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WiesbÄW (LanliLitf

«s. Jahrgang. n rr. n

Verlag: Langgasse 27.

14,500 Abonnenten

Für die Aufnahme später eingereichter Anzeigen zur

N». 314.

Freitag, den 9. Inli.

vezlrkS-Fernsprecher No. 52.

1897

vezirkS-Fernsprechcr N». 52.

«nzeigen-PreiSr

Di- einspaltige Petitzeile für locale Anzeigei, U> Pfg, für auswärtige «»»eigen 25 Pfg. Reklamen die Petitzeile für Wiesbaden 50 Pfg.. für Auswärts 75 Pfq.

Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgabe». Bezngs-PreiS: diirch den Verlag so Pfg. monatlich, durch die Post 1 Mk. 60 Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Abend-Ausgabe

Der Lippesche Thronfolgestreit.

Wie schon seit einiger Zeit verlautete und, wie bereits mitgetheilt, jetzt offiziös bestätigt wird, ist der Schiedsspruch des Gerichts, das über die Lippesche Tronfolgefrage zu ent­scheiden hatte, zu Gunsten des Grafen Ernst zur Lippe- Biesterfeld ausgefallen. Damit ist der langwierige Thron- folgestreit, der in dem Lippesche» Ländchen zu so heftiger Erregung und Unruhe geführt hat, endlich erledigt, und die Regentschaft des Prinzen Adolf zu Schaumburg-Lippe, des Schwagers unseres Kaisers, dürfte nun bald ihrem Ende entgegengehen.

Der Ursprung des merkwürdigen und im neunzehnten Jahrhundert sich sonderbar genug ausnehmenden Streites ist wohl noch in Aller Erinnerung. Als der Fürst Waldemar starb, hinterließ er als rechtmäßigen und unbestrittenen Thronerben seinen jüngeren Bruder Alexander. Dieser ist jedoch seit 1872 geisteskrank, und seine Wiederherstellung gilt für ausgeschlossen, sodaß, wie in Bayern, die Einsetzung einer Regentschaft nothwendig war. Fürst Waldemar hatte scharr im Jahre 1890 dem Landtag einen Gesetzentwurf vorlegen lassen, des Inhalts, daß nach seinem Tode eine Regentschaft an Stelle seines geisteskranken Bruders die Negierung führen sollte. Der Landtag war hierzu bereit unter der Bedingung, daß dem Regenten ein Regentschafts­rath zur Seite gesetzt werde. Hierauf ging Fürst Waldemar nicht ein. Er zog die Vorlage zurück und regelte durch einen geheimen Erlaß vom 15. October 1890 die Regentschafts­frage selbständig, indem er bestimmte, daß vom Zeitpunkt seines Ablebens an bis zur endgültigen Entscheidung der Thronfolgefrage Prinz Adolf zu Schaumburg-Lippe die Regentschaft übernehme. Dieser geheime Erlaß wird von der überwiegenden Mehrheit der Lippesche» Volksvertretung und des Volkes als ungesetzlich angesehen, da die Regentschafts- frage, und das hat ja auch Fürst Woldemar durch die Ein­bringung seiner Vorlage im Landtag zugegeben, nur durch Landesgesetz geregelt werden kann. Bis zu dieser Regelung aber, so wurde gellend gemacht, sei es Sache des nächst- berechtigten Familienmitgliedes, die provisorische Regentschaft zu übernehmen. Dieser Nächstberechtigte ist aber das Haupt der gräflich Biesterfeldschen Linie, Graf Ernst.

Ansprüche erhoben vor Allem die Linien Lippe-Biesterfeld und Lippe-Weißenfeld, während auch die Schaumburger Linie mit dem Successionsanspruch hervortrat, welcher der von dem verstorbenen Fürsten eingesetzte Regent angehört. Die große Mehrheit des Lippesche» Volkes und der Volks­vertretung stand den Thronfolge-Ansprüchen und der Regent­ichaft des Prinzen Adolf mit ausgeprägter Abneigung gegenüber, während sie mit ebenso ausgeprägter Zuneigung an dem Grafen zur Lippe-Biesterfeld hing. Die Entscheidung oes Schiedsgerichts wird deshalb in Lippe mit nahezu ein­stimmiger Genugthuung begrüßt werden, und sie ist im Interesse des Landes, in dem der Thronfolgestreit Unfrieden und hochgradige Erregung verbreitet hat, auch allgemein will­kommen zu heißen. Endlich aber begrüßen wir das Urtheil deshalb mit Befriedigung, weil es in einer Streitfrage, die uns modernen Menschen etwasfossil" anmuthet, in einer den modernen Anschauungen entsprechenden Weise entschieden hat.

