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Fmk Ltilung.

„âeiheLL und Recht!"

Jfâ Atz. Wiesbaden Sonntag, 30* April L8â8.

Die „Freie Zeitung" erscheint täglich in einem Bogen. — Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H. Fischer und H. W. Ritter; auswärts bei vcn zunächst gelegenen Postämtern. — Der Abonnements - Preis vom 1. März bis 1. Juli d. J. beträgt hier in Wiesbaden 2 fl.; auswärts durch die Post bezogen innerhalb des ganzen Herzogtdums Nassau, des GroßherzogthumS Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Landgraffchaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhesfischen Provinz Hanau 2 fl. 4u tr. inner­halb aller übrigen Thurn und TariS'schen Postbezirken 3 fl. —

Inserate werden bereitwillig ausgenommen. — Die Jnserations-Gebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.

BZaS verlange,) wir von unsern neuen Landesdeputirten?

Es scheint jetzt an der Tagesordnung zu sein, von den zu Deputirten vorgeschlagenen Kandidaten — mögen sie sich um die Wahl bewerben oder nicht — die Ablegung eines politischen Glaubensbekennt­nisses vorher zu verlangen.

So halten sich nach der gestrigen Wahl für daS Parlament zu Frankfurt — auf ergangene Einladung — der größere Theil der hier airwesendcn Wahlmänner in den ^icr Jahreszeiten" versammelt, um sich über die am 1. Mai bevorstehende Wahl von vier Deputir­ten für den hiesigen Bezirk zu besprechen.

Mehrere Redner legten hier, aufgefordert oder nicht, in freiem Vortrag ihr politisches GlaubenSbekeuntmß ab. Einige sprachen gut, Andere waren durch unvor- theilhaftes Organ unverständlich, wieder Andere trugen ihre Ansicht mit so ermüdender, selbstgefälliger Weit­schweifigkeit und Unklarheit vor, daß die Wenigsten ver­standen, waS sie wollten.

Allerdings ist es in dieser Zeit des besorglichen Zlvcifels und Argwohns wünschenswerth, ja nothwendig, von den Männern, deren Privatleben oder früheres Wirken nicht hinlänglich bekannt ist, und deren Hand man das Geschick, die ganze Zukunft des Landes an# zuvertrauen im Begriff ist, eine offene Aeußerung über ihre politische Ansicht zu erwarten, welche vollkom­men zu beruhigen vermag. Und am meisten ist dies eben jetzt eine Frage von tiefer Bedeutung, wo eine durchgreifende Reform der sämmtlichen Staatseinrich- tungen, in Folge der Ereignisse vom 4. März, die wichtige Aufgabe der künftigenStändcversammlung geworden ist.

Die drangvolle Zeit der Täuschungen sei nun v o rü ber. (?) Zu viele traurige Erfahrungen bei den früheren Ständewahlen haben die häufig irregeleiteten Wähler über die Gesinnungen Derer, welchen sic ver­traut, bitter enttäuscht — und nun größere Vorsicht gelehrt. Wir dürfen nur die früherenKammcrvcrhand- lungeu — mitunter schmachvollen Andenkens — durchgehen.

Es wird daher wohl kaum einer Andeutung bedür­fen, mit welcher Umsicht man sich Gewißheit ver­schaffen müsse, z. B. über die innere Qualification De­rer, welche sich zum Theil mit leichtsinniger Selbstüber­schätzung den Wählern bei allen Gelegenheiten gleichsam ausdrängen, oder die seit dem 4. März ihren Liberaliö- mus allzu auffallend zur Schau tragen. Vor diesen Männern, unter welchen Manche nicht aufgehört ha­ben, als bereitwillige Werkzeuge der noch feststehenden

Stützen des alten Systems sich gebrauchen zu lassen, mag man sich eben so sehr hüten, wie vor den rastlosen ultramontanen Kämpen der Finsterniß und Gcisteöknech- tung, oder Denen, welche unter dem Schein eigner Ueberzeugung die Landes-Interessen ihrer Selbst­sucht — der Domäuenstreit z. B. liefert Belege hierzu — geopfert haben, — mögen sie noch so sehr durch Geschäftsgewankthelt oder glatte Redekunst glänzen.

