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Anzeigen-Prelör

1899

Mrttmoch, den 17. Mar.

Fernsprecher N». 52.

N-. 228

Fernsprecher No. 52.

Abend-Ausgabe

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erlassen worden war, erst am 19. Januar 1871 aufgehoben, weil Frankreich keine Gegenseitigkeit gewährt hat. Würde die Konferenz diese Frage im glücklichen Sinne lösen, so wäre das ein außerordentlicher Erfolg, ein so großer, daß wir in Bezug hierauf mit starken Zweifeln erfüllt sind.

Ein anderer Vorschlag, welcher der Konferenz unter­breitet wird, geht dahin, die Verwendung bestimmter mörderischer Geschosse zu untersagen. Die Genfer Konvention hat bestimmt, daß Handfeuerwaffen mit Explosivgeschossen im Kriege nicht verwendet werden dürfen. Der Zweck dieser Verabredung ist dadurch vereitelt worden, daß mehrfach Waffen in Gebrauch gekommen sind, deren Geschosse mindestens ebenso furchtbar als die Explosivgeschosse wirken. Wir erinnern in dieser Beziehung vor Allem an die englischen Dum-Dum-Geschosse, deren Wirkung auf den getroffenen Körper eine geradezu entsetzliche ist. Es ist bekannt, daß der deutsche Kaiser diesem Punkt des Programms der Konferenz ein ganz besonderes Interesse entgegenbringt und den dringenden Wunsch geäußert hat, es möchten nach dieser Richtung hin positive Ergebnisse erzielt werden. Des Weiteren wird über eine Ausdehnung der Genfer Konvention nach der Richtung berathen werden, daß kranke und verwundete Soldaten auch Seitens des Feindes Anspruch auf Kranken­pflege haben sollen. Das Deutsche Reich ist auch hierin mit gutem Beispiel vorangcgangen, indem es selbständig und ohne die Gegenseitigkeit zu beanspruchen, im § 5 der Kriegs- sanitätSordnung vom 10. Januar 1878 eine derartige Be­stimmung getroffen har.

Wir hegen den aufrichtigen und dringenden Wunsch, daß es der Konferenz gelingen möge, auf diesen Gebieten, auf denen ein Fortschritt durchaus im Bereich des Möglichen liegt, zu positiven Ergebnissen zu gelangen, und wir wollen uns damit gern zufrieden geben, wenn die Konferenz, welche mit dem Gedanken begann, den Krieg abzuschaffen, damit endigt, die Barbarei des Krieges zu verhindern oder doch zu vermindern. ____________________________________

Deutscher Reichstag.

0 KerUn, 16. Mai.

(Nachdruck verboten.)

Ans dem Reiche der Erfindungen.

Technischer Brief von Ingenieur Lothar Mo elfen.

Kaum ein zweites Gebiet vermag mehr zur Charakteristik I unserer Zeit zu dienen als dasjenige, was der moderne | Mensch, namentlich der Stadtbewohner, tagtäglich vor Augen I hat, in dem er wohnt und in welchem er seine Arbeit ver- x richtet: die moderne Architektonik, der Hausbau, dessen : Einzelheiten seit der großen Gründerperiode nach dem deutsch- | französischen Kriege auch in unserem Vaterlande so enorme I Dimensionen angenommen haben, daß nicht nur ganze | Industriezweige, sondern auch zahllose Fachzeitschriften von |L Tag zu Tag mehr ins Leben gerufen werden.

Es giebt große Erfindungen, deren Erscheinen eine ganze r Welt in Aihem zu halten und in Spannung zu versetzen x weiß. Neben diesen gigantischen Lösungen großer physi- £ kalischer und technischer Probleme giebt eS aber auch Dinge, | die durch ihre Unscheinbai keil und Kleinheit nicht auffallen | und nicht auffallen wollen, immerhin aber doch geeignet | sind, den schon an und für sich so übermäßig verwöhnten s und verfeinerten Geschmack oes modernen Menschen täglich | mehr in die Höhe zu schrauben.

