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Dienstag, den 8. April
1898
Da- 160
Fernsprecher No. 52.
Fernsprecher N». 52.
Abend-Ausgabe
Dr. jur. P.
Deutsches Deich
Zeitung' Italien
meldet, kehrt der Grobher
wieder noch Darmstadt zurück.
doch nicht ohne Weiteres behauptet werden können, da schon der § 35 der Gewerbeordnung Handhaben bietet, um unlauteren Elementen unter den Rechtskonsulenten entgegenzutreten. Diese Handhaben werden aber durch den § 143 der Sivil-Prozeßordnung auch in der veränderten Gestalt erheblich verstärkt. Wird doch in der Begründung zu dem Gesetzentwurf über die Abänderung des § 143 ausdrücklich bemerkt: „Selbstverständlich wird die Landes-Justizverwaltung oder die von ihr mit den erforderlichen Anordnungen betraute Behörde auch in der Lage sein, die Zulassung örtlich oder
sachlich zu beschränken."
Wandlungsfähigkeit und dauerzähe, durchgründungsfrohe Versenkung in den Stoff, das vollkommene, bräutlich hingebende Aufgehen in der auserkorenen Geistesliebe, der bcgeisterungsfeurige, begeisterungzeugende Wagemuth, der alle Kräfte und Triebe und des Lebens Bestes völlig einer Sache zum Opfer bringt und dessen innerstes Streben, wie die Magnetnadel nach Norden, ewig und unverrückbar einem einzigen Pole znstrebt: dem schönen, heilig-erhabenen, einer großen Idee entsprossenen Jdealbilde.
Die künstlerische That, die der Tondichter August Bu-ngert in seinen beiden großen Musiktragödiencyklen „Homerische Welt" vollbringt, erfordert allerdings noch etwas mehr. Sie fordert in erster Linie eine poetische uub musikalische Begabung, die sich nicht etwa wie Herr und Knecht, sondern in echter Brüderlichkeit verbindet, eine Erscheinung, welche bekanntlich äußerst selten auftritt. Sie fordert ferner völliges Beherrschen des darzustellenden Gegenstandes und , der darstellenden Knustmittel, Freiheit und Weite des künstlerischen Gesichtskreises, universelle geistige Bildung, echte selbstherrliche Schöpferkraft und jene Tiefe und Naivität der poetischen Intuition, die wir nur beim wahren Dichter finden. Sie fordert mit einem Worte: einen geborenen Poeten, einen Poeten mit dem Januskopfe des Ton- und Wortdichters.
Ob die sogenannte „Kritik" mit dieser Behauptung sich einverstanden erklärt oder nicht, das läßt mich vorläufig vollkommen kalt. JahrzehntelangeBcobachtungen und Erfahrungen haben mir vor den Epigonen des Vaters der „Kritik der neuen Vernunft" keine besondere Achtung beigcbracht. Und ganz besonders wenig in Bezug auf die sogenannten Musikkritiker. Wenn ich das kritische Hexenkesselgebräu betrachte, das Bungerts „Odysseus' Heimkehr" und „Kirke" in Hamburg, Dresden und Leipzig zum Sieden brachten, dann übet«
:f fiof- und Personal-Nachrichten. Wie die „Darmstädter ~ ' '»erzog heute Abend ans
— Der nenernaniite Direktor
kommt mich unwillkürlich die Lust, wie Mephisto in der Hexenküche nach einem umgekehrten Wedel zu greifen und eine kleine Scene zu machen. Na, wer weiß, was noch geschieht! Vorläufig konstariren wir zunächst in pflichtschuldiger Reportertreue den entschiedenen Erfolg, den „Odysseus' Heimkehr" heute Abend bei der ersten Aufführung in der Hauptstadt der preußischen Intelligenz davontrug. Daß die hiesige „Kritik" den Versuch machen wird, die von dem Tondichter errungenen Lorbeeren zu zerpflücken, sollte mich gar nicht wundern. Gewiffe Leute bleiben wie die Kinder: ihre Arme sind zu klein, um etwas zu