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mäßigen Bemühungen zur Sicherung der gesetzlichen Freiheit für Alle, welche neben einer schrankenlosen Willkiihr des Einzelnen nicht bestehen kann, bei der Handhabung der bestehenden Gesetze und der dadurch bedingten Sicherheit der Person, des Eigenthums und aller verfassungsmäßigen Rechte, in der für den Genuß der gesetzlichen Freiheit reifen und gebildeten Mehrheit der Bürger in den Städten wie auf dem Lande und namentlich an allen braven Wehrmännern die festeste Stütze und kräftigste Hülfe finden werden.
Wir überlassen uns demnach der Hoffnung, daß mit dieser unserer ebenso landesväterlichen als ernsten Warnung jedes Mißverständiß über eine, mit der wahren Freiheit unverträgliche Ausübung von Selbsthülfe, sowie die Verkennung der in dem Zusainmenwirken aller ächten Freunde des Vaterlandes liegenden Kraft der Regierung von nun an aufhören wird.
So gegeben Wiesbaden, den 17. März 1848.
(L. S.1 Adolph.
vât. von Dungern.
(Die Vollziehung der höchsten Verordnung über die Errichtung einer Volkswehr betreffend.)
Wir find zur Beseitigung von Mißverständnissen ermächtigt, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß nach der Fassung des §. 21 des Edicts vom 11. M. kein Zwang zur Anschaffung der nöthigen Waffen ausgesprochen, sondern nur die allgemeine Aufforderung und Empfehlung an vermögende Wchrmänner, sich mit Waffen zu versehen, erlassen ist. Es ist die Zusage ertheilt, daß für unvermögende, soweit es die vorhandenen Mittel erlauben, die Anschaffung der Waffen auf öffentliche Kosten nach Möglichkeit beschleunigt werden solle.
Wiesbaden, den 17. März 1848.
Herzogliche Landes - Regierung.
V o l l p r a ch t.
vdt. Braun.
Wiesbaden, 17. März. Während inan in Berlin, wie Zeitungen berichten, in weiten Kreisen die Maßnahme nicht ehrenvoll findet, daß die provisorische Regierung in Frankreich das Privatvermögen der vertriebenen Königsfamilie eingezogen hat, haben nicht allein die preußische, sondern auch die hannöverische und kurhessische Regierung keinen Anstand genommen, die westfälischen Domänenäukäufer vor 30 Jahren aus den in bester Treue und Glauben erkauften Do- mänengütern mit Gewalt zu entsetzen und ihnen noch heute beharrlich die Justiz zu verweigern.
Auch der Bundestag, der stets sich für inkompetent erklärte, wo es die Aufrechthaltung der Volksrechte gegenüber der Staats - und Fürstengewalt galt, und nur handelte um die Volksrechte durch geheime Beschlüsse zu unterdrücken, hat selbst heute noch keine Schritte gethan, um den westfälischen Domänenkäufern wenigstens Justiz zu verschaffen.
— Wir glauben darauf aufmerksam machen zu müssen, daß es nach dem Vorgänge Badens eine vortreffliche und beruhigende Wirkung auf unsere Landbewohner Hervorbringcu dürfte, wenn die Regierung vorbehältlich der Zustimmung der nächsten Deputaten - Versammlung alle noch bestehenden Feudallasten für aufgehoben erklärte.
— Während in dem Manifest vom 6. d. M. der Erbgroßherzog und Mitregent von Hessen selbst erklärt hat, daß
„die Bundesverfassung die gerechten Forderungen des deutschen Volkes auf nationale Haltung nicht befriedigt habe," hat der König Ernst August der Deputation, welche eine Vertretung der Ration beim Bundestage nachsuchte, erklärt, er könne seine Hannoveraner selbst bei dem Bundestage vertreten und bedürfe keiner anderen Vertretung daselbst. — Freilich hätte derselbe bei nationaler (und nicht blos diplomatischer) Vertretung nicht Verfassung und Recht mit Füßen treten und die hannoverische Verfassung durch eine Reihe roher Gewaltstreichc vernichten dürfen.
Bis heute hat derselbe, ein auswärtiger Prinz, sich der Vereinigung der deutschen Volksstämme durch den Zollverein entgegengestkmmt.
Möge seine Beharrlichkeit nicht zu lange andauern, auf daß cs zum Umwenden nicht zu spät werde.
— Ems, 16. März. Es gibt Individuen, welche, sei's aus Furcht vor drohendem Verlust oder thörichter Hoffnung auf etwaigen Gewinn, die allgemeine kritische Spannung der Gemüther durch geschwätzige Verbreitung aller möglichen allarmirenden Gerüchte zu steigern suchen, und das Vertrauen zu den Männern, die mit der ohnehin so schwierig zu lösenden Aufgabe, unsere glorreich begonnenen Reformen planmäßig zu verwirklichen, betraut sind, statt es nach besten Kräften zu stützen und zu heben, es durch Anfachung persönlichen Hasses zu untergraben suchen. — Wir fordern jeden Ehrenmann, der es mit unserem geliebten Vaterlande anf- richtig redlich meint, allen seinen Feinden die Bruderhand der Versöhnung zu reichen. — Kein Mißtrauen, kein Haß darf unsere Reihen spalten; nur Einer für Alle, und Alle für Einen können wir die Riesenaufgabe lösen, die dre Schuld früherer Zeiten auf die Schultern unserer Generation gewälzt hat.
— Aus dem Rheingau. In No. 11 vom 14. d. M. der freien Zeitung ergeht ein Aufruf zu einer Versammlung der Lehrer aller Klassen. Ich begrüßte denselben mit Freuden; denn eine Verbesserung im Schulwesen, namentlich die Verhältnisse der Lehrer belangend, ist nothwendig — ebenso nothwendig, wie des Volkes. — Ob aber der Schule und ihren Dienern mehr Heil erwächst, wenn Geistliche nicht mehr die nächsten Vorsteher sind, möchte ich sehr bezweifeln. Wer soll denn ihre Stelle vertreten? Vielleicht Collegen? Das Oberlehrerwesen in neuester Zeit hat kein gutes Blut gesetzt. Oder sollen vielleicht Andere, wie manche wähnen, Leiter der Schule werden? Dann ist der Tag gekommen, wo der Lehrer den Staub von den Schuhen schüttelt und zurückkehrt zum Hebel oder Pflug. Das letzte Hungerjahr hat uns gezeigt, wie cs die meisten dieser Leute mit den Lehrern meinen. Die Schulen stehen unter der Regierung, und diese hat stets deren Wohl im Auge gehabt und wird auch ferner dafür Sorge tragen. Wenn demnach von einer Lehrerver- sammlung die Rede ist, so wäre deren nächster Zweck, Besserstellung der Lehrer in pekuniärer Hinsicht u. dgl. Hierin liegt das Uebel, an dem alle Lehrer, mehr oder weniger, kränkeln. Jeder Lehrer wird einem Aufrufe zu diesem Behufe eiligst entgegen kommen. —
Um auch einer entgegengesetzten Ansicht, als die unsere ist, das Blatt nicht zu verschließen, haben wir obige Einsendung ausgenommen, welche klar die Meinung ausspricht, daß die Schullehrer Piter der subordinationsmäßigen Aufsicht der Geistlichen bleiben, dagegen vor allen Dingen in pekuniärer Hinsicht besser gestellt werden müßten. Wenn wir auch mit
