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<» Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgaben. Bezugs-Preis: durch den Verlag 50 Pfg. monatlich, durch die Post 1 Mk. «O Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusamuien.

Verlag: Laiiggasse 27.

IG,OOO Aüourreuten.

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Die einspaltige Petitzeile für locale Anzeige» 15 Pfg., für auswärtige Anzeigen 25 Pfg. Sieclaiuen die Pctitzeile für Wiesbaden 50 Pfg., für Auswärts 75 Pfg.

für die Abend - Ausgabe bis 11 Uhr Vormittags, für die Morgen-AuSgabe bis 3 Uhr Nachmittags. Für die Aufnahme später eingereichter Anzeigen zur nächstcrscheinendcn Ausgabe wird keine Gewähr übernommen, jedoch nach Möglichkeit Sorge getragen.

Uo. 27.

Fernsprecher N». 52.

Dienstag, den 17. Januar.

1899

Fernsprecher No. 52.

Margen-Ausgabe

s" kam folgendes launige Sieb von Untarr Drcmmel nach der

Ktortray. Der erste der Vorträge, die Herr Dr. Fuld Mainz auf Veranlassung der hiesigen Handelskammer über . wird, findet heute Abend

der Friedrichstraße statt.

Na tional-Fests piele" 1. _________

Melodie: .Die Musik kimmt" zum Vortrag:

au§ Mainz auf Veranlassung der hiesigen das neue Handelsgesetzbuch halten wirb, 8 Uhr in derSoge Plato" in 1 ~ "

N»in DAainrvr Karneval. In der letzten Sitzung des

Mainzer Karneval-Vereins" '' 1 ~ '

o. Ktraßenreinignng. Die von Magistrat und Stadt­verordnetenversammlung eingesetzte Kommission zur Prüfung der Frage der Straßenreinigung hat gestern ihre erste Sitzung ab- achalten. DieBcrathung ergab von vornherein eine Einstim'mig- keit darüber, daß die Stadt die Reinigung aller Fahr­bahnen nicht nur der chaussirten, wie bisher, sondern auch der gepflasterten ü b e r n e h m e n solle. Die Frage der Reinigung der Trottoirs wurde einer eingehenden Prüfung unterzogen, die Entscheidung darüber jedoch bis zur Aufklärung des Kostenpunktes vertagt. Herr Oberingenieur Richter wurde beauftragt, eine Be­rechnung hierüber, insbesondere über die " ' "" r

Ans dem Kammergericht. Diesür Rüdesheim er­lassene Baupolizeiordnung vom 8. Oktober 1897 verbietet im § 5 das Aufhängen von Wasche im Vorgarten. Auf Grund dieser Bestimmung erging eine Strafverfügung gegen den Eigen- thümer Beiderlinden, in dessen straßenwarts belegcnem, mit dem eine Brücke verbundenem Garten am 23. März 1898

vertagt. Herr Obenngemeur Richter wurde beauftragt, rcchnung hierüber, insbesondere über die etwgigen Mehrkosten, aus­zuarbeiten und der Komniission vorzulegen. Dafür, die Reinigung der Trottoirs überhaupt, also auch bei Schnee und Eis, zu über- nehmen. war wenig ober gar keine Stimmung vorhanden, schon Wegeu der daraus resiiltirenoen Haftpflicht bei Unfällen.

Herjeh! den Saus un Braus, M'r hält's bald uit mehr aus. Der Freuden stn zu viel Bei Danz und Ritterspiel. Lun Deitsche fern un nah, Vun Kiel bis Weisenau, Vun Worms bis Altona, Js Alles da.

Der Schlambel-Strampelfranz^ Der Pommeranzehans, Der sanfte Fridolin, Die Unschuld von Stettin, Der Ritter Gockelhalm, Die Gräfin Sewwcrthran, Der Herr Baron von Wind.

Selbst 's Münch'ner Kind.