pflücken; darum üben sie ihre Muskeln im Zerpflücken. Bungert mag seine heimliche Freude ander babylonischen kritischen Sprachverwirrung haben, die er mit den beiden Musiktragödien seiner „Odyssee" heraufbeschwor. Hier in Berlin wird das Unheil vielleicht noch größer als in Dresden und Hamburg. Und die Leser der Tages- und Fachblätter werden schließlich vor lauter widersprechenden „Urtheilen" der „Autoritäten" nicht mehr wissen wo sie dran sind. Ich weiß da nur einen Rath: „Macht's nicht wie die kritischen „Autoritäten" und urtheilt nach flüchtigem, einmaligem Hören, sondern kauft Euch den Klavierauszug und wenn möglich die Partitur und studirt und hört nicht einmal, nein zwei- und dreimal und dann — wenn Ihr ein musikalisches Herz im Leibe habt und zu den wirklich musikalisch Gebildeten Euch rechnen dürft! — dann urtheilt!" Meines Erachtens — die Ambition, als Tageskritiker zu gelten, fehlt mir, obgleich ich glaube, etwas von Musik und anderen schönen Dingen zu verstehen! — meines Erachtens ist Bungerts „Homerische Welt" die bedeutendste musikdramatische That, die in der Neuzeit zu verzeichnen bleibt, und wenn das alte: voi populi voi Del! Recht hat, wenn der Erfolg auch in griffigen Dingen de» Außschlag girbt, dann bin ich mit dieser meiner Behauptuna
»t* * für die Abend-Ausgabe bis 11 Uhr Vormittags, für die Morgen-AuSgabe bis 3 Uhr Nachmittags. — Für die Ausnahme später eingereichter Anzeigen zur
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46. Jahrgang.
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Die Rechtskonsulenten.
Unter den Abänderungen, welche die jetzt in der Kommission des Reichstags durchberathene Novelle zur Civil- Prozeßordnung durchführen will, ist ein Zusatz zu § 143 von einschneidender praktischer Bedeutung. Dieser Paragraph der Civil-Prozeßorduung bestimmte bisher, daß das Gericht Bevollmächtigte und Beistände, welche das mündliche Verhandeln vor Gericht gewerbsmäßig betreiben, zurück- weisen kann. Die Vorlage macht hierzu den von der Kommission gutgeheißenen Zusatz, daß diese Vorschrift keine Anwendung auf Personen findet, denen das mündliche Verhandeln vor Gericht durch eine Seitens der Justizverwaltung getroffene Anordnung gestattet ist.
In der der Novelle zur Civil-Prozeßordnung beigegebenen Begründung wird diese Abänderung der Bestimmung des § 143 damit motivirt, daß die Bestimmung bei den einzelnen Amtsgerichten sehr verschieden gehandhabt werde und die daraus sich ergebende Unsicherheit in den Kreisen der Rechtskonsulenten lebhafte und oft wiederholte Klagen hervorgerufen habe. Indessen lasse sich, auch wenn man anerkenne, daß die Thätigkeit solcher Personen im amtsgerichtlichen Verfahren unter Umständen mit den Aufgaben der Rechtspflege wohl vereinbar sein kann, die Vorschrift nicht einfach beseitigen. § 35 der Gewerbeordnung, der die gewerbsmäßige Besorgung fremder Rechlsangelegenheiten polizeilich ? ttnterfagt, wenn Thatsachcn vorliegen, welche die Un- k Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden darthun, sei unzureichend. - Der Vorschlag aber, einer willkürlichen Handhabung der Unach § 143 dem Richter zustehenden Befugniß dadurch MSchranken zu ziehen, daß gegen die Zurückweisung das Recht Mdcr Beschwerde gewährt wird, würde den Fortgang des Wkechtsstreits zum Nachtheile der Parteien verzögern. Des- Walb schlägt die Regierung als gangbarsten Weg die er- wähnte Abänderung vor.
