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MMem TsÄM.

«’• Jahrgang.

Erscheint in zwei Ansaaten. — Bezugs-Preis: durch den Verlag 50 Pfg. monatlich, durch die Post 1 Mk. Ob Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgasse 27.

10,50® Abonnenten.

Anzeige,,-PreiSi

Die einspaltige Petitzeile für locale Anzeige» 15 Pfg., für auswärtige Anzeigen 25 Pfg. — Reklamen die Petitzeile für Wiesbaden 50 Pfg., für Auswärts 75 Pfg.

für die «bend-Ausgabe bis 11 Uhr Vormittags, für die Morgen-Ausgabe bis 3 Uhr Nachmittags. - Für die Aufnahme später eingereichter Anzeigen zur Hyöl* nächsterscheinenden Ausgabe wird keine Gewähr übernommen, jedoch nach Möglichkeit Sorge getragen.

N-. 451. Fernsprecher N». 52.

Morgen-Ausgabe.

Die Zeit der langen Abende

hat begonnen, und damit die Zeit, wo eine bildende und anregende Lektüre wieder in ihre Rechte tritt. Als ein echter Hausfreund in dieser Hinsicht hat sich das

„Wiesbadener Tagblatt"

längst bewährt, und der Umstand, daß es im letzten Jahrzehnt fast um 10,000 Abonnenten gewonnen hat und zum weitaus gelesensten Blatt Wiesbadens und Nassaus wurde, spricht deutlich dafür, daß das Bestreben der Redaktion und des Verlags, für einen geringen Nbonnementspreis viel zu bieten, weitestgehende Anerkennung fand. Aber obgleich das .Wiesbadener Tagblatt" an sorgfältig gewähltem Texte so viel enthält, wie nur wenige Provinzzeitungen von gleichem Abonnementsbetrage, hat es auch diesmal wieder, vom kommenden Quartal an, seinen redaktionellen Text um täglich eine halbe Seite erweitert, um dem politischen Gebiete r eine noch größere Aufmerksanikeit zu schenken. Es hat zu dem s Zweck neben den bestehenden Verbindungen noch eine weitere, hoch lgeschätzte Kraft für die politische Berichterstattung in der lReichshauptstadt gewonnen. Nach wie vor hält unsere Leitung »an dem Grundsatz fest, keine Parteipolitik zu treiben. ^Keineswegs aber huldigt sie der Maxime der sogenannten farblosen ^Presse, die sich in dem Spruche ausdrücken läßt: .Wasch' mir den Welz und mach' mich nicht naß". Das „Wiesbadener Tagblatt", durchaus auf nationalem Boden stehend, äußert sich frei- müthig und mit aller Deutlichkeit zu allen Fragen, die das politische und sociale Leben bewegen, und statt ödem Partei­gezänk Raum zu gewähren, ist eS bemüht, namentlich auf social­politischem Gebiete hervorragende Publizisten zu Worte kommen zu lassen und einen gesunden Ausgleich der Gegensätze anzuregen und zu vermitteln. Sein Streben, praktische und gemeinnützige Kenntnisse zu verbreiten, prägt sich auch in seinen reichhaltigen Beilagen aus, in der „Land- und hauswirth- schaftlichen Rundschau", in dem der Heilkunde gewidmeten „Aerrtiichen Kansdnch", in dem „Rrchtobuch" und in der historischen Beilage „Alt-Uastau", während auch die reich illustrirtc „Kinder-Zeitung" bestrebt ist, neben der Unterhaltung nützliche Kenntnisse bei der Jugend zu verbreiten und sie zum Denken anzuregen. Auf die verschiedenen anderen Beilagen und Abtheilungen des „Wiesbadener Tagblatt" hinznweisen, welche aus allen Gebieten der Kunst, des Wissens und des öffentlichen Lebens Beiträge bringen, können wir uns ersparen; es mag nur noch bemerkt werden, daß für die bekannte, große

