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43. Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgaben. — Bezugs-Preis: durch den Verlag SO Pfg. monatlich, durch die Post 1 Mk. GO Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgasse 27.

ZG-OOO AKorrnenterr.

Nnzeigen-PreiSr

Die einspaltige Petitzeile für locale Anzeige« 15 Pfg., für auswärtige Anzeigen 25 Pfg. — Reklame« die Petitzeile für Wiesbaden 50 Pfg., für Auswärts 75 Psg.

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Donnerstag, den 12. Januar

Fernsprecher Wo. 52.

1899

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<Für Veröffentlichungen unter dieser Ueberlchrifi iberuünmt die Redaktton !•-beriet

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Pereino-Uachritirle«.

<«urze sachliche Berichte iocrden bereilwutigst unter dieser Ueberschrig aufgeiionuittll.) * Aus Veranlassung des „Vereins ~

* Auf Veranlassung des „Vereins Frauenbilduna- FrauenstudtuA" wird am 19. Januar, AbmdS 8 Uhr, Frau Äi«!e Stritt aus Dresden einen Vortrag in der „Loge Plato' halten über das Thema: Die Frauenfrage der oberen -lehn, tausend". JSie Rednerin ist durch ihre fesselnden Vorträge in'l.Uen größere« Städten Deutschlands hochgeschätzt und hak erst kürzlich wieder in Hamburg am Frauentage des Bundes sich als glänzende Rednerin und Vertreterin der Frauensache erwiesen. Ihr dortiger Vortrag hatte einen so großen Znhörerkreis ungezogen, daß der Riesenjaal „Sagebiel , der größte Hamburgs, die Menge der Er- fajieitcnen nicht zu faßen vermochte.

t — Kurhaus. Infolge der bereits mitgetheilten Erkrankung des Hofopernfangers Schmedes aus Wien findet das 8. Eyklus- Konzert nicht am Freitag, sondern erst am Samstag, den 14. d. 9)L, Abends 7l/i Uhr, im Kurhause statt. Au Stelle des Herrn Schmedes ist Herr v. Bandrowsky — Heldentenor der Frankfurter Oper — gewonnen worden. Frau Zer' Ol f enins hat auch für Samstag ihre Mitwirkung zugesagt, bereits gelosten Eintrittskarten behalten Gültigkeit.

behalten. Alles in Allem gießt der Inhalt des Katalogs wiederum ein Bild von der Leistungsfähigkeit der Aunonceu-Expedition Rudolf Moste, wahrend seine typographische Ausführung der Druckerei des Hauses das beste Zeugnis ausstellt. Seinen Zweck, den Inserenten nach zeder Richtung hm zu berathen, gleichzeitig aber ein für den täglichen Gebrauch bestimmtes Handbuch auf jedem Schreibtisch m sein, erfüllt der Katalog in vollstem Maße.

Aus Stadt und Knud.

Wiesbaden, 12. Januar.

— GeschichtsKalrndrr. 12. Januar. 1890: f Minna Peschka-Leutner zu Wiesbaden, bedeutende Koloratursängerin (* 25. Oktober 1839 zu Wien). 1880: f Ida Gräfin Hahn-Hahn zu Mainz, Schriftstellerin (* 22. Juni 1805 zu Tressow). 1875: Regierungsantritt Tsai-t'jen, Kaisers von China. 1871: Prinz Friedrich Karl besetzt Le Plans. 1832: * Franz Hartmann in Odersreine, Grundbesitzer in Labitsch, Schlesien, Mitglied d. Reichst. (Ceittr.). 1746: * Joh. Heinr. Pestalozzi zu Zürich, ber. Pädagog. 1582: f Herzog Alba zu Tdomar. span. Staatsmann und General (* 1508). 11,62: * Karl Emanuel I. der Große, Herzog von Savoyen (t 26. Juli 1630). 1519: f Kaiser Maximilian I. zu Wels.

o. GhrenbSrgerrecht für Srrrilen; Magdeburg. Dem erwähnten Beispiele der Stadt Kassel folgend, hat der Magistrat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, bei der Stadtverordneteilversamm- lung den Antrag zu stellen, den früheren Oberpräsidenten uiiferer Provinz, jetzigen Chefpräsideuten der Oberrechnungskammer zu Potsdam, Herrn Magdeburg, zum Ehrenbürger der Stadt Wiesbaden, bekanntlich seiner Heimathstadt, zu ernennen.

