Wiesba-kmr L aiili latt
«. Jahrgang.
U-. 3S9.
Freitag, den 4. August
1899
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Morgen-Ausgabe
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Sonnens
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Dir einspaltige Prtitzrile für locale Anzeige» 15 Pfg., für auswärtige Anzeigen 25 Pia. — Reklame« die Petitzeile für Wiesbaden 50 Pfg., für Auswärts 75 Pfg.
Erscheint in zwei Ausgabe». — Bezugs-PreiS: durch den Verlag 50 Pfg. monatlich, durch dir Post 1 Ml. eö Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.
— Regelung de» Submisstonswefen». Einem Artikel der „Bad. Gewerbe-Ztg.", der sich mit dem großen Schmerzenskind des Gewerbestandes, so man .Submission" getauft hat, eingehend beschäftigt, entnehmen wir Folgendes: Der Sladtrath in Mannheim hat, Vorschlägen des dortigen Gewerbevereins und Handwerkerverbands Gehör gebend, vor einiger Zeit den Beschluß gefaßt: .1. Lieferungen im Werthe bis zu 500 Mk. können zu Eiiiheits-
* Im „Wiesbadener Tagblatt" vom 2. August wird Beschwerde darüber erhoben, daß die Gebäude- und Gewerbesteuer nicht mehr zur Kirchensteuer herangezogen wird. Weiß der Verfasser des „Eingesandt" nicht, daß die bisherige Uebung geradezu ein Skandal war, da die Kirchensteuer nicht von dem thätsächlichen Einkommen erhoben wurde, sondern der geringe Gewerbetreibende, dessen Wohn- hau? häufig bis zum vollen Werthe mit Hypotheken belastet ist, als Kirchensteuer oftmals zehnmal mehr zahlte, als der reiche Rentner? Eine Berufung auf das ehemalige nassauische Gesetz ist unzulässig, denn die nassauische Gebäudesteuer war ganzunbedeutend gegenüber der jetzigen preußischen Gebäudesteuer. Stiegen lieber* bürdung mit Kirchensteuer hat der geringe Hausbesitzer ein viel begründeteres Rechr zur Reklamation oder zum Austritt, als bet nur mit feinem wirklichen Einkommen heMgezogene tzentW.
— Die Haide blüht. Weithin bedeckt das feinästige Ge- sträuch mit seinen zarten blaßblauen und rothen Blinnenglockchen den Boden des Waldes und der Ebene. Tausende fleißiger Bienen umsummen die kleinen Blüthen, um Honig einzusammeln. ES liegt ein eigenthnmlicher melancholischer Reiz über die im Sonnen- glanze liegende Haide ausgebreitet, und die Haideblume verleiht derselben eine aeheimnißvolle unsagbare Poesie. Auch im Walde gedeihen die niedlichen Haideblumen und erfreuen Auge und Herz, und so mancher Strauß wandert aus dem Wald mit in die Wohnstube als Zimmerschmuck.
Verbands Gehör gebend, vor einiger Zeit den Beschluß gefaßt: .1. Lieferungen im Werthe bis zu 500 Mk. können zu Einheitspreisen aus fester Hand vergeben werden. 2. Lieferungen im Werthe van 500 bis 1000 Mk. können in engerer Submission vergeben werden, doch müssen mindestens drei Angebote eingeforbert werden. 3. Lieferungen im Werthe von 500 bis 1000 Mk. können, und Lieferungen im Werthe von über 1000 Mk. müssen zur allgemeinen Submission ausgeschrieben werden. 4. Der Zuschlag für Lieferungen von 500 bis 5000 Mk. soll an denjenigen Bewerber erfolgen, dessen Angebot dem Mittelpreise sämmtllcher eingelaufener Angebote nach unten am nächster! kommt, jedoch mit der Beschränkung, daß Angebote, die nach oben ober unten 20 pCt. von dem bauamtlichen
- Ausgabe bis 11 Uhr Vormittags, für die Morgen-Ausgabe bis 3 Uhr Nachmittags. — Für die Aufnahme später eingereichter Anzeigen zur 3 nachsterscheinenden Ausgabe wird keine Gewähr übernommen, ledoch nach Möglichkeit Sorge getragen.