Reichhaltigkeit de» Feuilletons

wiederum ausreichend Sorge getragen wurde. So wurden auch eine Anzahl unterhaltende und dabei litterarisch werthvolle Romane — es erscheinen bekanntlich täglich zwei derselben in Fortsetzungen — zum Abdruck neu erworben, von denen wir heute nur anführen:

Kt. Peters Regenschirm

von Koloman Mikszath,

dem beriihmten ungarischen Humoristen, ferner „Rechte des Herzens", Erzählung von Walther Schmidt-Hacßler, .Die Enrasierin", Roman aus der indischen Neuzeit von Karl Tanera, .Menschenherz", Erzählung von Georg Bormann, „Der Mahdi", von Hall Caine, deutsch von C. Gerhardt, .Hassende Liebe", von Daniel Lasueur, .Am Hofe von FredenSborg", dem Dänischen des BeatuS Dodi nacherzählt von Emil Jonas, rc.

Somit dürfen wir ohne Ruhmredigkeit wohl sage», daß das „Wiesbadener Tagblatt", das zur Zeit rund 17,000 Abonnenten zählt, sich in jeder Hinsicht aufs Beste zum fteundlichen, anregenden, unterhaltenden und gebildeten Gesellschafter eignet.

Uedaklion und Derlag des „Wiesbadener Hagölatt".

Drei Kapltulirnngeir.

Unser Pariser v-Korrespondcnt schreibt uns:

Drei politische Männer von ungleichem Charakter, ungleichem Werthe und ungleichem Interesse fitr das Land, in dem sie eine Rolle spielen wollten, haben in derselben Woche und fast gleichzeitig abgewirthschaftet: Jules Guörin, Kommandant des Fort Chabrol, Max Regis, Kommandant der „Villa Antijnive" oder des „Fort Von- Accueil" in Algerien, und Jules Meline, Kommandant der Gruppe der Fortschritts-Republikaner. Der Fall Guörin ist nun fast er- Bt. Der wilde Vogel ist nun so zahm geworden, daß er aus and frißt, der furchtbare Feind, der so fest entschloffen war, die e Chabrol mit Leichen zu pflastern, führt nun fein manier­lich die Herren GerichtSbeamten im Fort Chabrol umher, zeigt ihnen die Waffen, die Kcllervcrschließe, die ganze Einrichtung seiner improvisirten Festung. Mit Staunen konnte man bei dieser Gelegenheit feststellen, daß die Waffen ausländisches Fabrikat sind, sodaß der strenge Nationalist seinen„Opfern" nicht einmal den Trost gönnen wollte, von franwfischen Waffen niedergestreckt zu werden. Einen unangenehmen Nachgeschmack hat der Spaß doch zurückgelaffen; es ist die Rechnung, welche die Geschäftsleute von der Rue Chabrol dem Staat vorlegen, und welche das geringe Sümmchen einer halben Million Francs übersteigt. Die Deputirten und Gemeinderäthe des Stadtviertels verlangen die Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung der durch den Aufruhr von Guörin und Konsorten verursachten Schäden. In jedem Fall werden die Steuerzahler die Kosten zu tragen haben.

Biel mehr wilde Energie noch als Guerin, aber viel weniger Ausdauer hatte Max Regis an den Tag gelegt. Er hatte fich als

Mittwoch» den 27. September.

