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Wiesbadener Tilgblatt.

45. Jahrgang.

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Für die Aufnahme später eingercichter Anzeigen zur

Uo. 252. Bezirks-Fernsprecher No. 52.

Dienstag, den 1. Inni.

Bezirks-Fernsprecher No. 52.

1897.

Abend-Ausgabe.

Prozeß v, Tausch-Kutzow.

Koriin, 31. Mai.

Die heutige Sitzung begann mit der Vernehmung des Geheim« raths v. Philippsborn aus dem Ministerium des Innern, der über einen vom Minister v. Köller Übergebenen anonymen Bries mit Anschuldigungen gegen den Büreaudirektor des Reichstags, Geheim­rath Knaack, aussagt. Der nächste Zeuge ist Geheimrath Friedheim vom Berliner Polizeipräsidium. Derselbe hat v. Tausch als Vertreter des Polizeipräsidenten wiederholt über den Stand der Untersuchung wegen deS Artikels in derWelt am Montag" befragt.. v. Tausch hat dem Zeugen erklärt, v. Lützow gebe an, daß Leckert im Auswärtige» Amt empfangen werde, v. Tausch habe ihm, dem Zeugen, gegenüber, den Wunsch geäußert, das Mißtrauen des Auswärtigen Amtes gegen die politische Polizei zu zerstreuen und zu beweisen, daß die Annahme, die politische Polizei treibe auf eigene Faust Politik, eine irrthümlichc sei. Uebcr die Äffaire Levisohn bekundet der Zeuge, v. Tausch habe ihm den im .Berliner Tageblatt" erschienenen Artikel gezeigt und dazu bemerkt, baß er, v. Tausch, Dr. Levisohn einige Mittheilnngeu unter strengster Diskretion gemacht, Levisohn aber diese Angaben sofort in seinem Blatte veröffentlicht und gleich mehr geschrieben habe, als er, v. Tausch, gesagt, v. Tausch spricht besonders davon, daß Leckert im Auswärtigen Amt empfangen werde, und bemerkt dazu, daß er Leckert inzwischen kennen gelernt habe und daß ihm wohl Niemand zutrauen könne, es für glaublich zu halten, daß ein solcher Mensch von Excellenz v. Marschall empfangen werde. Graf Philipp Eulenburg wiederholt im. Wesentlichen feine Aussage» aus dem Leckert-Lützow- Prozeß und giebt zu, v. Tausch um Zusendung interessanter Notizen ersucht und daraufhin den Artikel in derWelt am Montag" empfangen zu habe». Generalsekretär Abgeordneter Biieck bestreitet, daß Schweinburg vom Centralverbande deutscher Jndlistrieller 30,000 Mk. erhalten habe. ES folgt bann eine beinahe zweistündige Vernehmung des Polizeiprästdenten v. Windheim, welcher sich über die Organisation der politischen Polizei ausspricht und es als in­opportun bezeichnet, daß v. Tausch eine von seinem Agenten begangene Urkundensälschiing zur Anzeige bringe. Das fei unter Umständen den Staatsinteressen zuwiderlausend,weil die Aikgente« dann dasjenige aus- plaubern würden, was sie leider erfahren mühten. Auf eine Anfrage des Präsidenten, weshalb v. Tausch feinem Vorgesetzten, dem Grafen Stillfried, eine Mittheilung von der Urkmidenfälschung gemacht habe, giebt v. Tausch an, daß nut das Kriegsmiiiisterium an dieser Mit- cheilniig Interesse hatte, was der Polizeipräsident auch bestätigt. Der Vorsitzende bemerkt hierauf, daß damit dieser Punkt der Anklage falle. Bei der weitere» Veruehm»ng des Polizeipräside»ten bringt Rechtsanwalt Lubczynski den Fall Wedekind zur Sprache. Den, Schriftsteller Wedekind zu Berlin, der eine Adels- Korrespondenz herausgebe, fei durch eine von bet Polizei begangene Fälschung einMannskript abhanden gekommen. Lubczyuski sicht den Fall Wedekind als strasmildernd für seinen Klienten v. Lützow an. Oberstaatsanwalt Drescher wendet sich mit scharfen Worten gegen den Vertheidiger Lubczyuski, dem er Sensationssucht vorwirst, da dieser Fall nicht zur Aiillage stehe uub für den Angeklagten v. Lützow nicht in Betracht komme. Der Präsident bedauert ebenfalls das Hineinbringen dieser Sache und droht mit scharfen Worten dem Rechtsanwalt Lubczyuski eine Ordnungsstrafe an. Rechtsanwalt Lubczynski erklärt hierauf, daß er die Vertheidigung seines Klienten niederlege, und verläßt den Saal. Hierauf tritt die Mittagspause ein. Rach der Panse geben der Präsident und Oberstaatsanwalt Drescher Erklärungen ab, daß noch einer Besprechung mit Lubczynski dieser eine Rechtfertigung über seine Fragenstellung gegeben habe, und daß infolge dessen beiderseitige Erklärungen erfolgt seien, die Lubczynski ver­anlaßt hätten, die Vertheidigung wieder aufziinehmen. Der Prozeß hätte andernfalls, da die bewen Strafsachen zusammengezogen

