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deutschen Volks abhängt, wird — so hoffen Millionen — von der constituirenden deutschen Nationalversamm­lung in ihrer ganzen Bedeutung erfaßt und gewürdigt werden. Pflicht ist es daher, ihr alle hierauf bezüg­lichen unabweiölichen Bedürfnisse und Forderungen des Volkes offen vorzulegen.

Wie von vielen Tausenden in anderen dcuNchcn Gauen, so ist auch von der am 24. Mai d. J. zu Alzei versammelten dentschkatholischen Kreis,pnode die vollständige Trennung der Kü che vom Staate als Grund­bedingung der religiösen Freiheit und des religiösen Frie­dens erkannt worden. Die deutschkatholische Kreisspnodc siâ deshalb - in Folge einstimmigen Beschlusses der । bei ihr vertretenen Gemeinden — an die constituirende ; deutsche Nationalversammlung folgenden Antrag:

„Es möge durch dieselbe die Trennung der Kirche vom Staate mit allen sich daraus er- i gebenden Folgerichtigkeiten ausis Bestimm­teste ausgesprochen und grundgesetzlich ver­wirklich? werden."

Hieran knüpft die Kreissynode noch folgende be­sondere, die wichtigeren „Folgerichtigkeiten" betreffende : Anträge:

1) „die constituirende deutsche Nationalversammlung wolle in die neue Nationalverfasslung die' grundge­setzliche Bestimmung aufnehmen, d a ß w e d e r d i e g a n ze deutsche Nation, noch ein ei nzel n er deut scher Staat an Concordate mit dem römischen Stuhl gebunden sei."

2) „Die constituirende deutsche Nationalversamm­lung wolle grundgesetzlich bestimmen, daß der Staat ferner nicht mehr aus Staatsmitteln die Bedürfnisse der Confessionen, welche sich ohne­hin im Besitze eines ausreichenden Kirchenvermögens befinden, zu bestreiten habe."

3) „ Die constituirende deutsche Nationalversamm­lung wolle beschließen, daß die uneutg eidliche Füh­rung der Gcburts-, Trauungs- und Sterb- fälle - Verzeichnisse einzig und allein den! Staats- oderGkmeindebehörden übertragen werd e."

4) „Die coustituircnde deutsche Nationalversamm- lung wolle dievollständigeTrennung der Schule von der Kirche aussprechen und verwirklichen.

Auf die Einsicht und Vaterlandsliebe seiner Ver- ■ treter darf das deutsche Volk die Hoffnung bauen, daß die vorstehenden Anträge Würdigung finden werden.

Vertreten waren auf der Synode zu Alzei folgende Gemeinden: Heidelberg, Neustadt a. d. H., Bechtheim, Meisenheim, Osthofen, Eich, Wiesbaden, Saarbrücken, Wörrstadt, Worms, Offenbach, Vilbel, Alzei, Horchheim, | Frankfurt, Mölsheim, Darmstadt, Oppenheim, Odern-

heim. Nicht vertreten waren Frankenthal, Idstein, Nordheim, Rheindürkheim, Rüdesheim, Kreuznach; Mainz, und Mannheim entschuldigten ihr Nichterscheinen mit der Schwierigkeit der Zeitverhältnisse.

Wiesbaden, 8. Juni. In diesen Tagen wird sich in Großsteinheim bei Hanau eine neue deutschka­tholische Gemeinde erklären. Warum zögern die wackern und aufgeklärten Männer Eltville's, die schon so lange und tief das Bedürfniß eines, dem wahren reli- . giösen Drange der Zeit entsprechenden, lichtvollen Oot- tesdienstes in deutscher Muttersprache fühlen, noch immer,

mit ihren Grundsätzen öffentlich, muthvoll und gottvcr- ' trauend hervorzutreten? Ist ihnen doch in weit schwie- j rigeren und bedrängteren Zeitläuften die benachbarte Rüdesheimer Gemeinde so überzeugungstreu und kräftig

vorangeschritten! —

Usingen, den 3. Juni. Große Aufregung brachte der Bericht der „Freien Zeitung" über die 4. Sitzung der Ständekammer in den Gemüthern der hiesigen Bürger hervor und besonders ist man enipört gegen das hitzige und zornige Benehmen Hergenhahn's. Sehr gerne würde man es gesehen haben, daß der Lang'sche Antrag, die Beschränkung des Einflusses der Regixrungscommiffarien auf die Verhandlungen,