(Nachdruck verboten.)

Zu unbedeutend für dasFeuilleton".

Von KritS Lapidoth.

Vor einem der großen Cafes am Boulevard des Italiens stand er der Held meiner Geschichte nämlich. Hinter ihm rollten zahllose Fiaker und schwerbeladene Wagen einher, und um ihn herum wimmelte es von Fußgängern. Der tGe Pariser Trubel übt auf den nervösen Menschen den- Mben Einfluß aus wie geistige Getränke: Für de» Augen- vwck wirkt er anregend, auf die Dauer jedoch betäubend. Umer Held läßt sich indesfen durch all diesen Lärm nicht im geringsten stören.

Zum hundertsten Mal bereits nimmt er seinen Hut ab, um immer mit demselben Enthusiasmus auszurufen:

Meine Damen und Herren! Die Industrie wirkt Wunder; Arbeitslohn giebt's nicht mehr; die Konkurrenz Eacht, daß wir alle umsonst arbeiten; früher war eine Uhr n großer Schatz, heute trage sogar ich eine bei mir. IMn Sie, meine Herren und Damen, sehen Sie her! ?!ne Kette, eine Remontoir-Uhr, welche man aufziehen kann, M schön gearbeitet, unverwüstlich, ganz famos, um Ihre «rmder, Ihre Nichten, Ihre Neffen ober Ihre Enkelkinder MUcklich damit zu machen; das Alles für? für? ....

dreißig Centimes, meine Herren und Damen; dreißig «enkimes, sechs Sous!!!"

E Ein paar alte Herren haben ärgerlichNein" gerufen.

»^ind Sie Vater, so kaufen Sie es für Ihr Kind, ^^ater, so schenken Sie es Ihrem Enkelkinde; Onkels ® tonten, kauft es für Eure Nichten unb Neffen! Sechs

liegend von Paris gearbeitet. Aber bald schon wurde ihm das Leben dort zu eintönig. Dann hatte er sich, um alle Jahrmärkte bereifen und Abenteuer erleben zn können in die Dienste eines Unternehmers in Karussells und russischen Schaukeln gestellt. Er erlebte ein recht häßliches Abenteuer: sem Chef machte Bankerott, und so sah sich Bel Oeil denn plötzlich ohne Arbeit.

Ein junger Maler hatte ihn entdeckt unb ihn ein paar Mal Modell sitzen lassen; so war er allmählich in den Ateliers bekannt geworden. Aber bald schon begann das ewigeModellsitzen" ihn zu langweilen, und so hatte der unternehmendeBel Oeil" angefaiigeu, Handel zu treiben. Anfangs mit selbst fabrizirten Aeffchen und Hündchen aus Wolle, dann mit Kuchen, Gebetbildern und Kirchenbüchern spater mit Uhren für Kinder, mit Taschcnbleistiften und tausenderlei anderen Kleinigkeiten.

Währenddessen hatte er sich eine Lebensgefährtin erwählt, und der geschickte Kallfmann war Vater geworben.

Aber Blanche begann zu kränkeln, und mit ihrer Ge­sundheit entflohen auch seine Sparpfennige bet einfachen, hoch oben auf dem Montmartre gelegenen Wohnung.

So ward Claude beim wiederumBel Oeil" und wanderte, wie früher, jeden Morgen nach der Place Pigalle oer Hoffnung, von einem in der Nähe wohiienden Künstler geholt zn werden.

, .Erst am Nachmittag nahm er dann ferne Lieblings, beschrift igung, den Handel, wieder auf. So hatte er es "wglich gemacht, seine kranke Fran bei sich behalten zu können ; um keinen Preis hätte er sie, so lange es nicht unumgänglich nöthig war, in eines der ihm so verhaßten

Handelshochschnlen.

Kürzlich hat der deutsche Verband für das kauf­männische Unterrichtswesen in Leipzig einen Kongreß ab­gehalten, auf dem auch weitere Kreise interessirende Gegen- 'tände zur Erörterung gelangt sind. Die verschiedeueil Vorbilbungsstufcn für den Kaufmannsstand wurden einer Besprechung unterzogen und dabei folgende Skala anfgestellt: 1. Die kaufmännische Fortbildungsschule, die dem bereits im Geschäfte thätigen, ungenügend vorgebildeten Lehrling kauf­männischen Elementarunterricht in einigen wöchentlichen Stunden ertheilt. 2. Die Handelsfachschule, die in der- elben Weise für die mehr vorgebildeten jungen Kaufleute be- timmt ist. 3. Die Handelsschule, die vollen Unterricht in )en kaufmännischen Fächern und in fremden Sprachen an olche ertheilt, die sich dem Handelsstaiid widme» wollen Als vierte und letzte Stufe ist die Handelshochschule ober Handelsakademie gedacht, die außer in den erwähnten auch in höheren wissenschaftlichen Fächern Unterricht ertheilt, und die _ in erster Reihe zur Ausbildung von Leitern größerer kaufmännischer Geschäfte und industrieller Unternehmungen und von Handelslehrern bestimmt ist.

