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47. Jahrgang. No. 434.

Wiesbadener Tagblalt (Abend-Ausgabe). Verlag: Langgasse 27.

Seile 6. 16. September 1899.

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'Meinen lieben Mesdadener Freunden und Bekannten diene zur gefl. Nachricht, daß während der Krrchwechtage außer den beliebten Obstweinen und -Champagner für ernt reichhaltige Speise^ karte Sorge getragen ist. .

Mit Hochachtung C. A. Schmidt.

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eine starke, breite Nöthe entstehen sollte, oder wenn die Pocken sich öffnen, so umwickelt man den Oberarm mit einem in SSnnmoi getauchten oder noch besser mit Vaseline bestrichenen kleinen Lern-

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bezogen wird.

Verhaltungs-Vorschriften für die MtgehSrigen der Impflinge.

§ 1. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Masern, Diphtheriti«, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht

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Bekanntmachung.

Mittwoch, den 20. s. M., Nachmittags, soll der Ertrag

Von 2 Aepfelbälimeu bei der Fasanerie öffentlich meistbietend gegen

BaaMhlung versteigert werden. , ... *

Zusammenkunft: Kloster Elarenthal, Nachmittags 4 Uhr.

Wiesbaden, den 14. September 1899.

Der Magrstrat.

Bekanutmachnng,

betreffend die öffentlichen Impfungen.

Die öffentlichen Impfungen nehmen am 4. Septbr. a. c. wieder ihren Anfang und finden vom 4.-9., 18.-23. September und vom 2.-3. Oktober, Nachmittags von 56 Uhr, im Rathhanse, Zimmer No. 16, statt. Schluß der Impfung am 3. Oktober.

Eine Woche nach der Impfung sind die geimpften Kinder zur Prüfung des Erfolgs im Jmpflokal vorzustelleu. Nachschau sindet Nachmittags nm 5 Uhr statt. r

Jmpfpflichtia sind alle im Jahre 1898 geborenen Kinder soweit sie nicht mit Erfolg geimpft worden sind oder nach ärztlichem Zeugntsz die natürlichen Blattern überstanden haben; sowie dieiemgeu Kruder, welche in früheren Jahren wegen Krankheit zuriickgestellt oder «bei­der Impfung vorschriftswidrig entzogen worden sind.

Auf den Inhalt der diesseitigen Bekanntmachung vom 12. April d. I., wonach für Kinder aus iuficirten Häusern besondere Jnlpf- termine anberaumt werden, wird besonders, hmgetmesen. Die Impfung von Kindern aus solchen Häusern findet für Erst- und Wiedenmpflinge am 2. Oktober d. I. statt. . ,

Es wird gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, daß Ab- impfungen von Arm zu Arm nicht stattfinden und daß der zu ver­wendende Impfstoff aus dem staatlichen Impf-Institut zn Cassel

Bekanntmachnnst.

Montag, den 18. d. M., Nachmittags, soll der Obst- rrtrag von verschiedenen Bäumen im Tennelbach, an der Bierstadter- und Frankfurterstrabe öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden. (Ca. 8 Bäume).

Zusammenkunft Nachmittags 4 Uhr bei der Kronenbrauerei.

Wiesbaden, den 14. September 1899.

Der Magistrat.

Carl Kirchner, Wettritzstrast« 27, Ecke Hellmundstratze. Telephon 700» Carl Ehnes,

Obst-Berfteiqevung.

Dienstag, den 19. ds. Mts., Nachmittags 2 Uhr beginnend, läßt der Unterzeichnete das Obst von ca. 200 Bäumen (Aepfel, Birnen und Nüsse) öffentlich meistbietend versteigern. , . 12461

Hammermnhle bei Biebrich,

den 15. September 1899.

B. May.

Zusanimenkunft am Mosöacher ^riedhvf.

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Bekanntmachung.

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Rüvesheim a. Nh., 15. Sept. 1899.

Der Stadtbaumelster.

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von selbst abfällt.

Die Entnahme der Lymphe zum Zwecke weiterer Jmptung ist schmerzlos und bringt dem Rinde keinen Nachtheil.

Mrd sie unterlassen, so pflegen sich die Pocken von selbst zn öffnen. . . ...

