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1899

Freitag, den 1. Dezember.

Fernsprecher No. 52.

Uo. 562

Fernsprecher N». 52.

Abend-Ausgabe

6V« Uhr.

Tag, ohne daß die Presse irgend eine Gesellschafts-Gründung verzeichnet, die den Betrieb eines solchen Unternehmens znm Zweck oderVormand hätte. Bald handelt eS sich nm ein Hotel oder Restaurant, bald um einen Tingeltangel, einPalais de la Danse", eine Stufenbahn oder eine einfache Schaukel Alles ist gut, um denGogos" mit vorgespiegelten Niesen- dividenden den Mund wässerig zu machen. Aber nach Schluß der Ausstellung, welcher Krach! Wir werden noch Gelegenheit finden, in unseren besonderen Ausstellungs­briefen auf dieses unheimliche Thema zurückzukommcn.

Bekanntlich ist der Jndustriepalast in den Champs Elysoes, in dessen Sälen dieSociete des Artistes alljähr­lich ihren großenSalon" zn veranstalten pflegte, zu Ehren der Weltausstellung abgebrochen worden. Das neue Palais, das an seiner Stelle errichtet wird, dient zmiächst für 1900 den Zwecken der letzteren und sollspäter wicderdenSalon beherbergen. Wo werden aber inzwischen nächstes Jahr die Künstler ihre Jahres-Ausstellung abhallen? Es war die Rede davon, sie ganz ausfallen zu lassen. Dagegen sträuben sich aber eine Menge der Betheiligtcn, die gerade auf den ungewöhn­lichen Fremdenzustrom rechnen, um ihre Bilder und Statuen zu verkaufen, und auch die Kunstfreunde möchten den ge­wohnten Genuß nicht entbehren. Man suchte also raihlos nach einem passenden Lokal, nach einem Asyl für den obdach­losen Künstlerverein.

Endlich haben die Väter der Stadt ein Grundstück er­mittelt, das der Gesellschaft eingeränmt werden kann. Es sind die früheren Schlachthallen von Grenelle, am Ende dieser entlegenen, fabrikenreichcn Vorstadt, die den Fremden nur durch ihren artesischen Brunnen und den Parisern so gut wie gar nicht bekannt ist. Ehedem, bevor noch die

Berlin. 30. November. In der 14. Kommission des Ncichs- tafl.3 wurde beute die Berathüng des TelegrapHeu -Wcge- Gesetzes fortgesetzt. Die gestern gewählte Sub-Kommlspon hat für den entscheidenden § 6 eine andere Fassung beschlossen, welche angenommen wurde, nachdem Staatssekretär Podbielski erklärt hatte, er werde die Vorschläge der Kommission den verbündeten Regierungen zur Annahme empfehlen. Der Rest der Vorlage wurde

Deutscher Reichstag.

G Krrlin, 30. November.

Offenhaltung verbunden wäre. Auf alle Fälle steht man vor einer Neuerung, die in das sociale Leben namentlich der großstädtischen Bevölkerung außerordentlich tief ein­greifen wird. Wie viele Fragen und Bedenken diese Neuerung anregt, dafür gab, wie gesagt, die Debatte beredtes Zeugniß, indem beispielsweise der Abgeordnete Nösicke, der zu den eifrigsten Vorwärtsdrängern in der Socialpolitik gehört, seine Sorge wegen der Folgen des Küiumissionsbcschlusses sehr lebhaft äußerte. Die Regierung läßt sich auch hier treiben. Trotz der Undeutlichkeit der Posadomskyschen Erklärungen kann kanm daran geztveifelt werden, daß der Bundesrath dem Reichstagsbeschluß Beitreten wird. Die Regierung macht cs sich, wie immer, bequem, indem sie nur eine halbe Initiative ergreift und der Volksvertretung den ergänzenden Rest überläßt. Unter der Heiterkeit des gesammten Hauses wurden der Reihe nach die Paragraphen 139 e, ee, f, g, h, hh, hhh, i angenommen. Diese monströse Einschachtelung von Paragraphen in die ursprüngliche Gewerbeordnung be­weist am krassesten, was für ein Flickwerk unsere Gewerbe- gesctzgebung mit der Zeit geworden ist. Das Gerüst des Gesetzes ist vollkommen überwuchert worden durch das Schlinggewächs von Aendernngen, abermaligen Aendernngeu und dann wieder an diesen Aendernngen vorgenommenen Neuänderungen. Das ist seit beinahe zwei Jahrzehnten un­gefähr Jahr für Jahr geschehen. Die Sache ist nicht so spaßhaft, wie sie aussicht; sie zeigt, daß bei uns die Gelegenheitsgesetzgcbung blüht, daß jeder vermeintliche oder auch wirkliche Schade alsbald die Gesetzgebung alarmirt, und daß Abhnlfe nicht von der eigenen Kraft, sondern stets nur von der Regierung und der Volksvertretung erwartet wird. Kein Zweifel, daß daS nächste oder mindestens das nächstnächste Jahr wiederum eine Gewerbeordnungs-Novelle bringen wird, sodaß zu den drei h im § 139 wohl noch ein viertes oder gar ein fünftes hinzutrcten dürfte.