Gerade zu diesen Kleinigkeiten gehören diejenigen Sachen, 1 die wir in unseren modernen Häusern vorfinden und — M kaum der Beachtung für Werth halten.

Ich will heute nicht von den verschiedenen Variationen ! moderner Heizungs« und Badevorrichtungen sprechen, ich | will auch nicht die Sluccatm, die Kunstschlosserei und *t Kunstglaserei in Betracht ziehen, sondern zu dem greifen,

«T. Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgaben. — Bezugs-Preis; durch den Verlag 50 Pfg. monatlich, durch die Post 1 Mk. 60 Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

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Verlag: Langgasse 27

16,000 Abonnenten

empfiehlt seinen Antrag, die Gemeinlast noch etwas über den Kommissionsbeschluß hinaus zu erhöhen und zu dem Behufe nicht 40 pCt., sondern 45 pCt. der Beiträge dem Gemeinvermogen zu­zufuhren. Die Debatte wird geschlossen. Absatz 4 des § 20a, betreffend die Neuregelung der dem Gemeinvermogen zu über­weisenden Beitragsquote, falls eine solche anderwette Regelung nach Ablauf der 10-jährigen Periode erforderlich erscherne. Der Bundesrath soll über die Quote entscheiden. Wird diese er- 8t, so bedarf es der Zustimmung des Reichstags. Ein Antrag iller-Fulda will, daß von der Neuregelung das bisher an- gesammelte Vermögen der Anstalten unberührt bleibt. Ein Amende­ment Schmidt-Elberfeld will dasselbe bezüglich des zur Zelt der Neu-Regelung angesammelten Vermögens. Es folgen die Ab­stimmungen. Der Antrag Zehnter wirb abgelehnt, ebenso die An­träge Albrecht und von Richt!,ofen. Die drei ersten Absätze des 8 20a werden unverändert in der Kommissionsfaffung angenommen. Absatz 4 wird in der vom Abg. Müller-Fulda beantragten und von, Abg. Schmidt-Elberfeld abgeänderten Fassung zum Beschluß erhoben. Nunmehr schreitet das Haus zur Absirmmung über § 8 und die dazu vorliegenden Anträge. § 8 wird in der KommissionS- Fassung nur mit einer redaktionellen Aenderung angenommen. Die Anträge Richter und Albrecht werden abgelehnt. § 16, dessen Berathung gestern ausgesetzt worden war, handelt von der Warte­zeit. Entsprechend dem Antrag von Richthofen wird die Wartezeit auf mindestens 100 Beitragswochen, wenn auf Grund der Ver­sicherungspflicht Beiträge geleistet worden falb, auf 400 Wochen festgesetzt. Morgen 1 Uhr: Fortsetzung der Berathung.

Die Weiterbildung des Kriegsrechts.

Wir betonten schon, daß, so weit man überhaupt Hoffnungen auf ein praktisches Ergebniß der am 18. d. M. s im Haag zusamrncntretenden „Friedenskonferenz" hegen darf, ■fc diese Hoffnungen sich nur auf die von der Sektion 3 der Konferenz zu behandelnden Fragen beziehen können, deren ■ Kern eine Weiterbildung des in vielen Beziehungen noch | sehr rückständigen Kriegsrechts ist. Der Pariser Kongreß ? vorn Jahr 1856 hat hier eine Grundlage geschaffen, indem 1 er vor Allem den Schutz des Privateigenthurns im Land- i krieg durchsetzte. 1864 ist dann die Genfer Konvention zu Stande gekommen, welche den Schutz der verwundeten Soldaten nnd des Heilpersonals zum Inhalt hat. Im Jahre 1874 fand alsdann in Brüssel eine neue Konferenz zwecks Weiterbildung des Kriegsrechts statt, die vom 27. Juli bis 28. August in Brüssel tagte und besonders eine Aus­dehnung des Kriegsrechts auf den Seekrieg herbeiführen |h wollte. Die Konferenz verlief völlig crgebnißlos infolge des . Widerspruchs von Seiten Englands, das bei der über­wiegenden Stärke seiner Flotte die Weiterbildung des See­kriegrechts als „Humanitätsdusel" betrachtete.

