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Donnerstag. 20. Juni 1912.
Morgen-Ausgabe.
Nr. 282. ♦ 60. Jahrgang.
Kurte und GewerkVereine.
Von einem mit den römischen Verhältnissen ver- .trauten Mitarbeiter erhalten wir folgende Mitteilungen: „Tie Kurie und ihre Berater sind durch die Wirkungen. die ihre bekannten Telegramme in Deutschland angerichtet hatten, unangenehm überrascht worden. Man kennt dort die deutschen Verhältnisse im Grunde wenig, und es ist keineswegs das erste Mal, daß man Angst vor der eigenen Courage bekam, als ntan erkannte, daß eine nach dem Schema erteilte Weisung in Deutschland, einen gar nicht vorhergesehenen Unmut und Widerstand hervorrief. Dian wollte denn auch einlenken, und der Brief des Uditore Heiner ist Beweis für diese Absicht.
Und doch ist die Stimmung schon wieder umge- fchlagen, und die Berliner haben jetzt abermals Oberwasser. .Es sind zwei Umstände, die ihnen — ohne ihr Verdienst — zustatten kommen und die sich bisher einem Erfolge der Cöln-Gladbacher hindernd in den Weg gestellt haben. Erstens haben sich die Cöln-Gladbacher in ehrlicher, aber nicht sehr geschickter Weise, also eigentlich entgegen ihrem sonstigen Rufe, immer wieder auf die „besonderen deutschen Verhältnisse" berufen: auf
ihre Zugehörigkeit zu einem Reiche mit überwiegend protestantischer Bevölkerung; auf die Notwendigkeit, der Sozialdemokratie in Deutschland einen geschlossenen Arbeiterbund mit religiösen und monarchischen Grundsätzen entgegenzustellen: und auf die Vorteile, die durch die hervorragende Beteiligung der katholischen Arbeiter an einem solchen Bunde der katholischen Sache, in Deutschland erwüchsen. Von solchen „besonderen Verhältnissen" eines einzelnen Landes hört man in Rom nicht gern. Man sagt, daß solche Ausnahmen das System durchlöchern. Und ferner, daß man. wenn man einem großen Staat eine Ausnahme zugesteht, damit die kleineren anreizt, das gleiche für sich zu beanspruchen. Ter zweite Umstand ist: der Ton, und nicht bloß der Ton. der katholischen Gewerkvereinler in der Abwehr des päpstlichen Anspruchs hat verstimmt. Man findet ihre Sprache manchmal grob. Ferner: diese Ge- werkvereinler beanspruchen grundsätzlich Unabhängigkeit in rein wirtschaftlichen Fragen. jStefe Unabhängigkeit gesteht ihnen Rom nicht zu. Lie hat auch, wenn sie grundsätzlich verlangt wird, nichts mit der behaupteten Besonderheit der deutschen Verhältnisse zu tun, sondern müßte, wenn die Forderung zu Recht bestände, auch dem Katholiken aller anderen Länder gewährt werden. Tie großen Zentrumsblätter appellierten vom schlecht unterrichteten an den besser zu unter- richtenden Papst. Das sei ein allen Katholiken zu- stehendes Recht, und der Papst würde es nie tadeln, daß bon diesem Rechte Gebrauch gemacht werde. Aber die Gewerkvereine zeigten, daß es anders gemeint sei. Sie erkannten ja die Zuständigkeit des Papstes m Wirtschaft- lichen Fragen überhaupt nicht an. Hierbei tritt immer wieder hervor, daß Rom in dem Verhalten der Gewerk- vereinler einen theologisch falschen Standpunkt, eine halbe Irrlehre erblickt; die praktische, ökonomische Seite der Sache (die dem Arbeiter natürlich das
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Die Festtage in Luxemburg.
Zur Thronbesteigung der Großherzogin Maria Adelheid.
Von Oskar Meyer-Elbing.
(Schluß.)
Luxemburg, 18. Juni.