durchgegangen sei und obwohl man weiß, daß Hergen­hahns politischer Sinn nicht erst am 3. oder 4. März geboren ist, so wird doch die Drohung mit Abdankung nicht dadurch gehoben und zeigt sie immerhin, wie un­ersetzlich sich Hergenhahn hält. Genug, fast darf ich die Versicherung aussprechen, daß durch diesen ein- zrgen Punkt der größte Theil der hiesigen Bürger zu den eifrigsten Republikanern umgestaltet wurde und zu unserer Regierung so ziemlich alles Zutrauen verloren hat. Am Himmelsahrtstage wurden auf dem in unserer Nähe gelege­nen Kloster Thron Lebehochs für die deutsche Republik ausgebracht und denselben von anwesenden Homburgern, Dornholzhäusern :c. beigestimmt. Es ist dies ein Be­weis, wohin cs kommt, wenn ein Minister sich solche Taktlosigkeiten zu Schulden kommen läßt. — Möchte es nicht wieder Vorkommen und möchte die entschiedene Partei unserer Kammer rüstig auf der betretenen Bahn fortschreiten ! — -

Idstein, 4. Juni. Ein Artikel in Nro. 85 der „Freien Zeitung" bespricht die bisherige Abhängigkeit des Beamtenstandes und die Willkür, welche sich so­wohl bei dem Avancement der Beamten, als auch bei der Gehaltsbestimmung durch die Oberbehörden^geltend machte, und wünscht Abhülfe durch eine freiere Stellung desselben.

Einsender waren erfreut, diesen Mißstand des alten Systems schon in mehreren Artikeln dieses geschätzten Blattes vor das Forum der Oeffentlichkeit gebracht zu sehen und finden eS eben so gerecht als billig, daß die, die Staatsprüfung bestandenen jungen Männer,

bei ihrer Anstellung sogleich und entsprechend besoldet werden, aber unrecht und unlauter finden sie es, wenn zur Hervorhebung einer gerechten Sache, die'unter- stützenden Gründe in der Verdächtigung anderer Staatsdiener hergeholt werden.

Zu welchem Zwecke unpassende Parallelen und un­nütze Verdächtigungen?

Die nicht studirt habenden Staatsdicner sind wahrlich nicht schuld daran , wenn die jüngeren wissenschaftlich gebildeten Staatsdiener bei ihrer Anstellung keine, oder eine unverhâltnißmäßig geringe Besoldung bekamen; sie müssen sich daher auch gegen jeden versteckten oder offenen Angriff verwahren. Die bisherige Ungleichheit in der Minimumsbesoldung der Studirten und Unstu- dirten glich sich in einem bedeutend hohen und höheren Marimum und Avancement der Ersteren gegen die Letzteren glänzend aus.

Wir streben Alle nach einem gemeinsam Ziele. Nur in einer freieren Stellung der Staatsdiener aller Kate­gorien kann sich eine höhere geistige und politische Kraft derselben entwickeln. Daß dabei die pecuniäre Stellung cbcnwohl berücksichtigt werden müsse, versteht sich von selbst und wir glauben, daß dies ohne Nach­theil der Staatsfinanzen geschehen kann, wenn bei den Besoldungsverleihungen an die höheren Staatsbeamten eine gerechtfertigtere Sparsamkeit beobachtet wird, als bisher.

Ein anderes Besoldungsreglement, wodurch die Minimumsbcsoldungen der niederen Staatsdicner er­höht, dagegen die Marimumsbesoldungen, bei gänz­lichem Wegfall aller Aufwandsgelder der höheren Staats­beamten, ermäßigt würden, dürfte deßhalb ganz an der Zeit sein.

Hochheim, 5. Juni. Auf den Rath der „guten Eng­länder" ziehen sich die keuschen Truppen aus Jütland zu­rück, meinend die Dänen würden nun auch großmüthig handeln; da hat sich die „Michelsdiplvmatie" in ihrer ganzen Blöße gezeigt und sich wie gewöhnlich von den Engländern an der Nase herumführen lassen. Was muß der alte schlaue Metternich lachen und was kostet tiefer — streich wieder für deutsches Blut und deut­sches Eigenthum, cs ist wahrlich zum davonlaufen! Sollen 45 Millionen sich vor jeder englischen und russischen Note fürchten? sie sollen nur kommen, wir wollen ihnen nach Noten aufspiclen, aber sie kommen nicht. England hat an seinen Schulden und an Ir­land zu kauen und wenn der Selbstherrscher aller Neus- sen seine hermetisch verschlossenen Gränzen öffnet, um uns zu besuchen, ist cs mit seiner „Selbstherrschung" am Ende; darum wird er es hübsch bleiben lassen, denn klug ist der Mann. Was aber wird die deutsche National-Versammlung' zu dieser Diplomatie sagen? Wüd sie schweigen, wie bei dem „Mainzer-Ereigniß?" Aufgepaßt, Deutschland!