in Rebellion befindlich erklärt, hatte gedroht. Alles und Alle zu tobten und im Erstürmungsfalle die Angreifer und sich sammt den ©einigen in die Luft zu sprengen. Die bei der Durchsuchung der Villa aufgegriffenen Schriftstücke zeugen von einem Cynismus und einer Naivität, welche an die Befehle der Vehmgerichte gemahnen: .... Jeder Agent der Behörde — heißt es in einem derselben — der in die Villa eindringt, wird nieder­geschossen. — Alle Kameraden müssen von nun ab ihr Leben als geopfert betrachten. — „Wer Vcrrath übt oder sich in Gefahr einer Schwäche schuldig macht, wird mit dem Tode bestraft." Unterschrieben: Max Nögis und von allen „Waffenbrüdern" unter Eid angenommen. Und nach all den fürchterlichen Vorbereitungen macht sich der junge Held l’anglaise“ aus dem Staube. Zur Stunde segelt er — wie die letzten Nachrichten lauten, in guter Verkleidung und Verstellung auf dem Bord des „Sitges- Bermanos" Alicante zu. Seine Freunde werden im Verein mit seinen egnern dafür sorgen, daß man seiner nicht habhaft werde. Man kann es diesen beiden Staatsmännern nicht verübeln, daß sie auf ein Programm verzichteten, dessen Vollführung ihre Kräfte überstieg und das sie zum großen Thcil der entfesselten Phantasie einer fanatischen Presse verdankten, die ihnen Weibrauch spendete und von ihnen Nutzen zog. Viel mehr kluge Ueberlegung hätte man aber von dem erfahrenen Staatsmann Möline erwartet, der sich während seiner verhältuißmäßig langen Regierungsperiode des RuseS besonderer politischer Geschicklichkeit erfreute und der diesmal gerade durch einen ungeschickten Schritt zu Falle kam. In seiner unbezwing­baren Begierde, das Land in Unruhe zu versetzen, um eine Porte- seuille-Bewegung zu veranlassen, zögerte er nicht, zu einem so ver­rufenen Mittel, wie dieZusammenberufung der Kammern, zu greifen. Die Gesinnungsgenossen, an die et sich wandte, waren vorsichtiger als er, sie sondirten das Terrain in ihren Wahlbezirken, und als sie sahen, daß die öffentliche Meinung nicht gar so sehr gegen das Kabinett aufgebracht ist, da beantworteten sie seine Auf­forderung mit einem höflichen, aber entschiedenen „nein 1" Ein Chef ohne Truppen, dies ist das klägliche Ende einer glänzenden politischen Laufbahn. Kann man aber um dieser Niederlage willen behaupten, daß das Ministerium fester denn je stehe? Was der An­sturm von Außen nicht vermochte, das dürfte bald durch innere Zersetzung bewirkt werden. Das Band, das die Minister zusammen­gehalten, die Dreyfus-Affaire, ist verschwunden, schon zieht General Gallifet nach recht« bald werden Millerand und Baudtn nach links ziehen; schon die Sorge um ihren guten Ruf erlaubt ein längeres friedliches Beisammensein nicht mehr.

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Ans Stadl und §and.

Wiesbaden, 27. September.

— Grschichtsllalendrr. 27. September. 1870: Kapitulation von Straßburg. 1870: Gefecht bei Mercy-le-Haut bei Metz. 1818: * Adolf Kolbe zu Elliehausen bei Göttingen, hervorragender Chemiker, Entdecker der antiseptischen Eigenschaften der Salicyl­säure (f zu Leipzig). 1817: Union der lutherischen und der reformirten Kirche. 1808: Eröffnung des Kongresses zu Erfurt vom 27. September bis 14. Oktober, geheimer Bünduißvertrag zwischen Napoleon und Nußlaud. 1700: f Papst Jniwcenz XII. 1669: Eroberung Candias durch die Türkei. 1590: f Papst Urbau VII.

o. Gerichts-Personalien. Herr Aktuar St em ml er zu Hochheim ist zum ständigen Büreau-Hülfsarbeiter am Kgl. Land­gericht hier ernannt worden.

— Walhalla-Theater. Die berühmten amerikanischen Neger­sänger, die Hauptzierde des gegenwärtigen erfolgreichen Programms, die bisher allenthalben ausschließlich Englisch gesungen haben, werden nunmehr hier zum allerersten Mal ein Quartett in deutscher Sprache zum Vortrag bringen. Unser be­währter einheimischer Dirigent und Liederkomponist, Herr W. Geis, hat persönlich den schwarzen Sängern einen von ihm selbst komponirten und von dem Wiesbadener Rudolf Diez gedichteten vierstimmigen Männerchor „Seemanns Abschied" einftubirt, der bereits heute Mittwoch zmn ersten Mal gesungen werden soll. Die .4 Black Troubadours" treten gegen 10 Uhr Abends auf. Das gesammte Programm, aus dem nochmals der Aufsehen erregende einbeinige Künstler Bargold, die thatsächlich feenhafte elektrische Ausstattungsnummer der Signorina Margherita, die Soubrette Döring und der mit seinen ländlichen Original- fachen sehr erfolgreiche Humorist B öckl erwähnt seien, bleibt nur noch vier Tage.