i Die jetzt im Haag zusammentretende Konferenz kann gerade das 25-jährige Jubiläum der Konferenz von 1874 begehen; aber wir wollen hoffen, daß dies kein böses Omen bedeutet. Das von russischer Seile vorgeschlageue Programm für die Sektion 3 ist recht weit gefaßt, und man wird zu­frieden sein müssen, wenn 25 pCt. davon realisirt werden. So wird u. A. vorgeschlagen, den Gebrauch von Untersee­oder Tauchertorpedobooten zu verbieten. An die Verwirk- : lichung dieses Vorschlags ist schon deshalb nicht zu denken, weil die Franzosen auf ihr Unterseeboot „Gustave Zedo" unmäßig stolz find und es für die höchste Errungenschaft der Kriegswisscnschaft halten, eine Anschauung, die von den L Fachleuten der anderen Länder freilich nicht im Entferntesten getheilt wird.

Es erscheint als zweifelhaft, ob der ebenfalls ventilirte . und höchst wünschenswerthe Schutz des Privateigenthurns M zur See bessere Aussichten hat. Der Kongreß von 1856 hat in Bezug auf das Völkerseerecht vier Bestimmungen getroffen: die Abschaffung der privaten Kaperei, die Befreiung feindlichen Gutes auf neutralem Schiffe von der Beschlagnahme, dieselbe Be­freiung neutralen Gutes auf feindlichem Schiffe und die Vorschrift, daß eine Blockade effektiv sein muß, um Geltung ; zu haben. Gegen die Abschaffung der staatlichen Kaperei, die für den Handel aller Rationen von der höchsten Be- g deutung wäre, hat England sich mit Entschiedenheit aus­gesprochen. Aber es erscheint nicht als unmöglich, daß England U seinen Standpunkt in dieser Frage jetzt modifiziren wird, denn einerseits hat die englische Flotte nicht mehr in so hohem Maße als früher die Suprematie über alle anderen Flotten, i und zweitens läßt die ungeheure Ausdehnung der englischen Handelsflotte die Kaperei jetzt als eine große Gefahr für Englands Handel erscheinen. Was Deutschland betrifft, so kann über dessen Standpunkt zu dieser Frage kein Zweifel M sein. Die deutsche Regierung hat bereits im Jahre 1870 । das feindliche Eigenthurn zur See für unverletzlich erklärt | und ihre diesbezügliche Bestimmung, die am 18. Juli 1870

Die Berathung des Jnvaliditäts-Versicberungsaesetzes wird fortgesetzt bei § 20a, der von der Gememlast und Souderlast handelt. Es wird zunächst über die drei ersten Absätze diskutirt, welche das Prinzip dieser Scheidung der Gemein- nnd Sonderlast festsetzen. Ein Antrag Richter will diesen Paragraph ganz streichen. Außerdem liegen drei Abändcrungsanträge von Albrecht, Zehnter und von Richthofen vor. Abg. v. Staudy (kons.) erklärt, die Vorlage have seinen Freunden viele Enttäuschungen gebracht, aber einen Vorzug bringe dieselbe: einen Vermögens-Ausgleich zu Gunsten der nothleidenden Anstalten. Dieter Ausgleich fei eine zwingende Nothwendigkeit. Werde der Zweck nicht erreicht, die nothleidenden Anstalten wirklich zu saniren, so mußten seine Freunde gegen das ganze Gesetz stimmen. — Abg. Schädler (Centr.) empfiehlt seinen Antrag, der dahinaeht, die Gemein-Last und die Gemein-Masse nicht auf das ganze Reich zu erstrecken, sondern diese Einrichtung so zu gestalten, daß leder einzelne Bundesstaat mit mehreren Versicherungs-Anstalten für sich das System der Gemein-Last einsührt. — Staatssekretär Posado wsky legt dar, weshalb seiner Zeit von der Errichtung sowohl einer allgemeinen Reichsanstalt, wie auch einer einzigen Landesanstalt für Preußen abgesehen worden sei. Es handle sich hier um einen Reichszweck und er, Redner, würde es sehr bedauern, wenn irgend ein Staat, oder Provinz, oder Kommune glaube, es handle sich hier um ein staatliches, oder provinzielles, oder kom­munales Vermögen. Das Vermögen gehöre den versicherten Arbeitern des ganzen Reiches. Auch die Regierungen von Bayern, Württemberg und Baden ständen genau auf demselben woraus das Haus im eigentlichen Sinne des Wortes besteht, zu den Steinen.