Pariser Schlachthöfc in La Billette centralisirt waren, rief man, wenn auf den Straßen ein dürrer Droschkcngaul nicht vom Flecke kam, spöttisch dem Kutscher zn:Hae, ä Grenelle l hue, anx Abattoirs! Denn dorthin wurden auch Pferde den Weg alles Fleisches befördert. Heute oder vielmehr im nächsten Früh­ling werden die Bildhauer und Maler diesen Ruf ausstoßen oder zn hören bekommen. Ist dies ein böses Omen für die französische Kunst? Wir glauben es nicht, wenn auch der Abg. Dujardiu-Beaumetz in seinem Bericht über das Budget der französischen Kunstvcrwaltung darlegt, daß Frankreich in künst­lerischer Hinsicht bei Weitem nicht mehr den gleich hohen Rang wie früher neben den übrigen Nationen einnehme, weil diese in den letzten Jahrzehnten bedeutende Fortschritte gemacht haben. Dieselbe Ansicht äußert auch noch ein anderer hervor­ragender Kunstkenner, Marius Vachon. Es ist sicher, daß alle Völker, und nicht zuletzt auch wir Deutsche, von den Franzosen viel gelernt haben. Eine Menge unserer bedeutendsten Meister, wieMentzel, v.Werner,Liebermann, Meyerheim,v.Uhde, Kuehl, Achenbach, Schreyer re., studirten und arbeiteten hier, stellten hier aus, erhielten hier Preise, Diplome und Auf­munterungen aller Art, zu einer Zeit, wo in Deutsch­land nur wenig für Kunstzwecke von den Staaten gethan wnrde. Heute ist die Sachlage glücklicher Weise eine andere; aber noch immer steht Frankreich trotz seiner gewaltigen Militärrüstungen und trotz des erdrückenden Dienstes seiner Schuldenlast mit einer Jahresausgabe von 35 Millionen für die Kunst unerreicht da, und wenn Frank­reich politisch nicht mehr die erste Nation der Welt ist, in künstlerischer Hinsicht marschirt es noch immer an der Spitze.

Unter diesem Eindruck stand ich gestern, als ich wieder einmal die reichen Schätze moderner Malerei im Luxem»

(Nachdruck verboten.)

pariser Krief.

(Von unserem Korrespondenten.)

Der Schatten der Weltausstellung. Der obdachlose «unstlervereln. Der Salo» im Schlachtyof. Dre armen Senatoren. Auf nach Nizza!

Paris, 28. November.