(Nachdruck verboten.)

Der gut und das Parlament.

London, Ende Mai.

Daß von einem englischen Parlamentsmitglied Fähig­keiten verlangt werden, die ein gewöhnlicher Sterblicher nicht zu besitzen braucht, ist selbstverständlich; weniger allerdings, daß es diesen Anspruch auch immer oder nur in den häufigsten Fällen erfüllt. Eine besondere Eigenschaft aber muß ihm eigen sein, denn ohne diese würde sein parlamentarisches Leben eine Kette von Unannehmlichkeiten werden, nämlich eine große Ge­schicklichkeit in der Handhabung seines Hutes. Eine Kopfbedeckung ist ein unerläßliches Attribut einesM. P. und wenn auch ein ehrenwerihes" Mitglied vielleicht in seiner Jugend ein Blue coat boy gewesen ist, d. h. ein Zögling einer Schule, die das Tragen eines Hutes verbietet, und diesen Gebrauch bei­behalten hat, sobald cs die Ehre genießt, seine Mitbürger im House of Commons zu vertreten, kann es ohne eine Kopf­bedeckung nicht auskommen.

Jedem, der zum ersten Male das englische Unterhaus betritt, wird es mit Befremden auffallen, daß die Mit­glieder alle mit den Hüten auf den Köpfen dasitzen. Wann und warum diese zuerst getragen wurden und weshalb die Gewohnheit sich zu einem direkten Gebrauch ausgebildet hat, ist nicht bekannt. Vielleicht hat ein Mitglied einst den Speaker um die Erlaubniß ersucht, infolge des Zuges, der manchmal im Hause herrscht, den Hut aufbehalten zu dürfen, unb nach diesem Präcedenzfall richtet sich nun das ganze Parlament, und es ist so dort erlaubt, ja sogar geboten, was in keiner anderen Versammlung für anständig gelten würde oder auch nur gestattet wäre.

Das Tragen der Hüte bei den Commons ist übrigens einem ganz bestimmten Reglement unterworfen. Ein ehrenwerthes Mitglied, das vielleicht die Regeln des HauseS noch nicht kennt oder aus Vergeßlichkeit mit dem

