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1898
Freitag, den 21. Januar
Fernsprecher No. 52.
N». 34
Fernsprecher No. 52.
Abend -Ausgabe»
Strafgesetz sie nur polizeimäßig gerügt wissen wolle. Bald aber gewann die reaktionäre Partei die Oberhand, und der Entwurf der Militär-Gerichtsbarkeit scheiterte ebenso, wie der später von dem Generaiauditeur Dr. Karl Friccius entworfene. Dieser, der Jahrzehnte lang preußischer General- auditcur gewesen ist, galt nicht nur als der beste Kenner des Militärrechts, sondern er war auch ein vorzüglicher Osfizier, der selbst an der Spitze der ostpreußischen Landwehr in der Schlacht von Leipzig das Grimmaische Thor gestürmt hat. Friccius hat einen Entwurf eines „Deutschen Kriegsrcchtcs" ausgearbeitct und mit einem umfangreichen „NechtfertigungSbericht" versehen. Er niacht darin einen Unterschied zwischen Kriegsverbrcchen und gemeinen Verbrechen, und er sagt in § 154, daß jedes gemeine Verbrechen vor die bürgerlichen Gerichte gehöre. Der Entwurf von Friccius fand keine Anerkennung, aber die von ihm anfgestcllten Forderungen waren damit nicht beseitigt. Auch der deutsche Reichstag erklärte am 5. März 1870 mit großer Mehrheit, daß die Zuständigkeit der Militärgerichte int Frieden auf Dienstvergehen der Militärpersonen beschränkt werden müsse, und zu den Antragstellern gehörte der frühere Justizminister v. Bernuth. ,
Daß eine Einschränkung der Militär-Gerichtsbarkett, wie der Entwurf der Negierung sie festsctzen will, geboten ist, wird kaum irgendwo bestritten werden, da besonders die Verweisung der nicht mehr dem aktiven Heere angehörigen und in bürgerlichen Verhältnissen stehenden Mililürpersonen vor die Militär-Gerichtsbarkeit schon oft zu den größten Nn- zuträglichkeiten Anlaß gegeben hat. Erst kürzlich wurde berichtet, daß in Kiel das bürgerliche Gericht sich gegenüber einem Redakteur, der wegen einer Uebcrtretnng angeklagt war, unzuständig erklären mußte, weil der Redakteur als Offizier der Militär-Gerichtsbarkeit untcr- stand. Dieser Fall steht keineswegs allein da. Es ist auch vorgekommcn, daß ein Pfcrdebahndircklor, der versäumt hatte, den Schmutz von den Schienen wegräumeu zu lassen, vor dem Gericht, bei dem er angeklagt war, die Erklärung abgab, diese Angelegenheit zu beurtheilen sei nur das Militärgericht zuständig, da er Major sei. Militärgerichte haben auch die Frage zu prüfen gehabt, wie ein Gutsbesitzer wegen Milchverfälschuug zu verurtheilcu sei, da der Gutsbesitzer Reserve-Offizier war. Bei dem Fall Kotze haben selbst konservative Blätter zugegeben, daß zur Be- urthcilung dieser Sache das bürgerliche Gericht geeigneter gewesen 'wäre als das Militärgericht. Die Einschränkung der Militär-Gerichtsbarkeit, wie sic von der Kommission des Reichstags beschlossen wurde, wird man schtverlich als übermäßig und mit der Disziplin des Heeres nicht int Einklang stehend bezeichnen können. Trotzdem wird es bis auf Weiteres als zweifelhaft gelten müssen, ob auf dieser Basis eine Einigung zwischen Regierung und Reichstag zu erzielen sein wird.
Die Militär-Gerichtsbarkeit.
In der Reichstagskommission für die Militär-Strafprozeß- ordnuug ist es bereits zu grundsätzlichen Erörterungen und zu bedeulungsvollen Abstimmungen über die Ausdehnung und die Begrenzung der Militär-Strafgerichtsbarkeit gekommen. Der dem Reichstag vorliegende Gesetzentwurf hat wider Erwarten die Grenzen der Militär-Strafgerichtsbarkeit nicht eingeengt, sondern erweitert, wogegen sich in. der Kommission entschiedener Widerspruch erhoben hat. Die Kommission hat nach mehreren Richtungen hin trotz des entschiedenen Widerspruchs der Negierungsvertreter die Grenzen der Militär-Gerichtsbarkeit erheblich kürzer gezogen. Es ist beschlossen worden, daß die Offiziere z. D. nur dann der Militär-Gerichtsbarkeit unterliegen sollen, wenn sie entweder im aktiven Heere vorübergehend wieder Verwendung finden, oder wenn cs sich um Vergehen wegen Zweikampfes handelt. Ferner wurde die Militär-Gerichtsbarkeit für alle Militürpersonen so weit eingeschränkt, daß sie den bürgerlichen Gerichten unterstellt werden sollen, wenn es sich um Zuwiderhandlungen gegen die Finanzgesetze zc., handelt Em weitergehender Aittrag des Centrums über die Ausdehnung der Kompetenz der bürgerlichen Gerichte bei von Biilitär- personen begangenen Verbrechen wider die allgemeinen Ltraf- ge etze wurde fürs Erste zurückgezogen.