* Hochgeehrter Herr Redakteur! Den in Ihrer werthen Zeitung ~ einem Herrn Anonymus gegen die Direkrion des Residenz. ^.Heaters erhobenen Vorwurf in Sachen der Abonnenten muß ich hiermit entschieden zurückweisen. Rach meiner Ansicht handelt der Herr nicht .fair“, eine Behauptung aufzustellen, die sich durch nicht« begründen laßt; ist doch bis jetzt der Besuch eines jeden SiückeS unseres L-pielplans den Inhabern der Abonnements-Karten darauf, Aw zugänglich gewesen, und selbst der „Fuhrmann Henschel", beffen Ausführung große Kosten verursacht, findet im Abonnement gegen tute kleine Nachzahlung statt. Wenn Venefice und Gastspiele außer Abonnement zuerst stattsinden, so habe ich doch stets dafür Sorge getragen, daß die späteren Wiederholungen der betrcffeitbca Stucke m derselben Besetzung i in Abonnement gegeben worden sind. Mit vorzüglicher Hochachtung Ihr ergebener Dr' Hcrm. Rauch.

(Man wird anerkennen müssen, und wir können aus eigener Erfahrung bestätigen, daß den Abonnenten des „Residenz-Theaters" alle Novitäten und die Mehrzahl der Premiären ohne Nachzahlungen zugänglich gewesen find. Wenn es sich um Gastspiele oder Nooi, taten handelt, deren Vorführung besonders hohe Kosten verursachen, Kosten, von deren Umfang das Publikum meist keine Ahnung hat, dann ist es der Direktion wohl kaum zu verdenken, wenn sie dem Reiz solcher Vorstellungen auch eine entsprechende Wirkung auf die Theaterkasse abzuaewinncn sucht. Jeder Theaterleiter muß auch etwas Kaufmann fein, mag er nun mit oder ohne Subvention arbeiten. Gehört er aber zur letzteren Kategorie, dann hat er zu vorsichtiger Kalkulation bet aller Rücksichtnahme auf sein fünft, lerrsches Ansehen erst recht Veranlassung. Die Red.)

. — Kprndrl. Die nächste General-Versammlung der Gefcll- fchaft „Sprudel" int Saale des Victoria-Hotels findet Montag, den 23. Januar, statt.

„ Michard Magner - Verein. In der liebenswürdigsten Weise hat sich der musikalische Leiter de» Vereins, Herr Eduard Reust, bereit erklärt, einen Cyklus von Vorträgen mii Erläuterungen am Klavier über den „Bärenhäuter", das neueste Werk von Sieg­fried Wagner, zu halten. Der erste dieser Vorträge findet Sonn­tag, den 15. d. M., Vormittags 11'/- Uhr, im kleinen Saale der „Kasino-Gesellschaft" statt. Der Eintritt ist nur Mitgliedern gestattet. Einzetchnnngsltsten für Mchtmitglieder liegen in der Musikalien­handlung von Ernst Schellenberg, große Burgstraße 9, offen.

.„®-, l’nd) dem städtischen Derrralinngvbcricht für 1897/Vb waren in diesem Rechnungsjahre im städtifcheii Krankenhaus 2045 Kranke 41,097 Tage in Verpflegung und es betrugen die eigentliche« Krankenhaus-Ausgaben 151,151 Mk. 58 Pf. Mithin kostete die Verpfiegnng eines Kranken unter Einrechnung der sogenannten Ersatzposten im Durchschnitt 3 Mk. 69 Pf. pro Tag, tm Jahre vorher rund 3 Mk. 41 Pf. Diese tägliche Durch- s hnitts-AuSgabe für einen Kranken wurde gedeckt durch die eigenen lausenden Einnahmen des Krankenhauses mit 2 Mk. 69 Pf. pro Tag, sowie durch Zinsfuß aus der Skadtkaffe und den Badhaus-Ueberschiiffen mit 99 Ps. pro Tag. Was die eigentlichen laufenden Einnahmen des Krankenhauses betrifft, so betrugen dieselben im Ganzen 110 518 Mk. 70 Ps. Hiervon stammen ans den Vermögenserträgnissen 6530 Mk. 99 Pf. und aus dem eigentlichen Krankenhausbetrieb 104017 Mk. 77 Pf. oder 2 Mk. 53 Pf. pro Verpflegungstag. Unter den Betriebseinnahmen bildeten die Einnahmen aus dem Dienstboten-Aboniiemeut ebenso wie in den Vorjahren einen Hauptfaktor. Bei 16,164 Mk. Einnahme betrug die Ausgabe 9183 Mk. 87 Pf., sodaß ein banrer Ueberschuß von 6980 Mk. 13 Pf. verblieb, wodurch eine wesentliche Herab­setzung des Fehlbetrags bei der eigentlichen Krankenhaus-Verwaltung erzielt wurde.