Nicht Jedem ist bei öffentlichen Verhandlungen die unentbehrliche Gabe der gediegenen freien Rede ver­liehen (leere, wässerige Schwatzhaftigkeit rechnen wir nicht dazu), und eben so selten wird man in einer Person die eben so wichtigen Eigenschaften einer gründ­lichen wissenschaftlichen wie politischen Bildung mit um­fassender Kenntniß des Landes und seiner Bedürfnisse vereinigt finden. Und hierzu müssen wir noch als we­sentliche, durchaus unerläßliche Grundlage eine ganz unzweifelhafte Gcfinnungstüchtigkcit und unerschütterliche Charakterfestigkeit rechnen. — Dieß sind die Fragen, welche sorgfältig von den Wählern zu erwägen sind, und die ein gewissenhafter Bewerber, welcher die hohe Bedeutung, die schwere Verantwortlichkeit einer solchen Mission zu würdigen weiß, sich selbst zu­vor vorlegen wird.

So zweckmäßig es daher ist, daß man sich vor her über die vollkommene Befähigung eines Kandidaten möglichste Gewißheit verschaffe, so dürfte diese Ueber­zeugung doch kaum aus dem mündlichen Vortrag eines sogenannten Glaubensbekenntnisses allein gewonnen werden können, da ohnehin nicht alle Wahlmänner da­bei sind, und das gesprochene, den Entfernteren nicht immer deutliche Wort, wenn es verhallt ist, mancherlei Mißdeutungen oder Mißverständnissen unterliegt.

Darum möchte vielleicht von einem zur Wahl vor- geschlagenen Kandidaten die eigenhändige Unterzeichnung einer ihm schriftlich vorzulegenden Instruction, welche die Hauptfragen berührt und als vvrgeschriebenc Richt­schnur seine Stellung sichert, verlangt werden können, damit, sofern sie mit seinen Ansichten nicht übercin- stimmte, das Mandat einem Andern, der diese Vor­schrift gewissenhaft zu befolgen bereit ist, sofort über­tragen werde.

Wollte man etwa die bekannten 9 Forderungen, welche ohnehin die Grundlagen der Geschäststhätigkeit der neuen Ständekammer bilden dürften, zu einer solchen Instruction benutzen, so mögen hier (ohne Berücksichti­gung einer logischen Anordnung) einige kurze Andeu­tungen zum Behuf größerer Erweiterung und bestimm­terer Fassung als unmaßgeblicher Vorschlag folgen:

I. Volkswehr.

a) Allgemeine Wehrpflicht.

b) Ständige, nicht vom Willen der Regierung ab« hängige Volksbewaffnung mit freier Wahl seiner Füh­rer, und möglichster Erleichterung für das Volk — z. B. in Beziehung auf Waffeuübungen u. s. w. —

c) Sofortige gänzliche Verschmelzung der Bürger- bewaffnung mit dem Linienmilitär. —

d) Anschaffung der Armatur und Munition aufLan- deS kosten, wobei freiwillige Armirung nicht ausge­schlossen ist.

II. Preßfreiheit.

a) Unbedingte und allgemeine Preßfreiheit, (mit Ausschluß aller Präventivmaßregeln.)

b) Alleinige CoMpctcNz der öffentlichen Ge- schwornengerichte zur Aburtheilung der Preßvergehen und vorläufige Sistirung aller Prcßprozessc — bis zur Einrichtung der Schwurgerichte. —

lil. Deutsches Parlament.

a) Instruction der Abgesandten für die allge­meine Reichsversammlung zu Frankfurt a. M., — mit Bezeichnung der wesentlichen Grundlage. — (Constitutionelle Monarchie auf demokratischen Grund­lagen, Volkssouverainetät rc.)

b) Verantwortlichkeit derselben bei der Kam­mer, — Zurückberufung im Fall ungenügender Erfüllung ihres Mandats — sofortige Ersetzung dersklben durch andcrwcite Volkstvahl.--je.

IV. Militärbeeidigung.

Nochmalige Beeidigung des Militärs auf die dcm- nächstige neue Verfassung, nach Beendigung der Revision derselben.

V. Vereinigungsrecht.

a) Unbeschränktes Recht der Volksversammlungcn zur Berathung localer und allgemeiner Staatsangelegen­heiten.

b) Ungehindertes Petitions« und Beschwerde-Rccht, nach allen Seiten — (d. h. Recht einzelner oder meh­rerer Staatsbürger — Beamteten — sich mit Bitten und Beschwerden unmittelbar an die Landesbehör- dcn, Ständeversammlung oder das Parlament;« wenden.)

