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Nr. 334
Sonntag, 6. Dezember 1936.
84. Jahrgang.
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Der Ausbau des Handelsverkehrs zwischen beiden Ländern.
Der Schlußstein im Reichsneubau. Sinn und Bedeutung der Realsteuerresorm.
Auswirkungen des neuen Juli-Abkommens. „r, Berlin, 5. Dez. (Drahtbericht unserer Berliner s^öteilung.) Am Montag, den 7. Dezember, beginnen in Wien deutsch-österreichische Wirtschaftsverhandlungen. Diese Verhandlungen wurden vorgesehen, als Ende des vorigen Monats der österreichische Staatssekretär für die auswärtigen Angelegenheiten in Berlin werkte. Es wurde bei diesem Besuche vereinbart, „daß der Ausbau der Handelsbeziehungen zwischen dem Deutschen Reich und Österreich alsbald in Angriff genommen werden soll, um den Umfang des gegenseitigen Handelsverkehrs beträchtlich zu erweitern." Diesem Ziel also dienen die neuen Verhandlungen in Wien, die, so der praktischen Auswirkung des deutsch-österreichischen Freundschafts- a b k o m m e n s vom 11. I u l i gewidmet sind. Schon einmal ist nach dem Abschluß dieses Abkommens zwischen den beiden Ländern über wirtschaftliche Fragen verhandelt worden. Man kam am 13. August zu Vereinbarungen, die als eine erste Etappe bezeichnet wurden, da es damals galt, zunächst einmal die Fragen zu erledigen^ die keine besonders langwierigen Erörterungen erforderlich machten. Vielleicht kann man sagen daß diese Vereinbarungen ein erster Versuch, ein erstes Abtasten waren, während den jetzigen Wiener Verhandlungen ein werteres Ziel gesteckt ist und man von ihnen eine stärkere Belebung des Handelsverkehrs zwischen den beiden Ländern erwarten kann In erster Linie wird es sich darum handeln, daß Deutschland aus Österreich mehr landwirtschaftliche Produkte bezieht, ist doch an einer Steigerung des Warenverkehrs auf der österreichischen Seite vor allem die Land- und Forstwirtschaft intereffrert, während wir unsererseits eine st ä r k e r e Abnahme industrieller Erzeugnisse durch Österreich erwarten müssen. Schon bei den Verhandlungen im August ist darauf verwiesen worden, daß es notig ist, die deutsche Ausfuhr nach Österreich zu steigern. Im Verkehr zwischen beiden Ländern hat Deutschland früher einen nicht unerheblichen Ausfuhrüberschuß zu verzeichnen gehabt. Betrug dieser deutsche Ausfuhrüberschuß im Jahre 1932 noch 93,9 Millionen Reichsmark, so war er im Jahre 1935 auf 36,9 Millionen Reichsmark zusammengeschrumpft. Während die Einfuhr aus Österreich in diesen Jahren noch leicht gestiegen
Komintern-Häuptling Dimitroff geht nach Barcelona.
Vorbereitung der Verlegung des politischen Sekretariats «ach Katalonien.
Paris, 5. Dez. (Funkmeldung.) Wie der „Marin" berichtet, hat sich der berüchtigte V ol sihewi ft enhäupt l in g Dimitroff nur 24 Stunden in der Gegend von Paris aufgehalten, Er sei unter einem anderen Namen nach Frankreich eingereist und habe in Paris nicht einmal mit den französischen Kommunistenführern verhandelt, sondern nur mit zwei Sonderbeauftragten der Komintern. Dann sei er nach Barcelona weitergereist, angeblich um die Möglichkeit der Verlegung des politischen Sekretariats der Komintern nach Katalonien zu prüfen.
Bildung flämischer Regimenter.
Die belgische Militärvorlage im Senat angenommen.
Brüssel, 4. Dez. Der Senat hat am Freitag die von der Kammer verabschiedete Militärvorlage mit 122 gegen 19 Stimmen bei 10 Stimmenthaltungen angenommen.