d. Wegen Uedertretung des Impfgesehro war dem Restaurateur Wilhelm Lippert von hier zunächst ein polizeilicher Strafbefehl von 4 Mk. zugegangen, und zwar wurde dem Ge­nannten zur Last gelegt, es trotz polizeilicher Aufforderung unter­lassen zu haben, den Nachweis zu führen, daß sein 1897 geborenes Töchterchen vorläufig von der Impfung verschont bleiben müßte. Die Vorgeschichte dieses Strafbefehls wär diese: Des Beschuldigten Kind wär m dem Jahr, in dem es gesetzmäßig geimpft hätte werben sollen, an Lungen-Entzündung erkrankt. Im Frühjahr 1808 forberte bie Polizeibehörde den Nachweis, ob das Kind geimpft dezw. weshalb es nicht geimpft worden sei. Der Vater des Kindes ließ sich von seinem Hausarzt, Herrn Dr. Emil Böhmer, eine Be­scheinigung darüber ausstellen, daß das Kind krankheitshalber im vorverwichenen Jahre nicht geimpft werden konnte. Nach Ansicht bet Polizeibehörbe hatte indessen der Arzt zu der Bescheinigung nicht das vorgeschriebene Formular benutzt; die Polizei schickte deshalb Herrn Lippert mit dem Attest zuriick. Der Arzt weigerte sich, ein anderes Formular auszufüllen, deshalb, weil kein Formular für in die Vergangenheit über­greifende Bescheinigungen existire, und weil bisher stets diese Art der Bescheinigung unbeanstandet durchgegangen wäre. Dem Be­schuldigten wär also garnicht die Möglichkeit gegeben, ein Attest, wie es die Polizei verlangte, berbeijubrtngeit. Er verlangte richter­liche Entscheidung. Das Schöffengericht bestätigte den Strafbefehl, denn es ging davon ans, baß nach Paragraph so unb so viel des Jinpfgesetzes bestimmte, durch Buiidesrathsbeschluß vorgeschriebene Formulare zur Ausfertigung von Attesten über vorläufigen Erlaß der Impfung benutzt werden müßten. Nur diese Be­scheinigungen, von einem Jmpfarzt ausgestellt, brächten den gesetzlich erforderlichen Nachweis, nicht aber jedes X-beliebige Zengniß von Hausärzten. Die Polizeistrafe sei also gerechtfertigt. Der Ver- urtheilte legte Berufung ein und heute entschied die Strafkammer Über den immerhin nicht unintereffanten Fall. Herr Dr. Böhmer, als Zeuge geladen, meint, er habe oft schon auf ein Stück weißes Papier solche Zeugniffe geschrieben. Andere Formulare als das in vorliegendem Fall "benutzte seien ihm nicht bekannt. Außerdem habe fich der Beschuldigte durchaus nicht der Jmpspflicht entziehen wollen;

