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VikstOkim (lanlilatt.

48. Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgaben. BezugS-PreiS: durch den Verlag 50 Pfg. monatlich, durch btt Post 1 Mk. öö Psg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgasse 27.

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cw » cu für die Abend-Ausgabe bis 11 Uhr Dormittags, für die Morgen-Ausgabe bis 3 Uhr Nachmittags. Für die Aufnahme später eingcrcichter Anzeigen zur

Ctgen'^leunijllle uächsterschcinenden Ausgabe wird keine Gewähr übernommen, jedoch nach Möglichkeit Sorge getragen.

N». 857. Fernsprecher N». 52. Mittwoch, den 30. November. Fernsprecher N-. 52. 1898.

Morgen-Ausgabe.

Iür öen Monat Iezemöev auf das Wiesbadener Tagblatt" ZU abonniren, findet sich Gelegenheit im Derlag kauggasse 27, bei den Ausgabestellen, den Zwcig-Lxxeditioiten in den Nachbar­orten und sämmtlichen deutschen Reichspostanstalten.

Die bedingte Begnadigung.

Im Reichsjustizamt wird an einer Denkschrift über die bedingte Verurtheilung gearbeitet, worin auch auf die Er­fahrungen Bezug genommen werden soll, die wir in Deutsch­land mit der bedingten Begnadigung gemacht haben, welche bei uns als Surrogat für die bedingte Verurtheilung ein» geführt worden ist. Wir sagten als Surrogat, und eine bessere Bezeichnung verdient das Institut der bedingten Begnadigung in der That nicht. Die bei uns zuerst in Preußen und darauf auch in den anderen Bundesstaaten ein­geführte Nechtsform der bedingten Begnadigung unterscheidet sich von der bedingten Verurtheilung, deren Einführung bei uns seit langen Jahren angestrebt worden war, ganz außer­ordentlich. Während inden anderenLändern, die sich jener neuen Rechtsbildung zuwandten,die bedingte Verurtheilung in der Hand des hier unverkennbar zuständigen Richters liegt, erfolgt bei uns auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine bedingte Begnadigung auf dem Verwaltungswege, und zwar auf Grund einer von der Justizverwaltung vorgenommenen Prüfung. Rach dem Ablauf einer bestimmten Bewährungsfrist erfolgt die Prüfung, ob Der Verurtheilte zu begnadigen sei. In Kraft tritt die bedingte Begnadigung nur bei Freiheitsstrafen, die sechs Monate nicht übersteigen, und nur, wenn der Verurtheilte das 18. Lebensjahr nicht überschritten hat, noch nicht vor­bestraft ist und die Hoffnung auf eine Besserung vorhanden ist. Nur in wenigen Bundesstaaten können, und zwar auch nur ausnahmsweise, Erwachsene der bedingten Begnadigung theilhaflig werden.

Als man sich bei uns zur Einführung der bedingten Begnadigung entschloß, geschah dies, weil man sich der Nolhwendigkeit einer Reform der Strafrechtspflege auf diesem Gebiet nicht mehr verschließen konnte, aber andererseits den Schritt zur bedingten Verurtheilung scheute. Durch die be­dingte Begnadigung, die man als eine Vorstufe zur be­dingten Verurtheilung ansah, wollte man Material zur Bc- urtheilung dieser letzteren Rechtsform sammeln. Wir haben von vornherein unsere ernsten Bedenken dagegen geltend gemacht, daß das Ziel der bedingten Verurtheilung auf diesem Umwege erreicht werden soll, und wir fürchten sehr, daß unsere damaligen Bedenken sich als gerechtfertigt erweisen werden. Wir fürchten, daß die erwähnte Denkschrift nicht za einem günstigen Urtheil über die Erfahrungen gelangen wirb, die wir in Deutschland mit der bedingten Begnadigung gemacht haben, und wir würden uns über ein solches Ergebniß keineswegs wundern, denn es handelte sich hierbei um einen Versuch mit untauglichen Mitteln. Fällt also das Resultat ungünstig aus, so würde das garnichts gegen das über allen Zweifel erhabene Prinzip beweisen, welches der be­dingten Verurtheilung zu Grunde liegt, sondern nur gegen die unvollkommene Art, in der man bei uns versucht hat, dies Prinzipprobeweise" in die Praxis zu übertragen.