Wk : Von Seiten der Anwälte wird der Vorschlag mit Ent- fchirdenheit bekämpft, und der Verein deutscher Anwälte Usowie die Vorstände von Anwaltskammern haben dagegen r Petitionen an den Reichstag gerichtet. In diesen Petitionen L wird geltend gemacht, daß die Neuerung eine materielle | und ideelle Schädigung des Anwaltsstandes bedeute, und | cS wird hervorgehoben, daß es ungerecht sei, den Kon- I suleuteu Rechte einzuräumen, ohne daß ihnen die Pflichten U ruferlegt werden, die der Anwalt auf sich nehmen müsse.
| Es darf aber andererseits nicht verkannt werden, daß
der Beruf der Rechtskonsulenten für alle die kleinen
I Amtsgerichte, an denen sich Anwälte aus Mangel an
lohnender Praxis nicht niederlassen, eine Nothwendigkeit i ist. Gegen Ende des vorigen Jahres betrug die Anzahl der I Amtsgerichte, in deren Bezirk sich noch teilt Rechtsanwalt | niedergelassen hat, 785. Für diese Bezirke, die vor Allem k in Süd- und Westdeutschland gelegen sind, hat sich aber U eine Erleichterung der Thätigkeit der Rechtskonsulenten als sehr erwünscht herausgestellt. Daß diese erleichterte Zu- M laffung nothwcndig Mißstände im Gefolge haben muß, wird
zu machen und um Sie hierdurch nach Möglichkeit nicht in Ihrem Einkommen zu beeinträchtigen, an das Kriegsministerium verfügt, daß Ihnen vom 1. April d. I. ab die gesetzlich zustehende Pension angewiesen, und daß Ihnen außerdem von diesem Zeitpunkt an ein Zuschuß zur Pension nach Maßgabe bereiter Mittel gezahlt werden soll. Zudem ich Sie hiervon benachrichtige, benierke ich, daß, wenn Sie auch durch diese Verfügung in dar Verhältniß der Offiziere z. D. treten. Sie dennoch die aktiven Dienstzeichen sortzu- tragen haben und auch ferner in der AncicunitälSliste der Generalität geführt werden. Auch habe ich bestimmt, daß Ihr Sohn, der Major v. Blumenthal, aggregirt dem oldeuburgiichen Dragoner-Negiment Nr. 19, aus seinem Kommando als Adjutant bei der 3. Armee-Inspektion in gleicher Eigenschaft zum Chef des reitenden Feldjägercorps übertritt. Ich darf erwarten, daß Sie in dieser im Jntereffe der Armee nicht von der Hand zu weisenden Verfügung auch meine Fürsorge für Sie und meinen Wunsch, der Armee Ihren gefeierten Namen und Ihre Zugehörigkeit in der bisherigen Weise zu erhalten, erkennen werden. Berlin, 28. März 1898. gez. Wilhelm." Daraus gehl hervor, daß der alte Herr gegen seinen Willen seiner Stellung enthoben und vensionirt worden ist und daß man ihm durch einen Zuschuß zur Pension diese unerwünschte Maßregel einigermaßen zu versüßen sucht. Der General-Feldmarschall ist 88 Jahre alt.
* Derr v. Ggidy k«didirt, wie schon berichtet, im Wahlkreise Elberfetd-Barnleu als ReichStagrkaudidat. Bei der großen Wichtigkeit des Umstandes für unser politisches Leben, daß ein Mann von seinem Freimuth seiner Ansichten und seiner Unabhängigkeit von jedem Parteiweseu im Nathe unserer höchsten Volksvertretung einen Sitz finden soll, und bei dem großen Interesse, das man dem Manne entgegenbringt, der hier durch seine Vorträge in allen Kreisen Boden gewann, haben wir es für zweckmäßig erachtet, ab und zu Stimmnugsbilder ans dem offenbar mit Erfolg „in Angriff genommenen" Wahlkreise zu bringen. So schreibt mau uns soeben aus dem Wupperthal: Wir haben eine Egidh-Woche hinter uns, reich an Aufregungen. Egidys Freunde, die aus ganz Deutschland ihn im Geiste dorthin begleitet halten, mögen in Spannung gewesen sein, wie er dort seinen Weg finden werde, wo nach der Ansicht Tausender alle Vorbedingungen für seine Kandidatur so ungünstig wie möglich sein sollten. „Das Wupperthal wird ihn nicht verstehen, und die Sozialdemokraten werden wie ein Mann gegen ihn stehen!" Egidy kam. Er kam allein und stellte fich selbst ans, getreu seinem Grundsätze: „Wenn ich unser ganzes Parteiweseu bekämpfen will, so darf ich nicht Zugehöriger einer Partei sein!" Aus den Bierbänken lachte man über