„âeiheit und NeehL!"
J|£ 237. Wiesbaden. Mittwoch, IS November 18L8.
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WN Das Gesetz über das Reich und die NeichSgewalt.
1L Artikel ').
Wir gehen über zur Besprechung deS zweiten Artikels: Verhältniß zu verbundenen Staaten.
Wir geben zuerst die Fassung des Ausschuß-Antrags:
§. 2. Kein Theil des deutschen Reichs darf mit uichtdeutschen Landein zu einem Staate vereinigt sein.
§. 3. Hat ein deutsches Land mit einem nichtdeutschen Lände dasselbe Staatsoberhaupt, so ist daS Verhältniß zwischen beiden Ländern nach den Grundsätzen der reinen Personalunion zu ordnen.
’ §. 4. Das Staatsoberhaupt eines deutschen Landes, welches mit einem nichtdeutschen Lande in dem Verhältniß der Personalunion steht, muß entweder in seinem deutschen Lande residiren, oder in demselben eine Regentschaft niedersetzen, zu welcher nur Deutsche be- rnfen werden dürfen.
§. 5. Abgesehen von bestehenden Verhältnissen soll fernerhin kein Oberhaupt eines nichtdeutschen Staates (Landes) zugleich zur Regierung eines deutschen Staates gelangen; ein in Deutschland residirender Fürst darf keine ssemde Krone annehmen, ohne seine deutsche Regierung niederzulegen.
Ehe wir zu einer Besprechung der vorft-henden Paragraphen übergehen, geben wir hier erst für den Landmann, der diese Blätter liest, aber mit staatsrechtlichen Kunstausdrücken, besonders für delikatere Verhältnisse, nicht bekannt sein dürste, eine kurze Erklärung über „Personalunion", wovon in dieser Zeit so, viel gesprochen wird. Personalunion nämlich findet statt, wenn zwei oder mehrere Länder, besonders von verschiedenartiger Bevölkerung, z. B. in einem Lande Dänen, im andern Deutsche, nur den Regenten, sonst aber nichts mit einander gemeinschaftlich haben. Grundsatz der Personalunion aber ist, daß jedes Land seine eigene Regierung, Vertretung, Finanzen, Bewaffnung, Gesitze 2.'. habe, mithin also in dem Lande, wo der Regent nicht revidirt, seine Stelle durch einen Andern (Regentschaft), oder Andere (Regentschaftsrath) vertreten werde und ihm etwa die Sanktionirung (Gut- Heißung) der Regentschaftöhandlungen zusteht. Solches Verhältniß der Personalunion besteht dermalen zwischen Schweden und Norwegen, Dänemark und Holstein, und mit gewissen Beschränkungen zwischen Deutsch- Oesterreich und seinen ungarischen Ei bstaaten, in welchen der Palatinus die Stille des Kaisers vertritt. Reine Personalunion findet statt, wenn die Geschiedenheit zweier Staaten unter einem Ober Haupte eine vollständige ist, wie bei Schweden und Norwegen, welche beide ganz unabhängig von einander, also ganz selbstständig sind. Sonach enthalten die §§. 2 — 4 nichts weiter, als eine genauere Bezeichnung der Personalunion, welche zwischen einem deutschen und einem nichtdeutschen
•) I. Artikel siehe Nr. 228 der "Freien Zeitung."
q1 Ein Casino-Abend.
L Ein Traumbild von N. Feger.
(Fortsetzung.)
’ Ferner diesen mir zur Linken sitzenden Freund erkläre ich zum zweiten Vicepräsiventen, da er es ausgezeichnet versteht, durch Abführmittel und sonstige Werkzeuge den Freiheitstanmel der verführten Jugend nieder- zuscklagcu, wodurch er eines unserer wirksamsten Organe vorstellt. — Theures demokratisch gesinntes Fräulein, Jammer und Schade, daß Du dieses ergötzliche, unbeholfene Bürschchen nicht mit mir heimlich bekichern konntest; doch Du hast vielleicht den Heirathsantrag auf Helgoland gesehen, wenn nicht, so vergesse ja nicht bei dessen Qluf= führung das Theater zu besuchen, es ist ein Lustspiel zum Todtlachen, Du wirst dann den Sohn vom Vater Peter Pump kenne» lernen, und so wie dieser sah das Doctvrcken aus, nur hatte er nicht wie dieser die spitze Strumpfmütze auf und die großen Wasserstiefel an. —
Dann fehlt uns noch zur Führung der Casse rc. ein Sckretarius und ich erwähle daher zu diesem meinen ersten Schreiber. — Leise und zitternd nahte sich mit schlotternden dürre» Beinen ein gar magerer Geselle mit rother Perücke und blöden Augen, ängstlich, wie ein jeder der nur den Staub der Acten eiiischluckt, und nicht kingciwlürft den erstarkenden Hauch duftender Fluren, beugte sich vor seinem hochmächtigen Prinzipale und
Staate stattfinden darf; wobei wir aber eine im Begriffe einer Personalunion liegende wesentliche Bestimmung vermissen, nämlich die: daß Truppen des einen Staates in dem andern nicht verwendet, geschweige denn mit einander vereinigt werden dü fen, wie es bisher von Dänemark und in Schleswig-Holstein, wo sogar dänisches Kommando eingeführt war und die Offiziere nur Dänen waren, und von den Niederlanden nur in Limburg und Luxemburg, zum großen Nachtheil dieser deutschen Bundestheile, stottsindet.