feien, vollständig von Neuem verhanbelt werben muffen. Es wird alsdann Geheimrath Mnhl vernommen. Zeuge bekundet, der An­geklagte v. Tausch habe bestritte», z» Dr. Levisob» Angabe» gemacht z» habe», wie sie in dein Artikel desBerk. Tagebl." an­gegeben gewesen feien. Er habe gesagt, solch ein grüner Junge könnte nicht im Auswärtige» Amte empfange» werden. Zenge ver­breitet sich des Weitere» Über die Thätigkeit des Agenten Normann-Schuman» unb erklärt schließlich, v. Tausch habe zu ihm gesagt, er möchte enblich Gelegenheit finben, das Mißtraue» des Herr» v. Marschall gegen ih» unb die politische Polizei z» zerstreuen. Zeuge Polizeidirektor Eckhardt er- iuuert sich, daß Geheimrath Philippsborn ihm Mittheilnng von einem eingelaufenen anonyme» Briese gemacht habe,!» welche», über Geheim­rath Knack uub beit Journalisten August Stein Anschuldigungen erhoben worbe» seien. Mit v. Lützow habe er, Zeuge, infolge eines Briefes eine Zusammenkunft gehabt, in ber dieser jeboch nichts von wichtigen Mittheilungen tierlauten ließ unb sich auch nicht als Schreiber bes anonymen Brieses an ben Minister v. Köller bekannte. Angeklagter v. Tausch be­streitet, über ben Zeugen ungünstige Bemerkungen gemacht zu haben. Ans Befragen bes Porsitzcnbe», ob Zeuge Eckharbt im Ministerium bes Inner» bie Aufgabe habe, bie Presse zu kontrollire», entgegnet Zeuge, barübet könne er ohne Genehmigung feiner vor­gesetzten Bchörbe feine Aussagen machen. Die Zeugen Hausdiener Lukas unb Dienstmädchen Schliemann wurden vom Angeklagten v. Lützow veranlaßt, Schriftproben zu mache», i» denen die Worte Sachs, Eckhardt, Knkutfch tiorfameu. Was damit weiter geschehen, wissen die Zeuge» nicht. Sie haben auch nicht den Namen Knkntsch unter eine Quittung ge­setzt. Kriminalschutzmann Krüger schildert bie Verhaftung Leckert« und ti. Liitzows. Desgleichen Wachtmeister Beck. Letzterer bestreitet, baß ti. Tausch ihm bezüglich ber Verhaftung und ber Haussuchung sehr lose Instruktionen gegeben habe, sodaß sich baraits eine Pflichtverletzung folgern lasse» könnte. Es wirb nun Heinrich Leckert aus der Strafhaft vorgesiihrl und vernommen. Er habe von v. Lützow wiederholt Informationen er­halten, die er als Artikel verwerthet. v. Lützow habe ihm niemals gesagt, daß er feine Informationen von Herrn v. Tausch habe. Er habe geglaubt, sei» Gewährsmann fei ein Hof­beamter oder auch ein Beamter des Ministeriums des Innern. Angeklagter ti. Tausch wird nun vom Vorsitzenden gefragt, was er unter Inspirationen verstehe, v. Tausch zergliedert den Begriff In­spiration. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob Zeuge Leckert noch weitere Artikel von v. Lützow erhalten habe, antwortet ti. Tausch mit: Ja. Bei einem Artikel über bie Verhaftung bes Anarchisten Koschemaun habe v. Lützow gesagt, er solle da« Manuskript vernichten. Die Informationen stammte» vo» ber Hand des Polizeipräsidenten. Der Artikel wird verlesen. Angeklagter v. Tausch erklärt, er sei über beit Inhalt des Artikels erstaunt. Er habe wohl mit ihm gesprochen über bie antisemitisch-sozialistische unb antisemitische Bewegung, aber keine Informationen gegeben. Zeuge Leckert hatte auch Jnsormatioiien über eine StaatsrathS- sitzuug von Lützow angeblich erhalten. Ans die Frage, von wem die Information zu dem Artikel derWelt am Montag" her­stamme, entgegnet Leckert, er bedauere, seine Aussage darüber verweigern zu müsse». Oberstaatsanwalt Drescher unb Ver- theibiger Sello wünsche» briugenb. baß ber Name genannt werbe, währeub Vertheidiger Lubczinski nur erfahren will, ob ti. Tausch damit in Verbindung stehe. Der Vorsitzende fordert Leckert auf, den Hintermann zu neunen, er sei verpflichtet dazu. Zeuge Leckert entgegnet, es sei ihm mitgctheilt worden, daß mau von englischer Seite z» hintertreibe» suche, daß eine Annäherung des Czaren an Deutschland stattfinde. Zu diesem Zweck habe man bie Depesche gefälscht. Wer bies gesagt, könne er aber nicht angeben. Staatsanwalt Eger beantragt nun, gegen ben Zeugen Leckert wegen Zeugniß-Verweigerung auf eine Gelb- ftrafe von 30 Mk. etient. 3 Tage Haft zu erkennen. Zeuge Leckert konsiatirt, baß er einen Gewährsmann Hube, den er nicht neunen wolle, weil er sein Wort gegeben habe. Der Gewährsmann spiele eine politische Rolle, andernfalls hätte er sich garnidjt damit ein-