Bor der Abstimmung hielt der Ministerpräsident van Zeeland eine Rede, in der er u. a. ankündigte, daß die Regierung- noch vor Weihnachten dem Parlament einen Ge- fetzentwvrf unterbreiten werde, der den Forderungen derFlamen auf völlige Gleichberechtigung ihrer Sp rache in der Armee durch Schäftung eigener flämischer Regimenter, durch Ausbildung der Oftifziere und Unteroffiziere in den beiden Landessprachen, durch die Zweisprachigkeit der Militärbildungsanstalten und durch andere Maßnahmen Rechnung tragen wolle. Er betonte, daß die Militärvorlage im Rahmen der allgemeinen Politik der Regierung liege. Diese Politik sei die der Unabhängigkeit und des Gleichgewichts.
war, war die deutsche Ausfuhr nach Österreich von 159,4 Millionen Reichsmark im Jahre 1932 auf 107,9 Mill. Reichsmark im Jahre 1935 gesunken. Aber gerade der hohe Ausfuhrüberschuß war es, der in früheren Jahren den starken Reiseverkehrnach Öster- reich ermöglichte. Er ermöglichte außerdem zahlreiche weitere Leistungen nach Österreich, denen Gegenforderungen nicht gegenüberstanden. Es sind dies vor allem Stromlieferungen, Lizenzen, Kapitalzahlungen sowie Zahlungen der Reichsbahn und der Reichspost. In letzter Zeit hat der Uberschuß des Handelsverkehrs nicht mehr ausgereicht, um diese Zahlen reibungslos durchzuführen. Da eine Zahlung in Devisen nicht in Frage kommt, so kann der Eegenposten in der Zahlungsdifferenz nur durch eine Erhöhung der deutschen Ausfuhr geschaffen werden. Das wird man bei den Wiener Verhandlungen berücksichtigen müssen. Daß in solchen Verhandlungen teilweise nicht ganz einfache Fragen behandelt werden müssen, liegt auf der Hand. Da man aber auf beiden Seiten den Willen hat, zu einer Verständigung zu gelangen, so wird man auch Schwierigkeiten, die nun einmal bei Wirtschaftsverhandlungen nicht auszuschalten find, überwinden und so weiter an der Ausgestaltung der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen arbeiten im Interesse der beiden deutschen Staaten, wie dieser Weg im Juli-Abkommen vorgezeichnet worden ist.
Hilfsmaßnahmen für die österreichische Einfuhr.
Wie«, 4. Dez. Das schon seit langem angekündigte Gesetz Mr Unterstützung gewisser durch Äbwer- tungsmaßnahmen des Auslandes betroffenen Industriezweige wurde am Freitag von einem Ministerrat beschlossen. Es wird ein Fonds von 10 Millionen Schilling geschaffen, dessen Verwendung nach besonderen, vom Handelsminister im Einvernehmen mit dem Finanzminister getroffenen Grundsätzen erfolgen wird.
Ernennung eines Bundeskommissars für Kulturpropaganda.
Wien, 5. Dez. (Funkmeldung.) Der frühere Justizminister Hammer st ein-Equord wurde zum Vundes- kommissar für Kulturpropaganda im Unterrichtsministerium ernannt.
Nanking und der Antikomintern-Bertrag.
Deutsche Antwort auf chinesische Rückfragen.
Nanking, 4. Dez. Der deutsche Botschafter übermittelt dem chinesischen Außenminister eine Antwort der deutschen Regierung auf eine Anzahl Fragen, die die chinesische Regierung nach Veröffentlichung des deutsch- japanischen Abkommens zwecks Klärung gewisser Punkte gestellt hatte. Der Botschafter versicherte, das deutfch- lapanische Abkommen berühre in keiner Weise chinesische Belange und werde keinerlei ungünstige Rückwirkung auf die herzlichen chinesisch-deutschen Beziehungen haben. Die deutsche Regierung werde sich auch weiterhin die Förderung freundschaftlicher Beziehungen zwischen beiden Ländern angelegen sein lassen.