Auch einer längeren Pause verkündeten Kanonenschüsse das Nahen des Hofes. Ministerpräsident Eyschen, geschmückt mir dem gelben Band des GrohkordonS vom Naffauischen Löwen, betritt die Kammer und überreicht ein Exemplar der Thronrede dem Kammerpräsidenten. Die fremden Diplomaten mit ihren Damen erscheinen. Jetzt gruppieren sich die bohen Hofchargen an der linken Seite des Thrones. Eine Schar lieblicher Mädchengestalten in weißen Kleidern betreten den Saal und nehmen in der Hofloge Platz. Es sind die Schwestern der jungen Großfürstin, denen bald darauf die Frau Gvoßherzogin-Mutter, die Frau Großherzogin- Witwe, der Großherzog und die Großherzogin von Baden und Fürst Löwenstein mit ihrem kleinen Hofstaat folgen. Fürst von Waldeck, der auch zum engereu Familienrat gehörte, war verhindert, zu kommen.
Die Ankunft der jungen Großherzogin hatte sich durch sie Empfänge in Dommeldingen und an der Stadtgrenze von Luxemburg durch den Bürgermeister München etwas verzögert. Doller Erwartung blickte alles gespannt nach deni Eingangsportal. Begrüßt durch den vorher ausgelosten Kammerausschutz und geleitet durch den Hofmarschall, beschritt die junge Fürstin den Saal. In ihrem Gefolge befindet sich die Qberhofmsisterin von Preen und die Hofdame Gräfin Caaueratz,
Wichtigste ist) wird in Rom kaum in Betracht gezogen. Und nun fordern die Gewerkvereinler neuerdings nicht bloß Tolerierung, sondern Anerkennung. Sie wollen, daß ihr Standpunkt im Gegensätze zu dem der katholischen Fachvereine gutgeheitzen werde. Daß diesem Verlangen jemals entsprochen werden sollte, bezeichnet man in Rom als völlig ausgeschlossen. Und so triumphiert jetzt Berlin über die Wirkung, die die. Gegner mit ihrer zu wenig umsichtigen Taktik erzielt haben."
Was unser Gewährsmann über die Unstimmigkeit zwischen dem Standpunkt der Zentrumsorgane und dem Anspruch der Gewerkvereinler sagt, wird frappant bestätigt durch eine Kundgebung aus diesen Kreisen, die uns eben jetzt zu Gesicht kommt. Es heißt da: „Tem unfehlbaren Machtgebot der Kirche unter- werfen wir uns bedingungslos. 7M Bereich der f e h l b a r e n Gewalt folgen wir ihr gern, wenn nicht ganz besondere Umstände es uns zur Pflicht machen, den Gehorsam zu verweigern. In der Gewerkschafts- frage bewegt sich der Heilige Stuhl in sehlbarem Ge- biet." Das letztere gibt Rom nicht zu, aus theologischen Gründen. Es sagt: „Tie Unfehlbarkeit erstreckt sich
auch ans das Gebiet der Sitten (mores), zu dem die gewerkschaftliche Tätigkeit mitgehört." Hier Wider- spricht Rom, nicht aus praktischen, sondern ans dog- malischen Gründen. Vielleicht bekommt dieser dogmatische Standpunkt noch einmal feierlicheren und bindenden Ausdruck. Tann dürfte die Kurie allerdings die Erfahrung Machen, daß im harten Streit zwischen wirtschaftlichen Interessen und religiösen Theorien — jene vertreten die Gewerkschaften, diese verficht die Kurie — zuletzt doch die ersteren siegen.
Selbsthilfe gegen Angriffe.
Von Dir. jur- W. Brandts (Berlin).
Bor kurzem hat eine Anklage, welche zur Verurteilung eines jungen Kaufmanns geführt hat, weite Kreise beunruhigt. Der Kaufmann hatte auf einen Menschen, der ihn grundlos angerempelt und bedroht hatte, geschossen und diesen schwer verletzt. Der Fall wurde in den Zeitungsberichten folgendermaßen dargestellt: Ein junger Kaufmann wird in
Berlin eines Nachts auf seinem Heimwege von zwei radausüchtigen Kerlen ohne jede Veranlassung ' angerempelt. Er versucht, ruhig weiterzugehen, da schlägt einer ihm den Hut vom Kopfe und brüllt ihn an: „Kannst du den Hut nicht abnehmen, du Affe!" Gleichzeitig schlagen beide auf ihn ein, so daß er zu Boden stürzt. Er springt schnell wieder auf, zieht seinen Revolver, gibt einen Schreckschuß ab und läuft davon; die Verfolger hinter ihm her. Sie werfen ihm einen Untersatz von einem Weihnachtsbaum in den Rücken, er dreht sich um und feuert zum zweiten Male, ohne zu treffen. Er wird weiter verfolgt, kommt zu Fall und als die Angreifer vor ihm stehen, schießt er wieder und trifft einen in den Oberschenkel. Er ist vom Schöffengericht wegen Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeuges zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafkanimer des Landgerichts hat dieses Urteil dahin abgeändert, daß er statt zu Freiheitsstrafe zu einer Geldstrafe von 300 M. wegen Körperverletzung, außerdem zu 30 M. wegen Schießens an bewohnten Orten und zu
Ein weißes Seidenkleid, mit irischen Spitzen garniert, umhüllt die schmiegsame, jugendliche Gestalt, ein weißer Spitzenhut mit kostbaren Reihern schmückt den wunderhübschen und feingeschnittenen von blondgewelltem Haar umrahmten Kopf.
