Wiesbadener Tagblatt
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1899
Samstag» den 22. April.
N-. 188.
Fernsprecher Wo. 52.
Fernsprecher No. 52.
Abend-Ausgabe
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Es muß zugegeben werden, daß die Pariser Hausmeisters» frauen vielfach auf einer ganz anderen gesellschaftlichen und kulturellen Stufe stehen, als man dies in anderen Städten gewohnt ist. Sehr oft kleiden sie sich mit Geschmack, sprechen eine ziemlich gewählte Sprache und erziehen ihre Töchter zu gebildeten jungen Damen. Luise Porinet, femme Gerard, die Portiersfrau von der Rue Donai, wo Esterhazy wohnte, scheint nun allerdings nicht zu der hohen gesellschaftlichen Verfeinerung gelangt zu sein, die man in den Portierslogen der großen Avenuen findet, aber ihr Tagebuch bezeugt, daß fie über das durchschnittliche Maß von Bildung wohl verfügt. Denn Louise Perinct handelte nicht, wie dies oft der Fall ist, als Instrument der Polizei; ihr persönliches, aus der Zeitungslektüre geschöpftes Interesse gebot es ihr, ihre interessanten Miether zu beobachten.
In der That, war es nicht ergötzlich, wenn Esterhazy und Mme. Pays, von den Gerichtsverhören und den Zusammenkünften mit den Generalen zurückkehrend, zu Hause einen ganz anderen Ton anschlngcn als den, den sie öffentlich führten! Louise Porinet, mit der Esterhazy und Mme. Pays ost zusammen speisten, war bei ihnen zu Tisch geladen, als sie im August vorigen Jahres ans dem Gefängniß entlassen wurden. Werhazy verzehrte mit großem Behagen ein Poulet und bemerkte lachend: „Es giebt keine Gerechtigkeit in Frank» reich, denn man weiß sehr wohl, daß wir die „Speranzas. fabrizirt haben." Mme. Pays verhüllte es vor ihrer Portiers» stau nicht, daß sie die geheimnißvolle „dame voilde“ war, die um 1 Uhr Nachts mit Generalen Zusammenkünfte hatte. Ja, Louise Porinet hat noch viele andere interessante Dinge gehört und gesehen. Sie erzählt von dem Besuche, den OSkar Wilde, der abgestrafte englischeDichter.Esterhazy abgestattet; sie sah, in wie eigenthümlicher Weise Mme. PM die süZ
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was in alter Zeit die Nachbarn selbst geregelt hatten, durch Landesgesetze und obrigkeitliche Maßregeln festgesetzt. Diese Umformung der agrarischen Zustände vollzog sich, je nach Landschaften und Staaten, sehr verschiedenartig, bisweilen schrittweise und langsam, bisweilen auch, bei der herrschenden Tendenz des staatlichen Absolutismus, mit einem Mal durch Gesetzgebung, durch Gebot und Verbot; vorzugsweise vollzog sie sich im 18. Jahrhundert.
Die meisten der Dorfwillküren gehen auf sehr alte Zeiten zurück. Von Zeit zu Zeit pflegten sie revidirt und erneuert zu werden, anfangs durch selbständige Bauern- beschlüsse, im 18. Jahrhundert schon meistens unter Einholung der landesherrlichen Bestätigung; mehr und mehr traten an ihre Stelle obrigkeitliche Regulative, weiche dann „Bauernbriefe" genannt zu werden pflegten.
Jene alten bäuerlichen Freiheiten gingen sehr weit. Die Nachbarn wählten sich ihre Vorsteher, Aeltesten, Dorf- geschworenen, überhaupt ihre Vertrauensmänner selbst, ja in aller Zeit pflegten die Aemter reihum zu gehen, nur daß Bescholtene ausgeschlossen wurden. Die Genossenschaft machte sich ihre Satzungen selbst, ohne (anfangs) Bestätigung nachzusuchen. Beiträge und „Brüchen" (Geldbußen) wurden durch freie Vereinbarung festgesetzt und unweigerlich eingetrieben; nur hier und da spricht in den Nachbarbeliebungen ein Satz von der Möglichkeit, daß ein Genosse die fällige Zahlung verweigern könnte, oder von einer etwa einzuholeilden obrigkeitlichen Bestätigung. Im Gegensatz zu der noch immer herrschenden Vorstellung von mittelalterlicher Unfreiheit werden wir überall an Knapps Ausspruch erinnert, daß die bäuerliche Unfreiheit das Produkt einer neueren Zeit gewesen.