Der Bnrjerinäster Krawwelmich, Die Chansonette Rindig, Der hohe Rath vum Stefansthorm, Sechs Schnciderchcr in Uniform, Die fi« all bo an Ort un Stell, Die Schützclies als Biermamsell Schleegt Reeder, drei Meter iwwer e Bierbudell. Volksspiele aiel't's in reichem Maß, Wie .Reiterballe",Renn die Gas", Max Moritz",©tat* undPänderjnS", For dich e Brod, for mich en Kuß, Die Thcfta mit der Schrum, Schrnm, Schrum Bestreicht se mit Kalfonium,

Un Musik, un Musik, die mächt dezu:Zim, Buml

Heften - nassanischr Arrstekammrr. In der im Scnckenbergianum zu Frankfurt a. M.Tibgehaltenen Sitzung der hesscn- nafsauischen Aerztekaminer empfahl der Vorstand die Vereinbarung eines Vertrags mit einer Haftpflicht-Versicherungs - Gesellschaft. Zwei Verträge sind in Vorschlag gebracht. Der ärztliche Verein zu Fraickfurt a. M. hat bereits ähnliche Verträge abgeschlossen. Die auf der Tagesordnung stehende Bcrathung über Stellung der Aerzte zu den Krankenkassen rief eine längere Debatte hervor. Man beschloß ztiletzt Uebergang zur Tagesordnung, da der Gegenstänb wohl sehr wichtig, aber noch nicht spruchreif sei. Zur Frage der Mcdizinalreform wurden die in Berlin von dem Ausschuß der deutschen Aerztekammern aufgestellten Leitsätze bis auf wenige an­genommen. Zu letzteren gehörte, baß die Kammer die Praxis der Kreisärzte nicht verboten und die gerichtliche Medizin den Kreis­ärzten nicht entzogen haben will. Als oberster Grundsatz wurde von der Kammer ausgestellt, daß eine Medizinalreform Überhaupt nicht möglich sei, wenn nicht die Kreisärzte unmittelbare Staats­diener mit allen pragmatischen Rechten würben.

Postschcin als UnMnng. Vielfach findet man auf Postanweisungen den Vermerk des Absenders:Postschein dient als Quittung". Hiergegen richtet sich, wie derInternat, techn. Cour." ausführt, eine Entscheidung des Reichsgerichts, Wonach der Post- schein über eine durch Postanweisung gemachte Zahlung noch nicht als Quittung über die Tilgung einer Schuld anzusehen ist. Der Postschein gelte in diesem Fäll vielmehr nur als Beweis, daß ein gewisser Betrag an eine bestimmte Person eingezahlt worden ist. Da aber der Postanweisuitgsbetrag nicht 'immer an den Adressaten selbst sondern auch an die Ehefrau re. ausgeliefert werde, so habe im Streitfälle der Absender den Beweis zu führen, daß der eingezahlte Betrag richtig tu die Hände dessen gelangt sei, der zur Forderung berechtigt war, was nicht in allen Fällen leicht auszmühren sein dürfte. Unter solchen Umständen sei es dringend geboten, sich nicht mit dem oben erwähnten Bermerkaus dem Abschnitt zu begnügen, sondern vom Adressaten eine Empfangs­bescheinigung über den Postanweifuiigsbetrag einzuforbern, und zwar möglichst umgehend, damit etwaigen Unregelmäßigkeiten bei bet Bestellung ber Postanweisung rechtzeitig begegnet werden kann.

Dio neuen rothen Postaniveisnugeu, mit 10 Pf. frankirt, welche seit dem 1. Januar d. I. von der Post in Verkehr gebracht sind, haben schon zu mancherlei Unzuträglichkeiten Anlaß gegeben, indem sie von dem Publikum zu höheren Geldsendlingen benutzt wurden. Es sei darauf hingewiesen, daß dieselben nur zu Postetnzahlungen im Betrage bis zu 5 Mark verwendet Werden dürfen.

Bezüglich der Jagd an Kann- und Feiertagen entschied ber Strafsenat des Kgl. Kammergerichts aus Anlaß eines Spezialfalles, daß nur Hetz- und Treibjagden unter allen Umständen verboten sind. Polizeiverordnungen, welche auch das sonstige Jagen während der Zeit des Hauptgottesdienstes untersagen, haben nur insoweit Anwendung zu finbeft, als die Jagd in störender Weise ausgeübt wird. Die sogenanntestille Jagd", das Warten auf dem Anstand, das Suchen nach Wildfährten k. ist auch während des Hauptgottesdienstes nicht zu verbieten.