über Deutschland aufgegangenen jungen Freiheit das ; lange darnieder gehaltene freie Wort, das oft verkannte und verfolgte goldene Wort der Wahrheit sich endlich ; Bahn gebrochen, hören wir unsere politischen und soci- ; alen Tagesfragen auch frei und offen besprechen.

Unter diesen Tagesfragen ist die Abschaffung „des Zehnten" für uns keine der unwichtigsten, und in den öffentlichen Blättern unseres Herzogthums, den mächti­gen Organen des Volkswillens, haben wir seit der freudig begrüßten Zeit ihrer Entstehung, schon viel Gu­tes und Förderliches über jenen Gegenstand gelesen. — Wie wir aber aus der Geschichte aller Nationen wissen, daß bei allen großen und zeitgemäßen Umgestaltungen ein altes, unbrauchbar gewordenes System Anfangs noch immer seine Anhänger behält, wenn es auch nur die Getreuen von Interessen sind, — wie das namentlich bei der Revolution in Frankreich 1789 und 1830 der Fall war, so scheint jetzt die Feudalität da und dort auch noch ihre Vertheidiger zu haben. Diese Leute des ritterlichen mittelalterlichen Sinnes verschanzen sich mei­stens gern hinter einem Wall, der zusammengescharrt ist aus dem sogenannten Rechtsboden; sie halten das Alte, wenn auch unrechtmäßig Bestandene für angeerbtes un­antastbares Recht und kümmern sich wenig darum, welche

Unterlage sie für ihr Recht haben.

In dieser Weise erscheint uns u. A. der Artikel „Von der Lahn" in Nr. 79 der Freien Zeitung, wel­cher über die wichtige Frage des Zehnten spricht.

Der Verfasser jenes Artikels behauptet nämlich, die freie Abschaffung des Zehnten sei ungerecht, indem der Zehnte ein Grundbesitz sei. Woher der Herr Verfasser dies weiß, sagt er freilich nicht, was er doch hätte thun müssen, wenn er seine neue Behauptung nur in etwas articuliren wollte. Denn bis jetzt waren die Lehrer der

Staatswissenschaft fast allgemein der Ansicht, daß der Zehnten nur ein Feudal- und zwingherrliches Recht sei, nach welchem Prinzipe derselbe auch in Frankreich durch das Decret vom 4. August 1789 und mehrere nachfol- i gende Gesetze ohne alle Vergütung aufgehoben wurde.

Wir unseres Theils sehen den Zehnten auch nur als eine Abgabe, als eine Steuer und zwar in staats- wirthschaftlicher Hinsicht als eine der nachteiligsten Ab­entrichtungen an, als eines der größten Hindernisse des Nationalwohlstandes, wodurch alle Verbesserungen der Landwirthschaft fast unmöglich gemacht werden, weil der Gewinn der darauf gewendeten Kapitalien und Arbeit vom Zehntherrn Weggenommen wird.

Doch über die Hindernisse, die das Zehntwesen der fortschreitenden Verbesserung der Landwirthschaft entge­gensetzt, scheinen wir ja ziemlich gleicher Meinung mit dem Verfasser des Artikels „Von der Lahn" zu sein,

nur können wir seiner Ansicht, als wenn der Klasse der Grundbesitzer durch die freie Aufhebung der Zchnt-Ab- gabc ein ungcbührender Vortheil zum Nachtheil anderer Klassen zugewendet würde, nicht gelten lassen. Soviel wir wissen, sind die Staatsöconomen darüber einig, daß die Agricultur der solide Grundpfeiler eines jeden Staates ist, von ihrer Prosperität hängt ter Flor der Fabriken und des Handels, und vom Ganzen wieder das Wohl der arbeitenden Klasse ab. Ist es denn nicht augenfällig, daß man Allem und Einem hilft, wenn man die Landwirthschaft von ihren bisherigen Fesseln frcigibt?

Oder — angenommen auch, die Richtigkeit dieses Pnnzipes findet seine Zweifler, bleibt dann den Grund- befitzern nicht immer noch das Recht, sich gegen eine Steuer, die nur ausschließlich den Grund und Boden trifft, zu beichweren?^ Wir gestehen gerne und bekennen es mit vffntNkm Visir, daß wir eben zu der Klasse der Grundbesitzer gehören; wir verlangen Abschaf­fung der lästigen und unserer Meinung nach unge­rechten Steuer in Gestalt des Zehntwefins; wir sind gerne bereit, zu teil Kosten des Staatshaushaltes nach unsern Kräften zu contribuiren, aber wir verlangen eine gleichförmige Steuer im ganzen Lande, wir ver­langen eine angemessene Besteuerung nach der wirklichen Steuerkraft und wünschen im wohlverstandenen Wohl der Menschheit, daß die arbeitende Klasse, die ohnehin in einer gedrückten Lage ist, möglichst frei von allen Steuern sei.