Eine wichtige Frage ist die, ob das Octrohiren von obrigkeitlichen Bauernbriefen, von polizeilichen Verordnungen nothwendig, ob es durchweg ein Fortschritt und Segen gewesen sei oder vielleicht gar eine Schädigung volkswirth- schaftlicher Interessen. Ein kurzes bestimmtes Ja oder Nein kann es hier nicht geben, zumal Vortheil und Nachtheil oft innig miteinander verwebt waren, wie z. B. bei der höchst segensreichen Verkoppelung, welche man uns leider mit der Gemeinheilsauftheilung verquickt hat. Bleiben wir bei diesem Beispiele, der Gemeinheitstheilungs - Ordnung vom 7. Juni 1821. Gemeinheit bedeutet Gemeinde-Eigenthum, Gemeinheits-Theilung heißt in Ndrddeutschland Verkoppelung, in Süddeutschland Konsolidation. Es war dringend nothwendig, durch Enteignung, Neuvermessuug und Neu- vertheilung der Grundstücke ein schweres Gebrechen zu heilen: die durch Erbtheilung rc. ins Ungeheuerliche, Unsinnige gehende Zersetzung des Landes in Zwergsplitterchen.
Aber das hätte geschehen können, ohne zugleich den volkswirthschaftlich hochwcrthvollen Gemeindebesitz unter Private zu vertheilen. Die Verquickung dieser äußerst schädlichen Maßregel mit der segensreichen Arrondirung der Güter ist nm zu begreifen als ein Symptom der Juristenseuche. Die Männer von 1821 waren von der Ueberzeugung beherrscht, der Privatbesitz sei unbedingt und überall besser als der Gemeinbesitz, dieser müsse jenem weichen. §16 sagt: „Es ist ohne Beweisführung anzunehmen, daß jede Gemeinheits-Auseinandersetzung zum Besten der Landeskultur gereiche." Mit diesem Juristenwahne wurde die Zeit
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Paradies, wo sich jene furchtbaren Scenen abzuspielen pflegten, wie sie zwischen Stehler und Hehler, zwischen käuflichen Frauen und ihren „Amants de coeur“ Regel sind, hatte sich eine Schlange eingeschlichen. Die Portiersfrau, welcher Esterhazy und Mme. Pays den Platz einer intimen Freundin eingeräumt, hatte es sich angelegen sein lassen, alle Unterrebuugen des Pärchens, in denen ein interessanter Kern steckte, aufzuzeichnen, alle Briefe, die in der Wohnung Herumlagen, zu lesen; sie hat „aus eigenem Fleiße" auch eine Enquete geführt und einen Dossier zusammengestellt.
Man muß die Pariser Verhältnisse kennen, um die Rolle, welche die Portiersfrau hier gespielt, zu begreifen. Das Hausmeisterpaar hat in Paris eine ganz andere Stellung, als in den meisten anderen Großstädten. Zunächst ist es das System der Pariser Zinshäuser, das ihnen zu dieser Stellung verhilft. Die Hausmeisterwohnung ist immer mit einem nett eingerichteten Salon, der „löge du concierge“ verbunden, die eine Art Bureau für alle Parteien des Hauses bildet. Hier deponiren die Briefträger ihre Sendungen, hier lassen die Besucher ihre Karten zurück, hier endlich erfährt man vom Portier, was man wissen will, wenn man zu schmieren versteht. Unzählige Komödien, aber auch unzählige Tragödien spielen sich in den Concierge-Logen ab, die zu einem Parloir, zu einem Absteigequartier und Vermittlungs- büreau für die Parteien werden. Die eigenthümliche Natur der Hausmeisterfraktionen bringt es mit sich, daß es gewöhnlich die Frau ist, welche die erste Geige spielt. Während der Mann die groben Reinigungsarbeiten vollzieht, befaßt sich die Frau mit dem ganzen administrativen und diplomatischen Dienst. Sie hat bei allen Parteien Eintritt, und es hängt nur von der Art der Partei ab, ob sie sich mehr mit dem Dienstmädchen oder mit der Dame des Hauses liirj.
eingeläutet, welche gänzlich vergaß, daß der Erdboden zur Ernährung der Menschen und Thiere bestimmt ist, und glaubte, er sei zum Zweck des Schachers erschaffen.