Hute auf dem Kopf den Saal durchschreitet, würde sofort durch den lauten ZurufOrder, der ihm von allen Seiten entrüstet entgegentönt, an sein unpassendes Benehmen er­innert werden, denn der Abgeordnete darf den Hut nur beim Sitzen tragen. Sowie er ausstcht, muß er ihn abnehmen, selbst wenn er vielleicht nur einige Worte zu einem hinter ihm sitzenden Kollegen sprechen oder ein Papier vom Tische nehmen will. Wenn einer Vorlage oder eines Amendements durch den Speaker Erwähnung geschieht, so erhebt das Mitglied, von welchem sie herrühren, seinen Hut, ohne anfzustehen, und dasselbe geschieht, falls ein anderes Mitglied seinen Namen nennt oder auf eine von ihm gestellte Frage antwortet. Recht komisch ist es dann, wenn das gewissehononrable member den Hut zufällig nicht auf dem Kopfe hat, denn es muß ihn sofort aufsetzen, nur um ihn sogleich höflich zu lüften.

Uebcrhaupt giebt dieser Gebrauch oft zu den lächerlichsten Zwischenfällen Veranlaffung, und so geschah es jüngst, daß ein Abgeordneter, der einen auffallend kleinen Kopf besitzt, den Hut seines Nachbars aufnahm und sein ganzes ehren­werthes Gesicht plötzlich unter demselben verschwand. Will ein M. P. eine Rede halten, so hat er den Hut abzunehmen, den er dann gewöhnlich auf den Sitz hinter sich plazirt und in welchen, falls sein Speech ein langer werden soll, ein Glas mit Wasser gesetzt wird nicht der allersauberste oder appetitlichste Platz dafür, welches ein aufmerksamer Freund von Zeit zu Zeit wieder füllt. Im Allgemeinen ist der Eindruck, den seine Rede auf den Be­treffenden selbst gemacht, nicht so gewaltig, um ihm so weit die Ruhe zu rauben, daß er sich nicht seiner glänzenden Kopfbedeckung auf dem Sitze erinnert und dieselbe entfernt, ehe er sich wieder niederläßt; doch ist dies nicht immer der Fall. Vor einiger Zeit erwarb sich ein Abgeordneter eine wenig beneidenswerthe Berühmtheit als das Mitglied, das auf seinem Hule saß". Es ist merk­würdig, eine wie große Anzahl von Personen durch Vor«

gelassen einen Artikel zn veröffentlichen. Auf bie Bemerkung bes An­geklagte» v. Lützow, baß Leckert in Görlitz bei einer hohen Persönlichkeit einen Besuch gemacht habe, entgegnet Leckert, er habe Lucauus be­sucht, von biefem Herrn aber keine Informationen erhalten. Der Vorsitzenbe ermahnt nun ben Zeimeu Leckert, bie Wahrheit zu sagen, vielleicht habe er sich bie Sache selbst ausgebacht. Zeug« Leckert entgegnet, er könne bas nicht. Sei» Gewährsmann stehe aber mit Herrn v. Tausch seines Wissens nicht in Verbindung. Das Gericht beschließt nun gegen ben Zeugen Leckert eine Gelbstrafe von 30 Mk. etient. 3 Tage Haft. Die Sitzung wirb jetzt abgebrochen unb auf morgen, 9 Uhr, vertagt. Zum Schluß ber Verhanblnng bemerkt noch ber Vorsitzende, baß er hoffe, baß am Mittwoch spät Abend«, spätestens aber Donnerstag, die Urtheilsveikündigung er­folgen werde.

