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Seite 6. 19. September 1899.

Wiesbadener Lagblati (Abend-Ausgabe). Verlag: Langgasse 27.

47 Jahrgang. Vo. 438.

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<L V. A. B. Wiesbaden:

Amtliche Aurcigru

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Vorstehrnde Bekanntmachung wird veröffentlicht. Wiesbaden, den 9. August 1899.

____________________Der Magistrat. In Vertr.: Hetz.

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Burschenschafter freundlichst eingeladen I. A.

für alle Branchen, weil in den gebildeten u. kaufkräftig­sten Kreisen der Bevölkerung verbreitet.

Franz Schirg,

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Bekanntmachung.

Die städtische Waage im Rheinbahnhofe kann von Montag, de« 18. September er., an wieder benutzt werden. *

Wiesbaden, den 15. September 1899.

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besonderen Abdrücken zu haben. Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß bei Abgabe von Attesten von de» Herren Aerzten, ui denen in Gemäßheit der §§ 2 und 10 de« ReichsimpfgesctzeS vom 8. April 1874, in gütiger Form (§ 10) die Nothwendigkeit der Zurückstellung eines Impfling» bescheinigt ist, nur das Formular III verwendet werden darf. Atteste, welche der Vorschrift Nicht entsprechen, werden zurückgewieseu. *

Wiesbaden, den 4. August 1899.

Der Polizei-Präsident. In Vertr.: Höhn.

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Bekanntmachung.

Diejenigen Herren Aerzte, welche in ihrer Privatpraxis Impfungen voruehmeu, werden ans die Bestimmungen des Erlasses der Herren Minister des Innern und der geistlichen, Ui terrichts- und Medicinal-Angelegenheiten vom 6. April 1886 (Extra-Beilage zu Nr. 16 des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Wiesbaden vom 22./4.'86) aufmerksam gemacht.

Zugleich wird darauf hingewiesen, daß der § 19, Absatz 1 der Anlage I a. a. O. durch Erlaß vom 21. März 1897 wie folgt geändert worden ist:

Die Impfung, wird der Regel nach an einem der Ober­arme vorgenommen, und zwar bei Erstimpfung an dem rechten, bei Wiederimpfungen au den: linken Arme. Jede Impfung muß mit mindestens vier seichten Schnitten von Ctm.-Länge oder ebenso viele» oberflächlichen Stichen ans- gesührt werden."

Die Herren Aerzte werde:, um genaue Befolgung dieser Be- fiimmung ersucht und wird hierbei ausdrücklich bemerkt, daß nach § 20 des Eingangs erwähnten Erlasse« die Erstimpfung erst dann als erfolgreich gilt, wenn mindestens zwei Blattern zur regelmäßigen Entwickelung gekommen sind, und daß in Fällen, in welchen nur eine Blatter zur regelmäßigen Entwickelung gekommen ist, sofort Autorevaccination et>er nochmalige Impfung stattzufirrden ist.

Die Vorschriften für die Jmpfärzte und die Verhaltungsvor­schriften für die Angehörigen der Impflinge sind in den Bnch- druckereieir von Rudolph Bechtold u. Co. und Plaum Hierselbst in

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Vorstehende Bekanntmachung wird veröffentlicht.

Wiesbaden, den 9. August 1899.

_ Der Magistrat. In Vertr.: Hetz.

Bekanntmachung, betreffend die öffentlichen Impfungen von Kindern aus inficirtcu Häusern pro 1899.

Die Impfung von Kindern aus Häusern, in welchen Fälle von Masern, Diphthcritis, Scharlach, Flecktvphus.rosenartige Entzündung ikroup, Keuchhusten geherrscht haben, findet sllr dieses Jahr für Erst- und Wicderimpstirrge am S. Oktober, Nachmittags 5 Uhr, im Jmpflokal des Rathhauses, Zimmer No. 16, statt.

Me geimpften Kinder find eine Woche nach der Impfung zur Prüfung des Erfolge« im Jmpflokal vorzustellen.

Wiesbaden, den 4. August 1899.

Der Polizei-Präfident. In Vertr.: Höh«.

Bekanntmachung,

Vom 1. Januar 1900 ab verpachtet die Stadtgemeinde Wies­baden von den zu dieser Zeit auf öffentlichcu Straßen und Plätzen befindlichen Anschlagsäulen und Transformatoren 34 Stück zum Zwecke des Anschlags aller gesetzlich znläsfigcn Bekanntmachungen an einen Unternehmer zum Betrieb auf eigene Rechnung gegen ein -U bietendes Pachtgeld.

Die näheren Bedingungen, unter denen die Verpachtung statt- findet, können gegen portofreie Einsendung von 1 Mk. 50 Pf. von hier ans, Zimmer No. 23 des Rathhauses, bezogen werden.

Verfchlossene, mit der Aufschrift:Anschlagsäulen in Wies­baden" versehene Angebote sind spätestens bis Montag, den 16. Oktober 1899, Vormittags 10 Uhr, hierher einzureichen. Die Eröffnung der Angebote erfolgt in Gegenwart der etwa erschienenen Anbieter. *

Zuschlagssrist: 6 Wochen.

Wiesbaden, den 18. September 1899.

Der Magistrat. In Vertr.: Hetz.

Bekanntmachung.

Mittwoch, de« 20. d. M., Nachmittags, soll der Ertrag von 2 Aepselbänmeu bei der Fasanerie öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden.

Zusammenkunft: Kloster Clareuthal, Nachmittags 4 Uhr. * Wiesbaden, den 14. September 1899.

______________________________ Der Magistrat.

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