Die Gemeinheitstheilungs-Ordnung von 1821 hat noch eine verderbliche Erweiterung erfahren durch das Gesetz vom 2. März 1850. Ans ihm erkennen wir, daß man selbst im Jahre 1850 noch gar nicht die Bedürfnisse und Interesse« der Kleinstellenbesiher und der ländlichen Taglöhner Derftanbejj unb ins Auge gefaßt hat. Auch in bet Pcriobe von 1850 blS zur Gegenwart ist cs damit kaum besser bestellt gewesen.
Dieses harte Urtheil fällt von der Goltz, ein Sachkenner ersten Ranges. Hart betroffen wurden von jener Beglückung die kleinen Leute, betten bas Recht auf Weibenutzung, auf Laubstreu und dergleichen die einzige Möglichkeit geboten hatte, eine Kuh ober sonstiges Vieh zu halten. Sie wurden bei der Gemeinheitstheilung mit einem Fetzen Land entschädigt, der ihnen wenig nutzte und den sic in vielen Fällest wieder verkauften, ober sie bekamen bireft eine Gclbabfinbung, die bald verbraucht war.
Was die Allmenden (Gemeindeläudereien) für den kleinen und kleinsten Landwirth bedeuten, zeigt ein Ausspruch K. Büchers: „Den ländlichen Tagelöhnern ermöglichen die Allmenden, sich allmählich emporzuarbeiten. Ein herab- gekommenes Feldarbeiter-Proletariat, wie es die Höfe (im nordwestlichen Deutschland) unb bie Rittergutsbezirke (im nordöstlichen Deutschland) aufweisen, ist in den Allmend- gegenben unmöglich. Ueberhaupt lassen die Allmenden schroffe Unterschiede zwischen Arm und Reich nicht aufkommen". Wie schade! Die Schweizer Urkantone sind eines der zahlreichen Beweisbeispiele.
Dagegen haben in Preußen bie Stcin-Hardenbergsche Gesetzgebung uub die Gemeinheitstheilung umgekehrt gewirkt. Sie spalteten bie ehemals Erbuiiterthänigen in zwei einander fremde Klassen, den „Landmann ohne Dienst, und den Dieuslmann ohne Land", wie Knapp treffend sagt. Sie schoben einen ungeheuren Keil zwischen bie vorher gleichartige Masse, hoben immer höher, was zufällig etwas höher gestanden, drückten immer tiefer, was zufällig etwas tiefer gesunken war. Es entstanden aus der ehemals unterste« Schicht der Landbevölkerung zwei durch eine ungeheure soziale Klust geschiedene Klassen: die aufsteigende Klasse der spannfähigen Bauernschaft und die sinkende Klasse der „Land» arbeitet“, welcher bie Aussicht auf bessere materielle unb sittliche Zustände fast gänzlich abgeschnitten ist. Dazu kommt bic oberste Agrarierklasse, bie ber Großgrunbherren, von welchen Marx höhnenb sagt, sie ftubiren bie Kunst, wie man30,000 Mk ansgeben könne, wenn man 20,000 Mark einnimmt.
Welches Enbe soll bas nehmen? Das Enbe bet alt- römischen Herrlichkeit. (Sitte Gesundung ist allerdings möglich, ihre radikalste Methode ist die Schaffung landwirth, schaftlicher Genossenschasten. Aber volkswirthschaftliche Gebilde werden nicht von Professoren ersonnen und von Assessoren ad acta genommen, sondern müssen aus der Praxis erwachsen. Darum ist es in unserer kritischen Zeit nothwendig, nicht allein Georges und Hertzkas geniale Groß- arbeit, sondern auch Hanssens und v. Maurers fleißige Kleinarbeit zu studiren, damit die „Genossenschaft" nicht länger eine halboerstandene Phrase bleibe, sondern eine Thaisache werde. Dr. K. Seb.
(Nachdruck verboten.)
Variier Krief.
(Von unserem eigenen Korrespondenten.)
Die Affaire. — Die indiskret« PortierSfrau. — DrcyfnS als Zola-Kritiker. — Rapoleon-Litteratur. — Theater.