Kostenanschläge abweichen, unberücksichtigt bleiben, und bei Liefe- rnngen von reinen Handelswaaren in der Regel das niederste An- gebot anzunehmen ist. 5. Arbeiten und Lieferungen über 5000 Mk. können an den Niederstfordernden vergeben werden." Mit diesem Beschluß hat der Mannheimer Stadtrath einen be- beutfamen Schritt gethan; er hat bei den handwerksmäßigen Lieferungen mit dem Prinzip gebrochen, dem niedersten Angebot den Zuschlag zu ertheilen. Der Handwerker, der sich an einer Submisstonslieferung betheiligen will, ist dadurch gezwungen, möglichst genau zu kalkulrren, den Preis weder über die Maßen hoch zu stellen noch auf das äußerste Minimum herav» zndrücken ein Umstand, der gewiß zur Hebung und Kräftigung de- GewerbestandeS nicht wenig beitragen wird. Jedenfalls werden, wenn dieser Stadtraths-Beschluß zur Annahme gelaugt, in Mannheim künftig einen gleichen Gegenstand betreffende, im Preis aber um Hunderte ober, was bei Befolgung des Prinzips: der Mindest fordernde erhält die Arbeit I auch nicht selten vorzukommen pflegt, gar um Tausende bifferirenbe Offerten unmöglich geworden fern. Unsere Gewerbetreibenden dürften diese Mannheimer Submissionsregelung auch hier einmal in Anregung bringen.
— Für Radfahrer. Die Frage, ob ein Zeuge vor Gericht wegen Zuspätkmnmeus als entschuldigt gilt, wenn er für seine Reise ein Rad benutzt und itnterwegs einen Unfall hat, ist dieser Tage von einem Schöffengericht in bejahendem Sinn beantwortet worden.
— Das Fahrrad und dir Eisenbahn. Mit Rücksicht auf den von Tag zu Tag steigenden Rndfahrverkehr beabsichtigt, fo Kreibt der Franks. „G.-A.", die Eisenbahnverwaltung, den be- ideren Bediirfnisseil des radelnden Publikums insofern Rechnung zu tragen, als demnächst in gewisse Züge besondere Fahrrad transportwagen eingestellt werden sollen, welche von der Aufnahme von irgendwelchem Reisegepäck ausgeschloffen sind. Die Fahrräder werden in diesen Wagen theils in besonderen Ständern ausgestellt, theils an den an den Wänden und Decken der Wagen-befindlichen Hake» aufgehängt, und zwar so, daß eine Beschädigung vollständig ausgeschlossen ist. Auch wird hierdurch ein bequemeres und schnellere» Ein- und Ausladen der Räder bezweckt. In zwei Schnell» zügeir der Strecke Berlin - BreSlau sind bereits versuchs- toetfe besondere Fahrradtransportwagen eingestellt, welche sich gut bewährt haben sollen, sodaß in Aussicht steht, daß diese Neuerung alsbald auf sämmtlichen Eisenbahustrecken ein» geführt werden wird. Auch das Reichscoursbuch wird dem sich immer mehr steigernden Rndfahrverkehr für die Folge Rechnung tragen, indem in demselben diejenigen Schnellzüge gekennzeichnet weichen sollen, in welchen die Beförderung unverpackter, einsitziger Fahrräder im Gepäckwagen des Zugs zugelassen ist. Das Rerchs- coursbuch kennzeichnet dies durch ein ganzes ober halbes Rad, je nachdem der Schnellzug zur Beförderung der Fahrräder ohne Einschränkung freigegeben ist ober für die Benutzung gewisse, ans ben Aushangfahrplanen zu ersehende Einschränkungen bestehen. Diese Neuerung umfaßt zunächst nur die Linien der preußischen Staatsbahnen und der unter preußischer Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen.
K«r Ferienordnung der höheren Schulen.
Die vielfachen Klagen über die gegenwärtige Ferienordnung der höheren Schulen in den westlichen Provinzen werden hauptsächlich hervorgerufen durch den späten Anfang der großen Ferien. Von einem Schulmanne erhält die „Köln. Ztg." eine Zuschrift, die unter Berücksichtigung der Ferien des ganzen Jahres folgenden Abänderungsvorschlag macht.
