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«7. Jahrgang.
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Für die Aufnahme später cingereichter Anzeigen zur
1899.
Mittwoch, den 29. Man.
Ko. ISO.
Fernsprecher No. 52.
Fernsprecher N». 52.
Abend-Ausgabe.
§tür öas 2. Quartal 1899 auf das „Wiesbadener Tagblatt" $u abomiiren, findet sich Gelegenheit im Verlag kanggafse 2t, bei den Ausgabestellen, den Ziveig-Lxxcditionen in den Nachbarorten und sämmtlichen deutschen Reich-xostanstaltcii.
Das Telegraphenwege-Gesetz.
Unter den zahlreichen Gesetzvorlagen, deren Erledigung dem Reichstag obliegt, die aber schwerlich sämmtlich in dieser Session zur Verabschiedung gelangen werden, ist eine der dringlichsten, wenn auch quantitativ kleinsten Vorlagen, das Telegraphenwege-Gesetz. Als Termin für das Inkrafttreten dieses Gesetzes ist der erste Januar 1900 in Aussicht genommen und in der That ist die endgiltige gesetzliche Regelung dieser seit Jahren heftig umstrittenen Materie nicht länger hinauszuschieben, wenn nicht die weitere Entwicklung unseres Telrphonwesens in schwerster Weise gehemmt werden soll.
Durch das Gesetz vom 6. April 1892 ist das Telegraphen- wesen im deutschen Reiche einheitlich geregelt worden, aber von der Erledigung einer viel umstrittenen Frage, der Benutzung öffentlicher Straßen und Wege und fremder Grundstücke durch die Telegraphenverwaltungen, ist hierbei abgesehen worden, weil man damals ein starkes Interesse an der möglichst schleunigen und ungehemmten Regelung der Materie hatte. § 14 jenes Gesetzes bestimmte, daß es in Bezug auf die Benutzung der Wege und Grundstücke bei den bisherigen Bestimmungen sein Bewenden haben sollte. Was damals bewußt versäumt wurde, will der jetzt dem Reichstag vorliegende Gesetzentwurf nachholcn.
Zur Zeit ist die Telegraphenverwaltung auf private Abkommen mit den Staats-und Kommunalbehörden angewiesen, deren Zuständigkeit die Verfügung über diejenigen Straßen unterliegt, auf welche die Telegraphenverwaltnng bei der Herstellung ihrer Anlagen angewiesen ist. Beim Telegraphen- verkchr haben sich hier im Allgemeinen weniger Schwierigkeiten und Mißstände herausgestellt als bei dem neuerdings immer stärker zunehmenden und immer größere Bedeutung gewinnenden Telephonverkehr. Durch den Widerspruch eines einzigen Interessenten konnte bisher infolge der mangelnden gesetzlichen Regelung der Materie eine im Interesse des Verkehrs nothwendige Anlage gehindert oder doch wenigstens erheblich erschwert werden. Derartigen Mißständen will das Gesetz abhelfen, dessen äußerer Anlaß ein gerichtliches Er- kenntniß war, das derTelegraphenverwaltung dasRecht absprach, Über die Straßen der Stadt Breslau hinweg Drähte für den telegraphischen und telephonischen Verkehr zu spannen. Die auf diese Weise entstehenden Kalamitäten würden in Zukunft noch weit größere Bedeutung gewinnen, da eine erhebliche Verstärkung des Telephonnetzes bevorsteht, denn einerseits ist eine Ausdehnung des Fernsprechwesens auf dem Lande und andererseits der Uebergang zum Doppelleitungsbetrieb für die Gegenden mit stärkerem Verkehr geplant. Die Telegraphenoerwaltung ist im Recht, wenn sie zuvor die gesetzliche Regelung dieser Materie verlangt, was der Staatssekretär v. Podbielski im Reichstag in seiner etwas drastischen Weise mit den Worten begründet hat: »Ich kann mir doch die Telephondrähte nicht um die Beine binden!"