Der britische Geschäftsträger verläßt Madrid ?
Loudon, 4. Dez. Der britische Geschäftsträger in Madrid ließ am Freitag allen noch in der spanischen Hauptstadt befindlichen britischen Staatsangehörigen die Aufforderung zugehen, Madrid sobald wie möglich zu verlassen, da wahrscheinlich auch die britische Botschaft zurückgezogen werde.
Schon 27000 französische Freiwillige
unter dem Befehl sowjctrussischer Offiziere.
Paris, 5. Dez. (Funkmeldung.) In Kreisen der französischen Volkspartei Boriots wird erklärt, daß zur Zeit 27000 Franzosen, d. h. der I st be st and zweier Divisionen, unter dem Befehl s o w j e t r u ss i s ch e r Offiziere in den Reihen der spanischen Bolschewisten mitkämpfen. Täglich würden neue Freiwillige nach Spanien abgesandt. Der Flugverkehr von Frankreich nach Spanien, der früher eine Fahrt täglich umfaßte, sei jetzt auf sechs tägliche Abfahrten gesteigert.
2n dem großen Eesetzgebmrgswerk, das am 1. Dezember beschlossen wurde, sind auch vier Gesetze enthalten, die die Re alste uern auf ganz neue Grundlagen stellen sollen. Da mögen zunächst viele Volksgenossen sagen: Ich bin nicht Erund- und Hausbesitzer; ich bin nicht selbständiger Gewerbetreibender, mich als Lohn- oder Gehaltsempfänger gehen diese Gesetze also nichts an. Das hieße die Bedeutung gerade dieser Steuerreform gewaltig unterschätzen. Es handelt sich in ihr um nicht weniger als um den Schlußstein im Nauaufbau des Reiches.
Nachdem das Ziel der Reichsreform schon seit langem aufgestellt ist, die Beseitigung der Unterschiede zwischen Ländern und preußischen Provinzen und die gleichmäßige und organische Aufteilung des Reiches in Gaue, mag sich mancher schon gefragt haben, warum die Verwirklichung noch immer aus sich warten lasse. Es ist schon Gewaltiges auf diesem Wege geschehen, vom Reichsstttthaltergesetz angefangen bis zur Überleitung oder verwaltungsmäßigen Unterstellung der Länöer- ministerien unter die zuständigen Reichsministerien. Was auf dem Gebiet der mehr zentralen Instanzen geschehen konnte, ist durchgeführt». Es hat sich aber in den Jahrhunderten der partikularistischen Zeit vor allem auf verwaltungsmäßigem und steuerlichem Gebiet eine solche Zerrissenheit und ein solches Durcheinander der Zustände herausgebildet, daß eine Entwirrung nicht überall von heute auf morgen möglich ist, ohne daß zum Teil schmerzhafte wirtschaftliche Erschütterungen bewirkt würden.