Die Forderung, die Militär-Gerichtsbarkeit weitgehend zu beschränken, ist sehr alt, und wir dürfen heute ein Jubiläum die er Forderung begehen. Es sind jetzt gerade 90 Jahre her, feit Friedrich Wilhelm III., nach dem Zusammenbruch des preußischen Armeesystems, an den Jnstizminister v Schrötter und an den Generalauditcur v. Könen eine vom 21 Januar 1808 datirte Kabinettsordre richtete, in der er die Frage answarf, ob die Militär-Gerichtsbarkett künftig nicht bloß auf Dienstsachen und Dienstvergehen ein- zuschränken sei. Diese Einschränkung finde bereits in England und Frankreich statt und scheine der neuen Organisation der Armee nach der jeder Unierthan ohne Unterschied des Standes zum Militärdienst verpflichtet werde, zu entsprechen. Der König eriheilte den Befehl zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs, durch den die Beschränkung der Zuständigkeit der Militärgerichte durchgefühlt werden sollte. Für die Reform traten Stein, Scharnhorst und Justizmintster v Schrötter ein. Dieser erklärte in seinem Gutachten, daß die bisherige Militär-Gerichtsbarkeit in Friedcnszciten bis auf die Dienstvergehen den Civilgerichten zu übertragen, nur die kleinen gemeinen Diebstähle unter 5 Thaler an Werth und die kleinen Betrügereien von gleichem Objekt zu den Disziplinarsachen zu rechnen und deren Bestrafnng den Militärbehörden zu überlassen sei, da auch das allgemeine
40. Jahrgang.
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Reisende-Palme, weil ihre Stengel viel Wasser enthalten und schon manchen dürstenden Reisenden erquickten) breitet gleich einem ungeheueren Fächer ihre Blätter aus, wie gigantische Blumensträuße erschienen die mit rothen Blüthen übersäten Flamboyant-Bäume, und von unzähligen mannigfaltigen, zum Theil buntfarbigen Blattsträuchern waren die weiten Grasflächen vor dem Haupteingang des Palastes eingefaßt. Hier hielt auch unser Pony-Gespann,, und wir wandten uns dem freien Platz zu, auf welchem sich bereits eine Gruppe von Damen und Herren eingefundeu hatte. Aber halt, erst müssen wir uns einschreiben, um völlig gesellschaftsfähig zu sein; für Seine und Ihre Excellenz waren auf je einem kleinen Tischchen, hinter dem ein weiß- befrackter Haushofmeister stand, der einem die Feder reichte, ein Vesuchsbuch ausgelegt; so, auch das war rasch gemacht, und nun konnten wir uns getrost unter die Anwesenden mischen, von denen die Damen meist in hellen luftigen Toiletten, die Offiziere in weißen Tropen-Uniformen, die Civilisten in langen oder kurzen schivarzen Röcken erschienen waren.
Mit den einzelnen Besucherinnen und Besuchern plauderten der Gonverneur, in grauem Anzug mit gleichfarbigem Gehrock und Cylinder, und seine Gemahlin, die eine sehr einfach gearbeitete graue Seidenrobe trug, jetzt aber schritten Excellenz dem Palast zu, denn eben rollte der von einem Kutscher in scharlachrother Livree gelenkte offene Wagen mit dem Beherrscher aller Siamesen heran, in einem zweiten Gefährt folgte ein etwa zwölfjähriger Sohn des Königs mit mehreren siamesischen Herren. Der Gouverneur geleitete den König unter den Klängen der von der Militärkapelle gespielten siamesischen Hymne zu einigen am Promenadenweg stehenden Sesseln, wo der König Chulalongkorn die Frau Gouverneurin begrüßte. Und nun begann die „Cour": der König, im schwarzen Gehrock, weißer Weste und hellen Unaussprechlichen, auf dem Haupte den Cylinder, stand in der Mitte, etwas vor ihm links die Gouverneurin, rechts von ihm der Gouverneur und von diesem wieder rechts sein Adjutant, ein stattlicher, hochgewachsener Offizier. Diesem nahte man, den
. Weg entlangscyreiteud, zuerst, nannte ihm, .falls man nicht .
schon wieder fragen: ist denn das so leicht möglich? Wir sind weiß angezogen, haben Tropenhelm auf, tragen Sonnenschirm ..." — „Kommen Sie nur, wir sind ja nicht in Deutschland mit tausend Absperrungen, Sie sollen jetzt wie am Nachmittagsehen, wie zwanglos es hier zngeht."