Dieses Prinzip beruht auf der richtigen von der Juris­prudenz heute allgemein anerkannten Erwägung, daß durch Freiheitsstrafen in manchen, ja vielleicht vielen Fällen mehr Schaden als Nutzen erzielt wird, »jn all den Fällen, wo die Gelegenheit zum Verbrecher macqte und wo der Delinquent aufrichtige Reue über seine That empfindet, wird das Gefängniß häufig genug die Veranlassung sein, daß der Uebel- thäter noch weiter auf die Bahn des Verbrechens getrieben wird. Dagegen wird in diesen Fällen die Androhung, daß beim Rückfall mit der neuen die alte Strafe verhängt wird, häufig eine wirksame Mahnung und Warnung bilden. Darüber, in welchen Fällen eine solche Aussetzung der Strafe angebracht ist, kann aber zutreffend und mit der Aussicht auf Erfolg lediglich der Richter entscheiden, welcher die Verhandlung vorgenommen, das Urtheil gefällt und Einblick in die Persönlichkeit und die Verhältnisse des Jnculpaten gewonnen hat. Bei uns dagegen hat der Richter ohne Rücksicht auf jene Vergünstigung seinen Spruch zu fällen und alsdann erfolgt lediglich auf Grund der Akten und der schriftlichen Berichte die Entscheidung über die etwaige Aussetzung der Strafe. Diese Entscheidung ruht formell bei der Krone, thatsächlich aber auch nicht einmal bei der Justizverwaltung, sondern in Wahrheit bei dem ersten Staatsanwalt, von dem der betreffende Antrag ausgeht. Daß auf diese Weise eine sachliche und den Verhältnissen entsprechende Entscheidung nicht im Entferntesten so gesichert wird, als wenn sie von dem Richter gefällt würde, liegt auf der Hand. Ferner ist bei uns der zweite Fehler gemacht worden, daß man. die Mingte Begngdigung auf die jugendlichen Verbrecher an­

wandle, ohne gleichzeitig einen Ersatz für die forlfallende Strafe vorzusehen, wie ihn die bedingte Verurtheilung kennt. In vielen Füllen erweist es sich als dringend nothwendig, den jugendlichen Verbrecher, den man von der Strafe befreit hat, der Zwangserziehung zu überweisen, um ihn vor der Gefahr des Rückfalls zu bewahren. Da dies bei uns nicht ge­schehen ist, wird man sich umso weniger wundern dürfen, wenn die erwähnte Denkschrift zu ungünstigen Ergebnissen kommen soll, die eben gegen das Prinzip selbst garnichts beweisen würden. Bei der angestrebten reichsgesetzlichen Regelung der Materie, die voraussichtlich in einer der nächsten Sessionen de» Reichstag beschäftigen wird, werden die Bei un§ gemachten Erfahrungen naturgemäß mehr nach ihrer negativen, als nach der positiven Seite zu verwenden sein. Dr. jur. P.

(Nachdruck verboten.)

DasIltis-Denkmal".