Die etwa 11 Wochen umfassenden Ferien des Schuljahres sind in der Rheinprovinz, in Westfalen und dem Regierungsbezirk Wiesbaden so vertheilt, daß auf die Weihnachtszeit 15 Tage, auf Ostern 3 Wochen, auf Pfingsten 5 Tage, einschließlich der Feiertage, und auf die Sommerferien 5 Wochen entfallen. Letztere beginnen gewöhnlich Mitte August. Es sind also die sogenannten Sommer- und Herbstferien zusammengezogen. Soweit uns bekannt ist, wird dieser Einrichtung in allen Kreisen, die mit ihr vertraut sind, vor der Zersplitterung in Sommer- und Herbstferien, wie wir sie in den östlichen Provinzen haben, der Vorzug gegeben. Das Schuljahr zerfällt dadurch in drei Tertiale, an deren Schluß eine Zeugnißvertheilung stattfindet. Das erste ober Sonimer-Tertial umfaßt durchschnittlich vier Monate, das zweite oder Herbst-Tertial ungefähr drei Monate, das dritte je nach Lage von Ostern fast drei Monate. Das Sommer-Tertial, das aus erklärlichen Gründen für ernste geistige Arbeit wenigst geeignete, ist also das längste. Zwar wird dasselbe durch die Pfingstferien unterbrochen; diese kommen aber wegen ihrer Kürze als Erholungszeit kaum in Betracht. Daher tritt beim auch erfahrungsgemäß in den letzten Wochen dieses Tertials nicht nur wegen der Hitze, sondern auch infolge der Länge bei Schülern und Lehrern eine gewisse Erschlaffung ein. Aber noch aus einem anderen Grund wird das Hinausschieben des FerieuansaugS bis Mitte August namentlich von den Eltern und Angehörigen der Schüler vielfach unangenehm empfunden. Manche Eltern machen eine Badereise ober gehen in die Sommerfrische. Ihrer Kinder wegen können sie die Reise bei der jetzigen Ferienorduung nicht vor genanntem Termin antreten. Da nun der September als Badezeit nicht selten schon ungeeignet ist, so sind sie in ihrer freien Verfügung auf die zweite Hälfte des August beschränkt, eine gewiß kurze Frist. Auch müssen manche Väter, die Beamte sind, z. B. Juristen, in Rücksicht auf den Dienst ihre Erholungsreise vor September erledigen. Ferner gelangen von Seiten der Lehrer an die Provinzialschulkollegien öfters Gesuche um Beurlaubungen vor dem Tertialschluß. In noch häufigeren Fällen unterbleiben dergleichen Gesuche, weil man sich scheut, nut einer Bitte vor die Behörde zu treten, obwohl der Gesundheitszustand der Betreffenden einen früheren Beginn der Kur wünschenswerth macht. Die erwähnten llebelstände dürften sich durch folgende Abänderungen beseitigen lassen: Manlsirze die 15-tägigen Weihnachtsferien zu Gunsten der Pfingstferien auf 12 Tage und beginne den Unterricht am 3. Januar, statt am 7. Zwar scheint bisher der letztere Termin gewählt worden zu fein, weil der 6. Januar in Orten mit vorwiegend katholischer Bevölkerung als schulfrei gilt. Allein dieser Umstand ist auch in anderen Landestheilen mit zahlreicher katholischer Bevölkerung kein Hinderniß für den früheren Schulanfang. So hat Bayern nur 8 Tage, das Reichslaud 1'/- Wochen Weihnachtsferien. In Schlesien und Posen, wo ebenfalls viele Katholiken sind, fängt der Unterricht gewöhnlich am 3. ober am 4. Januar an. Schließlich sei noch angeführt, daß dies in den beiden letzten Jahren ausnahmsweise auch in Rheinland und Westfalen geschah. Zu Ostern gebe man 14 Tage und schlage die freiwerdende Woche zu ben Sommerferien. Diese lasse man Anfang August beginnen. Dadurch wird die sich meist durch große Hitze auszeichnende erste Hälfte tws August frei, und der ganze Monat, sowie der halbe Leptember stehen zur Verfügung der Erholungsbedürftigen. Man könnte einiuenben, daß eine Kürzung des Sommertertials sich nicht empfiehlt mit Rücksicht auf die am Schluß desselben stattfindeude