" Und es ging wahrhaft so zu! Unten auf dem in die Fluth hmausgebanten Pier stand ein Zug grau-gelb uuiformirter Soldaten mit der Musik, dann sah man die Vertreter der fremden Mächte, sämmilich in schwarzen Gewändern, und zivischen und nahe ihnen eine Anzahl Damen und Herren, durchaus nicht feierlich angezogen; keiner der Polizisten, die den vorderen Platz am Hafen von den Eingeborenen frei hielten, fragte uns, wohin wir wollten. Niemand wies uns gar zurück, wir befanden unu sogleich unter den des Königs Harrenden. Aber, wie heißt es doch, „hoffen und harren" — und zum Narren kam cs auch hier, nur daß die, welche es nicht nöthig hatten, sich nicht narren ließen, denn das flinke kleine Dampfboot kehrte allein mit dem Gouverneur, welcher den König von Bord seines Schiffes hatte abholett wollen, zurück, und es verbreitete sich schnell die Kunde: „Seine Majestät fommen kaum vor einer Stunde an Land, Seine Majestät.... schlafen noch!" und es war doch schon halb elf Uhr! „Das hätte „Er früher sich nicht herailsgenommen," sagte mein Begleiter, Er" scheint in Europa viel gelernt zu haben, und jein Volk wird über „Ihn" sehr glücklich sein! Die Soldaten stellten ihre Gewehre zusammen, die Musiker legten ihre Instrumente hin, die Damen und Herren entfernten sich um nicht iviederznkommen, und auch die Konsuln und sonstigen offiziellen Persönlichkeiten nahmen im Klub einen stärkenden “drink" und freuten sich ob des nicht- programmmäßigen Frühschoppens und daß Seine Majestät noch schliefen . . .!
Endlich müssen aber Hochdieselben doch aufgewacht sein, denn ich traf ja Hochdero am Nachmittag bei Seiner Excellenz dem Herrn Gouverneur. Der Gouverneur-Palast liegt auf einem Hügel außerhalb der Stadt und wird don den schönsten Parkanlagen umschlossen; mächtige Palmen strecken ihre Kronen »um Himmel emvor. die Traveller-Palme (also
(Nachdruck verboten.)
Um die Erde.
Reisebriese von Pnu» Lindenberg.
XIII.
Wieder einmal der König von Siam. — Seine Majestät schlafe» noch! — Empfang beim Gouverneur. — Cour vor dem König.—ZwangloseGeselligkeit.—J>n Si«gapore- Alub. - Unter nuferen Landsleute« in der „Teutonia .
Zingnpore, 12. Dezember.
Bum, bum, bum — dröhnend erklangen vorgestern von den Forts die Kanonengrüße, kamn daß ich recht „warm" — in jeder Beziehung — hier geworden war, und die leichten Rauchwölkchen schwebten über den weiten Hafen hin, in welchem viele der Schiffe Flaggenschmuck angelegt hatten. Wir saßen bei einem kühlen Cock-tail auf der breiten Veranda des vornehmen „Singapore-Klubs", von der ans man den herrlichsten Blick über den feeartigen Hafen, das Meer und hin zum nahen Festland hat; „was ist denn los?" fragte ich meinen Nachbar, den Ches eines der. größten hiesigen deutschen Handelshäuser, dem ich empfohlen war und der mich und meinen Begleiter sogleich in den Klub als Gäste eingeführi hatte. „Ach richtig, der König von Siam langt ja heute hier an," erwiderte er und zeigte auf eine schnell näher kommende weiße Yacht, dasselbe Schiff, dem ich schon bei Jsmailya einen Besuch ab- gestattet, „er bleibt heute hier, wo er außerhalb der Stadt eiu Landhaus besitzt, und dampft morgen nach Bangkok weiter, llebrigens ist heute Nachmittag zu Ehren bey Königs Empfang beim Gouverneur, wollen Sie nicht daran theilnehmen?" — „Gewiß, äußerst gern, aber geht denn das so leicht?" — „Natürlich, Sie ziehen sich schwarz an, selbstverständlich nicht Frack, und setzen sich, wenn Sie ganz fein fein wollen, einen Cylinder auf, obwohl das durchaus nicht nöthig ist. Sie treffen viele Herren der deutschen Kolonie, mich auch, und es ist vielleicht ganz interessant sur Sie einmal die Singaporer Gesellschaft zu sehen — also abgemacht, um fünf Uhr beim Gouverneur ! Und nun wenn Sie wollen, gehen mr h, mutter zum Pter und sehen uns den Emvkano aus nächster Nahe an. — »34 ututz
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Deutscher Reichstag.
O Serif», 20. Januar.
