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Fcrnsprecher-Rttfr
„Tagbiatt-Haus" Nr. 66LV-53.
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Donnerstag. 19. September 1912.
Morgen - Ausgabe.
Nr. 438. - 60. Jahrgang-
vas ungarische Cliquen- parlament.
Zu den Tumulten im ungarischen Reichstag schreibt Man uns aus deutsch-österreichischen Kreisen:
Graf Stephan Tisza, der Präsident des ungarischen Reichstags, hat sein sogenanntes „Parlament" wieder eröffnet und ist bemüht, die Politik der „Gesetzgebung mit Polizeihilfe", so gut es eben gehen mag, fortzusetzen. Aber es geht bis setzt gar nicht gut. Tie Opposition ist mit Ausnahme des einzigen noch in Haft sitzenden Attentäters Kodatsch vollzählig versammelt, da die Gültigkeit der Aussperrung erloschen ist und deshalb keinem oppositionellen Abgeordneten der Eintritt in das Parlamentsgebäude verwehrt werden konnte. Man ist im Grunde genommen so weit wie vor drei Monaten, als der ungarische Reichstag nach unerhörten Kämpfen und Tumulten vertagt wurde. Ja, die Lage ist jetzt noch viel schlimmer geworden. Der Opposition ist es in der Zwischenzeit gelungen, besonders aufgeregte Studentenkreise gegen Hie Regierung mobil zu machen, und die Sozialisten 'find auch wieder kampfbereit.
Was wird nun werden? Wer findet den Jaden aus diesem Wirrsal? Es wird und kann nicht besser werden, ehe nicht das ungarische Parlament auf einem neuen, einem vernünftigen und realen Wahlrecht neu auf- gebaut ist. Der jetzige ungarische Reichstag ist keine Volksvertretung. Er ist in noch viel höherem Grade' als das preußische Treiklassenparlament eine Vertretung von M i n d e r h e i t e n. Er vertritt nicht Ungarn, sondern nur eine magyarische Minorität, richtiger: nicht das Magyarentum schlechthin, sondern die magyarische und magyarisierte „Gentry", d. h. 'die aus Adligen und reichen Stadtbürgern magyarischer Abstammung einschließlich zahlreicher deutscher, slawischer und rumänischer Renegaten zusammengesetzten C l i.q u e n. Innerhalb dieser Cliquen spielt der Krieg um die Beute, mögen auch immerhin die zurzeit rn Opposition befindlichen Teile der Cliquen mit demokratischen Vorschlägen kokettieren, einge wenige Ideologen sogar ehrlich beabsichtigen, das olrgarchlsche Staatswesen an der Donau auf eine volkstümliche Grundlage zu stellen. ■.
Das geht aber nicht ohne vollständig neues Wahlrecht. Das jetzige Wahlrecht zum ungarischen Reichstag ist an allgemeine und besondere Bedingungen geknüpft. Tie allgemeinen sind: männliches Geschlecht,
Großjährigkeit, Zugehörigkeit zur ungarischen Nation und wirtschaftliche oder moralische Unabhängigkeit. Die Zugehörigkeit zur ungarisch-magyarischen Nation bedingt die Kenntnis der ungarischen Sprache. Von den etwa 10 Millionen Nicht- Magyaren der letzten Volkszählung waren aber beinahe » Millionen der ungarischen Sprache nicht mächtig sind somit von vornherein vom Wahlrecht au sge- schlossen!!
In den „besonderen Bedingungen" des ungarischen iDahlrechts wird die Wählerschaft in 37 Kategorien
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Nachdruck verboten.
Todesstrafe und Hinrichtung.
(WiedieHinrichtung auf Augenzeugen wirkt.)
Von Dt. Ludwig Goldstein (Königsberg).
Man las dieser Tage in ostpreutzischen Blättern, daß ein Gefängnisaufseher, der der Hinrichtung eines Kuhmelkers in Insterburg beiwohnen mußte, infolge des grausigen Anblicks einen Nervenchok erlitt; er konnte nicht im Dienst verbleiben und hatte auf dem Wege nach seiner Wohnung einen so heftigen Schwindelanfall, daß er zu Boden stürzte.