Für das Kqkfhänser-Benkmal sind noch 490,000 Mk. aufzubringen. Diese überraschende Thatsache ist jüngst in einer Versammlung des Kyffhäuser-Ausschufses der dcutscheii Krieger- Vereine bekannt gegeben worden. 1029 Krieger-Vereine haben noch keinen Pfennig bcigcfteuert, 8413 nur einen Theil des ausgemachten Beitrages. Zur möglichst schnellen Tilgung der Schuldenlast sind die SanbeSDerbänbe (mit fast 2 Millionen Mitgliedern) ersucht worden, vom Jahre 1900 ab bis zur Tilgung jährlich auf den Kopf 2 Pfennig beizusteuern.

o. Zesihwechsel. Herr Bäckermeister Karl Schweisguth hat sein Haus Nöderstraße 17 an Herrn Bäckermeister Heinrich Veltjens hier verkauft.

Hause durch eine Briicke verbundenem Garten am 23. März 1898 Wäsche aufgehängt worden War. Gegen den Strafbescheid trug Beiderlinden auf richterliches Gehör an. Das Schöffengericht sprach den Angeftagten frei, das Landgericht zu Wiesbaden' verurthcilte Öegen den Angeklagten. Der zweite Richter erachtete die immung des § 5 für rechtsgültig im Hinblick auf § 6e und f der Königlichen Verordnung vom 20. September 1867, wonach zu den Gegenständen ortspolizeilicher Vorschriften gehört: das öffentliche Interesse in Bezugs auf die Aufnahme und Be- berbergung von Fremden, bezw. die Sorge für Leben und Gesund­heit. Auf die Revision des Angeftagten hob der Straffettat des Kammergerichts, wie uns aus Berlin berichtet wird, das Urtbeil des Berufungsrichters auf und erkannte auf Freisprechung. Der Senat ließ es dahingestellt sein, ob die Rechtsgültigkeit des § 5 anerkannt werden könne. Er sprach aus, daß § 5 nicht auf den vorliegenden Fall anwendbar sei, da jedenfalls ein Garten, wenn er auch durch eine Brücke mit dem Hause verbunden sei, nicht als dessen Vorgarten erscheinen könne. Daß die Polizeiverordming auch nur mit solchen Gärten rechne, die sich unmittelbar an das Hans anschlössen, gehe ans dem § 3 hervor.

Aus Stadt und §and.

Wiesbaden, 17. Januar.

Gefchichtskalrndrr. 17. Januar. 1895: Wahl Felix FaureS zum Präsidenten der frans. Republik. 1890: f Franz Lachner zu München, Komponist und Örchesterdirig. (* 2. April 1803 zu Rain). 1885: f Edmond About zu Paris, franz. Schriftsteller (* 14. Februar 1828). 1884: * Herzog Ludwig Wilhelm in Bayern, Sohn Karl Theodors, Herzogs in Bayern. 1881: * Prinzeß Emina zu Renß ä. L., Tochter des Erbprinzen. 1878: Zersprengung ber Armee Suleiman Paschas bei Philippopel durch die Ruffen. 1871: Beginn des Rückzugs der französischen Armee unter Bourbaki. General Keller besetzt Chsnebier. 1870: * Marie Louise, Fürstin von Bulgarien, geb. Prinzessin v. Bourbon. 1834: * Paul Letocha zu Radzionkan Schlesien, Amts­gerichtsrath in Berlin, Mitglied des Reichstags (Z.) 1883: T Friedrich König in Stuttgart, Erfinder der Schnellpresse, (* 17.'April 1774 zu Eisleben.) 1812: * Ludwig Windthorst zu Kaldenhof, Hauuover, der Führer der Centrumspartei, (f 14. März 1891 zu Berlin). 1749: * Mttoria Graf Alsieri, italienischer Dramatiker (f 8. Oktober 1808). 1706: * Benjamin Franklin zu Boston, der Erfinder des Blitzableiters. 1656: Vertrag von Königs­berg. Der Große Kurfürst erhält Preußen als schwedisches Lehen. 1642: Niederlage des kaiserlichen Generals Lamboy bet Kempen. 1463: * Friedrich III., der Weise, Kurfürst zu Sachsen, in Torgau (t 5. Mai 1525). 1318: f Erwin v. Steinbach, Baumeister am Münster zu Straßburg. 395: f Kaiser Theodosius I., der Große, zu Mailand.

