Mit Zeitung.
„Freiheit und Neeht!"
JE 165
Wiesbaden. Mittwoch, 23. August
1848
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Von den höchst leitenden ^ninb|a^en, von Kelchen bei der Vorabfassnng erner Gemeindeordnung auszugehen.
(Fortsetzung.)
II.
Wiesbaden, 22. August.
Die Gemeinden sollen aber in Deutschland keine Staaten sein, müssen aber andrerseits als selbstständige Individuen erfaßt werden, welche das Recht haben ihre eigne Eristenz, selbst sich entwickelnd, darzustellen.
Das ist der erste höchstleitcnde Grundsatz, welchen wir bei der Verabfassung einer Gemeinveordnung in Betracht gezogen wünschen.
WaS wir aber damit sagen wollen: tue Gemeinden sollen keine Staaten sein, wird wohl nach den vorher- aeaanaenen Erörterungen klar sein. Es heißt dies also die Städte dürfen als solche keine Justiz handhaben, dürfen ferner nur die Polizei insoweit ausüben, als letztere auf rein städtische Angelegenheiten Bezug nimmt, sie dürfen nicht selbst Truppen anwerbcn und ein eignes Contingent stellen und dergl. mehr.
Freilich bei mrs in Nassau dürfen solches die Städte schon lange nicht mehr, und haben es größtentheils, weil sie zu unbedeutend überhaupt nie gedurft.
Allein in Sachsen z. B. haben noch bis auf den heutigen Tag manche Städte das Recht, die obeuange- deuteten Staatsfunkionen Kraft eigner Selbstregierung vorzunehmen.
Aber wir wiederholen mit Nachdruck, es widerstreitet durchaus der Idee eines Rechtsstaates, und des modernen insbesondere, wenn Funktionen, die der Staatsgewalt anheimfallen müssen, davon losgelöst, durch die Gemeinden vorgenommen werden.
So ist namentlich mit dem Begriffe des Staats geradezu unverträglich, daß nicht in seinem Namen, sondern in dem der Gemeinden Recht gesprochen wird. ES ist hier mit den Stadt- und Dorfgerichten (in dem von uns gemeinten Sinne) ganz ebenso, wie mit den Patrimonalgerichtkn.
Dürfen nun auch die Gemeinden unter keiner Bedingung in das Bereich der dem Staate angewiesenen Geschäfte eingreifen, so bilden sie doch eben auch selbstständige Lebensbethätigungen, und so soll denn der Staat in seiner Uebermacht die naturgemäße Entwickelung der Gemeinden aus sich selbst h-raus nicht hindern.
Als einen weitern Hauptgrundsatz stellen wir daher den hin: In der Regel hat Niemand sonst in das Getriebe der Gkmeindeangelegenhciten eiuzugreifcn, als gerade nur die Gemeinde selbst.
Das Gemeindkleben stellt sich dem Staate gegenüber, wie eine jede sonstige Privatwirthschast heraus: nur mit
dem Unterschiede, daß die Gemeinde in ihrer Thätigkeit größere Kreise beschreibt, als der Private.
Eben so wenig nun aber der Staat nach rechtlichen Grundsätzen die Befugniß hat, noch es auch vom nationalökonomischen Standpunkte gebilligt werden kann, daß er in die Privatwirthschast der Einzelnen selbst thätig eingreift oder gar, wie die Theorie deö von Cab et vertretenen Communismus will, sämmtliche Privatwirtschaften selbst verschlingend, nur allein wirthschaftet: — eben so wenig sagen wir — darf der Staat in die Wirthschaft der Gemeinde selbstordnend und selbstbestimmend ein- greifen.
Hier käme cs beym vor allen Dingen auf eine richtige Firirung des Begriffs von Gemeindeangelegenheiten an. Im Allgemeinen wird man damit ausreichen, daß man jagt, eine Gemeindeangelegenheit ist eine jede, welche eben auf das specielle Leben der Gemeinden ausschließlich Bezug nimmt.
Freilich gestehen wir gerne zu, daß mit dieser Erklärung noch nicht in allen Fällen der Zweifel ob eine Sache, Staats- oder Gcmemdesache sei, beseitigt sein möchte.