Maria Adelheid sieht wirklich aus wie eine Prinzessin anS einem Märchenland.
Sie nimmt auf dem ThronseM Platz, begrüßt durch lebhafte Vive-Rufe der gleich in ihren Bann gezogenen Versammlung. Mit liebenswürdiger Handbeivegung nimmt sie die Thronrede entgegen, die ihr durch den Ministerpräsidenten überreicht wird.
Sitzend verliest sie den ersten Teil der Rede, die in sran- zösi'cher Sprache abgesaßt ist. Wie ein Glockenton klingt die Sprache in ihrem Munde. Bei der Eidesformel erhebt sich die jugendliche Gestalt, mit einer energischen Handbewegung hebt sie die Hand zum Schwur, immer kräftiger wird dir Stimme, bewegter ihr kindliches Antlitz, man merkt ihr die innere Bewegung an, die der große Moment in ihr hervorruft.
Draußen läuten die Kirchenglocken und bilden eine stimmungsvolle Musik dazu.
Aus der Ferne erschallen Kanonenschüsse, die dem treuen Luxemburger Volk den Akt der Thronbesteigung verkünden. Endlose vive la grande-duchesse=91uf«, Händeklatschen und unbeschreiblicher Jubel ertönten am Schluß der Rode, die in ihrer ungemein geschickten Abfassung einen tiefen Eindruck machte.
Unter liebenswürdigen Verbeugungen nach allen Seiten verließ nun die Grotzherzogin den Festsaal, um sich mit den anderen Fürstlichkeiten und ihrem Gefolge in das Grotz- ijmooli&e Palais zu begehen.
10 M. wegen Tragens einer Schießwaffe, ohne im Besitz einez Waffenscheins zu sein, verurteilt ist.
Wenn die Darstellung des obigen Tatbestandes dem wahren Sachverhalte entsprechen würde, dann wäre in der Tat Anlaß zur Beunruhigung gegeben. Aber für jeden, der unser Strafrecht und unsere Rechtsprechung nur einigermaßen kennt, steht es außer allem Zweifel, daß der Fall anders ge» legen haben mutz, als er oben wiedergegeben worden ist. Die einseitige Darstellung ist erklärlich, da zur Berichterstattung über die Verhandlungen der Gerichte die allerjüngsten Hilfsarbeiter der Zeitungen geschickt zu werden pflegen, weil die dortigen Verhandlungen als eine gute Schule für die Berichterstattung überhaupt gelten. Das mag richtig sein, es hat aber zur Folge, daß jene Berichte in der Regel mehr dem Unterhaltungsbedürfnis der Leser als der Verbreitung von Rechtskenntnissen dienen, weil die maßgebenden Rechtsgrund- sätze häufig von den Berichterstattern nicht richtig verstanden werden. So ist es offenbar auch hier geschehen. Ein solches Urteil ist bei dem angegebenen Tatbestände völlig undenkbar.
Unser Strafgesetzbuch bestimmt im § 53: „Notwehr ist
diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder von einem anderen abzuwenden." Folgerichtig schließt unser Bürgerliches Gesetzbuch die Haftpflicht für den dem Angreifer zugc- fügten Schaden aus: „Sine durch Notwehr gebotene Hand
lung ist nicht widerrechtlich."
Welches sind hiernach die Voraussetzungen für die er, laubte Notwehr?