Königliche Schauspiele. Die Aufführung des Suder- mannschen neuesten dramattschen Gedichts:Die drei Reiherfedern" ist infolge der nothwendigen Gastspiele vorerst verschoben worden. Zum ersten Male wird Ende dieses Monats das Lustspiel in 4 Aufzügen:Matthias Gollinger" von O. Blumenthal und M. Bernstein mit Konrad Dreher als Gast in der Titelrolle zur Aufführung gelangen. Fräulein Rosa Günther vom Stadt­theater tu Hamburg wird am 24. Januar er. als Senta in der : Oper:Der fliegende Holländer" und am 29. Januar er. als Valentine in der Oper:Die Hugenotten" ein Gastspiel auf Engagement hier beginnen.

, Stadtverordneten sind auf Freitag, den 20. Januar

l. I., Nachmittags 4 Uhr, in den Äürgersaal des Rathbauses zur Sitzung eingeladen. Tagesordnung: 1. Antrag des Magistrats auf Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Seine Execllenz den Wirft. Geheimen Rath Magdeburg, bisherigen Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau. 2 Neuwahl der ständigen Ausschüsse Sr 1899 (Bauausschuß, Finanzausschuß, Rechnungsprüfungsail s- iu6, Wahlausschuß), eventuell zunächst nur des Wahlausschusses.

3. Wahl eines Vertreters für den am 23. und 24. d. M. in Berlin ?attfindenden Allgemeinen Preußischen Städtetag. 4. Vertrag mit er Süddeutschen Eisenbahn-Gesellschaft (Bericht der bestellten Kom- mtssion). 5. EineEingabe des TünchermeisterSHerrnWilh.Jmmel. 6. Das Friedhofserweiterungs-Projekt (Bericht des Bauausschuffes). 7. Vertrag mit demWiesbadener Verein vom Rothen Kreuz" über die Stellung von Pflegeschwestern (Bericht des Finanzausschusses). 8. FIuchtlinien-Eiitwürse, und zwar: a) für das Gelände zwischen Walkmuhlstraße und Aarstraße; b) für eine Seitenstraße zur ver­längerten Parkstraße (zwischen a und b Bericht des Bau­ausschuffes); o) eine Aenderung der Vorgartenbreite auf der Nordostseite der Walkmühlstraße zwischen Emser- und Schützen­straße betreffend. 9. Ergänzung des städtischen Normal-Be- soldungstzlans. 10. Uebernahme des dem Krankenhaus gehörigen Grundstücks Bleichstraße 3 in die allgemeine städtische Verwaltung. 11. Verkauf einer Feldwegfläche hinter der Seerobenstraße. (Zn 8, 9 und 10 Bericht des Finanzausschusses). 12. Verkauf einer Feldwegfläche am Kaiser Friedrich-Ring. 18. MagifttatSanträge, betreffend die Regelung a) des Ruhegehalts für einen städtischen Beamten, b) des Witwengeldes für die Wittwc eines städtischen Beamten.

Der erste Malhalla-MasltenbaU übte bereits eine hervorragende Anziehungskraft auf die vergnügungsluftige Welt anS. Die vornehmen Sale des beliebten Etablissements waren von einer bunten Menge belebt und die erschienenen Masken ließen an Originalität, Eleganz und Mannigfaltigkeit nichts zu Wünschen übrig. Wie stets. War es natürlich die Damenwelt, Welche in Verkleidungen Hervorragenderes leistete. Die Herrenwelt hatte den Frack bevorzugt. Stimmung und Haltung des närrischen Publiftims waren durchaus der Stätte des gelungenen Mummenschanzes würdig, und so läßt sich, zumal auch die Direktion durch treffliche Musikkapellen und ihre längst ge­schätzten Proben aus Küche und Keller das Ihrige zur herrschenden frohen Laune beitrug, hoffen, daß der erste ein gutes Dinen für die folgenden Walhalla-Maskenballe war.