Man wird im ersten Augenblick hierüber lachen und mir ciltgegenhalten, daß die Einrichtungen der Ziegeleien zu be­kannte Dinge sind, als daß sie in einem eigenen Aufsatz einer näheren Erörterung bedürften. Aber von den Ziegeleien mit ihrer mehr oder weniger guten und haltbaren Waare will ich auch hier garnicht reden, sondern von dem Produkt, das unsere Häuser in vielen Fällen so gesundheitsschädlich macht und in: Volksmund gewissen, eigens für ^Zermiethungen hcrgerichtelen Baulichkeiten den Namen eines Schwindelbaues beigelegt hat.

Da ist in erster Linie ein Verfahren zu nennen, das auf künstlichem Wege die sogen. Kalksandziegel herstellt, ein Produkt, das in Kreisen von Interessenten sich einer stetig wachsenden Nachfrage und Beliebtheit erfreut.

Dem immensen Fortschritt, dessen sich gerade die an­organische Chemie in den beiden letzten Jahrzehnten zu er­freuen' hatte, ist es zu verdanken, daß man auf die Ein­wirkung von Aetzkalk auf kieselsäurehaltige Stoffe aufmerksam wurde. Unter Einwirkung sehr heißen Wafferdampfes bildet sich nämlich aus den Arten der beiden genannten Materien kieselsaurer Kalk, eine Gesteinsart, die dem Sandstein außer­ordentlich nahe kommt und sich durch große Härte aus­zeichnet und mit dem besten Erfolg allen Unbilden der Witterung trotzt.

Immerhin wollte es aber trotz aller beständigen Versuche immer nicht gelingen, die so gefundene neue Gesteinmasse für die Praxis in richtiger Weise auszunutzen und zu ver-

Dentsches Keich.

* Herlin, 17. Mai. Den Mitgliedern der Post-Kommission des Reichstags ist ein in Stuttgart gedrucktes Riesen-Plakat zugegangen, welches das höchste Mißfallen der Besitzer der Privat- Stadtposten mit den Beschlüssen der Kommission kundgiebt. Die vorgesehene Entschädigung wird in dem Plakat als bei Weitem nicht dem wirklichen Geschäftswerth der Betriebe entsprechend bezeichnet. Wie es heißt, soll das Plakat in der Kommission nicht dazu bei- getragen haben, die Stimmung zu Gunsten der Anstalten zu be- eliiflusseu^chrift Stengel, welche den Gedanken

eines ewigen Friedens bekämpft, soll in Rußland von der Präfenur verboten worden sein. Freiherr v. Stengel ist einer der deutschen Delegirten auf der Friedens-Konferenz im Haag

Die Abgeordneten Kirsch und Freiherr v. Plettenberg-Mehrum beantragen im Abgeordnetenhause folgenden Gesetzentwurf: Die in den einzelnen Landcstheilen der Monarchie bestehenden gesetzlichen Vorschriften über die Ausübung der Jagd auf eigenem Grundbesitz finden auch dann Anwendung, wenn der Grundvesttz, welcher den eigenen Jagdbezirk bilden soll, in mehreren Gemeinden belegen ist, in denen jene Vorschriften von einander verschieden sind. In diesem Falle sind für die Berechtigung zur Bildung einer eigenen Jagdbezirks diejenigen gesetzlichen Vorschriften. zur An­wendung zu bringen, die in derjenigen Gemeinde gelten, m welch« der größere Theil des Grundbesitzes liegt. Bei gleicher Große der Theile gelten diejenigen gesetzlichen Vorschriften, welche den größeren Flächeninhalt für die Bildung eines eigenen Jagdbezirks erfordern.