Der materielle Inhalt des dem Reichstag zugegangenen Gesetzentwurfs dürfte kaum ernstliche Meinungsverschiedenheiten Hervorrufen, denn es ist anzuerkennen, daß die Tclegraphenverwaltung in dem Gesetz nur so weit Rechte beansprucht, als sie 1m Interesse des Verkehrs liegen, und daß die Schmälerung berechtigter Jntereffen auf Seiten der Betroffenen nach Möglichkeit vermieden wird. Das Gesetz gewährt der Telegraphcnverwallnng ein Mitbenutzungsrecht an den öffentlichen Wegen. Dieses Recht wird ihr jedoch nur soweit gewährt, als es für die Zwecke des Verkehrs erforderlich ist, und es sollen die Rechte Anderer, welche diese Wege gleichfalls für Verkehrszwecke benutzen, nicht beeinträchtigt werden. Demgemäß sollen die Anlagen so ausgeführt werden, daß andere Anlagen, Kanalisations-, Wasser-, Gasleitungen rc., dadurch nicht gestört werden. Ueberhaupt ist die Telegraphenverwaltung gehalten. Alles zu vermeiden, was eine Schädigung oder Störung Anderer herbeiführen könnte, und wo eine Schädigung nicht zu vermeiden ist, hat sie den Schaden zu ersetzen.
Der Verwaltung wird aber nicht nur das Recht auf Wege eingeräumt, sondern auch das Recht, ihre Drähte über Privatgrundstücke weg durch die Luft zu führen. Bedingung ist jedoch, die Drähte so hoch zu sühren, daß der Besitzer in keinerlei Bauplänen gestört werde. Auch braucht kein Hausbesitzer Stützpunkte für die Leitungen auf seinem Hause anbriugen zu lassen, dagegen ist er gehalten, zur Ausführung der Arbeiten den Beamten und Arbeitern den Zutritt zu seinem Hause zu gestatten. Gegen diese Ausdehnung
der Rechte der Telegraphenverwaltung können Einwände nicht erhoben werden, denn solche Eingriffe in daS Privat- recht sind in Rücksicht auf das Interesse der Allgemeinheit nicht zu vermeiden. Im Gegensatz zu dem römischen Recht sprach das deutsche Recht schon bisher dem Besitzer den Anspruch auf die Schätze unter der Erde ab. Es ist eine logische Fortentwicklung dieses Rechtes, wenn man dem Besitzer auch das Recht auf den Luftraum über seinem Besitz von dem Punkte an, wo die Grenze der Bcbauungsmöglichkeit aufhört, zu Gunsten der Allgemeinheit abspricht. So bietet uns dieser Gesetzentwurf ein interessantes Beispiel dafür, daß das Recht nicht in starre Formeln gebunden ist, sondern sich den Erscheinnngsformeln unserer sozialen und wirthschaft- lichen Entwicklung logisch anzupassen hat. △
Die Lage in Oesterreich.
— Wik», 27. März.
Nach den Oster-Feiertagen soll in Wien die große Konferenz der deutschen Delegirten zrisainmentreten, um die Wünsche und Forderungen der Deutschen in Oesterreich im Rahmen eines einheitlichen Programms oder eigentlich einer Proklamation sestzustellen, der die Deutschen aller Parici-Schattirungen ihre Zustimmung er- theilen wollen. Hiermit wäre dann die seste Basis sur die vielbetonte deutsche Gemein-Biirgerschaft, die bisher nur ein leeres Losungswort gewesen, geschaffen. Die deutsche Gemein-Bürgerschaft! ... Sie soll also in einer kurzen SpanneZeit, inmitten der Zischens undWogensder tschechischen Hochfluth, welche die Deutschen Oesterreichs umspult, endlich doch Wirklichkeit werden. Die deutschen Parteien, die wüstes Gezanke getrennt, sie wollen sich finden in der JRotl) der Bedrängnis und in brüderlicher Eintracht vereinigen zu Schutz und Trutz, zur wirksamen Abwehr der Gefahr, die ihre Sprache, ihre Nationalität bedroht. Die deutsche Gcmcinbiirgerschast soll also wirklich der Fels werden, an welchem die feindliche Tschechen- Fluth sich brechen soll?! . . . Viele bezweifeln es, Viele verzagen bereits. Aber die Mehrheit der Deutsch-Ocsterreicher beginnt doch wieder zn hoffen und selbst aus den Plänen der Regierung, die offenkundig geworden, rauscht es neuerdings wie die Botschaft einer besseren Zukunft. Graf Thun beabsichtigt nämlich, wie bereits mitgctheilt, mit einem neuen Sprnchen-Gesetz auf den Plan zu treten, welches mit seiner Eintheilung in ein rein deutsches, ein rein tschechisches und in ein gemischtes
