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lUifsbabnirr Trigblatt

Verlag: Langgasse 27.

16,000 Abonnenten.

1899.

Freitag, den 17. Februar.

Fernsprecher No 52.

U». 82.

Fernsprecher No. 52.

43. Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgaben. Bezugs Preis: durch den Verlag 50 Pfg. monatlich, durch die Post 1 Mk. tiö Psg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Anzeigen-PrriSr

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Abend - Ausgabe.

Die Gidvorlage.

Auf keine der dem Reichstag zugegangenen Vorlagen trifft die etwas abgebrauchte Redensart von demtiefgefühlten Bedürfniß" so sehr zu als auf denEntwurf eines Gesetzes, betreffend Acnderungen der Civilprozeßordnung und der Strafprozeßordnung, sowie die Bestrafung falscher uneid- ticher Aussagen*. Der Gesetzentwurf mit den, unheimlich langen Namen will einmal den jetzt üblichen Voreid durch den Nacheid ersetzen und ferner, wenn auch in beschränktem Rahmen, auf die Verringerung der Eide hinwirken; in beiden Fällen ist das Ziel dasselbe, nämlich die Verringerung der Meineide.

lieber die sogenannte Eidesnoth, Manche sagen noch pessimistischer Eidespest, wird seit mehreren Jahren lebhafte Klage erhoben und die Behauptung ist gang und gäbe, daß die Anzahl der Meineide in starkem Maße zugenommen habe. Ueber diese Behauptung läßt sich schwer streiten, denn es müßte hierbei festgestellt werden, nicht ob die Anzahl der Meineide absolut zugenommen hat, sondern ob sie im Ver- hältniß zur Anzahl der geleisteten Eide gewachsen ist; auf diesem Gebiet versagt unsere Statistik aber völlig. Die unbewiesene Behauptung von der Zunahme der Meineide dürfte darauf zurückzuführen sein, daß die Anzahl der Prozesse in Folge der stärkeren Entwickelung unseres wirth- schaftlichen Lebens überhaupt wesentlich zugenommen hat und daß die Zahl der vor Gericht zu leistenden Eide seit der Reichsjustizgesctzgebung für viele Gebiete erheblich ver­mehrt worden ist. Die Anzahl der Meineide kann mithin absolut gewachsen sein, ohne daß eine relative Vermehrung der Meineide vorliegt.

Darüber aber kann es keinen Streit geben, daß mit allen Mitteln danach zu streben ist, die Anzahl der Falsch­eide aufs Möglichste zu beschränken. Seit langen Jahren hat man zwei Mittel zu diesem Zweck vorgeschlagen, die Verminderung der Eide überhaupt und den Ersatz des Vor­eides durch den Nacheid. Diese beiden Mittel, deren sich die jetzt dem Reichstag zugegangene Vorlage bedient, waren bereits in der gescheiterten Justiznovelle und in dem Antrag Salisch enthalten, mit dem sich der Reichstag in der vorigen Session befaßt hat, und der Reichstag hat sich schon damals mit diesen beiden Reformen einverstanden erklärt.

Ueber den Ersatz des Voreides durch den Nacheid braucht man kaum noch zu diskutiren, denn unter den Laien wie unter den Juristen herrscht nahezu Einstimmigkeit darüber, daß sich der vor 20 Jahren in unser Prozeßverfahren ein­geführte Voreid nicht bewährt hat. Es ist für den Zeugen in gewissem Sinne beunruhigend, zu schwören, ohne daß er weiß, welchen Inhalt sein Eid hat, denn dieser gewinnt erst durch die später folgende Aussage materiellen Inhalt. Bei dem Nacheide kann der Richter die Ermahnung des Zeugen viel konkreter und der Sache wie der Person angemessener faffen, als bei dem Voreid. Der Richter kann dem Zeugen Unwahrscheinlichkeiten oder Widersprüche in seiner Aussage vorhalten und er kann seinem Gedächtniß auf Grund der Aussagen anderer Zeugen oder auch auf Grund der Akten zu Hilfe kommen. Auf diese Weise wird manche falsche Aussage und mancher Falscheid vermieden

werden, denn viele Zeugen tragen Scheu, einen Jrrthum, der ihnen im Laufe der Verhandlung klar wird, zu berichtigen, und sie wissen auch oft genug garnicht, daß eine während der Verhandlung geänderte Zeugenaussage niemals der Ver­folgung wegen Meineids unterliegen kann. Aus diesem Grunde hat sich der Voreid oft genug geradezu der Er­forschung der Wahrheit hinderlich erwiesen und fein Ersatz durch den Nacheid ist daher als eine höchst erfreuliche Reform zu begrüßen.