werthen, bis man auf die Idee kam, das folgende Verfahren in Anwendung zu bringen. ,

Man nimmt neun Theile vollständig trockenen und pein­lich gereinigten Quarzsand und mischt dieselben mit einem Gewichttheil guten, gebrannten Fettkalk. Aus diesem Mörtel formt man nun die Ziegel oder Steine, indem man die Festigkeit des Gernengsels je nach dem brauchbaren Härte­grad des herzustellenden Fabrikates abpaßt. Das Formen kann durch Guß, Druck oder durch Stampfen bewerkstelligt werden. Die so provisorisch fertiggestellten Ziegel oder Steine werden nun in die Erhärtungskammer gebracht, wo sie der Einwirkung von heißem Wafferdampf ausgesetzt werden. Dieser Wafferdampf muß die Spannung von fünf bis acht Atmosphären haben, je nachdem die endgültige Fertigstellung eine schnellere oder kürzere sein soll. Der­artig hergestellte Fabrikate haben den Vorzug, bereits nach dem Verlause von 24 Stunden versandtreif zu sein und genügende Trockenheit, Festigkeit, Stärke, Dichte und Wetter- beständigkeit zu besitzen.

Ein anderes Verfahren, auf künstlichem und zugleich billigem Wege Ziegel und Steine herzustellen, ist dasjenige, welches auf der Verwerthung der Mullabfälle beruht. Gerade die praktische Verwerthung derjenigen Dinge, die wir als unbrauchbar und unbelanglos von uns weisen und fort­werfen, werden neuerdings dazu verwandt, zum grundlegenden Material für das zu dienen, dessen wir täglich und stündlich für unseren Schutz gebrauchen und benölhigen.

Das in den gewöhnlichen Müllkästen angesayimelte Mull wird von oben herab durch einen Trichter in den so­genannten Verbrennungsraum der betreffenden Vorrichtung

für die Abend-Ausgabe bis 11 Uhr Vormittags für die Morgen.Ausgabe bis 3 Uhr Nachmittags. - Für die Ausnahme später emgercichter Anzeigen zm Anzngen-Animyme Nächsterscheinenden Ausgabe wird keine Gewähr übernommen, ledoch nach Möglichkeit Sorge getragen.______________________________________________________

Standpunkt. Er bitte, den Antrag Schädler abzulehnen. — Abg. Richter (sreis. Volksp.) geht ausführlich aus die JnvaliditätS- versicherung von 1889 ein und bekämpft sodann die hier geplante Vcrmögens-Centralisirung namentlich aus der Erwägung heraus daß sich noch mehr als etwa schon bisher Mißbräuche einschlcicheN würden. Die Wirthschaft werde eine weniger sparsame, die Kontrolle bei den einzelnen Anstalten eine weniger sorgfältige sein, roctttl man wisse, daß zum großen Theil die Gesammrheit der Anstalten für die Renten aufkommeu müsse. Er bitte, den Paragraph zu zu streichen. — Abg. Molkenbuhr (Soz.) befürwortet dm Antrag Albrecht, demznfoHe die Gemciulast lediglich gebildet werden soll durch die Grundbeiträge der Altersrente, wogegen die «Steigerung der Altersrente über die Grundbeittäge hinaus, sowie die gesammtt Invalidenrente als Sonderlast der einzelnen Anstalten verbleiben soll. — Abg. Lehr (nat.-lib.) erklärt, seine Freunde erblickten in dem Kommissionsbeschluß einen gangbaren Weg. Sämmtliche drei Aw- träge bitte er abzulehnen. — Abg. Schmidt-Elberfeld (sreis. Volksp.) plaidirt für die Kommissionsbeschlüsse, die einen durchaus zweckmäßigen Weg bildeten und bei dem auch die Selbstverwaltung der Anstalten nicht gefährdet werde. — Abg. v. Richthofen (kons.) empfiehlt seinen Sui' Kommissionsbeschluß