Wie alle großen Ereignisse, wirft auch die Weltausstellung bereits ihren Schatten voraus. Richtiger: ihre Schatten, denn das Unternehmen weist mehrere, ziemlich stark entwickelte Schatten­seiten auf, die sich schon jetzt dem Pariser in keineswegs angenehmer Weise bemerkbar machen. Zunächst sind bereits die' Miethen und die Lebensmittelpreise merklich in die Höhe gegangen, bevor sich noch irgend Jemand zu demStell­dichein der Völker" eingefunden hat. Offenbar werden die Hauswirlhe, Kaufleute und Cafetiers von der menschen­freundlichen Absicht geleitet, uns nach und nach an die Vertheuerung zu gewöhnen, damit uns der plötzliche Aufschlag nicht erschrecke.Ausdemgleichen Motiv hatman nach den früheren Slusstcllungen die höheren Preise beibehalten, um das Publikum nicht in der Gewohnheit des Mehrbezahlens zu stören. So wird's diesmal wohl wieder gehen. Wenn man die Expo­sition nur als Anlaß nähme, um den Leuten das Geld sons- und francsweise aus der Tasche zu ziehen, so wäre das noch zu ertragen, zumal die Beamten der Haupt­stadt ans dem gleichen Anlaß ThcuerungSzulagen bewilligt bekommen, also einigermaßen gedeckt sind, und die Arbeiter entsprechend höhere Löhne beanspruchen. Schlimmer noch sind aber die Angriffe im Großen, welche man unter dem Schild von allerlei Ausstellungs-Unternehmungen auf die Geldbeutel der kleinen Sparer verübt. Es vergeht kem

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Der Nennnhr-Kndeuschlnß.

- Der Reichstag hat denn also den Neunuhr-Ladeuschluß angenommen. Es ist das im Wesentlichen nach den Kom- imssionsbcschlüssen geschehen; einige Abänderungen, wie sie den Anträgen der Abgeordneten v. Stumm und v. Salisch eingefügt worden sind, ändern nichts an der Hauptsache, sodaß man sich bei der Betrachtung dieses einschneidenden Beschlusses eben nur an diesen selbst und nicht au seine kleinen Modifikationen zu halten braucht. Der stärkste Ein­druck, den die Einführung der gesetzlichen Ladenschlußstunde macht, bleibt immer der, daß der Drang nach socialer Reformthätigkeit mit überraschender Schnelligkeit jedes Hinderntß zu überwinden vermag. Einer der Redner in der heutigen Debatte verwies mit Recht darauf, daß, als vor wenigen Jahren die erste Anregung zur gesetzlichen Ladcnschlußstunde gegeben wurde, die Aufttahme dieses Gedankens gleichbedeutend war mit Zweifel, Hohn

E und Spott. Kaum einer von uns Allen wird sich

das Zeugniß ausstellen können, daß er sich von einer f dieser Empfindungen freigehalten hat. Wer heute noch ein

Gegner der gesetzlichen Ladenschlnßzeit ist (und die Zahl dieser Gegner ist selbstverständlich groß), der erkennt mindestens an, daß es sich hier um eine Frage handelt, die nicht mit vorgefaßten Meinungen erledigt werden darf, und EL daß die Befürworter der Ladenschlußstunde sachliche Gründe U anzuführen haben, über die sich reden läßt. In der Ver- M Handlung wurden beinahe so viele Ansichten laut, wie es

Redner gab. Auch dies ist begreiflich. Es bedeutet immer- - hin ein schwieriges Experiment, das da ganz plötzlich und ohne liebergang angestellt werden soll, und die Frage ist fc nod) nicht entschieden, ob die Ladengeschäfte mit der Neuerung

in allen Stücken gut fahren werden. Der Satz, daß Verkehr R Verkehr erzeugt, bleibt doch wohl in Geltung. Man hat ein- W gewendet, daß die Einführung der Sonntagsruhe den Verbrauch