Sprachgebiet und seinen übrigen versöhnlichen Details den Forderungen der Deutschen recht nahekommen wird. Leider aber beabsichtigt der edle Graf, diesen Frieden auf Grund des § 14 herzustellen, anstatt die jetzigen Sprachen-Verordnungen aufzuheben, und mit dem neuen Gesetz vor den österreichischen Reichsrath zu treten. Die Deutschen aber trauen diesem famosen Paragraph ebenso wenig wie dem Grafen Thun und nehmen im Vorhinein bereits eine kriegerische Haltung an. lind gerade so, wie in Oesterreich die Regierung »ach dem Beispiel Szells den Frieden um jeden 8reis schier hcrzustellen bereit ist, gerade so läßt die österreichische pposition nach ungarischem Muster ihren Kriegsruf laut werden: .dem Grafen Thun — Nichts, seinem Nachfolger — Alles!" In dieser Opposition gegen Thun finden die Deutschen Oesterreichs in allerneuestcr Zeit eine stille, jedoch wirksame Bundesgenossenschaft in Ungarn, dessen Regierungschef, Herr v. Szell, als wahrer Schüler Franz Dcaks für die Aufrechterhaltung der deutschen Suprematie in Oesterreich gerne eintreten möchte. Allerdings spielen bei diesen Sympathicen auch taktische Momente mit, da Herr v. Szell im Interesse seiner vom Kabinette Thun bekämpften Ausgleichsformel eine Demission dieses Kabinetts zu den erfreulichen Ereignissen rechnen würde. Hierzu gesellt sich, um die Situation des Kabinetts Thun noch trister zu gestalten, das wachgewordene Mißtrauen der Tschechen, die dessen Rcfonnprojekte mit scheelen Augen ansehen und die nicht ganz unmotivicte Furcht hegen, daß sie auf diese Weise des größten Theiles ihrer so mühsam erkämpften Errungenschaften verlustig gehen könnten. Die Krone selbst drängt mit dem Hinweise auf Unaarn auf die Versöhnung der Parteien, auf den Abschluß des Friedens. Nicht wenig mag zu den Friedenstendenzen auch die Besorgniß ob der in letzter Zeit in deutschländischen Blättern so oft erwähnten Möglichkeit, der Lockerung der Dreibund-Politik beigetragen haben, an welche der greise Monarch nicht rühren lassen will. So scheint sich aus all dem, aus all diesen Einzelheiten mählich doch ein Wandel in der Leidensgeschichte der Dcutfchen Oesterreichs vorzubcreficn. Und hier hört man in politischen deutschen Kreisen bereits von dem Sturze des Kabinetts Thun mit anscheinend großer Positivität reden, und vom Anbruch einer schöneren, besseren Zukunft. Ja, man nennt sogar schon die Namen der künftigen Männer. So spricht man von einem Ministerium Gluincc zky oder einem Kabinett Dipauli. Letzteres würde allerdings den völligen Untergang der tschechischen Aspirationen bedeuten müssen und bet einer so weitgehenden Perspektive muß man sich immer bei Anhörung der politischen Wetter-Prognosen der möglichsten Reserve befleißigen._____________
Deutsches Deich.
* Hof- und Rerlonal-Racksrichten. Der deutsche Gesandte in Peking, Baron Heyking, leidet seit nahezu 14 Tagen an einem Hälsiibel, das allgenteine Schwäche und große Heiserkeit verursacht. Das Befinden des Erkrantten beginnt nach Londoner Meldungen Besorgniß zu verursachen. — Der Polizeipräsident von Königsberg, vr. Schütte, ist als Hülfsarbeiter m das Staatsministerium berufen worden.
