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mit einer täglichen

NnterhalwngSbeilage.

Drahts»,christ: lagblatt Wiesbabrn.

Pa,t,che<«omo: Frankfurt«. M. Nr. 7405.

Nr. 338.

Donnerstag, 10. Dezember 1936

84. Jahrgang.

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Der Antrag des Amtsklägers

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Fernfprecher-Sammel-Nr. 69631. Berliner Büro: Berlin-Wilmersdorf.

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Der Streit um Suiyuan.

Tokio, 10. Dez. (Funkmeldung. Osiasiendienst des DNB.) Das japanische Augenamt veröffentlicht am Donnerstag eine Eegenerklärung zu der kürzlich erfolgten Verlautbarung der Nanking-Regierung. Japan werde darauf achten, daß China die bisher ge­troffenen Vereinbarungen einhalte. Man werde andernfalls Mittel finden, um einer weiteren Be­drohung japanischer Staatsbürger in China zu begegnen.

Geschäftszeit: 8 Uhr morgens bis 7 Uhr abends, nutzer Sonn- und Feiertags.

Die Deutschlandreise von Kozmas.

Der ungarische Innenminister in Berlin eingetroffen.

Berlin, 10. Dez. (Funkmeldung.) Der ungarische Innenminister Nikolaus von Kozma traf heute morgen, einer Einladung des Reichsinnenministers Dr. Frick folgend, mit feiner Gemahlin zu einem mehr­tägigen Besuch in Berlin ein. In seiner Begleitung be­finden sich Staatssekretär Dr. Johann, der Sektions-

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Anzeigenpreise: 6m Millimeter Höhe der 22 Millimeter breiten Spalte im Anzeigenteil Srund. «Pf., der 85 Millimeter breiten Spalte im Tertteil 60 Rps.. sonst laut Preisliste Nr. 5, Nachlagstassel B. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Tagen und Plötzen wttd lerne Gewähr übernommen. Schlutz der Anzeigen-Annahme 9'/- Uhr vormittags. Erobere Anzeigen müssen spätestens einen Tag vor dem Erscheinungstage aufgegeben werden.

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Deutliche japanische Antwort an Nanking Japan ist vorbereitet, Mahnahmen zu ergreifen."

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dene Zwischenfälle eingegangen, die als Folge der anti- japanischen Propaganda der chinesischen Schuljugend und als Auswirkung der japanfeindlichen Politik Chinas bezeichnet werden. Japan habe, heißt es weiter, bei den Verhandlungen darauf bestanden, datz Nanking zu­nächst vorbeugende Massnahmen ergreife und datz zugleich auch alle übrigen Fragen, die mit der Lage in Nordchina zu­sammenhängen, und die Vorschläge zur Bildung einer anti­kommunistischen Front behandelt würden. Rach japanischer Auffassung seien diese Probleme nicht von den anderen Vcr- handlungsfragen zu trennen.

^X^t^'zraSnhnrmTi11T*Uhf.3imn»Dh^2 ®"fc 84 W- für einen Monat RM. 2., em- lchuetzticy xragwQTt. Durch die Post bezogen RM. 2.35, zuzüglich 42 Rvf. Bestellgeld (Simei- nummern 10 Rpf. Bezugsbestellungen nehmen an: der Verlag die Ausgabestellen die »ÄS' ÄÄ' ffig? ^w°--°der sletriebsftitaingen haben die

^eaxpet keinen Anspruch aur Lieferung des Blattes oder auf Rüchahlung des Bezugspreises.

Der ungarische Innenminister von Kozma.

(Pressephoto, K.)

chef V o o r und sein persönlicher Sekretär K a n d o. Zur Begrüßung waren auf dem Anhalter Bahnhof an­wesend Reichsinnenminister Dr. Frick mit seiner Gattin, Staatssekretär P f u n d i n e r, der Polizei­präsident von Berlin, Graf Helldorf, Oberst von B o mhard als Vertreter des Generals Dalugue, so­wie Ministerialrat Dr. M e tz n e r, ferner der ungarische Gesandte S z t o l a y mit mehreren Herren der Ge­sandtschaft.

Zu Ehren des hohen ungarischen Gastes war auf dem Bahnhofsvorplatz eine E h r e n k o mp a gn i e der Leibftandarte Adolf Hitler aufmarschiert. Unter den Klängen der ungarischen Nationalhymne und der Lieder

Es ,ei bisher 28mal zwischen japanischen unü chinesischen Vertretern verhandelt worden. Bei diesen Konferenzen wirtschaftliche und politische Fragen grundsätz­lich schon geklärt worden. Jetzt aber habe die Nanking-Re- gierung plötzlich erklärt, datz sie die Verhandlungen so lange nicht fortzusetzen beabsichtige, als nicht der Streit um f.u i y uau einwandfrei geschlichtet sei. Dann habe die chinesische Zentralregierung zugleich auch alle bisher ge­troffenen Vereinbarungen in Abrede gestellt.