von Maaren nicht verringert haben kann, weil er sich nach dem Bedürfniß und nicht nach der Gelegenheit zur Be­friedigung des Bedürfnisses bemißt. Das läßt sich hören, und es mag auch im Allgemeinen zutreffen. Trotzdem kann - nicht bestritten werden, daß cs ganze Kategorieen von Ge­schäften giebt, die durch die Sonntagsruhe empfindlich ge­schädigt worden sind, vor Allem die Cigarrengeschäfte. Diese Tbatsache allein brancht gewiß nicht dazu zn vcranlaffcn, daß die Sonntagsruhe wieder aufgehoben wird, und cs L denkt ja auch Niemand daran. Aber wenn solche social- politischen Reformen, wie es gerecht und billig ist, empfohlen werden und durchgesetzt werden sollen, so muß man sich nicht selbst etwas vormachen und man muß den Muth haben, zu sagen: Diese Reformen sind im Interesse der be­treffenden Angestellten nothwendig, obwohl sie den Laden­inhabern Nachtheile zufügen mögen. Nicht anders wird es fortan mit den Folgen der gesetzlichen Ladenschlußstunde stehen. Freilich läßt sich auf das Beispiel anderer Länder verweisen, wo es zwar keinen gesetzlichen Ladenschluß giebt, wo aber das Herkommen dafür gesorgt hat, daß die Geschäfte früher geschlossen werden, und dies würde selbstverständlich nicht geschehen, wenn ein geschäftlicher Vortheil mit längerer

Das Haus ist sehr schwach besetzt. Nach Annahme eines schleunigen Antrags auf Einstellung eines gegen den Abg. Thiele schwebenden Privatklage-Verfahrens wird die Berathüng> der Gewerbe-Novelle fortgesetzt bei § 139 e, welcher von der Ladenschlich- frage bandelt. Nach der Regierungsvorlage sollte auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der Betheiligten die höhere Verwaltungs­behörde allgemein oder für einzelne Geschäftszweige den Ladeuschlun auf 8 Uhr Abends anordneu dürfen. Die Kommission hat diese Befugniß auch ausgedehnt auf Stundenum die Mitte des Tages". Ferner hat die Kommission einen Absatz 2 be­schlossen , wonach die Verwaltungsbehörde die betheiligten Geschäfts-Inhaber schon zn einer Bestimmung über den Laden­schluß zn veranlaffen hat, sobald ein Drittel der Betheiligtcn einen dahingehenden Antrag stellt. Endlich hat die Kommission einen neuen § 139 so beschlossen, welcher den obligatorischen Laden­schluß ausspricht für die Zeit von 9 Uhr Abends bis 5 Uhr Morgens. Ein Antrag v. Stumm (Reichsp.) will Streichung des § 139ee, sowie Wiederbeseitigung der Worte:um die Milte des Tages . Ein Antrag Blell (freis. Volksp.) verlangt Wiederbeseitigung de« Absatzes 2, ein Antrag v. Salisch (kons.) will die Befugnch des S !39e ertheilenfür einen bestimmten Zeitraum oder für das ganze Jahr". Ein Antrag Albrecht (Soc.) will den obligatorischen Ladenschluß aussprechen von 8 Uhr Abends bis 5 Uhr Morgens. Nur an den Tagen vor Sonn- und Festtagen sollen die Läden bis 9 Uhr Abends geöffnet sein dürfen. Abg. v. T ie d em a n n (Reichsp.) empfiehlt dringend den Antrag v. Stumm. Abg. Münch-Färber