So kann denn namentlich um nur eins anzuführen immer die Frage aufgeworfen werden, ob der Volks- unterricht Sache des Staats oder der Gemeinde sei; richtiger und für das Wohl des Volks ungleich ersprießlicher möchte es jedoch sein, dem Staat tue Leitung des Volksunterrichts in die Hand zu legen. Wenn wir nun selbst auch den Grundsatz aufstellen, im Allgemeinen und tu der Regel ordne die Gemeinde ihre Angelegenheiten, so müssen wir doch daneben sehr wol anerkennen, daß sich der Staat mit dem so nackt und unbedingt ausgesprochenen Satze nicht wol zufrieden geben kann. Nachfolgende Betrachtungen werden solches vollkommen, wie wir hoffen, ins Klare setzen.
Der Staat ist ewig und unsterblich, die Grundlage des Staats aber bildet die Familie, welche dem Staat gegenüber in der Gemeinde sich darstellt.
Der Staat kann also nur ewig sein in der und durch die Unsterblichkeit der Gemeinde.
Durch diese Betrachtung erschließen sich uns ganz neue Gesichtspunkte. Der Staatö hat als solcher seine Unvergänglichkeit vor Augen, die Gemeinde aber nicht, sie, die letztere will in der Regel nur ihren nächsten augenblicklichen oft höchst einseitigen Vortheil, sie wendet ihre Blicke nicht aus das Ganze des Staatsgebäudes. Hier muß also der Staat eingreisen, seinetwegen sowol, denn er hat ein Recht auf Eristenz, als der Gemeinde selbst wegen, denn letztere beachtet nur ihre Gegenwart, und nicht ihre Zukunft.
Der Gesichtspunkt den wir hier andeuteten, findet sich noch in einem analogen, sehr treffenden Falle der
reinen Privatthätigkeit, wir meinen bei dem Betrieb des Bergbaues.
Der Betrieb des Bergbaues steht bekanntlich unter einer oft drückenden Controlle des Staats. Allein der Staat muß seine Unvergänglichkeit berücksichtigend — bei dem Umstände, daß sich die Mineralien nicht wie die Pflanzen in bestimmten Zeiträumen, wieder von neuem erzeugen lassen, darauf bedacht sein, daß die kommenden Geschlechter noch Mineralien vorfinden, und so rechtfertigt sich denn aus diesem Grunde schon, von anderweiten Rücksichten hier ganz abgesehen, die Controlle des Staats über den Bergbau vollkommen.
Ganz ähnliche Rücksichten finden wir aber bei den Gemeinden. Man erinnere sich nur an die Waldungen, welche häufig das Vermögen der Gemeinde zum größten Theile ausmachen und man wird sofort zugestehen, daß sich der Staat nothwendig eine Aufsicht über die Cultur derselben vorbehalten muß, zumal sich hier ein ganz ähnliches Verhältniß, wie bei den Mineralien vorfindet, weil Waldungen sich zwar wieder erzeugen lassen, aber größtentheils erst in höchst bedeutenden Zwischenräumen.
Nach diesen Erörterungen wird sich nun ein weiterer Hauptgrundsatz: Soweit es die Rücksicht auf die Ewigkeit des Staats und der Gemeinde erheischt, muß sich (nicht dloß darf sich) der erstere eine Aufsicht über das Ge- meindeleben vorbehalten, vollkommen als gerechtfertigt hinstellen.
(Schluß folgt.)
Nassauische Preßzustättde.
O Dom Taunus, Mitte August. Wenn man erwägt, daß wir seit dem 4. März, wenn nicht gesetzlich, so doch grundsätzlich, Preßfreiheit und'zwar „unbedingte" Preßfreiheit haben, und dabei die bisherige Entwickelung der nassauischen Presse überblicke, so muß man sich gestehen/ unsere Presse ist noch bei Weitem. nicht so „frei" ausgetreten, als dies in andern Ländern, z. B. in England und Frankreich, und selbst in den meisten deutschen Staaten geschieht. Oder wann haben wir Nassauer noch eine so entschiedene Sprache gehört, wie sie die „Neue Rheinische Zeitung," der „Deutsche Zuschauer," der „Jüngste Tag," und unzählige andere Blätter führen? An wem liegt da die Schuld? an der Presse oder an dem Lesepublikum? Können wir Nassauer die rücksichtslose Sprache der Freiheit noch nicht vertragen, werden unsere Augen noch von den Strahlen der nach der langen Nacht der Censur endlich aufgegangen Sonne geblendet? oder hat unsere Presse bisher blos in diesem falschen Gla u-
Der deutsche Patriot.