o. In großer Gefahr schwebten geftern Vormittag zwei kleine Kinder, die in ihrer elterlichen Wohnung, Römerberg 15, unbeaufsichtigt zurückgelassen worden waren. Das eine derselben hatte, wie dies in ähnlichen Fällen schon so häufig vorgekommen ist, die Streichhölzer erwischt und ein B et ich en, indem das zweite, jüngere Kind lag, in Brand gesetzt. Glücklicher Weise wurde das Feuer alsbald von den Nachbarn bemerkt und gelöscht, ehe größeres Unglück entstanden war, insbesondere ist auch das kleinere Kind das in der allergrößten Gefahr schwebte, mit heiler Haut davon ge­kommen. Es wurde von den zu der Löschung des Feuers herbeigeeilten Personen anfangs garnicht bemerkt, und so kam es, daß ein Eimer Wasser über das arme Würmchen geschüttet wurde, sodaß es noch beinahe erstickt wäre. Aber auch dieses Unglück wurde noch recht­zeitig abgewenbet.

Gütertrennung. Herr Wilhelm Scheer er, Tapezierer, und Fräulein Margaretha Friedrich, beide dahier, haben durch Vertrag für ihre demnächst zu schließende Ehe vollständige Güter­trennung'nach nassauischem Recht eingefiihrt, wonach kein" Ehegatte für die Verbindlichkeiten des Anderen haftet.

Stimmet: ans dem ynbliknm.

(Für Veröffentlichungen unter dicker Überschrift übernünktt die Redaktion Icüicrld Verantwortung.)

* Zur Kur Haus-Neubaufrage. Es ist erfreulich, daß sich die Proteste gegen das Verwüstungs-Projekt, welches die Majorität der zur Begutachtung dieser Frage eingesetzten Kommission vorschlägt, mehren. Der erste der beiden Artikel im Samstag- Morgenblatt, gez. O.T., trifft den Nagel auf den Kopf. Die Berufimg einer allgemeinen Bürgerversammlung behufs Diskutiruug der Frage der Errichtung eines Saalbaues hinter der alten Kolonnade wird aber nicht notbwenbig fein. Einsender dieser Zeilen hat di« feste Ueber- zeugung und damit stimmt auch die Auffassung des weitaus größten Theiles der Bürgerschaft überein daß das phantastische Projekt der Kommissions-Mehrheit die Zusfimmung der städttscheu Vertretung nicht erhalten wird. Wenn sonach dies Projekt fallt und fallen muß, so ergiebt sich die Erwägung einer anderen Lösung der Kur- Haus-Neubauftage von selbst und daran schließt sich selbstverständlich im Fall des Neubaus auf dem jetzigen Platz die Erwägung eines entsprechenden Provisoriums. Gegen einen Umbau und die Ver- größernug des letzigen Hauses sprechen so viele Gründe, daß es sich nicht verlohnt, noch einmal darauf zurückzukommen. W.

* Nachdem sich schon so viele Herren der Schöpfting über die Kurhaus-Frage ausgesprochen haben, möchten nun auch wir; die Damen Wiesbadens, untere Meinung über diese so wichtige Angelegenheit äußern: ES wäre eine wahre Sünde, wenn unser liebes Kurhaus und mit ihm ber schönste Theil des Kurparks zer­stört würde. Wir bitten dringend um das Auslegen einer Liste, in welche jeder Freund eines Umbaues seinen Namen eintragen kann. Das jetzige Kurhaus als Provisorium zu benutzen, scheint uns ganz unmöglich. Ein Saal-Konzert, begleitet von dem un­vermeidlichen Lärm und Getöse eines dicht dahinter befindlichen Neubaues, ist doch sowohl für die Zuhörer, wie für die ausübenden Künstler eine Qual. Dazu käme noch, daß nach der Vollendung des neuen Kurhauses der Lärm, den man eben von der Rückseite genossen hat, beim Abreißen des alten Kurhauses an der Vorder­seite mit erneuten Kräften beginnt. Von dem Schmutz und Staub, ber durch alle Thüren und Fenster bringt, wollen wtr schon gar­nicht reden. Da es den Freunden des Kurhaus-Neubaues doch hauptsächlich um eine prunkvollere, mehr ins Äuge fallende Faffade zu thun ist, so bitten wir dringend, den Entwurf des Herrn Bau- rath Bögler anzunehmen; ein Umbau unseres Kurhauses in dieser Weise könnte nicht allein im Aeußerm mit den Kurhäusern anderer Weltbäder konkurriren, sondern böte auch im Inneren allen Komfort, den ein Badegast beanspruchen kann. Vor Allem würde unser Konzertsaal mit feiner berübmten Akustik erhalten. Zum Schluß bitten wir noch Euch, Ihr Herren ber KurhauS-Neubau-Kommission, feib doch die Klügeren und gebt dem allgemeinen Wunsche nach einem Umbau, der doch bedeutende Summen erspare» würde, nach. Ihr würdet Euch nicht allein den Dank der jetzigen, sondem auch der künftigen Generation erwerben 1"