§ 9. Bei regelmäßigem Verlauf der Jmpfpocken ist ein Verband überflüssig, falls ober in der nächsten Umgebung derselben

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werden. ,

Erwachseite haben sich aus solchen Hausern an diesen Lagen ebenfalls vom Impftermin fern zu halten. Die Jmpsnugeir von Kindern aus solchen Häusern finden später statt und werden öffent­liche Bekanntmachungen f. Z. ergehen.

Z 2. Die Kinder müssen zum Impftermin mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden.

8 3. Auch nach dem Impfen ist möglichst große Reinhaltung des Impflings die wichtigste Pflicht.

§ 4. Wenn das tägliche Baden des Impflings nicht aus­führbar ist, so versäume mail wenigstens die tägliche sorgsaltige Abwaschung nicht. ,

§ 5. Die Nahrung des Kindes bleibe unverändert.

§ 6. Bei günstigem Wetter darf dasselbe ins Freie gebracht Werden. Man vermeide im Hochsommer unr die heißesten Tages­stunden und die directe Sonnenhitze.

§ 7. Die Impfstellen sind mit der größten Sorgfalt vor dem Aufreiben, Zerkratzen und vor Beschmutzung zn bewahren. Die Hemdärmel müssen hinreichend weit fein, damit sie nicht dnrch Scheuern die Impfstellen reizen.

§ 8. Nach der erfolgreichen Impfung zeigen sich vom vierten Tage ab kleine Bläschen, welche sich in der Regel bis zum iteunien Tage unter mäßigem Fieber vergrößern und zn erhabenen, von einem rothen Entzündmigshofe umgebenen Schutzpocken enttvickelu. Dieselben enthalten eine klare Flüssigkeit, welche sich am achte!: Tage zu ttübeu beginnt. Vom zehnten bis zwölften Tage besinnen die Pocken zu einem Schorfe eiuzutrocknen, der nach 3 bis 4 Wochen

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Bei jeder erheblichen, nach der Impfung entstehenden Erkrankung ist ein Arzt zuzuziehem

§ 10. An einem im Impftermine bekannt zu gebenden Aafle erscheinen die Impflinge zur Nachschau. Dieselben erhalten, weiiii die Impfung Erfolg hatte, an diesem Tage den Impfschein. Der Letztere ist sorgfältig zu verwahren.

§ 11. Kann ein Kind am Tage der Nachschau wegen erbeb« liche?Erkrankung, oder weil in dem Hanse eine ansteckende Krankbeit herrscht (§ 1), nicht m das Jmpflokal gebracht werden, so haben die Eltern oder deren Vertreter dieses spätestens am Terininskage dem Jmpfarzte anziizeigen.

Wiesbadeu, den 4. August 1899.

Der Polizei-Präsident. In Vertr.: Höhn,

Vorstehende Bekanntmachung wird veröffentlicht. Wiesbaden, den 9. August 1899.

Der Magistrat. In Vertr.: Hcsi.

Bekanutmachnng

über die Errichtung einer Schlosicr-Jwaugstnuung

Nachdem das Statut der Schlaffer - ZwangSinnung für den Bezirk der Gemeinde Wiesbaden die Genehmigimg des Bezirks- ninid;uffe§ gefunden hat, werden Diejenigen, welche das Lchloger- netot.be als stehendes Gewerbe selbstständig betreiben, zu einer Jerjammliiug berufen aus:

Mittwoch, den 20. September er.,

Abends 7/» Uhr, tut Nathhanse, Zimrirer No. 16.

Tagesordnung: Coustitnirnng der Jnnulig und Wahl des JituungsoorstauLts, sowie thnnlichst auch der Inhaber der übrigen Juuungsämtkr. .

Pünktliche» und vollzähliges Erscheinen darf unter Hinweis ans dir Strasdestimmnug in § 22 de« Sianus erwartet werde».

Wiesbaden, den 12. September 1899.

Der Magistrat. In Vertr.: Stein.

Bekauntmachnng.

Die städsische Waage im Rheinbahnhofe kann von Montag, den 18. September er., au wieder benutzt werden.

Wiesbaden, den 15. September 1899

Das Aeeise-tttrnt.

Wiesen-Bcrpachtnug »^<^1 Wi-sbade«.

Dieitstag, den 19. September 1899, sollen die pachtfrei werdenden Wiesen in der Hettkund und Bliitterstvtese zur Ver­pachtung auf weitere 9 Jahre an Ort und Stelle öffentlich auS- geboteu werden. Begin» Vormittags 9 Uhr an der HeS- kuudwiese.____________________________________________f ...