Die japanische Erklärung schließt wörtlich:Falls man in Nanking wirksame Schritte zur Kontrolle der antijapani­schen Bewegung unterlägt, und falls das Eigentum und das Leben japanischer Staatsbürger in China bedroht oder direkte Jnieresien Japans verletzt werden, ist Japan vor­bereitet, der Lage Rechnung zu tragen und geeignete und zeitgemäße Maßnahmen zu ergreifen."

Bei dem Streit um Suiyuan handelt es sich um den Ein­fall mongolischer Streitkräfte in nordchinefisches Gebiet. Es kam zu Kämpfen, die größere Ausmaße annahmen. Die an­fänglichen Erfolge der Mongolen wurden durch chinesischen Gegenstoß ausgeglichen. Nanking belfauptet, datz Japan die Mongolen zu dem Vorstotz in das chinesische Hoheitsgebiet veranlaßt habe.

2n der japanischen Erklärung wird dann der Verlauf Verhandlungen näher geschildert und wird auf verschie- ! Zwischenfälle einge ..lischen Propaganda

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Feststellungen um das Bestehen eines Komplotts. Seltsame psychologische Konstruktionen des psychiatrischen Sachverständigen.

mordung Eustlofss habe er erst 14 Tage oder drei Wochen vor der Tat gefaßt. Erst habe er Selbstmord verüben wollen, nachher habe er daran gedacht, sich in diesem Zu­sammenhang durch die Erschießung eines National­

sozialisten am ganzen System zu räche».

Die bewußten Mordpläne Frankfurters gehen nach der An­klage aus einer schriftlichen Festlegung hervor, die Frank­furter auf dem Kartenstück einer Zigarettenschachtel am Tage vor der Tat niedergeschrieben hat. Nach der Tat habe ihm der Mut für den Selbstmord gefehlt. Die Gerechtigkeit der zu erwartenden Sühne habe er ohne weiteres empfunden und anerkannt.

Abschließend befaßt sich die Anklageschrift mit der Per­sönlichkeit Wilhelm Eustloffs, des Opfers des Mordanschlages. In den Ausführungen heißt es, daß bisher noch nie der Beweis für Handlungen Eustloffs erbracht wor­den fei, die die Sicherheit des Landes gefährdet oder sonst­wie mit den schweizerischen Gesetzen in Widerspruch gestan­den hätten. Nach den Akten wird von Eustloff gefagt, daß es sich um eine idealistisch veranlagte Persön­lichkeit handele, die bestrebt sei, die Schweizer Gesetze zu respektieren und sich den Weisungen der zuständigen Behörden zu unterziehen.

Die Anklage schließt mit der Feststellung des psychiatri­schen Gutachters, wonach irgendwelche Anhalts­punkte für das Bestehen einer geistigen Er­krankung Frankfurters im Sinne einer Geisteskrankheit oder Psychose nicht gegeben sind. Der Täter Frankfurter sei kein geisteskranker Mensch und seine Tat könne nicht mit krankhaften Zeichen der Psyche, die eine Verantwortungs­losigkeit des Täters bedinge, in Zusammenhang gebracht werden.

Der Strafantrag.

Am Schluß der Anklagerede kommt der Ankläger zum Strafantrag, nach dem David Frankfurter, des Mordes, begangen an Wilhelm Eustloff, schuldig zu erklären sei. Er sei dafür mit 18 Jahren Zuchthaus unter Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und lebenslanger Landesver­weisung zu bestrafen, ferner grundsätzlich verpflichtet, de» durch den begangenen Mord entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Waffe sei zu beschlagnahmen. Frank­furter habe sämtliche Untersuchungs-, Gerichts- und Strafvollzugskosten zu tragen.

Nicht ohne Verwunderung wird angesichts der bewußten jahrelangen Mordhetze gegen Guftloff, die von den jüdisch-marxistischen Kreisen betrieben wurde, und angesichts der Tatsache, daß die Schweizer Behörden selbst in Davos Eustloff ihren Schutz anboten, die bündige Behauptung der Anklage ausgenommen, daß der Jude Frankfurter von niemanden zur Tat angestiftet und niemand von seinem Vorhaben gewußt habe, und daß auch die spätere ein­gehende und sorgfältige Untersuchung keinerlei Anhaltspunkte

(Fortsetzung auf Seite 2.)

Verlesung der Anklage.