Wiesbaden, 16. Januar. Eine gemeinsame Versa m m- luiig des Bienenzüchter-Vereins für Wiesbaden und der Mitglieder des Nassauischen Haiipwereins wurde am Sonntag unter sehr zahlreicher Betheiligung hier abgehalten. Nach Ansprache des Vorsitzenden wurde und) mitgetheilt, was ber Imker im Monat Januar zu beobachten habe, um sich vor etwaigem Schaden zu be­wahren. Herr Verwalter Ariist hielt sodann seinen Vortrag über Werth öer Bienenzucht für das Lo lkswohl". In sehr eingehender Weise zeigte Redner, welchen moralischen Werth bic Bienenzucht habe, wie bildend der Einblick in das so wunderbare Thun und Treiben des Bienenvolkes sei, und welchen hohen Werth bieser betrieb habe zunächst für den Imker selbst, sodann aber auch für die Gesammtheit, insbesondere aber für den Lcmdwirth und Gärtner. Statistisch nachgewiesen sind im deutschen Reiche über zwei Millionen Bienenstöcke, die bei einigermaßen günstigen Jahren einen Ertrag abwerfen, der auf ungefähr zwanzig Millionen Mark zu berechnen ist. Der indirette Nutzen dagegen, der durch Beftuchtung der Blüthen durch die Bienen als ein Gemeingut, insbesondere dem Landwirth, zu gute kommt, dürfte, wie ziffernmäßig nachgewiesen wurde, auf wenigstens die doppelte Höhe anzunehmen sein. Aus dem Vorgesagten gehe barum auch hervor, daß man der Bienenzucht eine immer größere Aufmerksamkeit schenken und für weitere Ver­breitung derselben, insbesondere in ländlichen Kreisen, bemüht sein solle. In der sich anschließenden Diskussion wurde besonders hervorgehoben, daß man es nicht unterlassen solle, auf landwirth- schaftlichen Versammlungen das Interesse für Bienenzucht zu Wecken und irrigen Ansichten mit Eifer entgegen}»treten. Den zweiten Vortrag hielt Herr Pfarrer Kopfermanu über das Bienenwachs. Redner wies zunächst hin auf den Werth des reinen Bieiienwachfes und zwar welchen es hatte zu früheren Zeiten und welchen es deute noch hat. Hierbei wies er hin aus die oft vorkommenden Ver­fälschungen durch Erdwachs Eereein und andere Stoffe. Aussührlich wurde sodann die Frage besprochen: Woher nimmt bie Biene bas Wachs zur Aufführung ihres Wabenbaues? In früherer Zeit neigte man zu ber Ansicht, die Biene hole von den Wanzen allein das erforderliche Wachs, jedoch ist durch genaue Unter­suchungen nachgewiesen, daß dies nur zum kleinsten Theile der Fall ist und dasselbe vorzugsweise ein Verdauuugsprodukt des in größerer Menge angenommenen Honigs, das in Form von Wachsblättchen zwischen den Hinterleibsrinqen hervottritt, anzusehen ist. Es wurde nun erläutert, auf welche Weise man am besten das Wachs aus den Waben gewinne. Bei der folgenden Diskussion wurde die Verwendung der aus Wachs hergesiellten künstlichen Mittelwände besprochen, wobei auf bie Lor- und Nachtheile solcher