Prüfung der Nachzügler, die zu Ostern ihr Ziel nicht erreicht haben. Demgegenüber ist zu bemerken, daß bei dem Abschluß eines 6- ober 9-jährigen Kursus ein Zeitunterschied von 14 Tagen, um den es sich hier handelt, nicht von Belang sein kann. Ferner könnte man einwenden, daß eine Unterbrechung von 6 Wochen zu lang und zu nach- theilig für den Unterricht sei. Auch diese Bedenken halten wir nicht für stichhaltig; denn wenn einmal eine größere Unterbrechung eintritt, fo kann der Nachtheil, den eine fünfwöchige Pause bringt, kaum geringer fein, als der einer sechswöchigen. Sechswöchige Sommerferien würden auch darum ein Vortheil fein, weil sie vielen Lehrern, namentlich Neusprachlern, besser Gelegenheit zu einer Studienreise ins Ausland geben und dadurch dem Unterricht zu Gute kommen würden. Sechs Wochen reizen zu einer solchen Reise mehr als fünf ober vier. Daß die Pfingstferien auf Kosten der Weihnachtsferien, die in der Regel wegen der Ungunst der Witterung für die Bewegung im Freien nicht auszunutzen sind, verlängert werden, erscheint wünschenswerth, beim
Jffionnig ist's, in Frühlingstagen Nach dem Wanderstab zu greifen Und, ein Sträußchen an dem Hute, Gottes Garten zu durchschweifen."
Bringt man 8-tägige Pfingstferien, die die liebel des heißen Sommertertials mildern würden, in Abzug, fo ergiebt sich für das erste und zweite Tertial eine gleiche Dauer, nämlich 3'/« Monat, für das dritte eine solche von nahzu 3 Monaten. UebrigenS besteht biefe hier vorgeschlagene Ferienordnung mit unwesentlichen Abweichungen im Reichslande und in Baden schon lange und erfreut sich dort, wie uns vielseitig versichert wird, allgemeinen Beifalls. Daß in diesen Landestheilen das Schuljahr mit dem Ende des Sommertertials seinen Abschluß findet, kann sie hier sm Elsaß-Lothringen und Baden) nicht empfehlenswerther machen, iöetl dadurch die Hauptarbeit in den heißen Sommer verlegt wird. Für Rheinland und Westfalen würde sie sich bei österlichem Abschluß des Schuljahres unseres Erachtens mindestens ebensogut eignen. Eine einheitliche Ferienzeit in ganz Preußen auf Grundlage der in ben östlichen Provinzen geltenden Ferienordnung ein- zuführen, erscheint aus mehreren Gründen unzweckmäßig, narnent- lich aber, weil es durchaus nicht erwünscht ist, den Zudraug zu ben Sommerfrischen aus dem Osten wie ans dem Westen auf 'eine kurze Zeitspanne zu konzentriren und den Ferienaufenthalt dadurch cheurer und unbequemer zu machen. Sollten dagegen die oben begründeten Vorschläge den Beifall der Lehrer finden, so könnten Schritte zu ihrer VerwirUichung in der Weise geschehen, daß von der Bürgerschaft der Städte der westlichen Provinzen entsprechende Gesuche mit möglichst viel Unterschriften gn die Provinzialschul- tBgegün zu Koblenz und Münster gerichtet würden.
Verlag: Langgasse 27.
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c. Giftpflanzen. Jetzt ist die Zeit, wo verschiedene unserer gefährlichsten Giftpflanzen, z. Ä. Bilsenkraut, Nachtschatten, Stechapfel, Eisenhut, gemeine Tollkirsche, Fingerhut, gefleckter Schierling, Wasserschierling, die rotljbeerige Zaunrübe, die Hundspetersilie rc., zur Reife gelangen. Da die naschhaften Kleinen die Samenkapseln und Beeren dieser Pflanzen, besonders die glänzenden schwarzen Beeren der Nachtschattengewächse, gern zu ihren Spielen verwenden, so kann das größte Unglück geschehen. Mütter sollten ihre Kleinen in Wald und Flur nie aus dem Auge lassen und ihnen auf dar Strengste einschärfen; nichts zu genießen, als was ihnen von Erwachsenen gereicht wird. Schon eine einzige Beere dieser Giftgewächse kann den qualvollen Tod des Kindes herbeiführen.
u. Wenn wir da» Thierieben im August betrachten, so fällt uns besonders dabei aus, daß dieser Monat unter der eigentlichen Herrschaft des kleinsten Thierlebens steht. Da hat man, zumal auf dem Lande, in den Sommerfrischen, Mühe, sich vor ben mannigfachen Ungezieferplagen zu schützen. Aber umso nützlicher zeigt sich jetzt gerade die wichtige Thätigkeit der Raubfliegen, Schlupfwespen und anderer Jnsektenvertilger. Wer aber ein aufmerksamer Naturbeobachter ist, der fühlt nicht nur die Ungeziefer- Plagen, sondern er erfreut sich auch an den musikalischen Genüssen, welche uns die Jnsektenwelt im August darbietet, wenn die Grillen und Zikaden ihre Stimmchen ertönen lassen. In den Wäldern aber vermehren sich jetzt in erschreckender Anzahl die Kriechthiere, die Schlangen häuten sich, in ben Gewässern wird es immer lebendiger und der Fischzug wird regsamer als sonst zu einer Zeit des Jahres betrieben. Das ist die Situation des Augusts in der Thierwelt. Bald geht auch der Fischfang zu Ende, der August ist der letzte der Monate ohne „t", und wer ein Freund der Scheereii- thiere ist, thnt wohl daran, sich noch jetzt recht lange derselben zu erfreuen.
— Kleine Notizen. Im Kurhaus finden heute, Nachmittags um 4 und Abends um 8 Uhr, Abonnementskonzerte statt. Der „Reichsanzeiger" warnt vor der Firma.Albert de Vries in Amsterdam.
Stimmen ans fern Publikum.
(Für Veröffentlichungen unter dieser Ueberschrift übernimmt die Redaktion keinerlei
Verantwortung.)
Ans Stadt und Kand.
Wiesbaden, 4. August.
— Geschichtskalender-. 4. August. 1877: f Karl Friedrich v. Steinmetz zu Bad Landeck, hervorragender preußischer General (* in Eisenach). 1870: Schlacht bei Weißenburg, Erstürmung des Geisberges. 1867: f Emil Sauer zu Kreuznach, hervorragender Bildhauer (* zu Dresden). 1792: * Percy Shelley, hervorragender englischer Dichter (+ 1822). 1791: Frieden zu Sistowa zwischen Oesterreich und der Türkei. 1789: Nationalversammlung in Paris, allgemeine Gleichheit, persönliche Freiheit, Volkssouveränität als unentbehrliche Menschenrechte erklärt. 1306: Ermordung Wenzels Hl. von Böhmen.
— Personal - Nachrichten. Herr Oberbürgermeister Dr. v. Jbell wird heute von Hamburg aus zurückkehren und feine Dienstgeschäfte wieder aufnehmen.
— Die diesjährigen Herbstferien beginnen nicht, wie kürzlich irrthümlicher Weise erwähnt wurde, für alle städtischen Schulen am 9. August, sondern nur für die Mittel- und Volksschulen. Die Ferien der Oberrealschule beginnen am Freitag, die der beiden Gymnasien am Samstag, den 12. d. M. Die Feriendauer ist für alle Schulen gleich, sie beträgt nämlich fünf Wochen, während bisher die Schüler der höheren Lehranstalten stets eine Woche länger Herbstferien hatten als die der Mittel- und Volksschulen.
— MalhaUa-Theatrr. „Ich seh' weniger auf das Quantum, desto mehr auf Qualität", diese Coupletstrophe scheint sich diesmal, so wird uns geschrieben, die Direktion zur Richtschnur genommen zu haben, denn das Programm ist zwar klein, aber interessant. Vom vorigen Spielplan sind verblieben die vorzügliche Dankmar- Schiller-Truppe und Fifi Toskas Gallerte lebender Kolossalgemälde mit einer neuen Serie Bilder, von denen besonders „Liebesdienst" von Flinzer, „Das Märchen" von Boden- Hausen, .Landwehrmanns Abschied" von Schindler ungemein ansprachen. Mascha Franzint, eine deutsch-russische Soubrette, eröffnete da« Programm. Martin Vallee, der neue Humorist, hatte einen durchschlagenden Erfolg; er brachte Couplets meist aktuellen Inhalts, sowie einen neuen Berliner Gassenhauer mit dem geistreichen Refrain „Hinterm Ofen sitzt ne Maus, die muß raus" — o Du wunderbare Berliner Poesie l! Eine ganz vorzügliche Sängerin und Tänzerin ist Miß Cassie Claimnde; die junge Engländerin sah in ihrem weißen und rosa ungefütterten Kostüm entzückend aus, und da dies reizende Persönchen nicht nur eine ausgezeichnete Tänzerin ist, sondern auch — eine Seltenheit bei englischen Sängerinnen — Stimme, sogar viel Stimme hat, so ist es nicht zu verwundern, daß dieselbe einen stürmischen Erfolg erzielte. Der „Kaiser-Bioskop", ein neues verbessertes System des Kinentatographen, brachte eine Reihe neuer lebender Photo- graphiecn historischen und komischen Sujets.