Gedicht ven dem ehemaligen Freiheitssänger und jetzigen Hofpoeten Franz Dingelstedt.
Was ist, Ihr Herrn, ein deutscher Patriot? —
An alle Fakultäten diese Frage — ? —
„Ein Btann der Sonntags dient dem lieben Gott
Und seinem König alle Werkeltage."
j WaS will ihr Herrn, ein deutscher Patriot? —
„Für sich ein Aemtchen, Titelchen und Bändchen,
' Für seine — eheligen — Kinder Brot
Und legitime Fürsten für sein Ländchen."
Wie denkt, Ihr Herrn, ein deutscher Patriot? —
„Wenn'S hoch kommt, wie die Allgemeine Zeitung;
Vom Franzmann spricht er nur mit Haß und Spott
Und schwärmt für Preußens GaSlichts-Welt-Vcrbreitung."
Was kann, ihr Herrn, ein deutscher Patriot? — »Rezepte, Akten und Kompendien machen, Laut klagen über seines Volkes Noth
i U"b heimlich in sein sich'reS Fäustchen lachen."
Hinaus zum Tempel, deutscher Patriot? —
Eh du dich in’« Sanctissimnm geheuchelt, U"d ch' dein Kuß, Judas Jscharioth, Di- Freiheit, den Messias, rücklings meuchelt ? ?;
Er und seine Söhne.
Bon Wilhelm Müller.
(Fortsetzung.)
Die Kleider, die ich im Gefängniß getragen habe, waren ein Hemde, kurze Hosen, denen gewisse Theile absichtlich fehlten — — — — Meine Nahrungsmittel waren nichts anders als Wasser und Brot, an Wasser hatte ich zuweilen Mangel, Brot war immer genug da. Ich hatte zwei hölzerne Pferde und einen Hund, mit denen ich mich immer unterhalten habe; ich hatte Bänder von rother und blauer Farbe, damit putzte ich die Pferde und den Hund, aber manchmal fielen sic herunter, weil ich sie nicht binden konnte. Wenn ich erwachte, lag das Stück Brot neben mir, und ein Krüg- lein Wasser, um meinen Durst zu stillen; dann aß ich Brot, hierauf nahm ich die Pferde und putzte sie eine Zeitlang; dann nahm ich den Hund, war ich mit diesem fertig, so trank ich das übrige Wasser aus, und nahm nochmals die zrvei Pferde, that wieder alle Bänder herunter und putzte sie von neuem und machte eine Zeitlang so fort. Dann aß ich Brot, ich wollte auch trinken, aber es war kein Wasser mehr darin, da nahm ich den Hund und wollte ihn putzen wie die Pferde, aber ich konnte es nicht mehr fertig bringen, weil mein Mliud
zu trocken wurde *), ich nahm sehr" oft das Krüglein in die Hand und hielt cs lange an den Mund, aber cs ging niemals Wasser heraus, ich stellte es immer wieder hin und wartete eine Zeitlang, ob nicht bald ein Wasser kommt, weil ich nicht wußte, daß mir das Wasser gebracht werden mußte, ich hatte ja keinen Begriff, daß außer mir noch jemand sein konnte. Wenn ich eine Zeitlang gewartet habe, und es ist kein Wasser gekommen, dann, legte ich mich rückwärts und schlief ein. Ich erwachte wieder, da ist mein erstes gewesen, nach dem Wasser zu langen, und so oft ich erwachte war ein Wasser in dem Krüglein und auch ein Brot da. Das Wasser trank ich beinah immer aus, dann war mir
aber immer sehr wohl, ich nahm die Pferde und machte es gerade wieder so wie ich es schon erzählte. Gewöhnlich fand ich das Wasser recht gut, aber manchmal war cs nicht so gut, und wenn ich getrunken hatte, verlor ich alle Munterkeit, aß nicht mehr und spielte auch nicht, sondern schlief «»**). Wenn ich erwachte , ward ein- mal so hell als das ander Mal, ich habe niemals solche Tagcshclle gesehen, als in der ich jetzt lebe."
*) Die Folge von dem betäubenden Schlaftrünke, mit dem sein Wasser gemischt war, wenn der Wärter seinen Kerker reinigen wollte.
") Wirkung deö Oviumè.