, die Frage, ob die Errichtung solcher Handels­hochschulen als nothwendig unb angezeigt erscheint, entspann

Sons dreißig Centimes! Sind Sie Junggeselle ohne Neffen oder Nichten, so kaufen Sie es doch für die Kinder ^hrer Portiersfrau! Die Frauen haben immer Kinder von jedem Alter und von jedem Geschlecht!"

Sein scharfer Blick entdeckt ein Lächeln.

Aha, dieser Herr da wird eine nehmen! Der Portier dieses Herrn hat zehn, zwölf, vierzehn Heranwachsende Ver- theidiger unseres lheuren Vaterlandes. Mein Herr? Sechs Sons, dreißig Centimes....."

Ein junger Geck kauft ihm zwei Uhren ab und zahlt mit einem Zehnfrankenstück. Der Mann läßt sich von einem der Kellner sein Geldstück wechseln und fängt darauf an, vor dem nächsten Cafs seinen Resrain mit noch größerem Eifer zu fingen:Dreißig Centimes, sechs Sous!"

* * *

Zufällig kannte ich ein kleines Stück feiner Lebens­geschichte.

Vor einigen Wochen hatte ich ihn im Atelier des Bild­hauers Roncy, meines Freundes, gesehen, dem er für Brust und Arme Modell stand.

In den Ateliers hatte man ihm den BeinamenBel Oeil" gegeben, weil er so schöne hellblaue Augen hatte, die von Geist und Lebenslust sprühten unb funkelten.

Bel Oeil war groß und sehr gut^ gewachsen, aber bennoch zog sein Antlitz in erster Linie die allgemeine Aufmerksam­keit auf sich. Auch war es außerordentlich sympathisch; es war hübsch, lebhaft und sehr ausdrucksvoll.

Dieser Mann übte vom frühen Morgen bis zum späten Abend allerhand wunderliche Berufe aus. Ehedem hatte er fegt viel in einer der vielen Steiilgruben in der Um-

I sich auf dem Kongreß eine eingehende Debatte. Es wurde geltend gemacht, daß der neuzeitliche Großkaufmann und I Großindustrielle neben dem nur durch Veranlagung unb I praktische Erfahrungen zu erwerbenden Können auch einer I bpiKU Ulit) vielseitigen Bildung bedürfe, die er sich auf der I C? t- ,'n Ausreichendem Maße aneignen könne. Um I die hierfür nöthige Urtheils- und Aufnahmefähigkeit zu er« I Zangen, bedürfe der Kaufmann von durchschnittlicher Be­gabung m jungen Jahren einer höheren Vorbildung, als sie ihm^ setzt meist zu Theil werde. Besonders für den Groß- I kaufmanu und den Großindustriellen genüge die jetzige Vor« I öudung in keiner Weise, und endlich erfordere die nothwendige Verbesserung des kaufmännischen Fortbildungs- und Mittel- schulmeseiis eine größere Zahl von praktisch unb theoretisch I vollkommen durchgebildeteii Lehrkräften. Wenn die Ver- sammlung auch grundsätzlich darüber einig war, daß die Schaffung derartiger Akademieen wünschenswerth sei, so ist I doch über die sehr komplizirten Details dieser Frage auf I dein Kongreß noch keine Klärung erzielt worden. Es wurde eilte Resolution angenommen, in der fachschulartige I Einrichtungen für nöthig erklärt werden, deren Ausgestaltung 'm Einzelnen aber zur Vermeidung erheblicher Hindernisse und Gefahren sorgfältiger Erwägungen bedürfe. An diesen I Erwägungen wird sich der Verband durch eine besondere I Kommission betheiligen. Bezüglich der Einrichtung dieser I Schulen wurde nur geltend gemacht, daß der Hochschul­unterricht möglichst spät einsetzen müsse, daß er nicht allzu akademisch gehalten werden und den Kaufuiaml weder seinem

I *9e\llfe eutfremijen, noch das praktische Können auf andere I Weise bceinträchtigeil dürfe.