o. gtrur>ßropl)if. Der zweite dieswinterliche Anfängerkursus im „Gabelsbergerschen Stenographen-Verein" ist am Montag Abend bei sehr zahlreicher Betheilraung eröffnet worden. Der Unterricht wird heute Donnerstag Abend fortgesetzt und können sich weitere Theilnehmer noch im Unterrichtslokal, Zimmer 10 der Gewerbeschule, melden. Vielfachen Wünschen entsprechend, be­ginnt der Unterricht statt um 8 um 8'/, Uhr.

— Zwnngsinnnng. Bei der Abstimmung der Dekorations­maler für oder wider die Errichtung einer Zwangsinnung find 18 Stimmen abgegeben worden, und zwar 16 dafür und 2 dagegen, die Installateure und Spengler haben mit sämmtlichen 23 Stimmen dafür gestimmt.

— Lelfrerfteklen. Die Schulstelle zu Hansen im Kreise Usingen soll zum 15. April 1899 mit einem Lehrer evangelischer Konfession und eine Schul stelle zu Erbach im Kreise Limburg soll zum 1. April 1899 mit einem Lehrer katholischer Konfession ander- weit besetzt werden.

— Fernsprechverkehr. Dom 15. Januar ab sollen ver- suchsweife auch im Verkehr mit Bayern Doppelgespräche von sechs Minuten Dauer zugelassen werden. Demgemäst ist eS gestattet, eine als Drei-Minuten-Gespräch angemeldete Unterhaltting in allen Fällen über diese Zeit hinaus bis zur Dauer voi: sechs Minuten auSzudehncn.

— Der Erfolg der Annoneen hängt nicht allein von der richtigen Wahl der JnsertionSorgaue, von der treffenden Abfassung des AnzeigentextcS, von der zweckmägigen Vertheilnng der Inserate auf die einzelnen Zeitungen ab, es ist vorzugsweise auch die Aus­stattung der Annoncen, die deren Wirksamkeit wesentlich beeinflußt. Zu bieier Erkenntnis ist man auf Grund qesaulmelter Erfahrungen in Jnserentenkreisen gelangt und man legt daher mit Recht auf die Ausstattung der Anzeigen befc:iberc5 Gewicht. Infolge dessen ist dieser Gegenstand auch in dem soeben erschienenen grogeu Zeitungs­katalog und JilsertionSkalender für 1899 derAnnoncen-Expediiion Rudolf Masse mit besonderer Ausführlichkeit behandelt. An einem reichen Material von Anzeigen-Entwürfeit, bei deren dekorativer und illustrativer Ausstattung die Vorzüge der modernen Kunstrichtung und Zeichentechnik vielfach venverther sind, lverdcn die Mittel mü> Wege gezeigt, durch welche eine erhöhte Wirksamkeit der Anzeigen zu erzielen ist. Außerdem enthält der Katalog ein vollständiges Lerzetchniß sämmtlicher Zeitungen und Fachblätter Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz, sowie aller wichtigen Blätter des übrigen Auslandes. Er informtrt den Inserenten über die Verbrettung, Erscheinungsweise, politische Tendenz der einzelnen Organe,über Jusertionspreis, Spaltenbreite, Spaltenrahl und über die' der AnzeigenberechnungalsVasisdienendeGrnndschriflder Blätter nach dem beigefugtenNormal-Zeilenmesser. Was die äußere Ausstattung des Zeitungskataloges anlangt, so ist die beifällig aufgenommene Form einer Pultmappe mit Schreibkalender für alle Tage des Jahres, unter Verwendung eines neuen und eigenartigen Einbandes, bei-