(nat.-lib.) betont, in Bezug auf die Arbeitszeit der Angestellten in offenen Verkaufsgeschäflen lägen ganz unhaltbare Zustände vor: 14, 15, ja 16 Stunden Arbeitszeit, auch für Lehrlinge. Dem müsse abgeljolfen werden. Die Ursache des jetzigen späten Ladenschlusses sei nur die unerbittliche zähe Konkurrenz, welche sich die Geschäfts- Inhaber felber bereiten. Das überlange Offenhalten der Läden untergrabe die Gesundheit der Angestellten und der Prinzipale. Er bitte alle Anträge abzulehnen und die Kommissionsbeschlüsse an­zunehmen. (Bravo bei den Soeialdemokraten.) Abg. Ca hensly (Centr.) bittet zunächst, entsprechend dem Stummschen Anträge die Worte:um die Mitte des Tages" zu streichen; auch gegen den obligatorischen Ladenschluß des § 139 e habe er entschiedene Bedenken. Sehr viele Ladeninhaber würden dadurch schwer benachtheiligt, aber am allerwenigsten dürfte bet Ladenschluß schon um 8 Uhr erfolgen müssen, wie der socialistische Antrag es wolle. - Aba. Bebel (Soc.) empfiehlt den Antrag Albrecht, den mau unbedenklich annehmen könne. Zu einer großen Belästigung des kaufenden Publikums würde diese Bestimmung wohl kaum führen. Sie würde vielmehr erziehlich wirken, wie man bei der Sonntagsruhe beobachten könne. Auch den Frauen werde es wohl möglich sein, sich mit der neuen Ord­nung abzufinden. Abg. Frhr. v. Stumm (Reichsp.) bestreitet, daß He Gewerbetreibenden obligatorischen Ladenschluß wollten, fie wünschten vielmehr nur Ladenschluß auf Antrag der Betheiligten. Abg. Blell (freis. Volks.) hälteinen einheitlichen Ladenschluß für alle Orte in ganz Deutschland für undurchführbar. Auch der Mtttagsschlutz fei nicht überall durchführbar. Es würden da doch auch dre Interessen der Konfumeuten in Betracht zu ziehen fein. Abg. Hitze (Cenlr.) empfiehlt die Kommissiousbeschliisse mit dem Antrag v Salisch und giebt der Hoffnung Ausdruck, daß man auch ein­mal dahin kommen dürfte, wie der Antrag Albrecht es verlange, die Läden schon um 8 Uhr zu schließen. Abg. Pachnicke (freis. Ver) meint, die Gewerbetreibenden selber, namentlich die kleinen, wollten keineswegs den gesetzlichen Ladeiischluß, sondern nur den fakultativen gemäß den Beschlüssen der Mazoritat. Auf diesem Ge­biet müsse man vorsichtig zu Werk gehen und derartige einheitliche Vorschriften soll te man Nicht treffen, wie einmal die Verhältnisse liegen. Abg. Stöcker (wild-kons.) stimmt im Großen und Ganzen dem Kominissioiisbeschluß zu. Unter dem Arbeiten bis m die Nacht hinein leide das Familienleben. Leib und Seele wurden gelchadtgt. Das Einkäufen spät Abends sei nur eine Bummelei. Auch dre Frauen kaufte» vielfach erst in der letzten Minute. -- Abg. Nösicke (wild-lib.) empfiehlt die Kommisstonsbeschlusse mit einer von ihm beantragten Ergänzung, wonach der Verkauf von Maaren nach Eintritt des Ladenschlusses auchin anderen Statten nicht ftattfinbeu dürfe. Staatssekretär Posadowsky fuhrt aus, socialpotttisch wäre der 8 Uhr-Ladenschluß das Richtigste. Wenn die Regierung trotzdem die Sache den Betheiligten auheimgegeben habe, 'so sei das wegen der Erbitterung geschehen, welche gegen einen derartigen Zwang unter den Betheiligten

Platz gegriffen habe. Die Frage fei so wichtig, der

Schritt ein so wichtiger, daß er, Redner, heute noch nicht in der Lage fei, zu sagen, was die verbündeten Regierungen zu den Beschlüssen der Kommission sagen würden. Für takt,ich richtiger halte er aber die Regierungsvorlage, jedenfalls bitte er aber die eine Bestimmung über den Ladenschluß zu 'Mittag zu streichen. Schließlich stimmt der Staatssekretär noch dem Antrag Rösicke zu. Nach weiterer längerer Debatte beginnen die Ab­stimmungen. Dieselben ergeben zunächst Streichung des Laden­schlusses Für Mittagszeit, ferner Annahme des Antrags v. Salisch zum Absatz 1 (also Anordnung des Ladenschlusses für einen be­stimmten Zeitraum oder für ein ganzes Jahr), forme Annahme des Antrags Kösicke. Mit diesenAendernngen werden dieKommrssrons- beschliisse Angenommen, einschließlich des § 139ee, also des obli­gatorischen Lädenschliisses von 9 Uhr Abends bis 5 Uhr Morgens. Morgen Fortsetzung der Berathüng, außerdem Munzgesetz. schlich: