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Miesba-kM TsgblÄ.

«• Jahrgang«

Erscheint in zwei Ausgaben. — Bezngs-PrciS: durch den Verlag 50 Pfg. monatlich, durch die Post 1 Mk. 6Ö Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgasse 27

Abounrnteu.

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Dte einspaltige Petitzeile für local« Anzeige» 15 Pfg., für auswärtige Anzeigen 25 Pfg. — Rcclamcu die Petitzeile für Wiesbaden 50 Pfg., für Auswärts 75 Pig.

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für die Slbend-Sluögade bis 11 Uhr Vormittags, für die Morgen-Ausgabe bis 3 Uhr Nachmittags. — Für die Aufnahme später eingercichter Anzeigen zur nächstcrfcheinendcn Ausgabe wird keine Gewähr übernommen, jedoch nach Möglichkeit Sorge getragen.

Ko. 253.

Fernsprecher No. 52.

Samstag, de» 3. Juni.

Fernsprecher No. 52.

1899.

SMorgen-Auagabe.

Ans Stadt und Land.

Wicsbade n, 3. Juni.

— GefchichtvKalrndrr. 3. Juni. 1897: Sieg der Portu­giesen über den Kaffernkönig Maguinguano im Gazalande. 1896: T Dr. Gerhard Rohlfs zu Godesberg, der. Afrikarcisender (* zu Vegesack). 1880: t Marie Alexandrowna, Kaiserin von Rußland. 1845: * Staatsmlnister Arthur Adolf Graf von Posadowsky- Wehner zu Groß-Glogau. 1843: * Friedrich, Kronprinz von Däne­mark. 1842: * Nie. von Kaulbars, bck. russ. General der Gegenwart. 1819: * Antonius Andcrlcdy, hervorr. Jesuitcn- oeneral (t 1892). 1740: Aufhebung der Tortur. 1098: Eroberung Antiochias durch die Kreuzfahrer.

o. Militärisches. Nachdem der bisherige Kommandeur des Ber-RegimentS v. GerSdorff (Heff.) Nr. 80, der zum General- c und Brigade-Kommandeur in Karlsruhe beförderte Herr Lölhöffel v. Löwensprung, vor acht Tagen sich von dem Regiment verabschiedet hat, erfolgte am Mittwoch Nachmittag, wie 8on kurz gemeldet, die Uebernahme desselben durch den neuen mmandeur, Herrn Oberst o. Dassel, bisherigen Gcneralstab- tcfS des 5. Corps. Zu dem Zweck standen die beiden hiesigen ataillone im Hof der Jnfantmekascrne, wohin auch die beiden Fahnen von der 8. Compagnie aus der SBobnung des dicnst- Ätesten BataUlons-KommandeurS, Herrn Major v. Zedlitz,

Die „Zuchthansvoriage".

Der „Gesetzentwurf zum Schutz des gewerblichen Arbeits- Verhältnisses" ist, wie schon gemeldet, dem Reichstag jetzt zu- gegangcn. Er lautet:

§ 1. Wer eS unternimmt, durch körperlichen Zwang, Drohung, Ehrverletzung oder Berufscrklärung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zi,r Theiluahme an Vereinigungen und Verabredungen, die eine Einwirkung auf die Arbeits- oder Lohiwerhältnisse bezwecken, zu bestimmen oder von der Theiluahme an solchen Vereinigungen oder Verabredungen abzuhalten, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahr bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so ist aus Geld­strafe bis 1000 Mk. zu erkennen.

§ 2. Die Strafvorschriften des § 1 finden auch auf Denjenigen Anwendung, welcher cS unternimmt, durch körperlichen Zwang, Drohung, Ehrverletzung oder Verrusserklärung erstens zur Herbci- führung oder Förderung einer Arbeiter-Aussperrung Arbeitgeber zur Entlassung von Arbeitnehincrn zu bestimmen oder an der An­nahme oder Heranziehung solcher zu hindern, zweitens zur Herbei­führung oder Förderung eines Arbeiter-Ausstandes Arbeitnehmer jur Niederlcgung der Arbeit zu bestimnien ober an der Annahme iber Aufsuchung von Arbeit zu hindern, brittenS bei einer Arbeiter- russperrung oder einem Arbeiterausstanbe bie Arbeitgeber ober Arbeitnehmer zur Nachgiebigkeit gegen bie dabei vertretenen Forderungen zu bestimmen.

§ 3. Wer es sich zum Geschäft macht, Handlungen der in § 1, 2 bezeichneten Art zu begehen, wird mit Gefängniß nicht unter 3 Monaten bestraft.

§ 4. Dem körperlichen Zwange im Sinne der §§ 1 bis 3 wird die Beschädigung ober Voreuthallung von Arbeitsgerätb, Arbeits­material, Arbeitserzeugnissen ober Kleidungsstücken gleichgeachtet. Der Drohung im Sinne der §§ 1 bis 3 wird die planmäßige Ueberwachung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Arbeitsstätten, Wegen, Straßen, Plätzen, Bahnhöfen, Waßcrstraßen, Häfen ober sonstigen Verkehrsanlagen gleichgeachtet. Eine Verrufserklärung ober Drohung im Sinne der §§ 1 bis 3 liegt nicht vor, wenn der Thäter eine Handlung vornimmt, zu der er berechtigt ist, ins­besondere wenn er befugter Weise ein Arbeits- ober Dieustvcrhäitniß ahlehnt, beenbigt ober kündigt, bie Arbeit einstellt, eine Arbeits­einstellung ober Aussperrung fortsetzt, ober wem» er die Vornahme einer solchen Handlung in Aussicht stellt.

§ 5. Wird gegen Personen, bie an einem Arbeiterausstand oder an einer ArberterauSsperrung nicht ober nicht dauernd theil- nehmen ober theilgenommen haben, aus Anlaß dieser Nicht- betheiligung eine Beleidigung mittels Thätlichkeit, eine vorsätzliche Körperverletzung oder eine vorsätzliche Sachbeschädigung begangen, so bedarf es zur Verfolgung keines Antrags.

§ 6. Wer Personen, die an einem ArbeiteranSstande oder einer Arbeiteraussperrung nicht ober nicht dauernd theilnehmen ober theilgenommen haben, aus Anlaß dieser Nichtbetheiligung bedroht oder in Verruf erklärt, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft — sind mildernde Umstände vorhanden, so ist auf Geld­strafe bis eintausend Mark zu erkennen.

§ 7. Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung, bei der eine Handlung der in den Paragraphen 1 bis 6 bezeichneten Art mit vereinten Kräften begangen wird, theilnimmt, wird mit Gefängniß bestraft, die Rädelsführer sind mit Gefängniß nicht unter drei Monaten zu bestrafen.

§ 8. Soll in den Fällen der §§ 1, 2, 4 ein Arbeiteransstand oder eine Arbeiteraussperrung herbeigesührt ober gefördert werden, und ist der Ausstand ober die Aussperrung mit Rücksicht aus bie Natur ober die Bestimmung des Betriebes geeignet, die Sicherheit deS Reichs ober eines Bundesstaates zu gefährden, oder eine gemeine Gefahr für Menschenleben ober für das Eigenthuin herbei­zuführen, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter 6 Monaten ein. Ist infolge des Arbeiterausstandes oder der Arbeiteraussperrung eine Gefährdung der Sicherheit des Reichs ober eines Bundesstaates eingetreten ober eine gemeine Gefahr für Menschenleben ober das Eigenthlim herbeigesührt worden, so ist auf Zuchthaus bis zu drei Jahren, gegen die Rädelsführer auf Zuchthaus bis zu fünf Jahren zu erkennen. Sind in Fällen des Absatzes 2 mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter 6 Monaten, für die Rädelsführer Gefängnißstrafe nicht unter einem Jahre em.

§ 9. Soweit nach diesem Gesetz eine gegen einen Arbeitgeber gerichtete Handlung mit ©träfe bedroht ist, findet die Strafvorschrift auch bann Anwendung, wenn die Handlung gegen einen Vertreter de? Arbeitgebers gerichtet ist.

§ 10. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden Anwendung 1. auf Arbeits- ober Dienstverhältnisse, die unter den § 152 der Gewerbeordnung fallen, 2. auf alle Arbeits- ober Dienstverhältnisse in solchen Reichs-, Staats- oderKommunalbetrieben, die der Lanbes- vertheibigung, der öffentlichen Sicherheit, bem öffentlichen Verkehr ober der öffentlichen Gesundheitspflege dienen, auf alle Arbeits­oder Dienstverhältnisse in Eisenbahn-Unternehmungen.

§ 11. Der § 153 der Gewerbeordnung wird aufgehoben.

abgeholt worden waren. Bei bem Erscheinen des Herrn Obersten präsentirten die Truppen, und Spielleute und Musik setzten zum Präsentirmarsch ein. Nach dem Abschreiten der Front hielt der neue Kommandeur eine kurze Ansprache, worin er erwähnte. Seine Majestät der Kaiser habe ihm bei seiner Meldung bemerkt, das Regiment befinde sich in guter Verfassung, und der Hoffnung Aus­druck gab, daß Jeder dazu beitrage, diesen guten Ruf immer mehr zu befestigen und schließlich ein dreimaliges Hnrrah auf den Kaiser und die Kaiserin Friedrich ausbrachte, in das die Truppen lebhaft einftimmten. Bald danach wurde die Regiments-Uebergabe durch ein Licbesmahl im Offizier-Kasino gefeiert.

— Gtto Dcntlcr im Walhalla-Theater. Das neue Pro­gramm des Walhalla-Theaters fand ein sehr gut besuchtes Haus, das aber doch die Rückwirkung der plötzlich eingetretenen Hoch­sommerwitterung nicht verkennen ließ. In den nächsten Tagen wird sich jedoch — das darf man ruhig prophezeien — der Einfluß auch des schönsten Feiertagswetters nicht mehr fühlbar machen, und zwar aus zwei Gründen: Einmal ist der Zuschanerraum des Walhalla-Theaters mit seiner anscheinend sehr rationellen Ventilation gerade bei hoher Außentemperatur verhältnißmäßig kühl zu nennen; baS konnte man wenigstens gestern beobachten. Unb zum Zweiten ist der mit so gewaltiger Reklame angefünbigte Otto Rentier in der That eine so ganz aparte, hochinteressante Erscheinung, daß Jedermann ihn wird sehen wollen. Man müßte ihm und der von ihm geschaffenen Richtung ein eigenes Feuilleton widmen, um seiner Bedeutung gerecht zu werden. Schon die äußere Erscheinung und die Vortragsweise erwecken Interesse: eine stattliche Figur in nachlässig-genialer Haltung, ein kräftiger Kopf mit natürlich-lockiger „Künstlermähne", das Gesicht mit keineswegs klassischen, aber sympathischen, markanten und intelligenten Zügen, hnmorspruhende, hervortretende Augen, denen er schalkhaft meist einen recht harmlosen Ausdruck zu geben sucht, ein bewegliches Mienenspiel von unwiderstehlicher Komik, wenige, aber stets charakteristische Gesten, eine außer­ordentlich geschickte Pointirung in dem zuerst eher nachlässig er­scheinenden Vortrag, eine tadellos deutliche Aussprache: das ungefähr wären die gesammelten äußeren Eindrücke. Die Ursache seiner einzig dastehenden Erfolge ist jedoch vor Allem der geistvolle Inhalt seiner Vortragsstücke, bie bekanntlich ausnahmslos seiner eigenen Feder entstammen. Man darf ohne llebertreibuna sagen: wir haben in Otto Rentier den bedeutendsten heiteren Satiriker der Tagesgeschichte im gegenwärtigen Deutschland. Statt seine famosen satirischen Zeitbilder nur der Druckerschwärze aniuDertrnnen, bringt er selbst sie in den volksversammelnden Spezialitäten-Theatern zu lebendiger Wirkung. Auf dem Gebiet der Politik, im Reich der Kunst, speziell des Theaters, auch im unendlichen Bereich allgemein menschlicher Schwachheiten und Thorheiten, entgeht nichts seinem scharfen Schelmenblick und seinem raschen Witz. Rentter iteht nicht nur weit über den Besten des alten Komikergenres, das Maxstadt Beitritt, er steht überhaupt ganz für sich allein, er hat sich feine individuelle Richtung geschaffen und seine ganz eigene Stellung er­kämpft, so wie etwa auf einem ernfter genommenen (Sebict bie moberne Malerei sich durchgerungen hat. Wenn man nicht bei bem imAllgcineinen noch sehr kunstwidrigen Zustand des heutigen Variete vor Miß­brauch großer Worte auf der Hut fein müßte, wäre man versucht, Otto Rentter den Reformator der Spezialitätenbühnen zu nennen. Er hat Hunderte von Komikern und Humoristen beeinflußt oder — nolens volens — in Nahrung gesetzt; er hat durch seinen geistigen Erfolg manchem Stumpfsinn des Variete den Lebensfaden durch­schnitten und auch andere Spezialitätenfächer angeregt, in ihren Darbietungen mehr auf Sinn und Verstand zu sehen; er hat der Variötöbühne die höhere Bedeutung eines heiter- kritischeu Echos der Tagesgeschischte verliehen, das vielleicht — wie sein Erfolg und seine beispiellose Popularität in allen Großstädten zeigt — ein Bedürfnis; der Zeit war. Sein von ihm im Sultansornat vorgetragener Sang auf die Orientreife des Kaisers, sein wundervolles Ich singe jetzt dreiMärchen, drei Märchen unserer Zeit", seine ebenso eigenartige wie geistsprühende Chronikvon der Nicht- bestätigungbes Bürgermeisters von Berlin, seineVerse auf bie Fricbens- konserenz, ben .Eisenzahn", auf „Die Kinder unsrer Zeit" re. fesseln gerade den Gebildeten und zwingen, da sie nie Verletzendes enthalten, auch den etwaigen Gegner zu herzlichem Mitlachen. Jedem Freund des Humors darf man rächen, sich diese Freude nicht entgehen zu lassen. Das übrige Ensemble ist auch diesmal wieder sehr hübsch und abwechslungsvoll znsammengestellt. Eine wirkliche Attraktion sind die meisterlich bressirteu vier prächtigen Panther de«Herrn Mario, angeblich (unb wir wollen es nicht bezweifeln) die ersten gezähmten ihrer Art.

— Mal- und Zeichen-Unterricht für Kinder besserer Stände. Wie aus dem Annoneentheile ersichtlich, hat Herr Maler Bouffier in feinem Atelier eine Abtheilung errichtet, die an den Mittwoch- unb Samstag-Nachmittagen Kindern Gelegenheit giebt sich im Zeichnen unb Aquarelliren üben zu können. Wir empfehlen das neue Unternehmen, das in guten Händen liegt.

o. Unfälle. Der 75 Jahre alte Straßenkehrer Johann Trautwem von hier wurde auf dem Sebanvlatz durch den Hufschlag eines vor eine Güterrolle gespannten Pferdes, in dessen Nähe er bei Ausübung seines Berufes gekommen war, am rechten Unter­schenkel derart verletzt, daß er in das städtische Krankenhaus auf- genommen werden mußte. — Daselbst stellte sich vorgestern auch ein kleines Mädchen ein, das sich eine alte Münze von der Größe eines 20 Pfennigstückes in bie Nase „hincingcspielt" hatte. Die kundige Hand des Arztes hatte das gefährliche Ding bald wieder herausgeholt.

Vereino-Pachrichten.

«kurze sachliche verichie werde» bercilwAig» unter dieser Ucderlchrift eufgtnomntee.)

* Die Monatsversammlung des „Lehrerinnen-Vereins für Nassau" findet am 3. Juni, Nachmittags 5 Uhr, ans der .Rheinhöhe" statt.

* Der Männergesangverein „Union" hält morgen Sonntag, von Nachmittags 3 Uhr ab, sein diesjähriges Sommerfest auf bem schattigen Turnplatz im Distrikt „Atzelderg" unter Beiheiligung des Gesangvereins „Sängerrunde" aus Mainz unb mehrerer befreundeter Vereine von hier. Für Unterhaltung (Gesang- und Musikvorträge, Volks- und Kinderspiele re.) ist Sorge getragen, ebenso für gute Verpflegung.

* Am Sonntag, den 4. d. M., hält in Biebrich im Gasthaus .Zur Stadt Wiesbaden der „13. Landwirthschaftliche Be- zrrksverein" seine Frühjahrsverfammlung ab. Die Tagesord­nung wird folgende sein: 1. Rechnungsprüfung und Entlastung des KassirerS. 2. Wahl von Abgeordneten für die Generalversamm­lung des Vereins Raff. Land- und Forstwirthe. 3. Vortrag des Herrn Lehrers Wittgen-Nordenstadt (Geflügelzucht). 4. Verschiedenes. Auch Interessenten find zu dieser Versammlung eingeladen.

Klimmen au« dem Publikum.

(Für Beröftentlichmizcn unter dieser Uebcrjchrift übernimmt die Redaktion keinerlei Lerantvormng.)

* Herr Redakteur! Ich bin mir bewußt, keinerlei religiöse Vorurtheile zu hegen, und bin gern bereit. Jeden nach seiner Fa^on selig werden zu lassen. Ich bin sogar bereit, wenn eine Religions­gemeinschaft mit ihren religiösen Hebungen nicht innerhalb ihrer Tempel bleiben kann, ihr auch hierin Zugeständnisse zu machen, sofern sie Andern damit nicht allzu störend zur Last fällt. Allein, ich kann nicht einsehen, wieso es nöthig ist, daß am Fronleichnamstag in einer Weltkurstadt wie Wiesbaden, dessen Bevölkerung Überbein in bet weit überroiegenben Mehrheit den Fronleichnamstag nicht als religiösen Feiertag betrachtet, gerabe die Hauptstraßen, welche den Zugang zu ben Bahnhöfen bilben, gesperrt werben. Jebes Jahr kommt es vor, daß Leute, welche abzureifen gedenken, infolge davon bie Züge Der» säumen; der unangenehmen Sperrung bes StraßenbahnverkehrS garnicht zu gebenken. Könnten Diejenigen, welche bie Prozession mitmachen, 'ihrem religiösen Bedurfniß nicht ebenso gut in anderen Straßen genügen? Es ist doch nicht anzunehmen, daß es ihnen eine Befriedigung gewährt. Andersdenkenden bei dieser Gelegenheit unangenehm geworden zu fein.

* Am Fronleichnamstag lenkte ich meine Schritte nach Dotz­heim und gewahrte dabei den schrecklichen Zustand der Dotz- b eintet Chaussee. Bekanntlich wurde behufs Wasserleitung der Weg in letzter Zeit vollständig aufgerisfen, und da man sich um den; eiben absolut nicht mehr kümmert, so ist er in einer geradezu jämmerlichen Verfassung. Der Staub liegt jetzt ca. 10 cm hoch, sodaß man beim leisesten Wind kaum die Hand vor den Augen fehen kann. Was soll das erst bei eintretenbem Regenwetter werden, dann bleibt jeder Passant unb jeher Wagen einfach im Schlamm stecken. Vielleicht genügen biese Zeilen, um diese schreienden Mißstände zu Ohren her Behörden zu bringen, unb ich bin über­zeugt. daß bann auch baldige Beffcrung eintritt. F. B.

* In der Zeitschrift „Moderne Kunst" befindet sich ein Aufsatz von Carl Lahm dahier über die Wiesbadener Maifestspiele, gegen dessen Inhalt Nichts eiuzuwenben wäre, wenn sich der Herr Verfasser rein sachlich gehalten unb nicht da« Ansehen unseres schönen Kurortes in ben Bereich abfälliger Betrachtungen gezogen hätte. Derselbe schreibt wörtlich: „Ihre — bet Stabt — heißen Quellen find kaum noch der wichtigste Faktor im Babeleben; die größte Zahl der Fremden setzt sich aus solchen Gästen zusammen, die im Vergnügen Erholung suchen. Früher wat es hauptsächlich dasKurhau», in welchem sich das internationale Publikum zu frohen Stunden zusammenfand; jetzt hat es ein wenig an Bedeutung verloren; der Konzentrationspunkt des vornehmen Verkehrs ist in das neue Diel» gerühmte Hoftheater verlegt worden re." Diese Begeisterung auf fremde Kosten bedarf keines weiteren Kommentars; es bleibt nach wie vor Thatiache, daß linier schönes Wiesbaden seinen unvergleichliche- Heilquellen, jedenfalls dem wichtigsten Faktor im Babeleben, und seinen Gesammtleistungen als Kurort die jetzige Größe und Be­deutung verdankt. Daß das Königliche Theater, welche« erst infolge des Aufblühens Wiesbadens vor wenigen Jahren in seiner gegen­wärtigen Form entstehen konnte, einen nicht zu unterschätzenden Anziehungspunkt bildet, wird Niemand leugnen. Es ist aber ein gewagtes Unternehmen, den vielseitigen und be­ständigen Verkehr in einem Kurhause mit bem sich auf einige Abendstunden beschränkenden Besuch eines Theaters — von einem Verkehr in einem solchen pflegt man überhaupt nicht zu reden — in Vergleich zu ziehen. Der kaum zu bewältigende Verkehr der letzten Wochen im Kurhause, sowie der lebhafte Besuch des Koch- brunnens unb der Badhäufer mögen unser Kurhaus, vor Allem aber unsere Quellen vor dem Verdacht einer geringschätzigen Be- urtheilung rechtfertigen. K.-V.