* Zwischen den Miethern und Vermieihern ist in jüngster Zeit hier und da wegen der durch die Straßeureinigung und daSSteigen des,Geldwertbes, veranlaßten Miethssteigerung ein Wohnungsstreit entstanden, sodaß es im allgemeinen Interesse liegt, auf die Satzungen und Segnungen des vor etwa zwei Jahren hier i'nS Leben getretenen „Spar- und Bauoereins Wiesbaden", E. G. m. d H., hinzu "eisen. Zweck dieses Vereins ist die Be- icyaffung billiger Wohnhäuser für Jedermann mit einigem Kapital und Herstellung billiger Wohnungen für Arbeiter ec. Es ist somit die beste Gelegenheit geboten, sich leicht ein eigenes Wohnhaus nach Wunsch und Geschmack anzuschaffen. Das auf diese Häuser auf- genommene Kapital wird zu sehr billigem Zinsfuß hergeliehen. Das Baugelände ist nabe der Stadt an der Waldstraße belegen. Nähere Auskunft durftt durch die Herren Vorsitzenden Herrn. Jäad- stein, Platterstr 2, Kastner Karl Balzer, Faulornuneintr. 9, und Vereins-Architekt Fr. Rock, Wellritzstr. 43, bereitwilligst crtheilt werden. •

» Gegen bte Denkschrift des „Deutschen Radfahrer, bnndes" an das preußische Abgeordnetenhaus bittet der Unter­zeichnete die Redaktion des „Wieöb. Tagbl.", folgendes „Eingesandt" m Ihrem aesch. Blatt zu veröffentlichen: Die Eisenbahnen dienen dazu, dem Publikum da? Reisen thnnlichst zu erleichtern. Entgegen diesem Grundsatz des Wesen« der Eisenbahnen haben die preuß. Staatsbahnen am 1. Sept, vorigen Jahres eine Verordnung er­lassen, welche dem Radfahrer das Reisen sehr erschwert, indem sie ihn von der Benutzung der Schuellzügeausschließtund seinRad nicht zu dem auf den preuß. Bahnen üblichen Freigepäck von 25 bx rechnet, tondern für dasselbe, auch für die geringste Strecke, eine Beförderungs­gebühr von 50 Pf. fordert; daß eine derartige Verordnung bei ber wichtigen Rolle, die bas Fahrrad als Verkehrsmittel heute spielt, ein Fehlgriff von Seiten ber Bahnverwaltnng war (der in Rad- fabterfreifen hauptsächlich deshalb unangenehm empfunden wurde weil gerade die preußischen Staatsbahnen die einzigen Bahnen waren, die bis zum 1. September er. die Fahrräder als Paffagier- gut vollständig kostenlos beförderten), ist selbstverständlich und geht nicht nur aus der Unzahl von Unwillensbezeugungen (Petitionen rc.) ncröor, sondern am besten daraus, daß die Eiseichahndirektionen selbst anfangs einzelne und vom 1. Januar 1899 ab die meisten «chnellznge zur Beförderung unverpackter Fahrräder freigegeben haben. Ein Hauptpunkt, gegen den sich die Eingangs elwähnte Denk- !chrift richtet, ist also schon weggesallen. Auch einem weiteren Mißstände, durch bcu die deutsche Fahrrad-Industrie, wie es in der Denkschrift heißt, so schwer geschädigt zu sein glaubt, nämlich, daß ein un­verpacktes Fahrrad von der Fabrik als Passagiergut ohne Begleiter nicht mehr versandt werden dürste, ist bereits dadurch abgehoben, daß ein solches Rad von jetzt ab ebenso schnell als Expreßgut bc- ördcrt werden kann. Es bleiben also nur noch die 50 Ps. Be- örderungSgebiihr und das Ein- und Ausladen durch den Rad- ährer selbst als Angriffspunkte, gegen welche sich die Denkschrift wendet. Was nun diesen letzteren Punkt anbetrifft, so muß es meiner Ansicht nach nur als ein Fortschritt und eine Vergünstigung begrüßt werden, daß die Eisenbahnen atich auf den kleinen Stationen ihre Züge so lange halten lassen, daß der Radfahrer selbst sein Räd icher ein- und auSladen kann, indem er habet noch Alles zu tijun ui der Lage ist (z. B. das Steuerungsschloß festzustellen), was das ruhig' Stehen emes Rades beim Eisenbahntransport erfordert. Jede Radfahrer, dem etwas an dem guten Zustand feiner Maschine ge­legen ist, besonders wenn er nach Benutzung der Bahn noch welter- radeln will, wird lieber sein Rad selbst ein- und auSladen, als daß er btc§ entern mit ber Behandlung eines Fahrrads unkundigen Eisenbahner überläßt. Um auch die Radlerinnen hier nicht zu übergehen, so bin ich bei Ucberjeugung, baß es für eine Dame, die ... cjntr Radtour gewachsen ist, eine Kleinigkeit sein

""*v, u,i Rad selbst aus- und einzulaben; andernfalls bleibt ihr aber auch die Möglichkeit, einen Dienstmann hiermit zu beauftragen.