In der gestrigen Sitzung des Mordprozesses Frank­furter in Chur verlas der Ankläger Dr. Brügger die Anklageschrift, in der der Tatbestand geschildert i'. wurde. Es geht daraus hervor, daß Frankfurter sich fr nach der Tat auf der Wachstube der Polizei stellte und seine Waffe abgab. Es heißt in der Anklageschrift u. a.: Wenig später erschien Frankfurter auf der Wachstube und erklärte: Sie werden wohl gehört haben, was im Park- uaus vorgefallen ist. Ich bin selbst der Täter. Eine Zigarette räumend gab er dann seine Personalien an und händigte die Schußwaffe aus. Er erklärte, sich seiner T a t, d i e e r a u f reinen Fall bereue, vollkommen bewußt zu sein Er sei nicht politisch orientiert, aber er sei ein Hasfer des i e u t scheu Syst e m s. Noch am gleichen Abend übernahm das kantonale Verhörsamt die weitere Untersuchung. Dabei erklärte Frankfurter, er sei am Freitag, dem 3. Januar, von Bern nach Davos mit der Absicht gereist, Eustloff zu er- ;rben,_ weil dieser einStaziagent" sei. Persön- Niche Gründe habe er nicht gehabt.

Die Anklage erklärt, daß sich aus der engeren Vorge- ichtthte aktenmäßig ergebe, daß Frankfurter Bereits 4 Bis SWochen vor dem Mord den Entschluß zur Tat gefaßt habe. Gegen Ende Dezember erwarb er die auto­matische Pi st ole, mit der er auf einem Schießplatz Schießübungen anstellte. Ursprünglich habe Frankfurter die Tat nach seinem Eintreffen in Davos ausführen wollen, e sie aber verschoben, weil ihm bewußt geworden sei, daß der Sabbat schon begonnen hahe. Den Sonntag habe er zu einem Ausflug zur Schatzalp benutzt, am Montag ein Kino besucht.

S Uber den Hergang des Attentats sagt der Angeklagte, daß er den Dienstag für feine Tat gewählt habe, weil dieser nach jüdischer Auffassung ein besonderer Glückstag sei. Im Arbeitszimmer, in das er von Frau Eustloff geführt worden lei, habe er den Revolver, den er in der rechten Manteltasche t trug, entsichert. Über das Telephongespräch hat Frankfurter L nach der Anklage nicht weniger als drei verschiedene Dar- ^^emingen gegeben.

Als Eustloff in das Zimmer trat, habe er, Frankfurter, sofort die Waffe auf ihn gerichtet und abgedrückt, die aber zunächst versagte. En st lass habe ein ver­ständnisloses Gesicht gemacht und sei auf r h n z u g e k o m m e n. Er, Frankfurter, sei rechts um den Tisch herumgegangen und habe dann drei oder vier Schüsse abgegeben. Eustloff seiohneeinWortoder ei»e« Schrei zusammengesunke». Frankfurter hörte die Schreie Frau Eustloffs und bedrohte die ihm entgegenkommenden Leute aus seiner Flucht mit der Waffe.

_ Frankfurter habe nach seiner Darstellung zunächst Selbstmord begehen wollen, aber nicht den «ut dazu aufbringen können. Er habe dann die . Polizei angerufen und sich schließlich selbst gestellt. Die An­klage, deren Verlesung etwa eine Stunde in Anspruch nimmt, befaßt sich dann mit dem Bericht des Bezirksarztes und mit dem medizinisch-anatomischen Gutachten, über die Person ws Angeklagten heißt es weiter, daß er einer jüdischen pamilie entstammt, die ursprünglich in Deutschland lebte, Wer aber nach Wien, Bosnien und Kroatien übersiedelte. j5» seiner Jugend sei David Frankfurter mehrere Male er­krankt und auch operiert worden.

i' Über das Vorleben sagt die Anklageschrift, daß sich Frank- Nrrter, als Zwanzigjähriger in Leipzig entgegen dem Willen (einer Eltern dem medizinischen Studium zuwandte. 1931 liebelte er nach Frankfurt über und fiel hier im Derbst 1932 in der Prüfung durch.

Er sollte die Prüfung im Juni 1933 wiederholem ging er nach Vern und setzte dort seine Studien fort. Seinen Eltern bat er mehrfach in bewußter Täuschung geschrieben, °atz er das erste und auch die Zwischenexamina bestanden habe. In jüngster Zeit hat er sein Studium vollkommen ver- uachliissigt. Dafür saß er schon morgens im Cafehaus, be­suchte Sportkreise und verbrachte einen Teil seiner Abende 'n Kinos, nachdem er am Tage 30 bis 40 Zigaretten geraucht batte. Ende 1935 erklärte Frankfurter feinen Bekannten, datz im Februar fein Examen ablegen wolle. Nach der An- v üage fei er von diesem Zeitpunkt an immer sehr nieder­geschlagen gewesen und habe die Idee eines Selbstmordes bark mit sich herumgetragen.

- Frankfurter habe von der Existenz Eust- *0ff5 erst aus den Zeitungen erfahren. Er habe Eustloff nicht gekannt, nie gesehen und auch nicht schriftlich mit ihm verkehrt. Den Wohnsitz , habe er aus Zeitungsnotizen, die Adresie dem Telephon- bnch ntttomme*. Den endgültigen Entschluß zur Er­

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