Die Vorlage sucht aber ferner, und zwar auf der Grund­lage der Ersetzung des Voreides durch den Nacheid, die An­zahl der eidlichen Aussagen überhaupt zu verringern, indem sie bestimmt, daß die Beeidigung des Zeugen unterbleiben darf, wenn das Gericht einstimmig die Aussage für offenbar unerheblich hält und die Beeidigung nicht beantragt ist, und daß die Beeidigung in dem Verfahren wegen Uebcrtretungen schon dann unterlassen werden kann, wenn sie weder be­antragt, noch von einem Mitglied des Gerichts verlangt wird. Es handelt sich hierum eine dringend nothwendige Reform, denn jeder Eid, der zu viel geschworen wird, ist vom Uebel. Es macht einen geradezu deprimirendcn Eindruck, wenn wegen ganz un­bedeutender Affairen oft genug ein halbes Dutzend Eide und noch mehr geschworen werden, und ein solches Ver­fahren wirkt höchst nachtheilig auf die Heilighaltung des Eides. Endlich soll das Gericht in die Lage versetzt werden, einen Zeugen nicht zu beeiden, wenn es einstimmig die Aussage für offenbar unglaubwürdig hält. Auch dieser Reform kann man rückhaltslos zustimmen, denn nicht selten man denke nur an den Fall Lenß ist bisher ein Zeuge, um von sich oder Anderen ein Unheil abzuwenden, in die Versuchung gerathen, einen offenbaren Falscheid ^zu leisten, ohne daß der Richter dies verhindern konnte. Im Zusammenhang mit der erweiterten Zulassung uueidlicher Vernehmungen steht die Vorlage endlich eine Bestrafung solcher vor Gericht abgegebenen wissentlich falschen Aussagen vor, und zwar bis zu 6 Monaten Gefüngniß, neben welchen auf Geldstrafe bis zu 1000 Mark erkannt werden kann. Es ist dies der einzige Punkt der Vorlage, über den sich über­haupt Meinungsverschiedenheiten geltend machen dürften, da Manche hiervon eine Verwirrung des Publikums über die Bedeutung des Eides und eine Verstärkung der Scheu vor der Berührung mit den Gerichten und eine bedenkliche Zu­nahme der Bestrafungen befürchten. Es wird sorgfältig zu prüfen fein, ob die Vortheile dieser Maßregel ihre Nachtheile überwiegen. ' P-

Felir Faure f*

Was soll nun mit Frankreich werden? Mitten in die Irrungen und Wirrungen der Dreyfus-Angelegenheit und Allem, was dämm und daran hängt, fällt gänzlich un- vermuthet, im höchsten Grad überraschend, die Nachricht von dem plötzlichen Hinscheiden eines Mannes, dem in der Affaire" eine Hauptrolle zugedacht war durch die Stellung, die er im Lande einnahm. Felix Faure, am 17. Januar 1895 zum Präsidenten der französischen Republik erwählt, in der er schon vorher wichtige Posten, so den eines Marine- ministers, bekleidet hatte, ist einem Schlaganfall erlegen, und mit ihm ist ein Mann dahingegangen, der in feinem Thun und Lassen, in seinem ganzen Wesen und in seinen Neigungen gewissermaßen da§ Bindeglied zwischen dem Präsidenten einer Bürgerrepublik und einer konstitutionellen

Monarchie bildete. Wer kann heute sagen, nach welcher Seite sich morgen das Zünglein der Waage lenken wird und ob Frankreich, das unter der Republik so viele, den Staat in feinen Grundvesten erschütternde Dinge erlebte, nicht binnen Kurzem wieder unter einem Herrscher stehen wird. Zu einem Staatsstreich ist die Lage wieder einmal wie geschaffen, und man darf gespannt darauf fein, was die ver­schiedenenPrätendenten", die an den Grenzen auf ihre Stunde harren, jetzt unternehmen werden, lieber den Lebens­gang des verstorbenen Staatsoberhauptes theilen wir, nach derFranks. Ztg.", u. A. Folgendes mit:

Felix Faure ist am 30. Januar 1841 in Paris geboren. Er widmete sich der kaufmännischen Laufbahn und machte seine Lehr­zeit in einem Gerberei- und Ledergeschäst durch; Grrbergeselle, wie man das vielfach gesagt bat, ist er nicht gerade gewesem aber er war ein tüchtiger Kaufmann und brachte cs zu Etwas. Er begründete eine Rhederci in Havre und wurde dort Präsident der Handelskammer. Als solcher wurde er 1881 in die Deputirtenkammer gewählt, wo er sich den Opportunisten anschlost. Gambetta machte ihn in seinem Ministerium zum Unterstaats- sekretär der Koloniecn, und das war er auch unter Ferry (1883 bis 1885) und Tirard (1888). Im zweiten Kabinett Dupuy war er Marineminister, vom Mai 1894 bis Januar 1895, und als solcher bereitete er die Expedition nach Madagaskar vor und nahm an der Affaire Dreyfus Thcil. Er war es, der Casimir-Perier in seinem Entschlüsse, die Präsident­schaft der Republik niederzulegen, bestärkte und der schließlich vom Kongreß in Versailles, am 17. Januar 1895, zum Präsidenten der Republik gewählt wurde. Beim ersten Wahlgang hatten sich die Opportunisten zersplittert, indem sie, in Gemeinschaft mit der Rechten, Waldeck-Rousseau 184, Faure 244 Stimmen gaben; der von den Radikalen ausgestellte Brisson erhielt 343 Stimmen. Vor der radikalm Gefahr trat dann Waldeck-Rousseau zurück und im zweiten Wahlgang erhielt Faure 430, Brisson 361 Stimmen. Als seinen ersten Premier­minister berief er Ribot, dessen Kabinett aber erst nach zehn Tagen zu Stande kam. Die Demokratie war im Anfänge duräz^FaureK Präsidentschaft geschmeichelt, aber sic bemerkte bald die Schatten­seiten derselben/Gegenüber der Einfachheit der früheren Präsidenten kehrte Faure immer mehr den Souverain heraus, uameutlich seit er den Besuch des russischen Kaiserpaares empfangen und in Peters bürg erwidern durfte. Von seiner Ueberhebung werden eine Menge Geschichten erzählt, die nicht alle erfunden sind und die ihm nach und nach die Sympathieen aller aufrichtigen Republikaner ent- frembeten. Dazu kam, daß er durch persönliche und Familien- Verhältnisse, die nicht immer die reinsten waren, Leuten wie Drumont, Rochefort und Millevoye dienstbar wurde und Alles that, um sich deren Wohlgefallen zu erwerben. Ueber die Rolle Faurcs in der Dreyfus-Affaire sind die Akten noch nicht geschlossen; sie werden sich wohl in der Enquete der Strafkammer des Kassationshofs finden. Thatsache ist, daß Faure Marineminister in dem Kabinett Dupuy war, unter welchem Dreyfus verurtheilt "wurde; Thatsache ist ferner, daß er der Freund des Kriegsministers Mercier war, der an der Verurtheilung einen hervorragenden Anthcil batte; Thatsache ist endlich, daß Faure Alles aüfbot, um die Revision des Prozesses Dreyfus zu ver­hindern, sowie daß er sich in der letzten Zeit mit dem größten Eifer an den Versuchen, die Enquete der Strafkammer zum Scheitern zu bringen, betheiligte. Wie die Dinge jetzt liegen, wird jeden­falls Präsident der Republik nur Derjenige, den der General stab dazu haben will und der sich ihm als der Unlerthänigste erweist.

Faure, der gestern Früh noch dem Miuisterrathe präsidirte, fühlte sich gegen 6 Uhr Abends plötzlich unwohl. Man schickte nach der Madeleine-Kirche, um den Hausgeistlichen herbeizurufen. Faure ftihlte sich wieder besser. Der eintreffende Geistliche hielt es für unnöthig, den Arzt zu rufen. Faure nahm jedoch nicht am Diner Theil. Gegen 10 Uhr fühlte er sich plötzlich wieder schlechter. Man schickte wieder nach dem Geistlichen, der jedoch zu spät kam, um das Sakrament zu verabreichen. Auch den Aerzten blieb nichts übrig, als den Tod zu konstatirey. Faure wurde vor seinem Tod von Frau und Tochter, sowie Dr. Humbert, dem Arzt des Elysees, gepflegt. Gegen 8 Uhr ver­lor der Präsident die Besinnung. Zehn Minuten vor dem Tod Faurcs erschien Charles Dupuy, der sofort die Präsidenten be8 Senats und der Kammer benachrichtigte. Rach ber Verfassung beruft

(Nachdruck verboten.)

Die Hinrichtung Karl Krrdwig Sand».

(Rach dem Bericht eines Augenzeugen.)

Von C. Loqnitz.

Unter den nachgelassenen Papieren des 1894 in Groß- Kmehlen bei Ortrand gestorbenen Kgl.preuß. Geh. Regierungs- rathes Prof. Dr. jur. Karl Eduard Zachariä v. Lingenthal, des bekannten Byzantinisten und Rechtshistorikers, hat sich ein Brief von dessen nicht minder berühmtem Vater, Karl Salomo Zachariä v. Lingeuthal, Staatsrechtslehrers an der Universität Heidelberg, gefunden, der von W. Fischer in der Zeitfchr. f. d. Gesch. d. Oberrheins N. F. XIII. 3. ver­öffentlicht ist. Als erster bisher bekannter Bericht eines Augen­zeugen dürste dieses Schriftstück in der Lilteratur über die Ermordung Kotzebues, welche für die ganze deutsche Ge­schichte von so einschneidenden Folgen werden sollte, eine hervorragende Stellung einnehmen. Die in dem Fischerschen Aufsatz angezogenen Schriften sind neuerdings durch eine medizinische Abhandlung des Arztes Dr. Langreuter in den Burschenschaft!. Blättern" W. S. 1896/97 vermehrt worden, wie hier zur Ergänzung erwähnt fein mag. Der Brief Zachariäs, an Fräulein Karoline Goullon in Weimar ge­richtet, eine seingebildete, aus einer französischen Emigranten­familie stammende Dame, welche feinen obengenannten Sohn Karl Eduard erzog, ist undatirt, aber jedenfalls nur wenige Tage nach der Hinrichtung verfaßt und lautet:

Sie erhalten von mir heute einen gleichsam geschicht­lichen, einen fast schauerlichen Bries über die Hinrichtung Sands. Sie erfolgte den Sonnabend vor Pfingsten, den

20. Mai, Früh gegen halb 6 Uhr. Ich war dabei zugegen, theils weil ich als Lehrer des Kriminalrechts dabei nicht fehlen zu dürfen glaubte, theils weil ich einen Menschen von An­gesicht zu Angesicht zu sehen wünschte, über dessen That die entgegengesetzten Urtheile gefällt worden sind und gefällt werden können. Wohl ist es sonderbar, ein Mädchen von einer solchen Scene zu unterhalten, doch das weibliche Ge­schlecht scheint sich besonders für den bedauernswerthen Jüng­ling interessirt zu haben.

Vielleicht hätte unsere Regierung gezögert und gewartet, bis daß der natürliche Tod, welcher Sand mit schnellen Schritten nahte, einen gewaltsamen unnöthig gemacht hätte. Sand konnte die letzte Zeit nicht mehr das Bett verlassen, er hatte einen heftigen hektischen Husten, mit einem Worte, seine Auflösung war nicht mehr weit entfernt. Er war so schwach, daß die Mannheimer gerichtlichen Aerzte erklärten, cs scheine Sand die Vollziehung des Urtheils nicht mehr aushalten zu können. Jedoch unsere Regierung wurde durch besondere Verhältnisse gedrängt. Eine außerordentliche Kommission, zu welcher der hiesige Professor CH(eliuL) be­rufen wurde, war der Meinung, daß Sand doch die An­strengung aushalten könne. Er selbst, der die Absicht des Besuchs der Aerzte ahnte, soll (denn ich will hier und sonst nur das ganz Sichere bestimmt aussprechen) die Hinrichtung als ein Opfer für die Sache des Vaterlandes gewünscht haben. So wurde also die Vollziehung des Urtheils be­schlossen und die Sache möglichst beschleunigt. Den 11. März kam das Urtheil in Karlsruhe an, den 12. Früh wurde es von dem Großherzog unterzeichnet, den 17. Früh um . 10 Uhr publizirt. Sand hörte es nicht nur mit Ruhe an,

sondern, bisher von Schwäcbe und Schmerz auf sein Lager hingestreckt, schien die Gewißheit des nahen Todes ihm neue Kräfte zu geben. Er richtete sich im Bett auf, schrieb seit­dem mehrere Briefe, auch einen Deutschland betreffenden Aufsatz, der kaum bekannt gemacht werden dürste.

Alle Vorsichtsmaßregeln, um einer jeden Störung der Exekution vorzubeugen, wurden getroffen. Die Mannheimer Garnison wurde verstärkt. Der General Neuenstein aus Karlsruhe erhielt das Kommando mit ausgedehnten Voll­machten. Hier sogar in Heidelberg erfuhren wir erst spät die Stunde der Exekution. Es verbreitete sich das Gerücht, daß Sand gestorben sei. Vielleicht wünschte man die Zahl der Zuschauer zu vermindern.

Der Morgen des 20. Mai brach an. Der Himmel war bedeckt, es fiel einigemal ein Sprühregen. Jedoch während der Exekution hielt der Regen inne, kein Lüftchen rührte sich. Das Schaffst war rechts von der Chaussee, die von Heidelberg nach Mannheim führt, auf der Wiese, wo die Chaussee einen Winkel macht, erbaut. Um das Schaffst bildete die Infanterie ein Viereck. Etwas entfernter war Kavallerie aufmarschirt. In der Stadt gingen Patrouillen und auf dem Paradeplatz standen ebenfalls einige Compagnieen Infanterie.

Schon um 2 Uhr rückten die Soldaten aus. Ich kam ungefähr 5 oder 10 Minuten vor der Hinrichtung an der verhängnißvollen Bühne an, nachdem ich unmittelbar den Wagen auf der Chaussee verlassen hatte.

Die Zahl der Zuschauer betrug gewiß nicht über 3 bis 4000. Viele Fremde kamen zu spät. Aus den gebildeten Ständen des Ortes und von Heidelberg waren sehr wenige