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v-Der Sozialpolitiker denkt bei dieser Ueberschrist zunächst an das Martyrium der Kinder im Erwerbsleben. Vor seinen Augen stetgen die Bilder jener unglücklichen Wesen auf, die früher in eng­lischen Bergwerken sich abplagen mußten und noch jetzt in italienischen Bergwerken srohnen ober in ber deutschen Hausindustrie an ber Sette der Eltern einen aufreibenden Kampf um ein ktuumeroolles Dasein führen müssen. Diesem Martyrium wird unsere Sozial­gesetzgebung hoffentlich bald ein Ende bereiten. Aber e-3 giedt noch em anderes, welches schlimmer ist als die Frohndienste der Kinder in den Bergwerken und die Abrackernng kaum schulpflichtiger Wesen in manchen Hausindustrieen. Es ist das Martyrium eines Familienlebens, in dem die Eltern zu Henkern ihrer eigenen Kinder werden. Wo heute ein Fabrikherr schulpflichttge Kinder bei leichter Arbeit beschäftigt, da setzt er sich ber Gefahr au3, dem Strafrichter zu verfallen. Die staatlichen Aufsichtsbeamten melden m ihren Jahresberichten die Zahl ber Uebcrtrctunqen der Berbote der Kinderarbeit und manche Politiker machen diese Hebers Uetiingcn zum Gegenstände scharfer Angriffe auf unsere gelammten Sefellschaftlichen Zustande. Jedenfalls beweist bas, wie empfindlich man gegen derartige Uebertretungen ist. Und zwar mit Recht. Ein mogltdjft ausgedehnter Schutz der Kinder vor den gesundheits­schädlichen Einwirkungen des Erwerbslebens ist geradezu eine nationale Nothwendigkett. Daher ist man auch in allen deutschen politischen Parteien darin einig, daß auch die Quälereien in ber Hausindustrie endlich ein Ende finden müssen; nur den besten Weg zu diesem Ende hat man bisher noch nicht eittdeckcn können.