Präsident v. Buol erbittet und erljält die Ermächtigung, anläßlich der Geburtstages der Kaisers die Glückwünsche des Hauses zum Ausdruck zu bringen. Es folgt Fortsetzung der Berathung deS Etats beim ReichSamt des Junern, Titel Staatssekretär und der dazu vorliegenden N-solulion. — Abg. Freiherr v. Stumm (Reichsp.) drückt lebhaft den Wunsch aus, daß die arbeitwilligen Arbeiter gegen den Terrorismus der streikenden Kameraden geschützt werden. Es sei nicht zu leugnen, daß die Sozialdemokratie seit dem Fallen de« Sozialistengesetzes einen ganz auffälligen Aufschwung genommen habe. Gegen den Terrorismus, der auf Arbeitswillige ausgeübt werde, reiche das Strafgesetzbuch nur aus, soweit es sich um Mord und Todtschlag handele. Aber weniger weitgehende Gewaltibäligkeiten würden nur mit Geldstrafe belegt. Dies nütze nichts, denn das Geld würde aus der Streikkasse bezahlt. Ucbiigcns hätten die evangelischen Arbeitervereine mit der sozialdemokrainchen Agitation sehr nahe Fühlung. Eine Anzahl evangelischer Geistlicher gebe den Sozialdemokraten sogar an verletzender Sprache nichts nach, was einige Stellen ans den Naumannschen Reden bewiesen. Schließlich warnt Redner vor der Annahme der Rcsolntion Pachnicke. — Abg. Fischer (Soz.) wendet, sich vornehmlich gegen die Ausführungen des Abg. v. Stumm. Daß Ausschreitungen bei den Streikenden vorkamcn, sei richtig, zu bestreiten sei aber, daß Ausschreitiniqen in solchem Umfang vorgekommen seien, daß deshalb neue Maßregeln nothwendig erschienen. Ei« Mann, der zwei Millionen jährlich Einnahme habe, bezeichne es als maßlos, wenn ein Arbeiter 1500 Mk. Einkommen fordere, da außerdem noch der Arbeiter stündlich sein Leben für die Dividenden der Aktionäre in Gefahr bringe. Herr v. Stumm, der vou blut# saugerischen, sich von den Arbeitergroschen mästenden Agitatoren gesprochen habe, erinnere an sreikonservative Parteisekretäre, welche wegen Wcchsclfälschnng säßen, wie Schorlemer, ferner Herr v. Lützow und Herr v. Hammerstein; das seien lauter Edelste der Nation. Ferner erinnere er an den Prozeß Leckert-Lützow, wo sich heraus- stellte, wie sogar Polizeibeamte Urkunde fälschen. Immer und stet» sei die Negierung Sachwalterin lediglich der Unternehmer- klasse. Eine Regierung, der es ernst sei mit der Sozialreform, sollte die Sozialdemokratie int Kamps gegen da« Unternehmer- und Drohnenthnm vielmehr nnterstützen. Die Arbeitgeber rühmten sich dessen, was sie bei brr sozialen Versicherung für die Arbeiter leisten mußten. Aber wie viele Arbeiter müßten auf dem Schlachtfeld der Industrie ihr Leben oder mindestens ihre Gesundheit und ihre Erwerbsfähigkeit lassen: seit 10 Jahren allein etwa 51,000 Tobte. Redner geht sodann auf die Rechtsprechung gegen Arbeiter ein, die er eine skandalöse nennt. (Präsident L u o l bezeichnet Oer# schiedkne Ausdrücke des Redners als itiiparlamentarisch und ruft diesen deshalb zur Ordnung.) Abg. Fischer fortfahrend zahlt eine Reihe von Richtersprüchen auf, die sich namentlich in ihrer Begründung ganz offen gegen die Sozialdemokratie wendeten. Die Sozialdemokratie werde, so schließt Redner, den Kampf anfnehmen gegen eine Regierung, welche gegebene Versprechungen hinterher mit einem Advokateukniff hinfällig mache. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) — Staatssekretär Posadowsky: Wer geglaubt, die Sozialdemokratie mausere sich und sei im Begriff, eine bürgerliche Partei zu werden, den werde die Rede des Abg. Fischer eine» Anderen belehrt haben. Nicht wahr sei, daß die kaiserlichen Erlasse unerfüllt geblieben feien. Was den Verrath des Erlasses anbelange, so glaube er, Redner, daß die Sozialdemokraten selber gegen Leute in ihren Reihen, die eines Vertrauensbruchs schuldig feien, unerbittlich seien. Nachdem der Staatssekretär Details über die Ausschreitungen bei dem Streik in Torgelow gegeben ttttb auf die Bemerkung des Abg. Fischer über bett Tanschprozeß sich geäußert, betont er ausdrücklich, er billige nichts von Behörden, was sich nicht mit den strengen Ge-