— Urbrr dir Auslegung des Gesetzes zum Schutz der persönliche» Freiheit hat das Reichsgericht eine gerade im Hinblick auf die häufigen polizeilichen Uebergriffe wichtige Entscheidung gefällt, über welche die „D. Ger.-Ztg." berichtet: Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt war Jemand vom Landgericht zu 30 Mk. Strafe oerurtheilt worden. Der Angeklagte sollte ein Gefährt durch überschnelles Fahren geschädigt, auch eine Frau überfahren haben. Ein Schutzinann kletterte von hinten auf seinen Wagen und brachte mit Hülfe eines anderen Schutzmanns den Angeklagten schließlich auf die Stadtwache. Das Landgericht nahm an, daß der Schutzmann sich in berechtigter Amtsansführung befand, als der Angeklagte ihm Widerstand leistete. Der Schutzmann sei nicht verpflichtet gewesen, die Sache sofort zu untersuchen, er habe verlangen können, daß dies auf der Wache geschehe. — Die Revision des Angeklagten bestritt dieses Argument. Angeflagter habe sich hinreichend legitimiren können, zu feiner Verhaftung habe kein genügender Grund Vorgelegen re. Der Reichsanwalt'trat der Auffassung des Vorderrichters bei. Wenn ein Straßenzeuge sich weigere, mitzukommen, so habe nach § 161 der Straf-Prozeß-Ordnung die Polizei das Recht, den Zeugen, wenn die Sache keinen Aufschub dulde, zu fiftiren. Ein Beschuldigter kann demnach erst recht sistirt werden. Wo die Untersuchung stattfinden solle, das zu bestimmen habe im administrativen Ermessen des Beamten gelegen. Er habe sich also in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes befunden. Das Reichsgericht hob jedoch nach der „D. Ger.-Ztg." das Urtheil des Landgerichts auf und verwies die Sache an letzteres zurück mit folgender Begründung: „Die §§ 112 Str.-Pr.-O. und § 6 des preußischen Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit seien nicht genügend berücksichtigt worden. Der Schutzmann habe sich nicht m rechtmäßiger Ausübung seines Amtes befunden. § 161 Str.-Pr.-O. greife nur Platz, wenn nicht andere Bestimmungen schon vorliegen. Im Band XV S. 365 der Entscheidungen des Reichsgerichts sei ausgeführt, daß die §§ 1 bis 5 des preußischen Persoiienschutzgesetzes durch das Reichsgesetz außer Kraft gesetzt feien. Nur § 112 der Str.-Pr.-O. fei maßgebend, wenn die persönliche Freiheit eines Verdächtigen aufgehoben werden solle zum Schutze der persönlichen Freiheit eines Anderen. Selbst die höheren Polizeibeamten hätten nicht das Recht, sich Verdächtige, die nicht freitoiUig kämen, zwangsweise vorführen zu lassen. 9lur zur Feststellung der persönlichen Identität dürfen Zeugen sistirt werden, nicht zur Feststellung des Thatbestandes. Der Zeuge könne sich jeder Zeit befreien, wenn er feinen Namen nenne." Diese Entscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung und dürste so manche grundlose Verhaftungen m Zukunft verhindern, die nach dieser Entscheidung eine Uederschreitung der.polizeilichen Befugnisse bedeuten und gegebenenfalls ein gerichtliches Vorgehen gegen die betreffenden Beamten nach sich ziehen müssen.