Dem vorstehend Gesagten analog halten wir cs fer­ner für ein unbestreitbares Gebot des Rechts, daß die von den Grundeigenthümern zur Ablösung des Zehntens bisher bezahlten Beträge denselben zurückgezahlt und die noch restirenden sofort ausgelöscht werden.

Wir erblicken darin nicht die von dem Verfasser ge­fürchtete große Anhäufung von Staatsschulden: — die Empfänger des Zehnt -Ablösungsgeldes mögen dasselbe zurückerstatten, und dem Staat bleibt bloß Ersatz für jenen kleinen Theil des Zehntens, welcher bisher zu Befoldungen und Unterhaltung humaner Anstalten be­stimmt war, zu leisten übrig.

Königstein, 6. Juni. Heute ist von hiesiger Bürgerschaft eine Erklärung an die Ständekammer zu Wiesbaden in Betreff der Beschlüsse der Volks-Abge, ordneten hinsichtlich der von ihnen eingenommenen Stellung und insbesondere des Verhältnisses der Ab­geordneten zu ter Regierung, wornach

1) die ausdrückliche Anerkennung der Volkssouve- ränktät von den Ständen von der Hand ge­wiesen —

2) durch ten Gebrauch von Formen, welche lediglich der absoluten Monarchie eigen sind, das Princip der Volkssouveränetät verleugnet und

3) durch die Beibehaltung ter übermäßig ausge­dehnten Befugnisse ter Regierungs- Commissäre das demokratische Princip beeinträchtigt ist, abgegangen, worin gesagt ist, daß man die Beschlüsse ter Abgeordneten nicht billigen könne, und darin eine Verletzung der Volksrcchte erblicke, sowie daß man mit den von der Minorität gemachten Anträgen, welche ter Majorität unterlagen, durchaus einverstanden sei. —

Ueberhaupt bemerkt man sehr unzweideutig, daß daS Volk überall wegen der bis jetzt von vielen Abgeord­neten nicht entwickelten energischen Thätigkeit mit den Kammerverhandlungen eben nicht sonderlich zufrieden ist. — Das Volk folgt mit Aufmerksamkeit und Span- , nung den Verhandlungen und Beschlüssen seiner gc- wählten Vertreter, controlirt deren Thätigkeit und wird mit seiner Kritik unverholen und energisch da hervor­treten, wo die Volksrechte verletzt werden oder die Thätigkeit einzelner oder mehrerer Abgeordneten dies erheischt.

Vom Taunus. Zwar hat unser Herzog in ter Kundgebung seiner Absicht: „daß die evangelische Kirche des Herzogthums eine zeitgemäße freie Verfassung sich geben möge," gleichsam mit dem Schwerte seines freisinnigen Geistes, der des­potischen Hierarchie in der evangelischen Kirche des Landes eine tief ins Mark gehende, unheilbare Wunde geschlagen; Aber das priesterherrliche Leben war von jeher zu süß, als daß man nicht vor dem Aushauchen des letzten Seufzers noch jedmöglichen Rettuugsweg versuchen sollte. Darum will man, wie gesagt wird, zu dem vom Sturme der Zeit dach- und fachlos ge­wordenen Hospitale eines Consistoriums seine Zuflucht nehmen, um, wenn auch mit dem Verluste einiger Gliedmaßen, wenigstens das verkrüppelte Leben zu er­halten. — Evangelische Brüder! Ihr die ihr nicht Freude habt an der Verdummung des Geistes, nicht Lust habt, euch auf die Krückenstöcke von einem Dutzend Consistorialräthen zu stützen, nicht Wittens seid, euch den kirchlichen Weg mit langen und breiten Consistorial- Rescripten pflastern zu lassen, seid wach, seid männlich und seid stark in dem Kampfe, welcher uns bevorsteht; und der Sieg wird unser sein! Wir werden hinan kommen zu der freien Höhe einer presbytcrial und sy­nodal Verfassung und auf dieser Höhe dann in fester Gemeinschaft und doch unbeengt und ungeschoren die Anbetung Gottes im Geiste und in der Wahrheit zu fördern im Stande sein.

Mannheim, 4. Juni. Gestern Abend ist die neueste Nummer der Abend-Zeitung mit Beschlag belegt wor­den. Die Artikel, welche dieses veranlaßt haben können, sind: 1) „Nur die Republik ist Deutschlands Rettung, von Hecker"; 2) „Erinnerungen aus dem Kammerleben", 1 worin hauptsächlich Welcker gegeißelt wird; 3) „die