Auf dem Gebiet der Personensteuern, der Verkehrssteuern und der Verbrauchssteuern war eine einheitliche Regelung für das ggnze Reich noch verhältnismäßig leicht durchzuführen. Viel größere Schwierigkeiten stellten sich auf dem Gebiet der Realsteuern entgegen. Man muß die Tatsache ins Auge fassen, daß sowohl für die Grundsteuer wie für die Gewerbesteuer bisher 16 verschiedene landesgesetzliche Regelungen bestanden, daß als Steuerberechtigte neben den Ländern auch die Gemeinden und in einigen Ländern auch die Gemeindeverbände austraten. Dann muß man daran denken, daß Grundbesitz und Gewerbebetriebe auf längere Zeit auf eine bestimmte Belastung eingestellt sind und daß Änderungen auf diesem Gebiet, wenn sie ein größeres Ausmaß annehmen, nicht ohne wirtschaftliche Gefahren von einem Tage zum anderen durchgeführt werden können. Bei der Durchsicht der neuen Gesetze stößt man auf Einführungs- und Abschlußtermine, die auf dem Gebiet der neuen Lasten- und Aufgabenverteilung und der Neugestaltung des Finanzausgleichs bis zum 1. April 1938, auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens und der Abgrenzung der Verwaltungszuständigkeiten sogar bis zum 1. April 1940 reichen. Man sieht, wie langwierig die vollkommene Durchführung der jetzt beschlossenen Realsteuerreform aus verwaltungstechnischen und wirtschaftlichen Gründen ist. Es hat aber schließlich wenig Sinn, eine neue Eaueinteilung zu schaffen, solange die Folge noch wäre, daß innerhalb des einzelnen Gaues so wichtige steuerliche und verwaltungsmäßige Aufgaben noch nicht reichseinheitlich geregelt sind. „Sobald die Vereinheitlichungen und Vereinfachungen und Neugestaltungen", so führte der Staatssekretär int Reichsfinanzministerium, Fritz Reinhardt, aus, „die durch die Steuerreformgesetze vom 1. Dezember 1936 vorgeschrieben sind, durchgeführt [ein werden, wird die Voraussetzung für die abschließende Neugestaltung und Vereinfachung des Reichs gegeben fein.“
Der wesentliche Sinn der Realsteuerreform ist darin zu erblicken, daß es in Zukunft nur noch Reichs steuern und Gemeindesteuern geben soll. Die steuerlichen Eigeneinnahmen der Länder und Eemeindeverbände waren bisher aus die Grundsteuer und aus die Gewerbesteuer beschränkt. Sie werden durch die neuen Gesetze von diesen abge- dränat und werden in der Hauptsache auf Reichsüberweisungen aus Anteilen aus den Reichssteuern angewiesen sein. Zur Erhebung der Realsteuern werden künftig nur noch die Gemeinden berechtigt sein, deren Einnahmen also um die Beträge steigen, die auf der Seite der eigenen Einnahmen in den Haushalten der Länder verschwinden. Das muß natürlich zur Folge haben, daß den Gemeinden im entsprechenden Ausmaß vermehrte Aufgaben zugewiesen werden. Bei der Durchführung des Selbstverwaltungsprinzips im einheitlichen Reich wird also der Hauptakzent von den Ländern auf die Gemeinden rerlagett Diese Verlagerung wird natürlich nicht überall in gleicher Weise in Erscheinung treten. Das ergibt sich schon daraus, daß die Ausgangspunkte in den verschiedenen Ländern anders liegen. In Preußen beispielsweise war es bisher schon so, daß zur Erhebung der Gewerbesteuer nur noch die Gemeinden berechtigt waren. Hier wird also von dieser Seite her die Steige» rung der Einnahmen bei den Gemeinden nicht so groß sein, wie in den Ländern, die bisher auf beide Realsteuern selbst Anspruch erhoben haben. Die angekündigten Richtlinien und Maßnahmen für die Neugestaltung der Lasten- und Aufgabenverteilung sollen aber jedenfalls auch in dem Sinne eine reichseinheitliche Regelung darstellen, daß die Gemeinden überall im Reich den gleichen vermehrten Aufgabenkreis zuerteilt erhalten. Eine Neuregelung des Finanzausgleiches zwischen Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, sowie neue Bestimmungen über die gemeindlichen Anteile an den Reichssteuerüberweisungen ergeben sich aus dieser Realsteuerresorm als weitere selbstverständliche Folgen.
Im Hinblick auf den Verwendungszweck im Rahmen der Gemeindeausgaben wird davon ausgegangen, daß die Grundsteuer in ihrem Ertrag von wirtschaftlichen Schwankungen weniger abhängig ist und darum für die gleichbleibenden Lasten, für Verwaltungsunkosten, Schule, Wegeunterhaltung usw. in erster Linie anzusetzen ist, während der Ertrag der Gewerbesteuer mit he« Erfordernissen in Verbjudung zu