In beistehender Zeichnung geben wir unseren Lesern eine Ab­bildung des Iltis-Denkmals, welches der Ermnerung an die mit dem KanonenbootIltis" am 23. Juli 1896 im Tarfun an der Nordostküste Shantungs untergegangene Besatzung gewidmet

ist. Dasselbe wird auf dem Friedhof bei dem Shantung- vorgebirge aufgestellt, auf welchem die geborgenen Leichen der Er- tninkenen begraben wurden. Das Denkmal ist aus Bronze gegossen, etwa 8 Meter hoch und baut sich auf 3 Granitstufen auf. Diese tragen ein auS gleichem Material hergestelltes Postament mit 4 Tafeln. An der vorderen Seite etne Abbildung des nntergegangenen Kanonenbootes, auf der Rückseite die Widmungstafel und an den Seitenflächen die Namen der umS Leben gekommenen Offiziere und Mannschaften. Auf den Schleifen der deutschen Reichsflagge be­findet fich die Inschrift:Die Deutschen OstasienS" und dieKaiser­liche Marine". Von diesen beiden stammt der Fonds für die Er­richtung des Denkmals. Der Schöpfer des Denkmals ist der Bild­hauer August Kraus in Berlin, ein Mitarbeiter von Reinhold Begas.

«an

Aus Stadt und Sand.

Wiesbaden, 30. November.

Grschichtslralcnder. 30. November. 1466: Andr. Doria, gennefischer Staatsmann, * Carrascosa. 1667: Jonath. Swift, englischer Satiriker, * Dublin. 1750: Moritz, Marschall von Sachsen, f Chambord. 1793: Sieg der Preußen über die Fran­zosen bei Kaiserslautern. 1802: Ad. Trendelenburg, Philosoph, * Eutin. 1817: Theod. Mommsen, Geschichtsschreiber, * Garding, Schleswig-Holstein. 1830: Aut. Rubinstein, Komponist, * Wecht- worynetz bei Jassy. 1846: Friedrich List Nationalokonom, f (Selbstmord) Kufstein. 1870: Ducrots Ausfall aus Paris, bet Villiers zurückgeschlagen. 1878: CH. H. Lewes enal. Kultur- Historiker, f. 1897: Heinrich Marquardfen, Jurist und Politiker, t Erlangen.

Zur Urgulirmtg der Langgasse. Bekanntlich hat der Langgaffe 37 wohnende Apotheker Herr Kurz sich nun bereit er­klärt, sein in die geplante Fluchtlinie fallendes etwa 7 Quadrat­meter großes Terrain zuin Einheitspreise von 776 Mk. pro Qmdratmeler, insgesammt also etwa 5432 Mk., der Stadt al>- zutreten. Nachdem sich die Stadtverordneten bereits in ihrer letzten Sitzung mit dem Ankäufe einverstanden erklärten, hat dies jetzt auch der Magistrat gethan.

Da, Ktadtbauamt wurde beauftragt, fich mit der Süd­deutschen Eisenbahn-Gesellschaft in Verbindung zu setzen behufs einer möglichsten Beschleunigung der Vorlagen zu der neu projek- tirten elektrischen Bahnlinie in hiesiger Stadt (Bahnhof- Rhcinstraße - Ringstraße - Sedanplatz - Weißenburgerstraße-Unter den Eichen).

Andrrasmarkt. Zur Vorfeier des großen Volksfestes im Etablissement Walhalla findet schon heute Mittwoch, Abends 8 Uhr, im Haupt-Restaurant Walhalla ein großes Konzert vor­wiegend heiterer Art statt. Der Eintrittspreis einschließlich Pro­gramm beträgt nur 20 Pf. Zur gleichen Stunde beginnt im Walhalla-Theater die Abschieds-Vorstellung des gesummten November-Programms, wobei auch die vortreffliche Miniatur, Soubrette Käthchen Loisset und der beliebte Komiker Paul Backer zum unwiderruflich letzten Mal auftreten. Donnerstag und Freitag finden, wie bereits erwähnt, keine Vorstellungen statt, da auch die Räume des Walhalla-Theaters in den Dienst des Volksfestes ge­stellt werden und speciell dem großenKirmesball" bienen.