dies sonderbare Beginnen. Man lachte, aber man hörte und — lachte nicht mehr. Eine Zeitung verkündete gleich zu Anfang, sie werde sich nicht weiter um ihn bekümmern. Als Egidy daun diesen Satz in einer Versammlung vorlas und erklärte, eine Zeitung sei nicht berechtigt, eigenmächtig ihren Lesern das vorzuenthalten, was sie wissen müßte» und doch wohl auch wissen wollten, da nahm die Zeitung ihre Berichterstattung wieder ans. Als in derselben Versammlung betont wurde, es seien zwei Gegenkandidaten anwesend und man möge sie zum Worte lassen, wurden sie wiederholt aufgesordert und — schwiegen. Als daun an verschiedenen anderen Abenden immer weitere Streife anfingen, sich für Egidy zu erwärmen, veranstaltete der Christlich-soziale Wahlverein eine Volksversammlung im evangelischen Vereinshause. In demselben Saale hatte Egidy Tags vorher fich den Elberfelder Frauen mit einem ganz großartigen Vortrag über „Welt- und LebenSanschauung" vorgestellt. Zu der christlich-sozialen Versammlung erschieneu knapp! so viel Männer, alS.gestern Frauen zu Egidy gekommen waren. Der Vorsitzende betonte, der Gedanke emeH Kartells aller Ordnungsparteien gegen die Sozialdemokraten stamme von seiner Partei und fei von derselben erst bann wieder fallen gelassen worden, als sich gezeigt habe, daß der Kartellkaudidat keiner, von den Ihren sein werde. — „Da haben wir uns zurückgezogen und wählen nun unseren eigenen Kandidaten, und wenn er nicht durchkommt, nun, so schadet eS auch nichts." Mit diesen deilk- würdigen Worten wurde die Versammluilg eröffnet. Die Partei' ähnle garnicht, wie sehr solche Taktik der Sozialdemokratie und — dem vielgeschmählen Herrn v. Egidy die Wege ebnete. Hieraus hielt der Partei-Kandidat Heisterniann feine Programmrede, lang und eintönig; sic fesselte nur bann, wenn Redner gelegentlich eine Bemerkung über feinen Gegner Egidy machte, der wie ein Blitz
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Odysseus in Krrlin.
H (eigener Aufsatz für das „Wiesbadener Tagblatt".) Srrlht, 31. März.
Die griechische Götter- und Heroenwelt hat den Opernff tornponisten bekanntlich von jeher Stoff in Hülle und Fülle ff geliefert. Wie oft uns in derOpernlitteratur eine Jphigenia 3 feunb Phädra, eine Ariadne und Olympia begegnet, ist in j M Voller Ziffernwahrheit nur durch mühselige statistische Arbeit ff frstzustellen. Schon das erste, von Peri völlig in Musik fe übersetzte italienische Drama des begabten Ottavio Rinuccini, L das vor nun 300 Jahren — irre ich nicht,, wohl die erste U historisch nachweisbare Oper! — im sonnigen Florenz zur k Aufführung kam, hatte seine dichterische Grundlage („Daphne" schieß es) aus der schönen Hellenenwelt sich geholt. Martin Opitz, unser braver poetischer Schulmeister, verfaßte ein paar ^Jahrzehnte später als erstes deutsches Operntextbuch eine ^.Nachahmung von jenem Libretto, die der ehrsame Kapell- s meister Schütz in Dresden (das Helle Dresden ist in der Geschichte der Oper nun einmal von grundlegender Bedeutung) anno 1627 I In Schützenmusik setzte. Wie oft jedoch die Opernkomponisten | ihre librettogierigen Finger nach den unerschöpflichen Mpoetischen Apfelbäumen der griechischen Hesperidengärten auch k ausstreckten — das Land, auf dem diese Garten liegen, E den Grundboden hellenischer Kunst und hellenischen Geistes, 8-das Alpha und Omega jedes Epikers: den ewig jungen i Götterdichter Homer für das Musikdrama zu erobern und Ilias wie Odyssee auf die Opernbühne zu übertragen — dieses Wagniß hat seit Entstehung der Oper bis auf den Wheutigen Tag nur Einer unternommen. Selbstverständlich Urin Deutscher; denn zu einem solchen Wagniß gehört k per Vollbesitz des echten deutschen Idealismus: die ganze, ffr yur dem Deutschen mögliche künstlerische Sichselbstentäußerung,
der Kolonial-Adthcilung des Auswärtige!, Amtes, Dr. v. Buchka, hat gefiert! fein neues Amt übernommen.