Wer einmal dem traurigsten Akte der Justiz beigewohnt hat, wird sich über solche Folgen nicht wundern. Er ist greu- lich anzusehen, und nur verrohte oder fühllose Gemüter werden ohne starke Erregung davonkommen. Diese Erregung beruht natürlich nicht auf einem erhöhten Mitleid mit dem Delinquenten, sondern auf dem Abscheu gegen den Vorgang an sich — auf einem oft unbewußten Protest gegen diesen widerwärtigen Strafvollzug, der mit : unseren sonstigen humanen Anschauungen so wenig im Einklang steht. Wohl gibt es immer noch viele, die der Todesstrafe das Wort reden und sie für eine sehr nützliche Institution halten. Aber vielleicht würde manchem die Lobrede auf das „Kopf ab!" schon vergehen, wenn er nur einmal Zeuge dieser Prozedur wäre. Ich hatte einmal dienstlich das zweifelhafte Vergnügen, ver der Enthauptung eines Kapitalverbrechers zugegen zu fern. Neben mir stand ein begeisterter Anhänger der Todesstrafe, der mir erst kurz vorher ihre Notwendigkeit und ihren Wert, ja ihren humanen Charakter auseinanderzusetzen versucht hatte. Meine Phantasie hatte mir den -Vorgang schon oft so furchtbar ausgemalt, daß dis- bloße Vorstellung durch die Wrrk-
zerlegt. Es gelten für sie in den verschiedenen Teilen des Landes ganz verschiedene Bestimmungen, für Siebenbürgen andere wie für das eigentliche Ungarn, für Kroatien andere . wie für Siebenbürgen usw. Wahlberechtigt sind zunächst alle Personen, die in die Wählerlisten der — Jahre 1818 _ bis 72 eingeschrieben waren wahlberechtigt sind die Besitzer von Häusern mit drei Wohnungen, die Grundbesitzer eines „Sessionsviertels" (die mindestens eine Einkommensteuer von 210 Kronen zahlen), ferner Handwerker, dre mindestens einen Arbeiter beschäftigen und 210 Kronen Gewerbesteuer zahlen, Beamte mit einem Mindestgehalt von 1400 Kronen; wahlberechtigt sind dre Mitglieder der Königlichen Akademie, die Doktoren der Universitäten, die Apotheker, die diplomierten Besucher der land- und forstwirtschaftlichen Schulen, die Advokaten, Notare, Achte und geprüften Lehrer. Nicht wahlberechtigt ist also sozusagen: das Volk. In Ungarn
herrscht so hat es ein geistvoller Politiker ausgedrückt, „eine Minderheit der Bevölkerung, unter dieser Minderheit eine Minderbeit der Besitzenden, unter dieser Minderheit eine Minderheit der Ehrgeizigen, und unter diesen wieder eine Minderheit der Gewissenlosen".
Halten wir uns an die Minderheit des derzeit wieder eröffneten Parlaments. Deren Grimm und Wut ist lediglich darin begründet, daß Graf Tisza in ihrer Knebelunq größere Geschicklichkeit und gesundere Rücksichtslosigkeit gezeigt hat und somit erfolgreicher gewesen ist als die Herren, die heute auf den Oppositionsbänken sitzen und die früher, als sie das Heft in Händen batten, genau so rücksichtslos vorgingen. Dieselben Herren, die sich heute als „Märtyrer" aufspielen, sind vor zwei, Jahren im Parlament über den Grafen K h u e n hergesallen und haben ihn blutig geschlagen. Die Art, wie sie. jetzt wieder iede parlamentarische Tätigkeit dunst gassenhafte Obstruktion zu verhindern suchen, hat nichts qemein misi der gerechten Empörung einer machtlosen Minderheit über schädliche Gesetze. Die Widersetzlichkeit der Opposition entspringt lediglich dem Bedürfüisse, die Regierung zu stürzen, um die e i g e n e Clique wieder ans Ruder zu bringen. Blutige Krawalle, politische Vergewaltigung, Attentate — die packende Wirkung solcher dramatischen Steigerungen ist kaum noch zu überbieten. Aber erst ein neues Wahlrecht wird diesem Fluche des Cliquen- Parlaments Erlösung bringen können.
Eine interessante Enquete über öle §lottenpGlitik der Eripelentente.