Fernsprecher No. 52. 1899,

das beweise, daß er sein Kind inzwischen habe impfen lassest, Herr Kreisphysikus Sanitätsrath Dr. GleitSmann als SaH» verständiger hält die vom Bundesrath vorgeschriebenen Formulare für den Zweck der rückwärts liegenden Bescheinigungen für nicht geeignet, da die Formulare laut Aufdruck in allen Fällen der vor- läusigeu Befreiung der Impfung zu gebrauchen seien. Der Bundesrcikh sei bei Festsetzung'des Textes dieser Formulare davon ausgegangen; daß die Impfungen jährlich an einem bestimmten Termin statv fänden, was indessen nicht der Fall sei, da es den Eltertt anheim stände, bis zum 81. Dezember des betreffenden Jahre­impfen zu lassen. Die Berufungsinstanz sprach denn auch den Be­schuldigten frei unter Belastung der Staatskasse mit sämmtlichen Kosten, auch denjenigen der Vertheidigung. In dem Thun de- Herrn Lippert konnte ein Verschulden nicht gefunden werden, da er Alles gethan habe, was inan gesetzlich von ihm verlangen konnte, inbeift er sich um eine Bescheinigung an den zuständigen Hausarzt gewau« habe. Die Ansicht des ersten Richters, daß man sich in solchen Fällen an einen Jmpfarzt wenden soll, sei nicht zutreffend, beim gerade in dem vorliegenden Falle wäre eS la bem Jmpfarzt, der das Kind vorher garnicht gesehen hatte, urzl möglich gewesen, ein Zengniß nach Pflicht und Gewissen abzugebett. Der Angeschuldigte war deshalb freizusprechen.

— „Au die Glien» unserer Konfirmanden" lautet die Ueberschrist nachstehenden Erlasses des städtischen SchulinspektorS Herrn Rinkcl: „Auf Antrag der Direktoren der höheren Lehranstalten unserer Stadt haben die evangelischen Geistlichen mit Genehmigung des Königl. Konsistoriums und der Königs. Regierung beschlösset^ den Konsirmanden-Unterricht diesen Winter versuchsweise statt von 11 bis 12 auf die Stunde von 8 bis 9 Uhr Vormittags zu vex- legen. Nicht ohne ernste, von Rektoren und Lehrern getheilte Be­denken hat die Schuldevutation dieser Aenderung zugestimmt. Wenn schon bisher bei der hier üblichen Verthellung der Konfirmandey auf die verschiedensten Schulen der Stadt vielfach über Störungen des Schulunterrichts und andere Mißstände geklagt wurde, so iS ju befürchten, daß diese künftig noch schlimmer werden. Dr« Konfirmanden sollen pünktlich vor Beginn der zweiten Unten» richtsstnnde in ihren Schulen fein. Bei weiter Entfernung de? Konfirmandenlehrsaals von der Schule ist dies schwer zu er# reichen. Verspäten sich die Kinder auf dem Wege, so wartet ihrer Tadel und Strafe in der Schule. So kommen sie, von dem eilige^ Lauf erschöpft, athemlos in der Schule an, und er dauert längere Zeit, ehe sie sich so weit erholen, daß sie mit Ruhe dem Unterricht folgen können. Bci rauhein Wetter sind sie, aus dem warmen Konfinnandeusaal kommend, leicht der Gefahr ausgesetzt, sich auf dem Wege zu erkälten. Alle diese Nachtheile, dazu der nicht gering anzuschlagende Zeitverlust, werden vermieden, wenn die Kinder, wie schon jetzt ihre katholischen Mit­schüler, den Konstrmaudenunterricht m der Schule erhalten, der fte angehören. Im Interesse der Schule wie der Kinder wird daher den Eltern der diesjährigen Konfirmanden dringend gerathen, ihre Kinder, wenn nicht sehr triftige Gründe dem entgegenstehen, bei einem der Herren Pfarrer zum Konfirmandenunterricht mtyimelbett, welche diesen in der von den Kindern besuchten Schule, ober doch wenigstens in einem benachbarten Lehrsaale erlheilen." — Zur Ueberschrist vorstehender Bekanntmachung des Herrn Schulinspektor- fei bemerkt, daß dieselbe wohl besser gelautet haben würde: „An die Eltern unserer evangelischen Konfirmanden", denn an diese, nicht an die Eltern aller Konfirmanden der städtischen Schulen wendet sich die Ansprache des obersten Leiters derselben. So könnte man glauben, die römisch-katholischen, altkatholischen re. Kon­firmanden der städtischen Schulen gehörten nicht auch zu .unseren' Konfirmanden.