* Kerttn, 5. April. Die Minister Miquel und Dr. Bosse haben sich in Begleitung vou Näthen ans dem Finanz-, KultuS- unb dem Ministerium bet öffentlichen Arbeiten nach Danzig begeben, um Gebäube und Baustelle zu besichtigen, die zur Errichtung einer technischen Hochschule bortfelbft in Frage kommen.
Aus besonderen Wunsch des Kaisers wirb in nächster Zeit ein Hauptmann aus dem Generalfiad ins englische Hauptquartier im Suban abgefanbt werben, um ben egyptischen Felbzug aus unmittelbarer Anschauung kennen zu lernen. Den Namen des Betreffenden können wir noch nicht nennen; es ist ein mit asrikanischen Verhältnissen sehr vertrauter Manu.
* Militärisches. Das „Militärwochenblatt" veröffentlicht nachstehende Veränderungen: Graf v. Walderfee, Generaloberst, von der Stellung als kommandirendet General des 9. Armeecorps entbunden und zum General-Inspekteur der 3. Armee-Inspektion (Standort Hannover) ernannt, v. Massow, General-Lieutenant, bisher Komuiandeur der 30. Division, mit der Führung des 9. Armeekorps beauftragt. General der Kavallerie Edler v. b. Planitz, bisher Inspekteur ber 2. Kavallerie-Inspektion, zum General- Inspekteur der Kavallerie ernannt. Es wurden ferner zu Inspektoren ernannt: für die 1. Kavallerie-Inspektion General-Lieutenant v. Willich, bisher Ebes de» Mititär-Neitinstituts, 2. Kavallerie- Inspektion mit ber Führung beauftragt General-Major v. Kühlmay, bisher Kommandeur der 22. Kavallerie-Brigade, 3. Kavallerie- Inspektion mit der Führung beauftragt General-Major v. Lange, bisher Kommandeur ber 37. Kavallerie-Brigade, 4. Kavallerie- Inspektion General-Lieutenant v. Muller, bisher Kommandeur der 25 Division. General-Lieutenant Stern, bisher General- Major und Inspekteur der technischen Institute, wurde zum Feldzengmeister, General-Major Steetzer, bisher Kommandeur der 31. Infanterie-Brigade unter Beförderung zum General- Lieutenant zum Kommandeur ber 30. Division, v. Moßner, General-Major, bisher Kommandeur der 3. Garde-Artilleriebrigade, zum Chef des Militär-Reitinstituts, General-Major Frhr. Schilling v. Cannstadt, bisher Kommandeur der 21. Jnfanteriebrigade, zum General-Lieutenant und Kommandeur der 25. Division ernannt.
* Klumenthnls Penstoutrnng. DieThatsache, daß General- Feldmarschall Graf Blumenthal nicht um feine Enthebung von der Stellung eines General-JnspekteurS ber 3. Armee-Inspektion nachgesucht hat, geht deutlich ans ber KadmettSorbre hervor, die am 4. bs. barüber veröffentlicht wirb. Das in mancher Beziehung auffällige, von bem sonst üblichen Ton sich unterscheibenbe Schriftstück lautet: „An den General-Feldmarschall Grasen v. Blumenthal: Ich entbinde Sie hiermit infolge Ihres mir vorgetragenen Einverständnisses von der Stellung als General-Jnspektelir der 3. Armee- Inspektion unter Belassung als Ches des reitenden Feldjägercorps und des Magdebnrgifchen Füsilier-Regiments Nr. 36, sowie ä la suite des Garbe-Füsilier-Negiments nnb des 3. Thüringischen Infanterie- Regiments Nr. 71. Ich habe, um das bisher von Ihnen bezogene Gehalt für anderweitige Zwecke zum Nutzen der Armee verwendbar