§. 5 endlich sagt, daß für die Zukunft rin solches Verhältniß der Personalunion mit einem nichtdeutschen Staate nicht mehr eiigegangen werden darf.
In den Bestimmungen dieser 88- erblicken wir nun zwar in so fein einen kühnen Griff, den wir nach den Antecedenzien der „hohen Versammlung" nicht erwartet hatten, da er scharf in bisher bestandene nur das dynastische Interesse berücksichtigende staatliche Mißverhältnisse greift, weßhalb er in Beziehung auf Oesterreich selbst dem Erfinder der kühnen Griffe etwas zu kühn vorkommen mochte; allein wir sind weit davon entfernt, ihn für das Aleran- dersschwert anzusehen, welches mit einem Hieb die zum Verderben Deutschlands unnatürlich verschlungenen Knoteu vereinter deutsche und nicht- deutscher Länder zu durchhauen geeignet wäre. Abgesehen nämlch davon, daß uns die Verbindung zweier in Sprache, Sitte und Interesse ganz verschiedener Lander blos durch ein Oberhaupt als eine ganz unnatürliche vor kommt; so können wir in ihr auch nur den Keim zu politischen Unzulänglichkeiten erblicken, welche früher oder später beiden zum Schaden gereichen können. Wir wollen nur den Fall eines Krieges nehmen. Holland z. B. etwa im Bunde mit Dänemark geräth in Krieg mit Deutschland; die Truppen ihrer deutschen Provinzen Werden natürlich als deutsche Reichsheer-Kontingente aufgeboten und müssen gegen die nicht-deutschen Staaten ihrer Monarchen kämpfen. Doch aber haben sie demselben, schon als Unterthanen, Treue geschworen, Treue geschworen auch dem Reichs- oberhaupte; welchen Eid werden und sollen sie halten? Es tritt hier das Sprichwort ein: Niemand kann zwei Herren dienen; oder sollen solche Länder neutral bleiben? Eine Personalunion wäre nur dann möglich, wenn für die beiden verbundenen Länder nur eine Politik bestände, wenn sie also zu Schutz und Trutz verbunden wären. Was insbesondere Oe. st e r r e i ch betrifft, so würde die Verbindung der außer- dentschrn mit den deutschen Staaten durch bloße Personalunion, wie auch von mehreren Rednern zu Frankfurt nachgewicsen worden ist, beiden Reichstheilen vielleicht nachtheilig sein, insbesondere die erster» bei ihren innern Zerwürfnissen am Ende in die Hände des lauernden Czarenthums spielen. Ueber die eigenthümliche Stellung Oesterreichs zu Deaischland werden wir rinen eigenen Artikel zufügen, in welchem dargethan werden soll, wie Deutschlands Einheit und Selbststau-
konnte keine Worte finden, um seinen Dank auszusprechen für die hohe Gnade die ihm wiederfahren. —
Eine Stelle ist jetzt nur noch zu besetzen und zwar die eines Gerichtvollziehcrs, der etwaige unberufene Gäste zur Thüre hinaus complimentirt, ich ernenne hierzu unsern altadligen Freund, den Baron von Mammuth, da er sich während des ganzen Winters entfernt von seinen Gütern in Rußland in unserer freundlichen Stadt auf- hält. — Bei diesen Worten zeigte der wohlgemästete Herr Pascha auf einen dickleibigen, beschnurrbarteten, dick- und rothwangigen Burschen, den ich eher für einen gutmüthigen Trompeter als den Stammhalter eines Hochadligen Geschlechtes gehalten hätte. Als unser dickleibiger, dick- und rothwanigcr, beschnurrbartete Baron diese Worte des erhabenen Präsidenten vernahm, richtete er sich stolz auf, strich seinen mächtigen Schnurrbart ein, zwei Mal ' und begann in folgender Weise :
Empfangen Sie meinen innigst gefühlten Dank für die Gnade, welche Sie mir angedeihen ließen, indem Sie Ihr Augenmerk auf meine hochadliche Person ge- ! richtet haben, doch muß ich den mit zugedachten Dienst »»ter jeder Bedingung gerade weg ablehneu; denn ich bin ebenso wenig wie meine achtzehn Ahnen, die ich zählen zu können das Glück habe, der Ansicht welcher das verderbte Geschlecht in neuster Zeit huldigt,' daß lein Amt, keine Arbeit, sei es, welche es wolle, wenn sic nur nichts Schlechtes bezweckt, schände sondern nur die Faulheit, nem, im Gegentheil, ich bin der festen llebcr-
digkeit und Oesterreichs Integrität in Einklang gebracht werden könne. Hier wollen wir schließlich eine Fassung des Artikels 11. geben, welche, nach unserer- Meinung richtiger das Verhältniß bestimmen, in welchem deutsche und nicht-deutsche Staaten, welche ein „Oberhaupt" haben, stehen können und dürfen.
