein Tyrannenknecht. Schlaf still mein Sohn, schlaf still.
Und wenn das Recht zum Himmel zog Weil hier auf Erden Alles log, So segn' ich seinen Lauf.
Dann läßt es einst das Banner wehn, Und unsere Brüder auferstehn, Dann, dann mein Sohn wach auf.
It. W.
Vierte Sitzung des öftereichischen consti- tuirenden Reichstags in Kremsier am
2. December.
(Aus tér Frankf. O.-P.-Ztg.) Die Abdication FerbinanbS L; Proclamüllsn Franz Josephs I. zum Kaiser von Oesterreich.
(Schluß.)
Fest cntsckssosscn, den Glanz der Krone ungetrübt und die Gesammtmllnarchie ungeschmälert zu erhalten, aber bereit, unsere Rechte mit den Vertretern unserer Völker zu theilen, rechnen wir daraus, daß es mit Gottes Beistand und im Einverständnisse mit den Völkern gelingen werde, alle Lande und Stämme der Monarchie zu einem großen Staatskörper zu vereinigen. Schwere Prüfungen sind über unS verhängt, Ruhe und Orbnung in mehreren Gegenden des Reiches gestört worden. In einem Theile der Manarchie entbrennt noch heute der Bürgerkrieg. Alle Vorkehrungen sind getroffen, um die Achtung vor dem Gesetze allenthalben wieder herzustcllen. Dir Bezwingung deS Aufstandes und die Rückkehr bes inneren Friedens sind die ersten Bedingungen für ein glückliches Gedeihen des großen Vcfapnngswerkes. Wir zählen hierbei mit Zuversicht auf die verpäudige und aufrichtige Mitwirkung aller Völker dmch ihre Vertreter. Wir zählen auf den gesunden Sinn der stets getreuen Landbewohner, welche durch die neuesten gesetzlichen Bestimmungen über die Lösung des Uuterthans- verbandcS und Entlastung des Bodens in den Vollgenuß
der statSbürgcrlichcu Rechte getreten sind. Wir zählen auf unsere getreuen StaatSdiener. Von-unserer glorreichen Armee versehen wir unS der alt bewährten Tapferkeit, Treue und Ausdauer. Sie wird uns wie unseren Vorfahren ein Pfeiler des Thrones, dem Vaterlande und den freien Institutionen ein unerschütterliches Bollwerk fein. Jede Gelegenheit, bas Verdienst, welches seinen Unterschied des Standes kennt, zu belohnen, wird uns willkommen sein. Völker Oesterreichs ! Wir nehmen Besitz von dem Throne unserer Vater in einer ernsten Zeit. Groß finb®ie Pflichtcm groß die Verantwortlichkeit, welche die Vorsehung niw anfcrlegt. GotteS Schutz wird unS begleiten. So gegeben in unserer königl. Hauptstadt, Olmntz, den zweiten Dec. im Jahre des Heils Eintausend Achthundert und Acht und Vierzig. (L. 8.) Fran z Iofep h. S ch wa r z c n- berg."
Ein ähnliches Manifest entbietet allcrhöchstderv dem Hohen constituirendcu Reichstage und spricht ci Willen aus, daß daS Verfassungswerk bald beendet wer , und gibt sich der Hoffnung hin, daß die Vertreter o Volker Oesterreichs zu diesem Werke kräftig mipv«r werden. (Beifall.) Hierauf wird ein Handbillct • Majestät an den Ministerpräsidenten verlesen, nm u das gesummte Ministerium in seinem Amte bejca j wird. Ein zweites Handbillet zeigt dem deuten d ie Ernennung deS Baron Culm er z> Minister ohne Portefeuille mit Sitz und St>"> im Ministerrathe an. • .-