— Paris, 17. September. Die „Agence Fournier" veröffentlicht die Ansicht einer ganzen Anzahl von, Staatsmännern über den jüngsten Beschluß der französischen Regierung, die Sicherung der Mittelmeervorherrschast betreffend. Die Agence hat eine Anzahl Fragen an verschiedene Marinepersönlichkeiten gestellt, von denen viele bereits ihre Ansicht geäußert haben. Di« Äußerungen sind für die Stimmung in Frankreich recht charakteristisch und für uns in Deutschland sehr interessant, ohne daß sie freilich bei uns jemand in Schrecken jagen werden.
lichkeit nicht mehr übertroffen werden konnte. Dem begeisterten Theoretiker aber erging es in der Praxis anders. Er wurde (eichenfahl, stützte sich auf mich und verließ den Ort des Schreckens mit dem Geständnis: „Pfui Teufel! Wenn
man so etwas sieht, hat man von der Todesstrafe für immer genug!"
Und doch ging jene Exekution so ruhig, so sachlich — man möchte sagen: so anständig vor sich, wie nur denkbar. Als der arme Sünder den Gerichtshof betrat, hatten sich der Scharfrichter und seine Gehilfen so postiert (welch zarte, Rücksicht!), daß sie Richtbank und, Richtblock verdeckten. Das Beil selbst lag unter einem schwarzen Tuche — nur der silberblanke Stiel ragte ein wenig hervor. Formalitäten beschäftigen und zerstreuen gleichsam den Delinquenten in seinen letzten Augenblicken. Das Urteil wird ihm vorgelesen und die Unterschrift des Kaisers gezeigt, der von seinem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch gemacht habe. Sind diese Formalitäten vorüber, so dauert es nur noch wenige Sekunden. Ehe man sich dessen recht versieht, liegt der Verbrecher auf der Bank, ist das Hemd am Halse heruntergestreift, holt der Nachrichter hoch, über seinem Haupte zum Hiebe aus, und — eS ist geschehen. Ein dumpfer Ton, ein Ruck durch den ausgestreckten Körper — und der Kopf rollt einen Meter weit über den Boden. Die Arme, die vorher von den Gehilfen festgehalten wurden, schnellen kraftlos herab, die Hände berühren das feine Sägemehl, das zum Aufsaugen des Blutes bestimmt ist- Man hört es bald rieseln, wie aus einer Wasserleitung, man sieht es in der frischen Morgenluft dampfen, während der Geistliche im, Talar das Gebet spricht: „Möge Gott ihm ver
geben. um Jesu willen, der auch für ihn geblutet hat." Ern Gehilfe entfernt ein paar Splitter von der Bank, die anderen bergen den Enthaupteten im Sarge.. Das Armesünderglock- chen ift fiiE geworden. Man Ijött nur das Hämmern der
Vizeadmiral Touchard, der frühere Oberbefehlshaber des MitiÄmeergeschwaiders, billigt voll und ganz • den Beschluß der Regierung. Di« Flottenvorherrschaft im Mittetmeer gestatte Frankreich, seine Verbindung mit A f r i k a in vollem Umfang -aufrechtzuerhalten. Hierzu ist «s jedoch notwendig, daß der Hafen von Brserta instand gesetzt wird, um dort alle größeren Schisssreparaturen auszusühren sowie die Flotte verproviantieren zu- können. Di« Rolle,, die Frankreich nunmehr im Mittelmeer einnimmt, erfolgt auf Kosten einer gewissen Entblößung in der Nordsee. Doch kann man in Frankreich überzeugt sein, daß England in ,seinem eigenen Interesse die Oberherrschaft zur-See in der Nordsee und im Kanal für sich sichert. Jedenfalls ist für die Gegner Frankreichs eine Truppenlandung ein Ding der Unmöglichkeit geworden.
Vizeadmiral Vesson, früh»er Marinepräfekt von Cherbourg, beglückwünscht Frankreich zu den getroffenen Maßregeln. Durch das Abkommen haben sich die Mächte der Tripeletttente die Arbeiten im Kriegsfall-e geteilt. Englands Interessen sind mit denen Frankreichs identisch. Eine Niederlage Frankreichs wäre für England eine Todesdrohung. Aus diesem Grunde wird England Frankreich ebenso energisch verteidigen wie sein eigenes Gebiet. Die englische Flotte wird im Kriegsfälle den H and el Deutschlau d s vollständig lahm legen und Deutschland aus - hungern. Frankreich wird im Süden die feindliche Flotte blockieren oder zerstören, wie es England im Norden tun wird-. Der Vizeadmiral gesteht jedoch, daß die Oberherrschaft Frankreichs im Mittelmeer nur eine vorübergehende ist und daß im weiteren Verlaufe Frankreich die Rüstungen zur See in gleichem Maße wie Österreich und Italien fortsetzen muß. Am Schlüsse teilte der Vizeadmiral mit, es handle sich für Frankreich davum, so lange auszuhalten, bis die russische Armee in voller Kraft ihre Heereswaffen ms Feld geführt habe, und bis die englische Armee habe landen können, um die deutsche Armee im Rücken anzugreifen.