Misstons-vortrag. Herr Missionar Hoffmann von der Rheinischen Mission (Barmen) wird Donnerstag, 1. Dezember er., Abends 87« Uhr, tut großen Saale des Evangelischen Vereins- Hauses, Platterstraße 2, einen Vortrag halten über:Die Mission auf Nen-Guinen." Jedermann ist eingeladen und der Eintritt freu

Das Deichs-Postamt richtet mich in diesem Jahre an das Publikum das Ersuchen, mit den Weihnachtsversen­dung en bald zu beginnen, damit die Packetmassen sich nicht in den letzten Tagen vor dem Feste zu sehr zusammendrängen, wodurch die Pünktlichkeit in der Beförderung leidet. Bei dem außerordeitt- lichen Anschwellen des Verkehrs ist es nicht thunlich, die gewöhnlichen Beförderungsfristen einzuhalten und namentlich auf weitere Ent­fernungen eine Gewähr für rechtzeitig« Zustellung vordemWeihnachtS- fc t zu übernehmen, wenn die Packete erst am 22. Dezember oder noch später eingehefert werden. Die Packete sind dauerhaft zu verpacken. Dünne Pappkasten, schwache Schachteln, Ciaarrenkistenrc. sind nicht zu benutzen. Die Aufschrift der Packete muß deutlich, vollständig und haltbar hergestellt sein. Kann die Aufschrift nicht m deutlicher Weise auf das Packet gesetzt werden, so empfiehlt sich die Verwendung eines Blattes weißen Papiers, welches der ganzen Fläche nach fest aufgeklebt werden muß. Bei Fleischsendungen und solchen Gegen­ständen in Leinwandverpackung, welche Feuchtigkeit, Fett, Blut rc. absetzen, darf die Aufschrift nicht auf die Umhüllung geklebt werden. Am ztveckmäßigsten sind gedruckte Aufschriften aus weißem Papier. Dagegeit dürfeti Formttlare zu Post-Packetadressen für Packet-Auf- schnften nicht verwendet werden. Der Raine des Bestimmungsort» muß stets recht groß und kräftig gedruckt oder geschrieben fein. Die Packetaufschrift muß sämmiliche Angaben der Bealeitadresse eitt- halteu, zutreffenden Falles also den Frankovermerk, den Nachnahme­betrag nebst Namen und Wohnung des Absenders, den Vermerk der Eilbestellung rc., damit int Falle des Verlustes der Begleit­adresse das Packet auch ohne dieselbe dem Empfänger ausaehqndigt werden kann. Auf Packctcn nach größeren Orten rst die Wohnung des Empfängers, auf Packcten nach Berlin auch der Buchstabe des Postbezirks (C., W., SO. rc.) anzugeben. Zur Beschleunigung des Betriebs trägt es wesentlich bei, wenn die Packete frankirt auf­geliefert werben; die Vereinigung mehrerer Packete zu einer Begleit­adresse ist thunlichst zu Denneiben.

Kiedricher Kai. In der Bicbricher Kaiangclegenheit hat die Verkchrskommission des Magistrats ihren Bericht ausgearbeitet. Es wurde beschlossen, denselben zu vervielfältigen und den einzelnen Magistratsmitglicdcrn zuzustellen. Eine Beschlußfafsttng über den Bericht selbst behielt sich der Magistrat vor.