-G- Kiedrich, 2. Juni. Der 90 Jahre alte frühere Mundloch der Herzogin Pauline von Nassau, Herr Bassö, der älteste Ein­wohner unserer Stadt, ist heute gestorben. Die Beerdigung wird Sonntag stattfinden. — Die Babeanstalten tm Rhem gegenüber von Biebrich an der Rheininsel sind nun wieder auf. gestellt worden. Die Besitzer haben Alles in guten Stand setzen lassen und bei der zunehmenden Temperatur ist bie Wasserwarme bedeutend gestiegen, sodaß das Baden im Rheinwasser wieder auf» genommen werden kann.__________

Ans Kunst und Krben.

* Der Kaiser über den Wännrraesany. Am letzten Tage des Casseler Wettsingens befahlen die Majestäten außer den Spitzen der Behörden die musikalische und die Ortskommission, sowie das Preisrichterkollegium zur Abendtafel in das Königliche Schloß. Vor Beginn berSafel dankte der Kaiser allen Betheiliaten für ihre Mitwirkung unb Mühewaltung, durch welche das Gelingen de» Festes gesickert worden fei. Er sprach, wie dem,Franks. Gem-Anz." berichtet wird, feine hohe Befriedigung darüber auS, daß der Mämiergesang in Deutschland auf einer so hohen Stufe der Leistungsfähigkeit stehe; er betonte mit Befriedigung, daß allen de» Dorgetragenen Kompositionen würdige Texte zu Grunde lagen, theils ethisches, tHeils patriotisches Empfinden aussprechend ober bem Gebiete der Sage angehörend. Minder befriedigt sei er von ben Kompositionen gewesen; ein Theil derselben habe sich in der Absicht, besondere Effekte zu erzielen, von dem Natürlichen allzu weit entfernt; er lege Gewicht darauf, baß derMannergesang diese Bahnen verlasse und sich wieder mehr dem Einfachen, Schlichten und wirklich Gesangmäßigen zuwende. Er ersuchte die Künstler, daß jeder in seinem «reife dahin wirken möge. Wie sehr dies dem Kaiser am Herzen liegt, erhellt daraus, daß er schon am Tage vorher nach dem Vorttag eines sehr verkünstelten Chors gegen einige der Preisrichter geäußert hatte: „Welche Wirkung würde nach solcher Musik der Vortrag von „Wer hat Dich, Du schöner Wald" erzielen I Der würde Alles schlagen! . . .'

» Wustkhistarischrs. Dienstag Nachmittag 5 Uhr findet die nächste Vorlesung über Musikgeschichte am Freudenbergschen Konservatorium statt Über das Thema: „Mozart, Beethoven und Weber als Opernkomponisten."

* Verschiedene Mittheilungrn. Bei einer Feck tübung in einer Wiener Fechtschule wurde der Schauspieler Joseph Klein durch den Schriftsteller sHermanu Bahr durch einen Rappierstich empfindlich verwundet.

In Mainz will die städtische Verwaltung eine Regulinmg der Gehälter der Mitglieder de» städtischen Orchester» vornehmen. Die Mitglieder sollen in zwei Stufen eingetheilt werden; die Alterszulagen der Mitglieder der ersten Stufe werden von drei zu drei Jahren je 150 Mk., die der Mitglieder der zweitnl Stufe von drei zu drei Jahren je 100 Mk. betragen. Die Auf.