I 3^ mithin die Frage der Handelshochschulen auch nach dem Kongreß noch eine offene geblieben, so hat sie doch durch ihn eine bemerkenswerthe Förderung erfahren, schon dadurch, daß sie mehr in den Vordergrund des Interesses genickt worden ist. In der Thal kann ein Bedürfniß für ctue höhere Art von Handelsschulen, angesichts des kolofsalen Aufschwunges, den Handel und Industrie in der Neuzeit genommen haben, kaum bestritten werden. Dem kleinen und dem mittleren Kaufmann gewähren die heutigen Schulen und Handelsschulen eine hinreichende Vorbildung. Aber für

I diejenigen jungen Leute, die sich dem Stande des Groß- kaufmauus ober des Großindustriellen, dem Versichernnqs- fach, den Verkehrsunternehmnngen, der Konsulatslaufbahn oder ähnlichen Karrieren zliwenden wollen, reicht, baS zeigt s'ch täglich in her Praxis des Lebens, die Gymnasial- unb Realschulbildung keineswegs hin. Die jetzt bestehenden Haiidelsakademieen aber sind für solche Zwecke ganz unzu­reichend. Der junge Kaufmann ist somit gezwungen, auf dem längeren Wege der praktischen Erfahrungen die Lücken seiner Bildung zu ersetzen, die er weit leichter und bequemer und zum größeren Vortheil der betreffenden Handels- uuternehmungcn sich schon vorher aneignen könnte. Die Stärke des deutschen Kaufmanilsstandes beruht außer auf ferner Solidität und Reellität ganz besonders auf feiner großen Bilbuiigsfähigkeit. Diese zu stärken und zn fördern ist em unbedingtes Erforderniß, damit der deutsche Kaufmannsstand gegenüber den auf dem Weltmarkt mit ihm konknrrirenden Völkern nach Möglichkeit ein Uebergewicht erhalte. _ Von diesem Standpunkt ans muß beut Gedanken der Errichtung von Handelshüchschiileit entschieden Bedeutung zuerkannt werden. ö

Gegen die Ansprüche der Biesterfeldschen Linie, die in erster Reihe, und der Wcißenseldschen, die in zweiter Reihe in Betracht kam, wurde als Hiilderungsgruud die mangelnde sogenannte Ebenbürtigkeit ins Feld geführt. Gegen den Grafen zur Lippe-Biesterseld insbesondere wurde geltend gemacht, daß ein Vorfahr der sämmtlichen gegenwärtig lebenden Mitglieder der Biesterfeldschen Linie mit Modeste v. Unruh vermählt war, d. h. mit einer Fran, welche d°deu Adel angehörte. Diesem Mangel au Vollblütigkeit hielten aber die Biesterselder entgegen, daß die Fürsten zn Schaumburg-Lippe von Philippine Elisabeth v. Friesenhausen abstammen, die ebenfalls nicht zu den oberen Zehntausend des Adels" gehörte. Aber, so ent= gegneten wiederum die Schaumburger, das Frünleiii v. Friesenhausen wurde nachträglich zur Reichsgräfin er­hoben und ihre Kinder für successiousberechtigt erklärt. Somit seien also die Schaumburger jener Linie an Ebenbürtigkeit überlegen. Der Schwerpunkt der Streitfrage lag also in der tfrage der Ebenbürtigkeit. Daß nur ans einer eben­bürtigen Ehe ein thronberechligter Nachfolger hervorgehen kann, ist ein allgemeiner Grundsatz des Privatfürsteurechts. Welche Ehe aber als ebenbürtig zu erachten sei, darüber hat jede der Familien des hohen Adels ihre eigenen Grund­sätze. Die Grundsätze des Privatfürsteurechts sind aber weder gesammelt noch in ein Kompendium zusaminengefaßt, und deshalb war die Entscheidung der Frage eine so schmierige. Nach Artikel 76 Abs. 2 der Neichsverfassung hätte diese Streitfrage der Buudesrath entscheiden müssen. Aber es war zweifellos ein glücklicher Ausweg, daß sich die Parteien zu einem Schiedsgericht einigten, das ans Mit­glieder» des Reichsgerichts bestand unb unter bem Vorsitz des Königs von Sachsen tagte. Das Gericht hat ent­schieden, daß die angeblicheMesalliance" eines Vorfahren die Ebenbürtigkeit des Enkels nicht beeinflusse, unb so ist dieser mittelalterlich aumuthenbe Streit wenigstens in modernem Sinne entschieden worben.