* * *

f?erlitt, 1. Juni. (Privat-Telegramm desWiesbadener Tag­blatt".) Nach Eröffnung der heutigen Sitzung giebt Ober-Staats­anwalt Drescher eine längere Erklärung über seinen Standpunkt bezüglich ber Beschaffung bes Webekindschen Manuskriptes ab. Die Haudlnugsweise bes betreffenden Polizeibeamten sei eine durch­aus verwerfliche, straffällige und gesetzwidrige. Er habe die Angelegenheit eingehend untersucht, unb es habe sich ergeben, daß bei ber betrügerische» Erlaugmig des Manuskripts ber Zweck kein verfänglicher war uub daß ber Angeklagte ti. Tausch in keiner Beziehung dazu steht. Bei ber betrügerischen Hand­lung wäre ei» Beamter beteiligt gewesen, ber nicht zur Ver» aiitluortuug gezogen werde» könne, weil er inzwischen gestorben sei. Zunächst wird der Legationsrath Ham mann vom Auswärtigen Amt als Zeuge vernommen. Derselbe beginnt mit einer längeren Darstellung bes Treibens bes Normann - Schlimaun und bringt eine Unterredung zur Sprache, bie er mit dem Angeklagten v. Tausch vor einigen Jahren hatte. Es handelte sich um ein Manuskript, welches dem Angeklagten zur Ermittelung übergeben worbe» war, i» welchem schwere Majestätsbeleidigungen enthalte» waren. Es wurde darin ans Vorgänge auf der Kaiserlichen DachtHohenzollern" angespielt. Der Zeuge konnte feststellen, daß bie Handschrift des Artikelschreibers die gleiche war wie die­jenige in einem von dem Chefredakteur derKölnischen Volks- Zeitung", Bachem, an den Reichskanzler Grafen v. Caprivi über­sandten Manuskript. Zeuge ist ber Ansicht, daß Noruiann- Schnmann ber in Frage kommende Inspirator war. Der Angeklagte v. Tausch, dem die Angelegenheit übergeben worden, hätte nicht infpiriten können. Rechtsanwalt Dr. Sello unter­bricht den Zeugen und hält dessen Ausführung für bie gleiche wie diejenige des Staatssekretärs Frciherrn v. Marschall. ES wäre daher überflüssig, ben Zeugen weiter zu hören. Er giebt bann zugleich seiner Verwnnberung Ausdruck, daß bie Staatsanwaltschaft ben Zeugen erst nachträglich geloben hätte. Staatsanwalt Eger entgegnet, es sei nöthig gewesen, ben Zeuge» zu hören, ba Herr ti. Marschall nicht so informirt fein konnte wie ber Dezernent selbst.

Preußischer Zandlag.

Krrlin, 31. Mai.

Abgeordnetenhaus.

Da« Abgeordnetenhaus erledigte heute in dritter Berathung den Gesetzentwurf zur Ergänzung nud Abänderung von Bestimmungen über Versamiuluiigen und Vereine. Die Adgg. v. Heydebrand unb Genossen (fonf.) beantragen wieberrum bie Bestimmungen

kommuisse in kindlicher Weise belustigt werden kauu, die dem Einzelnen kaum ein Lächeln abzwingen würden! Der be­treffende M. P. hatte soeben einen etwas langen Maiden speech vollendet, vergaß in der Aufregung des Augenblicks, daß eine schöne neueAngströhre" seinen Sitz einnahm, und ließ sich so plötzlich nieder, daß seine wohlwollenden Nach­barn ihn nicht warnen konnten. Glücklicher Weise befand sich fein Glas Wasser in dem Hute, sonst hätte er zu dem Spott und dem finanziellen auch noch den körperlichen Schaden gehabt.

Hat aber bei einer Rede der Commoner den Hut ab- zunehmen, so muß er ihn dagegen merkwürdiger Weise, falls er nach Schluß der Debatte noch eine Bemerkung machen will, aufbehalten, da er sich dabei nicht von seinem Sitze erheben darf, und sitzend ist seine Kopfbedeckung nun einmal unzertrennlich von ihm.

Uebrigens haben die Hüte auch für die Mitglieder im Hanse einen praktischen Werth, da sie ihnen dazu dienen, sich einen Sitz zu sichern. Es hat nämlich Keiner das Recht, einen bestimmten Platz während einer ganzen Session hin­durch in Anspruch zu nehmen nur aus Höflichkeit werden einige für berühmte ober sehr lange dem Parlament an- gehörende Mitglieder fteigehalten, und beim Betreten des Saales stellen daher die Erwählten der Nation ihren Hut auf den gerade gewünschten Sitz, der dann für diesen einen Tag ihnen unbestritten gehört. Manche, denen an einem bestimmten Platz besonders liegt, erscheinen schon beim Morgengrauen, um ihn sich zu sichern, und es wird behauptet, daß ein irisches Mitglied immer mit einem Sombrero antritt, groß genug, drei Sitze zu bedecken, damit er rechts und links Freunde neben sich hat. Wenn das Haus mit leeren Hüten angefüllt ist, so bietet es einen Anblick, der das Herz eines Hutmachers mit Entzücken erfüllen muß, für die Mitglieder des Parlaments hat der Gebrauch aber manche Unannehmlichkeit, und sie würden jedenfalls feste Sitze dieser pittoresken Einrichtung Vorziehern H. Land.