— Altersrulagen der polkvschullehrer. Es dürfte für unsere Leser von Interesse fein, zu erfahren, wie sich die ÄlterS- zulagen der Lehrer nach dem neuen Besoldungsgesetz gestaltet haben. Die überwiegend größte Zahl giebt 150 Mk. für Lehrer und 100 Mk. für Lehrerinnen. Weniger als 150 Mk. zahlen Nen-LudwigSdorf und Niederrad (kath. Schule), und zwar je 100 Mk. 220 Mk. zahlt Frankfurt. 200 Mk. zahlen Wiesbaden. Höchst, Homburg, Eltville, Geisenheim, Griesheim, RiideSheim, Ems und Biebrich. 180 ML zahlen Limburg, Weilburg, Königstein, Nieder- und Obcrlahnsteist, Friedrichsegen und Breitscheib. 175 Mk. zahlen Dillenburg, Hausen, Heddernheim, Niedemrsel, Praunheim, Slieberrab (evang. Schule), Oberrad, Cronberg, Oberursel, Neudorf, Oberwalluf, Aßmanushause«, Eibingeu, Erbach, Hallgarten, Hattenheim, Johannisberg, Oestrich, Lorch, Winkel, Caub und Hochheim. 170 Mk. zahlt Schierstein, 167 Mk. St. Goarshausen, 165 Mk. Laurenburg und Sulzbach, 160 Mk. Braubach und Nassau. Weniger als 100 Mk. für Lehrerinnen zahlt Niederrad (katholische Schule), mehr, und zwar 150Mk.,Homburg, 140 Mk. Biebrich, 125Mk. Schivanheim und Ober­ursel, 120 Mk. Frankfurt, Wiesbaden, Niederrad (evangelische Schule), Eltville, Geisenheim, Aßmannshausen, Niederlahnstcin, Caub und Hochheim, 115 Mk. Oberrad, Oberlahnstein und Flörs­heim, 110 Mk. Cronberg, Eibingeu, Erbach, Hallgarten, Hatten­heim, Johannisberg, Oestrich und Ems.

— ffittt prinzipiell wichtiges Urtheii fällte am 22. d. M. die Landgerichts-Strafkaminer m Braunschweig. ZweiWiirA fadrikanteii waren wegen Wurstfärbimg vom Schöffengericht zu Geldstrafen verurtheilt worden. Die Strafkaminer hob dieses Urtheil auf und sprach die Angeklagten frei, mit der Begründung daß es sich lediglich darum gehandelt habe, ein an sich guta Fabrikat durch ein unschädliches Mittel äußerlich zu verschönern. Die Angeklagten seien sich keiner Falschüttz bewußt gewesen und hätten auch nicht fälschen wollen.

— Ei» gutes Nlittei in einer fatalen Situation giebt die „Jugend". Wir wollen es unseren Lesern nicht vorenthaltem Wenn der glückliche Bräutigam Einem das Bild seiner BraM zeigt, ist es nicht immer leicht, das rechte Wort zu finden. Wen- sie schön ist, wird es Einem allerdings nicht schwer, seiner BS geisterung und Freude den kräftigsten Ausdruck zu geben. Aber wenn sie weniger schön iftl Auch wer sich verpflichtet glaubt, fteti unentwegt voll und ganz die Wahrheit zu sagen wird sich doch ein wenig scheuen, dem Bräuttgam ins leuchtende Gesicht zu sage«: „Oh, welch kräftiger Mund I" oder „Was für eine bedeutende Nase!" Es »st auch heutzutage schon verdächtig, wenn man etwa ausrust: Oh, wie viel Güte liegt in diesem Gesicht!" ober gar: „Das tft ;a ein sehr interessanter Kopf!" Es ist vielmehr in solchen FcM gerathen, bem glücklichen Freunde kräftig auf die Scmüter zu Hopfen und dabei mit jubelnder Stimme zu rufen: „Slikd © rt aber ein Kerl!"

— Tagdtatt-Kammiungen. Für die Ueberschwemmten in Bayern wurden uns ferner Übergeben: von Ungenannt 2D«., E. I. K. Haigcr 10 Mk., Ungenannt 2 Mk., Abba 5 Mk., V. 5. 3 Mk. Herzlichen Dank. Zur Entgegennahme weiterer Gaben H* wir gern bereit.