Paris, 18. April.
ll n’y a pas de grand komme pour son concierge. Diese Wahrheit hat soeben Esterhazy, der Mann, den seine | Freunde mit den großen Kondottieris des 16. Jahrhunderts - vergleichen, in unangenehmer Weise an sich erprobt. Mit 7 Unbehagen wird der Leser bemerken, daß ich im Begriffe bin, ihm wieder etwas von der ewig aufgewärmten Speise, der „Affaire", vorzusetzen. Aber er tröste sich. Zum Glück für das lesende Publikum ist bie Affaire eine Sammlung von spannenben Märchen in der Art von „Tausend und eine Nacht", wo immer neue Personen auftreten, neue Milieus sich eröffnen, neue Ereignisse vor unseren Augen sich abspielen.
Die Rolle der Scheherezade hat gegenwärtig der „Figaro" s übernommen, dem es gelungen ist, die Sammlung der Verhöre, die vor dem obersten Gerichtshöfe stattgefunden, auf - einem bislang unerforschlichen Wege trotz der Gerichtssiegel in feine Hände zu bekommen, und der uns nun in „Tausend und einem Tage" Dinge erzählt, die Alles im Laufe der „Affaire" bereits Vernommene an spannendem Interesse bei Weitem Übertreffen.
Haben wir früher Esterhazy im dienstlichen unb gesellschaftlichen Leben als verkommenes und gefährliches Individuum kennen gelernt, so werden wir jetzt in sein allerintimstes Privatleben eingeführt, in das Heim, das er mit ; feiner edlen Genossin, Mme. Pays, bewohnte. Denn in dies
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(Nachdruck verboten.)
Znm Urrständttih der agrarischen Frage.
(Eigener Aufsatz für das „Wiesbadener Tagblatt".) Autonomie oder Vormundschaft?
Professor G. Hanssens Aufsatz über die Dorfwillküren oder Nachbarbeliebungen NorddeutschlandS ist sehr lehrreich I für Diejenigen, welche unserer agrarischen Bewegung zwar I ein warmes Interesse, aber keine Anschauungen unb Sach- > kenntnisse entgegenbringen. Unsere Dörfer, sagt Haussen, mit ihren Felbmarken unb ihrer Hufencintheilung sinb nicht etwa so entstauben, baß etwa ein Einzelner an einem selbst- gewählten Platze den Boden in Kultur genommen, bann . ein Zweiter, Dritter, Vierter rc. sich neben ihm angebaut hätte. Auch ans späterer Vereinigung getrennter Höfe zu einer politischen Gemeinbe hätte bas Dorf mit seiner geschichtlich nachweisbaren Felbmarkverfassung nicht entstehen können. Die Dörfer sinb genosseuschaftliche Siebelungen.
Auf ben von de Laveleye nachgewiesenen ursprünglichen Bodenkommunismus legt Hanssen wenig Gewicht, da von ihm nur noch schwache Reste geblieben sind, um so größeres Gewicht auf die bäuerlichen Genossenschaften, „Nachbarschaften" genannt, auf deren Freiheit und gemeinsame Abstammung. Da in jedem Dorfe manche Familien ausstarben oder fortwanderten, fremde an ihre Stelle traten, so gerieth die ursprüngliche Blutsverwandtschaft in Vergessenheit. Die „Nachbarschaft" ist bie demokratische Genossenschaft der Vollbürger des Dorfes; wer nicht aufgenommen worden ist, und wohnte er mitten im Dorfe, der ist nicht Nachbar.
Mit der politischen Gemeinde ist also die Nachbarschaft | nicht gleichbedeutend. Dieser thatsächliche Unterschied trat I deutlich hervor, seitdem der moderne Staat politische Gemeinden geschaffen hat, deren Bürger jeder Ortsansässige : ift; als Realgemeinde ober Altgemeinde bestand häufig bie Nachbarschaft fort, eine privatwirthschaftliche Genossenschaft : mit selbstgesetzten Rechten und Pflichten, an welchen bie fremden Zuzügler keinen Theil hatten. Bis zur Reformations- ; zeit ungefähr pflegten die Satzungen sich mündlich fort« zupflanzen, später wurden sie in ein Buch geschrieben unb von jebem neuaufgenommenen Genossen unterzeichnet. Eine solche Statutenaufzeichnung heißt „Nachbarbeliebnng" ober M „Dorfwillkür". Diese Namen sprechen den Geist der - demokratischen Freiheit aus, welcher in der Nachbarschaft 1 herrschte. Die Nachbarschaft bewegte sich als Wirthschafts- korporation und als geordnete Gemeinde ganz selbständig «nd selbstbewußt. Erst später wurde der Bauer unmündig, ber beschränkte Unterthanenverstand eingeführt, und Das,
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