Es muß, damit ich zur Notwehr berechtigt bin, ein Angriff ftattfinden. Der Angriff mutz ein „gegenwärtiger" sein; damit soll aber nicht gesagt sein, daß ich -denselben erst ab- warten muß, sondern es genügt, daß er unmittelbar bevor- steht. Schon die peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. erklärte: „Er ist auch mit seiner Gegenwehr, bis er ge
schlagen wird, zu warten nicht schuldig, als etliche unverständige Leute meinen." Ich darf also, wenn ich triftigen Grund zu der Befürchtung habe, daß der Angreifer mich mißhandeln oder gar niederstechen wird, dem zuvorkommen. Ist der Angriff eingestellt oder läuft der Angreifer davon, so ist natürlich keine „Abwehr" mehr nötig. Schlage ich dann noch, oder schieße ich hinter ihm her. so übe ich Rache oder ich strafe — beides ist nicht meine Sache. Anders ist dies aber, wenn zu befürchten ist, daß der Angreifer im nächsten Augenblicke den Angriff wieder aufnimmt. Einen Dieb, der flieht und die gestohlene Uhr mitnimmt, kann ich verfolgen, und, wenn er nicht stehen bleibt, auf ihn schießen, denn er setzt seinen rechts widrigen Angriff fort.
Man denkt bei dem Worte Notwehr gewöhnlich an dis Abwebr der eigenen Rot. Das Gesetz geht aber weiter. Es ermächtigt uns, einen rechtswidrigen gegenwärtigen Angriff auch von einem anderen abzuwehren, der ein Wildfremder sein kann.
Über die Grenzen der Notwehr begegnen wir Schwankungen in den Ansichten der Rechtsgelehrtcn. Angesehene Rechtslehrer vertraten und vertreten auch noch die Auffassung, daß die Mittel, welche ich zur Abwehr des Angriffs anwende, im Einklänge mit den Mitteln des Angreifers stehen müssen. Ich dürfte nach dieser Ansicht z. B. jemanden, der mir meine Geldbörse mit 5 Mark Inhalt wegnehmen will, nicht niederstechen, überhaupt nicht in der Art verletzen, daß ich seine Gesundheit ernstlich gefährde. Unser Reichs-Strafgesetzbuch beschränkt nach seinem Wortlaute den in der Notwehr Befindlichen nicht in den Mitteln zur Abwehr, sondern erlaubt sie insoweit, als die angewandten Mittel „erforderlich" sind-
Nach kurzer Zeit öffnete sich eine kleine Erkertür, und Gros-Herzogin Maria Adelheid erschien, begleitet von ihren Schwestern, auf dem Ballon, um sich dem draußen harrenden Volke als die neue Herrscherin vorzustellen. Immer von Neuem mußte sie herauskommen, um für die überwältigenden Huldigungen ihres Volles zu danken.
Da stimmt die Menge die luxemburgischen Volkslieder „Feicrwo'n" (Federw^Zen) und „Ons Htzmght" (Unsere Heimat) an, die der bekanntlich in Luxemburg geborenen Prinzessin ganz besonders nahezugehen scheinen. Der Jubel des Volkes kennt keine Grenzen. Unter freundlichem Winken zieht sie sich schließlich in das Palais zurück.
Wie auf der Hinfahrt benutzt jetzt die junge Fürstin ein prächtiges Schimmelgefpann ä la Daumont mit Spitzenreitern zu einer kleinen Rundfahrt durch die Stadt. Nach ihrer Rückkehr wiederholen sich die Huldigungen vor dem Schloß, die sie auf dem ganzen Wege begleitet hatten. Gegen 6 Uhr führte ein mit Blumen geschmücktes Auto die Großherzogin mit ihren Schwestern nach Schloß Colmar-Berg, wo große Dafel stattfand.
Am Abend fand eine Beleuchtung der staatlichen Gebäude statt. Eine unabsehbare Menschenmenge bewegte sich aus der Place d'armes und lauschte voller Begeisterung den patriotischen Weisen, die die Militärkapelle hier zur Feier des Tages mit besonderem Schwung spielte.
Wie die junge Großherzogim voller Freude über die ihr zuteil gewordenen, und. ohne Byzantinismus, ehrlich gemeinten Huldigungen sein kann, so kann Luxemburg stolz sein auf seine liebreizende Herrscherin, deren Bescheidenheit, Liebenswürdigkeit und auch fester Wille ein, Unterpfand sind ihr Voll im konstitutionellen Sinne mit Hilfe seiner bewährten Ratgeber glücklich zu machen.