* Militärisches. Das .Armee-Verordnungsblatt' veröffentlicht das Gesetz, bett. Aenderungen des Reichs-Militär- gesetzcS, ferner das Gesetz, betr. die FriedenSpräsenzstärke des deutschen Heeres, sowie die hieraus sich folgernden Formationsänderungen. Danach werden neu errichtet ab 1. April 1899 das Armeecorps Nr. 18 mit dem Sitz des General-Kommandos inFrank- furt a. M. durch Abzweigung der 21. und 25. Division vom 11. Armeecorps; ferner 3 Divisionen mit dem Standort Ällenstcin, Erftirt und Colmar im Elsaß. Ferner werden verlegt die Stäbe der 2. Division nach Insterburg, der 73. Infanterie-Brigade nach Rastenburg, der 18. Division, sowie der 15. Infanterie-Brigade und der 8. Kavallerie-Brigade nach Halle. Die 76. Infanterie- Brigade und 83. Infanterie-Brigade in Erfurt, die 2. und 37. Kavallerie-Brigade tauschen die Nummern. Ferner werden neu errichtet: die Inspektion für Verkehrstruppen in Berlin und eine Halbinoaliden-Abtheilung für das 18. Armeecorps. Ab 1. Oktober
werden neu errichtet: 18 Feldartillerie-Abtheiltsngsstäbe und 35 fahrende Batterieen. Die Feldartillerie wird gleichzettig den Divisionen unterstellt. Ferner wird neu errichtet ab 1. Oktober: Die Jilspektton der Telegraphen-Truppen in Berlin, 3 Telegraphen-BataillöNe i|t Berlin, Frankfurt a. d. Oder und Koblenz; ferner wird nett errichtet zu einem noch näher zu bcftiinmcnben Zeitpunkt ein Kädettert- haiis in Naumburg a. d. S.
* Ium Fall Delbrück!. Die mündliche Verhaiiblimg vor dem DtSziplinarhof gegen Professor Delbrück hat, wie die Berliner „Neuesten Nachrichten" erfahren, beinahe sechs Stunden gedauert. Delbrück war mit einem Rechtsanwalt erschienen. Die Anklage vertrat der Geh. Oberregiernngsrath Förster vom Kultusmimsteriurtt. Das Disziplinargericht war mit elf Mitgliedern voll besetzt tmp hat angenommen, daß Delbrück durch die excessive Form seiner Kritik sich eines Dienstvergeheits schuldig gemacht habe, und weil das Vergehen nur in der Form bestand, ist von der beantragten Strafversetzung abgesehen worden. Der Gerichtshof hat die Strafversetzung von liniversitätslehrern in gleicher Weise wie bei de» übrigen unmittelbaren Staatsbeamten rechtlich zwar für zulässig, int vorliegenden Falle aber für zu hart erachtet.
t. Bedenken die nette» Fernsprechgebültre» eine Uep» billiaung? Diese wichtige Frage versucht die Berliner „Elektro- techntsche Zeitschrift" in dem Leitartikel ihrer neuesten Nummer zu beantworten. Es wird festgestellt, daß die von der Presse und auch sonst geäußerten Ansichten der neuen Gesetzesvorlage im Allgemeinen nicht günstig sind. Die Zahlen, die in der Begründung der Vorlage aufgeführt sind, scheinen allerdings dafür zu sprechen, daß die neue Gebührenordnung in höherem Grade eine Verbilligung als eine Vertheuerung der Telephouauschlüsse bewirken wird. Es wird angegeben, daß in 16 Orten eine Vertheuerung von 5 biS 30 Mk., dagegen in 515 Orten eine Verbilligung von 5 bis 70 Mk. eintreten werde. Das genannte Fachblatt weist aber daraus hin, daß man zu ganz anderen Zahlen kommt, wenn man nicht die Orte, sondern die Theilnehmer zählt. Dann stellt sich nämlich heraus, daß etwa 70 pCt. der heutigen Theilnehmer 5 bis 30 Mk. mehr bezahlt als jetzt, 8 pCt. würde auf der bisherigen Summe stehen bleiben, während die übrigen 22 pCt. Ermäßigungen erhalten. Diese Ermäßigungen würden bei 18 pCt. 5 bis 40 Mk., bei 3 pCt. bis zu 55 Mk. und bei nur 1 pCt. bis zu 70 Mk. betragen. Der wesentlichste Punkt in der Beurtheilung der ganzen Frage ist aber darin zu suchen, daß die Ermäßigungen nur für diejenigen Fernsprechnetze gelten, die noch sehr wenig Theilnehmer haben, sobald aber diese Netze" sich erweitern, so wird die Ausnutzung deS einzelnen Fernsprechers eine stärkere und demzufolge der Preis ein höherer. Daraus folgt, daß diejenigen Orte, für die heute eine Erntäßtgnng herausgerechnet wird, eine solche höchstens noch für einige Jahre genießen werden. Die Pauschal-Gebühren von weniger als 140 Mk. werden nur für neue Netze während der ersten 3 bis höchstens 6 Jahre in Anwendung kommen, und im Uebrigcn wird sich die Sache so stellen, daß man in Netzen von 500 bis 1000 Theil- nehmern 140 oder 150 Mk., in solchen von 1- bis 5000 Theil- nehmern 165 Mk., bei 5000 bis 20,000 Theilnehmern 180 und in Berlin 190 Mk. zahlen wird. Auch diese AuSführuttgen laufen also darauf hinaus, die neue Vorlage im Wesentlichen als eine Vertheuerung des Fernsprechverkehrs zu erweisen.