Aber während man so das eine Elend durch die Gesetzgebung zu heilen sucht, hat man vielfach den Blick für em anderes Elend verloren, dessen Heilung weniger von ber politischen Doktorkunst, tote von ber Schärfung der Gewissen erwartet werben kann. Dieses bildliche Elenb wird oft von den Urtbcilen der Strafgerichte wie durch ein Wetterleuchten enthüllt. In der deutschen Krimiual- statmtk bewegen sich die RohheitSverbrechen in auf|ietgenber Linie; dte Statistik faßt die Verbrechen nur gruppenweise zusammen, aber CS vielleicht kein Jrrthum, wenn man aus den immer wieder- «Ürenben Serurtbeilungen von Eltern wegen Mißhandlung ihrer Kinder den Schluß zieht, daß auch diese Art her Rohheits­verbrechen im Steigen begriffen ist. Jedenfalls ist ihre Zahl so beträchtlich, daß es gewissermaßen eine öffentliche Pflicht lst, auf diese Zeichen der elterlichen Entartung hmzuweisen. Es heint: Wer sein Kind lieb hat, ber züchtigt cs. — Gesetzgebung mid gesellschaftliche Anschauung haben aus guten Gründen den eitern ein weitgehendes Züchtigungsrecht zugestanden; aber in fast allen Fallen, in denen sich ber Strafrichter mit Eltern wegen Miß­handlung ihrer Kinder zu befaffcn hatte, handelt es sich keineswegs «m eine kräftige Ausnutzung des gewähtten Züchtigungsrechtes, sondern um gemeine Grausamkeiten, die daran erinnern, daß in manchen Menschen, trotz unserer hochaepricseneu Kultur, selbst den erneuen Kindern gegenüber, die Bestie noch nicht erstorben ist. Aus ber Fülle ber uns zu Gebote stehenden Thatsachcn nur einige Beweise. Vor dem Gericht in Chemnitz wurde ein Vater aus Mittweida zu neun Monaten Gefängniß verurtheilt, weil ihm durch Zeugen nachgewiesen wurde, daß er fein siebenjähriges Söhnchen und sein dreijähriges Mädchen ohne jeden ver­nünftigen Grund mit einem Riemen ober einem starken Stock braun und blau zu schlagen pflegte. Der Vater trat seine un­glücklichen Kinber mit Füßen, selbst wenn sie krank waren, und schleuderte sie bet den Haaren herum. Das gleiche Gericht verurthellte an demselben Tag ein ans Burgstädt stanimenbes Elternpaar, die Frau zu einem Jahr sechs Monaten und den Mann zu sechs Monaten Gefängniß, wegen schändlicher Miß­handlung ihres neun Jahre alten Sohnes. Die Mutter pflegte den Knaben mit einem Birkenstock über Kopf und Rücken zu schlagen und das Kind dann, selbst in der kalten Jahreszeit, nackend in den Hausflur zu stellen. Eines Tages zwang die Mutter bas Kinb, ekelhaften Koth zu verschlingen. Der Vater sah lachend zu, wenn das Kind bis auf das Blut mißhandelt wurde. Dieser Vater geriert) einmal durch die Bitte seines Söhnchens, ob es auf der Straße spielen dürfe, derart in Wuth, daß er das Kind die Treppe hinab warf. Der Knabe verletzte sich hierdurch am Hinterkopfe. Dann mußte er eine Zeit lang barfuß im Schnee iteben. Zeugen sagten vor Gericht aus, daß in den letzten zwei Jahren tast kein Tag ohne Mißhandlungen des Kindes vergangen sei. Wenn die Stubennachbarn aufstanden, lag der schwächliche kleine Kerl ge­wöhnlich schon auf ber Straße, ohne etwas genossen zu haben. Meistens mußte er von den Gaben mitleidiger Nachbarn leben. Bekam das Rinb von den Eltern zu essen, so war es auch Mittags ein »tück Brod mit einem Stück Gurke. Einmal konnte der Knabe überhaupt nichts Festes zu /ich nehmen. Er kam mit geschwollenen Bippen und blutendem Gesicht zu den Nachbarn; in der Ecke, wo gelauert hatte, fand man eine Blutlache. Das Kind hatte eine Stifte als Schlaf statte, in der c8 nicht einmal gerade liegen konnte. Aus anderen Gerichtsverhandlungen ist uns erinnerlich, daß eine Mutter ihr Kind mit einem glühenden Eisen absichtlich brannte, ein Vater seinem Knaben Hände und Füße zu binden und ihn dann barbarisch zu züchtigen pflegte. Auch die Wiesbadener Ge­richte haben sich öfter mit rohen Eltern zu befassen, die ihre Kinder furchtbar mißhandelten, doch wozu noch mehr Beispiele? — In allen diesen und zahlreichen anderen Fällen handelte es sich nicht Nm Thaten von Geistesgestörten, sondern um Grausamkeiten Gesunder.

Wie tief müssen Eltern innerlich verkommen jein, wenn sie derart zu Henkern und Folterknechten der eigenen Kinder werden I Jedermann sollte solchen Missethaten gegenüber nicht bloß nach erklärenden Gründen suchen und vorübergehendeTheilnahme zeigen, sondern immer Positiv helfend eingreifen. Jeder Mensch hat gewisse ernste Pflichten gegen die Allgemeinheit. Zu diesen Pflichten ge­hört auch der Schutz schwacher Kinder und sei es selbst gegen die Rohheiten der eigenen Eltern. Wer diese Pflicht nicht erfüllt, begiebc sich eines seiner schönsten und wichtigsten Menschenrechte. Nicht feiges Vertuschen und scheues Zurückweichen ziemt fick, fonbem nach ruhiger Ueberlegung ein festes und nachdrückliches Zugreifen, Wenn es nöthig ist, selbst mit Hülfe des Strafrichters. Also auch für derart mißhandelte Kinder etwas mehr Nächstenliebe. Ein ernstes Einschreiten zu rechter Zeit würde vielleicht verlotterte Eltern noch auf den guten Weg bringen. Warum soll man auch leise­tretend den Tadel gegen Personen unterdrücken, die sich durch ihre Handlungen selbst außerhalb der Gesetze der Moral gestellt haben? Nachsichtsvolle Duldung ist nicht immer eine Tugend, am wenigsten aber, wenn schuldlose, unmündige Wesen, die auf unsere Nächsten- fiebe und Menschenpflicht Anspruch haben, unter ihr leiden müssen.