Schlaft dri offenem Fensterl Noch immer ist sich ein großer Theil des Publikums mcht klar darüber, daß man Nacht» bei offenem Fenster schlafen muß, und indem man von giftigen Dünsten faselt, die Nachts dem Erdboden entsteigen sollen, hält man, ein wahrer Abderiteustreich, die einzigen giftigen Dünste, von denen man Nachts sprechen kann, gar eifrig m dem wohlvcrschlosscncn Schlafzimmer zusammen. Denn in der Nacht athmet ein Mensch in erhöhtem Maße Kohlensäure aus, sucht dagegen aber auch itt erhöhtem Maße Sauerstoff aufzunehmen, und oiefem letzten Be­dürfnis wird der Schläfer sehr bald nicht mehr genügen können, wenn die geschlossenen Fenster eine ausreichende Sauerstoffzusuvr verhindern.' Man hat, so schreibt K. Beerwald in der Zeitschrift für diätetische und physikalische Therapie, gesunden, daß in einem geschlossenen Raume von 45 Cubikmetcr in der Nacht allein durch den Bewohner der Kohlensäuregehalt auf 8 bis 10 pro Tausend geftieaen war, während reine Luft nur 4 pro Tausend, d. 6. 0.4 gehn. Kohlensäure im Liter atmosphärischer Luft enthielt. Diese Zahlen geben einen festen Maßstab auch fiir die sonstigen Ver­unreinigungen der Zimmcrlust während der Nacht, und sie beweise», wie erschwert bei geschlossenen Fenstern der Zutritt reiner, sauer­stoffreicher Lust ist. Es darf daher nicht Wunder nehmen, wenn tn einem derartig schlecht vcntilirten Raume der Schlaf ein un­ruhiger ist und am nächsten Morgen die erhoffte Erquickung fehlt, ja sich vielleicht sogar Kopfschmerzen eingestellt haben.

Tagblatt-Sammlnngrn. Es gingen bei uns ein für: Frühstück armer Kinder von H. B. 20 Mk., Ungenannt 10 Mk.; für die Blindenanstalt von H. B. 6 Mk.; für btt Kinde rbewahran statt von H. B. 6 Mk.; für Kohlen für arme Leute von H. B. 20 Mk.: für bic Westerwä l der Krankenpslegerinnen von S. B. 2 Mk., E. K. 2Mk., Marie Hammerschmidt 1 Mk. Herzlichen Dank Namens der Bedachten! Weitere Gaben nimmt derTagblatt"-Verlag gern entgegen.

- Kleine Notizen. Die Gustav-Freytagstratze von der Solms- bis zur Beethovenstraße wird zum Zweck der Herstellung einer Wasser- und einer Gasleitung auf die Dauer der Arbeft für den Fährverkehr polizeilich gesperrt. Behufs Ausbauuna der Walluferstraße wird der in diese Straße fallende, zwischen dem Kaiser Friedrich-Ring und dem Geleise der Schwalbacher Bahn belegene Feldweg voni 1. kommenden Monats an während der Dauer der Arbeit für den Fuhrverkehr gesperrt. Zum bevor­stehenden Lokalfest sind eine Andreasmarkt-Riesen- postkarte in 8-sachem hochfeinem Chromodmck zu 80 Pf. und 6 neue Andreasmarktkarten erschienen und in allen hiesigen Buch­handlungen, sowie bei dem Verlage von Rud. Bechtold u. Comp. hie» zu haben. DieWäschbitt" erscheint zum Andreasmarkt und wird auch dieses Mal etne ganze Fülle interessanter Gedichte und Witze bringen.

(Weitere Lotalnotizen liehe Nachtrag.)

Perrins-Uacheichten.

(Kurze sachliche Berichte werden bereitwMgst unter dieser Ueberschrift ausgenommen.)

* Der ,Westend-V erein" haft auch dieses Jahr wieder sein gewohntes ,Dippehas"-Essen, und zwar am Mittwoch, den 7. Dezember, Abends halb 9 Uhr, in der Turnhalle der .Turn- Gesellschäft", Wellritzstraße 41, ab. Daselbst ist eine Liste zum Einzeichncn offengelegr. Auch bei den Kommisfionsmitgliedcrn Herren Wild. Bischof, Walramstraße 10, Heinrich Haßler, Bertramstraße 11, Georg Moos, Bismarck-Ring 21, und Albert Schröder, Srdan- straße 9, I, liegen Listen zum Einzeichnen offen. Dieselben werbet Samstag Mittag geschlossen. Da» Gedeck kostet ttotz der Hasen-