* Die Eheschließungen im Deiche zeigen für das Jahr 1897 eine wesentliche Zunahme. Während im Jahre 1888 die Zahl der Eheschließungen 376,000 betrug, erreichte sie im Jahre 1897 beinahe 448,000. Auf 1000 Einwohner kamen im Jahre 1888 7,82 pCt., 1897 jedoch 8,37 pCt. Eheschließungen. Die Zahl der Ehescheidungen hat leider eine stete Vermehrung erfahren, da im Jahre 1888" nur 1 37f im Jahre 1897 aber 1,66 auf 10,000 Einwohner kamen. Auf die bestehenden Ehen berechnet (nach der Berufszählung vorn Jahre 1895) treffen auf 10,000Ehen im Jahre 1890 7,4, im Jahre 1895 jedoch 9,4 Ehescheidungen. Die meiste» Ehen wurden in Berlin geschlossen (11,1 auf 1000 Einwohner), die wenigsten in Waldeck (6,2) und in Ostpreußen (7,2). Die meisten Ehefchließungen fanden tm Monat Oktober (54,853) und November (52,850) statt, die wenigsten im März (23,360) und August (26,646).
* Rundschau im Reiche. Der Präsident deS Reichstags, Graf Ballest rem, veröffentlicht in bet „Schlesischen Zeitung" eine Darstellung des Konflikts zwischen der Aiisschmückungs- Kommisston des Reichstags und dem Professor Wal lot. Seine Ausführungen enthalten nichts wesentlich Neues, sondern beschränken sich darauf, die Entwickelung des Streitfalles darzulegen. — Der „Reichsmizeiger" meldet: Nach dem Beschluß des BundesrathS vom 9. März ist die mechanische Eutwerthnng auch vermittels der Schreibmaschine sowohl bezüglich der Wechselst empel wie der Reichsstempelmarken zuzulassen. In diesem Falle braucht das Datum auf der Stempelniarke nicht an der durch Vordruck bezeichneten Stelle zu stehen.
Anstand.
» Großbritannien. Die „Bulgarin" ist in Plymouth eingetroffen. Der Bürgermeister von Plymouth und Vertreter verschiedener Körperschaften empfingen den Kapitän Schmidt und überreichten ihm eine künstlerisch ausgeführte Glückwunsch-Adresse. — „Daily Chronicle" berichtet aus Washington, rn Amerika herrsche große Unzufriedenheit über den Äotschaster White in Berlin, da er die Samoa-Angelegenheitzu sehr vom deutschen Standpunkt betrachte. Die weiteren Verhandlungen wurden in Washington geführt werden.
* Rußland. Der Minister des Auswärtigen, Graf Murawjew, hat am 23. d. M. an die diplomatischen Vertreter im Auslande eine Cirkulardepesche folgenden Inhalts gerichtet: „Seit der Veröffentlichung der Cirkularnote vom 12. August v. I. stitd unzählige DankeSbezeugungen ans den verfchiedenen Ländem an unseren erhabenen Herrn gelangt wegen der großherzigen Initiative, die er ergriffen hatte, um die Lasten zu mildern, die durch die gegenwärtigen Rüstungen bedingt werden und um den Weltfrieden zu befefagen. Tief gerührt von diesen Kundgebungen, welche zeigen, wie sehr die auf die Förderung des inoralischen und materiellen Wohles der Völker gerichtete» Friedensideen in allen Ländern Widerhall finden, bat unser erhabener Herr mich beauftragt, allen denen seinen herzlichsten Dank zu übermitteln, die durch Adressen, Briefe, Telegramme oder auf andere Weise ans dem Lande, in dem sie accrebitirt sinb, dem russischen Kaiser chre Gefühle für das so über alle Maßen humane Werk auSgedruckt haben. Der Kaiser sieht in der überall herrschenben Einmuthigkeit ber Gefühle unb in der willigen Zustimmung aller Regierungen zur Theilnahme an der Konferenz im Haag wiederum em Pfand mehr für den Erfolg der Bemühungen, die wir angestrengt haben, um in dem Bewußtsein und in dem öffentlichen Leben aller Staate»