8- 2. Kein deutsches Land darf ferner mit nicht- drutschen Ländern zu einem Staate vei bunden werden: es sei denn, daß das nicht-deutsche Land (die nicht-deutschen Lanser) sich in den Reichsver- band aufnehmen läßt.
§. 3. Hat jedoch j^t ein nicht-deutscher Staat mit einem deutschen Staate dasselbe Oberhaupt, so besteht, wenn ersterer nicht in den deutschen Reichsyerband ctn- t-eten will, zwischen ihnen das Verhältniß einer reinen Personalunion. Es muß daher:
a) Das Staatsoberhaupt entweder in dem deutschen Lande residiren oder in demselben eine Regentschaft ein setzen, welche nur aus Deutschen bestehen und nur der deutschen Reichsgewalt untergeordnet sein darf.
b) ES dürfen die der deutschen Reichsgewalt untergeordneten Truppen dieses Landes nur dem Reiche Treue schwören und nur in den Gränzendes Nechs verwendet, auch keine ausländischen Truppen in das deutsche Land gezogen werden; es sei denn im Falle des Kriegs, auf Anordnung der Reichsge- walt.
§ 4. Späterhin soll kein Oberhaupt eines nicht deutschen Landes zugleich zur Regierung eines deutschen Staates gelangen; ein in Deutschland residirender Fürst darf keine fremde Krone annehmen, ohne seine deutsche Regierung abzutreten; es sei denn, daß das nicht deutjche Land mit allen Rechten und Pstichten eines deutschen Staatcö und auf selbstständige Politik verzichtend, sich unter den Schutz des deutschen Reiches stellt.
8. 5. Nur nach den vorstehenden Bestimmungen kann das Verhältniß der nicht deutschen Länder Oesterreichs zu Deutschland durch Uebereinkunft geordnet werden.
III. Artikel, handelt von den deutschen Einzelnstaaten.
Einziger §. 6. „Die einzelnen deutschen Staaten behalten ihre Selbstständigkeit, soweit dieselbe nicht durch die Reichsgewalt befchränkt ist, sie haben alle staatlichen Hoheiten und Rechte, soweit diese der Reichsgewalt nicht ausdrücklich übertragen sind."
Mit diesem §. schließt das Gesetz über „daS deutsche Reich."
Nachdem in Artikel l., §. 1, „daS deutsche Reich" nach seinem Umfang, und in Art. II, §. 2—5 "ach seiner Integrität, Selbstständigkeit und Unabhängigkeit, vorgeführt war, erwarteten wir, daß uns nun im 111. Art. ein Blick in sein Inneres vergönnt werden würde, der uns sagen könnte, wie denn die Zu
zeugung, daß jegliche Arbeit mit Ausnahme des Ritterdienstes den Adligen schände. Ich glaube sickcr meine Ahnen würden sich in ihren Gräbern herumdrehen vor Grimm und Schaam über den entarteten Nachkommen wenn ich in irgend einer andern Weise meine Haude beschäftigte.
Zum Schlüsse komme ich also nochmals darauf zurück daß ich jenes ^mt mit Entschiedenheit zurückweise, dock empfehle sich hierzu Niger jüngeres Factotum da, welches einer Anerkennung würdig ist, weil es kaum zu einer höheren Charge gelangt, sich loSzusagen gewußt hat von der Pöbelklasse, aus der es entsprossen. — (Hierbei geigte der Herr Baron auf einen wie cs schien, gar biegsamen Menschen, dessen Merkmale aber wie Farbe des Haares, Form der Nase re. meinem Gedächtniß ganz entschwunden sind, da mich die Züge des ganzen Gesichts zu sehr in Anspruch nahmen. In diesem spiegelte sich nämlich eine große Quantität von Eitelkeit und Hoch muth abwechselnd mit tiefster Kriecherei, als wenn sie abgäben denn Brennpunkt dieser lächerlichen Schwächen von dem ganzen Menschengeschlechte. Wahrscheinlich war er eines jener Individuen, die durch strengsten Gehorsain gegen ihre Vorgesetzte» nebenbei aber auch durch Speiacl- lcckerei, Ohrenbläserei und sonstige verächtliche Dienftbe- fließenhcit sich aus einer niederen Classe, wie sich tu- Aristokraten fälschlich ausdrücken, zu einer höheren cm- porgeschwungen.) - Da dieses Amt ein schwieriges und viel Arbeit verursacht, so würde ich Vorschläge», unserem