VI. Oeffentlichkeit, Schwurgerichte.

a) Sofortige volkSthümliche Organisation der öffent­lichen Gerichte, auf den Grund eines zuvor der Oeffentlichkeit zu übergebenden und dann bei der Ständc- Versammlung zu discutirenden Gesetzentwurfs. —

b) Trennung der Justiz von der Verwaltung und Polizei. —

c) Völlige Unabhängigkeit der Gcrichte. (Un­absetzbarkeit ohne Urtheil und Recht. — Unver-

Ein Herz für Schleswig.

(Fortsetzung.)

Endlich erblickte er den König Magnus, der ein­sam auf einem Baumstamm saß. Dieser Anblick, so befremdend er auch war, verscheuchte doch den Argwohn des edlen Herzogs. Er schämte sich seiner mistraüischcn Furcht, sprang rasch vom Pferde, befahl seinen Beglei­tern, Halt zu machen, und ging allein auf seinen Vet­ter zu. Dieser empfing ihn mit einer Umarmung; aber dabei bemerkte Knut, daß Magnus unter dem Mantel völlig gepanzert sei. Er konnte die Frage nicht unter­drücken, was die Kriegsrüstung bei dieser friedlichen Fa- milienvcrhandlung bedeuten sollte.

Mit schlecht verhehltem Grimme entgegnete Mag- nus: Ich will nicht blos Familicnsachcn schlichten; ich will zugleich einen verrätherischen Vasallen strafen.

Knut bemühte sich noch immer, seinen Argwohn SU beherrschen. Er sprach freundlich: Warum habt Ihr mir aus dieser Absicht ein Geheimniß gemacht, wenn Ihr doch auf meine Mitwirkung gerechnet? Ihr seht nun, daß ich unbewaffnet gekommen bin. Auch müßte

ich früher das Verbrechen des Vasallen kennen, bevor ich meinen Arm zu seiner Bestrafung liehe.

Ihr sollt sogleich Aufklärung erhalten! rief Mag­nus, und in diesem Augenblick stürzten rings ans dem Dickicht bewaffnete Männer und schlossen einen engen Kreis um die beiden Fürsten.

Was soll das, Vetter Magnus? rief Knut, die Hand am Schwerte.

Der hochverräthcriscbe Vasall bist du! schrie Mag­nus mit flammendem Hasse. Du bist hier vor dem Gerichte Dänemarks. Du hast dem König und mir das Herz des Volkes gestohlen, du willst ihm und mir die Krone stehlen! Du sollst gerichtet werden!

Knut verlor in diesem fürchterlichen Augenblicke nicht die würdevolle Fassung. Mit starker, furchtloser Stimme sprach er: Die Liebe des Volkes läßt sich nicht stehlen; sie muß durch Liebe erworben werden. Dem König, meinem Oheim, wünsche ich ein langes glück­liches Regiment; dir aber, Vetter Magnus, eine rühm­liche Nachfolge im Reiche. Ich verlange aber, daß du als König in mir den König ehrest und nicht vcrräche- risch Hand legest an Den, der auf dein königliches Wort friedlich und wehrlos zu dir gekommen. Ihr Männer aber, die ihr im ritterlichen Waffcnschmuck um mich

stehet, wenn ihr Ritter seid, so laßt mich ziehen und beschimpfet nicht euer Wappenschild, beschimpfet nicht den dänischen Namen mit so schändlichem Verrohe 1

Fluch deiner gleisnerischen Sittcnprcdigt! schrie Mag­nus wüthend und packte den Herzog an der Gmgel. Knut riß sich loS und zog seinen Degen. Allein die leichte Waffe konnte das schwere Schlachtschwert' des Gegners nicht pariren. Mit einem gewaltigen Hiebe spaltete Magnus das Haupt des Verrathenen, er sogleich leblos zu Boden stürzte. Nmi fielen die Ver­schworenen über ihn her, und da sic Alle den schänd­lichen Eid geschworen, den Herzog, wo sie ih" in ihre Gewalt bekämen, zu durchbohren, so stieß nun jem sein Schwert in den entseelten Leichnam.

Diese Schandthat geschah am 7. Januar uv ■ res 1131.

2.

Ai Knut s Begleiter ebenfalls niedcrgehaucn wur­den so blieb seine Ermordung längere Zeit unbekannt. Endlich erfuhren die treuen Freunde des Erschlagenen, die Söhne seines Erziehers Skialm Hvide, die Blut-