Der Vizeadmiral Pie na im 6, früherer MarinepräfE von Toulon, sieht in der neuen Maßregel die volle Sicherung der Vorherrschaft Frankreichs im Mittelmeer. Er weist jedoch ebenfalls auf die Notwendigkeit hist, die Rüstungen mit aller Energie fortzufetzen.
Der frühere Minister B e a u t e m p s, jetziger Bericht« evstatter des Marinobudgets im Senat, teilt in seinen Äuße« rungen die Ansichten der übrigen Persönlichkeiten. Er erklärt, daß die Mächte der Tripelentente sich zur Ausgabe machen müssen, ihre Rüstungen fortzusetzen, um auf alle Fälle die unantastbare Übermacht über ihre Gegner zu besitzen. Für Frankreich ist es notwendig, daß es in der Lage ist, die österreichische und italienische Marine sofort nach Beginn der Feindseligkeiten zu zerstören. Frankreich wird dann in der Vorherrschaft zur See seinen Handel ungestört fortsetzeü können, während dem Handel Deutschlands der,To d e s st o tz versetzt werden wird. Im Kriegsfälle ist England in noch höherem Grade -alsFrankreich an dem Ausgang desselben interessiert. Für England würde ein Sieg Deutschlands gleichbedeutend mit einer vollständigen Vernichtung sein, da es bei einem Verlust der Oberherrschaft zur See einer Truppenlandung und einer Okkupation ausgesetzt ist. Aus diesem Grunde wird England alles tun, um Frankreich energisch zu unterst'ützen. Es ist jedoch für die Zukunft notwendig, daß England auch seine Landarmee ausbaut und in die Lage versetzt wird, in Frankreich nicht nur ISO 000 bis 200 000 Mann zu landen, wie dies gelegentlich des Zwischenfalls von Agadir geplant war, sondern 400000 Mann. Zu diesem Zweck ist allerdings die Einführung der .allgemeinsn,, Wehrpflicht in England notwendig. Übrigens wird England selbst
Leute, die den Sarg vernageln, und die Schritte der Zeugen, die den Ausgang suchen ...
Das Ganze erledigte sich wie eine gründlichst vorbereitet«! Programmnummer. Es gab keinen Widerstand und infolgedessen keine Überwältigung, durch die das blutige Schauspiel erst unerträglich würde. Kein Klagen, Stöhnen, Jammern, Winseln, Schreien und Heulen — all jene tierischen Laute, die einem erfahrenen Nachrichter nur zu gut bekannt sind. Der.Mörder starb wie ein Held. Man möchte das trübselige Wortspiel wagen: er „behielt den Kopf oben", so lange es ihm nur irgend gestattet war. Und auch Meister Hämmerling, wie unsere Vorfahren den Mann in Frack und weißer Krawatte nannten, hatte gute Arbeit geleistet: man kann Distel- und Kohlköpfe Nicht leichter abhauen, als er es mit einem Menschenkopf tat.
Und dennoch wurde mein couragierter Nachbar leichenfahl, stützte sich auf meine Schulter und verließ den Hof mit den immer wieder geflüsterten Worten: „Nee! Da bat man
genug,-da hat man genug für immer!"
Vielleicht kann jemand die Bemerkung nicht unterdrücken, daß dadurch gegen die Todesstrafe selbst gar nichts bewiesen werde: „Die schwachen Nerven einzelner-Teilnehmer sprechen
nicht gegen die Anwendung dieses Strafvollzuges." Das könnte man gelten lassen, wenn nicht auch alle Gründe des Verstandes und der Vernunft dagegen sprächen. Allerdings haben die Menschen Jahrtausende hindurch den schweren Verbrecher skrupellos „ins Jenseits" befördert; aber seit ander,- halb Jahrhunderten beginnen sich aufgeklärte Leute darüber den Kopf zu -zerbrechen, ob man überhaupt dak( Recht habe, die Köpfe anderer abzuschlagen. Und nicht bloß dre aufgeklärten, sondern sogar die frommen Leute.- Denn auch diese sagen: wie kann man ein Leben, das Gott der yerr gegeben, einem anderen nebmen? Der Totschläger, darf» nicht, der
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